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1 DER LANDRAT Paderborn, den Drucksachennummer (DS-Nr.): Verwaltungsvorlage öffentlich mit finanziellen Auswirkungen Beratungsfolge: Gremium Termin Sozial- und Gesundheitsausschuss Kreisausschuss Kreistag Wohnberatungsagentur KIM - Soziale Arbeit e.v.: Konzeption und Finanzierung 1. Rechtliche Grundlagen Nach 14 Abs. 2 Landespflegegesetz (PfG NW) sind die Kreise und kreisfreien Städte für die zur Umsetzung des Vorranges der häuslichen Versorgung erforderlichen komplementären ambulanten Dienste verantwortlich. Zu diesen Diensten gehören auch Beratungsdienste zur Wohnraumanpassung. 2. Bisherige Umsetzung Seit dem unterhält KIM Soziale Arbeit e.v. Paderborn als Rechtsnachfolger des Vereins für Wohnen und Kontakte e.v. (VWK) eine Wohnberatungsstelle und übernimmt im Auftrag des Kreises Beratungsaufgaben im Sinne des PfG NW, des SGB XII sowie des Schwerbehindertengesetzes. Hierzu wurde mit KIM das vom Kreistag am beschlossene Fachkonzept vereinbart (s. DS-Nr ). Die Finanzierung der genannten Wohnberatungsstelle erfolgte bisher im Rahmen eines Modellprojektes wie folgt: rd. 1/3 vom Land, rd. 1/3 Pflegekassen und rd. 1/3 Kommunen (Stadt PB und Kreis PB jeweils rd. 1/6). In Umsetzung des am mit KIM geschlossenen Vertrages zahlte der Kreis unter Berücksichtigung der tariflichen Anpassungsklausel im abgelaufenen Jahr 2008 einen Betrag in Höhe von ,00. Für 2009 ergäbe sich unter Berücksichtigung der Anpassungsklausel ein Jahresbetrag von Neben der Zahlung des Kreises beteiligt sich auch die Stadt Paderborn mit einem Zuschuss von an der Finanzierung der Wohnberatungsstelle, so dass sich für 2009 derzeit insgesamt ein kommunaler Anteil von ergibt. Seite 1 von 4

2 Der mit KIM in 2004 geschlossene Leistungsvertrag (s. DS-Nr ) enthält in 3 die ausdrückliche Regelung, dass die Vereinbarung endet, sobald das Land oder die Pflegekassen nicht mehr im bisherigen Umfang Zuschüsse leisten. 3. Änderungen seit Vertragsabschluss im Jahr 2004 Mit Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes zum sind die Vorschriften für die Pflegekassen in Bezug auf niedrigschwellige Betreuungsangebote inhaltlich wie finanziell erweitert worden. Dies hat die Landesregierung NRW trotz Kritik der kommunalen Spitzenverbände zum Anlass genommen, die Verordnung über niedrigschwellige Hilfeangebote dahingehend zu ändern, dass dort das Land nicht mehr ausdrücklich als Finanzgeber genannt wird. Die finanzielle Sicherstellung derartiger Angebote, zu denen auch die Wohnberatung gehört, obliegt nun allein den Pflegekassen und den Kommunen. In Verhandlungen des Landes mit den Pflegekassen haben sich diese bereit erklärt, die bisher bestehenden Wohnberatungsstellen nicht mehr wie bisher nur mit einem Drittel- Anteil, sondern künftig zur Hälfte zu finanzieren, wenn die andere Hälfte von kommunaler Seite übernommen wird. Die Pflegekassen übernehmen nur 50 % der Personalkosten der bisher anerkannten Stellen der Fachkräfte, allerdings ohne Berücksichtigung weiterer in der Wohnberatung tätiger Kräfte und ohne Berücksichtigung entstehender Sach- und Verwaltungsgemeinkosten. Somit ist von den Pflegekassen künftig für 1,25 Stellen der Wohnberatung ein Zuschuss in Höhe von zu erwarten. Die fehlenden Mittel zur hälftigen Finanzierung der nicht von den Pflegekassen berücksichtigten Kostenanteilen wären vom Träger als Eigenmittel zu übernehmen. 4. Erforderliche Konsequenzen Die Wohnberatung trägt maßgeblich dazu bei, vielen Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, selbstbestimmt und in Würde in ihrer eigenen Wohnung alt werden zu können. Der möglichst lange Verbleib in der eigenen Häuslichkeit hat darüber hinaus auch fiskalische Vorteile, denn hierdurch können regelmäßig kostenaufwendige Heimaufenthalte vermieden werden. Aus diesen Gründen erscheint es weiterhin sinnvoll, die nunmehr bereits seit Jahren bestehende und anerkannte Wohnberatung des Vereins KIM weiterzuführen, auch wenn sich das Land künftig aus der Finanzierung zurückzieht und nur ein Teil der weggefallenen Landesförderung von den Pflegekassen übernommen wird. Für die zukünftige Arbeit der Wohnberatung von KIM ergeben sich somit folgende Konsequenzen: a) Konzept KIM hat die Arbeit der bereits seit 2002 von ihm betriebene Wohnberatungsstelle in eine Agentur zur Vermittlung von Betreuungsleistungen und Hilfen zum Verbleib - insbesondere demenzkranker Menschen - in ihrer Wohnung und im Wohnumfeld (Wohnberatungsagentur) überführt. Hierzu wurde das bisherige Konzept der Wohnberatungsstelle entsprechend den Vorgaben der Pflegekassen und des Kreises fortgeschrieben. Die neue Konzeption der Wohnberatungsagentur ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Seite 2 von 4

