Gebrauchsanweisung für den Bachelorstudiengang Angewandte Geowissenschaften PO 2008

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1 Institut für Angewandte Geowissenschaften Gebrauchsanweisung für den Bachelorstudiengang Angewandte Geowissenschaften PO 2008 Mit der Aufnahme eines Studiums beginnt für Sie ein neuer Lebensabschnitt. Bitte unterschätzen Sie nicht den Arbeitsaufwand, den ein Studium mit sich bringt: Die Studiengänge sind in der Regel so aufgebaut, dass der Arbeitsaufwand ("Workload") einer Vollzeitbeschäftigung mit 8-Stunden-Tag und 5-Tage-Woche entspricht. Das inhaltliche Niveau ist vom ersten Tag an hoch, und wenn Sie keine Schwierigkeiten bekommen wollen dabei mitzuhalten, müssen Sie vom ersten Tag an am Ball bleiben. Der vorliegende Text soll Ihnen helfen, zumindest die formalen Abläufe des Bachelor- Studiengangs "Angewandte Geowissenschaften" (Prüfungsordnung 2008) zu bewältigen. 1. Studienverlauf Das Studium gliedert sich in folgende Bereiche: 1) Orientierungsbereich: Semester 1 und 2; der Orientierungsbereich dient dem Kennenlernen der Universität und des Studienfaches sowie der Überprüfung der Studienfachentscheidung. Alle zu erbringenden Leistungen in den ersten beiden Semestern gelten als Studienleistungen im Sinne der "Allgemeinen Prüfungsbestimmungen" (APB) der TU Darmstadt. Es werden dabei wichtige fachliche Grundlagen gelegt, die in den Lehrveranstaltungen des Prüfungsbereichs vorausgesetzt werden. Die erzielten Noten gehen nicht in die Bachelor-Gesamtnote ein. 2) Prüfungsbereich: Semester 3 bis 6; die zu erbringenden Leistungen in diesen Semestern gelten in der Regel als Prüfungsleistungen im Sinne der "Allgemeinen Prüfungsbestimmungen" (APB) der TU Darmstadt. Die erzielten Noten gehen in die Bachelor-Gesamtnote ein. 3) Wahlpflichbereich: Ein Teil der Prüfungsleistungen kann in von Ihnen wählbaren geowissenschaftlichen und interdisziplinären Kursen absolviert werden. Auch die hier erzielten Noten gehen in die Bachelor-Gesamtnote ein 4) Bachelorarbeit: Zum Ende des 6. Semesters fertigen Sie eine Abschlussarbeit an und stellen diese in einem Kurzvortrag im Rahmen des geowissenschaftlichen Hauptseminars des Instituts vor. Die folgende Aufstellung gibt wieder, in welchem Semester Sie bei einem regulären Studienverlauf welche Module bzw. Lehrveranstaltungen belegen. Für Leistungen innerhalb der Studienordnung (also alles, was Sie für den Bachelor einbringen wollen, außer "Zusätzliche Leistungen" und "Vorgezogene Masterleistungen") müssen Sie sich im TUCaN exakt an die hier angegebenen Modul- und Kursnummern halten! Semester Modul/Kurs Workload TUCaN-Nr. 1. Sem. Modul PM 1: Grundlagen der Geowissenschaften Grundlagen der Geowissenschaften (4CP) Modul PM 3: Geologische Karten und Schnitte Geologische Karten und Schnitte I (3 CP) + P2 Ü vu ue Bachelorstudiengang Angewandte Geowissenschaften PO Version

