Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss"

Transkript

1 Berlin, im Oktober 2012 Stellungnahme Nr. 79/ Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss zum Diskussionsentwurf des BMJ für ein Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen Mitglieder des Ausschusses: Rechtsanwalt Dr. Stefan König, Berlin (Vorsitzender) Rechtsanwalt Dr. h. c. Rüdiger Deckers, Düsseldorf Rechtsanwältin Dr. Margarete Gräfin von Galen, Berlin Rechtsanwältin Dr. Gina Greeve, Frankfurt am Main Rechtsanwalt Prof. Dr. Rainer Hamm, Frankfurt am Main (Berichterstatter) Rechtsanwalt Eberhard Kempf, Frankfurt am Main Rechtsanwältin Gül Pinar, Hamburg Rechtsanwalt Michael Rosenthal, Karlsruhe Rechtsanwalt Martin Rubbert, Berlin Rechtsanwältin Dr. Heide Sandkuhl, Potsdam Rechtsanwalt Dr. Rainer Spatscheck, München Rechtsanwalt Dr. Gerson Trüg, Freiburg im Breisgau Zuständig in der DAV-Geschäftsführung: Rechtsanwältin Tanja Brexl, DAV-Berlin

2 2 Verteiler: Bundesministerium des Innern Bundesministerium der Justiz Rechtsausschuss, Innenausschuss des Deutschen Bundestages Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Siegfried Kauder Vorsitzender des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, Wolfgang Bosbach Landesjustizministerien Rechts- und Innenausschüsse der Landtage Bundesgerichtshof Bundesanwaltschaft Vorstand des Deutschen Anwaltvereins Landesverbände des Deutschen Anwaltvereins Vorsitzende der Gesetzgebungsausschüsse des Deutschen Anwaltvereins Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins Geschäftsführender Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer Vorsitzende des Strafrechtsausschusses des KAV, BAV Vorsitzende des FORUM Junge Anwaltschaft des DAV Deutscher Strafverteidiger e. V., Herr Mirko Roßkamp Regionale Strafverteidigervereinigungen Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen und -initiativen Arbeitskreise Recht der im Bundestag vertretenen Parteien Deutscher Richterbund Strafverteidiger-Forum (StraFo) Neue Zeitschrift für Strafrecht, NStZ Strafverteidiger Prof. Dr. Jürgen Wolter, Universität Mannheim ver.di, Bereich Recht und Rechtspolitik Deutscher Juristentag (Präsident und Generalsekretär) Prof. Dr. Schöch, LMU München

3 3 Der Deutsche Anwaltverein (DAV) ist der freiwillige Zusammenschluss der deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Der DAV mit derzeit ca Mitgliedern vertritt die Interessen der deutschen Anwaltschaft auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. I. Vorbemerkungen Der vorliegende Diskussionsentwurf und die abgegebenen Stellungnahmen aus der Strafjustiz (DRiB und NRV) zeigen, dass die Institutionalisierung und gesetzliche Normierung einer elektronischen Strafakte auf die Akzeptanz und Bereitschaft zur fundamentalen Umstellung der Arbeitsweise in den Kreisen der künftigen Anwender angewiesen ist. Dazu gehört auch die Anwaltschaft, die in den Funktionen der Strafverteidigung, Nebenklägervertretung, Vertretung von Dritten bei der Wahrnehmung von Akteneinsichtsrechten und Stellungnahmen durch die Umstellung von der Papierakte auf die Verwendung der digitalen Medien weder behindert noch bevorteilt werden darf. Die Akzeptanz der Umstellung von der analogen Papierakte auf die elektronische Akte ist auch in der Anwaltschaft nicht von heute auf morgen zu erwarten. Deshalb ist es durchaus zu begrüßen, dass der Diskussionsentwurf in Art. 2 eine großzügig bemessene Überganszeit bis 1. Januar 2020 vorsieht, innerhalb derer die Landesregierungen die Weiterführung der Papierakte für alle Gerichte und Behörden oder nur einen Teil zwecks Durchführung von Pilotprojekten vorsehen dürfen. Ob sich nicht dadurch wieder besondere Reibungsverluste innerhalb der Landesjustizen wegen der Medienvielfalt einstellen, müsste geprüft werden. Im Übrigen enthält sich der DAV einer Stellungnahme zu allen Fragen der justizinternen Zweckmäßigkeit, Machbarkeit, Akzeptanz und Kostenschätzung des Projekts der Umstellung auf die elektronische Strafakte, weil die Anpassung des Dokumentations- und Kommunikationswesens in Strafverfahren an die modernen Medien und Techniken letztlich unausweichlich sein wird und die Fragen der praktischen Umsetzung im internen Justizbetrieb besser von den dort Betroffenen selbst beantwortet werden können, wobei darauf Bedacht genommen werden sollte, dass weniger die Aspekte der Trägheit und Bequemlichkeit als vielmehr das Bemühen um Qualitätssicherung der Dienstleistung Strafrecht im Vordergrund stehen.

4 4 Die folgende Stellungnahme beschränkt sich deshalb auf die spezifisch anwaltliche Sicht. Also nicht das Ob, sondern das Wie einer künftigen Nutzung der digitalen Aktenführung soll dabei unter den Aspekten der Erreichbarkeit größtmöglicher Überlegenheit ihrer Vorteile gegenüber den Nachteilen in den Blick genommen werden. Dabei muss das Interesse der verteidigten bzw. vertretenen Bürgerinnen und Bürger an einer möglichst authentischen, schnellen und jederzeit in ihrem Entstehungsprozess rekonstruierbaren Dokumentation der Akteninhalte höchste Priorität haben. Die Vorteile der elektronischen gegenüber der herkömmlichen Papierakte können sich nur dann einstellen, wenn man die Möglichkeiten der digitalen Dokumentation voll ausschöpft. Das wäre nicht der Fall, wenn man der bisher in großen Wirtschaftsstrafverfahren praktizierten Methode folgen wollte, wonach die auf elektronische Medien gespeicherte Akte nur das digitalisierte Abbild (der Scan ) der zuvor auf Papier erfassten Inhalte darstellten. Zutreffend sieht deshalb der Entwurf vor, dass die elektronische Akte nach der Übergangszeit der Anerkennung einer Opt-out -Möglichkeit in der endgültigen Ausbaustufe die obligatorisch zu sein hat, während freilich für Ausgangsdokumente in Papierform stets auch eine Aufbewahrungspflicht mit jederzeitiger Zugriffsmöglichkeit erhalten bleiben muss. II. Vorteile einer Ersetzung der (führenden) Papierakte durch die elektronische Akte Der heutige technische Standard der elektronischen Text- Bild- und Tondarstellung mittels Computern, Bildschirmen und den sonst üblichen Peripheriegeräten erlaubt ein Arbeiten mit medial gebundenen Inhalten, das dem traditionellen Lesen, manuellem Markieren und Kommentieren auf Papierdokumenten in mehrfacher Hinsicht überlegen ist. 1. Lesbarkeit der Akte wird erhöht Die bessere Lesbarkeit auf einem genügend großen Bildschirm mit hoher Auflösung beginnt bereits bei der individuellen Einstellbarkeit der Schriftgröße und des Lesefeldes und reicht bis zu den Möglichleiten der internen und externen Verlinkung zu jeweils in Bezug genommenen anderen Text(teil)en oder anderen Dokumentenarten.