3 b) Finanzierung Nach Ziff. 5 der neuen Konzeption ist neben 1 Sozialarbeitstelle und 0,25 Architektenstelle noch das Verwaltungsteam von KIM unterstützend in der Wohnberatung tätig. Deshalb wurde bisher und sollte auch künftig neben den beiden genannten Fachkräften eine 0,25 Verwaltungsstelle bei der Finanzierung berücksichtigt werden. Bei Anwendung aktueller KGSt-Beträge für Personal- und Sachkosten und Berücksichtigung von 15 % Verwaltungsgemeinkosten ergeben sich somit derzeit Kosten von insgesamt rd Diese Kosten wären wie folgt zu finanzieren: Pflegekassen und Träger (50 % der Gesamtkosten) Die Pflegekassen übernehmen nicht 50 % der Gesamtkosten, sondern nur von den Personalkosten der Fachkräfte. Der nicht von Pflegekassen übernommen hälftige Anteil an den Gesamtkosten wäre als Eigenanteil vom Träger zu finanzieren. Pflegekassen (50 % der Personalkosten für 1,25 Fachkräfte) rd. 36 %. Träger rd. 14 % gesamt % Kommunen (50 % der Gesamtkosten) Bisher haben die Stadt Paderborn und der Kreis in etwa den gleichen Anteil von rd. 1/6 der Gesamtkosten finanziert. Mit der Stadt Paderborn werden derzeit noch Gespräche geführt, ob auch zukünftig beide den gleichen Anteil finanzieren werden. Sollte dies der Fall sein, ergäbe sich folgende Aufteilung des kommunalen Anteils: Stadt Paderborn rd. 25 % Kreis Paderborn rd. 25 % % Eine abschließende verbindliche Klärung der Finanzierungsfrage konnte mit der Stadt Paderborn aufgrund der Kürze der Zeit bisher noch nicht erreicht werden, da erst Ende März 2009 Näheres zur Finanzierung der Wohnberatung bekannt wurde. Falls die Stadt Paderborn bei ihrem bisherigen Finanzierungsanteil von 1/6 der Kosten verbleiben sollte (Zuschussbetrag: ), ergäbe sich dann die folgende Aufteilung des kommunalen Anteils: Stadt Paderborn rd. 1/6 Kreis Paderborn rd. 2/ % Die bisher gerundeten Beträge müssen noch mit dem Träger und der Stadt Paderborn abgestimmt werden. Beabsichtigt ist, bis zur Kreistagssitzung am die endgültigen Beträge mit einer Ergänzungsvorlage mitzuteilen. c) Vertrag Durch den Rückzug des Landes aus der Mitfinanzierung der Wohnraumberatung endet wie bereits umseitig ausgeführt - der Vertrag des Kreises mit KIM mit Ablauf der Landesförderung zum Es ist deshalb für die Zukunft ein neuer Leistungsvertrag mit nahezu identischem Inhalt mit dem Träger abzuschließen, bei dem nach Möglichkeit auch die Stadt Paderborn formal einbezogen werden sollte. Seite 3 von 4