2 Modul PM 5: Stratigraphie und Historische Geologie Paläontologie & Stratigraphie (5 CP) Modul PM 6: Kristallographie & Mineralogie Grundlagen der Kristallographie (4 CP) Modul PM 7: Mathematik I Mathematik I (Bau) (SL) (9 CP) Modul PM 8: Allgemeine & Anorganische Chemie Vorlesung Allgemeine Chemie (6 CP) Übung Allgemeine Chemie (1 CP) + Ü1 +P2 V4 + Ü2 V4 Ü vu vu /s vu vl ue Vorl.-freie Zeit Frühjahr Modul PM 4: Oberflächennahe Erkundung Geologische Geländemethoden (2 CP) P3, 3 Tage pr 2. Sem. Modul PM 2: Geowiss. I und Geologie Deutschlands Geowissenschaften I (4 CP) Geol. Deutschlands (Vorl. und Prosem., 3 CP) Modul PM 3: Geologische Karten und Schnitte Geologische Karten und Schnitte II (3 CP) Modul PM 5: Stratigraphie und Historische Geologie Historische Geologie (3 CP) Modul PM 6: Kristallographie & Mineralogie Mineralogie (4 CP) Modul PM 9: Mathematik II Mathematik II (Bau) (SL) (9 CP) Modul PM 8: Allgemeine und Anorganische Chemie Sicherheitseinweisung und Vorbesprechung zum Grundpraktikum Anorganische Chemie Anorganisch-chemisches Praktikum (2 CP)! Unabhängig von Ihrer TUCaN-Anmeldung werden Sie zu dem Praktikum nur bei bestandener Chemie-Klausur zugelassen! Tagesexkursionen, die in den folgenden beiden Modulen angerechnet werden können: Modul PM 13: Gelände I Geologische Tagesexkursionen (1 CP) Modul PM 15: Gelände II Geologische Tagesexkursionen (2 CP) + P2 V1 + S1 Ü2 + P2 V4 + Ü2 P4 E2, 2 Tage E4, 4 Tage vu vu ue vl vu /s vu ev pr ek ek ek ek ek ek Vorl.-freie Zeit Sommer Modul PM 13: Gelände I Hauptgeländeübung 1 (8 CP) E5, 10 Tage ue 3. Sem. Modul PM 4: Oberflächennahe Erkundung Bodenkunde (Veranstaltung in Frankfurt, 3 CP) Modul PM 10: Geowissenschaften II und Tektonik Geowissenschaften II (6,5 CP) Tektonik (Veranstaltung in Frankfurt, 2,5 CP) Modul PM 11: Dünnschliffmikroskopie Polarisationsmikroskopie I (3 CP) Modul PM 12/PM 16: Physik I/II Vorlesung Physik I für Chemiker (4,5 CP) Übung Physik I für Chemiker (1,5 CP) V3 + P4 V1 + P1 V3 Ü vl vu vu vu vl ue Bachelorstudiengang Angewandte Geowissenschaften PO

3 Modul PM 18: Statistik Statistik für Geowissenschaftler (4 CP) + Ü vu Vorl.-freie Zeit Frühjahr Sem. Modul PM 10: Geowissenschaften II und Tektonik Mittelseminar (1 CP) Modul PM 11: Dünnschliffmikroskopie Polarisationsmikroskopie II (3 CP) Modul PM 12/PM 16: Physik I/II Vorlesung Physik II für Chemiker (4,5 CP) Übung Physik II für Chemiker (1,5 CP) Modul PM 14: Geochemie Grundlagen der Geochemie (4 CP) Tagesexkursionen, die in den folgenden beiden Modulen angerechnet werden können: Modul PM 13: Gelände I Geologische Tagesexkursionen (1 CP) Modul PM 15: Gelände II Geologische Tagesexkursionen (2 CP) S1 Ü2 V3 Ü1 +Ü1 E2, 2 Tage E4, 4 Tage se ue vl ue vu ek ek ek ek ek ek Vorl.-freie Zeit Sommer Modul PM 15: Gelände II Geologischer Kartierkurs 1 (7 CP) P5, 10 Tage pr 5. Sem. Modul PM 14: Geochemie Geologische Stoffkreisläufe (3 CP) Modul PM 19: Instrumentelle Analytik Instrumentelle Analytik I (3 CP) Modul PM 21: Ingenieurgeologie Ingenieurgeologie (4 CP) Modul PM 22: Hydrogeologie Hydrogeologie (4 CP) Modul Physikalisches Grundpraktikum Physikalisches Grundpraktikum (2 CP) Geowissenschaftliche Wahlpflichtfächer - aus dem folgenden Angebot müssen Sie insgesamt mindestens 7 CP belegen: * (s. Hinweis unter Tabelle!) Modul Niedrigtemp.-Petrol. und Palaeogeothermie Niedrigtemp.-Petrologie und Palaeogeoth. (4 CP) Modul Sedimentgeologie Sedimentgeologie (3 CP) Modul Geo-Resources und Geo-Hazards Geo-Resources und Geo-Hazards (3 CP) Modul Tektonophysik I Tektonophysik I (4 CP) Modul Geothermie Geothermie (3 CP) V1 + P3 + Ü1 + Ü1 P3 + P2 + P vl vu vu vu pr vu vl vl vu vl Bachelorstudiengang Angewandte Geowissenschaften PO