5 5 2. Durchsuchbarkeit Textdokumente ohnehin, aber auch andere Dateitypen (PDF) können mit OCR- Programmen so aufbereitet werden, dass die Suche nach Worten, Zahlen und ganzen Satzsequenzen auch in großen Dokumenten und mittlerweile sogar dateiübergreifend in Sekunden stattfinden kann, während der vergleichbare Vorgang in eine Vielzahl von Stehordnern mit tausenden von Seiten bei den herkömmlichen Papierakten mehrere Stunden gedauert hätte. 3. Indizierbarkeit Darunter soll hier die Technik verstanden werden, die durch das Kreieren von Indexdateien auch die Datei- und Verzeichnis übergreifende Suche ermöglicht. 4. Strukturierbarkeit Das Anbringen von elektronischen Lesezeichen, Markierungen, Überschriften und automatisch erstellter Inhaltsverzeichnisse wird vielfach schon bei großen Dokumenten wie Ermittlungsberichten, Gutachten, Anklageschriften, Urteilen, Revisionsbegründungen im Entstehungsprozess auf dem jeweiligen PC des Autors angewendet. Indem dann aber bisher als offizielles Dokument doch nur ein Ausdruck in die Papierakte gerät, gehen all die Vorzüge der Textverarbeitungsprogramme wieder verloren und stehen somit dem Verwender nicht mehr zur Verfügung. Mit Einführung der digitalisierten Akte als offizielles Primärdokument, blieben die Gesamtstruktur und der vollständige Informationswert der Originaldokumente erhalten. Das gilt ganz besonders auch für die z.b. in Gutachten und Ermittlungsberichte eingebundenen Excel-Tabellen, die dem Leser u.a. die verwendeten Formeln transparent und überprüfbar machen. Auch Text- und Bilddateien enthalten sog. Metadaten, die dem Leser Aufschluss über den Entstehungszeitpunkt und ort sowie den Autor geben können. Dass auch Ton- und Filmdokumente (z.b. von audiovisuellen Vernehmungen) auf demselben Medium neben der jeweiligen elektronischen Verschriftung integrierte Bestandteile der Strafakte werden können, erleichtert ebenfalls die Kenntnisnahme und Kontrolle der betreffenden Ermittlungsvorgänge. Die hier freilich erforderliche Sicherung der Persönlichkeitsrechte müsste durch Kopierschutz- und ähnliche Techniken hergestellt werden.

6 6 5. Erhöhte Update-Frequenz Während die Schwerfälligkeit der Aktualisierung von Papieroriginal- und Mehrfachakten die Einsichtnahme in den jeweiligen Ermittlungsstand meist nur im Abstand von mehreren Wochen oder Monaten erlaubt, ohne dass ein rechtlich anerkennenswerter Grund zur (Teil-) Verweigerung der Akteneinsicht bestünde, könnte ein gegen Missbrauch gesicherter Onlinezugriff auf die elektronische Akte nahezu eine Mitverfolgung ihres Wachstums in Echtzeit ermöglichen. 6. Erhöhte Transparenz Nachdem bei den insbesondere in Wirtschaftsstrafsachen immer weniger einheitlich praktizierten Aufteilungen der Akten in Hauptakten, Beiakten, Sonderheften, Beweismittel-, Vernehmungsbänden und Fallakten immer mehr der chronologische Entstehungsprozess verwischt wird, sollte die elektronische Strafakte so programmiert und geführt werden, dass bei jeglichem Zugriff darauf, jede Veränderung und Ergänzung transparent wäre oder rekonstruiert werden kann. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, dass diese Metadaten (wer hat wann auf welches Dokument zugegriffen, es eingestellt, verändert, heruntergeladen usw.) für jeden Akteneinsichtsberechtigen ohne großen IT-Umweg sichtbar zu machen sind. 7. Bessere Dokumentation der Entstehungsgeschichte Die ursprünglichen Vorteile einer durchpaginierten und chronologisch gewachsenen Papierakte sind in umfangreichen Verfahren weitgehend dadurch verloren gegangen, dass die Ermittlungsbehörden thematisch geordnete Hauptakten, Zeugenakten, Fallakten, Beweismittelbände usw. so zusammenstellen, dass die Reihenfolge der Hinzufügung jeweils neuer Dokumente oft nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand noch rekonstruiert werden kann. Demgegenüber bestünde bei der entsprechend standardisierten elektronischen Akte die Möglichkeit, ihre Entstehungsgeschichte jederzeit wieder sichtbar zu machen und so auch den Akten- und Kenntnisstand bezogen auf jeden beliebigen Zeitpunkt abzubilden, um auf diese Weise auch z.b. die Berechtigung von Vorhalten bzw. auch deren Ausbleiben verständlich zu machen.

