Diners Club Corporate Card & Corporate Travel Account Rahmenvereinbarung

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1 Diners Club Corporate Card & Corporate Travel Account Rahmenvereinbarung Jahresbeitrag offeriert Ja, wir möchten die Diners Club Firmenmitgliedschaft beantragen. (Jahresbeitrag: CHF 200, offeriert) Global Vision Management Information System Eine aussergewöhnliche Berichtslösung für alle Grossunternehmen, die ihre Reisekosten effektiv auswerten und analysieren. Wir interessieren uns für Global Vision. Bitte senden Sie uns weitere Unterlagen zu. 1. Firmendaten Firma Telefon Fax Wichtig: Bitte Antrag in Blockschrift vollständig ausfüllen und einsenden. Sitz/Filiale Holding/Konzernzugehörigkeit Branche Anzahl Mitarbeitende Gründungsdatum Handelsregistereintrag vom Kontaktperson Frau Herr Grundkapital: CHF Liberiertes Kapital: CHF Korrespondenz in: Deutsch Französisch 2. Abrechnung (nur für Corporate Karten) Zentralabrechnung: detaillierte Gesamtabrechnung aller Mitarbeitenden (bitte Adresse angeben) Firma Kontaktperson Einzelabrechnungen An Geschäftsadresse des Karteninhabers An Privatadresse des Karteninhabers (nur in der Schweiz) Sie erhalten eine Gesamtabrechnung sowie Einzelabrechnungen der Karteninhaber an die Geschäftsadresse. 3. Zahlungsmöglichkeiten/Diners Club T&E Analyzer Lastschriftverfahren (LSV+) Zahlung per Rechnung Diners Club T&E Analyzer erwünscht Ja Nein Die kostenlose, kompakte Lösung für kleine und mittlere Unternehmen, um Reisekosten einfach auswerten und analysieren zu können. 1/6

2 4. Erklärung der Firma * Die unterzeichnete Firma beantragt auf ihren n und auf den n der auf dem separaten Kartenantrag angegebenen Person/-en (nachstehend «Inhaber» genannt) die Ausstellung von Diners Club Corporate Karten. Sie bestätigt die Richtigkeit der Angaben in diesem Antrag und erklärt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend «AGB» genannt) für die Diners Club Corporate Karten der Cornèr Bank AG (nachstehend «Bank» genannt), ausgestellt von Cornèrcard, erhalten und verstanden zu haben und sie als verbindlich anzuerkennen. Die Firma erklärt sich als Solidarschuldnerin für sämtliche durch die Benützung der jeweils beantragten bzw. ausgestellten Diners Club Corporate Karten entstehenden Verpflichtungen und anerkennt Lugano als ausschliesslichen Gerichtsstand. Die Bank ist ermächtigt, über die antragstellende Firma und die künftigen Karteninhaber sämtliche als notwendig erachteten Auskünfte einzuholen, und kann diesen Antrag ohne Angabe eines Grundes ablehnen. Bei Annahme der separaten Kartenanträge erhält der Inhaber, soweit im separaten Kartenantrag beantragt, den individuellen PIN-Code, der auch Bargeldbezüge ermöglicht. Zusätzlich erhält er die Versicherungsbedingungen derjenigen Versicherungen, welche bei den jeweils beantragten bzw. ausgestellten Karten automatisch und kostenlos bzw. auf Anfrage und gegen Gebühr zusätzlich eingeschlossen sind. Die Benützung und/oder die Unterzeichnung der jeweiligen Karte stellen/stellt eine Bestätigung dar, dass der Inhaber die AGB und die jeweiligen Versicherungsbedingungen erhalten und verstanden hat und sie vollumfänglich akzeptiert. Die Firma kann auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung mittels separatem Formular auch die Eröffnung eines Diners Club Corporate Accounts «CTA» beantragen. Jahresbeiträge: Diners Club Firmenmitgliedschaft: CHF 200. Diners Club Corporate Card: CHF 100. Diners Club Corporate Travel Account: CHF 500. Jahresbeitrag für das Rewardsprogramm: CHF 50. Die Benützung der Karte über die Limite hinaus ist unrechtmässig; vorbehalten bleibt die Verpflichtung, Ausgaben in Überschreitung der Ausgabenlimite sofort und für den gesamten Betrag zurückzuerstatten. Wechselkurse: Die in ausländischer Währung getätigten Ausgaben werden zum Wechselkurs der Bank für die Diners Club Karten umgerechnet, zuzüglich einer Umrechnungsgebühr von 2%. Bargeldbezüge: Auf solche Bezüge wird eine Kommission von 4% erhoben, mindestens jedoch CHF 10. E-Account: Die Firma nimmt die Bestimmungen zur Benützung des E-Accounts (jederzeit unter dinersclub.ch einsehbar) zur Kenntnis und akzeptiert diese. Sie bestätigt mit ihrer Unterschrift, die Bestimmungen zur Benützung des E-Account zur Kenntnis genommen zu haben und diese