4 5. Finanzierung: Für die Finanzierung des Kreises ergeben sich folgende mögliche Auswirkungen: Finanzierung durch die Kommunen insgesamt: Anteil der Stadt Paderborn zukünftig: Anteil des Kreises Paderborn zukünftig: Anteils des Kreises Paderborn bisher: Künftige Mehrkosten für den Kreis Paderborn: Für das lfd. Jahr 2009 fällt der Erhöhungsbetrag für den Kreis geringer aus, da die neue erhöhte Finanzierungsregelung erst ab dem (also für 7 Monate in 2009) in Betracht kommt. Bei Erhöhung der Finanzierung durch die Stadt Paderborn würden sich die Mehrkosten in 2009 auf rd , bei Nichterhöhung des städtischen Finanzierungsanteils auf rd belaufen. Die Mehrkosten für 2009 bis zur evtl. Höhe von rd könnten im Rahmen des Gesamt-Budgets des Sozialamtes finanziert werden. Ab 2010 wäre der neue Finanzierungsbetrag einschließlich möglicher tariflicher Anpassung jedoch bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Beschlussvorschlag: 1. Der Konzeption der Wohnberatungsagentur in Trägerschaft des KIM Soziale Arbeit e.v. wird zugestimmt. Die Konzeption soll bedarfsgerecht fortgeschrieben werden. 2. Der Erhöhung der Finanzierung für die Wohnraumberatung wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Verein KIM als Träger der Wohnberatungsagentur einen neuen Leistungsvertrag abzuschließen, bei dem nach Möglichkeit die Stadt Paderborn einzubeziehen ist. gez. Manfred Müller Landrat Anlagenverzeichnis: Konzeption der Wohnberatung KIM Stand 2009 Seite 4 von 4

5 Agentur zur Vermittlung von Betreuungsleistungen und Hilfen zum Verbleib, insbesondere demenzkranker Menschen, in ihrer Wohnung und im Wohnumfeld (Wohnberatungsagentur) Konzeption der Wohnberatungsagentur in Trägerschaft des KIM Soziale Arbeit e.v. (Stand März 2009)

6 2 KIM Soziale Arbeit e.v.

7 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung 1. Ziele und Aufgaben der Wohnberatungsagentur 2. Zielgruppen der Wohnberatungsagentur 3. Aufgabenbereiche der Wohnberatungsagentur 4. Basiswissen zur Durchführung von Wohnberatung 5. Personalausstattung der Wohnberatungsagentur 6. Einsatz von Ehrenamtlichen in der Wohnberatungsagentur 7. Qualifizierung von Wohnberaterinnen und Wohnberatern 8. Arbeitsvoraussetzungen von Wohnberatungsagentureinrichtungen 9. Träger der Wohnberatungsagentur 10. Dokumentation der Wohnberatungsagentur KIM Soziale Arbeit e.v. 3

8 4 KIM Soziale Arbeit e.v.

9 Vorbemerkung Das Modellprojekt Wohnberatung für Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein- Westfalen insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz ist mit Ablauf des beendet. Die neue und dauerhaft angelegte Förderung nach 45c SGB XI in Verbindung mit Teil B, 6 Nr. 3 HBPfVO, je zur Hälfte aus a) Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung und b) den Kommunen, wird von den Wohnberatungsstellen sehr begrüßt. Die Agentur zur Vermittlung von Betreuungsleistungen und Hilfen zum Verbleib insbesondere demenzkranker Menschen in ihrer Wohnung und im Wohnumfeld (Wohnberatungsagentur) setzen ihre Arbeit, insbesondere vor dem Hintergrund des weiter fortschreitenden demographischen Wandels, der speziell durch eine Zunahme der Hochaltrigen und damit besonders gefährdeten Personen im Hinblick auf dementielle Erkrankungen gekennzeichnet ist, fort und richten sich weiter an den besonderen Wohnbedürfnissen dieser Zielgruppe aus. 1. Ziele und Aufgaben der Wohnberatungsagentur Die Einschränkungen des selbständigen Wohnens bzw. der selbständigen Haushaltsführung sind vielfach das Ergebnis einer mangelhaften Abstimmung zwischen der Gestaltung der unmittelbaren Lebensumgebung (Wohnung, Wohnumfeld) und den vorhandenen Fähigkeiten und Möglichkeiten des in dieser Umgebung lebenden Menschen. Aufgabe der Wohnberatungsagentur ist es, die Abstimmung zwischen der Gestaltung der unmittelbaren Wohn- und Lebensumgebung und den persönlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten durch Anpassung dieser Umgebung an die individuellen Fähigkeiten wiederherzustellen oder zu verbessern. So kann Selbständigkeit erhalten oder erhöht, können Hilfe- oder Pflegebedarf vermieden oder reduziert und Unfälle verhindert werden. In ähnlicher Weise hängen die Möglichkeiten der häuslichen Pflege von der Abstimmung zwischen der Gestaltung der Wohnung und den für die häusliche Pflege erforderlichen Arbeitsbedingungen und Ausstattungsanforderungen ab. Wohnungsanpassungen können dazu führen, häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern und Heimeinzüge zu verhindern. Mit Hilfe der Wohnberatungsagentur wird der unmittelbare Lebensraum der Menschen an seine individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten angepasst. Dies kann präventiv im Vorfeld von möglichen Einschränkungen der Selbständigkeit oder als Reaktion auf bereits vorhandene Einschränkungen oder plötzlich eingetretene Einschränkungen geschehen. Die Beratungen können dabei individuell auf einzelne Betroffene ausgerichtet als auch strukturell orientiert sein, indem Multiplikatoren, Einrichtungen und Organisationen beraten und angesprochen werden. Besonders für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz soll ein nachfrage- und bedarfsgerechtes Beratungsangebot auf lokaler Ebene geschaffen werden. Um möglichst frühzeitig unterstützend tätig werden zu können, ist die Sensibilisierung von Angehörigen und der Öffentlichkeit für das Thema ein wichtiges Arbeitsfeld der WohnberaterInnen. Darüber hinaus werden die Wohnberater und Wohnberaterinnen in einen systematischen Wissenstransfer einbezogen. KIM Soziale Arbeit e.v. 5

