Klassifizierung multiresistenter gramnegativer Stäbchen auf Basis ihrer phänotypischen Resistenzeigenschaften
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- Hertha Heidrich
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1 Hygienemaßnahmen für Rettungs- und qualifizierte Krankentransportdienste Stand: Diese Empfehlungen gelten für den Rettungs- und qualifizierten Krankentransportdienst gemäß 3 Abs. 4 BbgRettG und richten sich an die integrierten Leitstellen, die Träger und Betreiber des Rettungsdienstes sowie Ärzte im ambulanten, stationären, rehabilitativen Sektor und die Gesundheitsämter des Landes Brandenburg. Mit den Empfehlungen wird der Tatsache Rechnung getragen, dass jeder Patient als potentiell infektiös anzusehen ist und stets die Einhaltung der Standardhygiene erfolgen muss. Für spezielle Fälle sind erweiterte Maßnahmen zu definieren. Um den praktischen Nutzen für alle Beteiligten zu erhöhen, den normativen Vorgaben zu entsprechen ( 9 MBO, 203 StGB, 4 BDSG) und die zu ergreifenden Maßnahmen vom Gefährdungspotential abhängig zu machen, wurden die Patientengruppen in 3 Kategorien eingeteilt. Dies bedeutet für die verordnenden Ärzte und die integrierten Leitstellen, dass, sofern bekannt, immer die jeweilige Kategorie dem Rettungs- und qualifizierten Krankentransportdienst mitzuteilen ist. Für spezielle Sonderfälle wie z. B. eine offene Lungentuberkulose ist nach ärztlicher Einzelfallentscheidung den Mitarbeitern des Rettungs- und Krankentransportdienstes der Erreger bzw. die Krankheit mitzuteilen. Hierbei sind die Vorgaben 14 MedHygV Brandenburg bezüglich Datenschutz und ärztlicher Schweigepflicht zu beachten. Verwendete Abkürzungen: BbgRettG : Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz, Gesetz über den Rettungsdienst im Land Brandenburg BDSG: Bundesdatenschutzgesetz FFP: Filtering Face Piece (partikelfiltrierende Halbmaske) MBO: (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte MedHygV: Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen MERS-CoV: Middle East Respiratory Syndrome Coronavirus MRE: Multiresistente Erreger MRGN: Multiresistente gramnegative Stäbchen 3MRGN: Multiresistente gramnegative Stäbchen mit Resistenz gegen 3 von 4 Antibiotikagruppen 4MRGN: Multiresistente gramnegative Stäbchen mit Resistenz gegen 4 von 4 Antibiotikagruppen MRSA: Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus RTW-I: Rettungs-Transportwagen-Infektionsschutz SARS: Schweres Akutes Respiratorisches Syndrom StGB: Strafgesetzbuch VRE: Vancomycin-resistente Enterokokken Klassifizierung multiresistenter gramnegativer Stäbchen auf Basis ihrer phänotypischen Resistenzeigenschaften Enterobacteriaceae Pseudomonas aeruginosa* Acinetobacter spp. Antibiotikagruppe Leitsubstanz 3MRGN 4MRGN 3MRGN 4MRGN 3MRGN 4MRGN Acylureidopenicilline Piperacillin R R Nur eine R R R Cephalosporine der 3./4. Cefotaxim, R R der vier R R R Generation und/oder Ceftazidim* Antibiotikagruppen Imipenem und/oder Carbapeneme S R Meropenem wirksam R S R Fluorchinolone Ciprofloxacin R R (sensibel) R R R S = sensibel; R = resistent oder intermediär empfindlich; * gilt nur für die fettgedruckten Substanzen Bundesgesundheitsbl 2012, 55:1313 Hygieneempfehlungen Stand: Version: 2.0 Status: Gültig Seite 1 von 2 Rettungs- und Krankentransportdienste
2 Einteilung der Patienten in folgende Kategorien Kategorie A: Patienten, bei denen kein Anhalt für das Vorliegen einer Infektionserkrankung besteht. Patienten, bei denen zwar eine Infektion besteht und diagnostiziert wurde, diese jedoch nicht durch beim Transport übliche Kontakte übertragen werden kann. Dazu gehören auch MRE-Kolonisierte/- Infizierte (z. B. Träger mit MRSA, VRE, 3- und 4MRGN), bei denen durch übliche Kontakte mit keiner Keimübertragung zu rechnen ist. Standardhygiene (Anlage 1) Kategorie B: einer übertragbaren Infektionskrankheit leiden, wie z.b. offene Lungentuberkulose, humane Influenza, Meningokokkenmeningitis, Masern. Dazu gehören auch MRE-Kolonisierte/Infizierte (z. B. Träger mit MRSA, VRE, 3- und 4MRGN), bei denen mit Tröpfcheninfektion oder infektiösen Aerosolen bei unkontrolliertem Sekretabgang, z. B. produktivem Husten, gerechnet werden muss. Es sind ergänzende Maßnahmen über die Standardhygiene hinaus notwendig: Erweiterte Standardhygiene (Anlage 2). Kategorie C 1: einer übertragbaren Infektionskrankheit leiden, die für den Erkrankten sowie