Sozialreferat Stadtjugendamt S II KT

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1 Telefon: Telefax: Sozialreferat Stadtjugendamt S II KT Ausschreibung von Trägerschaften für bezuschusste soziale Einrichtungen (Produkt 2.1.1) Betriebsträgerschaft für die Kinderkrippe Jean-Paul-Richter-Straße 28 Stadtbezirk 7 Sendling-Westpark Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom (SB) nichtöffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Mit gemeinsamem Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses, des Sozialausschusses und des Sozialhilfeausschusses vom wurden die "Grundsätze zur Ausschreibung und Auswahl von Trägerschaften für bezuschusste soziale Einrichtungen" (nachfolgend Ausschreibungsgrundsätze genannt) festgelegt, anhand derer das Sozialreferat die relevanten Einrichtungen für eine Betriebsführung durch einen freien Träger ausschreibt bzw. ein begründetes Verbleiben der Trägerschaft bei der Landeshauptstadt München prüft. Mit Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom wurde der Ausschreibung von insgesamt sechs Kinderkrippen zugestimmt, darunter auch die Kinderkrippe Jean-Paul-Richter-Straße 28. Ausschreibung Die Ausschreibung der Kinderkrippe Jean-Paul-Richter-Straße 28 wurde im Amtsblatt Nr. 28 vom , B 1207 B, Seite 365, veröffentlicht. Die Frist startete am und endete am und betrug somit sieben Wochen. Zudem wurde die Ausschreibung den Mitgliedern der ARGE Kinder- und Jugendhilfe nach 78 SGB VIII, den Mitgliedern der ARGE der freien Wohlfahrtsverbände München sowie zwei interessierten Trägern schriftlich zur Kenntnis gegeben.

2 Seite 2 Bewerbungen Für die Betriebsträgerschaft der Kinderkrippe Jean-Paul-Richter-Straße 28 bewerben sich folgende vier Träger: - AWO München gemeinnützige Betriebs-GmbH, Gravelottestraße 8, München - Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.v., Geschäftsführung der Caritas-Zentren München Stadt/Land, Rindermarkt 7, München - Kopfstütze e.v., Juvenellstraße 19, Nürnberg - IKF Integrative Kinderförderung GmbH, Garmischer Straße 24, München Die Bewerbungen gingen fristgerecht ein. Keine Bewerbung wurde abgewiesen. Die Bewerbungen sind als Anlagen 1 bis 4 diesem Beschluss beigelegt. Die Bauabnahme der Kinderkrippe Jean-Paul-Richter-Straße 28 war auf Ende März 2005 terminiert. Vergleich der Angebote gemäß den Ausschreibungsgrundsätzen anhand von Bewertungskriterien Gemäß Ziffer 2 der Ausschreibungsgrundsätze nimmt die Verwaltung einen Vergleich der Angebote nach den Kriterien Fachlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Pluralität sowie Eignung der Träger vor. Die Kriterien sind in Ziffer 3, Unterziffern 3.1 (Fachlichkeit), 3.2 (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) und 3.3 (Pluralität) konkretisiert. Seitens des Sozialreferats wurde die Abteilung Kindertagesbetreuung des Stadtjugendamts beauftragt, die Ausschreibung und das Auswahlverfahren durchzuführen, eine Auswahlkommission zu bilden, einen Vorschlag für die Betriebsträgerschaft zu erarbeiten und dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Ständige Mitglieder der abteilungsinternen Auswahlkommission sind die Abteilungsleiterin, der Geschäftsstellenleiter, der zuständige Mitarbeiter für Trägerschaftsauswahlverfahren, die Bereichsleiterin der städtischen Kinderkrippen, die für die Fachplanung zuständige Mitarbeiterin und der für die Steuerung der freien Träger zuständige Mitarbeiter. Ein Träger ist geeignet, wenn er die fachlichen Voraussetzungen für die Maßnahme erfüllt, die Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bietet, eine angemessene Leistung erbringt und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit leistet. Anhand der vorgelegten Bewerbungen kam die Auswahlkommission zu dem Ergebnis, dass die vier Träger formal geeignet sind, eine Kinderkrippe in Betriebsträgerschaft zu führen. Die vorgegebenen Kriterien wurden differenziert und die Angaben soweit vergleichbar gegeneinander abgewogen. Bezüglich der Finanzierung sind gesetzliche Standardauflagen, Standards basierend auf der pädagogischen Rahmenkonzeption für städtische Kinderkrippen, sowie einzelne Punkte zur Fachlichkeit und zur Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen. Grundsätzlich besteht seitens der Landeshauptstadt München ein großes Interesse, das Personal der Kinderkrippen gemäß den in den städtischen Kinderkrippen geltenden Stan-