7 7 III. Mögliche und zu vermeidende Nachteile 1. Diskriminierung und Benachteiligung der technikfernen Strafjuristen? Es ist nicht zu verkennen, dass es nicht nur bei den Berufsgruppen der Richter und Staatsanwälte, sondern auch bei den Rechtsanwälten (insbesondere ältere) Personen gibt, die sich bisher schwer tun oder es auch ablehnen, sich mit den Computertechniken vertraut zu machen. Für die Rechtsanwälte setzt sich dieser Nachteil in den mitunter begrenzten Möglichkeiten bei der Information der Mandanten fort.diese Nachteile dürften sich jedoch durch die Möglichkeit, eine gesamte elektronische Akte oder auch nur Teile daraus mit dem eingeschränkten Informationswert der herkömmlichen Papierakte auszudrucken, minimieren lassen. Dies gilt aber nicht für die Kommunikation zwischen dem mit einer umfangreichen elektronischen Akte ausgestattetem Strafverteidiger und seinem inhaftierten Mandaten, zumal die seit der Föderalismusreform primär zuständigen Haftanstalten die Nutzung von Laptops im Haftraum regelmäßig unter Hinweis auf die Sicherheit und Ordnung ablehnen. Hier wäre es notwendig, dass das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte Vorgaben macht, die im Rahmen der Anwendung des 119a StPO eine Benachteiligung der nicht auf freiem Fuß befindlichen Beschuldigten verhindert. 2. Versionswirrwarr Die Gefahr, dass bei einem unkontrollierten Update der Akten einschließlich der Korrektur zeitlich zurückliegender Vorgänge eine verwirrende Vielfalt von zwischendurch heruntergeladenen Zwischenversionen entstehen kann, ist nicht von der Hand zu weisen. Es wird auch deshalb Aufgabe der im Entwurf vorgesehenen Entwicklung von Standards durch einen IT-Planungsrat sein, nicht nur für eine bundes- und ländereinheitliche Übermittlung und Zugänglichmachung elektronischer Akten zwischen den Justizbehörden zu sichern ( 32 Abs.2 E), sondern auch die Akteneinsichtsrechte der Verteidigung in 147 StPO so zu organisieren, dass der jeweilige Verfahrensstand leicht nachvollziehbar bleibt.

8 8 3. Sogwirkung der nahezu unbegrenzten Kapazitäten Schließlich darf auch die Gefahr nicht verkannt werden, dass gerade die Vorteile der elektronischen Strafakte (Handhabbarkeit großer Aktenumfänge) eine Kehrseite haben kann: Wenn die Handhabbarkeit nicht mehr durch einen überschaubaren Umfang der bisherigen Papierakte limitiert wird, könnte dies als Versuchung wirken, Strafakten beliebig umfangreich anwachsen zu lassen, was den Beschleunigungseffekt der elektronischen Akte in eine Entschleunigung umschlagen ließe. Erfahrungen aus der Vergangenheit bei der Einführung neuer Reproduktionstechniken (Fotokopierer, elektronische Erfassung und Herstellung von Texten auch mittels Textbausteinen), die bisher nur als Vorstufen der Herstellung der Papierakten verwendet wurden, nähren die Befürchtung, dass beim Einsparen des Ausdruckvorgangs kaum noch Hemmnisse gegen das uferlose Anwachsen ( Zumüllen ) von Aktenvolumina bestehen werden. Der Entwurf sieht keine Vorgabe für notwendigen versus überflüssigen Inhalt von Strafakten vor, weil er erkennbar von der Vorstellung getragen ist, es bestehe nur Regelungsbedarf für die Schaffung von Rechtsgrundlagen im Hinblick auf den schlichten Wechsel des Aktenmediums. Hier dürfte sich empfehlen, zumindest die Mehrfacherfassung von auf unterschiedlichem Wege zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingegangenen umfangreichen identischen Dokumenten durch entsprechende Vermerke mit Verknüpfungslinks zu ersetzen. IV. Kritik: 1. Der DAV weist darauf hin, dass der gesamte Gesetzentwurf auf der Annahme aufbaut, dass der nach Art. 91c GG eingerichtete IT-Planungsrat 1 Standards für die Führung der elektronischen Strafakte und den Informationsaustausch erst noch zu entwickeln habe, dass dann diese Standards auch zum Gesetzesvollzug geeignet sind und die Datenschutzinteressen der Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden können. Der Fall, dass dies nicht gelingen sollte, ist im Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Deshalb schlägt der DAV vor, bereits parallel zum Gesetzgebungsverfahren die Arbeiten des IT-Planungsrates im Sinne einer Machbarkeitsstudie zumindest soweit voranzutreiben, dass das neue Gesetz sich 1 Zur Organisation, den Aufgaben und bisherigen Aktivitäten des IT-Planungsrats s.

9 9 auch auf konkrete und realistische informationstechnische Bedingungen stützen könnte. 2. Darüber hinaus fällt auf, dass der IT-Planungsrat schon auf der Basis seiner verfassungsrechtlichen Grundlage (Art. 91c GG) als Institution an der Kompetenzschnittstelle zwischen Bund und Ländern (und darüber letztlich auch der Kommunen) zur Planung, Errichtung und dem Betrieb der für ihre Aufgabenerfüllung benötigten informationstechnischen Systeme keine Primärzuständigkeit für die Kommunikation mit und zwischen privaten Stellen (Bürger, Wirtschaft, freie Berufe) hat. Dies lässt besorgen, dass bei der Erfüllung der nach dem Entwurf dieser Institution übertragenen Aufgabe die Belange und Bedürfnisse der öffentlichen Stellen (Gerichte und Behörden) des Bundes und der Länder sowie die Reibungslosigkeit ihrer Kommunikation untereinander im Vordergrund steht und die gesetzlich verbrieften Rechte von Beschuldigten und ihren Verteidigern, wie der Zeugen/Tatopfern und ihren anwaltlichen Beiständen bzw. Vertretern vernachlässigt werden. 3. Der Entwurf versucht dieser Gefahr dadurch zu begegnen, dass er es den Bürgerinnen und Bürgern freistellt, ob sie sich an dem elektronischen Rechtsverkehr beteiligen. Andererseits setzt er für die Wirtschaft insbesondere für Rechtsanwälte voraus, dass dort die erforderliche technische Ausstattung für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr bereits weitgehend vorhanden sei (EStrAG-E Seite 2 E1). Soweit damit auch die D -Konten ( 32a Abs. 3 Nr. 1 EStrAG-E) gemeint sein sollten, dürfte das für die Anwaltschaft nicht zutreffen. Und soweit in EStrAG-E 32a Abs. 3 Nr. 2 und 3 andere bundeseinheitliche Übermittlungswege als sicher bezeichnet werden, ist die Umschreibung noch so allgemein gehalten, dass die betreffenden Standards und Verschlüsselungstechniken erst noch der Konkretisierung bedürfen. Und ob dann deren Ergebnisse auch den Anforderungen an die Sicherung der Vertraulichkeit und Wahrung des Anwaltsgeheimnisses (auch im Hinblick auf Ermittlungshandlungen) gerecht werden, versteht sich jedenfalls nicht von selbst. Deshalb sollte auch der Anwaltschaft Gelegenheit gegeben werden, dem eigenen Berufsrecht und den Bedürfnissen der vertraulichen Kommunikation untereinander und mit den Mandanten entsprechende

