Eine Vielzahl dieser Risiken kann und muss durch den Abschluss entsprechender Versicherungen gemindert oder ausgeschlossen werden.
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- Helmuth Winter
- vor 8 Jahren
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1 Versicherungen Recht und Steuern Wichtige Rechtsgrundlagen beim Abschluss von Versicherungsverträgen (Auswahl) - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Versicherungsvertragsgesetz (VVG) - Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) - Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) - Gesetz zur Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (PflVG) - Handelsgesetzbuch (HGB) - Reichsversicherungsordnung (RVO) - Sozialgesetzbuch (SGB) Versicherungen erforderlich zur Risikominderung Jede gewerbliche Tätigkeit von Unternehmen ist mit Risiken in der Geschäftstätigkeit, aber auch mit persönlichen Risiken für Sie und von Ihnen als Unternehmensinhaber/Gewerbetreibender verbunden. Eine Vielzahl dieser Risiken kann und muss durch den Abschluss entsprechender Versicherungen gemindert oder ausgeschlossen werden. Ohne diese Versicherungen können Risiken bzw. Schadensfälle unter Umständen hohe Umsatz und vor allem Ertragseinbußen sowie eine Verschuldung bewirken und bis zur Existenzaufgabe führen!!! Risiken für Unternehmen und Unternehmensinhabern Unternehmens-bzw. betriebsbezogene Risiken Herstellungsrisiken Sachrisiken Betriebsrisiken Absatz_ und Vertriebsrisiken Produktrisiken Unternehmer-bzw. personenbezogene Risiken allg. Lebensrisiken (Krankheit, Unfall) Berufs_ bzw. erwerbstätigkeitsbedingte Risiken(Berufskrankheiten, Unfall) Tod Seite 1 von 15
2 Vor dem Abschluss von Versicherungen sollten Sie zunächst folgendes überdenken: Besteht für Ihre Branche bzw. Ihr Unternehmen eine Abschlusspflicht für bestimmte Vesicherungen (bspw. Kfz Haftpflicht Versicherung), d. h. ist Versicherungsschutz gesetzlich vorgeschrieben bzw. erforderlich oder wird er im Rahmen von Ausschreibungen, Bankkrediten oder Leasingverträgen verlangt? -Welche unternehmensbezogenen Risiken müssen in jedem Fall durch Versicherungen vermindert oder ausgeschlossen werden? -Gibt es für Ihre Branche, Ihren Betrieb, Ihr Produkt oder Ihre Leistungen spezielle Risiken, die über Versicherungen vermindert oder ausgeschlossen werden müssen? Können Ihr Unternehmen bzw. Sie selbst bestimmte Risiken oder Schäden vermindern (bspw. durch Einbau von Sicherheitsanlagen, entsprechende Materialwahl usw.)? - Sind Ihr Unternehmen bzw. Sie und/oder Ihre Familie gegenüber persönlichen Risiken (Krankheit, Unfall,Berufs oder Erwerbsunfähigkeit, Tod) abgesichert? Da die Antworten auf diese Fragen in den einzelnen Branchen, Unternehmen und/oder für Sie sehr unterschiedlich ausfallen können, ist deshalb immer ein auf die konkreten Bedingungen und Gegebenheiten des Unternehmens und die Person des Unternehmers zugeschnittenes Versicherungskonzept, d.h. eine gezielte Auswahl der tatsächlich erforderlichen bzw. gebotenen Versicherungen in der notwendigen Höhe der vereinbarten Versicherungsleistung erforderlich!!! Für die einzelnen Risiken steht Ihrem Unternehmen und Ihnen eine Vielzahl von Versicherungsarten zur Verfügung!!! (Auswahl: siehe Anhang I) Weitere wichtige Hinweise: Holen Sie Angebote verschiedener Versicherungsunternehmen zu den einzelnen Versicherungen ein und vergleichen Sie Preise/Prämien und den dafür jeweils gebotenen Versicherungsschutz bzw. Leistungsumfang! In diesen Vergleich sollten in jedem Fall auch die Allgemeinen (AVB) und besonderen Versicherungsbedingungen einbezogen werden, insbesondere dann, wenn über sie Risiken und entsprechende Versicherungsleistungen definiert werden. Bitte beachten Sie: Mit der Liberalisierung des Versicherungsmarktes innerhalb der EU bieten auch ausländische Versicherungsgesellschaften stärker ihre Dienstleistungen an. Wichtig ist hier neben dem Preisleistungsvergleich festzustellen, welcher Gerichtsort vertraglich vereinbart werden soll. Er sollte sich möglichst in der Bundesrepublik befinden. Zugleich sollte vereinbart werden, ob bezüglich des Vertrages deutsches Recht oder das jeweilige nationale Recht der ausländischen Versicherung gelten soll Seite 2 von 15