10 Die Wohnberatungsagentur hat insgesamt zum Ziel, das selbständige Wohnen bzw. die selbständige Haushaltsführung der Menschen in ihrer Wohnung und ihrem Wohnumfeld zu erhalten, zu fördern oder wiederherzustellen. Im Einzelnen sind dieser Zielstellung zuzurechnen: der Erhalt des vorhandenen Grades von Selbständigkeit, d.h. die Vorbeugung von Selbständigkeitseinschränkungen die Wiederherstellung der Selbständigkeit die Reduzierung von Hilfe- oder Pflegebedarf die Weiterführung und Unterstützung von Rehabilitationsmaßnahmen die Erleichterung und Ermöglichung von häuslicher Hilfe und Pflege Schaffung eines nachfrage- und bedarfsgerechten Beratungsangebotes auf lokaler Ebene Vermittlung von Betreuungsleistungen und Hilfen zum Verbleib, insbesondere demenzkranker Menschen, in ihrer Wohnung die Unfallprävention die Schaffung barrierefreien Wohnraums im Wohnungsbestand sowie im Wohnungsneubau die Sensibilisierung und Information der breiten Öffentlichkeit, der potentiell Betroffenen und der Fachkräfte in der sozialen Arbeit Initiierung eines systematischen Wissenstransfer zwischen sozialen Dienstleistern und Selbsthilfegruppen sowie Forschung und Wissenschaft zu Fragen von demenziellen Erkrankungen. 2. Zielgruppen der Wohnberatungsagentur Die Zielgruppen der Wohnberatungsagentur sind: Ältere, und/oder hilfe- oder pflegebedürftige Menschen, insbesondere Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige sowie alle sonstigen Bürgerinnen und Bürger, die sich über Formen und Möglichkeiten barrierefreien Wohnens und von Wohnungsanpassungen informieren und beraten lassen wollen (als Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz sollen Menschen mit mindestens einer Einschränkung gemäß 45 c SGB XI gelten) die allgemeine Öffentlichkeit Fachkräfte und Mitarbeiter im Bereich der sozialen Arbeit, der kommunalen Verwaltung, der Sozialversicherungsträger, Mediziner, Architekten, Techniker, Handwerker, Sanitätshausbetreiber, Ergotherapeuten etc. Vermieter, Wohnungsbaugesellschaften und Baugenossenschaften Selbsthilfegruppen 6 KIM Soziale Arbeit e.v.