10 10 Standards und Programme zu entwickeln, um sie sodann auf Kompatibilität mir der elektronischen Akte zu prüfen. 4. Dies gilt umso mehr, als der Entwurf die Regelungen über den Anspruch der Verteidigung auf Akteneinsicht in 147 StPO bis auf eine unwesentliche redaktionelle Änderung in Abs. 3 ( Protokolle statt Niederschriften ) unverändert lassen will, aber in 32d und e StPO-E die Art der Einsichtnahme in die elektronische Akte im Grundsatz als Bereithalten der Akte zum Abruf ( 32d Abs. 1) vorsieht. Die Entwurfsbegründung stellt klar (S. 32), dass damit nicht etwa eine Akteneinsicht in Echtzeit gemeint ist, sondern das Bereitstellen in einen elektronischen Datenbestand zu einem konkreten Zeitpunkt, wobei die zum Abruf bereit gehaltenen Akten in einen für Außenstehende zugänglichen Serverbereich zu kopieren sein werden. Dass Letzteres aus datensicherheitstechnischen Gründen erforderlich sei, leuchtet angesichts der Vorkehrungen, die den Aktentransfer zwischen den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten angeblich auch schon gegen jegliche Authentizitäts- und Integritätsverletzung schützen sollen, nicht ein. Die Differenzierung deutet vielmehr darauf hin, dass ein aus anwaltlicher Sicht völlig inakzeptables Minus an Information gegenüber dem Verteidiger im Vergleich zu dem Datentransfer zwischen den Justizbehörden gewollt sein dürfte. 5. Im Übrigen fällt auf, dass in 147 Abs. 4 die gezielt auf analoge Papierakten zugeschnitten Vorschrift, wonach dem Verteidiger auf seinen Antrag die Akten mit Ausnahme der Beweisstücke zur Einsichtnahme in seine Geschäftsräume oder in seine Wohnung mitgegeben werden können, unverändert bleiben soll. Das könnte dafür sprechen, dass den Entwurfsverfassern auch künftig die Gewährung der Akteneinsicht durch Übergabe einer auf den Stichtag ihrer Herstellung bezogen DVD vorschwebt. Damit wäre gegenüber der derzeit in vielen umfangreichen Wirtschaftsstrafsachen praktizierten Methode nichts gewonnen. 6. Das gälte insbesondere dann, wenn die auf solche Weise zum Abruf bereitgestellte gesonderte Akteneinsichtsversion der elektronischen Strafakte zwar ein gegen unbefugte Weitergabe schützendes Wasserzeichen enthielte, aber im Übrigen von allen Metadaten, die Rückschlüsse auf bisherige Bearbeiter und den Ort und

11 11 Zeitpunkt von Veränderungen zuließen, gereinigt wären. Dass die Akteneinsicht der Verteidigung in diesem Sinne hinter dem Informationsgehalt der Übermittlung elektronischer Akten zwischen Gerichten und Behörden des Bundes und der Länder zurückbleiben soll, folgt aus der Begründung zu 32 Abs. 2 StPO-E, wo es nur bezogen auf den zwischenbehördlichen Austausch ausdrücklich heißt: Um die übertragenen Daten in dem entfernten System ohne Doppelarbeiten unmittelbar nutzen zu können, ist die gleichzeitige Übertragung von Metadaten, das heißt Daten, die andere Daten beschreiben (vgl. DIN ISO : , 3.12), erforderlich. Zumindest muss in den Metadaten eine Angabe zur Zuordnung der übermittelten Daten zu einer Akte (etwa ein Aktenzeichen) sowie eine Angabe zur Position der übermittelten Daten innerhalb der Akte (etwa Paginierungsnummer oder Eingangsdatum und -uhrzeit) enthalten sein. Weitere Metadaten, die sowohl die einzelnen Bestandteile der Akte als auch die Gesamtheit der Akte betreffen, sollen daneben in dem festzulegenden Standard enthalten sein. (S. 23 der Begründung) An diese Anforderungen ist offensichtlich nicht gedacht, sobald es um die Akteneinsichtsrechte von Rechtsanwälten geht. Das würde aber letztlich bedeuten, dass die Vorteile der elektronischen Strafakte nur justizintern genutzt werden könnten, weil die digitale Akte einem Gefäß mit doppeltem Boden gliche. Akteneinsicht würde dann nie mehr heißen: Einsichtnahme in die gesamte Akte, sondern nur noch in das elektronische Abbild dessen, was vor der Geltung des dann neuen Rechts der Verteidigung als (im besten Falle bereits gescannte) Papierakte zur Verfügung gestellt wurde. 7. Dann wäre aber auch zu befürchten, dass die in den Akten befindlichen Excel- Tabellen für die in der Akteneinsichtsversion für die Verteidigung auch weiterhin nur noch die Feldeintragungen sichtbar machen würden, während (nur) das Justizpersonal auch die Berechnungsformeln sehen und kontrollieren könnte. 8. Schließlich lässt der Entwurf eine nach Auffassung des DAV dringend notwendige Regelung dazu vermissen, wie künftig die Information des in Haft befindlichen Beschuldigten durch seinen Verteidiger sichergestellt werden kann.

12 12 Mit diesem Ziel ist es auch mit zur Beseitigung der infolge der Föderalismusreform und der nunmehrigen Zuständigkeit der Länder und ihrer Vollzugsverwaltungen entstandenen Ungleichbehandlungen geboten, dass eine über 119a StPO hinausgehende bundesrechtliche Vorgabe geschaffen wird, die zur Wahrung der Verteidigungsrechte bei umfangreichen elektronischen Ermittlungsakten die Benutzung von Computern in den Haftzellen erlaubt und den nicht überwachten Datenaustausch zwischen den inhaftierten Beschuldigten mit ihren Verteidigern garantiert, ohne dass dem die Belange der Sicherheit und Ordnung des Haftvollzugs entgegengesetzt werden dürften. V. Schlussbemerkung Die vorstehenden Kritikpunkte sollen nicht als Einwand gegen das Vorhaben der mittelfristig weitgehenden Ersetzung der analog geführten Papierakte durch eine elektronische geführte Strafakte verstanden werden. Die Anwaltschaft muss aber darauf bestehen, dass die normative Rahmenbedingungen so mit den informationstechnischen Machbarkeitsprüfungen und der Entwicklung von Standards synchronisiert werden, dass alle am Strafverfahren beteiligten juristischen Berufsgruppen in gleicher Weise an den Vorzügen der Nutzung digitaler Medien partizipieren und dass die wechselseitige Kontrolle nicht durch asymmetrische Informationsverteilung aus dem Gleichgewicht gerät. In dieser Hinsicht bedarf der Diskussionsentwurf noch einer gründlichen Nachbesserung.

