Aus Sicht des OB. Amtsblatt. Ausgabe

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Aus Sicht des OB. Amtsblatt. Ausgabe"

Transkript

1 Amtsblatt Ausgabe Ausgabe I 2012 Donnerstag, Samstag, Januar März Aus Sicht des OB Mitte Februar gab es einen öffentlichen Themenabend in der Ortslage Mönchenfrei: Buntes Brand-Erbisdorf?! Ich freute mich darauf und war zugleich geladen. Frei kundgetan: Brand-Erbisdorf ist bunt! Da gab und gibt es kein Fragezeichen für mich. Die Palette des Erlebens in unserer Bergstadt ist reich an Facetten, wie folgt: Arbeit ist in Form von gut Arbeitsplätzen in mehr als 800 Firmen in BED gefragt und vorhanden. Schulische Bildung gibt es bei uns in Grund- und Oberschule, im Gymnasium und per Förderschule. Aktive menschliche Begegnung bieten v. a. kirchliche wie auch privatrechtliche Plattformen. Behütung & Erziehung finden die Jüngsten in modernen Kindertagesstätten auch durch die erfrischende Vielfalt von vier Freien Trägern mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten. Fachkräfte & Qualifizierung stehen im Fokus von Unternehmungen wie BAFV, FBAB und LEB. Die Familie ist Schwerpunkt diakonischen wie kirchlichen Wirkens und immer auch generationsübergreifend ganz persönliche Aufgabe. Unsere Heimat ist gleichermaßen das Erzgebirge wie auch jene Wurzeln von andernorts, die zahlreiche Brand-Erbisdorfer Menschen mit sich brachten. Hobby & Vereinsarbeit sorgen für individuelle Freude nebst Herausforderung; das Miteinander wird gesucht und gepflegt, prima! Kultur & Kunst, ebenso wie Musik & Gesang, sind Lebenselixier voller Kreativität für viele von uns in BED und im Umland. Wir Brand-Erbisdorfer verreisen gern und sind gute Gastgeber; Reisen bildet. Ob nun leistungsbezogen oder freizeitbetont ist der Sport hier tief verwurzelt und hat eine solide Basis bei kommunalen Sportstätten. Zugleich bedeutet das breit aufgestellte Kultur- und Sporterlebnis immens wichtige Sozialarbeit für unsere Bürger- und Einwohnerschaft. Privatwirtschaftliche Pflegedienste sowie AWO, DRK, Volkssolidarität u. a. tun fleißig dazu. Schließlich ist auch die lokale Politik vielgestaltig ausgeprägt mit zwei kunterbunten Ortschaftsräten und drei Fraktionen im Stadtrat BED, zusammengesetzt seitens zweier Parteien und vier Wählervereinigungen. Tradition, v. a. die Bergbauund Wirtschaftshistorie, sind hier im Herzen ganzer Familien verankert und geben sozialen Zusammenhalt. Dies alles führte ich aus zum Themenabend der AfD, ohne den Anspruch Antonow für Deutschland zu haben. Freilich darf man bei bunt nicht das Farbspektrum reduzieren schon gar nicht auf blau, etwas braun oder gänzlich schwarz. Ich kann das Ansinnen einiger Redner zwar nachvollziehen, das ungewollte Bunte niedrig zu halten, zurückzudrängen oder gar niederzumachen. Aber ich toleriere es nicht. Und wir Brand- Erbisdorfer sollten uns auch bitte nicht von einem ins Freiberger Land gezogenen Universitätsprofessor in puncto Vielfalt die Marschrichtung vorgeben lassen. Alternativlos bekenne ich mich dabei zu Sicherheit & Ordnung in unserem Rechtsstaat. Wer auch immer gleich welcher Abstammung, Herkunft oder Nationalität nicht unseren Regeln des gebotenen An- bzw. Abstandes, des gegenseitigen Respekts von Person oder Eigentum folgt oder gar unsere Rechtsnormen gezielt verletzt, hat bei uns in Brand-Erbisdorf eben nicht seine neue Heimat und möge woanders glücklich werden! Deutsche Justiz & (Ausreise-)Logistik müssen bundesweit nachhaltig liefern. Trotzdem hier, heute und morgen: unser Leben ist nun mal bunt. Kulturelle Vielfalt tut jeder Stadt gut. So habe ich es nun auch Ihnen beschrieben. Alles Gute für uns alle. Dr. Martin Antonow Oberbürgermeister Herausgeber: Große Kreisstadt Brand-Erbisdorf und Secundo-Verlag GmbH. Druck und Verlag: Secundo-Verlag GmbH, Auenstraße 3, Neumark, Telefon / 36 75, Telefax / Verantwortlich für den amtlichen Teil ist Oberbürgermeister Dr. Martin Antonow; für den übrigen Inhalt und Anzeigenteil Eilert Püschel.

2 Seite 2 Donnerstag, 29. März 2018 Amtliche Bekanntmachungen Aus der Stadtratssitzung In der 50. Stadtratssitzung am wurden im öffentlichen Teil folgende Beschlüsse gefasst: Erweiterung der Gebietsabgrenzung nach 171 b Abs. 1 b Baugesetzbuch (BauGB) Westliche Kernstadt zum Fortsetzungsantrag (FSA) des Städtebauförderprogrammes Stadtumbau Ost Teil Aufwertung (SUO-A) ab dem Programmjahr 2018 Finanzierung der Bauleistungen zum Ausbau der August- Bebel-Straße mit Ersatzneubau Mischwasserkanal und Umverlegung der Trinkwasserleitung Wiesenstraße und Brückenstraße Vergabe der vorgenannten Bauleistungen Vergabe der Leistungen zur Klärschlammentsorgung der Abwasserbeseitigung Oberes Striegistal für die Jahre Zuwendung an den Stadtverein Brand-Erbisdorf e. V. zur Realisierung der Kooperationsvereinbarung zwischen der Großen Kreisstadt Brand-Erbisdorf und dem Stadtverein Brand-Erbisdorf e. V. für das Jahr 2018 in Höhe von Verordnung der Großen Kreisstadt Brand-Erbisdorf über das Offenhalten von Verkaufsstellen außerhalb der gesetzlich festgelegten Ladenöffnungszeiten aus bestimmtem Anlass Weiterhin wurde über Folgendes informiert: Beschlussfassung (nichtöffentlich) zu Personalangelegenheiten Eingruppierung von Bediensteten der Stadtverwaltung Information aus dem Fachbereich 3 Ausbau der August-Bebel-Straße mit Ersatzneubau Mischwasserkanal und Umverlegung der Trinkwasserleitung zwischen der Wiesenstraße und Brückenstraße in Brand-Erbisdorf In der 50. öffentlichen Sitzung des Stadtrates am wurde der Beschluss zur Vergabe der Bauleistungen Ausbau der August-Bebel-Straße mit Ersatzneubau Mischwasserkanal und Umverlegung der Trinkwasserleitung zwischen der Wiesenstraße und Brückenstraße in Brand-Erbisdorf gefasst. Dieser Bauabschnilt befindet sich im Stadtumbaugebiet Westliche Kernstadt und im Sanierungsgebiet Stadtkern Brand- Erbisdorf. Die Erneuerung der Straße wird im Rahmen der Städtebauförderung bezuschusst. Der grund hafte Ausbau dieses Straßenabschnittes war bereits 2013 geplant. Die Planungsunterlagen wurden gestalterisch nicht verändert. Die Ausführung des grundhaften Straßenausbaus ist so geplant, dass der Fahrzeugverkehr nicht ansteigt oder zu schnell durch die eng bebaute Straße rollt. Die öffentlichen Anliegen, Verkehrsberuhigung und gebietstypische Straßenraumgestaltung, werden umgesetzt. Der Ausbau der August-Bebel-Straße erfolgt innerhalb der jetzigen Trasse unter Beachtung der örtlichen Verhältnisse. Es wird kein Grunderwerb erforderlich. Die Bauarbeiten werden im Zeitraum von April bis Oktober 2018 durchgeführt. Im Bereich der Baustellenabschnitte wird unter Vollsperrung gearbeitet. Sonder- und Rettungsfahrzeugen sind zu jedem Zeitpunkt der Baudurchführung die Zufahrt zu garantieren. Sollte eine Zufahrt einzelner Anlieger zeitweise nicht möglich sein, erfolgt eine direkte Absprache des Auftragnehmers mit dem Anlieger. Die Straße erhält einen Bitumenbelag und wird beidseitig mit Granitgroßpflaster eingefasst. Im Baubereich zwischen St. Michaeliser Straße und Wiesenstraße wird die städtische Straßenbeleuchtung an der August- Bebel-Straße erneuert. Im Zuge des Straßenausbaus wird der verschlissene Mischwasserkanal durch den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Oberes Striegistal ersetzt, inkl. der Anschlusskanäle im öffentlichen Bereich. Das Oberflächenwasser der Straße wird gezielt in den Mischwasserkanal eingeleitet. Die Trinkwasserleitung wird im Zuge der Baumaßnahme durch den Wasserzweckverband Freiberg erneuert. Die bestehenden Hausanschlussleitungen werden umgebunden. Die Verlegung von Glasfaserkabel zur Erweiterung der Telekommunikationslinien für den Breitbandausbau wird zeitgleich im Auftrag der Telekom vorgenommen. Vor Beginn der Bauarbeiten werden entsprechend Absprachen mit den betroffenen Grundstückseigentümern geführt. Vor Bauende wird mit den Grundstückseigentümern die Abnahme protokolliert. Als Bauherr ist die Stadt Brand-Erbisdorf gemeinsam mit den Baufirmen bemüht, die Belastungen für Anwohner und Straßenverkehrsteilnehmer während der Bauphase so gering wie möglich zu halten. Erarbeitung eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes im Bereich Westliche Kernstadt im Rahmen der Städtebauförderung Legitimation zur Datenerhebung Sehr geehrte Damen und Herren, die Große Kreisstadt Brand-Erbisdorf hat die Erarbeitung des o. g. Konzeptes beschlossen. Innerhalb des Untersuchungsgebietes sollen die strukturellen, funktionalen, räumlichen und baulichen Missstände sowie Potenziale untersucht werden. Ziel ist die Darstellung konkreter Maßnahmen für das bestehende und künftige Fördergebiet. Um den anstehenden Aufgaben gerecht zu werden, hat die Große Kreisstadt Brand-Erbisdorf die STEG Stadtentwicklung GmbH aus Dresden beauftragt, die notwendigen Kartierungen sowie Erhebungen vor Ort durchzuführen. Wir bitten Sie, die Mitarbeiter/-innen der STEG bei der Erfassung vor Ort zu unterstützen.