11 3. Aufgabenbereiche der Wohnberatungsagenturen Um die angestrebten Ziele erreichen zu können, muss die Wohnberatungsagentur in fünf Aufgabenbereichen tätig sein: Individuelle Beratung über Möglichkeiten und Formen barrierefreien Wohnens und der Wohnungsanpassung insbesondere Beratung über Fragen des Wohnens bei demenzkranken Menschen und ihren Angehörigen Öffentlichkeitsarbeit insbesondere Sensibilisierung der Öffentlichkeit über demenzkranke Menschen Vermittlung von Betreuungsleistungen und Hilfen zum Verbleib in der eigenen Wohnung Fach- und Institutionsberatung Vermittlungs- und Vernetzungsarbeit Wissenstransfer zwischen sozialen Dienstleistern, Selbsthilfegruppen sowie Forschung und Wissenschaft 3.1 Aufgabenbereich Individuelle Beratung über Möglichkeiten und Formen des barrierefreien Wohnens und Begleitung von Wohnungsanpassungsmaßnahmen sowie Beratung zu Wohnen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz Ziele Erhaltung und Förderung von Selbständigkeit im Einzelfall, die Erleichterung und Ermöglichung häuslicher Pflege im Einzelfall Schaffung eines Wohnumfeldes, das sich an den Bedürfnissen, vor allem für Menschen mit Demenz, orientiert Schaffung barrierefreien Wohnraums und eines barrierefreien Wohnumfelds Inhalte Informationen über die besonderen Wohnbedürfnisse von demenziell Erkrankten (z.b. Orientierungshilfen und Sicherheitsmaßnahmen) Information und Beratung zu Wohnproblemen in der Wohnung und im Wohnumfeld Information und Beratung zu Möglichkeiten der Behebung von Wohnproblemen und zur Wiederherstellung und Förderung des selbständigen Wohnens und der selbständigen Haushaltsführung Information und Beratung zu weiteren unterstützenden und entlastenden Angeboten, Diensten und Einrichtungen (z.b. niederschwellige Angebote, Alzheimergesellschaft, Selbsthilfegruppen, Demenz Servicezentren) Informationen über Produkte Information und Beratung über Finanzierungsformen Überprüfung der Durchführung von Leistungen Externer KIM Soziale Arbeit e.v. 7

12 Instrumente Informations- und Beratungsgespräche in den Beratungseinrichtungen Beratungsgespräche in den Wohnungen der Ratsuchenden (zugehende Beratung) Fachkompetente Analyse und Beurteilung der Möglichkeiten selbständigen Wohnens und selbständiger Haushaltsführung auf der Basis der Merkmale und Bedingungen der Wohnung, des Wohnumfeldes und den Fähigkeiten und Möglichkeiten des Ratsuchenden Vermittlung von Betreuungsleistungen, insbesondere niederschwellige Angebote für demenzkranke Menschen Durchführung von Wohnungsanpassungsmaßnahmen in Form von: technischen Hilfsmitteln (Toilettensitzerhöhungen, Badewannenliften, Geh- und Stehhilfen etc.) Ausstattungsveränderungen in der Wohnung (Entfernen von hinderlichen Einrichtungsgegenständen, dem Entfernen von Stolperfallen) Baulichen Veränderungen der Wohnung, z.b. Türverbreiterungen, Einbau einer bodengleichen Dusche Schaffung von Orientierungshilfen durch Beleuchtung, Farbe und Einrichtungsgegenstände Einbau von Sicherheitsmaßnahmen für demenziell Erkrankte wie z.b. Bewegungsmelder, besondere Schlösser und Signale, Temperaturbegrenzer, Herdabschalter sowie Zeitschaltuhren Wohnungsumzug, Wohnungstausch, Wohnungsaufteilung Fall- und Unterstützungsmanagement Motivation, Einbeziehung des Ratsuchenden und der Angehörigen Motivation, Einbeziehung des Vermieters, Eigentümers Aufstellung der Maßnahmekosten und Aufzeigen von Finanzierungsmöglichkeiten Planung und Begleitung von Anpassungsmaßnahmen Vermittlung von Hilfsdiensten und anderen sozialen Angeboten, insbesondere von niederschwelligen Angeboten für Menschen mit Demenz Koordination aller für die Durchführung von Anpassungen notwendigen Institutionen, Beteiligten und Tätigkeiten Vermittlung bei Problemen zwischen allen Beteiligten Kontrolle der angemessenen Durchführung von Anpassungsmaßnahmen 8 KIM Soziale Arbeit e.v.