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 Referentin: Dr. Kelly Neudorfer Universität Hohenheim Was wir jetzt besprechen werden ist eine Frage, mit denen viele

Mehr

Zwischenablage (Bilder, Texte,...)

Zwischenablage (Bilder, Texte,...) Zwischenablage was ist das? Informationen über. die Bedeutung der Windows-Zwischenablage Kopieren und Einfügen mit der Zwischenablage Vermeiden von Fehlern beim Arbeiten mit der Zwischenablage Bei diesen

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007 Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Die elektronische Rechnung als Fortsetzung der elektronischen Beauftragung so einfach geht es:

Die elektronische Rechnung als Fortsetzung der elektronischen Beauftragung so einfach geht es: Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter 0571-805474 Anleitung Die elektronische Rechnung als Fortsetzung der elektronischen Beauftragung so einfach geht es: Inhalt 1 Hintergrund zur elektronischen Rechnung

Mehr

Verwalten und Organisieren von Fotos,

Verwalten und Organisieren von Fotos, Verwalten und Organisieren von Fotos, Datensicherung auf einen externen Datenträger durchführen, Datensicherung auf externe Datenträger - Datensicherheit Grundsätze 02 - Sicherungsmethode / FreeCommander

Mehr

SAP Benutzerleitfaden zu DocuSign

SAP Benutzerleitfaden zu DocuSign SAP Benutzerleitfaden zu DocuSign Inhalt 1. SAP Benutzerleitfaden zu DocuSign... 2 2. E-Mail-Benachrichtigung empfangen... 2 3. Dokument unterzeichnen... 3 4. Weitere Optionen... 4 4.1 Später fertigstellen...

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche

Mehr

DOWNLOAD. Wortfeld Recht. Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden. Jens Eggert. Downloadauszug aus dem Originaltitel:

DOWNLOAD. Wortfeld Recht. Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden. Jens Eggert. Downloadauszug aus dem Originaltitel: DOWNLOAD Jens Eggert Wortfeld Recht Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden auszug aus dem Originaltitel: m Gericht Die 8a besichtigt ein Gerichtsgebäude. Sie werden von Frau Schmidt in Empfang

Mehr

Anzeige von eingescannten Rechnungen

Anzeige von eingescannten Rechnungen Anzeige von eingescannten Rechnungen Wenn Sie sich zu einer Eingangsrechnung die eingescannte Originalrechnung ansehen möchten, wählen Sie als ersten Schritt aus Ihrem Benutzermenü unter dem Kapitel Eingangsrechnung

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

1. Adressen für den Serienversand (Briefe Katalogdruck Werbung/Anfrage ) auswählen. Die Auswahl kann gespeichert werden.

1. Adressen für den Serienversand (Briefe Katalogdruck Werbung/Anfrage ) auswählen. Die Auswahl kann gespeichert werden. Der Serienversand Was kann man mit der Maske Serienversand machen? 1. Adressen für den Serienversand (Briefe Katalogdruck Werbung/Anfrage ) auswählen. Die Auswahl kann gespeichert werden. 2. Adressen auswählen,

Mehr

Elexis-BlueEvidence-Connector

Elexis-BlueEvidence-Connector Elexis-BlueEvidence-Connector Gerry Weirich 26. Oktober 2012 1 Einführung Dieses Plugin dient dazu, den Status Hausarztpatient zwischen der BlueEvidence- Anwendung und Elexis abzugleichen. Das Plugin markiert

Mehr

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten Band 2 herausgegeben von Stefan Haupt Stefan Haupt Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten 2., überarbeitete Auflage Verlag

Mehr

teamsync Kurzanleitung

teamsync Kurzanleitung 1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier

Mehr

Fall 3. Ausgangsfall:

Fall 3. Ausgangsfall: PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 3 Ausgangsfall: A. Ausgangsfall: Anspruch des G gegen E auf Zahlung von 375 aus 433 Abs. 2 BGB G könnte

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

HANDBUCH PHOENIX II - DOKUMENTENVERWALTUNG

HANDBUCH PHOENIX II - DOKUMENTENVERWALTUNG it4sport GmbH HANDBUCH PHOENIX II - DOKUMENTENVERWALTUNG Stand 10.07.2014 Version 2.0 1. INHALTSVERZEICHNIS 2. Abbildungsverzeichnis... 3 3. Dokumentenumfang... 4 4. Dokumente anzeigen... 5 4.1 Dokumente

Mehr

104 WebUntis -Dokumentation

104 WebUntis -Dokumentation 104 WebUntis -Dokumentation 4.1.9.2 Das elektronische Klassenbuch im Betrieb Lehrer Aufruf Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort am System an. Unter den aktuellen Tagesmeldungen erscheint

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 3 E 41/15 4 L 465/14 Beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Antragsteller - - Erinnerungsführer - - Beschwerdeführer - prozessbevollmächtigt:

Mehr

Inventur. Bemerkung. / Inventur

Inventur. Bemerkung. / Inventur Inventur Die beliebige Aufteilung des Artikelstamms nach Artikeln, Lieferanten, Warengruppen, Lagerorten, etc. ermöglicht es Ihnen, Ihre Inventur in mehreren Abschnitten durchzuführen. Bemerkung Zwischen

Mehr

Speicher in der Cloud

Speicher in der Cloud Speicher in der Cloud Kostenbremse, Sicherheitsrisiko oder Basis für die unternehmensweite Kollaboration? von Cornelius Höchel-Winter 2013 ComConsult Research GmbH, Aachen 3 SYNCHRONISATION TEUFELSZEUG

Mehr

Mandant in den einzelnen Anwendungen löschen

Mandant in den einzelnen Anwendungen löschen Mandant in den einzelnen Anwendungen löschen Bereich: ALLGEMEIN - Info für Anwender Nr. 6056 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein 2. FIBU/ANLAG/ZAHLUNG/BILANZ/LOHN/BELEGTRANSFER 3. DMS 4. STEUERN 5. FRISTEN

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Oberlandesgericht Köln

Oberlandesgericht Köln 2 Ws 223-224/05, 2 Ws 232/05 Verkündet am: 15.07.2005 Oberlandesgericht Köln Beschluss Die Beschwerden werden auf Kosten der Beschwerdeführer als unzulässig verworfen. G r ü n d e : I. Den Angeklagten

Mehr

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie?