4 Vorl.-freie Zeit Frühjahr Modul PM 20: Gelände III Geologischer Kartierkurs 2 (7 CP) Modul Hydrogeologisches und Ingenieurgeologisches Praktikum (Wahlpflicht) Hydrogeologisches und Ingenieurgeologisches Praktikum (2 CP) P5, 10 Tage P pr pr 6. Sem. Modul PM 19: Instrumentelle Analytik Instrumentelle Analytik II (3 CP) Modul Polarisationsmikroskopie III (Wahlpflicht) Polarisationsmikroskopie III (2 CP) Modul Sedimentologisches Praktikum (Wahlpflicht) Sedimentologisches Praktikum (2 CP) Bachelorarbeit V1 + P3 P4 P4 40 Tage vu ue pr Vorl.-freie Zeit Sommer Modul PM 23: Geophysik Geophysikalisches Feldpraktikum (4 CP) V1 + P vu * Hinweis zu den geowissenschaftlichen Wahlpflichtmodulen: Wegen der Umstellung auf die neue Prüfungsordnung werden nicht mehr alle hier dargestellten Module angeboten. Stattdessen können auch die folgenden Module hier angerechnet werden: Geothermie I (wahlweise 4 CP ohne Praktikum oder 6 CP mit Praktikum); Geoinformationssysteme I (GIS I, 4 CP); Sedimentgeologie entspricht Sedimentgeologie I der neuen PO. Geo-Resources und Geo-Hazards entfällt wegen Ruhestand Prof. Hoppe. Module, die Sie nicht über den Wahlpflichtbereich anwählen können, belegen Sie bitte zunächst ausnahmsweise als "Zusätzliche Leistungen", das Studienbüro kann diese Leistungen dann in den Wahlpflichtbereich 'umhängen'. Bitte wählen Sie sich im TUCaN nur über die entsprechenden Bereiche der Prüfungsordnung (Orientierungsbereich, Prüfungsbereich etc.) in die oben genannten Module und Kurse ein. Achten Sie darauf, dass die TUCaN- Nummern mit den hier angegebenen Nummern übereinstimmen. Falls Sie ein Modul/einen Kurs im TUCaN nicht finden, fragen Sie bitte im Studienbüro nach versuchen Sie nicht, sich über "Zusätzliche Leistungen" in andere Module z.b. für Nebenfächler (in der Regel xxx-Nummern) einzuwählen. Außeruniversitäres Praktikum: Modul PM 17: Praktikum mindestens sechs Wochen, 6 CP, TUCaN-Modulnummer Das Praktikum kann in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Dies muss nicht notwendigerweise im 4. Semester erfolgen, sondern kann zu einer Ihnen passenden Zeit im Verlauf des Studiums sein. Es gilt die Praktikumsordnung. Kümmern Sie sich bitte frühzeitig um einen Praktikumsplatz. Die Dozenten des Instituts sind Ihnen dabei gerne behilflich. Bitte klären Sie vor dem Beginn des Praktikums im Studienbüro FB 11 - Geo ab, ob das von Ihnen gewählte Praktikum anerkannt werden kann. Nach dem Praktikum müssen Sie für seine Anerkennung im Studienbüro FB 11 - Geo einen kurzen (z.b. 2- seitigen) Bericht abgeben sowie eine formale Bestätigung des Praktikumsgebers (kein Arbeitszeugnis, nur eine Bestätigung der Praktikumszeit). Das Praktikum ist eine unbenotete Studienleistung, d.h. es wird nicht bewertet und geht nicht in die Endnote ein, aber Sie bekommen 6 CP dafür angerechnet. Interdisziplinäres Wahlpflichtmodul: Im Verlauf des Bachelorstudiums sind interdisziplinäre Wahlpflichtfächer über mindestens 4 CP zu absolvieren. Dies muss nicht notwendigerweise im 5. und 6. Semester erfolgen, sondern kann zu einer Ihnen passenden Zeit im Verlauf des Studiums sein. Die im Studienplan genannten Fächer Umweltwissenschaft, Umweltrecht und Betriebswirtschaft stehen beispielhaft für von uns für als sinnvoll erachtete Nebenfächer. Es können auch andere Kurse aus dem Katalog der TU gewählt werden. Auch Sprachkurse des Sprachenzentrums der TU werden hier angerechnet. Bitte beachten Sie, dass nur ganze Module über das TUCaN belegt werden können. Sollten Sie nur einzelne Kurse (Bausteine) aus einem größeren Modul belegen wollen, klären Sie bitte rechtzeitig vorher mit dem Bachelorstudiengang Angewandte Geowissenschaften PO