die Kontaktpersonen ein besonderes Risiko darstellt, z.b. Pest, Lungenmilzbrand, SARS, Coronavirus (MERS-CoV), Sonderformen der aviären Influenza (A/H7N9). Es sind über die Standardhygiene hinaus spezielle Schutzmaßnahmen notwendig (Anlage 3). Kategorie C 2: einer hochkontagiösen Erkrankung leiden wie z. B. virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (Lassa, Ebola). Es ist umgehend das Gesundheitsamt zu informieren. Die weiteren Maßnahmen über die Standardhygiene hinaus sind in enger Abstimmung mit dem Amtsarzt zu treffen, z. B. Sekundärtransporte mit dem RTW-I (Spezialrettungstransportwagen). Es gelten die höchsten Schutzmaßnahmen, d.h. bei Verdacht oder Nachweis einer hochkontagiösen Infektionskrankheit, die den Einsatz des Spezialrettungstransportwagens RTW-I des Landes Brandenburg erfordert, ist das Vorgehen nach dem aktuell gültigen Handlungsschema des Landes Brandenburg zu berücksichtigen. Hygieneempfehlungen Stand: Version: 2.0 Status: Gültig Seite 2 von 2 Rettungs- und Krankentransportdienste
3 Anlage 1 Kategorie A Standardhygiene Wird vom Begleitpersonal bei Gefahr der Exposition gegenüber einem infektiösen Aerosol getragen. Mindestens ein 3lagiger in FFP1-Qualität. Nicht erforderlich. Handschuhe Bei jedem möglichen Kontakt mit potentiell infektiösem Material (z.b. Speichel, Blut, Urin). Nach Ablegen der Handschuhe hygienische! Nach Patientenübergabe wischdesinfizierende Reinigung des patientennahen Umfeldes und aller Handkontaktflächen. Nach Abtrocknung der Oberflächen ist das Fahrzeug wieder einsatzbereit. Dateiname: Hygiene im Krankentransport_KategorieA Erstellt: Arbeitsgruppe Krankenhaushygiene Version: 2.0 Status: Gültig Stand: Seite 1 von 1
4 Anlage 2 Kategorie B Erweiterte Standardhygiene Wird vom Begleitpersonal bei Gefahr der Exposition gegenüber einem infektiösen Aerosol getragen. Mindestens ein 3lagiger in FFP1-Qualität. Hinweis: Bei Verdacht auf offene Tuberkulose ist eine Atemschutzmaske mindestens der Schutzstufe FFP2 nötig. Begleitpersonal trägt (kein Overall) bei allen Tätigkeiten mit direktem Patientenkontakt (z.b. Abholung, Behandlungs-/Versorgungsmaßnahme während des Transportes, Übergabe in Zieleinrichtung). Das Begleitpersonal beim Patienten behält den bis zur Übergabe an. Nach der Übergabe werden alle benutzten entsorgt. Handschuhe Bei jedem möglichen Kontakt mit potentiell infektiösem Material (z.b. Speichel, Blut, Urin). Nach Ablegen der Handschuhe hygienische! Nach Patientenübergabe wischdesinfizierende Reinigung des patientennahen Umfeldes und aller Handkontaktflächen. Nach Abtrocknung der Oberflächen ist das Fahrzeug wieder einsatzbereit. Das Tragen von Schutzkleidung in einer Fahrerkabine ist nicht erforderlich. Während des Transportes sind patientenseitig keine weiteren speziellen Hygienemaßnahmen notwendig. Ausnahme: Der Patient hat bei Atemwegserkrankungen mit Erregern dieser Kategorie. Wenn es sein Gesundheitszustand erlaubt, trägt der Patient bei Atemwegserkrankungen mit Erregern dieser Kategorie einen in FFP1-Qualität. Dateiname: Hygiene im Krankentransport_KategorieB Erstellt: Arbeitsgruppe Krankenhaushygiene Version: 2.0 Status: Gültig Stand: Seite 1 von 1
5 Anlage 3 Kategorie C 1 Spezielle Schutzmaßnahmen Atemschutz Schutzbrille Nicht ausreichend. Es muss eine Atemschutzmaske mindestens der Schutzstufe FFP2 getragen werden. Begleitpersonal trägt (kein Overall erforderlich) bis zur Übergabe des Patienten. Nach der Übergabe werden alle benutzten entsorgt. Bei Gefahr des infektiösen Aerosols und/oder Schmierkontaktinfektion ist das Tragen einer Schutzbrille mit seitlichem Spritzschutz erforderlich. Die benutzte Schutzbrille wird aufbereitet oder entsorgt. Handschuhe Bei jedem möglichen Kontakt mit infektiösem Material (z.b. Speichel, Blut, Urin). Nach Ablegen der Handschuhe hygienische. Nach Patientenübergabe wischdesinfizierende Reinigung sämtlicher zugänglicher Flächen und Gegenstände. Spezielle Anweisungen des Gesundheitsamtes sind zu beachten. Der Patient hat bei Atemwegserkrankungen mit Erregern dieser Kategorie. Wenn es sein Gesundheitszustand erlaubt, trägt der Patient bei Atemwegserkrankungen mit Erregern dieser Kategorie einen in FFP1-Qualität. Dateiname: Hygiene im Krankentransport_KategorieC1 Erstellt: Arbeitsgruppe Krankenhaushygiene Version: 2.0 Status: Gültig Stand: Seite 1 von 1
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