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie? Bearbeitungsstand:10.01.2007 07:09, Seite 1 von 6 Mediation verstehen Viele reden über Mediation. Das machen wir doch schon immer so! behaupten sie. Tatsächlich sind die Vorstellungen von dem, was Mediation

Mehr

MIT NEUEN FACHTHEMEN

MIT NEUEN FACHTHEMEN ZUM UMGANG MIT Version: 1.0 Datum: 15.10.2012 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG... 3 1.1 Ziel und Zweck... 3 1.2 Anwendungsbereich... 3 1.3 Entwicklung und Fortführung... 3 2 DOKUMENTE... 4 2.1 Formular

Mehr

II. Daten sichern und wiederherstellen 1. Daten sichern

II. Daten sichern und wiederherstellen 1. Daten sichern II. Daten sichern und wiederherstellen 1. Daten sichern Mit der Datensicherung können Ihre Schläge und die selbst erstellten Listen in einem speziellen Ordner gespeichert werden. Über die Funktion Daten

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Flyer, Sharepics usw. mit LibreOffice oder OpenOffice erstellen

Flyer, Sharepics usw. mit LibreOffice oder OpenOffice erstellen Flyer, Sharepics usw. mit LibreOffice oder OpenOffice erstellen Wir wollen, dass ihr einfach für eure Ideen und Vorschläge werben könnt. Egal ob in ausgedruckten Flyern, oder in sozialen Netzwerken und

Mehr

Produktschulung WinDachJournal

Produktschulung WinDachJournal Produktschulung WinDachJournal Codex GmbH Stand 2009 Inhaltsverzeichnis Einleitung... 3 Starten des Programms... 4 Erfassen von Notizen in WinJournal... 6 Einfügen von vorgefertigten Objekten in WinJournal...

Mehr

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/3759 5. Wahlperiode 07.09.2010 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache

Mehr

Haben Sie über elektronisches Schließfachmanagement nachgedacht? Ein Schließfach ist ohne ein solides Schloss nicht komplett.

Haben Sie über elektronisches Schließfachmanagement nachgedacht? Ein Schließfach ist ohne ein solides Schloss nicht komplett. Haben Sie über elektronisches Schließfachmanagement nachgedacht? Ein Schließfach ist ohne ein solides Schloss nicht komplett. Ein benutzerfreundliches Schloss, das den Benutzern das Gefühl vermittelt,

Mehr

Anleitung zur Verwendung der VVW-Word-Vorlagen

Anleitung zur Verwendung der VVW-Word-Vorlagen Anleitung zur Verwendung der VVW-Word-Vorlagen v1.0. Jun-15 1 1 Vorwort Sehr geehrte Autorinnen und Autoren, wir haben für Sie eine Dokumentenvorlage für Microsoft Word entwickelt, um Ihnen die strukturierte

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Handbuch ECDL 2003 Basic Modul 6: Präsentation Diagramm auf einer Folie erstellen

Handbuch ECDL 2003 Basic Modul 6: Präsentation Diagramm auf einer Folie erstellen Handbuch ECDL 2003 Basic Modul 6: Präsentation Diagramm auf einer Folie erstellen Dateiname: ecdl6_05_01_documentation_standard.doc Speicherdatum: 14.02.2005 ECDL 2003 Basic Modul 6 Präsentation - Diagramm

Mehr

Nutzerhandbuch Zentrale Klassenverwaltung

Nutzerhandbuch Zentrale Klassenverwaltung Nutzerhandbuch Zentrale Klassenverwaltung Nutzerhandbuch Zentrale Klassenverwaltung...1 1. Allgemeines...2 2. Startseite...2 3. Posteingang...2 4. Klassenübersicht...3 4.1. Klassendetailansicht...4 4.2.

Mehr

mit freundlicher Genehmigung der Kanzlei Kemper & Kollegen und ihres Mandanten Kurzgutachten

mit freundlicher Genehmigung der Kanzlei Kemper & Kollegen und ihres Mandanten Kurzgutachten Kurzgutachten zur Rechtmäßigkeit der Auswertung von Leistungsdaten durch Outlookkalender Rechtsanwälte Kemper & Kollegen Rotherstr. 19 10245 Berlin Tel.: 030/278939100 Fax: 030/27893919 I. Fragestellung

Mehr

Erstellen von x-y-diagrammen in OpenOffice.calc

Erstellen von x-y-diagrammen in OpenOffice.calc Erstellen von x-y-diagrammen in OpenOffice.calc In dieser kleinen Anleitung geht es nur darum, aus einer bestehenden Tabelle ein x-y-diagramm zu erzeugen. D.h. es müssen in der Tabelle mindestens zwei

Mehr

Matrix42. Use Case - Sicherung und Rücksicherung persönlicher Einstellungen über Personal Backup. Version 1.0.0. 23. September 2015 - 1 -

Matrix42. Use Case - Sicherung und Rücksicherung persönlicher Einstellungen über Personal Backup. Version 1.0.0. 23. September 2015 - 1 - Matrix42 Use Case - Sicherung und Rücksicherung persönlicher Version 1.0.0 23. September 2015-1 - Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 1.1 Beschreibung 3 1.2 Vorbereitung 3 1.3 Ziel 3 2 Use Case 4-2 - 1 Einleitung

Mehr

Kapitel 3 Bilder farblich verändern - Arbeiten mit Objekten

Kapitel 3 Bilder farblich verändern - Arbeiten mit Objekten Nahezu auf jedem Buchcover, CD Hülle oder auf den Werbeseiten in Zeitschriften und Magazinen, sehen Sie fast ausschließlich Bilder, die mit einem EBV Programm einen sogenannten künstlerischen Touch erhalten