3 Donnerstag, 29. März 2018 Seite 3 Für Fragen stehen Ihnen als Ansprechpartner der Stadt Brand- Erbisdorf Herr Schülke, Fachbereichsleiter Stadtentwicklung, Bau und Technik, Tel /32-340, und von diesteg GmbH, Herr Neumann, Tel. 0351/ , zur Verfügung. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Dr. Martin Antonow Öffentliche Bekanntmachung zur Vorbereitung der Schöffenwahl für die Geschäftsjahre Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit für die Amtszeit neue Schöffen gesucht. Schöffen vermitteln als juristische Laien zwischen Justiz und Bevölkerung. Sie wirken beim Amtsgericht bzw. Landgericht in Verhandlungen zu Strafsachen gegen Erwachsene mit. In der Hauptverhandlung üben die Schöffen das Amt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Sie tragen dabei die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Verurteilung. Diese verantwortungsvolle Aufgabe verlangt in hohem Maße unparteiisches, selbstständiges Handeln, ein reifes Urteilsvermögen sowie geistige Beweglichkeit und, wegen des Sitzungsdienstes, körperliche Eignung. Ein Schöffe und ehrenamtlicher Richter soll voraussichtlich zu nicht mehr als zwölf Sitzungstagen im Jahr herangezogen werden. Diese Tätigkeit wird entschädigt. Das Gesetz sieht die Erstattung von Fahrtkosten und sonstigen notwendigen Auslagen vor, ferner die Entschädigung für Zeitversäumnis und Verdienstausfall. Rechtsgrundlagen und Vorschlagsverfahren Gemäß 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz in Verbindung mit der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der Schöffen und Jugendschöffen (Schöffen- und Jugendschöffen VwV) sind die Gemeinden verpflichtet, die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 zu erstellen. Die Zahl der vorzuschlagenden Kandidaten wird durch den Präsidenten des zuständigen Landgerichts festgelegt. Für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 sind durch die Stadt Brand-Erbisdorf mit den Stadtteilen St. Michaelis, Linda, Himmelsfürst, Langenau, Gränitz und Oberreichenbach, dem Amtsgericht Freiberg sechs Kandidaten für die Wahl der Schöffen vorzuschlagen. Die Aufnahme von Personen in die Vorschlagliste erfolgt durch Zustimmung einer 2/3-Mehrheit des Stadtrates. Aufruf zur Mitarbeit Es können Personen berufen werden, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, in der Stadt Brand-Erbisdorf wohnen und zu Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 69 Jahre alt sind. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Wer hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR war, ist ebenfalls von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungen möglichst mit Begründung bis zum an die Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf Fachbereich 1 Markt Brand-Erbisdorf mit folgenden Angaben: - Familienname, ggf. auch Geburtsname - Vorname/n - Familienstand - Geburtsdatum und -ort, bei kreisangehörigen Orten mit Angabe des Kreises - zurzeit ausgeübter Beruf, bei Bediensteten des öffentlichen Dienstes unter Angabe des Tätigkeitsbereiches - Staatsangehörigkeit - Postleitzahl und Wohnort, Straße, Haus-Nr. (der Hauptwohnung) Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf, Fachbereich 1, unter Telefon Informationen zur Schöffenwahl finden Sie auch im Internet unter Hier kann auch das Muster eines Bewerbungsbogens abgerufen werden. Brand-Erbisdorf, den Dr. Martin Antonow Oberbürgermeister Beschlussvorlage Nr. 020/2018 Öffentlichkeitsstatus: öffentlich für die 50. Sitzung des Stadtrates am Titel der Vorlage: Beratung und Beschluss zur Erweiterung der Gebietsabgrenzung nach 171 b Abs. 1 b Baugesetzbuch (BauGB) Westliche Kernstadt zum Fortsetzungsantrag (FSA) des Städtebauförderprogrammes Stadtumbau Ost Teil Aufwertung (SUO-A) ab dem Programmjahr 2018 Gesetzliche Grundlage: - BauGB - Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen für das Programmjahr 2018 (W-Städtebauförderung 2018)

4 Seite 4 Donnerstag, 29. März Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) über die Förderung der städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen (VwV StBauE) vom , in der jeweils geltenden Fassung - Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für die Programme der Städtebauförderung für das Programmjahr 2018 vom Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächs- GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom , zuletzt geändert am (SächsGVBI. S. 652) - Sächsische Haushaltsverordnung (SäHO) - Sächsische Bauordnung (SächsBO) - Haushaltssatzung 2017/2018 der Stadt Brand-Erbisdorf Welche Beschlüsse sind aufzuheben: keine Vorlage wurde erarbeitet von: Frau Bärbel Thiele Fachbereich 3, SG Bauwesen Vorlage wurde abgestimmt mit: - SMI - Sächsische Aufbaubank, Dresden - diesteg GmbH, Dresden Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Brand-Erbisdorf stimmt der Erweiterung der Gebietsabgrenzung nach 171 b Abs. 1 b Baugesetzbuch (BauGB) Westliche Kernstadt zum Fortsetzungsantrag (FSA) des Städtebauförderprogrammes Stadtumbau Ost (SUO) ab dem Programmjahr 2018 zu. Der Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses. Der Beschluss ist ortsüblich im Amtsblatt Bergstadtecho bekannt zu machen. Dr. Martin Antonow Oberbürgermeister Begründung: In der 19. öffentlichen Sitzung des Stadtrates am wurde mit dem Beschluss Nr. 033/2017 die Gebietesabgrenzung für das sogenannte Külzgebiet als Grundlage zur NeuantragsteIlung in der Bund-Länder-Städtebauförderung Soziale Stadt (SSP) bestätigt. Dem Grundsatzbeschluss des Beschlusses Nr. 034/2017 entsprechend sind die Eigenanteile der Stadt an der Finanzierung der Gesamtmaßnahme Külzgebiet im Haushaltsplan 2017/2018 und weiter führendem Investitionsplan eingestellt. Die Programmaufnahme des Külzgebietes in die SSP-Förderung wurde per Bescheid vom durch die SAB abgelehnt. Begründung:... Mit der Herauslösung der Schüsselmaßnahme Külztreff aus dem Maßnahmekonzept sowie dem deutlich reduzierten Umfang der Gesamtmaßnahme unter Beibehaltung der maximalen Gebietslaufzeit (10 Jahre) ist eine umsetzungsorientierte, der Programmintention der SSP entsprechende Entwicklungsstrategie nicht gegeben... Gegen diese Ablehnung legte der Oberbürgermeister, Herr Dr. Antonow, fristgemäß Widerspruch ein. Daraufhin fand am eine gemeinsame Beratung im SMI mit Herrn Köppel und Frau May, Frau Stiehler und Frau Hellmuth von der SAB, Frau Borstorff und Herrn Neumann von diesteg GmbH sowie dem Oberbürgermeister, Herrn Dr. Antonow, statt. Folgendes wurde vereinbart: - Der eingelegte Widerspruch zur Ablehnung des Antrages auf Neuaufnahme des Külzgebietes in das SSP 2017 wird durch die Stadt Brand-Erbisdorf zurückgenommen. - Die in diesem SSP-Antrag geplanten und beantragten Maßnahmen werden als Gebietserweiterung in das bestehende Stadtumbaugebiet Westliche Kernstadt weiter bearbeitet. - Das Entwicklungskonzept der Westlichen Kernstadt befindet sich in der Fortschreibung/Aktualisierung. Das bedeutet, dass die Erweiterungsfläche Külzgebiet eingearbeitet werden kann. - Für diese förmliche Gebietserweiterung ist ein Stadtratsbeschluss notwendig. Die Gebietserweiterung umfasst nicht nur den Geltungsbereich des Stadtumbaugebietes, sondern auch die Erhöhung des Gesamtfinanzrahmens um den Betrag It. SSP-Antrag für Die Förderung erfolgt gemäß Informationsveranstaltung des SMI am in Mittweida. Förderfähig sind Maßnahmen im Rahmen der geltenden Gebietsabgrenzung unter Beachtung der dafür geltenden Regelungen im BauGB und der jeweils geltenden Verwaltungsvereinbarung. Die Aktualisierung des Integrierten Entwicklungskonzeptes für Westliche Kernstadt erfolgt zeitlich nach dieser Beschlussfassung und wird dem Stadtrat ebenfalls zur Beschlussfassung vorgelegt. Abstimmungsergebnis: Mitglieder des Stadtrates insg.: 23 davon anwesende Mitglieder: 19 davon Ja-Stimmen: 19 Gegenstimmen: - Stimmenthaltungen: - Ausschluss wegen Befangenheit: - Dr. Martin Antonow Oberbürgermeister

5 Donnerstag, 29. März 2018 Seite 5

6 Seite 6 Donnerstag, 29. März 2018 Verordnung der Großen Kreisstadt Brand-Erbisdorf über das Offenhalten von Verkaufsstellen außerhalb der gesetzlich festgelegten Ladenöffnungszeiten aus bestimmtem Anlass Auf Grund von 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz SächsLadÖffG in der Fassung vom , SächsGVBI. 2010, S. 338 ff.), das zuletzt durch Art. 39 des Gesetzes vom (SächsGVBI. S. 130, 146), geändert worden ist, erlässt die Große Kreisstadt Brand-Erbisdorf folgende Verordnung: 1 Geltungsbereich Diese Verordnung regelt abweichend von 3 Abs. 1 SächsLad- ÖffG die Öffnung von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Brand-Erbisdorf. 2 Begriffsbestimmung 1) Verkaufsstellen sind Einrichtungen, bei denen von einer festen Stelle aus regelmäßig Waren zum Verkauf an jedermann gewerblich angeboten werden. 2) Dem gewerblichen Anbieten steht das Zeigen von Mustern, Proben und Ähnlichem gleich, wenn Warenbestellungen in dieser Einrichtung oder in eigens für diesen Zweck bereitgestellten Räumen entgegengenommen werden. 3) Feiertage sind die gesetzlichen Feiertage nach dem Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG). 3 Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage Verkaufsstellen im gesamten Stadtgebiet und aller Branchen dürfen über die gesetzlich festgelegten Ladenöffnungszeiten zu folgenden Tagen geöffnet sein: erster Sonntag im Mai (Frühlingsfest) dritter Sonntag im Juni (Oldtimertreffer) erster Sonntag im Oktober (Herbstfest) zweiter Adventssonntag (Stollenmarkt) An diesen Sonntagen dürfen die Geschäfte in der Zeit von Uhr bis Uhr geöffnet sein. 4 Ordnungswidrig nach 11 Abs. 1 Nr. 1 bis 1 SächsLadÖffG handelt, wer als Inhaber einer Verkaufsstelle, als Gewerbetreibender oder als verantwortliche Person entgegen den Bestimmungen des 3 dieser Verordnung Verkaufsstellen öffnet. Die Ordnungswidrigkeit kann nach 11 Abs. 2 SächsLadÖffG mit einer Geldbuße bis zu Euro geahndet werden. 5 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Großen Kreisstadt Brand- Erbisdorf über das Offenhalten von Verkaufsstellen außerhalb der gesetzlich festgelegten Ladenöffnungszeiten aus bestimmten Anlass vom außer Kraft. Ausgefertigt am: Brand-Erbisdorf, Dr. Martin Antonow Oberbürgermeister Hinweis nach 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Nach 4 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. Abs. 5 SächsGemO gelten Rechtsverordnungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Rechtsverordnung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Rechtsverordnung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 Sächs- GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Fristen a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannte Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Brand-Erbisdorf, Dr. Martin Antonow Oberbürgermeister Sitzung des Ortschaftsrates Langenau/Gränitz/Oberreichenbach Die nächste Sitzung des Ortschaftsrates der Stadtteile Langenau/Gränitz/Oberreichenbach findet am Mittwoch, , um Uhr im ehemaligen Rathaus Langenau statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte ab Mitte der 15. Kalenderwoche den Schaukästen der genannten Stadtteile oder des Rathauses Brand-Erbisdorf. Hartmut Schmidt Vorsitzender des Ortschaftsrates