13 3.2 Aufgabenbereich: Öffentlichkeitsarbeit Ziele Information über und Sensibilisierung für die Bedeutung des Wohnumfeldes insbesondere für Menschen mit Demenz und deren Angehörige Information über und Sensibilisierung für die Möglichkeiten und Formen barrierefreien Wohnens und Wohnungsanpassungen Information der demenziell Erkrankten und ihrer Angehörigen, der älteren und/oder hilfe- oder pflegebedürftigen Menschen und der Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige sowie aller sonstigen Bürgerinnen und Bürger, die sich über Formen und Möglichkeiten barrierefreien Wohnens und über Wohnungsanpassungen beraten lassen wollen. Bekanntmachung der Beratungseinrichtung, um bei Bedarf sowohl von privaten Personen als auch von Einrichtungen und Verbänden erreicht werden zu können. Zielgruppen Ältere und/oder hilfe- oder pflegebedürftige Menschen, insbesondere demenzkranke Menschen, Menschen mit Behinderungen, deren Angehörigen sowie alle sonstigen Bürgerinnen und Bürger, die sich über Formen und Möglichkeiten barrierefreien Wohnens und von Wohnungsanpassungen informieren und beraten lassen möchten Gruppen, Vereine, Verbände, Initiativen Mitarbeiter verschiedener Einrichtungen im Bereich der sozialen Arbeit, im pflegerischen Versorgungsbereich, im medizinischen Bereich, bei Behörden und Sozialversicherungsträgern, bei Wohnungsgesellschaften oder Wohnungsbaugenossenschaften, Vermieter, Architekten, Mieter- und Vermieterverbände, Politiker, Medien. Inhalte die Information über die Beratung (Aufgaben, Ziele) die Information über Wohnprobleme bzw. die Möglichkeiten der Vermeidung solcher Probleme die Information über Möglichkeiten barrierefreien Wohnens und von Wohnanpassungen die Darstellung von Fallbeispielen das Aufzeigen von Finanzierungsmöglichkeiten die Darstellung positiver Beratungsergebnisse der Wohnberatungsagentur Darstellung der Inhalte in Rahmen von Ausstellungen Darstellung der Inhalte durch Vorträge z.b. bei Selbsthilfegruppen KIM Soziale Arbeit e.v. 9

14 3.3 Aufgabenbereich: Fach- und Institutionsberatung Ziele Schaffung von Problembewusstsein für alternative Interventionsformen bei Hilfe- und Pflegebedarf, Schaffung von Problembewusstsein für die Notwendigkeit von barrierefreiem Neubau sowie barrierefrei orientierter Modernisierungsmaßnahmen Befähigung zum Erkennen von Problemen und möglichen Lösungsmöglichkeiten Aufklärung über alternative Wohnformen und deren bauliche Umsetzung Befähigung zur eigenständigen Durchführung von Veränderungen Befähigung zur barrierefreien Gestaltung von Wohnungen Zielgruppen Fachkräfte und Institutionen im Bereich der sozialen Arbeit, insbesondere im Bereich der Alten- und Behindertenarbeit sowie dem pflegerischen Versorgungsbereich Fachkräfte in den Demenz-Servicestellen und weiteren Stellen, die sich speziell mit der Beratung und Betreuung von Menschen mit Demenz beschäftigen Selbsthilfegruppen Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, Architekten, Vermieter Inhalte Information und Beratung hinsichtlich der Bedeutung von Wohnfragen Information und Beratung zum Umgang mit Wohnproblemen Informationen über neue Wohnprojekte im Alter und deren Umsetzung 3.4 Aufgabenbereich: Vermittlungs- und Vernetzungsarbeit Ziele Vernetzung verschiedenster Einrichtungen, Organisationen und Gremien mit dem Ziel, angemessene gesellschaftliche, sozialpolitische, organisatorische und institutionelle Rahmenbedingungen für die Möglichkeiten selbständigen Wohnens und selbständiger Haushaltsführung sowie barrierefreien Wohnens im Stadtteil, der Kommune oder dem Kreisgebiet zu schaffen. Vernetzung der unterschiedlichsten Angebote im Bereich aller Fragen rund um das Wohnen und Demenz, um die Vielfalt der Angebote für Ratsuchende zugänglich und übersichtlich zu machen und die Problembearbeitung zu vereinfachen. Zielgruppen soziale Beratungseinrichtungen (z.b. psychosoziale Beratungsstellen), insbesondere Einrichtungen zur Beratung von demenziell Erkrankten und deren Angehörige häusliche Hilfs- und Pflegedienste, 10 KIM Soziale Arbeit e.v.

