und Umwelt Umweltschutz Immissionsschutz, ÖKOPROFIT, Innenraumschadstoffe RGU-UW 24

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1 Telefon: Telefax: Seite Referat 1 von 5für Gesundheit und Umwelt Umweltschutz Immissionsschutz, ÖKOPROFIT, Innenraumschadstoffe RGU-UW 24 Vertrauensschutz für Windkraftanlagen, die vor dem genehmigt werden Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom Anlage Beschluss des Umweltschutzausschusses vom (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Im beigefügten Antrag der Stadtratsfraktion Die Grünen/Rosa Liste wird gefordert, dass sich der Oberbürgermeister bei der Bundesregierung dafür einsetzt, dass onshore- Windkraftanlagen (Anlagen an Land), die vor dem immissionsschutzrechtlich genehmigt werden, aufgrund ihres bisherigen Planungsvorlaufs Vertrauensschutz genießen und daher eine gesondert festzulegende Einspeisevergütung erhalten, die über der Einspeisevergütung liegt, die in der geplanten Novellierung des Erneuerbare- Energien- Gesetz (EEG) vorgesehen wird. Damit soll ein wirtschaftlicher Betrieb dieser Anlagen ermöglicht werden. Die vorgesehene Reduzierung der Einspeisevergütung nach der geplanten Novelle des EEG betrifft auch das Windkraftanlagen- Vorhaben der Stadtwerke München in Fröttmaning. Zum Sachstand wird hierzu auf die Bekanntgabe in der heutigen Ausschuss- Sitzung verwiesen. 1. Änderungen durch die geplante EEG-Reform In dem Eckpunktepapier der Bundesregierung für die Reform des EEG, das am auf einer Kabinettsklausur gebilligt wurde, sind insbesondere folgende Änderungen vorgesehen: Während die durchschnittliche Vergütung für erneuerbare Energien derzeit ca. 17 Cent/kWh beträgt, sollen künftig neue Anlagen 2015 im Schnitt nur ca. 12 Cent/ kwh erhalten.

2 Seite 2 von 5 Darüber hinaus sollen pro Technologie konkrete Mengenziele für den jährlichen Zubau eingeführt werden (Konzentration auf kostengünstige Technologien). Für Windenergie an Land soll ein jährlicher Zubau von bis zu Megawatt verbindlich festgelegt werden. Das aktuelle EEG mit den darin festgelegten Einspeisevergütungen soll nur für Windkraftanlagen gelten, die bis zum genehmigt wurden und spätestens bis zum in Betrieb gehen. Nach den Planungen der Bundesregierung soll die EEG-Novelle am im Kabinett beschlossen werden, um eine parlamentarische Behandlung noch vor der Sommerpause und ein In- Kraft- Treten des neuen EEG am sicherzustellen. 2. Auswirkungen auf geplante Windkraftanlagen: Aufgrund der bei Windkraftanlagen erforderlichen zeit- und kostenintensiven Planungs- und Realisierungsphasen verlieren Anlagen, die heute kurz vor der Genehmigung stehen und / oder deren Bau nicht mehr in 2014 abgeschlossen werden kann, deutlich an Rentabilität, obwohl diese Antragsteller auf die bisher geltenden Einspeisevergütungen vertraut haben und dies Grundlage deren Wirtschaftlichkeitsberechnungen war. Deshalb wird im gemeinsamen energiepolitischen Positionspapier der Landesregierungen von Baden- Würtemberg und Bayern von Ende Januar 2014 gefordert, dass für Investoren, die - wie vorher ausgeführt, umfangreiche Vorarbeiten geleistet haben, eine Übergangsregelung gefunden werden muss, die deren Vertrauen angemessen berücksichtigt. Baden- Württemberg und Bayern fordern daher gemeinsam die Bundesregierung auf, die vorgelegten Eckpunkte nochmals anzupassen. Mit Ministerratsbeschluss vom hat die bayerische Staatsregierung des Weiteren gefordert, dass für Windkraftanlagen, für die am ein vollständiger Antrag auf Genehmigung gestellt worden ist, bezüglich der EEG- Förderung Bestandsschutz genießen sollen. Im Übrigen soll den genannten Anlagen nach dem zitierten Ministerratsbeschluss auch Bestandsschutz im Hinblick auf die bisherigen Abstandsregelungen gewährt werden. Aus der Sicht des RGU sollte sich die Landeshauptstadt München den dargestellten Forderungen anschließen, auch im Hinblick auf die Auswirkungen für das geplante Windrad der SWM in Fröttmaning (vgl. dazu

3 Seite 3 von 5 heutige Bekanntgabe). Das RGU schlägt dem Stadtrat deshalb vor, dass sich Herr Oberbürgermeister im Sinne des Antrags der Fraktion Die Grünen/RL vom an die Bundesregierung wendet. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA- Satzung). Eine fristgerechte Auflieferung war nicht möglich, da nach der Ankündigung der Bundesregierung bereits am ein Kabinettsbeschluss zur Novellierung des EEG ergehen soll. Herr Oberbürgermeister muss sich daher rechtzeitig vorher an die Bundesregierung wenden, um einen verbesserten Vertrauensschutz bei bereits geplanten Anlagen zu erreichen. Der Korreferent des Referates für Gesundheit und Umwelt, Herr Stadtrat Ingo Mittermaier, der zuständige Verwaltungsbeirat, Herr Stadtrat Dr. Georg Kronawitter, das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, das Referat für Arbeit und Wirtschaft sowie die Stadtkämmerei haben einen Abdruck der Vorlage erhalten.

4 Seite 4 von 5 II. Antrag des Referenten 1. Herr Oberbürgermeister wird gebeten, sich an die Bundesregierung zu wenden, mit dem Ziel, dass vor dem genehmigte Windkraftanlagen an Land eine Einspeisevergütung nach dem bisher geltenden EEG oder zumindest eine gesondert festzulegende Einspeisevergütung erhalten, die über den Sätzen des geplanten neuen EEG liegen. 2. Der Antrag Nr / A ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Ober- /Bürgermeister Joachim Lorenz Berufsmäßiger Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. (Beglaubigungen) über den stenographischen Sitzungsdienst an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-S-SB V. Wv Referat für Gesundheit und Umwelt RGU- S-SB zur weiteren Veranlassung (Archivierung, Hinweis- Mail).

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