7 Donnerstag, 29. März 2018 Seite 7 Veranstaltungskalender April 2018 von Vereinen, Organisationen und Einrichtungen der Region Brand-Erbisdorf, erarbeitet vom STADTVEREIN Brand-Erbisdorf e.v. Tag Datum Zeit Veranstaltung wo/wohin Veranstalter Kontakt/Telefon von bis von bis So Auferstehungsfeier Ev.-Luth. Pfarrhaus, Gartenweg 4 Landeskirchliche Gemeinschaft Di Vereinstreffen Stadthaus, Albertstr. 4 Klöppelverein e.v. BED S. Leipe Mi Skatnachmittag JUFZ, Haasenweg, BED Sozialverband VdK BED G. Dietrich, Territorialverband d. Sa Jahreshauptversammlung Stadthaus, Albertstr. 4 C. Sachse Kleingärtner e.v. BED Mo Klöppelzirkel Rathaus Langenau Heimatverein Langenau A. Pästel, Mi Singen Gemischter Chor Langenau Rathaus Langenau Gemischter Chor Fr. Schultz Heimatrunde " Heim(at)-Erlebnisse Mo Rathaus Langenau Heimatverein Langenau rund um die Lochmühle" Dr. Antonow Di Vereinstreffen Stadthaus, Albertstr. 4 Klöppelverein e.v. BED S. Leipe Speiseservice Schneider, BED, Berthelsdorfer Str. 8 Mi Senioren-Frühlingssingen Sa Frühjahrsputz Vereins-Gelände STADTVEREIN Brand- Erbisdorf e.v. Bürgerinitiative Ruhender Verkehr e.v. Stadthaus BED, Albertstr. Mo DRK-Seniorentreff DRK-KVFG e.v. 4 Herr Braun, Frau Haubold, o Mo Klöppelzirkel Rathaus Langenau Heimatverein Langenau A. Pästel, Mi Singen Gemischter Chor Langenau Rathaus Langenau Gemischter Chor Fr. Schultz Sa Großer Preis von Langenau Auerbach's Wildgehege, Langenauer Str. 21 Rasentrecker Rennsport Club BED e.v. Mirko Frank, Mo Vereinstreffen Stadthaus, Albertstr. 4 Klöppelverein e.v. BED S. Leipe Angaben ohne Gewähr Stand:

8 Seite 8 Donnerstag, 29. März 2018 Brückentag der Verwaltung Aus organisatorischen Gründen bleibt die Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf am Montag, 30. April 2018, geschlossen. Nutzen Sie bitte die regulären Öffnungszeiten am Donnerstag: 8 Uhr 12 Uhr und 13 Uhr 18 Uhr sowie Freitag: 8 Uhr 12 Uhr. Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf Stadt- und Kreisbibliothek BED öffnet! Gute Dinge brauchen gute Weile. Mitte März dieses Jahres erhielt der Erweiterungsbau in der August-Bebel-Str. 29 seitens der Landkreisbehörde die komplette Nutzungsfreigabe, und die wohl letzten Ausstattungsdetails wurden auch geregelt. Nach Ostern endlich, ab dem 3. April 2018, öffnen sich die Türen für alle Benutzer zu den bisherigen Öffnungszeiten: Montag und Freitag 9 12 Uhr und Uhr Dienstag und Donnerstag Uhr Vorerst lieber Funktion statt Feier: Zusammen mit dem neuen Schultrakt im Obergeschoss wird der moderne Neubau im Herbst 2018 symbolisch eingeweiht werden. Wegen laufender Arbeiten kommt es leider zu Einschränkungen im Außenbereich. Danke für Ihr Verständnis. Ein frohes Osterfest! Dr. Martin Antonow Oberbürgermeister Technische Universität Bergakademie Freiberg Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Investition und Finanzierung Einladung zur Teilnahme an einem Forschungsprojekt Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Brand- Erbisdorf, hiermit möchten wir Sie gerne zu unserer Umfrage zum Thema Finanz- und Anlageverhalten in Deutschland einladen. Im Rahmen unserer Forschung an der TU Bergakademie Freiberg beschäftigen wir uns derzeit mit den Auswirkungen von neuen Anbietern und Technologien auf Finanzmärkten (sog. FinTechs ) auf das Anlageverhalten der Bevölkerung. Bei der entsprechenden Umfrage sind wir auf eine möglichst flächendeckende Rückmeldung und daher auch auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wir würden uns daher sehr freuen, wenn Sie uns 5 Minuten Ihrer Zeit widmen könnten. Die Umfrage ist online und anonym, eingegebene Daten werden nur von unserem Team eingesehen und vertraulich behandelt. Der nachfolgende Link führt Sie direkt zu unserer Umfrage: Link: < Natürlich können Sie uns gerne kontaktieren, wenn Sie Rückfragen haben. Ansonsten danken wir Ihnen sehr für Ihre Unterstützung! Ihr Projektteam Anja Eickstädt, LL.M., Prof. Dr. Andreas Horsch Martin Oehmichen, M.Sc., Marcus Gast, M.Sc. (Bearbeiter) Telefon: 03731/ , marcus.gast@bwl.tu-freiberg.de Homepage: Finanzierungssprechtag Mittelsachsen Je nach Unternehmensgröße und Branche gibt es unterschiedliche Gründe für eine Investitionsentscheidung. Als wichtigstes Ziel steht dabei immer die Verbesserung der eigenen Marktsituation im Fokus. Zum nächsten Finanzierungssprechtag der IHK Chemnitz Regionalkammer Mittelsachsen am 30. Mai 2018, ab 9 Uhr, im TechnologiePark MiUweida informieren wir Sie über regionale Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten. Außerdem steht Ihnen bei Bedarf ein Berater der SAB für eine individuelle Beratung zur Verfügung. Wir bitten um vorherige Anmeldung. Kontakt: Florian Aurich, IHK in Freiberg, Tel / florian.aurich@chemnitz.ihk.de Den Schritt in die Selbstständigkeit meistern Um erfolgreich im Haupt- und Nebenerwerb selbstständig tätig zu werden, bedarf es Mut, guter Ideen und hilfreicher Unterstützung. Angehende Existenzgründer, Jungunternehmer und interessierte Bürger können sich in einer Veranstaltungsreihe der IHK Chemnitz Regionalkammer Mittelsachsen über Grundwissen zu Unternehmenskonzeption und Finanzplan, zu Grundzügen des Geweberechts und Versicherungen, zum Steuerrecht und Buchführung informieren. Die nächsten Termine sind: , und im Landratsamt Döbeln. Näheres dazu erfahren Sie von Jenny Göhler unter Tel / oder per Mail jenny.goehler@chemnitz. ihk.de. Alle Termine und den Anmeldebogen für das Jahr 2018 finden Sie auch im Internet unter starthilfe.

9 Donnerstag, 29. März 2018 Seite 9 Musikalische Talente gesucht Wettbewerb WANTED startet in neue Runde Der Mittelsächsische Kultursommer ruft mit WANTED 4.0 wieder zum musikalischen Wettstreit auf. In seiner vierten Auflage wird das Programm in die Veranstaltung Lichtenau VEREIN(t) eingebettet sein, welche am 2. Juni auf dem Hof der Oberschule Lichtenau stattfindet. Bewerbungen können ab sofort beim Mittelsächsischen Kultursommer eingereicht werden. Egal, ob Solist oder Gruppe, 14 oder 40, Rockmusik oder Schlager vorstellen kann sich jeder, der in der Lage ist, 30 Minuten live zu spielen. Die Frist endet am 30. April Danach wird entschieden, welche fünf Kandidaten in Lichtenau auftreten werden. Den Gewinnern winkt jeweils ein Startprämie von 100 sowie die Möglichkeit, sich für weitere Auftritte beim Mittelsächsischen Kultursommer und seinen Partnern zu empfehlen. So gibt es beispielsweise noch einen Platz im Singer-Songwriter-Sommercamp in Höfchen sowie jeweils einen Auftritt beim Jubiläumskonzert des MISKUS im Kloster Buch und beim Altstadtfest in Mittweida zu vergeben. Die komplette Ausschreibung mit allen Informationen rund um die Bewerbung steht im Internet unter Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Langenau mit den Stadtteilen Gränitz und Oberreichenbach Protokoll der Sitzung am: um: Uhr im: Schützenverein Langenau 1844 ev. in: Langenau Anwesende: siehe Anwesenheitsliste (Anlage) Gäste: keine Beginn der Sitzung: Uhr Ende der Sitzung: Uhr Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der fristgerechten und ordnungsgemäßen Einladung 3. Bericht des Vorstandes 4. Kassenbericht 5. Bericht der Rechnungsprüfer 6. Entlastung des Vorstandes und der Kassenführung 7. Haushaltsplan 2018/ Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung 9. Pachtverlängerung 10. Pächterwechsel 11. Pachtpreiserhöhung 12. Revierabrundungen 13. Anträge, Aussprachen und Diskussionen 14. Beschlussfassungen 15. Feststellung der Stimmen- und Flächenmehrheit anwesender Jagdgenossen 16. Schlusswort Die Versammlung wurde eröffnet durch den Jagdvorsteher. Zu Beginn der Versammlung teilte der Jagdvorsteher mit, dass die Einladung mit Tagesordnung durch Bekanntgabe im Bergstadtecho bzw. in den Aushängen satzungsmäßig erfolgt ist. TOP 3 Der Bericht des Vorstandes wurde vom Jagdvorsteher vorgetragen. Der Bericht liegt dem Protokoll zur Mitgliederversammlung bei. TOP 4 Die Finanzsituation aus dem Finanzbericht der Genossenschaft wurde durch den Jagdvorsteher in der Mitgliederversammlung vorgetragen. Der Finanzbericht liegt dem Protokoll zur Mitgliederversammlung bei. TOP 5 Der 1. Kassenprüfer trug den Bericht der Kassenprüfung vor. Die Kassenprüfung fand am statt. Der Umfang der Prüfung belief sich auf den Kassenbestand, das Bankkonto und Sparkonto. Es wurde eine lückenlose Dokumentation festgestellt, ohne Unregelmäßigkeiten. Der Kassenbericht liegt dem Protokoll zur Mitgliederversammlung bei. TOP 6 Abstimmung zur Entlastung des Vorstandes sowie der Kassenführung, siehe TOP 14. TOP 7 Es wurden die Einnahmen und voraussichtlichen Ausgaben des Haushaltsplanes 2018/2019 vorgetragen. TOP 8 Wie bereits in der letzten Vorstandssitzung festgehalten, wird der Mitgliederversammlung vorgeschlagen, dass keine Auszahlung des Reinertrags für 2017/2018 erfolgen soll. TOP 9 Wie in der Vorstandssitzung einstimmig abgestimmt, wird der Mitgliederversammlung vorgeschlagen, die Jagdpacht für weitere 12 Jahre zu verlängern. TOP 10 Es wurde ein Pächterwechsel im Jagdrevier 3 Langenau-Ost vorgeschlagen sowie ein Pächteraustausch im Revier 2 Langenau-West. TOP 11 Ab wird eine Pachtpreiserhöhung von 0,50 pro Hektar vorgeschlagen. TOP 12 Aufgrund ungünstiger Grenzverläufe der Jagdreviere 1 und 2 sowie 2 und 3 im Revier Langenau-Ost sollen einige geringfügige Grundflächen von einem Jagdgebiet abgetrennt bzw. ausgetauscht werden. TOP 13 Dank vom Oberbürgermeister der Stadt Brand-Erbisdorf an den Vorstand für die bisher geleistete Arbeit. TOP 14 TOP 6 - einstimmig mit Ja TOP 7 - einstimmig mit Ja TOP 8 - einstimmig mit Ja TOP 9 - einstimmig mit Ja TOP 10 - einstimmig mit Ja TOP 11 - einstimmig mit Ja TOP 12 - einstimmig mit Ja Alle gefassten Beschlüsse erfolgten einstimmig.