vorbehaltlos zu akzeptieren. Mahnungen und Kartenersatz: Die Bank ist berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20 für jede Mahnung von Zahlungsausständen und von CHF 25 für jedes retournierte Lastschriftverfahren (LSV, Debit Direct) zu belasten sowie einen Spesenaufwand von CHF 10 für jeden Kartenersatz zu verrechnen. Ermächtigung: Die Firma und der Inhaber ermächtigen die Bank, im Schadensfall alle notwendigen Daten an die zuständige Versicherungsgesellschaft weiterzuleiten. Sie ermächtigen die Bank weiter, ihre Vertrags- und Transaktionsdaten zu speichern, zu verarbeiten, zu nutzen und auszuwerten, um daraus Kundenprofile zu erstellen, und zu Marketing- und Marktforschungszwecken zu bearbeiten. Dadurch wird der Firma und dem Inhaber eine individuelle Beratung ermöglicht sowie die Zustellung von massgeschneiderten Angeboten der Bank und Informationen über bankeigene Produkte und Dienstleistungen erleichtert. Datenverarbeitung: Im Rahmen des Diners Club Kartenprogramms arbeitet die Bank mit zwei in Wien (Österreich) domizilierten Gesellschaften zusammen, die im Auftrag der Bank für die Abwicklung der Kartentranskationen (DC Bank AG) sowie die Produktion der Plastikkarten (Austria Card) verantwortlich zeichnen. In diesem Zusammenhang werden die Personaldaten der Firma und des Inhabers sowie die Transaktionsdaten and die vorgenannten Partner übermittelt, wobei der Schutz der übermittelten Daten vor rechtswidrigem Zugriff durch unberechtigte Dritte gewährleistet ist. 5. Unterschrift/-en der Firma Privatadresse: Privatadresse: 6. Benötigte Dokumente Nicht vergessen: Unterzeichnete Rahmenvereinbarung mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen Handelsregisterauszug Beglaubigte Kopie eines amtlichen Ausweises der/des Firmenvertreter/-s 2/6

3 Diners Club Corporate Card Kartenantrag Q5005 Corporate Card 1. Jahresbeitrag offeriert Diners Club Corporate Card (Jahresbeitrag: CHF 100, im 1. Jahr offeriert) Diners Club Rewardsprogramm (Jahresbeitrag: CHF 50) Wichtig: Bitte Antrag in Blockschrift vollständig ausfüllen und einsenden. 1. Firma der Firma 2. Angaben zum Karteninhaber Frau Herr So soll mein auf der Karte erscheinen (/): (max. 23 Zeichen inkl. Zwischenräumen; keine Umlaute/Akzente) Geschäft: Telefon Privat: Telefon Mobiltelefon Beruf/Position Geburtsdatum Geburtsort Nationalität Korrespondenz in: Deutsch Französisch 3. Zusätzliche Angaben Gewünschte Ausgabenlimite pro Monat (CHF): PIN-Code: Persönlicher Code zum Bargeldbezug an Geldausgabeautomaten Rechnungsadresse: Geschäftsadresse Privatadresse (nur in der Schweiz) Zahlungsmöglichkeiten: Lastschriftverfahren (LSV+) Zahlung per Rechnung 4. Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten (Formular A gemäss Art. 3 und 4 VSB; Angaben obligatorisch) Wichtig: Unbedingt ausfüllen! Die Firma erklärt, dass die Gelder, die zur Begleichung der Kreditkarten-Monatsauszüge dienen und/oder über diesen Betrag hinaus beim Kartenherausgeber eingebracht werden (Zutreffendes ankreuzen) ausschliesslich ihr gehören folgender Person/folgenden Personen gehören, und zwar: / (evtl. Firma), Geburtsdatum, Geburtsort, Nationalität, Wohnadresse/Sitz, Staat Die Firma verpflichtet sich, Änderungen dem Kartenherausgeber von sich aus mitzuteilen. Das vorsätzlich falsche Ausfüllen dieses Formulars ist strafbar (Art. 251 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, Urkundenfälschung; Strafandrohung: Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe). 3/6

4 5. Erklärung * Die Firma und der Inhaber bestätigen die Richtigkeit der Angaben in diesem Antrag und erklären, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend «AGB» genannt) für die Diners Club Corporate Karten der Cornèr Bank AG (nachstehend «Bank» genannt), ausgestellt von Cornèrcard, erhalten und verstanden zu haben und sie als verbindlich anzuerkennen. Der Inhaber verpflichtet sich solidarisch mit der Firma, sämtlichen durch die Benützung der Diners Club Corporate Karten entstehenden Verpflichtungen nachzukommen. Die Bank ist ermächtigt, über die antragstellende Firma und die künftigen Karteninhaber sämtliche als notwendig erachteten Auskünfte einzuholen, und kann diesen Antrag ohne Angabe eines Grundes ablehnen. Bei Annahme dieses Kartenantrages erhält der Inhaber die beantragte Karte