Stadtkämmerei Referatsleitung

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1 Telefon: Telefax: Stadtkämmerei Referatsleitung Schnelle und unkomplizierte Hilfe für Bombenopfer Antrag Nr / A von Herrn StR Richard Quaas, Frau StRin Mechthilde Wittmann, Herrn StR Robert Brannekämper, Herrn StR Mario Schmidbauer vom , eingegangen am Sitzungsvorlage Nr / V Beschluss der Vollversammlung vom Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Wie in der Sitzung des Finanzausschusses vom Der Ausschuss hat die Annahme des Antrages empfohlen. II. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister/in Dr. Ernst Wolowicz Stadtkämmerer

2 Seite 2 III. Abdruck von I. mit II. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Revisionsamt z.k. IV. WV Stadtkämmerei RL/GA

3 Telefon: Telefax: Stadtkämmerei Referatsleitung Schnelle und unkomplizierte Hilfe für Bombenopfer Antrag Nr / A von Herrn StR Richard Quaas, Frau StRin Mechthilde Wittmann, Herrn StR Robert Brannekämper, Herrn StR Mario Schmidbauer vom , eingegangen am Anlage Sitzungsvorlage Nr / V Beschluss des Finanzausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zur beiliegenden Beschlussvorlage Anlass Antrag Nr / A von Herrn StR Richard Quaas, Frau StRin Mechthilde Wittmann, Herrn StR Robert Brannekämper, Herrn StR Mario Schmidbauer vom Inhalt Es wird die rechtliche Unzulässigkeit der Gewährung von zinslosen Darlehen durch die Stadtsparkasse sowie die schnellstmögliche Abklärung von Hilfen durch den Freistaat Bayern und die LHM dargestellt. Entscheidungsvorschlag Die Landeshauptstadt München setzt sich nicht mit der Stadtsparkasse München mit dem Ziel der Gewährung von Überbrückungskrediten ins Benehmen. Gesucht werden kann auch unter: Stadtsparkasse München; zinslose Kredite; Überbrückungskredite; Rentabilität

4 Telefon: Telefax: Stadtkämmerei Referatsleitung Schnelle und unkomplizierte Hilfe für Bombenopfer Antrag Nr / A von Herrn StR Richard Quaas, Frau StRin Mechthilde Wittmann, Herrn StR Robert Brannekämper, Herrn StR Mario Schmidbauer vom , eingegangen am Anlage Sitzungsvorlage Nr / V Beschluss des Finanzausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Antrag Nr / A Mit Antrag Nr / A vom (Anlage) haben Herr StR Richard Quaas, Frau StRin Mechthilde Wittmann, Herr StR Robert Brannekämper und Herr StR Mario Schmidbauer Folgendes beantragt: Der Stadtrat möge beschließen: Die Landeshauptstadt München setzt sich als Gesellschafterin mit der Geschäftsführung der SPK München ins Benehmen mit dem Ziel, denjenigen Betroffenen der Bombenentschärfung einen zinslosen Überbrückungskredit zu gewähren, welche keine oder zeitlich verzögerte Leistungen von den Versicherungen zu erwarten haben. Die Landeshauptstadt München übernimmt dafür die Bürgschaft für die Kredite. 2. Zinslose Darlehen durch die Stadtsparkasse Die Stadtsparkasse München ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Trägerschaft der Landeshauptstadt München. Sie wird vom Verwaltungsrat verwaltet. Die laufenden Geschäfte werden vom Vorstand geführt (Art. 5 Abs. 1, 2 Gesetz über die öffentlichen Sparkassen - SpkG).

5 Seite 2 Die Geschäftsgrundsätze der Sparkassen als Wirtschaftsunternehmen in kommunaler Trägerschaft sind in 4 Abs. 1 i.v.m. 1 der Verordnung über die Organisation und den Geschäftsbetrieb der Sparkassen - SpkO - verankert. Demnach haben die Sparkassen ihre Geschäfte zur Erfüllung ihrer Aufgabe (=öffentlicher Auftrag) und unter Berücksichtigung ausreichender Sicherheit, Liquidität und Rentabilität zu führen. Ausreichende Rentabilität bedeutet, dass die Sparkassen Geschäfte tätigen, die eine Rendite erwarten lassen. Auch wenn die Gewinnerzielung nicht im Vordergrund der Sparkassengeschäfte steht und das Maß der ausreichenden Rentabilität durch den öffentlichen Auftrag und die Gemeinnützigkeit der Sparkassen mitbestimmt wird, müssen die Sparkassen ihre Mittel selbst erwirtschaften und dürfen deshalb keine Geschäfte führen, die auch auf längere Sicht nur Verluste erwarten lassen (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom ). Beim antragsgegenständlichen Sachverhalt würde die Stadtsparkasse Kundengelder gegen Verzinsung annehmen, diese aber ohne ein entsprechendes Entgelt als Kredit vergeben. Zinslose Darlehen widersprechen dem angeführten Grundsatz, auf ausreichende Rentabilität der Geschäfte zu achten. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben die Belange der Sparkasse zu wahren und zu fördern. Neben ihren sonstigen Amtspflichten haben sie bei ihren Entscheidungen die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu beachten ( 12 Abs. 1 SpkO). 3. Hilfen durch Freistaat Bayern/LHM Geschädigte der Schwabinger Bombenexplosion, die einen Härtefall darlegen wollen, konnten bis 28. September 2012 ihre Unterlagen beim Sozialbürgerhaus Schwabing - Freimann einreichen. Nach der bis Ende September laufenden Bestandsaufnahme wird die Stadt im Einvernehmen mit dem Freistaat Bayern so schnell wie möglich klären, welche öffentlichen Hilfen gewährt werden können. Über die Gewährung von Hilfen wird nach der Bestandsaufnahme im Rahmen der Einzelfallprüfung entschieden. 4. Wertung der Stadtkämmerei Die Landeshauptstadt München prüft im Einvernehmen mit dem Freistaat Bayern schnellstmöglich die Gewährung von Hilfen für die Betroffenen. Der Intention der Antragsteller nach einer schnellen und unkomplizierten Hilfe wird damit Rechnung getragen. Eine Einbindung der Stadtsparkasse München ist insoweit nicht geboten. Zudem würde die Gewährung zinsloser Überbrückungsdarlehen durch die Stadtsparkasse München rechtlichen Bedenken begegnen. Die Stadtkämmerei als Betreuungsreferat der Stadtsparkasse München schlägt dem Stadtrat daher vor, dem Antrag nicht zu entsprechen.

6 Seite 3 Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle, da der Stadtrat mit dieser Angelegenheit nicht mehr befasst wird. Der Korreferent der Stadtkämmerei, Herr Stadtrat Prof. Dr. Jörg Hoffmann, hat Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag des Referenten 1. Die Landeshauptstadt München setzt sich nicht mit der Stadtsparkasse München mit dem Ziel der Gewährung von Überbrückungskrediten ins Benehmen. 2. Der Antrag Nr / A von Herrn StR Richard Quaas, Frau StRin Mechthilde Wittmann, Herrn StR Robert Brannekämper und Herrn StR Mario Schmidbauer ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig beschlossen. Stadtrat der Landeshauptstadt München Der / Die Vorsitzende Der Referent Ober/Bürgermeister/-in Dr. Ernst Wolowicz Stadtkämmerer

7 Seite 4 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Revisionsamt z. K. V. WV Stadtkämmerei RL/GA

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