10 Seite 10 Donnerstag, 29. März 2018 TOP 16 Der Jagdvorsteher bedankte sich für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung. Er baut weiterhin auf die gute Zusammenarbeit zwischen Verpächtern und Pächtern. Schriftführer Jagdvorstand Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft St. Michaelis und Linda am Donnerstag, dem , um Uhr, bei Partyservice Richter in Linda, Dorfstr. 1 Tagesordnung 1. Begrüßung und Eröffnung durch den Vorsitzenden 2. Jahres- und Streckenbericht durch den Vorsitzenden 3. Finanzbericht durch den Kassenwart 4. Bekanntgabe zu Änderungen im Sächsischen Landesjagdgesetz durch den Vorsitzenden 5. Sonstiges 6. Diskussion 7. Schlusswort und Beendigung der Veranstaltung durch den Vorsitzenden Bei Verhinderung eines Jagdgenossen kann sich dieser durch Vollmacht in schriftlicher Form von einer anderen, volljährigen Person vertreten lassen. Änderungen zu Besitzverhältnissen an Grund und Boden (Erbfolge, Verkauf u.s.w.) sind dem Vorstand mitzuteilen. M. Gieslor, Jagdvorsteher KINDERLAND-Sachsen e.v. Kinder- und Jugendfreizeitzentrum JUFZ Haasenweg 1A, Brand-Erbisdorf, Telefon: /51122, Fax: /51123, jufz@kinderland-sachsen.de Veranstaltungsplan April 2018 Neben unseren täglichen Angeboten wie Darts, Tischtennis, Billard, Kicker, Karten- oder Brettspielen bieten wir folgende zusätzliche Veranstaltungen an: Montag, Ostermontag geschlossen Dienstag, Uhr Kochstudio* Uhr Kochstudio* Mittwoch, Uhr Kinder an die Macht! 2018* Uhr Projektplanung* Donnerstag, Uhr Kreativwerkstatt* Uhr Kreativwerkstatt* Freitag, ca Uhr Junior-Tischtennisturnier* ab Uhr Dartturnier* Samstag, Uhr JULEICA-Schulung* Montag, ab Uhr Schwindel Mäx Dienstag, Uhr Kochstudio* Mittwoch, Uhr Grünes Gartenzimmer* Donnerstag, Uhr Kreativwerkstatt* Freitag, ab Uhr Jugendstammtisch Montag, ab Uhr Skatnachmittag* Dienstag, Uhr Kochstudio* Mittwoch, Uhr Kinder an die Macht* Donnerstag, Uhr Kreativwerkstatt* Freitag, ab Uhr Tischtennisturnier* Samstag, Uhr Offener Samstag* Montag, ab Uhr Brettspiele* Dienstag, Uhr Kochstudio*

11 Donnerstag, 29. März 2018 Seite 11 Mittwoch, Uhr Grünes Gartenzimmer* Donnerstag, Uhr Kreativwerkstatt* Freitag, ab Uhr Jugendstammtisch Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag bis Uhr Freitag bis Uhr samstags und Ferien siehe Monatsplan Rechtzeitige Anmeldungen für die gekennzeichneten * Veranstaltungen sind mindestens drei Tage vorher nötig, Änderungen behalten wir uns in Ausnahmefällen vor. Das Team vom JUFZ -KINDERLAND Sachsen e.v. Ferienlager im Erzgebirge Spiel und Spaß, sportliche und kreative Betätigung beim Schwimmen, Klettern, Kegeln, Kickern, Schnitzen, Volleyoder Fußball, Mittelaltertag, Selbstverteidigung, Disco- und Kinoabend Die Angebote der Zethauer Begegnungsstätte Grüne Schule grenzenlos für erlebnisreiche Ferienlager sind umfangreich und vielfältig. Es gibt eine Sportwoche und ein Wildniscamp für sportliche und naturinteressierte Kinder und Jugendliche. Neben dem Erleben und Erforschen der Natur ist auch das Drehen eines Videos im Programm. Hier dürfen sich kleine Schauspieler/-innen und Moderator/-innen ausprobieren. Beispiele gibt es auf der Website der Grünen Schule grenzenlos. Ein wichtiger Aspekt ist auch das Finden und Zusammensein mit neuen Freunden. Ein Ausflug in einen Freizeitpark ist ebenso dabei. Termine: in allen sächsischen Ferienwochen Weitere Informationen unter de und per Telefon: AWO-Schullandheime im Vogtland Sommerferienlager 2018 im Vogtland SLH Schönsicht Netzschkau Natur erleben! Jahre 209, Kunterbunte Regenbogen-Woche 6 11 Jahre 209, Film ab das Filmcamp Jahre 209, Harry Potter-Ferienlager 9 14 Jahre 209, Zu Besuch bei Elefant, Tiger & Co Jahre 209, In 7 Tagen um die Welt Jahre 209, Bad Brambacher Volleyballcamp Jahre 209,- SLH Am Schäferstein Limbach/V Karateferiencamp im Vogtland ab 6 Jahre 219, Ferien im Wilden Westen 9 14 Jahre 199, Kletter- & Outdoorabenteuer Jahre 219, Let s Dance das Tanzferienlager 8 14 Jahre 209,- 2 Wochen Super-Ferienkombi: 2 Wochen (6 17 Jahre) ab 349,- ggf. inkl. Zwischenübernachtung Preis = Summe beider Angebote abzgl. 59,- Teilnehmerpreis: inkl. Übernachtung, Vollverpflegung, komplettem Aufenthaltsprogramm und Betreuung durch ausgebildete Jugendgruppenleiter Anmeldung und weitere Informationen: direkt im Schullandheim Limbach per Telefon (Mo. Fr. in der Zeit von 8.30 bis Uhr) oder ferienlager@awovogtland.de Der Vorstand des SSV 91 informiert Die diesjährige Frühjahres-Schrottsammlung findet in der Zeit vom bis statt. Die Standorte in BED sind wie immer: - Parkplatz neben SFZ Jahnstraße 11 - großer Parkplatz Kohlenstraße/Ring der Einheit Wofür? Der Erlös dieser Schrottsammlung dient der Kinder- und Jugendarbeit unseres Vereins, danke vorab. Bitte beachten, dass wir gern Metallschrott, aber keinen Müll oder Sondermüll sammeln! Leider bleiben wir manchmal auf solchen Entsorgungskosten sitzen. Sport frei und Glück Auf! Vorstand Stadtsportverein 1991 BED e.v. Der Brander Kegel-Club 1952 e.v. stellt sich vor! Neben den bekannten Keglerinnen und Keglern des SSV Brand-Erbisdorf gibt es noch einen weiteren Sportverein in Brand-Erbisdorf, der sich aktiv dem Kegelsport verschrieben hat, den Brander Kegel-Club 1952 e.v. Begonnen hat alles 1952, daher auch der Name, als mit der Sportvereinigung Dynamo Brand-Erbisdorf auch eine Sektion Kegeln gegründet wurde. Mit der Wende 1989 verschwand auch die Sportvereinigung Dynamo. Durch die damalige Sektionsleitung unter Führung von Sportfreund Fritz Schulz kam es zur Umbenennung in den Brander Kegel-Club.

12 Seite 12 Donnerstag, 29. März 2018 Viele Sportlerinnen und Sportler, insbesondere Kinder und Jugendliche aus Brand-Erbisdorf, haben in dieser Zeit einen Teil ihrer Freizeit im Verein verbracht und neben dem Training auch am Wettspielbetrieb teilgenommen. Heute sind wir 30 Mitglieder im Verein und nehmen mit zwei Mannschaften am Wettspielbetrieb im Kegelkreisverband Freiberg teil. Vielleicht erinnert sich der Eine oder Andere an diese schöne Zeit und hätte Lust, sich wieder aktiv am Kegelsport zu beteiligen? Aber auch jeder andere, der Interesse an einer sportlichen Betätigung hat, kann es einmal mit Kegeln versuchen. Das Alter oder das Geschlecht spielt dabei keine Rolle und 100 Kugeln am Stück zu schieben, sind neben viel Spaß auch eine sportliche Herausforderung. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu können. Unser Trainingstag ist Montag ab Uhr, kommen Sie doch einfach mal auf die Kegelbahn im Sport- und Freizeitzentrum an der Jahnstraße in Brand-Erbisdorf und erleben Sie selbst, wie viel Spaß der Kegelsport bereiten kann. Vorkenntnisse oder Voraussetzungen sind nicht erforderlich. Hartmut Walther Vorsitzender des Brander Kegel-Clubs 1952 e.v. Kleingartenverein Erholung St. Michaelis e. V Brand-Erbisdorf Einladung zum Großen Hexenfeuer Am Montag, dem , findet auf dem Sportplatz in St. Michaelis unser alljährliches Hexenfeuer statt. Dazu laden wir hiermit ganz herzlich ein. Wir begehen in diesem Jahr unser 50-jähriges Bestehen und möchten dies zum Anlass nehmen, in einem Turnier mit anderen Mannschaften verschiedenen Niveaus dem Publikum spannende Volleyballkost zu bieten. Eingeladen werden dazu Mannschaften aus der Bezirksliga sowie aus dem Breiten- und Freizeitsport. Wir freuen uns, wenn viele Gäste, ehemalige Weggefährten und Volleyballer den Weg in die Turnhalle finden würden. Für ausreichend Verpflegung und Unterhaltung ist gesorgt. Ort: Bergstadthalle Brand-Erbisdorf Datum: Begrüssung: Uhr Spielbeginn: Uhr Zum Schluss möchten wir noch alle Interessenten, die ernsthaft Lust auf Volleyballspiel haben, dazu ermuntern, zu unseren Trainingszeiten vorbeizuschauen und mitzumachen: jeweils montags und freitags von Uhr bis Uhr in der Turnhalle der Grundschule am Haasenweg, jeden Mittwoch von Uhr bis Uhr in der Bergstadthalle zum Training der Bezirksligaspieler. Mit sportlichen Grüßen J. Börner SV Linda/Abtlg. Volleyball Das Spektakel beginnt Uhr. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch Der Vorstand des Kleingartenvereins SV Linda Abteilung Volleyball 1968 wurde aus der Sektion Männersport der BSG Traktor Linda die Sektion Volleyball gegründet und besteht derzeit aus 26 aktiven Mitgliedern.