3 Seite 3 dards einzugruppieren (Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom ). Dadurch soll sowohl eine Besser- bzw. Schlechterstellung des Personals je nach Träger vermieden als auch der Qualitätsstandard der Kinderkrippen in der Landeshauptstadt München gesichert werden. Die Qualifikation des einzustellenden Personals und die Höhe der Vergütung wird deshalb im Rahmen des noch abzuschließenden Betriebsführungsvertrags von der Landeshauptstadt München vorgegeben. Daraus ergibt sich auch, dass eventuell eingeführte überlange Öffnungszeiten aus Finanzmitteln des Trägers und nicht von der öffentlichen Hand zu finanzieren sind. Die erwähnten Vorgaben zur Bezahlung des Personals gelten für diese Zeiten jedoch nicht. Zudem ist grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass die starke Normierung des Personaleinsatzes in Kinderkrippen wenig Spielraum bietet. Die Träger müssen für eine vorgeschriebene Personalausstattung sorgen. Ergebnis der Auswahlkommission und Empfehlung zur Betriebsträgerschaft In Abwägung der Bewerbungen aufgrund der genannten Kriterien schlägt das Sozialreferat den Träger Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.v. für die Betriebsträgerschaft der Kinderkrippe Jean-Paul-Richter-Straße 28 vor. Begründung der Empfehlung Das Konzept der Caritas stellt die pädagogischen Schwerpunkte aussagekräftig dar und überzeugt durch fachlich fundierte Aussagen. Die Vernetzung sowohl im Stadtbezirk als auch im Stadtgebiet ist gegeben, sowohl Fachberatung als auch Erziehungsberatung können die pädagogische Praxis unterstützen. Da auch die anderen drei Konzepte fachlich positiv bewertet werden konnten, ist für den Vorschlag der Auswahlkommission das Kriterium der Pluralität der örtlichen Träger ausschlaggebend. Die Caritas ist im 7. Stadtbezirk mit keiner Kinderkrippe vertreten, die beiden Träger AWO und IKF sind mit jeweils einer Kinderkrippe im Stadtbezirk vertreten. Die Auswahl trägt hier dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern Rechnung. Die AWO ist im Stadtgebiet München mit insgesamt sieben Einrichtungen ein sehr gut repräsentierter Träger. Sie führt im 7. Stadtbezirk seit September 2004 die Kinderkrippe Hansastraße 36, ein Public-Private-Partnership Projekt mit der Fraunhofer-Gesellschaft (siehe Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom ). Zudem wird sie voraussichtlich ab Mitte 2005 die Kinderkrippe St.-Ingbert-Straße 25 führen, ebenfalls ein Public- Private-Partnership Projekt mit der Siemens-Wohnungsgesellschaft mbh, der Beschluss wird dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss voraussichtlich im zweiten bzw. dritten Quartal 2005 vorgelegt. Der Träger Kopfstütze e.v. hat bei der Betrachtung der Pluralität eine Sonderstellung eingenommen, da er seinen Sitz in Nürnberg hat und keine Einrichtung in München führt. Das Konzept wurde positiv im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesehen. Der Träger verfügt jedoch nicht über Vernetzungsstrukturen in München. Die Kinderkrippe wäre ohne direkte Trägeranbindung vor Ort eher isoliert, die Leitung und das Team müsso