und die Versicherungsbedingungen derjenigen Versicherungen, die in den Diners Club Corporate Karten jeweils automatisch und kostenlos bzw. auf Anfrage und gegen Gebühr zusätzlich eingeschlossen sind. Die Benützung und/oder die Unterzeichnung der Karte stellen/stellt eine Bestätigung dar, dass der Inhaber die AGB sowie die jeweiligen Versicherungsbedingungen erhalten und verstanden hat und sie vollumfänglich akzeptiert. Die Firma und der Inhaber nehmen die Bestimmungen zur Benützung des E-Accounts zur Kenntnis und akzeptieren diese. Sie bestätigen mit ihrer Unterschrift, die Bestimmungen zur Benützung des E-Account zur Kenntnis genommen zu haben und diese vorbehaltlos zu akzeptieren. Jahresbeiträge: Diners Club Corporate Card: CHF 100. Jahresbeitrag für das Rewardsprogramm: CHF 50. Die Benützung der Karte über die Limite hinaus ist unrechtmässig; vorbehalten bleibt die Verpflichtung, Ausgaben, die die Ausgabenlimite überschreiten, sofort und in vollem Umfang zurückzuerstatten. Wechselkurse: Die in ausländischer Währung getätigten Ausgaben werden zum Wechselkurs der Bank für die Diners Club Karten umgerechnet, zuzüglich einer Umrechnungsgebühr von 2 %. Bargeldbezüge: Auf solche Bezüge wird eine Kommission von 4 % erhoben, mindestens jedoch CHF 10. Mahnungen und Kartenersatz: Die Bank ist berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20 für jede Mahnung von Zahlungsausständen und von CHF 25 für jedes retournierte Lastschriftverfahren (LSV, Debit Direct) zu belasten sowie einen Spesenaufwand von CHF 10 für jeden Kartenersatz zu verrechnen. Ermächtigung: Die Firma und der Inhaber ermächtigen die Bank, im Schadensfall alle notwendigen Daten an die zuständige Versicherungsgesellschaft weiterzuleiten, und sind damit einverstanden, dass die notwendigen Informationen aus diesem Antrag den Leistungserbringern für die Abwicklung der Rewardsprogramme zur Verfügung gestellt werden. Sie ermächtigen die Bank, ihre Vertrags- und Transaktionsdaten zu speichern, zu verarbeiten, zu nutzen und auszuwerten, um daraus Kundenprofile zu erstellen, und zu Marketing- und Marktforschungszwecken zu bearbeiten. Dadurch wird der Firma und dem Inhaber eine individuelle Beratung ermöglicht sowie die Zustellung von massgeschneiderten Angeboten der Bank und Informationen über bankeigene Produkte und Dienstleistungen erleichtert. Versicherungsvermittlung und Datenschutz: Die Firma und der Inhaber nehmen zur Kenntnis, dass bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen der Versicherer für Fehler, Nachlässigkeiten oder unrichtige Auskünfte haftet. Die Daten des Inhabers werden vertraulich behandelt, und bei der Bearbeitung und Aufbewahrung von Personendaten beachtet die Bank die Vorschriften der Datenschutzgesetzgebung. Die Bank kann für administrative und andere Aufgaben im Zusammenhang mit dem Kartenantrag oder der Kartenbenützung Partnerunternehmen oder Dritte im In- und Ausland beiziehen und Daten von Inhabern ins Ausland übermitteln, soweit dies die schweizerische Gesetzgebung erlaubt und ein angemessener Datenschutz gewährleistet ist. Die Personendaten, die im Rahmen der Versicherungen zur Verfügung gestellt werden, können an die Versicherer weitergeleitet werden und werden von der Bank und den Versicherern ausschliesslich zum Zweck des Abschlusses und der Verwaltung des Versicherungsvertrages sowie im Rahmen eines Schadensfalles bearbeitet. Die Personendaten werden im Rahmen der Abwicklung des Versicherungsvertrages möglicherweise an beauftragte Dritte und/oder an andere Gruppengesellschaften der Bank weitergeleitet. Dabei ist auch ein Datentransfer ins Ausland möglich, sofern das Drittland (aus Sicht der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung) über einen gleichwertigen Datenschutz verfügt. Die Personendaten werden in elektronischer Form und/oder in Papierform aufbewahrt. Der Inhaber nimmt sodann zur Kenntnis, dass er nach Massgabe der Datenschutzgesetzgebung Ansprüche auf Auskunft sowie unter gewissen Voraussetzungen auf Berichtigung, Sperrung oder auch Löschung bestimmter bei der Bank gespeicherter Daten geltend machen kann. Die Firma und der Inhaber anerkennen Lugano als ausschliesslichen Gerichtsstand. 6. Nur für U.S. persons (Anhaltspunkte: Greencard-Inhaber, US-Nationalität, Wohnort/Geburtsort/weitere Adresse in den USA) Ich erkläre hiermit, dass ich als U.S. person im Sinne der Rechtsvorschriften der IRS (Internal Revenue Service, U.S. Department of the Treasury) zu qualifizieren bin. 7. Unterschrift des Antragstellers 8. Unterschrift/-en der Firma Bitte den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Kartenantrag einsenden an: Q5005 4/6