13 Donnerstag, 29. März 2018 Seite 13 Lions-Club Freiberg Schulranzenaktion 2018 Der Lions Club Freiberg fördert in Zusammenarbeit mit den Soroptimistinnen Freiberg auch in diesem Jahr 30 Schulanfänger aus dem Raum Freiberg. Gefördert werden Familien oder alleinstehende Mütter bzw. Väter mit geringem Einkommen. In Zusammenarbeit mit Lederwaren May aus Freiberg spendieren die Clubs jeder Schulanfängerin bzw. Schulanfänger ein komplettes Ranzenset (bestehend aus Ranzen, Federmappe, Schlappermappe, Turnbeutel und Füller) im Wert von annähernd 290 Euro je Set. Ziel unseres Clubs ist es, Gutes zu tun, Menschen zu unterstützen und wo Hilfe gebraucht wird, schnell und unbürokratisch zu helfen. Insbesondere Kinder aus unserer Region stehen hierbei im Mittelpunkt, so Vizepräsident Michel Hirschfeld. Mit dabei sind auch vier Schulanfänger aus Brand-Erbisdorf. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Der Territorialverband der Kleingärtner e.v. informiert Auf dem Bild von links nach rechts: Anke Krause (Soroptimistinnen Freiberg), Michel Hirschfeld (LC Freiberg), Franziska Flack (Lederwaren May) und Mario Beckert (Präsident LC Freiberg). Es grüßt Michel Hirschfeld Lions-Club Freiberg Tel Seniorenverein Striegistal Langenau e.v. Information für Monat April Dienstag, 3. April Wir feiern wir die Märzgeburtstage nach und laden zur Spielerunde ein. Dienstag, 17. April Der Ortschaftsratsvorsitzende Hartmut Schmidt ist unser Gast und spricht zu unseren Dörfern. Sie können gern Fragen stellen. Beginn der Veranstaltungen: jeweils Uhr Alle Seniorinnen, Senioren und Ruheständler aus Gränitz, Langenau und Oberreichenbach sind herzlich dazu eingeladen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Der Vorstand Die Beschäftigung mit Erde und Pflanzen kann der Seele eine ähnliche Entlastung und Ruhe geben wie die Meditation. Hermann Hesse Noch liegt etwas Schnee in den Gärten, doch die Gartensaison 2018 steht bereits in den Startlöchern. Auch in diesem Jahr haben wir noch freie Gärten im gesamten Stadtgebiet und Umgebung abzugeben. Weitere Informationen zum Verband und zu den Gärten erhalten Sie auf unserer Interseite unter Weiterhin suchen wir für unsere Verbands- und Vereinsarbeit Wertermittler und Fachberater. Interessenten melden sich bitte unter Brand-Erbisdorf 2881 oder per unter

14 Seite 14 Donnerstag, 29. März 2018 Jubilare Übermittlung von Glückwünschen zum Geburtstag sowie zum Ehejubiläum an ältere Bürger der Großen Kreisstadt Brand-Erbisdorf und der Stadtteile St. Michaelis, Linda, Himmelsfürst, Langenau, Gränitz und Oberreichenbach Sehr geehrte Damen und Herren, ich gratuliere Ihnen von ganzem Herzen zu Ihrem Geburtstag sowie zum Ehejubiläum und möchte Ihnen gleichzeitig auch im Namen des Stadtrates, Ihres Ortschaftsrates und der Stadtverwaltung alles Gute sowie noch viele schöne Jahre bei bester Gesundheit wünschen. Darin sind selbstverständlich auch diejenigen Bürger eingeschlossen, die im Bergstadtecho nicht genannt werden wollten. Ihr Oberbürgermeister Dr. Martin Antonow April 2018 Brand-Erbisdorf Frau Eva Wolff 70 Jahre Herr Roland Gerschler 80 Jahre Frau Marianne Erler 85 Jahre Frau Normita Jordan 70 Jahre Herr Bernhard Kinne 80 Jahre Frau Renate Krumbiegel 80 Jahre Frau Verena Preißler 80 Jahre Frau Inge Bretschneider 80 Jahre Herr Günter Uhlig 80 Jahre Herr Wolfgang Reichel 70 Jahre Frau Edith Schulze 90 Jahre Frau Renate Dendl 80 Jahre Herr Gerd Kunze 75 Jahre Frau Rosemarie Schmidt 75 Jahre Frau Helga Grandner 80 Jahre Frau Christine Pflugbeil 75 Jahre Frau Ilse Beier 90 Jahre Frau Herta Bernhardt 90 Jahre Frau Marga Böhme 90 Jahre Herr Christian Weinhold 70 Jahre Frau Marianne Welz 85 Jahre Herr Gotthard Rudolph 75 Jahre St. Michaelis Frau Monika Uhlemann 75 Jahre Langenau Frau Anastasia Ludwig 75 Jahre Herr Roland Jakob 75 Jahre Frau Hannelore Neugebauer 70 Jahre Frau Margita Winter 70 Jahre Herr Walter Edler 85 Jahre Herr Wolfgang Stephan 70 Jahre Oberreichenbach Frau Regine Dinter 75 Jahre Eiserne Hochzeit Langenau Eheleute Regina und Werner Wolf Diamantene Hochzeit Brand-Erbisdorf Eheleute Ursula und Walter Thomas Kirchliche Nachrichten Die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Brand-Erbisdorf/ St. Michaelis lädt herzlich ein Ostersonntag, 1. April Uhr Predigtgottesdienst Pfarrer Krüger / Posaunenchor Kollekte: Jugendarbeit der Landeskirche (1/3 verbleibt in unserer Gemeinde) Ostermontag, 2. April Uhr Regionaler Gottesdienst in Weigmannsdorf Kollekte: Eigene Gemeinde Sonntag Quasimodogeniti, 8. April Uhr Abendmahlsgottesdienst, anschl. Büchertisch Pfarrer Krüger / Organist Knoll Kollekte: Eigene Gemeinde Sonntag Miserikordias Domini, 15. April Uhr Familiengottesdienst mit Tauferinnerung Pfarrer Krüger / Kantor Aßmann Kollekte: Posaunenmission und Evangelisation Samstag, 21. April Kirche St. Michaelis Uhr Kirchenkino Sonntag Jubilate, 22. April Uhr Predigtgottesdienst mit Filmpredigt, anschl. Kirchenkaffee Pfarrer Krüger / Kantor Aßmann Kollekte: Eigene Gemeinde Sonntag Kantate, 29. April Uhr Predigtgottesdienst Pfarrer i. R. Bartl / Posaunenchor Kollekte: Kirchenmusik Gottesdienst im Pflegeheim, Untere Dorfstr. 14 Mittwoch, Uhr mit Pfarrerin Stetzka Gottesdienst in der Tagespflege, Hauptstr. 27 Mittwoch, Uhr Seniorenkreis Mittwoch, , Uhr Bibel im Gespräch Donnerstag, , Uhr

15 Donnerstag, 29. März 2018 Seite 15 Frauengesprächskreis Mittwoch, , Uhr Mütterdienst Donnerstag, , Uhr Kirchenvorstandssitzung Freitag, , Uhr Gemeindegebet Donnerstag, , Uhr Alltag unterbr. i. St. Mi. Donnerstag, , Uhr flöbrado (Termine nach Absprache) Kirchenreinigung Kirche St. Michaelis Samstag, , ab 8.00 Uhr Christenlehre Klasse 1 3 dienstags Uhr Klasse 4 6 dienstags Uhr Konfirmandenunterricht Klasse mittwochs Uhr Musikunterricht für Orgel, Blockflöte, Blechbläser Anfragen im Pfarramt möglich. Wiederkehrendes dienstags Uhr Chorprobe freitags Uhr Posaunenchorprobe dienstags Uhr Sprechzeit des Pfarrers Urlaub vom bis Vertretung: Pfarrer Köber, Weißenborn, Tel / Öffnungszeiten des Pfarramtes Dienstag von 9.00 bis Uhr und bis Uhr Donnerstag von 9.00 bis Uhr oder nach Vereinbarung, Tel / kg.brand_erbisdorf@evlks.de Homepage: Kirchentaxi kostenlos Wir bieten Älteren oder Menschen mit Behinderung für den Besuch der Gottesdienste und anderer Veranstaltungen einen Fahrdienst an. Unter folgenden Rufnummern können Sie sich anmelden: Pfarramt BED Tel Fam. Wiegartz Tel April Sonntag, 1. April Uhr Ostermorgen 2018 Dienstag, 3. April Uhr Bibelstunde am Nachmittag Mittwoch, 4. April 19.3 Uhr Gebetsstunde Sonntag, 8. April Uhr Gemeinschaftsstunde Uhr Kinderstunde Mittwoch, 11. April Uhr Mittlere Generation Donnerstag, 12. April Uhr Jugend zur JG im Pfarrhaus Sonntag, 15. April Uhr Gemeinschaftsstunde Uhr Kinderstunde Mittwoch, 18. April Uhr Bibelgesprächsabend Freitag, 20. April Uhr Jugendbibelstunde Samstag, 21. April Uhr Teeniekreis Sonntag, 22. April Uhr Familienstunde mit Christfried Schmidt anschl. Imbiss Freitag, 27. April Uhr Jugendbibelstunde Sonntag, 29. April Uhr Gemeinschaftsstunde Uhr Kinderstunde Mitteilungen der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Langenau Monatsspruch: Jesus Christus spricht: Friede sei mit euch! Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch. (Joh. 20,21) Zu den folgenden Veranstaltungen im April 2018 laden wir herzlich ein (Ostersonntag) Uhr Familiengottesdienst (Frau Schlesier/Pfr. Wermann) (Ostermontag) Uhr Abendmahlsgottesdienst in Oberreichenbach (Pfr. i.r. Bartl) (Quasimodogeniti) Uhr gemeinsamer Abendmahlsgottesdienst (Pfr. Wermann) (Misericordias Domini) Uhr Predigtgottesdienst (Jubilate) Uhr Abendmahlsgottesdienst mit Jubelkonfirmation (Pfr. Wermann) (Kantate) Uhr gemeinsamer Gospelgottesdienst in der Kirche Großhartmannsdorf (Pfr. Wermann) Parallel zu den Gottesdiensten findet Kindergottesdienst statt. Weitere Termine Kirchenvorstandssitzung am 20. April um Uhr Seniorenkreis: am 19. April um Uhr Frauenkreis in Großhartmannsdorf am 12. April um Uhr