Mehr

Stand: 28.11.2012. Adressnummern ändern Modulbeschreibung

Stand: 28.11.2012. Adressnummern ändern Modulbeschreibung Seite 1 Inhalt Allgemein...3 Installation...3 manuelle Eingabe von alten und neuen Adressnummern...4 Vorbereiten von Adressnummern-Änderungen in Tabellen...5 Seite 2 Allgemein Das INKS-Modul ermöglicht

Mehr

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

Mehr

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung Archivierung & Löschung von Unternehmensdaten 1 Überblick Zugriffskontrolle Protokollierung Archivierung Löschung 2 Zugriffskontrolle 14 Z 5 DSG verlangt:..die Zugriffsberechtigung auf Daten und Programme

Mehr

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern August 2007 Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern Allensbach befragte im Juni 2007 eine repräsentative Stichprobe von 1000 Müttern und Vätern, deren (jüngstes) Kind ab dem 1.1.2007 geboren

Mehr

Umgang mit Schaubildern am Beispiel Deutschland surft

Umgang mit Schaubildern am Beispiel Deutschland surft -1- Umgang mit Schaubildern am Beispiel Deutschland surft Im Folgenden wird am Beispiel des Schaubildes Deutschland surft eine Lesestrategie vorgestellt. Die Checkliste zur Vorgehensweise kann im Unterricht

Mehr

Informations- und Kommunikationsinstitut der Landeshauptstadt Saarbrücken. Upload- / Download-Arbeitsbereich

Informations- und Kommunikationsinstitut der Landeshauptstadt Saarbrücken. Upload- / Download-Arbeitsbereich Informations- und Kommunikationsinstitut der Landeshauptstadt Saarbrücken Upload- / Download-Arbeitsbereich Stand: 27.11.2013 Eine immer wieder gestellte Frage ist die, wie man große Dateien austauschen

Mehr

Anleitung zur Daten zur Datensicherung und Datenrücksicherung. Datensicherung

Anleitung zur Daten zur Datensicherung und Datenrücksicherung. Datensicherung Anleitung zur Daten zur Datensicherung und Datenrücksicherung Datensicherung Es gibt drei Möglichkeiten der Datensicherung. Zwei davon sind in Ges eingebaut, die dritte ist eine manuelle Möglichkeit. In

Mehr

MORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: 19.02.2014 MORE Projects GmbH

MORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: 19.02.2014 MORE Projects GmbH MORE Profile Pass- und Lizenzverwaltungssystem erstellt von: Thorsten Schumann erreichbar unter: thorsten.schumann@more-projects.de Stand: MORE Projects GmbH Einführung Die in More Profile integrierte

Mehr

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Sie werden sehen, dass Sie für uns nur noch den direkten PDF-Export benötigen. Warum?

Sie werden sehen, dass Sie für uns nur noch den direkten PDF-Export benötigen. Warum? Leitfaden zur Druckdatenerstellung Inhalt: 1. Download und Installation der ECI-Profile 2. Farbeinstellungen der Adobe Creative Suite Bitte beachten! In diesem kleinen Leitfaden möchten wir auf die Druckdatenerstellung

Mehr

50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6

50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6 50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6 Name:....................................... Datum:............... Dieser Fragebogen kann und wird Dir dabei helfen, in Zukunft ohne Zigaretten auszukommen

Mehr

WinVetpro im Betriebsmodus Laptop

WinVetpro im Betriebsmodus Laptop WinVetpro im Betriebsmodus Laptop Um Unterwegs Daten auf einem mobilen Gerät mit WinVetpro zu erfassen, ohne den Betrieb in der Praxis während dieser Zeit zu unterbrechen und ohne eine ständige Online

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Auktionen erstellen und verwalten mit dem GV Büro System und der Justiz Auktion

Auktionen erstellen und verwalten mit dem GV Büro System und der Justiz Auktion Auktionen erstellen und verwalten mit dem GV Büro System und der Justiz Auktion Workshop Software GmbH Siemensstr. 21 47533 Kleve 02821 / 731 20 02821 / 731 299 www.workshop-software.de Verfasser: SK info@workshop-software.de

Mehr

Welche Gedanken wir uns für die Erstellung einer Präsentation machen, sollen Ihnen die folgende Folien zeigen.

Welche Gedanken wir uns für die Erstellung einer Präsentation machen, sollen Ihnen die folgende Folien zeigen. Wir wollen mit Ihnen Ihren Auftritt gestalten Steil-Vorlage ist ein österreichisches Start-up mit mehr als zehn Jahren Erfahrung in IT und Kommunikation. Unser Ziel ist, dass jede einzelne Mitarbeiterin

Mehr

AutoTexte und AutoKorrektur unter Outlook verwenden

AutoTexte und AutoKorrektur unter Outlook verwenden AutoTexte und AutoKorrektur unter Outlook verwenden Die Hilfsmittel "AutoKorrektur" und "AutoTexte", die schon unter Microsoft Word das Arbeiten erleichtern, sind natürlich auch unter Outlook verfügbar.

Mehr

Wo möchten Sie die MIZ-Dokumente (aufbereitete Medikamentenlisten) einsehen?

Wo möchten Sie die MIZ-Dokumente (aufbereitete Medikamentenlisten) einsehen? Anleitung für Evident Seite 1 Anleitung für Evident-Anwender: Einbinden der MIZ-Dokumente in Evident. Wo möchten Sie die MIZ-Dokumente (aufbereitete Medikamentenlisten) einsehen? Zunächst müssen Sie entscheiden,

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab

Mehr

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Ab einem bestimmten Wert dürfen Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht sofort im Jahr der Anschaffung vollständig steuerwirksam

Mehr

BOKUbox. Zentraler Informatikdienst (ZID/BOKU-IT) Inhaltsverzeichnis

BOKUbox. Zentraler Informatikdienst (ZID/BOKU-IT) Inhaltsverzeichnis BOKUbox BOKUbox ist ein Spezialservice für alle Mitarbeiter/innen der BOKU. Kurzfristiger Austausch von vielen und großen Dateien kann Ihre Mailbox schnell überlasten. BOKUbox ist die perfekte Alternative

Mehr

Übersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen

Übersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen Übersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen Von RA Dr. Rainer Schütze, Fachanwalt für Medizinrecht Es ist zu unterscheiden zwischen: 1. Privat versicherten Patienten 2.

