Deutsche Steuer-Gewerkschaft - Fachgewerkschaft der Finanzverwaltung Nr. 7/8 - Jahrgang 56 Ausgabe Juli/August 2015

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1 Klartext Mitgliederzeitung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz Deutsche Steuer-Gewerkschaft - Fachgewerkschaft der Finanzverwaltung Nr. 7/8 - Jahrgang 56 Ausgabe Juli/August Sitzung des DSTG-Landesverbandshauptvorstandes in Kaiserslautern Staatsministerin Doris Ahnen zu Gast Ministerin Ahnen umrahmt von der DSTG-Landesleitung v.l.n.r.: Torsten Schlick, Achim Berscheid, Gerhard Bisbort, Doris Ahnen, Stefan Bayer, Jens Vernia und Elke Schwabl

2 2 Wir wünschen allen Mitgliedern einen schönen Urlaub, viel Sonne, gute Erholung und bleiben Sie gesund! bis nach den Ferien! Ihre DSTG Rheinland-Pfalz Schwoab - fotolia.com Impressum Inhalt Herausgeber: V.I.S.d.P.: Satz und Layout: Druck: Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. Eckelstr. 6, Kaiserslautern, Telefon (0631) info@dstg-rlp.de Stefan Bayer, Landesvorsitzender Friedhofstr Enkenbach-Alsenborn Markus Stock Am Hain 15, Balduinstein markus-stock@dstg-rlp.de Saxoprint GmbH Enderstr. 92c, Dresden Exemplare Erscheinungsweise 10x jährlich, Bezugspreis durch Mitgliedsbeitrag abgegolten. Bilder soweit nicht anders angegeben DSTG Rheinland-Pfalz. Nachdruck unter Quellenangabe und Übersendung eines Belegexemplars ist gestattet. Seite 1: Seite 10: Seite 12: Seite 14: Seite 16: Seite 19: Seite 22: DSTG Landesverbandshauptvorstand tagt in Kaiserslautern Neue Köpfe Die Laufbahn im 2. EA Neue Mitglieder Schreiben an Ministerpräsidentin Dreyer Anhebung der Pensionsaltersgrenzen Aufbauseminar für Personalräte