5 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Diners Club Corporate Karten der Cornèr Bank AG 1. Allgemeines/Kartenausgabe Bei Annahme des Kartenantrages stellt die Cornèr Bank AG (nachstehend «Bank» genannt) den von der antragstellenden Firma (nachstehend «Firma» genannt) angegebenen physischen Personen (nachstehend «Inhaber» genannt) eine auf den n der Firma und des Inhabers lautende persönliche und unübertragbare Diners Club Corporate Card (nachstehend «Karte» genannt) aus. Die Karte bleibt Eigentum der Bank und wird gegen Zahlung einer von der Bank festgesetzten jährlichen Gebühr herausgegeben. Der Inhaber muss die Karte sorgfältig aufbewahren und vor Zugriff seitens Dritter schützen. Der Inhaber erhält, soweit mit der Firma vereinbart, mittels separater Post einen eigenen, persönlichen und geheimen Code (nachstehend «PIN» genannt). Die Firma ist gehalten, sämtliche Änderungen der im Kartenantragsformular gemachten Angaben, insbesondere eventuelle Änderungen persönlicher Daten oder der Adresse, unabhängig davon, ob diese die Firma oder den Inhaber betreffen, der Bank unverzüglich schriftlich mitzuteilen und die Karte, falls der Inhaber die Firma verlassen sollte, der Bank in zwei Teile zerschnitten zurückzusenden. Die Firma und der Inhaber Letzterer insoweit, als er nicht den Nachweis erbringt, die Karte als Angestellter der Firma beantragt und sie ausschliesslich zu beruflichen Zwecken zugunsten ebendieser Firma verwendet zu haben haften solidarisch der Bank gegenüber, das heisst jeder einzeln und für das Ganze, für die Zahlung der jährlichen Gebühr und für alle Verpflichtungen, die durch die Benützung der Karte und aus den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen resultieren. 2. Gültigkeit der Karte Die Karte ist bis zu dem auf ihr eingeprägten Datum gültig und wird automatisch erneuert, wenn sie nicht spätestens zwei Monate vor Verfall schriftlich gekündigt wird. Die Bank behält sich das Recht vor, die Karte ohne Angabe von Gründen nicht zu erneuern. Der Inhaber verpflichtet sich, die Karte bei Erhalt zu unterschreiben. Die Bank teilt der Firma bzw. dem Inhaber die Ausgabenlimite mit und behält sich das Recht vor, diese jederzeit zu verändern. Die Benützung der Karte über die Limite hinaus ist unrechtmässig; vorbehalten bleibt die Verpflichtung, die Überschreitung der Ausgabenlimite sofort und für den gesamten Betrag zurückzuerstatten. 3. Benützung der Karte Der Inhaber ist berechtigt, Waren und Dienstleistungen bei den angeschlossenen Vertragsunternehmen sowie Bargeldvorschüsse bei den dazu ermächtigten Banken weltweit zu beziehen. Mit der Karte und seinem persönlichen PIN, sofern mit der Firma vereinbart und von dieser auf dem Kartenantrag beantragt, kann der Inhaber an den Geldausgabeautomaten Bargeldbezüge tätigen. Er verpflichtet sich, den PIN nirgends aufzuschreiben und denselben niemandem zu enthüllen, auch nicht jemandem, der sich als Angestellter der Bank (inklusive Cornèrcard) ausgeben oder ausweisen sollte. Der Inhaber und die Firma haften für alle Folgen, die aus der Nichterfüllung der Schutzpflicht des PIN bzw. der Karte herrühren. Der beziehbare Bargeldbetrag wird unabhängig von der festgesetzten Ausgabenlimite von Mal zu Mal von der Bank bestimmt. Auf die Bargeldbezüge erhebt die Bank eine Kommission von 4%, jedoch mindestens CHF 10. Die ermächtigten Vertragsunternehmen und Banken sind berechtigt, einen Identitätsausweis zu verlangen. Der Inhaber und die Firma anerkennen die Richtigkeit der Beträge, die auf den eigens dazu bestimmten Belegen die vom Inhaber beim Einsatz der Karte unterschrieben werden angegeben sind, wie auch die Richtigkeit der unter Benützung des PIN abgewickelten Transaktionen. Ausserdem anerkennen der Inhaber und die Firma den Betrag der mit der Karte oder mit den Kartenangaben ohne Unterschriften und ohne Benützung des PIN getätigten Transaktionen (zum Beispiel im Internet). Die Firma und der Inhaber