15 Selbsthilfegruppen, Demenz-Servicestellen Wohlfahrtsverbände, Behörden, Kranken- und Pflegekassen, Vermieter, Wohnungsbaugesellschaften oder Wohnungsbaugenossenschaften, Ärzte, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Ergotherapeuten, Krankengymnasten, Sanitätshäuser, Architekten, Handwerker, Investoren 3.5 Aufgabenbereich Wissenstransfer zwischen dem Landeszentrum für Pflegeberatung und der Landesinitiative Demenz sowie Forschung und Wissenschaft Ziele Systematische Aufbereitung der aus der Beratungsarbeit gewonnenen Erkenntnisse mit dem Landeszentrum für Pflegeberatung und der Landesinitiative Demenz sowie der Forschung und der Wissenschaft. Implementierung eines strukturierten Dialogs zwischen Sozialgerontologen, Medizinern und den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Wohnberatungsagenturen. Zielgruppen Landeszentrum für Pflegeberatung, Landesinitiative Demenz-Service Gerontologen, Mediziner, Pflegewissenschaftler Fachöffentlichkeit Landesarbeitsgemeinschaft Wohnberatung 4. Basiswissen zur Durchführung von Wohnberatung Um die genannten Aufgaben erfüllen zu können, muss eine Wohnberatungsagentur ein spezifisches Spektrum an Basiswissen und Arbeitskompetenzen zur Verfügung haben. Dieses verteilt sich auf zwei Bereiche: Allgemeine sozialarbeiterische Kompetenzen Care und Case Management Beratungskompetenz Organisationskompetenz rechtliches Wissen, insbesondere SGB II, SGB XII, SGB V und SGB XI, Kenntnisse für die Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit Kenntnisse über die verschiedenen Krankheitsbilder der Demenz Kenntnisse über Hilfe-/Pflegebedürftigkeit und Behinderungen Kenntnisse über das Unfallgeschehen in der Wohnung Wissen über Lebensweisen älterer oder behinderter Menschen Wissen über verschiedenste Aspekte des Älterwerdens Kenntnisse über die kommunalen Versorgungsangebote KIM Soziale Arbeit e.v. 11

16 Spezifische Kenntnisse zur Wohnungsanpassung Hilfsmitteleinsatz und Ausstattungsveränderungen baulich-technische Umgestaltungen Finanzierungsmöglichkeiten für die Durchführung von Anpassungsmaßnahmen Farbgestaltung und Orientierungshilfen für Menschen mit Demenz Technische Hilfen spezielle technische Sicherheitshilfen für Menschen mit Demenz 5. Personalausstattung der Wohnberatungsagentur Aufgrund der skizzierten Aufgaben von Wohnberatungsagenturen, der Arbeitsinhalte sowie der erforderlichen Kompetenzen und Kenntnisse für die Durchführung der Beratungsarbeit ergeben sich die folgenden Anforderungen für die quantitative und qualitative Personalausstattung der Wohnberatungsagentur: Zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit und der Bereitstellung eines ausreichenden Arbeitsvolumens ist eine Wohnberatungsagentur mit 1,5 hauptamtlichen Stellen auszustatten. Angestrebt ist mittelfristig eine Ausstattung mit 2 vollen Stellen. In einer Wohnberatungsagentur sollten soziale wie bautechnische Qualifikationen vorhanden sein. Wenn in besonders begründeten Ausnahmefällen, z.b. in ländlichen Regionen oder bei einer Koppelung mit anderen Beratungsleistungen, eine Wohnberatungsagentur nur mit einem Mitarbeiter besetzt werden kann, so sollte dieser Mitarbeiter eine Qualifikation aus dem sozialen Bereich vorweisen. In der Wohnberatungsagentur des KIM- Sozialen Arbeit e.v. steht eine hauptamtliche Kraft (1,0) zur Verfügung. Die examinierte Krankenschwester und Diplom- Sozialarbeiterin wird durch einen Architekten (0,25) und das Team der Verwaltung unterstützt. 6. Einsatz von Ehrenamtlichen in der Wohnberatungsagentur Ehrenamtliche Mitarbeiter können die hauptamtlichen Kräfte einer Wohnberatungsagentur ergänzen, aber nicht ersetzen. Ehrenamtliche können in der Wohnberatungsagentur begleitend, unterstützend und ausführend tätig sein. Sie können spezifische Bereiche in der Arbeit mit einzelnen Ratsuchenden und in der Maßnahmendurchführung übernehmen. Aufgrund der fachlichen Anforderungen, der Verantwortlichkeiten, etc. müssen Erstberatungsgespräche, Begutachtungen der Wohnsituation, Kontrolle der Maßnahmendurchführung, Vermittlungs- und Kooperationstätigkeiten etc. im Zuständigkeitsbereich der hauptamtlich beschäftigten Mitarbeiter bleiben. Der Einsatz der Ehrenamtlichen muss von den hauptamtlich Beschäftigten koordiniert werden. Sie müssen von den hauptamtlich Beschäftigten auf ihren Einsatz vorbereitet werden. Des Weiteren muss durch die hauptamtlich Beschäftigten für ihre Qualifizierung gesorgt werden. Die Einbeziehung von Ehrenamtlichen in die Wohnberatungsagentur ergibt für die hauptamtlich Beschäftigten demnach einen zusätzlichen Tätigkeitsbereich. Der Einsatz ehrenamtlicher Helfer ohne gleichzeitige Beschäftigung von mindestens 1,5 hauptamtlichen Kräften (besser zwei vollen hauptamtlichen Kräften) ist daher weder sinnvoll noch möglich. Eine Wohnberatungsagen- 12 KIM Soziale Arbeit e.v.