16 Seite 16 Donnerstag, 29. März 2018 Muttikreis in Großhartmannsdorf am 17. April um Uhr Kurrendeprobe: dienstags um Uhr Probe der Kurrende-Zwerge mittwochs um Uhr Kirchenchorprobe mittwochs um Uhr Offener Abend am 26. April um Uhr Gottesdienst im Betreuten Wohnen, Neue Hauptstraße 78 am 10. April um Uhr Offener Abend Wir laden herzlich ein zu einer Autorenlesung am Donnerstag, dem 26. April, um Uhr in den Gemeindesaal. Das Autorenehepaar Christine und Jürgen Amold stellen ihr Buch Ausgeliefert Eine Frage des Vertrauens vor. 5 Schlagworte zum Inhalt: DDR-Zeit Wendezeit Marktwirtschaft Seilschaften Afghanistan Adonia-Musical <HERZSCHLAG> Am 7. April wird im Bernhard-v.-Cotta-Gymnasium in Brand- Erbisdorf wieder ein Musical aufgeführt. Beginn ist um Uhr. Dazu laden die Veranstalter herzlich ein. Für Frauen die flexibel bleiben wollen. (Wieder-)Einstieg in den Vertrieb - Ganz nach Maß. Sie suchen einen Weg, um Familie und Berufsleben ideal miteinander zu verbinden? Sie haben bereits im Versicherungsvertrieb gearbeitet und möchten nun wieder beruflich loslegen? Die Allianz bietet Ihnen die Möglichkeit, individuell und flexibel (wieder) ins Berufsleben einzusteigen, als Kundenbetreuerin in Teilzeit. Sie profitieren von einer flexiblen Zeiteinteilung, einem dichtem Vertriebsnetz und damit einer Tätigkeit im Raum Freiberg/Brand-Erbisdorf. Aufgaben Assistentin im Vertrieb in Teilzeit/Vollzeit oder Kundenbetreuerin in Teilzeit Beratung und Verkauf von Allianz Produkten im Bereich Versicherung, Vorsorge, Vermögen Unterstützung der Agentur bei der Betreuung und dem Ausbau des Kundenbestandes Kenntnisse/Erfahrungen Vorherige Tätigkeit im Versicherungsvertrieb (IHK Abschluss) Sicheres, freundliches, begeisterndes Auftreten Interesse an digitalen Verkaufsinstrumenten Bei entsprechender Eignung bieten wir die Ausbildung und den Berufsabschluss Versicherungsfachfrau/-mann IHK bei vollen Bezügen Wir bieten Flexibilität Tätigkeit in Wohnortnähe in einer Allianzagentur Fundierte Vertriebseinarbeitung Fachliche Unterstützung durch Spezialistenteams Festgehalt und zusätzliche Provision für jeden Vertragsabschluss Aller Anfang ist leicht! Zumindest im Vertrieb der Allianz, wo sich Job und Familienleben optimal vereinbaren lassen. Lernen Sie uns kennen. Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG Ansprechpartner Herr Wolfgang Frank Geschäftsstelle Dresden Löbtauer Str. 44 in Dresden Tel.: Für uns zählen Ihre Qualifikationen und Stärken. Deshalb ist jeder unabhängig von sonstigen Merkmalen wie z. B. Geschlecht, Herkunft und Abstammung oder einer eventuellen Behinderung willkommen. Sprechzeiten Pfarrer Wermann Pfarrer Wermann erreichen Sie mittwochs von bis Uhr im Pfarramt in Langenau oder unter der Telefonnummer /844 in Großhartmannsdorf. Vom 3. bis 7. April ist Pfarrer Wermann im Urlaub. Die Vertretung hat Pfarrer Weber in Lichtenberg übernommen. Öffnungszeiten im Pfarrhaus Langenau montags, mittwochs und freitags von Uhr bis Uhr donnerstags von Uhr bis Uhr Telefon: /2925 Fax: / Abruf des ärztlichen Bereitschaftsdienstes Für den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst gilt die kostenfreie Telefonnummer (ohne Vorwahl) bundesweit. Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe: 17. April Kirschenzeit im Osterland (Thüringen) Rundfahrt, Leckereien & Musik Zittauer Gebirge Kurzurlaub im Quirle-Häusl bei Kathrin & Peter Potsdam Filmpark Babelsberg, Sanssouci, Stadtrundfahrt, Freizeit Servus im Zillertal im Verwöhn- & Musikhotel Pachmair in Uderns Zu den Gipfeln Europas Mont Blanc & Matterhorn Ostseeromantik Wismar, Insel Poel, Rostock, Warnemünde, Schwerin Schottland Glasgow, Loch Ness, Highlands & Atlantikküste, Edinburgh Mettenschicht im Markus-Röhling-Stolln & Annaberger Weihnachtsmarkt Nähere Angaben unter Telefon / 67 20, / oder

17 Donnerstag, 29. März 2018 Seite 17 Sommerpreise Union Brikett Halbsteine und Gemisch, Bündelbriketts 25 kg / 10 kg Holzbriketts / Holzpellets / Steinkohle / Steinkohlenkoks Anthrazit Nuss 5 (6 12 mm) Brennstoffhandel K. Wetzel Frauensteiner Straße 4 b Bobritzsch Telefon: / Kosmetik und Fußpflegestudio Iris Seifert Besuchen Sie mich in meinem Wohlfühl-Ambiente und lassen Sie sich verwöhnen in privater und freundlicher Atmosphäre. Telefon: oder Mühlweg 5 a, Brand-Erbisdorf / Stadtteil Gränitz Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9-18 Uhr Verpachte Garten, 320 m 2 im Zentrum von BED, Pacht 10 / Monat, Wasser- und ELT-Anschluss möglich. Tel / Ab sofort doppelt so stark für Ihre Aufträge! Dienstleistungsunternehmen Monty Erler Ich biete Ihnen an: helfende Hand (nicht nur) für Senioren Pflege und Beräumung von Grundstücken, Baudienstleistungen, Winterdienst Kleintransporte bis ca kg, Hubladertätigkeiten, (Kipp-)Transporte bis 6 to Verkauf von Heu, Brennholz, Haustierbetreuung Entrümpelung von Wohnungen, Garagen etc., Entsorgung Altmetall Grünflächenpflege Rasen mähen, Pflege von Splitterflächen und brachliegenden Flächen, Entsorgung des Grünschnittes Gehölzschnitt, Rodung und Brennholzaufbereitung, Häckseln von Geäst + Strauchwerk, Problemfällungen Hilfe und Unterstützung bei Arbeiten aller Art auf Ihrem Grundstück Für Ihre Anfragen stehe ich Ihnen gern unter / oder / bzw. unter monty.erler@web.de zur Verfügung! OT Weigmannsdorf, Hauptstraße 79, Lichtenberg Hauptstraße Weißenborn OT Berthelsdorf Fenster Türen Rollläden Bodenbeläge Fertigparkett Laminat Möbel Trockenbau Paneel-Decken Sonnenschutz Innovative Schiebetürsysteme Telefon: / Fax: MSBBertram@aol.com Bild: scerpica - Fotolia Neues Auto am Start? Jetzt bestens versichern zum fairsten Preis!* Geben Sie Ihrem Ostergruß den richtigen Rahmen Ihr Verkaufsinnendienst vor Ort Manuela Michel berät Sie gerne / m.michel@wittich-herzberg.de Ihr Verkaufsinnendienst vor Ort Franziska Krauß berät Sie gerne / f.krauss@wittich-herzberg.de Holen Sie sich jetzt bei uns Ihr Angebot und überzeugen Sie sich. Wir bieten Ihnen: Niedrige Beiträge Top-Schadenservice Beratung in Ihrer Nähe Vertrauensmann Dr. Steffen Naake Tel steffen.naake@hukvm.de Lochmühlenweg 8 A Brand-Erbisdorf OT Langenau Di. Fr. 15:00 19:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Nutzen Sie die Chance und ver gleichen Sie Ihre Autoversicherung mit unserem Angebot. Kommen Sie vorbei. Wir beraten Sie gerne. * Ausgezeichnet als bester Kfz-Versicherer (Ausgabe 37/2017) mit dem fairsten Preis (Ausgabe 12/2017) von Focus Money. Vertrauensfrau Elvira Kirchhübel Tel Handy elvira.kirchhuebel@hukvm.de Dorfstr. 103 A Eppendorf OT Kleinhartmannsdorf Termin nach Vereinbarung

18 Seite 18 Donnerstag, 29. März 2018 Immobilienverkauf braucht Fingerspitzengefühl. Ihr Verkaufswunsch ist bei mir in guten Händen. Ihr Immobilienprofi vor Ort: Jörg Wendler S SIV Mittelsachsen GmbH Ein Unternehmen der Sparkasse Mittelsachsen in Vertretung der LBS Immobilien GmbH Potsdam -- gedruckt auf Recycling-Papier 03/2018/13 --

S a t z u n g für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau. 1 Geltungsbereich

S a t z u n g für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau. 1 Geltungsbereich S a t z u n g für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Glauchau hat am 02.11.2006 auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz

Mehr

Oberschöna. Ausgabe 11/2019 Woche vom bis

Oberschöna. Ausgabe 11/2019 Woche vom bis Oberschöna Ausgabe 11/2019 Woche vom 11.03.2019 bis 17.03.2019 TERMINE FÜR RESTABFALL-ENTSORGUNG OBERSCHÖNA, WEGEFARTH u. BHF. FRANKENSTEIN 21. März 2019 04. April 2019 KLEINSCHIRMA 22. März 2019 05. April

Mehr

DER STADT LEICHLINGEN

DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 18 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 31 Einladung zur gemeinsamen Sondersitzung des Ausschusses für Bauwesen, Umweltschutz und Stadtentwicklung

Mehr

gemeinsam leben - gemeinsam lernen Satzung

gemeinsam leben - gemeinsam lernen Satzung Satzung Fassung vom 21.04.1999 1 - Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein trägt den Namen gemeinsam lernen, behinderter und nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher e.v., Mainz kurz gemeinsam lernen e.v.,

Mehr

Bekanntmachung. Im Jahre 2013 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 gewählt.

Bekanntmachung. Im Jahre 2013 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 gewählt. Fachgebiet 1.5 Bekanntmachung Im Jahre 2013 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 gewählt. Gesucht werden in der 20 Frauen und Männer, die am Amtsgericht

Mehr

STADT GÜGLINGEN Tagesordnungspunkt Nr. 7 Vorlage Nr. 185/2017 Sitzung des Gemeinderats am öffentlich- AZ

STADT GÜGLINGEN Tagesordnungspunkt Nr. 7 Vorlage Nr. 185/2017 Sitzung des Gemeinderats am öffentlich- AZ STADT GÜGLINGEN Tagesordnungspunkt Nr. 7 Vorlage Nr. 185/2017 Sitzung des Gemeinderats am 21.11.2017 -öffentlich- AZ 022.31 Satzung zur Erhöhung der Stellplatzverpflichtung für Wohnungen in der Stadt Güglingen

Mehr

Satzung zur Förderung der gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Schmölln-Putzkau (Vereinsfördersatzung)

Satzung zur Förderung der gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Schmölln-Putzkau (Vereinsfördersatzung) Satzung zur Förderung der gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Schmölln-Putzkau (Vereinsfördersatzung) Der Gemeinderat der Gemeinde Schmölln-Putzkau hat in der öffentlichen Sitzung am 28.02.2017 auf

Mehr

Geltungsbereich. Betreuungsangebot, Abschluss eines Betreuungsvertrages

Geltungsbereich. Betreuungsangebot, Abschluss eines Betreuungsvertrages Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Lampertswalde (Betreuungssatzung für Kindertageseinrichtungen) Aufgrund des 4 der Gemeindeverordnung für

Mehr

Satzung. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten der Stadt Neustadt in Sachsen (Entschädigungssatzung)

Satzung. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten der Stadt Neustadt in Sachsen (Entschädigungssatzung) Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten der Stadt Neustadt in Sachsen (Entschädigungssatzung) Auf Grundlage von 4 in Verbindung mit 21 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die 13. Jahrgang 25. Juli 2013 Nummer 09 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 23/2013 Bekanntmachung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in

Mehr

H A U P T S A T Z U N G

H A U P T S A T Z U N G Gemeinde Claußnitz Landkreis Mittelsachsen H A U P T S A T Z U N G der Gemeinde Claußnitz vom 18. 06. 2012 Auf der Grundlage des 4 Abs. 2 in Verbindung mit 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat

Mehr

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 11. Jahrgang Dinslaken, 09.07.2018 Nr. 14 S. 1 4 Inhaltsverzeichnis Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im

Mehr

Jöhstädter Amtsblatt

Jöhstädter Amtsblatt Jöhstädter Amtsblatt für Jöhstadt und die Ortsteile Schmalzgrube, Grumbach, Neugrumbach, Steinbach und Oberschmiedeberg Jahrgang 2018 Ausgabe 08 Amtsblatt vom 13. Juli 2018 Bekanntmachung Bekanntmachung

Mehr

1 Entschädigung von Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr

1 Entschädigung von Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Geithain und ihrer Ortswehren (Entschädigungssatzung) Auf der Grundlage der 4 und 21 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung der Stadt Oberlungwitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen

Satzung der Stadt Oberlungwitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen Stadt Oberlungwitz Landkreis Zwickau AZ: 021.131-0./rai Satzung der Stadt Oberlungwitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) Der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz hat

Mehr

Beschlussdatum und -nummer Gemeinderat: , 30/18. Ausfertigungsdatum:

Beschlussdatum und -nummer Gemeinderat: , 30/18. Ausfertigungsdatum: Satzung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hartmannsdorf (Feuerwehrentschädigungssatzung) Beschlussdatum und -nummer Gemeinderat:

Mehr

Satzung des Jugendparlamentes der Stadt Monheim am Rhein

Satzung des Jugendparlamentes der Stadt Monheim am Rhein Satzung des Jugendparlamentes der Stadt Monheim am Rhein vom 16.07.2010 Der Rat der Stadt Monheim am Rhein hat in seiner Sitzung am 20.05.2010 folgende Satzung beschlossen: Rechtsgrundlagen: 7 und 41 Abs.