autorisieren die Bank unwiderruflich, diesen Betrag dem Vertragsunternehmen bzw. der ermächtigten Bank zu überweisen. Sie werden der Bank gegenüber Solidarschuldner für die von der Bank bezahlten Beträge. Die Bank behält sich das Recht vor, diejenigen Belege nicht zu honorieren, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entsprechen. Die Karte hat nur die Funktion eines bargeldlosen Zahlungsmittels. Die Bank übernimmt keine Verantwortung für alle Geschäfte, die unter Benützung der Karte abgeschlossen wurden. Insbesondere anerkennen der Inhaber und die Firma, dass die Bank auch dann nicht verantwortlich ist, wenn seitens der angeschlossenen Vertragsunternehmen bzw. der ermächtigten Banken die Karte aus irgendeinem Grund nicht oder nur teilweise akzeptiert werden sollte. Sie anerkennen ausserdem, dass die Bank für deren Leistungen nicht verantwortlich ist, und verzichten darauf, ihr gegenüber jegliche Art von Einwendungen zu erheben, die die Belege selbst und/oder die damit zusammenhängenden Abwicklungen betreffen. Dies gilt auch im Falle verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung von Waren oder Dienstleistungen. Für Streitfälle oder Reklamationen jeder Art, die Waren oder Dienstleistungen betreffen, sowie die Ausübung irgendeines diesbezüglichen Rechtes müssen sich der Inhaber und die Firma einzig und allein an das Vertragsunternehmen bzw. an die ermächtigte Bank wenden. Insbesondere wird die Verpflichtung des Inhabers und der Firma zur Zahlung der auf den Monatsauszügen ausgewiesenen Beträge an die Bank durch das Entstehen von Streitfällen nicht aufgehoben. Die Karte darf nur für legale Transaktionen benützt werden. Ansprüche aus dem Rewardsprogramm richten sich ausschliesslich nach dessen Allgemeinen Bedingungen (jederzeit unter einsehebar). Ansprüche gegen Drittanbieter (z.b. Versicherungen) richten sich nach deren Allgemeinen Bestimmungen und können nicht gegen die Bank gerichtet werden. 4. Zentralabrechnung / Einzelabrechnung Alle mit der Karte oder mit den Kartenangaben getätigten Einkäufe und sonstigen Transaktionen sowie Einzahlungen werden valutabasierend, nach Datum der Verbuchung, verwaltet. Einmal pro Monat schickt die Bank der Firma, die dem Inhaber unverzüglich volle Mitteilung macht, eine Einzelabrechnung, mehrere Einzelabrechnungen oder eine Zentralabrechnung (nachstehend «Monatsauszug» genannt) in der Währung (soweit Karten von der Bank in Fremdwährungen angeboten werden), welche die Firma im einzelnen Kartenantrag gewählt hat. Je nach der in der Rahmenvereinbarung zwischen Bank und Firma für den Monatsauszug gewählten Ausgestaltungsvariante stellt die Bank dem Inhaber zusätzlich eine Einzelabrechnung zu. Diese Einzelabrechnung hat rein informellen Charakter. Massgebend für die Bestimmung des der Bank geschuldeten Gesamtbetrages ist einzig die Zentralabrechnung. Für Ausgaben, die in einer anderen Währung als der im Kartenantrag gewählten getätigt wurden, anerkennen der Inhaber und die Firma den von der Bank angewendeten Wechselkurs. Die Bank hat innerhalb des auf dem Monatsauszug angegebenen Datums den darauf ausgedruckten Gesamtbetrag zu erhalten. Sollte die Bank bis zum angegebenen Datum nicht im Besitze der vorgesehenen Zahlung sein, werden der Inhaber und die Firma ohne jede weitere Unterschrift des Antragstellers Mahnung für den gesamten Saldo als in Verzug betrachtet, und zwar mit allen diesbezüglichen rechtlichen Folgen. Eventuelle Überschreitungen der Ausgabenlimite sind sofort zu begleichen. Der Monatsauszug gilt als genehmigt, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen ab Datum desselben schriftlich beanstandet wird. Die Saldoziehung durch Zustellung des Monatsauszuges bzw. dessen Genehmigung hat keine Novation des Schuldverhältnisses zur Folge. Die Bank ist berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20 für jede Mahnung und von CHF 25 und für jedes retournierte Lastschriftverfahren (LSV, Debit Direct) zu belasten. 5. Zahlungsmodus Die Bank belastet keine Zinsen, wenn der auf dem Monatsauszug ausgedruckte zu bezahlende Gesamtbetrag innerhalb der auf dem Monatsauszug angegebenen Frist bei der Bank eintrifft. Wenn die Zahlung mit Verspätung erfolgt, erhebt die Bank auf alle Transaktionen ab Verbuchungsdatum bis zur vollständigen Bezahlung einen Jahreszinssatz von maximal 15%. Darin eingeschlossen ist eine pauschale Bearbeitungsgebühr. Jede Zahlung wird zunächst auf die Zinsforderung angerechnet. 