4 Seite 2 ten selbständig eine Vernetzung aufbauen. Zudem wurde gewichtet, dass eine ausreichende Auswahl an Münchner Trägern besteht. Der Träger IKF betont neben den Ausführungen zur Fachlichkeit sein Kosteneinsparungskonzept. Der entstehende Kostenvorteil mit einer Leitung für zwei Einrichtungen ist objektiv gegeben. Dies bedeutet jedoch, dass in der Aufbauphase der Einrichtung die Kinderkrippe Jean-Paul-Richter-Straße 28 keine eigene Leitung hätte. Es existieren über den Erfolg oder Misserfolg eines derartigen Leitungskonzepts keine belegten Erfahrungswerte. Derzeit erprobt der Verein für Sozialarbeit e.v. in den beiden Kinderkrippen Görzerstraße 48 und Maistraße 52 ein neues Leitungskonzept, das jedoch anders als bei der Bewerbung des IKF keine Personalreduzierung vorsieht. Die Erprobungsphase des VfS startete im September 2004, demnächst finden Gespräche bezüglich einer wissenschaftlichen Begleitung statt, die Auswertung soll Ende 2005 vorliegen. Zudem sah die Auswahlkommission bei dem Träger IKF die Schwierigkeit, dass hier binnen kürzester Zeit zwei neue Einrichtungen, nämlich die Integrationskinderkrippe Weilheimer Straße 20 (Inbetriebnahme seit August 2004) und dann die neue Kinderkrippe Jean-Paul-Richter-Straße 28, neu aufgebaut werden müssen. Erschwerend kommt hinzu, dass diese beiden Einrichtungen mit unterschiedlichen Konzepten geführt werden müssen. Das vorgelegte Konzept ist im allgemeinen schlüssig, die Belieferung der Einrichtung mit Fertigessen wird unter dem Aspekt der Gesundheitsförderung in den ersten Lebensjahren nicht als optimal beurteilt. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Dem Korreferenten Herrn Stadtrat Benker, der Verwaltungsbeirätin der Kindertagesbetreuung, Frau Stadträtin Zurek, der Verwaltungsbeirätin des Stadtjugendamts Frau Stadträtin Gebhardt, dem Personal- und Organisationsreferat, dem Direktorium-Rechtsabteilung, der Frauengleichstellungsstelle, dem Revisionsamt, der Stadtkämmerei sowie der Vorsitzenden, den Fraktionssprecherinnen und -sprechern und der/dem Kinderbeauftragten des Bezirksausschusses 7 Sendling-Westpark ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. wie in der gemeinsamen Sitzung des Sozialhilfeausschusses und des Sozialausschusses vom Der Sozialausschuß hat die Annahme des Referentenantrages in folgender Fassung beschlossen bzw. empfohlen: Der Sozialausschuß beschließt als Senat: 1. Der Bedarf gem. NBP wird genehmigt. 2. Das Planungskonzept mit Baukosten von 1,35 Mio.DM (ohne Leistungen von Architekten und Ingenieuren) wird nach Maßgabe der vorgelegten Entwurfspläne genehmigt. Werden diese Baukosten gesenkt, so erhöht sich das Honorar des Architekten gem. Honorarordnung. 3. Abweichend von den Hochbau-Richtlinien wird gleichzeitig die Projektgenehmigung erteilt.

5 Seite 5 4. Das Kommunalreferat wird - vorbehaltlich der Genehmigung des Mehrjahresinvestitionsprogramms durch die Vollversammlung des Stadtrates beauftragt, die Ausführung vorzubereiten. 5. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Ausführungsgenehmigung herbeizuführen. 6. Die Baukosten werden aus Mitteln der nichtrechtsfähigen Heinrich Flaschenträger- Elisabeth-Rath-Stiftung finanziert. Der Sozialausschuß beschließt als vorberatender Ausschuß: 7. Der Entwurf des Mehrjahresinvestitionspgogramms wird in der Investitionsliste 1 bei der Investitionsgruppe 8900, Kenn-Nr. 2, wie folgt geändert: Gesamtkosten Jahresraten des Programmzeitraumes (in Tausend DM) alt B Z neu B Z II. Antrag des Referentenwie in der gemeinsamen Sitzung des Sozialhilfeausschusses und des Sozialausschusses vom durch den Sozialausschuß beschlossen bzw. empfohlenen Fassung, jedoch mit folgender Richtigstellung von Ziffer 2 und 7: 1. Die Betriebsträgerschaft für die Kinderkrippe Jean-Paul-Richter-Straße 28 (24 Langzeitplätze) wird an den Träger Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.v. vergeben. 2. Das Sozialreferat wird beauftragt, den Betriebsträgerschaftsvertrag mit dem künftigen Träger zu schließen. Dabei sind auch Standardauflagen, basierend auf der pädagogischen Rahmenkonzeption für städtische Kinderkrippen, sowie einzelne Punkte zur Fachlichkeit und zur Leistungsbeschreibung einzubeziehen. Die Richtlinie zur Förderung der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern in Kinderkrippen (Krippenrichtlinie) gemäß der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom ist zu berücksichtigen. 3. Mit der Auswahl der Bewerbung gelten die Standards und Fördergrundsätze der Landeshauptstadt München zur Betriebsführung von Kinderkrippen. Die in der Bewerbung gemachten Aussagen sind nicht automatisch Bestandteil des Betriebsführungsvertrags. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. o

6 Seite 2 bei der Investitionsgruppe 8900, Kenn-Nr. 2, wie folgt geändert: Gesamtkosten Jahresraten des Programmzeitraumes (in Tausend DM) alt B Z neu B *) Z *) III. *) incl DM für Architekt- und Ingenieurleistungen Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Kinder- und Jugendhilfeausschuss Der / Die Vorsitzende Der Referent Fried- Dr. Gertraud Burkert rich Graffe Ober/Bürgermeister/in Berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium-Dokumentationsstelle an das Direktorium-Rechtsabteilung an das Direktorium-Frauengleichstellungsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z. K. IV. Wv. -Sozialreferat 1.

7 Seite 7 Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Personal- und Organisationsreferat An die Vorsitzende des Bezirksausschusses 7 Sendling-Westpark An die/den Kinderbeauftragte/n des Stadtbezirks 7 Sendling-Westpark An S-III-M/IK An S-Z-F An S-Z-SP An S-II-L z. K. Am I.A. o

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