3 3 Der 51. Landesverbandshauptvorstand der DSTG Rheinland-Pfalz fand am am bewährten Tagungsort im neuen Festsaal des Brauhauses an der Gartenschau statt. Der Landesverbandshauptvorstand setzt sich aus dem DSTG-Landesvorstand und den Vorsitzenden der Ortsverbände zusammen. Zu Beginn der Veranstaltung konnte der Landesvorsitzende Stefan Bayer den Ehrenvorsitzenden der DSTG, seinen Amtsvorgänger Detlev Stoltz, sowie den Ehrenvorsitzenden der FSG Rheinland-Pfalz, Gerhard Ultes, begrüßen. Der Landesvorsitzende gab einen Bericht zur Lage ab. Darin betonte er, dass Rheinland-Pfalz zu den drei Bundesländern gehört, die das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich übernommen haben. Auch die Beförderungszahlen wertete Bayer sehr positiv. Dennoch muss festgehalten werden, dass vor allem in den höheren Besoldungsstufen ein deutlicher Besoldungsrückstand zu den anderen Bundesländern und insbesondere gegenüber dem Bund besteht. Ein Ergebnis der Föderalismusreform, vor dem die DSTG damals deutlich gewarnt hatte. Auch das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts bzgl. des Alimentationsgrundsatzes wurde bewertet. Das Gericht hat klare Regelungen (Drei Prüfstufen, wobei in der ersten Stufe fünf Parameter beachtet werde müssen) erlassen, wann die Alimentation nicht mehr verfassungsgemäß ist. Die Grenzen sind jedoch sehr hoch angesiedelt. Es bleibt hier noch abzuwarten, wie der weitere Verfahrensweg der anhängenden Klagen des dbb ausgeht. Der Landesvorsitzende ging in seinem Bericht auf die neue Ruhestandsregelung mit 67 Jahren ein. Er berichtete, dass die Regierung einen Änderungsantrag der Opposition, der die Positionen der DSTG enthielt, komplett abgelehnt hat. Darin war auch die Forderung nach der Regelung Ruhestand mit 63 nach 45 Dienstjahren und die Thematik einer fehlenden Sonderregelung für die Finanzverwaltung. Während weite Bereiche der Beamtenschaft größtenteils über Sonderre- verwaltung die Ruhestandsregelung mit 67 Jahren in voller Härte zu spüren. Dabei stellt sich die Frage, ob die stark belastete Finanzverwaltung hier nicht auch eine Ausnahme, wie z. B. bei den Lehrern, verdient hätte. Bayer wies darauf hin, dass die DSTG im politischen Dialog, insbesondere auch mit der Opposition im Landtag, diese Thematik ausführlich besprochen habe. Nach dem Lagebericht wurden die Anträge, die an den Landesverbandshauptvorstand gestellt wurden, behandelt. Folgende Anträge lagen vor: Sachgerechte Ausstattung der Erbschaftssteuerveranlagung, Auswirkung der Prüfstufen des Bundesverfassungsgerichtes untersuchen, Ausnahmeregelung bei der Anhebung der Pensionsaltersgrenze, abschlagsfreie Pension nach Vollendung des 63. Lebensjahres nach 45 Dienstjahren, Besoldungsstufe A10 anstatt A9 Z, Anhebung der nebenamtlichen Unterrichtsund Prüfungsvergütung sowie Beitragsfreistellung für Auszubildende. Die Anträge wurden angenommen. Lediglich zwei wurden zwecks genauer Prüfung zunächst als Arbeitspapier beschlossen. Ein Antrag auf Verzicht des Mitgliedsbeitrages bei Anwärtern wurde abgelehnt, da dieser sehr niedrig ist und außerdem Abführungen an die DSTG-Bund trotzdem erfolgen müssen. Auch Anwärter erhalten mit dem wesentlich geringeren Beitrag die volle Leistung der DSTG. So stand die Personalsituation und hierbei insbesondere die aktuelle Entwicklung in der Finanzverwaltung zur Diskussion. Staatsministerin Ahnen bei ihrem Vortrag

4 4 Den ursprünglichen und inzwischen veralteten Berechnungen vom Personalstand 2011 stand die DSTG immer sehr skeptisch entgegen. Die Ministerin konnte jedoch berichten, dass aktuell aufgrund einer Vielzahl von Maßnahmen (insbesondere Erhöhung der Einstellungszahlen) nur ein tatsächlicher Rückgang von 54 VZÄ zu verzeichnen wäre. Dadurch werde sich der Fehlbestand nach Ansicht der Ministerin verringern. Bewusst werde sie aber keine Zahlen nennen. Für den kommenden Haushalt sind entsprechende Mittel vorgesehen, um mit weiteren Einstellungen reagieren zu können. Die Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer-Stelle im Finanzamt Kusel-Landstuhl, die zentral im Rahmen der Kooperation mit dem Saarland die Erb/Schenk-Fälle veranlagt, stand auch im Fokus der DSTG. Die Vertreter der DSTG forderten von der Ministerin eine der Bedeutung entsprechende und zukunftsweisende Ausgestaltung dieser Stellen. Insbesondere eine Art Eckmannstelle, wie auch in anderen Bereichen der Steuerverwaltung, wäre aus Sicht der DSTG erforderlich. Denn bei der Bearbeitung schwieriger steuerlicher Angelegenheiten stehen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern renommierte und kompetente Steuerberatungskanzleien gegenüber, ähnlich wie in der Betriebs-