6. Guthaben-Verzinsungsbedingungen Die Bank kann der Firma Zinsen vergüten. Entscheidet sie sich dafür, muss, ungeachtet der Benützung der Karte, der Durchschnitt des monatlichen Aktivsaldos für den gesamten Zeitraum zwischen zwei aufeinanderfolgenden Monatsauszügen mindestens CHF 500 betragen. Die allfällige Zahlung solcher Zinsen, nach Abzug der Verrechnungssteuer von 35%, wie auch der Zinssatz, welcher von Monat zu Monat variieren kann, werden auf dem Monatsauszug ausgewiesen. Die Kartenbenützungen verringern den Saldo, sobald sie der Bank gemeldet werden. Auf Verlangen der Firma liefert die Bank eine Bescheinigung für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer. Die Rückerstattung des Kartenaktivsaldos muss von der Firma schriftlich und für den gesamten Saldo beantragt werden und erfolgt nur mittels Gutschrift auf das Postoder Bankkonto der Firma. 7. Kartenverlust Bei Verlust oder Diebstahl der Karte müssen der Inhaber und die Firma die Bank sofort telefonisch benachrichtigen und diese Benachrichtigung anschliessend schriftlich bestätigen. Bei Diebstahl müssen sie auch bei der Polizei Anzeige erstatten. Bis zum Eingang ihrer Nachricht bei der Bank haften der Inhaber und die Firma für alle Missbräuche der Karte. Sie sind von der Haftung befreit, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten in vollem Umfang erfüllt haben. Für den Kartenersatz verrechnet die Bank einen Spesenaufwand von CHF Sperrung der Karte Die Bank behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung Karten zu sperren und/ oder zurückzuziehen, ohne Gründe dafür angeben zu müssen, aufgrund ihres unanfechtbaren Urteils. Die Bank lehnt jegliche Verantwortung für Konsequenzen ab, die dem Inhaber oder der Firma als Folge einer Sperrung und/oder einer Zurückziehung der Karte entstehen könnten. Die Benützung der Karte nach ihrer Sperrung ist unrechtmässig und ist ebenso wie die daraus für den Inhaber und die Firma entstehenden Verpflichtungen gerichtlich verfolgbar. Die Bank behält sich das Recht vor, den ermächtigten Vertragsunternehmen oder Banken alle Informationen zu geben, die diese für den Fall benötigen, um sich vom Inhaber oder von der Firma direkt den geschuldeten Betrag zu beschaffen. 9. Weitere Bestimmungen/anwendbares Recht und Gerichtsstand Die Bank ist ermächtigt, Telefongespräche zwischen ihr und dem Inhaber oder der Firma zum Zweck der Qualitätssicherung und aus Gründen der Sicherheit aufzuzeichnen, auf Datenträgern zu speichern und für die Dauer von einem Jahr aufzubewahren. Im Weiteren bestätigen der Inhaber und die Firma die Richtigkeit der im Kartenantrag gemachten Angaben und ermächtigen die Bank, sämtliche zur Prüfung ihres Antrages sowie für die Abwicklung des Kreditkartenvertrages erforderlichen Auskünfte bei öffentlichen Ämtern, ihren Banken und der Zentralstelle für Kreditinformation/Informationsstelle für Konsumkredit (ZEK/IKO) einzuholen sowie der ZEK/IKO im Falle von gesperrten Karten, bei qualifiziertem Zahlungsrückstand oder bei missbräuchlicher Kartenverwendung Meldung zu erstatten. Der Inhaber und die Firma akzeptieren, dass auch bei Transaktionen in der Schweiz die Daten über die internationalen Kreditkartennetze zur Bank geleitet werden. Der Inhaber und die Firma sind verpflichtet, die sie betreffenden gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen, einschliesslich derjenigen steuerlicher Natur, jederzeit einzuhalten und die daraus fliessenden Verpflichtungen vollumfänglich zu erfüllen. Die Bank kann für administrative und andere Aufgaben im Zusammenhang mit der Rahmenvereinbarung, dem Kartenantrag oder der Kartenbenützung (einschliesslich Corporate Travel Account, Rewards- oder Loyaltyprogrammen) Partnerunternehmen oder Dritte im In- und Ausland beiziehen und Daten von Inhabern ins Ausland übermitteln, wenn dies die schweizerische Gesetzgebung erlaubt und ein angemessener Datenschutz gewährleistet ist. Der Inhaber und die Firma haben den Inhalt der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptieren ihn mit der Unterzeichnung des Kartenantrages vollumfänglich. Zudem erhalten der Inhaber und die Firma zusammen mit der Karte