3 - Im Versicherungsbereich bestehen mehrere Vertriebsformen, vor allem: - Filialen/Niederlassungen der Versicherungsunternehmen -selbständige Versicherungsvertretungen bzw. -vertreter -Versicherungsmakler und maklerfirmen - Direktvertrieb Die "Allgemeinen (AVB) und/oder besonderen Versicherungsbedingungen" der einzelnen Versicherungsgesellschaften werden in der Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses immer Bestandteil und/oder Gegenstand des Versicherungsvertrages. Sie sollten deshalb diese AVB bzw. die besonderen Vertragsbedingungen vor Wirksamwerden des Versicherungsvertrages abfordern und kennen. Erteilen Sie beim Abschluss Ihrer Versicherungen wahrheitsgemäße und vollständige Angaben über Ihr Unternehmen bzw. Ihre Person. Falsche, unvollständige oder nicht mehr aktuelle Angaben können dazu führen, dass -die Risiken bzw. möglichen Schadensfälle in ihrer Größenordnung und Struktur nicht richtig abgeschätzt werden können und damit ein optimaler Versicherungsschutz verhindert wird (Überversicherung = zu viel gezahlte Prämien) (Unterversicherung = keine vollständige, sondern nur anteilige Schadenshaftung des Versicherungsunternehmens und damit Verluste für Ihr Unternehmen bzw. für Sie persönlich, siehe auch unten) - der Versicherungsschutz bei eingetretenem Versicherungsfall entfällt - das Versicherungsunternehmen fristgerecht (bei Fahrlässigkeit) oder fristlos (bei arglistiger Täuschung) und ohne Versicherungsleistung vom Versicherungsvertrag zurücktreten kann Überprüfen Sie, ob der Ihnen zugestellte Versicherungsschein (Versicherungspolice) inhaltlich mit Ihrem gestellten Antrag zum Abschluss eines Versicherungsvertrages übereinstimmt Versicherungsmakler bzw.-maklerfirmen haften bei Schadensfällen, wenn von ihnen zunächst eine Deckung zugesagt wurde, sie aber den Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig über das Nichtzustande kommen des entsprechenden Versicherungsvertrages informieren. Der Versicherungsschutz beginnt im Regelfall entweder mit dem Zustandekommen des Versicherungsvertrages (d.h. in der Regel mit Ausstellung der Versicherungspolice), oder zu einem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt, er erfordert aber zwingend die fristgerechte Zahlung der Erstprämie. Das Versicherungsunternehmen haftet bei Unterversicherung auch falls der Schaden geringer ist als die Versicherungssumme immer nur im Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert Bsp.: Versicherungswert (i.d.r. Neuwert) Versicherungssumme (d.h. 75 %) Schadenssumme ausgezahlte Versicherungsleistung Versicherungsmakler bzw. -maklerfirmen sind zu Hinweisen bzw. zu einer Analyse der über Versicherungen zu deckenden Risiken verpflichtet und haften bei Unterdeckungen Seite 3 von 15
4 Bei Eintreten des Schadensfalles muss das Versicherungsunternehmen in der Regel kurzfristig informiert werden. Zugleich besteht seitens des betroffenen Unternehmens bzw. Ihnen eine "Rettungs-und Schadensminderungspflicht", d. h Sie sind im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten verpflichtet, auftretende Schäden zu verhindern oder zu vermindern (bspw. durch Brandbekämpfung). Im Schadensfall sollte -sofern und soweit möglich- eine wahrheitsgemäße und umfassende Dokumentation der eingetretenen Schäden (Fotos, buchhalterische Nachweise, ggf. Zeugen usw.) erfolgen. Der Versicherungsschein ist eine Beweisurkunde über den Inhalt der Versicherungsvereinbarung. Bei verschiedenen Versicherungsarten insbesondere gegen