5 5 prüfung. Auch die längst überfällige Aufwertung der Erbschaftssteuerstellen in der 2. EE bis A9 wurde dabei erneut eingefordert. Die Ministerin sagte zu, im Rahmen der noch anstehenden Dienstpostenbewertung diese Forderungen näher zu betrachten. Hinsichtlich der Neubewertung der Dienst- und Funktionsdienstposten forderte die DSTG von der Ministerin ein hohes Engagement für ihre Bediensteten ein. Bei immer weniger werdendem Personal und weiter steigendem Leistungsdruck darf es keine Abwertung der Dienstposten geben. Die Ministerin versprach, sich dafür einzusetzen, allerdings mit dem wohl ironisch meinenden Zusatz, dass es für die Gewerkschaft natürlich immer nur nach oben gehen müsse. Was von uns selbstverständlich bejaht wurde. Als Thema des Tages stand die Forderung nach einem Sonderstatus für die Finanzverwaltung zur Diskussion. Aus Sicht der DSTG erfordert es die Wichtigkeit und der hohe Stellenwert, sich über die künftige Rolle der Finanzverwaltung Gedanken zu machen. Ein funktionierender Staat braucht einen verlässlichen öffentlichen Dienst. Dieser kann jedoch nur reibungslos funktionieren, wenn die Finanzverwaltung, DIE Einnahmeverwaltung des Landes, einen hohen Stellenwert einnimmt. Kein anderer Bereich des öffentlichen Dienstes hat mit einem so großen Konkurrenzkampf hin zur Wirtschaft zu tun. Gut ausgebildete Beamte verlassen die Verwaltung wegen fehlender Perspektiven. Die DSTG forderte die Ministerin auf, sich im politischen Geschehen für eine starke Verwaltung einzusetzen. Insbesondere auch das Thema Wertschätzung sollte dabei wesentlich deutlicher zum Ausdruck gebracht werden. Die Ministerin sagte hierzu ihre Unterstützung zu. Gerne sei sie bereit, zusammen mit der DSTG für die Finanzverwaltung zu werben. Die Ministerin versprach in diesem Zusammenhang, einige Finanzämter zu besuchen, um sich vor Ort zu informieren und auf diese Weise die Funktion und Bedeutung für den Staat und die Bürger herauszustellen. Diese Aussage und die Absicht wurden mit dem Applaus der Delegierten belohnt. Den Sonderstatus selbst lehnte sie jedoch ab, da dies dazu führen würde, dass jeder Verwaltungszweig einen solchen für sich einfordern würde und damit die Einheitlichkeit nicht mehr gewährleistet wäre. Die Delegierten verabschiedeten hierzu eine Entschließung, die ebenfalls in dieser KLAR- TEXT-Ausgabe abgedruckt ist. Zum Abschluss überreichte der Landesvorsitzende der Ministerin eine Großpackung Traubenzucker, da sie für die kommende Zeit bis zu den Landtagswahlen noch viel Energie benötige. Insgesamt konnten die Delegierten der DSTG auf einen gelungenen Dialog mit der Ministerin in diesem Rahmen blicken. Zur Mittagszeit stattete der Präsident des Landesamtes für Finanzen, Oliver Brehm, einen Besuch ab, da er sich auf der Durchreise von Pir-