eine Kopie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Unterzeichnung und/oder die Benützung der Karte stellen/stellt eine weitere Bestätigung der Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Die Bank behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern. Änderungen werden dem Inhaber und der Firma auf dem Zirkularweg oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben und gelten als angenommen, wenn der Inhaber oder die Firma nicht innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Kommunikation Einspruch erhebt. Alle Rechtsbeziehungen des Inhabers und der Firma mit der Bank unterstehen dem schweizerischen Recht. Erfüllungsort, Betreibungsort für die Inhaber und die Firmen mit ausländischem Wohnsitz bzw. Sitz und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist, zwingende Bestimmungen des schweizerischen Rechts vorbehalten, Lugano. Die Bank hat indessen auch das Recht, den Inhaber oder die Firma beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes bzw. ihres Sitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen. Version Unterschrift/-en der Firma 5/6

6 Bestimmungen zur Benützung des E-Account 1. Verfügbare Funktionalitäten im Internet In Verbindung mit den Diners Club Corporate Cards der Cornèr Bank AG (nachstehend «Karte(n)» genannt) stellt die Cornèr Bank AG (nachstehend «Bank» genannt) den betreffenden Karteninhabern (nachstehend «Inhaber» genannt) über ihren Partner, die DC Bank AG, Wien (Österreich), (nachstehend «Partner» genannt), die Funktionalitäten des E-Account (nachstehend «E-Account» genannt) zur Verfügung. Die Funktionalitäten des E-Account sind über das Internet verfügbar und bieten den Inhabern insbesondere die Möglichkeit, die Karteneinsätze und die entsprechenden Belastungen einzusehen. Diese Informationen beziehen sich auf die Transaktionen, welche von der Bank bzw. ihrem Partner bis zum vorangehenden Werktag verarbeitet wurden, wobei im Falle von Differenzen gegenüber der internen Buchhaltung der Bank in jedem Fall die Letztere massgebend ist. Die Firma und die Inhaber haften in vollem Umfang für alle Benützungen des E-Account. Die Bank behält sich das Recht vor, auch ohne Angabe von Gründen das Angebot an Funktionalitäten zu erweitern, zu vermindern, zu verändern und/oder zu unterbrechen. Die Funktionalitäten können je nach Kartentyp und Inhabertyp voneinander abweichen. 2. Mitteilungen über und SMS Die Bank ist befugt, den betreffenden Inhabern Mitteilungen per zur Kenntnis zu bringen. Die Inhaber verpflichten sich, der Bank s nur für Anfragen betreffend Informationen allgemeiner Art zu schicken. Für Mitteilungen, die ihr vom Inhaber oder von Dritten über gemacht werden, übernimmt die Bank keine Verantwortung, und es erwachsen ihr keinerlei Verpflichtungen daraus. Die Bank behält sich zudem das Recht vor, den Inhaber über relevante Informationen im Zusammenhang mit seiner Karte und eventuell verdächtigen Transaktionen mit der Karte auch über SMS zu informieren. 3. Sicherheits- und Identifikationsvorrichtungen Der Zugang zu den Funktionalitäten des E-Account erfolgt in Anwendung der von der Bank definierten Sicherheitsvorrichtungen, insbesondere durch kombinierte Verwendung von zwei oder mehreren der nachfolgenden Massnahmen, wie sie von der Bank in adäquater Weise bekannt gegeben werden: eine User-ID, welche vom Inhaber frei gewählt wird ein eigenes persönliches Passwort, das vom Inhaber frei gewählt wird eine der nachstehenden, nach Ermessen der Bank allenfalls zusätzlich vorgeschlagenen dynamischen Methoden der Authentifikation, namentlich: die Benützung eines Codes, welcher von der Bank per SMS an die bei der Bank registrierte Mobiltelefonnummer des Inhabers übermittelt wird, oder die Benützung eines Codes, welcher nach Einführung der Karte in ein von der Bank ausdrücklich genehmigtes Chiplesegerät berechnet wird, zusammen mit dem eigenen PIN-Code, oder andere Codes, die von Identifikationsinstrumenten erzeugt werden, die von der Bank ausdrücklich anerkannt worden sind Verifizierung durch die Kartendetails und persönlichen Details Die Identifikation kann über einzelne Sicherheitsebenen erfolgen oder über deren Kombination. Die Bank behält sich das Recht vor, das Verfahren und die Identifikationsmassnahmen für den Zugang und die Benützung der einzelnen Funktionalitäten des E-Account zu ändern. 