personenbezogene Risiken - ist der Versicherungsschein ein qualifiziertes Legitimationspapier bzw. Ausweispapier. Das Versicherungsunternehmen kann in diesen Fällen die Versicherungsleistung mit befreiender Wirkung an denjenigen leisten, der den Versicherungsschein vorlegt. Er sollte deshalb zum Schutz gegen Missbrauch sorgfältig aufbewahrt werden, bei Verlust ist sofort das Versicherungsunternehmen zu informieren. Bei einer Veräußerung versicherter "Sachen" geht das Versicherungsverhältnis häufig kraft Gesetzes zunächst auf den/die Erwerber über. Als Veräußerung sind dabei neben dem Verkauf auch die Eigentumsumwandlung (bspw. bei der Erbteilung im Erbschaftsfall), die Zwangsvollstreckung und die Sicherheitsübereignung (bspw. bei der Sicherung von Bankkrediten!) anzusehen. Eine Veräußerung versicherter Sachen sowie der/die Erwerber sind deshalb dem Versicherungsunternehmen in den genannten Fällen unverzüglich anzuzeigen. Eine nicht fristgerechte Anzeige führt zum Verlust des Versicherungsschutzes. Bei verschiedenen Versicherungen besteht für den Erwerber keine Pflicht zur Übernahme von Versicherungsverträgen des Veräußerers (u.a. Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung) sowie für die Versicherungen, die kein spezielles Schutzobjekt haben (z.b. Rechtsschutzversicherungen). Im Schadensfall sind sowohl das versicherte Unternehmen bzw. Sie für die personenbezogenen Versicherungen (Ausnahme: private Krankenversicherung), aber auch das Versicherungsunternehmen nach der Schadensregulierung fristgerecht zur außerordentlichen Kündigung des Versicherungsvertrages berechtigt. Hinweis: Dieses Merkblatt soll nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden, es sei denn, der IHK wird vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung nachgewiesen. Industrie und Handelskammer für Niederbayern in Passau Seite 4 von 15
5 Anhang I Versicherungsarten (Auswahl) 1. Gebäude -Feuer -EC (Extended Coverage) Gefahren - Leitungswasser - Sturm/Hagel -Glasbruch - Haftpflicht 2. Einrichtungen und Vorräte -Feuer - EC-Gefahren - Einbruchdiebstahl u. Beraubung -Feuerhaftung -Vandalismus -Leitungswasser - Sturm/Hagel 3. Betriebsunterbrechung -Feuer - EC-Gefahren - Einbruchdiebstahl - Leitungswasser - Sturm/Hagel - Maschinenbruch -Elektronik - Betriebsschließung wegen Seuchen 4. Haftpflicht -Betriebshaftpflicht - Produkthaftpflicht _ Gewässerschaden-Haftpflicht _ Umweltschaden-Haftpflicht _ Vermögensschaden-Haftpflicht _ Strahlen-Haftpflicht 5. Technik - Maschinenbruch -Elektronikanlagen -Montage - Bauwesen - Garantie Seite 5 von 15
6 6. Kraftfahrzeuge -Haftpflicht -Teilkasko - Vollkasko - Dienstreisekasko 7.Waren -Waren-und Inventartransport -Werktransport -Messe/ Ausstellungsgüter -Musterkollektion/Reiselager/Valoren -Reisegepäck Firma/privat -Kaskovers. Wasserfahrzeuge -Waren-Einheitsversicherung Textilien Leder Rauchwaren (Pelze) Färbereien, Wäschereien, chem. Reinigung Tabakwarenherstellung 8. Rechtsschutz -Firmen-Rechtsschutz - Kfz.-Rechtsschutz -Industrie-Strafrechtsschutz -Vermögensschaden-Rechtsschutz für Geschäftsführer 9. Vermögensverlust -Vertrauensschaden und EDV-Missbrauch -Warenkredit -Exportkredit/Zollkredit -Bürgschaft 10. Luftfahrtversicherung -Luftfahrt-Haftpflicht -Luftfahrt-Kasko -Luftfahrt-Unfall Seite 6 von 15
7 11. Personenversicherung -Unfall (Einzelpersonen/Gruppe) -Leben (Einzelpersonen/Gruppe) -Berufsunfähigkeit -Direktversicherung für Mitarbeiter -Pensionszusage mit Rückdeckungsvers. -Krankenversicherung (ggf. auch für Ausland) 12. Finanzierungen 13. Tierlebensversicherung 14. Privatversicherungen/Vorsorge Anhang II Seite 7 von 15