6 6 masens nach Koblenz befand. Er wünschte der weiteren Veranstaltung einen guten Verlauf. Im Laufe des Nachmittags wurden die übrigen Punkte der Tagesordnung erledigt. So erfolgten Berichte über die Arbeit der verschiedenen Ressorts. Am Ende der Veranstaltung wurden noch Kollegen geehrt, die über lange Jahre den Ortsverband geleitet und nun an Nachfolger übergeben haben. Dies waren Alfons Kuhn (OV Simmern), Immanuel Hoffmann (OV Kusel-Landstuhl), Markus Kiese (OV Bingen) und Klaus Werz (OV Worms). Der geschäftsführende DSTG-Vorstand blickt auf eine gelungene Veranstaltung zurück und dankt allen Teilnehmern für die getroffenen Beschlüsse. Entschließung zur 51. Sitzung des DSTG- Landesverbandshauptvorstandes am 9. Juli Sonderstatus Finanzverwaltung - Durch die Föderalismusreform ist Rheinland- Pfalz seit 2006 vollumfänglich für die Besoldung der Beamtinnen und Beamten zuständig. Aus- des rheinland-pfälzischen Besoldungsgesetzes im Rahmen des neuen Dienstrechtes, das zum in Kraft trat. Das neue Dienstrecht hatte zum Ziel, die Basis für einen motivierten und engagierten öffentlichen Dienst zu schaffen. Wesentliches Element war dabei die einheitliche Laufbahn, bei der die nehmen sollte. Angesichts deutlich zunehmender Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Nachwuchskräften leuten müssen die Bedingungen in der Finanzund Bauverwaltung endlich auf den Prüfstand. Zur Zeit verlassen ca. 20% der ausgebildeten Kräfte die Finanzverwaltung. Anreize müssen geschaffen, der Arbeitsplatz in der Finanzverwaltung muss attraktiver werden. Neben verbesserten Aufstiegs- und Beförde-rungsmöglichkeiten muss in erster Linie die Besoldung angehoben bzw. der Besoldungsrückstand aufgeholt wer- den. Eine bessere Bezahlung schafft zusätzlichen Anreiz, die Ausbildung zu beginnen und vergrößert die Hürde, die Finanzverwaltung aufgrund deutlich höherer Verdienstmöglichkeiten als Steuerberater oder in Steuerabteilungen von Wirtschaftsunternehmen zu verlassen. Außerdem garantiert eine gerechte Besoldung auch keit. Jegliche andere Argumentation, dass beispielsweise die Freude an der Arbeit die höchste Motivation bringt, ist zwar grundlegend richtig, dient aber zur Rechtfertigung eines Besoldungsrückstandes lediglich dem Selbstzweck. Das Steuerrecht hat sich zur schwierigsten und wickelt. Dazu kommen die Internationalisierung des Rechts und die Anforderungen der Wirtschaft, deren Strukturen steuerrechtlich gewürdigt werden müssen. Die Ansprüche an die Beschäftigten sind daher enorm gestiegen, während die Bezahlung deutlich zurückgeblieben ist. Deshalb ist die Anpassung der Bezüge entspre- - nanziellen Entwicklung zwingend geboten. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft hat deshalb

7 7 die schnelle und uneingeschränkte Aussage der Ministerpräsidentin zur Übernahme des Tarifergebnisses für 2015 und 2016 auf die Beamtenbesoldung begrüßt. Aber es besteht immer noch ein erheblicher Nachholbedarf. Der DSTG ist bewusst, dass bei der großen Zahl von Beamtinnen und Beamten in Rheinland- Pfalz und den Haushaltsbedingungen, inklusive der Anforderung Schuldenbremse, eine wirklich gerechte Anpassung der Besoldung äußerst schwierig ist. Gerade aber die Finanzverwaltung nimmt in dem Gefüge der Ressorts eine zentrale Stellung ein, die bisher nicht entsprechend gewürdigt wurde. Die Finanzverwaltung ist das Fundament der Funktionsfähigkeit des Staates. Die Steuereinnahmen, die von dieser Verwaltung festgesetzt und erhoben werden, geben der Politik Gestaltungsspielräume. Je besser die Finanzverwaltung aufgestellt ist, desto höher fallen die Steuereinnahmen aus. Deshalb muss die Finanzverwaltung zukünftig gesondert betrachtet werden. Jedes Ressort fühlt sich als das Wichtigere. Nicht jeder Bereich erhält die Sympathie des Volkes, so wie z. B Polizei oder Lehrer. Es ist richtig, dass Sicherheit und Bildung einen sehr hohen Stellenwert haben. Aber alle benötigen die entsprechende aufgestellte Finanzverwaltung. Kein anderer Bereich des öffentlichen Dienstes hat außerdem mit einer so großen Konkurrenz hin zur Wirtschaft zu kämpfen. Gut ausgebildete Leute verlassen die Verwaltung wegen fehlender Perspektiven und wesentlich höherer Verdienstmöglichkeiten. Aber auch übrige Gestaltungsspielräume der Regierung können durch eine optimal aufgestellte Einnahmeverwaltung erfüllt bzw. optimiert werden. Die Delegierten der 51. Sitzung des DSTG-Landesverbandshauptvorstandes fordern deshalb von der Politik einen Sonderstatus Finanzverwaltung. Die Wichtigkeit und die zentrale Bedeutung erfordern es, den künftigen Stellenwert der Finanzverwaltung zu verbessern. Hierzu ist es aus Sicht der DSTG unumgänglich, die Finanzverwaltung aus dem allgemeinen Besoldungsgefüge herauszulösen und eine eigene Besoldung zu geben. Dadurch kann, ohne hohe Belastung des Landeshaushaltes, den genannten Anforderungen begegnet werden. Außerdem muss insbesondere die Laufbahndurchlässigkeit und die Zahl der Beförderungen optimiert werden. Ein funktionierender Staat braucht einen verlässlichen öffentlichen Dienst. Dieser kann jedoch nur reibungslos funktionieren, wenn die Finanzverwaltung, DIE Einnahmeverwaltung des Landes, entsprechend aufgestellt ist. Nur wenn es der Finanzverwaltung gut geht, geht es auch dem Land gut. Die DSTG fordert deshalb: Frau Ministerin Ahnen, gehen Sie mit der DSTG diesen Weg. Zeigen Sie, dass Sie den Mut haben, den Beamtinnen und Beamten, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz einen zukunftsträchtigen und damit besonderen Stellenwert im öffentlichen Dienst einzuräumen.