4. Legitimation Gegenüber der Bank ist für den Zugang und die Benützung des E-Account jedermann berechtigt, der sich zum Zeitpunkt der Benützung unter Verwendung der gültigen Sicherheitsvorrichtungen legitimiert hat, wie sie unter Punkt 3 der vorliegenden Bestimmungen vorgesehen sind (Selbstlegitimation). Die Bank ist daher ausdrücklich von jeder weiteren Kontrollpflicht befreit, und zwar unabhängig von den internen Beziehungen zwischen der Bank und den Inhabern und ohne allfällige abweichende Bestimmungen, die in Formularen der Bank enthalten sind (Kartenantrag usw.), berücksichtigen zu müssen. Vorbehalten bleibt jedoch das Recht der Bank, den Zugang zum E-Account jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Alle nach Durchführung dieser Legitimation/Identifizierung vorgenommenen Käufe, Transaktionen, Kartenbelastungen oder Operationen werden dem betreffenden Karteninhaber zugerechnet, der sie vorbehaltlos als rechtsgültig und absolut verbindlich akzeptiert, auch wenn sie das Werk von nicht berechtigten Dritten sein sollten. Jegliche Anfechtung ist ausgeschlossen. 5. Sorgfaltspflicht Die Inhaber verpflichten sich, die Sicherheitsvorrichtungen, die zum Zweck der Identifizierung nach Punkt 3 benützt werden, besonders sorgfältig aufzubewahren. Der Inhaber verpflichtet sich, die Sicherheitsvorrichtungen (User-ID, Passwort, Codes, PIN-Code usw.) nirgends zu notieren und sie Dritten gegenüber nicht zu offenbaren oder zugänglich zu machen, auch nicht gegenüber jemandem, der sich als Angestellter der Bank ausweisen sollte. Der Inhaber ist für sämtliche Folgen verantwortlich, die sich aus der Nichtbeachtung der Pflicht zum Schutz der Sicherheitsvorkehrungen ergeben. 6. Sicherheit Der Inhaber nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der offenen Konfiguration des Internets die Möglichkeit besteht, dass sich Dritte Zugang zur Verbindung zwischen dem eigenen Computer und dem Informatiksystem der Bank verschaffen können und dass er deshalb die nötigen Vorsichtsmassnahmen trifft, um den eigenen Computer zu schützen. Der Inhaber ist verantwortlich für die Folgen, die sich aus allfälligen Abfangeingriffen Dritter ergeben. 7. Verfügbarkeit, Haftung Die Bank behält sich das Recht vor, den Zugang und die Benützung des E-Account jederzeit und auch ohne Voranzeige zu unterbrechen, um insbesondere die Durchführung von Wartungsarbeiten zu ermöglichen. Unter Vorbehalt der Einschränkungen, die sich aus zwingenden Gesetzesbestimmungen ergeben, lehnt die Bank jegliche Haftung für irgendwelchen direkten und/oder indirekten Schaden ab, der dem Inhaber und/oder Dritten aus dem Zugang und/oder der Benützung sowie aus dem Unterbleiben des Zugangs oder unterbliebener Benützung des E-Account erwächst. Die Bank haftet insbesondere nicht für Schäden, welche als Folge von Irrtümern bei der Übermittlung oder Verarbeitung von Daten oder infolge von Defekten, Störungen, Pannen, Abfangeingriffen oder Unterbrechungen entstehen. Ebenso wenig haftet die Bank für Schäden, resultierend aus Irrtümern bei der Datenübermittlung, der verspäteten Ausführung von Operationen oder aus der Bereitstellung von Kartendaten auf dem öffentlichen Netz (Internet). 8. Vertragsänderung Die Bank behält sich jederzeit das Recht vor, Änderungen an den vorliegenden Bestimmungen vorzunehmen. Änderungen an den vorliegenden Bestimmungen werden dem Inhaber auf dem Zirkularweg oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben und gelten als genehmigt, wenn nicht binnen einem Monat nach der Mitteilung eine schriftliche Anfechtung erfolgt. 9. Aktivierung, Dauer und sonstige Bestimmungen Der Inhaber kann den E-Account jederzeit beantragen und/oder aktivieren oder kündigen. Falls in den vorliegenden Benützungsbestimmungen nichts anderes vorgesehen ist, bleibt der E-Account für den Inhaber bis zum Verfall der in seinem Besitz befindlichen gültigen Karte zugänglich. Die vorliegenden Bestimmungen ersetzen die vorangehenden Benützungsbestimmungen über den gleichen Gegenstand. Für alles hier nicht Geregelte gelten vollständig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Karten der Bank. Version Unterschrift des Antragstellers Unterschrift/-en der Firma 6/6

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