Mehr

Benutzerhandbuch - Elterliche Kontrolle

Benutzerhandbuch - Elterliche Kontrolle Benutzerhandbuch - Elterliche Kontrolle Verzeichnis Was ist die mymaga-startseite? 1. erste Anmeldung - Administrator 2. schnittstelle 2.1 Administrator - Hautbildschirm 2.2 Administrator - rechtes Menü

Mehr

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:

Mehr

Tag des Datenschutzes

Tag des Datenschutzes Tag des Datenschutzes Datenschutz und Software: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser Dr. Michael Stehmann Zur Person Rechtsanwalt Dr. Michael Stehmann Studium der Rechtswissenschaft an der Universität

Mehr

Jederzeit Ordnung halten

Jederzeit Ordnung halten Kapitel Jederzeit Ordnung halten 6 auf Ihrem Mac In diesem Buch war bereits einige Male vom Finder die Rede. Dieses Kapitel wird sich nun ausführlich diesem so wichtigen Programm widmen. Sie werden das

Mehr

Installationsanleitung Sander und Doll Mobilaufmaß. Stand 22.04.2003

Installationsanleitung Sander und Doll Mobilaufmaß. Stand 22.04.2003 Installationsanleitung Sander und Doll Mobilaufmaß Stand 22.04.2003 Sander und Doll AG Installationsanleitung Sander und Doll Mobilaufmaß Inhalt 1 Voraussetzungen...1 2 ActiveSync...1 2.1 Systemanforderungen...1

Mehr

SMS/ MMS Multimedia Center

SMS/ MMS Multimedia Center SMS/ MMS Multimedia Center der BEYOND THE NET GmbH BEYOND THE NET GmbH Seite 1 Unser Multimedia Center ist eine WEB basierende Anwendung, die es ermöglicht von einer Zentrale aus, viele Mitarbeiter zu

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Häufig gestellte Fragen zu Professional webmail

Häufig gestellte Fragen zu Professional webmail Häufig gestellte Fragen zu Professional webmail Wo finde ich meine persönlichen Daten und Einstellungen? Sie können folgende persönliche Daten und Einstellungen anpassen: Wie Sie Ihre persönlichen Daten

Mehr

Die Captimizer BTZ-Datei 2015

Die Captimizer BTZ-Datei 2015 Dipl.-Math. Rainer Schwindt Captimizer s Secrets behind the User Interface 2 Die Captimizer BTZ-Datei 2015 Regeln zur BTZ bei laufendem Navigator und Navigator-Neustart beim Jahreswechsel Geheimnisse hinter

Mehr

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL [Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL Was bedeutet Customer Service by KCS.net? Mit der Einführung von Microsoft Dynamics AX ist der erste wichtige Schritt für viele Unternehmen abgeschlossen.

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Der Jazz Veranstaltungskalender für Deutschland, Österreich und die Schweiz

Der Jazz Veranstaltungskalender für Deutschland, Österreich und die Schweiz Veranstaltung erstellen mit vorheriger Registrierung Wenn Sie sich bei Treffpunkt Jazz registrieren, genießen Sie folgende Vorteile: Sie können bereits eingestellte Veranstaltungen auch noch später ändern

Mehr

Webakte in Advolux Verfasser : Advolux GmbH Letze Änderung : 10. Juli 2015 1

Webakte in Advolux Verfasser : Advolux GmbH Letze Änderung : 10. Juli 2015 1 Webakte in Advolux Verfasser : Advolux GmbH Letze Änderung : 10. Juli 2015 1 Inhaltsverzeichnis WIE NUTZEN SIE DIE FUNKTIONALITÄTEN DER WEBAKTE IN ADVOLUX?... 3 E-CONSULT-ZUGANG ERSTMALIG EINRICHTEN...

Mehr

Teiltransparente Bilder

Teiltransparente Bilder Ralf Eberle: Im folgenden eine Anleitung, wie man mit FixFoto teiltransparente Bilder für den Hintergrund von Web-Seiten oder auch Web-Tabellen erstellen kann. Verwendete FixFoto-Werkzeuge: Farbabgleich

Mehr

A. Ersetzung einer veralteten Govello-ID ( Absenderadresse )

A. Ersetzung einer veralteten Govello-ID ( Absenderadresse ) Die Versendung von Eintragungsnachrichten und sonstigen Nachrichten des Gerichts über EGVP an den Notar ist nicht möglich. Was kann der Notar tun, um den Empfang in seinem Postfach zu ermöglichen? In zahlreichen

Mehr

Datenexport aus JS - Software

Datenexport aus JS - Software Datenexport aus JS - Software Diese Programm-Option benötigen Sie um Kundendaten aus der JS-Software in andere Programme wie Word, Works oder Excel zu exportieren. Wählen Sie aus dem Programm-Menu unter

Mehr

Anleitung Scharbefragung

Anleitung Scharbefragung Projekt Evaline Anleitung Scharbefragung v.1.2 Inhalt Anleitung Scharbefragung... 1 1 Einleitung... 2 1.1 Vorlagen... 2 1.2 Journal... 2 2 Befragung Veranstaltungen / Angebote... 3 2.1 Methode... 3 2.2

Mehr

Rechnungshöfe des Bundes und der Länder. Positionspapier zum Thema Aktenführung

Rechnungshöfe des Bundes und der Länder. Positionspapier zum Thema Aktenführung Rechnungshöfe des Bundes und der Länder Positionspapier zum Thema Aktenführung Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite 1 Vorgeschichte 2 2 Ausgangssituation 3 3 Grundsätze der Aktenführung 4 4 Hinweise

Mehr

Handbuch Fischertechnik-Einzelteiltabelle V3.7.3

Handbuch Fischertechnik-Einzelteiltabelle V3.7.3 Handbuch Fischertechnik-Einzelteiltabelle V3.7.3 von Markus Mack Stand: Samstag, 17. April 2004 Inhaltsverzeichnis 1. Systemvorraussetzungen...3 2. Installation und Start...3 3. Anpassen der Tabelle...3

Mehr

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de Sicherheit, Transparenz und Datenschutz Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen Setzen Sie auf Nummer Sicher Die Qualitätssiegel des DDV Die Adressdienstleister in den drei DDV-

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb 6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr

Mehr

Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten

Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten Guter Rat ist teuer!? Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes kostet Geld, auch schon für eine Beratung entstehen Kosten. Allerdings zahlt es sich

Mehr