8 8 Anzeige Eine clevere Vorsorgelösung: Relax-Rente Neben der Versorgungszusage des Dienstherrn Absicherung, um Versorgungslücken zum Ruhestandsbeginn oder Renteneintritt auszugleichen. Um eine ausreichende Absicherung mit einer ausschließlich sicheren Anlage zu erzielen, müssten Kunden heute recht viel Geld anlegen. Die nötigen Renditechancen bietet eine Geldanlage am Kapitalmarkt allerdings birgt sie auch Risiken bis hin zu hohem Kapitalverlust. Der Kunde steckt also in einem Dilemma: Wer stark auf Sicherheit setzt, bekommt fast keine Zinsen, wer an den Aktienmärkten investie- Verluste möglich sind. Hier setzt ein neues und innovatives Altersvorsorgekonzept im Gewand der steuerlich attraktiven privaten Rentenversicherung an: Die Relax Rente der DBV Deutsche Beamtenversicherung, langjähriger Kooperationspartner des dbb vorsorgewerk. Krisensicher Die Relax Rente kombiniert die gewünschten Sicherheiten mit den Chancen des Kapitalmark- sie sich auch problemlos an die persönlichen Bedürfnisse oder geänderte Situationen an den Kapitalmärkten anpassen lässt. Sicherheit bietet die Relax Rente über ihre Geld-zurück-Garantie gleichzeitig winken Renditechancen. Die Relax Rente gibt es in drei Varianten. Bislang einzigartig am Markt ist dabei die Variante Comfort. Sie balanciert die Komponenten Sicherheit und Renditechance während der gesamten Vertragslaufzeit so aus, dass die für die jeweilige Phase bestmögliche Kombination erzielt wird automatisch und ohne Zutun des Kunden. Ein Beispiel: Claudia Schneider, Mitglied der Deutschen Steuergewerkschaft DSTG aus Mainz entscheidet sich mit 27 Jahren für diese Variante und zahlt monatlich 100 Euro ein. Mit 67, also nach 40 Jahren, hat sie Euro eingezahlt, die durch die Geld-zurück-Garantie mindestens zur Verfügung stehen. Dies garantiert die DBV durch die Anlage der Beiträge im Sicherungsvermögen mit seinen bewährten Kapitalanlage- und Sicherungsprinzipien. Bei positiven Entwicklun- gen des Vertragsvermögens wird diese Garantie automatisch schrittweise erhöht. Das bietet die nötige Sicherheit, ohne den ebenfalls wichtigen Renditeaspekt unnötig zu schwächen. Sicherungs-Airbag Für den Wertzuwachs wird Claudia Schneider an der positiven Wertentwicklung der 50 führenden Unternehmen in Europa beteiligt. Entwickeln sich die Kurse positiv, partizipiert Frau Schneider davon. Der Clou bei der Relax Rente Comfort : Fallen die Aktienkurse, selbst über einen längeren Zeitraum, verliert sie keinen Cent. Dafür sorgt der eingebaute Sicherungs-Airbag. bis zu drei Fonds, die Claudia Schneider aus 22 namhaften Fondsangeboten - ohne Ausgabeaufschlag übrigens - auswählen kann. Hier hat sie die Chance, von Kursgewinnen und Dividen- von Kursrückgängen, jedoch eben nur für diesen eindeutig abgegrenzten Teil ihres Vertragsguthabens. Bei Renteneintritt kann sich Claudia Schneider zwischen einer lebenslangen Rente, einer Kapitalauszahlung oder einer Kombination daraus entscheiden. Somit bietet die Relax Rente auch in einer Niedrigzinsphase Sicherheit mit Renditechancen über eine lebenslange Versorgung. der von einem Mitgliedsvorteil über das dbb vorsorgewerk mit einer bis zu 6 Prozent höheren lebenslangen Rente oder eines entsprechenden dbb-bonus bei der Kapitalauszahlung, der bei entsprechender Laufzeit mehrere Tausend Euro betragen kann. Sie haben Fragen oder wünschen ein Angebot zur Absicherung mit der Relax-Rente? Die Kolleginnen und Kollegen der Kundenbetreuung des dbb vorsorgewerk sind gerne für Sie: montags bis freitags von 8.00 bis Uhr unter 030/ Weitere Informationen unter