Mehr

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils

Mehr

S A T Z U N G. 1 Geltungsbereich

S A T Z U N G. 1 Geltungsbereich S A T Z U N G der Großen Kreisstadt Glauchau über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Glauchau

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom Bürgermeister der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 16. Februar 2007 Jahrgang 12

Mehr

Der Verein führt den Namen Förderverein KiTa MS Piratenclub e.v. und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Burg/b. Magdeburg einzutragen.

Der Verein führt den Namen Förderverein KiTa MS Piratenclub e.v. und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Burg/b. Magdeburg einzutragen. Satzung des Förderverein KiTa MS Piratenclub 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein KiTa MS Piratenclub e.v. und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Burg/b. Magdeburg einzutragen.

Mehr

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Dohma. Vom

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Dohma. Vom H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Dohma Vom 11.05.2007 Auf Grund von 4 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 ( SächsGVBl.

Mehr

vom hat der Stadtrat der Stadt Penig in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich

vom hat der Stadtrat der Stadt Penig in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich Stadt Penig Landkreis Mittelsachsen Satzung der Stadt Penig über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Elternbeitragssatzung

Mehr

Amtsblatt der Stadt Hattingen

Amtsblatt der Stadt Hattingen Amtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 1 vom 11.01.2016 16. Jahrgang Auflage: 100 Stück Inhaltsverzeichnis: Seite Ortsrecht 2-3 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn-

Mehr

Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Altenberg über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in kommunalen Kindertageseinri

Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Altenberg über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in kommunalen Kindertageseinri Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Altenberg über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in kommunalen Kindertageseinrichtungen (Beitragssatzung der Kindereinrichtungen)

Mehr

Amtsblatt Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Verl

Amtsblatt Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Verl Amtsblatt Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Verl 47. Jahrgang 9. Februar 2018 Nummer 4 Sitzung des Rates der Stadt Verl Seite 7 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr.

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt Nummer 18/2017 vom 19. Juli 2017 Inhaltsverzeichnis: Satzung vom 10.07.2017 zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Essensgeldern bei Verpflegung in Kindertageseinrichtungen der Stadt

Mehr

Satzung Dorfladen Appenheim w.v.

Satzung Dorfladen Appenheim w.v. Satzung Dorfladen Appenheim w.v. 1 Name, Sitz, Rechtsform Der Verein führt den Namen Dorfladen Appenheim w.v. Er hat seinen Sitz in Appenheim Er ist ein wirtschaftlicher Verein ( 22 BGB). 2 Zweck des Vereins

Mehr

S a t z u n g. Stand 08. Februar des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand.

S a t z u n g. Stand 08. Februar des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand. S a t z u n g Stand 08. Februar 2017 des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen: Verein der Freunde und Förderer

Mehr

Gemeinde Ostseebad Binz

Gemeinde Ostseebad Binz Amtliches Bekanntmachungsblatt 25. Jahrgang Nr. 06 8. Juni 2017 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1668. Bekanntmachung Beschlussfassung auf der 21. Sitzung der Gemeindevertretung Seite

Mehr

ORTSRECHT der Stadt Neustadt in Sachsen. Satzung der Stadt Neustadt in Sachsen über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten (Ehrungssatzung)

ORTSRECHT der Stadt Neustadt in Sachsen. Satzung der Stadt Neustadt in Sachsen über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten (Ehrungssatzung) ORTSRECHT der Stadt Neustadt in Sachsen Satzung der Stadt Neustadt in Sachsen über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten (Ehrungssatzung) Satzung der Stadt Neustadt in Sachsen über die Ehrung verdienter

Mehr

Amtliches Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Anröchte

Amtliches Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Anröchte Amtliches Veröffentlichungsorgan der Nr. 3 Anröchte, 19.03.2004 9. Jahrgang Inhalt Seite 1. Bebauungsplan Nr. 33 Vor den Birken, Anröchte 13 2. Satzung gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB über die

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 5. Jahrgang 28.10.2013 Nr. 16 / S. 1 Inhalt 1. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen

Mehr

- vom 5. Juli Veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen Nr. 14/12 vom

- vom 5. Juli Veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen Nr. 14/12 vom Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Sportstätten in Trägerschaft des Landkreises Mittelsachsen - Sportstättengebührensatzung - - vom 5. Juli 2012 - - Veröffentlicht im Amtsblatt

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten 1 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten Aufgrund des 4 in Verbindung und 21 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der

Mehr

Artikel I. Anlage zu 5 Kindertagesstättensatzung

Artikel I. Anlage zu 5 Kindertagesstättensatzung 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege in der Gemeinde Niederau (Kindertagesstättensatzung)

Mehr

Bewerbungs- bzw. Vorschlagsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste

Bewerbungs- bzw. Vorschlagsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste An Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Haus des Jugendrechts Jugendhilfe im Strafverfahren z.hd. Herrn Nitsche Heinrich-Lanz-Str. 38 68165 Mannheim Bewerbungs- bzw. Vorschlagsformular zur Aufnahme in

Mehr

STADT GÜGLINGEN Tagesordnungspunkt Nr. 4 Vorlage Nr. 169/2017 Sitzung des Gemeinderats am 17. Oktober öffentlich-

STADT GÜGLINGEN Tagesordnungspunkt Nr. 4 Vorlage Nr. 169/2017 Sitzung des Gemeinderats am 17. Oktober öffentlich- STADT GÜGLINGEN Tagesordnungspunkt Nr. 4 Vorlage Nr. 169/2017 Sitzung des Gemeinderats am 17. Oktober 2017 -öffentlich- Satzung zur Erhöhung der Stellplatzverpflichtung für Wohnungen in der Stadt Güglingen

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Kündigung und Beendigung der Betreuung

1 Geltungsbereich. 2 Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Kündigung und Beendigung der Betreuung Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege der Stadt Rabenau (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Selchow Großziethen Kiekebusch Schönefeld Waltersdorf Waßmannsdorf 10. Jahrgang * Schönefeld, den 07.02.2012 Nummer: 02/12 Inhaltsverzeichnis: Amtliche

Mehr

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss Seite 4 5. Mai 2017 Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt Amtlicher Teil Kreiswahlleiter Bundestagswahl: Bundestagswahlkreis 193 Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Hausanschrift: Landeshauptstadt Erfurt

Mehr

Satzung über die Benutzung von Parkplätzen und die Erhebung von Parkplatzgebühren der Stadt Altenberg (Parkplatzsatzung)

Satzung über die Benutzung von Parkplätzen und die Erhebung von Parkplatzgebühren der Stadt Altenberg (Parkplatzsatzung) 1 Satzung über die Benutzung von Parkplätzen und die Erhebung von Parkplatzgebühren der Stadt Altenberg (Parkplatzsatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der

Mehr

Ordnung des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI) in der Evangelischen Kirche in Deutschland

Ordnung des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI) in der Evangelischen Kirche in Deutschland Ordnung des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI) 6.50 Ordnung des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI) in der Evangelischen Kirche in Deutschland Vom 11. September 2015 Der Rat der Evangelischen

Mehr

3 Vereine und Orchester

3 Vereine und Orchester Deutscher Harmonika-Verband Muster-Satzungen 3 A ALLGEMEINES 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins {1) Der Verein trägt den Namen... und hat seinen Sitz in... (2) Der Verein ist in das Vereinsregister

Mehr

Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Glashütte (Betreuungssatzung)

Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Glashütte (Betreuungssatzung) Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Glashütte (Betreuungssatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der

Mehr

Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Altenberg vom

Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Altenberg vom Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Altenberg vom 21.08.2018 Aufgrund von 4 Abs. 2 und in Verbindung mit 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung

Mehr

Stand einschließlich der 2. Änderung (Neufassung der Anlage zu 4) dieser Satzung. 1 Geltungsbereich

Stand einschließlich der 2. Änderung (Neufassung der Anlage zu 4) dieser Satzung. 1 Geltungsbereich Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen

Mehr

Stand einschließlich der 1. Änderung (Neufassung der Anlage zu 4) dieser Satzung. 1 Geltungsbereich

Stand einschließlich der 1. Änderung (Neufassung der Anlage zu 4) dieser Satzung. 1 Geltungsbereich Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen

Mehr

Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung

Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung Stand: 06.12.2010 Teil A: Geschäftsordnung zu Verbandstagen 1 Einberufung, Einladung, Stimmrecht, Anträge Die Einberufung des Verbandstages, Einladung,

Mehr

Satzung. über die Rückzahlung erhobener Straßenbaubeiträge. (Rückzahlungssatzung Straßenbaubeiträge) vom

Satzung. über die Rückzahlung erhobener Straßenbaubeiträge. (Rückzahlungssatzung Straßenbaubeiträge) vom Große Kreisstadt Dippoldiswalde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Satzung über die Rückzahlung erhobener Straßenbaubeiträge (Rückzahlungssatzung Straßenbaubeiträge) vom 06.10.2011 Auf der Grundlage

Mehr

S a t z u n g. der Wanderfreunde Lindewitt e. V. (WFL)

S a t z u n g. der Wanderfreunde Lindewitt e. V. (WFL) S a t z u n g der Wanderfreunde Lindewitt e. V. (WFL) Beschlossen von der Mitgliederversammlung der Wanderfreunde Lindewitt e. V. in Lindewitt am 13. September 1974 sowie Änderungen vom 02.02.7979, vom

Mehr

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN 12.03.2018 Herausgegeben am Inhalt 2. 2018 Bekanntmachung der Gemeinde Borchen vom 09.03.2018 über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018 vom 05.02.2018

Mehr

Gymnasium in Herrsching

Gymnasium in Herrsching Gymnasium in Herrsching Satzung des Fördervereins für ein zweites Gymnasium im westlichen Landkreis Starnberg e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Förderverein

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 50 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen für das Haushaltsjahr 07 51 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen

Mehr

Kunstverein Tölzer Land e. V.