5 Studienbüro des anbietenden Fachbereichs ab, ob das überhaupt möglich ist. Bitte klären Sie gegebenenfalls auch im Studienbüro FB 11 - Geo ab, ob das von Ihnen gewählte Fach anerkannt werden kann. 2. Prüfungen und Klausuren 2.1 Bachelor-Prüfung Die Bachelor-Gesamtnote setzt sich aus den Noten der folgenden Bereiche und Module zusammen, wobei die Einzelnoten nach den CP eines Moduls gewichtet eingehen: Modul PM 10: Geowissenschaften II und Tektonik (10 CP) Modul PM 11: Dünnschliffmikroskopie (6 CP) Modul PM 12/PM 16: Physik I/II (12 CP) Modul PM 13: Gelände I (9 CP) Modul PM 14: Geochemie (7 CP) Modul PM 15: Gelände II (9 CP) Modul Physikalisches Grundpraktikum (2 CP) Modul PM 18: Statistik (4 CP) Modul PM 19: Instrumentelle Analytik (6 CP, diese Note wird doppelt gewichtet!) Modul PM 20: Gelände III (7 CP) Modul PM 21: Ingenieurgeologie (4 CP) Modul PM 22: Hydrogeologie (4 CP) Modul PM 23: Geophysik (4 CP) Wahlpflichtfächer (15 CP) Bachelorarbeit (10 CP, diese Note wird doppelt gewichtet!) Die Ergebnisse des Orientierungsbereichs (1./2. Sem.) gehen nicht in die Bachelor-Gesamtnote ein. 2.2 Prüfungsbestimmungen Für alle Prüfungsangelegenheiten gelten die Allgemeine Prüfungsbestimmungen (APB) der TU Darmstadt: ( sowie die Ausführungsbestimmungen des Fachbereichs Material- und Geowissenschaften für den Bachelor-Studiengang Angewandte Geowissenschaften. Alle Dokumente stehen auf den Webseiten des Instituts für Angewandte Geowissenschaften zum Download bereit. Wichtige Regeln für Ihre Abschlussarbeit sind in einem gesonderten Merkblatt zusammengefasst, das Ihnen bei der Anmeldung ausgehändigt wird bzw. ebenfalls herunter geladen werden kann. Bis zum gelten die ABP vom (Staatsanzeiger Nr. 25 vom 21. Juni 2004, S. 1998) in der Fassung der 3. Novelle vom (Satzungsbeilage 1/09, S. 3). Ab dem gelten die APB in der Fassung der 4. Novelle vom (Satzungsbeilage 2012-IV). Bereits begonnene Studiengänge können auf Antrag nach den bisherigen Bestimmungen zu Ende geführt werden. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Novelle beim Studienbüro FB 11 - Geo zu stellen. 2.3 Anmeldung zu Prüfungen Jedes Prüfungsereignis muss zweimal im Jahr angeboten werden. Am Institut für Angewandte Geowissenschaften finden Prüfungen/Klausuren üblicherweise gegen Semesterende statt, und Wiederholungstermine dazu ("Nachklausur") werden in der zweiten oder dritten Vorlesungswoche des darauf folgenden Semesters angeboten. Bachelorstudiengang Angewandte Geowissenschaften PO