8 Wie viele Versicherungen braucht ein Unternehmen? Diese Fragen werden zwar oft gestellt, gehen aber am Kern des Problems vorbei. Nicht die Zahl der Policen ist entscheidend, sondern ein am Bedarf orientierter Versicherungsschutz. Deshalb heißt die Grundregel: Nicht so viele Policen wie möglich, sondern so viele Versicherungen wie nötig. Unterversicherung sollte dabei ebenso vermieden werden wie Über- oder Doppelversicherung. Betriebliche Versicherungen: Ein Selbständiger muss zwangsläufig viele Risiken in Kauf nehmen, denn gerade beim Unternehmer liegen Risiko und Erfolg oft eng beieinander. Dabei bedrohen nicht nur abschätzbare unternehmerische Risiken, sondern auch unvorhersehbare Gefahren das Unternehmen. Manches Unternehmen, sowohl bei Neugründung als auch in der Konsolidierungsphase, ist schon an hohen Haftpflichtansprüchen Dritter, an Ausfall wichtiger Maschinen oder schadensbedingtem Produktionsstillstand, an Brand oder anderen Schadensfällen gescheitert. Allerdings braucht nicht jegliches Risiko abgesichert zu sein. Es gibt Versicherungen, die Sie unbedingt abschließen sollten, weil der Eintritt des Schadensfalls Ihre Existenz bedrohen kann. Andere können Sie nachholen, wenn das Geschäft läuft. Auf einige können Sie sogar verzichten, weil die Risiken in Ihrem Unternehmen nicht vorkommen oder nur sehr selten eintreten. Mit Hilfe der folgenden Checklisten können Sie sich einen Überblick darüber verschaffen, welche Risiken Sie in Ihrem Unternehmen versichern sollten und welche nicht. Fragen Sie bei jeder Gefahrenart, wie hoch das Risiko im schlimmsten Fall ist; ob Sie es selbst tragen können oder ob Sie es in jedem Fall versichern sollten. So können Sie sich auf das Gespräch mit Ihrem Versicherungsvertreter vorbereiten, um mit ihm gemeinsam die für Sie und Ihr Unternehmen maßgeschneiderte individuelle Lösung zu finden. Dabei gehen Sie am besten so vor: Jedes der erwähnten Risiken stufen Sie durch Ankreuzen danach ein, ob es für Ihren Betrieb als großes (Versicherungs- Muss ), mittleres ( Soll -Versicherung) oder kleines ( Kann -Versicherung) Risiko anzusehen ist. Besteht für eine oder mehrere große Gefahren kein Versicherungsschutz, sollten Sie sich unbedingt mit einem Versicherungsvertreter in Verbindung setzen. Aber auch wegen der mittleren und kleineren Risiken sollten Sie ihn bei Gelegenheit ansprechen. Denn oft lassen sich diese prämiengünstig in bestehende Verträge einbeziehen Seite 8 von 15
9 Checkliste für Handel, Dienstleistungen und verarbeitendes Gewerbe: Versicherungssparte Feuerversicherung Einbruchdiebstahl und Beraubung Sturmversicherung Glasversicherung Leitungswasserversicherung Betriebsunterbrechungsversicherung (BU) R i s i k o a b d e c k u n g Schäden an versicherten Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung. Die Feuerversicherung zahlt nicht nur für den Schaden, sondern auch für die Lösch- und Aufräumarbeiten und außerdem für alle Maßnahmen, die der Schadenminderung dienen. Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen durch Einbruchdiebstahl oder Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstückes. Der Versicherungsumfang ist erweiterbar um Raub auf Transportwegen und Vandalismus nach einem Einbruch. Schäden an versicherten Sachen durch Leitungswasser, das aus den fest verlegten Zu_ oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung, Warmwasser- bzw. Dampfheizung oder einer defekten Sprinkleranlage ausgetreten ist; jedoch nicht aus Rückstau (Hoch- oder Grundwasser). Schäden an versicherten Sachen durch Sturm, inkl. Folgeschäden (z.b. Warenbeschädigung oder Vernichtung). Der Versicherungsumfang ist auf Hagelschäden erweiterbar. Beschädigung an Glasscheiben, Schaufenstern, Türscheiben, Glasbausteinen, Wandspiegeln durch Zerbrechen, inkl. Einsetzarbeiten und Notverglasung. Individuelle Vereinbarungen über den Einbezug von Sonderkosten in die Glasversicherung (für Innenverglasung, das Aufstellen eines Gerüstes bei Reparatur etc.) sind möglich. Übernimmt bei einem Schaden die weiterzuzahlenden Löhne, Gehälter, Sozialabgaben, Mieten und den entgangenen Gewinn, wenn der Betriebsablauf aufgrund des Schadens unterbrochen wird. Es können entstandene Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl/Raub, Sturm und Leitungswasser gedeckt werden. Risiko klein mittel groß Seite 9 von 15