Kunstverein Tölzer Land e. V. Kunstverein Tölzer Land e. V. S A T Z U N G 1 Zweck des Vereins Der Verein "Kunstverein Tölzer Land e.v." verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts "steuerbegünstigte

Mehr

Evangelischer Pfarrverein in Westfalen Gemeinschaft Westfälischer Theologinnen und Theologen e. V. Satzung. I. Name und Sitz des Vereins

Evangelischer Pfarrverein in Westfalen Gemeinschaft Westfälischer Theologinnen und Theologen e. V. Satzung. I. Name und Sitz des Vereins Evangelischer Pfarrverein in Westfalen Gemeinschaft Westfälischer Theologinnen und Theologen e. V. Satzung I. Name und Sitz des Vereins 1 (1) Der Verein führt den Namen Evangelischer Pfarrverein in Westfalen

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Sportanlagen der Stadt Mittweida

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Sportanlagen der Stadt Mittweida Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Sportanlagen der Stadt Mittweida Vom 22.12.2006 Der Stadtrat der Stadt Mittweida hat auf Grund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat

Mehr

Satzung des Vereins zur Förderung der Gemeinschaftspflege und der Stadtbildverschönerung in der Stadt Hünfeld. Vereinsbezeichnung

Satzung des Vereins zur Förderung der Gemeinschaftspflege und der Stadtbildverschönerung in der Stadt Hünfeld. Vereinsbezeichnung Satzung des Vereins zur Förderung der Gemeinschaftspflege und der Stadtbildverschönerung in der Stadt Hünfeld 1 Vereinsbezeichnung (1) Der Verein führt die Bezeichnung Verein zur Förderung der Gemeinschaftspflege

Mehr

Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität

Mehr

Jöhstädter Amtsblatt

Jöhstädter Amtsblatt Jöhstädter Amtsblatt für Jöhstadt und die Ortsteile Schmalzgrube, Grumbach, Neugrumbach, Steinbach und Oberschmiedeberg Jahrgang 2018 Ausgabe 05 Amtsblatt vom 03. Mai 2018 Bekanntmachung Bekanntmachungssatzung

Mehr

Geschäftsordnung. für das. "Kuratorium Botanische Gärten der Technischen Universität Dresden"

Geschäftsordnung. für das. Kuratorium Botanische Gärten der Technischen Universität Dresden Neufassung der Geschäftsordnung für das Kuratorium Botanische Gärten der Technischen Universität Dresden (veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der TUD Nr. 8/1994 vom 26.09.1994) Das Rektoratskollegium

Mehr

Bewerbung für die Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste der Stadt Reichenbach im Vogtland (Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023)

Bewerbung für die Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste der Stadt Reichenbach im Vogtland (Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023) An die Stadtverwaltung Reichenbach im Vogtland Abt. Hauptverwaltung / Personalwesen SG Zentrale Dienste Markt 1 08468 Reichenbach im Vogtland Bewerbung für die Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste

Mehr

A m t s b l a t t der Gemeinde Finnentrop

A m t s b l a t t der Gemeinde Finnentrop A m t s b l a t t der Gemeinde Finnentrop In diesem Amtsblatt erscheinen gemäß 13 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Finnentrop, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben

Mehr

Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffenwahl 2018

Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffenwahl 2018 Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffenwahl 2018 (Bewerbungsschluss für die Stadt Mittweida 15. April 2018) An die Stadtverwaltung Mittweida Referat Zentrale Dienste Markt 32 09648 Mittweida

Mehr

Satzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v.

Satzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v. Satzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v. 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 11. September 1996 in Velbert-Neviges gegründete Verein Bürgerverein Hardenberg e.v. trägt seit dem 28.07.2011 den Namen

Mehr

Amt. für die. Jahrgangg Datum: Inhalt: Seite: Herausgeber: nach Bedarf Bezug: werden.

Amt. für die. Jahrgangg Datum: Inhalt: Seite: Herausgeber: nach Bedarf Bezug: werden. Amt tsblatt für die Stadt Ahaus 6. Jahrgangg 08.06.2017 Nummer 011/2017 Datum: Inhalt: Seite: 31.05.2017 Hinweis auf die Änderung der Satzung für den niederländisch-deutschen 2 Zweckverband EUREGIO durch

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 27 0.02.2017 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 4 Einladung zur 24. Sitzung des Rates der Stadt Leichlingen am 16.02.2016 um 17.00

Mehr

1 Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Interessen der BIGS verstoßen

1 Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Interessen der BIGS verstoßen Satzung der BIGS 1 Name und Sitz Bürgerinitiative der Gemeinde St elle Gemeinde St elle 2 Die Gemeinschaft wird als eingetragener Verein geführt und trägt den Namen Bürgerinitiative der Gemeinde Stelle,

Mehr

Förderverein TuS Baerl Für Jugend-und Seniorenfußball e.v.

Förderverein TuS Baerl Für Jugend-und Seniorenfußball e.v. Satzung März 2016 Förderverein TuS Baerl für Jugend- und Seniorenfußball e.v. -gemeinnütziger Verein- Satzung 1 Name, Sitz und Konzeption des Vereins 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten

Mehr

- Amtliches Verkündungsblatt -

- Amtliches Verkündungsblatt - AMTSBLATT DER STADT XANTEN - Amtliches Verkündungsblatt - Nr. 2019/1 Xanten, 09.01.2019 33. Jahrgang Inhalt: Bekanntmachung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 2 Jahrgang 57 Erscheinungstag 12.02.2019 Lfd. Nr. Inhalt Seite 2 Bekanntmachung der Einladung und der Tagesordnung zur 30. Sitzung des Rates der Stadt Greven am 20.02.2019

Mehr

Amtsblatt der Stadt Leverkusen

Amtsblatt der Stadt Leverkusen Amtsblatt der _ 12. Jahrgang 23. Juli 2018 Nummer 26 Inhaltsverzeichnis Seite 98. Bekanntmachung der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 13.07.2018 zur 20. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung

Mehr

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Ausgabe 12/2019 Woche vom bis

Ausgabe 12/2019 Woche vom bis Oberschöna Ausgabe 12/2019 Woche vom 18.03.2019 bis 24.03.2019 TERMINE FÜR RESTABFALL-ENTSORGUNG OBERSCHÖNA, WEGEFARTH u. BHF. FRANKENSTEIN 21. März 2019 04. April 2019 KLEINSCHIRMA 22. März 2019 05. April

Mehr

Satzung des Bürgervereins Küllenhahn e. V.

Satzung des Bürgervereins Küllenhahn e. V. Satzung des Bürgervereins Küllenhahn e. V. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Bürgerverein Küllenhahn e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Wuppertal-Küllenhahn. Er ist im Vereinsregister

Mehr

Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom Grundsätze

Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom Grundsätze Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom 21.04.15 (bekannt gemacht in der Nordhannoverschen Zeitung am 01.07.15, in Kraft ab 02.07.15) Aufgrund des 10 des niedersächsischen

Mehr

Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung

Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung. des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta)

Satzung. des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta) Satzung des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta) 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Verein der Förderer und Freunde

Mehr

Satzung des Fördervereins der Christian-Reichart-Grundschule Erfurt e. V.

Satzung des Fördervereins der Christian-Reichart-Grundschule Erfurt e. V. Satzung des Fördervereins der Christian-Reichart-Grundschule Erfurt e. V. (beschlossen in der Mitgliederversammlung am 12. November 2014) 1 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Förderverein der

Mehr

Satzung. des Vereins Förderverein KiGaGu e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck, Gemeinnützigkeit. 3 Mitgliedschaft

Satzung. des Vereins Förderverein KiGaGu e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck, Gemeinnützigkeit. 3 Mitgliedschaft Satzung des Vereins Förderverein KiGaGu e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen: Förderverein KiGaGu e. V.. (2) 1 Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wittlich eingetragen

Mehr

Satzung. der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am in Altena. 1 Name und Sitz

Satzung. der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am in Altena. 1 Name und Sitz Satzung der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am 07.12.2006 in Altena. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt nachdem er mit Eintragung am 08.10.1963 die Bezeichnung Lennetaler

Mehr

Satzung. des Vereins. Förderkreis Rudi-Stephan-Gymnasium Worms

Satzung. des Vereins. Förderkreis Rudi-Stephan-Gymnasium Worms 1 Satzung des Vereins Förderkreis Rudi-Stephan-Gymnasium Worms (1) Der Verein trägt den Namen 1 Name, Sitz und Rechtsform Förderkreis des Rudi-Stephan-Gymnasiums Worms. (2) Der Sitz des Vereins ist in

Mehr

Satzung Handballsportgemeinschaft Neudorf/Döbeln e.v.

Satzung Handballsportgemeinschaft Neudorf/Döbeln e.v. Handballsportgemeinschaft Neudorf/Döbeln e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen: Handballsportgemeinschaft Neudorf/Döbeln e.v. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Döbeln, OT Neudorf. Er wurde

Mehr

Satzung. 1. Der Verein führt den Namen "südsee Kinder- und Jugendhilfe"

Satzung. 1. Der Verein führt den Namen südsee Kinder- und Jugendhilfe Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "südsee Kinder- und Jugendhilfe" 2. Der Verein hat seinen Sitz in Seeshaupt und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 3. Das

Mehr

So lernen Sie das Museum in Donauwörth kennen

So lernen Sie das Museum in Donauwörth kennen Amtsblatt und Mitteilungsblatt der Großen Kreisstadt Donauwörth Erscheint nach Bedarf Nr. 07 Freitag, den 16.02.2018 Tagesordnung der Stadtratssitzung am 19.02.2018 um 17.00 Uhr Öffentliche Sitzung 1.

Mehr

Nr. 02/2011 vom

Nr. 02/2011 vom ~- Amtsblatt der Stadt Olfen Nr. 02/2011 vom 29.03.2011 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Olfen Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf und ist kostenpflichtig zu beziehen durch die Stadtverwaltung Olten,

Mehr

Herzlich willkommen zur. Versammlung der. Gemeinschaftsleiter

Herzlich willkommen zur. Versammlung der. Gemeinschaftsleiter Herzlich willkommen zur Versammlung der Gemeinschaftsleiter Satzungsänderung Warum brauchten wir eine Satzungsänderung?? Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ( Gemeinnützigkeitsreform)

Mehr

Geschäftsordnung der Bundeskommission Ultraleichtflug des DAeC

Geschäftsordnung der Bundeskommission Ultraleichtflug des DAeC Geschäftsordnung der Bundeskommission Ultraleichtflug des DAeC 1 Allgemeines 1. Die Bundeskommission Ultraleichtflug ist für alle sportlichen Belange und Regeln der Ultraleichtfliegerei innerhalb des DAeC

Mehr

Satzung Förderverein Freibad Klingenberg e.v.

Satzung Förderverein Freibad Klingenberg e.v. Satzung Förderverein Freibad Klingenberg e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Freibad Klingenberg e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Verein der Freunde und Förderer der Goethe Schule Flensburg e.v. Satzung. Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

Verein der Freunde und Förderer der Goethe Schule Flensburg e.v. Satzung. Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr Verein der Freunde und Förderer der Goethe Schule Flensburg e.v. Satzung 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Verein der Freunde und Förderer der Goethe-Schule Flensburg

Mehr

Satzung der Stadt Hachenburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtkern II vom

Satzung der Stadt Hachenburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtkern II vom Satzung der Stadt Hachenburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtkern II vom 01.04.2019 Aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153)

Mehr

Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Hauzenberg

Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Hauzenberg Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Hauzenberg Die Stadt Hauzenberg erlässt aufgrund Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der zur Zeit gültigen Fassung folgende Satzung:

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 13 Jahrgang 2013 ausgegeben am 21.10.2013 Seite 1 Inhalt 15/2013 Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Abwasserwerkes der Stadt Lichtenau zum 31.12.2012 16/2013

Mehr

20. Jahrgang 15. März 2011 Nr.: 11 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

20. Jahrgang 15. März 2011 Nr.: 11 Seite 1. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 20. Jahrgang 15. März 2011 Nr.: 11 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Ordnungsbehördliche Verordnung über verkaufsoffene Sonntage in der Stadt Ludwigsfelde für das Jahr

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 19/523 Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes Es heißt in Schleswig-Holstein das 1. Teilhabe-Stärkungs-Gesetz. Es soll die Teilhabe

Mehr

Satzung des Vereins reinsberg.er.leben e.v.

Satzung des Vereins reinsberg.er.leben e.v. Satzung des Vereins reinsberg.er.leben e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Name des Vereins lautet reinsberg.er.leben.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages, weitere Entgelte

1 Geltungsbereich. 2 Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages, weitere Entgelte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege der Stadt Großröhrsdorf ( Elternbeitragssatzung) Aufgrund

Mehr