6 Alle Prüfungs- und Studienleistungen müssen fristgerecht, d.h. spätestens 8 Tage vor dem Prüfungsbzw. Abgabetermin, angemeldet werden. Für das Wintersemester beginnt der Anmeldezeitraum in der Regel jeweils am 15. November, für das Sommersemester am 1. Juni. Prüfungstermine werden im TUCaN und auf der Institutswebseite (unter Studium, Prüfungsangelegenheiten) veröffentlicht. Zu jeder Prüfung/Klausur müssen Sie sich explizit und gesondert anmelden wer in der ersten Klausur war, ist damit nicht automatisch zur Wiederholung ('Nachklausur') angemeldet. Andererseits müssen Sie nicht zur ersten Prüfung angemeldet gewesen sein, um am zweiten Termin ('Nachklausur') teilnehmen zu können. Die Anmeldung findet über TUCaN statt. Sie müssen sich für das jeweilige Modul und die jeweilige Veranstaltung anmelden, sowie innerhalb der vorgegebenen Fristen (s.o.) für die jeweilige Prüfung/Klausur. Eine Anmeldung zu Modul und Veranstaltung reicht für die Teilnahme an den Prüfungen/Klausuren nicht aus. Für Prüfungsleistungen, die Sie aus welchen Gründen auch immer nicht über TUCaN anmelden können, verwenden Sie bitte das auf unserer Webseite zur Verfügung gestellte Anmeldeformular und geben dieses innerhalb der oben genannten Fristen im Studienbüro FB 11 - Geo ab. Eine Prüfungsanmeldung außerhalb der oben genannten Fristen ist in der Regel nicht möglich. In begründeten Ausnahmefällen kann die Prüfungskommission dennoch über eine Prüfungszulassung entscheiden. Einen entsprechenden formlosen aber wohlbegründeten Antrag richten Sie gegebenenfalls über das Studienbüro an die Prüfungskommission Angewandte Geowissenschaften. 2.4 Abmeldung von Prüfungen Abmeldungen von Prüfungen sind bis 8 Tage vor der Prüfung über TUCaN möglich. Beispiel für die Einhaltung der Fristen: Von einer Klausur an einem Dienstag um 11:00 Uhr können Sie sich bis Montag 24:00 Uhr abmelden. Eine Abmeldung von der Prüfung ist nach Ablauf dieser Frist nicht mehr möglich. Nichterscheinen zur Prüfung wird als "nicht bestanden" gewertet, es sei denn, Sie können ein ärztliches Attest vorlegen. Im Krankheitsfall müssen Sie sich unverzüglich (online oder schriftlich) von der Prüfung abmelden. Das ärztliche Attest ist nach drei Kalendertagen, spätestens an dem darauffolgenden Werktag, beim Studienbüro FB 11 - Geo vorzulegen. Das Attest muss ausdrücklich die "Prüfungsunfähigkeit" und Beginn und Ende der Erkrankung bescheinigen. Einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (z.b. die 'gelben Zettel') werden nicht mehr akzeptiert. 2.5 Wiederholungsprüfungen Prüfungen können nur wiederholt werden, wenn sie als "nicht bestanden" gewertet wurden, d.h. eine Notenverbesserung über eine Wiederholungsprüfung ist nicht möglich. Auch zu Wiederholungsprüfungen müssen Sie sich fristgerecht an- bzw. abmelden (s. 2.3/2.4). Studienleistungen (im Sinne der APB, 3 Abs. 4) können beliebig oft wiederholt werden. Bei Fachprüfungen (im Sinne der APB, 3 Abs. 4) sind insgesamt zwei Wiederholungsprüfungen möglich (d.h. insgesamt sind dies drei Prüfungsereignisse bzw. Versuche). Vor der zweiten Wiederholungsprüfung (dritter Versuch, Drittprüfung) müssen Sie verpflichtend an einer Studienberatung teilnehmen. Die Drittprüfung ist im Falle einer mit "nicht bestanden" bewerteten schriftlichen Fachprüfung von einer weiteren Prüferin oder einem weiteren Prüfer zu bewerten (2-Prüfer-Prinzip). Haben Sie eine schriftliche Drittprüfung nicht bestanden, können Sie im Studienbüro FB 11 - Geo einen Antrag auf eine mündliche Ergänzungsprüfung (mep) stellen. Dies können Sie im Rahmen des von Ihnen belegten Studiengangs allerdings nur einmal tun. Die mep ist als 'erweiterte Klausur- Bachelorstudiengang Angewandte Geowissenschaften PO