10 Versicherungssparte Klein-BU Mittlere-BU Große-BU Geschäftsversicherung Betriebshaftpflichtversicherung Produkthaftpflichtversicherung R i s i k o a b d e c k u n g Bis zu einer Versicherungssumme von Euro*. Beachten Sie: Die Klein BU- Versicherung muss stets mit einer Sachversicherung, also einer Feuer-, Einbruchsdiebstahl, Leitungswasser-oder Sturmversicherung gekoppelt sein. Deckung von Schäden von Euro* bis 2,5 Mio. Euro* Versicherungssumme. Sie kann unabhängig von einer Sachversicherung abgeschlossen werden. Das gilt au h für die Groß-BU-Versicherung ab 2,5 Mio. Euro* Versicherungssumme * Abweichungen der Beträge sind möglich Die sog. Geschäftsversicherung (oder auch Vielschutzversicherung) ermöglicht eine Bündelung mehrerer Versicherungszweige in einem Versicherungsschein. Danach können in freier Wahl die Versicherungszweige Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Glas, Klein-BU zusammengefasst werden. Auch Elementarschäden können in den Versicherungsumfang eingeschlossen werden (Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben, Lawinen und Schneedruck). Personen- und Sachschäden sowie auf ihnen beruhende Vermögensschäden, die von der Betriebsstelle, dem Inhaber oder den Betriebsangehörigen bei ihrer betrieblichen Tätigkeit verursacht werden. Auf ausreichende Deckungssummen sollte beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung geachtet werden. Baustein der Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für die Haftpflicht des Herstellers, Zulieferers, Händlers bei Schäden, die durch fehlerhafte Produkte oder unzureichende Instruktion über die richtige Anwendung verursacht werden (z.b. unzureichende Gebrauchsanweisung). Die Produkthaftpflichtversicherung bietet die Möglichkeit, den Versicherungsschutz an die individuellen Bedürfnisse des Betriebes anzupassen. Risiko klein mittel groß Seite 10 von 15
11 Versicherungssparte Umwelthaftpflicht R i s i k o a b d e c k u n g Baustein der Betriebshaftpflichtversicherung: Deckung der gesetzlichen Haftung für Schäden, die durch Umwelteinwirkungen (z.b. Freisetzen von Dämpfen und Gasen) verursacht worden sind Rechtsschutz-versicherung Wahrnehmung der Rechtsvertretung und deren Aufwendungen (Anwalts_ und Gerichtskosten), die sich durch die Ausübung des Geschäfts ergeben, z.b. bei Mietproblemen, Verkehrsschäden, Arbeitsverhältnissen usw. Kfz-Versicherung Elektronikversicherung Datenträgerversicherung Maschinenversicherung Warentransportversicherung Über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht-Versicherung hinaus werden auch eine Fahrzeug-Teilkasko oder Vollkaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug, eine Kfz- Unfallversicherung und eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung angeboten. Schäden, die an Bürokommunikations- und sonstigen kommunikationstechnischen Anlagen (z.b. Kopierer, Registrierkassen) durch falsche Handhabung, Fahrlässigkeit, Kurzschluß, Überspannung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Wasser, Diebstahl, sonstige Gefahren sowie Konstruktions- oder Materialfehler auftreten. Schäden an Datenträgern für maschinenlesbare Informationen sowie an Daten (maschinenlesbare Informationen), die außerhalb des Arbeitsspeichers der Zentraleinheit gespeichert sind, durch Gefahren wie Brand, Explosion etc. Die Versicherung zahlt nicht nur für den Ersatz der Programme, sondern auch für die Wiedereingabe der Daten. Schäden an Maschinen oder maschinellen Anlagen, die plötzlich und unerwartet eintreten, insbesondere durch: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Kurzschluss, Überspannung, Sturm, Frost etc. Verlust oder Beschädigung der versicherten Güter während der Transportdauer und der transportbedingten Lagerung. Risiko klein mittel groß Seite 11 von 15