17 tur unter Einbeziehung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bietet sich daher vor allem für größere Einzugsgebiete an. Die Wohnberatungsagentur des KIM- Soziale Arbeit e.v. hat aus den o.g. Gründen bisher keine ehrenamtlichen Helfer beschäftigt. 7. Qualifizierung von Wohnberaterinnen und Wohnberatern Da von den Wohnberaterinnen und Wohnberatern nicht alle Kompetenzen von Beginn an bereitgestellt werden können und ein fortlaufender weiterführender Qualifizierungsbedarf besteht, ist die Durchführung eines Qualifizierungsprogramm für die Wohnberater der beteiligten Wohnberatungsagenturen notwendig. Die Wohnberater sind verpflichtet, an den dafür vorgesehenen Veranstaltungen der Koordinierungsstelle teilzunehmen. 8. Arbeitsvoraussetzungen von Wohnberatungsagenturen Die Wohnberatungsagentur des KIM Soziale Arbeit e.v. ist materiell und organisatorisch so ausgerüstet, dass ein selbständiges und hindernisfreies Arbeiten möglich ist: Es ist ein eigenes Beratungsbüro incl. der notwendigen Büroausstattung vorhanden Der Zugang ist barrierefrei Ein Fahrzeug für die Erledigung der Hausbesuche steht zur Verfügung, finanzielle Mittel für eine ausreichende örtliche Öffentlichkeitsarbeit sind vorhanden Örtliche Öffentlichkeitsarbeit ist eine obligatorische Aufgabe Es ist der Beratungsstelle möglich, die örtliche Öffentlichkeitsarbeit in eigener Regie zu planen und durchzuführen Hausbesuche sind eine obligatorische Aufgabe Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Teilnahme an Qualifizierungsveranstaltungen, Tagungen und Messen sowie der Erfahrungsaustausch zwischen Wohnberatungsagenturen möglich Die Zusammenarbeit mit der Landesinitiative Demenz-Service und dem Landespflegezentrum für Pflegeberatung, die Evaluation der Arbeit und die Beteiligung an Veranstaltungen der wissenschaftlichen Begleitung ist obligatorisch 9. Träger der Wohnberatungsagentur Freier Träger der Wohnberatungsagentur ist der Verein KIM Soziale Arbeit e.v Dokumentation der Wohnberatungsagentur Die Dokumentation der eigenen Arbeit ist für Qualität, Erfolg und Präsentation der Wohnberatungsagentur unerlässlich. Zu spezifischen Fragestellungen, die sich aus der Arbeit vor Ort ergeben, wird bei der Wohnberatungsagentur des KIM Soziale Arbeit e.v. zudem eine Eigendokumentation durchgeführt. Ein Jahresbericht fasst die Ergebnisse zusammen. (siehe Anlage) KIM Soziale Arbeit e.v. 13

18 11. Qualitätssicherung Zur Qualitätssicherung ist ein Qualitätszirkel eingerichtet. Die Vertragspartner bestimmen in eigener Zuständigkeit die Teilnehmer des Qualitätszirkels. Ziel ist die Weiterentwicklung einer effektiven Kontakt- und Beratungsstellenarbeit, die zur Fortschreibung des Konzeptes führen kann. Der Qualitätszirkel tagt nach Bedarf, aber mindestens einmal jährlich. Außerdem wird dem Kreis Paderborn jährlich bis zum ein umfassender Erfahrungsbericht vorgelegt, der die im Vorjahr erbrachten Leistungen qualitativ und quantitativ beschreibt. Mit dem Jahresbericht des Vorjahres werden auch die für das laufende Jahr vorgesehenen Ziele und Maßnahmen zu deren Umsetzung mitgeteilt. 14 KIM Soziale Arbeit e.v.

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