7 einsicht' zu verstehen, d.h. sie basiert auf den Klausurfragen, kann aber den Stoff der gesamten Vorlesung umfassen. Einem Antrag auf mep kann nicht stattgegeben werden, wenn die Bewertung der Drittprüfung mit "nicht ausreichend" wegen unentschuldigten Fehlens, wegen Abgabe eines leeren Blattes oder wegen Täuschungsversuchs erfolgt ist. Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses im Studienbüro FB 11 - Geo gestellt werden (Ausschlussfrist). Eine mep kann nur mit "4,0" oder "nicht bestanden" gewertet werden. 3. Mentoring Zu Beginn des ersten Semesters wird jedem oder jeder Studierenden ein Hochschullehrer des Institutes als Mentor zugeordnet. Diese beraten während des Studiums die Studierenden bei der Planung und Organisation des Studiums und der Prüfungen. Nach zwei Semestern sollten/müssen Sie mit Ihrem zugeordneten Mentor ein Beratungsgespräch über die weitere Gestaltung des Studiums durchführen. Bitte bemühen Sie sich selbst rechtzeitig um die Mentorengespräche. Die Zuordnung zu den einzelnen Hochschullehrern entnehmen Sie bitte der ausgehängten Liste. 4. Orientierungsprüfung Aufgrund der derzeitigen Rechtslage sind alle Regelungen zu den Orientierungsprüfungen und Studienvereinbarungen zurzeit und bis auf Weiteres außer Kraft gesetzt. Das Studium kann nach den ersten beiden Orientierungssemestern nur fortgesetzt werden, wenn der Nachweis von mindestens 30 CP, davon 22 CP in den Geowissenschaften, erbracht wird. Andernfalls ist zunächst eine Orientierungsprüfung abzulegen. Sollten Sie die geforderten 30 CP nicht erreichen, lädt Sie Ihr Mentor (s.o.) zu einem Mentorengespräch ein. Bitte beachten Sie, dass ein Nichtreagieren auf diese Gesprächseinladung in der Regel bereits ein Grund für das Nichtbestehen der Gesamtprüfung mit anschließender Exmatrikulation ist. In dem Gespräch wird dem/der Studierenden der Termin für die Orientierungsprüfung und der Zweitprüfer mitgeteilt. Die Orientierungsprüfung erfolgt dann durch einen Vertreter der geologischen und einen Vertreter der mineralogischen Ausrichtung. Sie dauert mindestens 30 Minuten und maximal 45 Minuten und überprüft die Kenntnisse aus den bis zum Ende des zweiten Semesters gelesenen geowissenschaftlichen Veranstaltungen. Sie ist damit eine 'Fachprüfung' und kein 'Beratungsgespräch'. Eine Benotung erfolgt nicht, es genügt die Bewertung als bestanden/nicht bestanden. Bei Nicht-Bestehen kann die Orientierungsprüfung bis zum Ende des Semesters einmal wiederholt werden. Das unentschuldigte Nicht-Erscheinen zu einer Orientierungsprüfung kann bereits ein Grund für das Nichtbestehen der Gesamtprüfung mit anschließender Exmatrikulation sein. Wird auch die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, schließt der Studiendekan mit dem/der Studierenden eine Studienvereinbarung ab. Sie ist ein Vertrag zwischen dem/der Studierenden und der Prüfungskommission. In ihr ist verbindlich festzulegen, welche Prüfungen und Studienleistungen die Studierenden im Laufe des zweiten Studienjahres angehen müssen. Verbindlich festgelegt bedeutet, dass sich die Studierenden den in der Vereinbarung genannten Prüfungen wenigstens gestellt haben müssen (einschließlich der von den APB vorgesehenen Möglichkeiten der Wiederholbarkeit). Weiterhin kann eine Mindestanzahl an zu erzielenden CP festgelegt werden. Wird die Studienvereinbarung seitens des/der Studierenden nicht erfüllt, stellt die Prüfungskommission das Nichtbestehen der Gesamtprüfung fest. Sie kann darauf verzichten, sofern der Prüfling glaubhaft macht, dass die Nichterfüllung oder -teilnahme aufgrund schwerwiegender Umstände nicht vom Prüfling zu vertreten und ein erfolgreicher Abschluss des Studiengangs dennoch zu erwarten ist. Bachelorstudiengang Angewandte Geowissenschaften PO