12 Persönliche Versicherungen Die Frage nach dem richtigen Versicherungsschutz stellt sich nicht nur bei der Abschirmung der betrieblichen Risiken. Bei aller Sorge um den Betrieb sollte der Unternehmer sich und seine Familie nicht vergessen. Was wäre, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig werden? Nicht nur die Familie, sondern der ganze Betrieb mit seinen Arbeitsplätzen könnte gefährdet sein. Zur betrieblichen Sicherheit gehört deshalb auch die persönliche Vorsorge. Dies gilt ganz besonders im Aufbaustadium. Auch für den persönlichen Versicherungsschutz gehen Sie am besten so vor: Jede der erwähnten Versicherungssparten stufen Sie durch Ankreuzen danach ein, ob diese für Ihren persönlichen Versicherungsschutz als sehr wichtig ( sollte sein ) oder weniger wichtig ( kann sein ) einzuordnen sind. Checkliste für persönliche Versicherungen Versicherungssparte Unfallversicherung Hausratversicherung Arbeitslosenversicherung R i s i k o a b d e c k u n g Versicherung zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile bei Unfällen, i.d.r. Versicherung für berufliche und außerberufliche Unfälle. Sie gilt anders als die gesetzliche Unfallversicherung rund um die Uhr, also in der Freizeit und am Arbeitsplatz, weltweit und für Unfälle zu Land, Wasser und in der Luft. Wie der Name schon sagt, wird ausschließlich nach Unfällen gezahlt, nicht aber bei Berufsunfähigkeit infolge von Krankheit. Mit einer Hausratversicherung können Sie Ihr gesamtes Inventar vor den finanziellen Folgen der Schäden schützen, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel verursacht werden. Überdies ist Vandalismus mitversichert, wenn Einbrecher zum Beispiel das Mobiliar zerstören. Sie kann um den Versicherungsschutz bei Fahrraddiebstahl und Glasbruch erweitert werden. Sie sind nicht mehr verpflichtet, Beiträge zu zahlen. Vorher erworbene Ansprüche auf Arbeitslosenunterstützung erlöschen nach einer gesetzlich vorgegebenen Frist. sollte sein kann sein Seite 12 von 15
13 Versicherungssparte Checkliste für persönliche Versicherungen R i s i k o a b d e c k u n g Kranken-versicherung Die Krankenversicherung soll es dem Versicherten und seinen Familienangehörigen ermöglichen, bei Krankheit und Unfall ausreichende Hilfe durch Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser sowie Arzneien, Heil_ und Hilfsmittel in Anspruch zu nehmen. Wird nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in die Selbständigkeit gewechselt, hat der Versicherte beim Abschluss einer Krankenversicherung zwei Möglichkeiten: 1. Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied. 2. Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Beachten Sie: Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann aber grundsätzlich nicht mehr möglich. Rentenversicherung Private Rechtsschutzversicherung 1. Gesetzliche Rentenversicherung: Sie können wie bisher schon als Arbeiter bzw. Angestellter bei der LVA oder BfA bleiben und erhalten im Falle einer Berufsunfähigkeit, einer Erwerbsunfähigkeit, des Alters und des Todes Geldleistungen. Die Weiterführung der gesetzlichen Rentenversicherung kann formlos beim zuständigen Versicherungsamt beantragt werden. 2. Private Rentenversicherung: Zusätzlich bzw. anstelle der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie auch eine sog. private Rentenversicherung abschließen. Auch bei dieser Versicherungsform können Zusätze wie z.b. Berufsunfähigkeit, Witwenrente usw. vereinbart werden. Eine Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass der Bürger seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann (für z.b. die Familie und im Verkehr). Der Versicherte wählt den Anwalt seines Vertrauens. Dieser berät ihn und führt auch seinen Prozess. Die Versicherung kommt für die Anwalts- und Gerichtskosten auf, für Zeugengelder und Sachverständigengebühren, für Kosten, die dem Prozessgegner zu erstatten sind usw. Bei vorsätzlichen Straftaten - etwa Beleidigung, Diebstahl, Betrug - erhält man verständlicherweise keinen Versicherungsschutz. sollte sein kann sein Versicherungs- R i s i k o a b d e c k u n g sollte kann Seite 13 von 15
14 sparte Pflegeversicherung Lebensversicherung Private Haftpflichtversicherung Seit dem 1. Januar 1995 ist jeder Bürger verpflichtet, sich gegen den Pflegefall zu versichern. Pflichtversicherte gesetzlicher Krankenkassen fallen automatisch unter den Schutz der sozialen Pflegeversicherung, während privat Krankenversicherte sich auch privat pflegeversichern müssen. Die Pflegeversicherung bietet eine Grundversorgung; sie kommt für die materiellen Folgen der Pflegebedürftigkeit auf - im Alter, nach schwerer Krankheit oder nach einem Unfall. In der privaten Pflegepflichtversicherung wird für Selbständige, die privat gegen Krankheit voll versichert sind, der Höchstbetrag fällig. Die Lebensversicherung kann in Risiko-, Kapitallebensversicherung und Sonderformen unterteilt werden: 1. Risikolebensversicherung: Sie ist zeitlich begrenzt; mit ihr lässt sich nur das Todesfallrisiko finanziell absichern (d.h. stirbt der Versicherte, so wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt). Diese Versicherung eignet sich also nicht zur eigenen Altersversorgung, aber Bankkredite lassen sich beispielsweise damit absichern. 2. Kapitallebensversicherung: Die Versicherungsleistung wird beim Tod des Versicherten, spätestens jedoch zum vereinbarten Ablaufzeitpunkt (z.b. Vollendung des 60. Lebensjahres) ausgezahlt. Sie bietet finanziellen Schutz im Alter und für die Familie. Bei dieser Form der Lebensversicherung gibt es eine Vielzahl von Vertrags- und Auszahlungsvarianten, über die Sie Ihr Versicherungsvertreter informieren kann. 3. Sonderformen: Berufsunfähigkeitsversicherung, vermögenswirksame Lebensversicherung, Fondsgebundene Lebensversicherung, Direktversicherung (Gehaltsumwandlung) u.v.m. Die Privat-Haftpflichtversicherung erledigt die Schadensersatzansprüche, die an Sie oder Ihre Familie herangetragen werden (sie zahlt z. B. wenn der Versicherte als Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall verursacht). Ausgeschlossen sind Schäden, die der Versicherte selbst erleidet, anderen vorsätzlich zufügt oder die er mit dem Kraftfahrzeug anrichtet. sein sein Seite 14 von 15
15 Die in diesen Checklisten vorgenommene Auflistung soll nur einen Querschnitt der verschiedenen Versicherungszweige bieten und stellt keinesfalls die optionale Lösung dar. Es wird auch kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Jeder Selbständige muss in einem individuellen Gespräch mit seinem Versicherungsvertreter die für ihn und sein Unternehmen notwendigen Versicherungen ermitteln. Mit diesem Ratgeber soll nur eine Hilfestellung gegeben werden. Wir empfehlen Ihnen, die Checklisten zum Gespräch mit einem qualifizierten Versicherungsvertreter mitzunehmen, damit dort gemeinsam der notwendige Handlungsrahmen festgestellt werden kann. Diese Informationen entstanden in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v., Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs-und Bausparkaufleute (bvk), Bezirksverband Berlin-Brandenburg, dem wir für die freundliche Unterstützung danken. Wir hoffen, dass Ihnen dieser Ratgeber behilflich war, Ihren individuellen Versicherungsbedarf zu ermitteln, um dann gezielte Verhandlungen mit Ihrem Versicherungsvertreter aufnehmen zu können. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg. Ansprechpartner: Hans Mayer Stettenstraße Augsburg Tel Fax Hans.Mayer@schwaben.ihk.de Seite 15 von 15
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