8 5. Studienbüro Für alle Angelegenheiten des Bachelorstudiengangs Angewandte Geowissenschaften ist das Studienbüro FB 11 - Geo zuständig: Dr. Karl Ernst Roehl, Raum B2 02 /120, Tel , Sprechzeiten Di. und Do. jeweils 11:00-12:30 Uhr Zuständigkeiten: Studienkoordination Studienberatung Lehrveranstaltungsmanagement Prüfungskommissionsangelegenheiten Anerkennung von Leistungen TUCaN Bafög-Bescheinigungen Kirsten Herrmann, Raum B2 02 /122, Tel , Mo. bis Fr. jeweils 11:00-15:00 Uhr Zuständigkeiten: Prüfungsan- und -abmeldungen Leistungsspiegel Zulassung zu Abschlussarbeiten Annahme von Berichten und Abschlussarbeiten Studienabschluss (Zeugniserstellung) Das Studienbüro kann auch über die -Adresse studienbuero@geo.tu-darmstadt.de erreicht werden. Alle weiteren verwaltungstechnischen Abläufe an der TU wie Bewerbung/Zulassung, Rückmeldung, Studiengangwechsel, Beurlaubung etc. betreut das zentrale Studierendensekretariat im karo 5: 6. Tipps und Hinweise Orientierungsbereich Nehmen Sie die Veranstaltungen in den ersten beiden Semestern ernst, auch wenn die Noten nicht für die Gesamtnote relevant sind und Klausuren öfter wiederholt werden können. Von Beginn an richtig Loslegen ist das Rezept zum Erfolg! Lernen Zu Hause sitzen und aus TUCaN oder Moodle heruntergeladene Foliensätze lesen reicht in der Regel nicht aus, um den Lernstoff so zu verstehen, dass man die anstehenden Klausuren und Prüfungen erfolgreich bewältigen kann. Was bedeutet also Studieren? - Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen: Hören Sie zu. Schreiben Sie mit. Vermeiden Sie alles, was Sie ablenken könnte, z.b. während der Vorlesung zu Chatten, Simsen, Facebooken etc. - Arbeiten Sie den Stoff zu Hause anhand Ihrer Notizen und unter Verwendung der Foliensätze und der Fachliteratur auf. Beim Schreiben lernt man. - Bilden Sie bereits früh im Studium Lerngruppen, in denen Sie den Stoff besprechen, Aufgaben rechnen, sich gegenseitig abfragen usw.; dies ist besonders hilfreich bei der Vorbereitung zu Klausuren. Bachelorstudiengang Angewandte Geowissenschaften PO

9 - Die Beschaffung von Lehrbüchern wird sich nicht ganz vermeiden lassen. Von manchen dieser "Schwarten" hat man sein ganzes Arbeitsleben etwas, betrachten Sie es also als Investition in Ihre Zukunft. Die Uni ist kein Ponyhof! "Studieren" ist nicht "Konsumieren". Ohne Eigeninitiative werden Sie es nicht schaffen. Die Uni hat keine Bringschuld - Sie haben eine Holschuld. Kommunikation - Besuchen Sie regelmäßig die Rubrik "StudiNews" auf unserer Webseite. Hier werden unter Umständen auch kurzfristige Ankündigungen gepostet. Weitere wichtige Informationsquellen sind natürlich TUCaN und ganz traditionell das Schwarze Brett im Institut. - Falls Sie jemanden am Institut oder der TU via kontaktieren, achten Sie auf eine aussagekräftige Betreffzeile und ein den üblichen Höflichkeitsformen angemessene Anrede ("Sehr geehrte/r Frau/Herr Professor/Doktor Familienname"). Die an den Professor endet in der Regel nicht mit einem "Ciao, Vorname" oder "MfG", sondern mit "Mit freundlichen Grüßen, Vorname Familienname. - Systemnachrichten aus dem TUCaN sollten möglichst mit vollem Namen unterschrieben werden, da sich auf die Absender- adresse (noreplytucan@tu-darmstadt.de) nicht antworten lässt und man aus dieser Adresse auch nicht auf den Absender schließen kann. Am besten, Sie schreiben Ihre -Adresse noch dazu. - Wir leben in einer Kommunikationsgesellschaft, aber während der Lehrveranstaltungen und Prüfungen haben Mobiltelefone auszubleiben. Mitwirkungspflicht Studierende haben in allen Belangen ihres Studiums eine Mitwirkungspflicht, d.h. sie sind unter anderem verpflichtet, - Namens- und/oder Adressänderungen unverzüglich der TU mitzuteilen, - sich selbst aktiv über die prüfungsrechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren (z.b. Kenntnisse über Anmelde- und Abmeldefristen bei Prüfungen; Kenntnisse über die in einer Prüfung erlaubten Hilfsmittel), - die üblichen Kommunikationswege zu nutzen z.b. um Lehrveranstaltungs- und Prüfungstermine zu erfahren (regelmäßiger Besuch der Institutswebseite bzw. TUCaN; gegebenenfalls eine -Weiterleitung aus TUCaN zur privaten -Adresse; regelmäßiges Sichten der Aushänge am Schwarzen Brett im Institut), und - bei Anträgen zur Anerkennung extern erbrachter Prüfungsleistungen der Prüfungskommission für eine Beurteilung relevante Unterlagen zur Verfügung zu stellen (z.b. Modulbeschreibungen, Leistungsnachweise). Abschreiben Jede Art von Plagiieren führt bei Haus- und Abschlussarbeiten zum Urteil "nicht bestanden". Zum Plagiieren, d.h. Textübernahmen ohne Quellenangabe, gehören: Kopieren von Textteilen, Halbsatzflickerei aus verschiedenen Quellen, übersetzte Textpassagen, Strukturübernahmen (d.h. fremde Argumente werden inhaltlich übernommen). Die Ethik guter wissenschaftlicher Praxis verbietet zudem jede Manipulation von Daten. Spätere Aufdeckung kann zum nachträglichen Entzug des Abschlusses führen. Bachelorstudiengang Angewandte Geowissenschaften PO

10 Versionsgeschichte (ab ) Kapitel 6. "Tipps" geändert in "Tipps und Hinweise"; Abschnitt "Mitwirkungspflicht" eingefügt Abschnitt "Abschreiben" eingefügt Hinweis auf TUCaN-Modulnummern eingefügt Hinweise zum Außeruniversitären Praktikum ergänzt Kapitel 2 "Prüfungen und Klausuren" komplett neu strukturiert und erweitert Geänderte Sprechzeiten Roehl in der vorlesungsfreien Zeit Raumnummern Studienbüro aktualisiert Sprechzeiten Roehl und Herrmann geändert Fehler Modulnummer Physik korrigiert Modul "Umweltgeochemie" aus Angebotstabelle entfernt Hinweis auf Sprachkurse im Abschnitt "Interdisziplinäres Wahlpflichtmodul" (S. 4) eingefügt Hinweis auf Anmeldezeiträume für Prüfungen überarbeitet Abmeldung von Prüfungen überarbeitet, da inzwischen auch über TUCaN möglich Informationen zu Orientierungsprüfungen und Studienvereinbarungen vorläufig gestrichen Kleine redaktionelle Änderungen Hinweis auf PO 2008 ergänzt Unter 1. Studienverlauf Hinweis auf geänderte Wahlpflichtmodule hinzugefügt Abschnitt "2.3 Anmeldung zu Prüfungen": Anmeldefrist auf 8 Tage geändert Bachelorstudiengang Angewandte Geowissenschaften PO

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