9 Es trifft mich. Es trifft mich nicht... 9 Risiko Dienst- und Berufsunfähigkeit! Unsere Empfehlung: Ausgezeichnete Absicherung gegen Dienst-/Berufsunfähigkeit zu günstigen Preisen! Jetzt Angebot über das dbb vorsorgewerk anfordern: 030 / oder vorsorgewerk@dbb.de Exklusiver Vorteil für DSTG-Mitglieder 5,5% Bis zu Beitragsvorteil!

10 10 Neue Köpfe: Tanja Schmitt - OV Kusel-Landstuhl Mein Name ist Tanja Schmitt. Ich bin seit in der Finanzverwaltung und seit vielen Jahren Mitglied der DSTG. Bereits in den Jahren vor der Neuwahl begleitete ich verschiedene Vorstandspositionen, so war ich schon Frauenvertreterin und stellvertretende Vorsitzende. Die Ausbildung absolvierte ich beim damaligen Finanzamt Landstuhl, an das ich nach Einsatz ( ) beim Finanzamt Neustadt zum zurückkehrte. Neu im DSTG-Landesvorstand: Daniela Tichelmann - Fachberaterin für das Landesamt für Finanzen In der Vorstandssitzung am wählte das Gremium die Kollegin Daniela Tichelmann vom Landesamt für Finanzen in den Landesvorstand. Nach Aufspaltung der OFD fehlte dem Vorstand der Fachberater für das LfF. Daniela Tichelmann, seit 1996 bei der damaligen ZBV, durchlief die Bereiche Vergütung, Besoldung und Versorgung und ist zur Zeit Sachbearbeiterin im Bereich Entgelt. Seit 2011 ist sie Mitglied in der DSTG, seit 2013 Mitglied im örtlichen Personalrat OFD und seit hat sie den Vorsitz im örtlichen Personalrat des LfF. Die DSTG wünscht Daniela Tichelmann viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.

11 Neu in der Landesleitung: 11 Jens Vernia übernimmt den Tarifbereich Im Rahmen der DSTG-Landesvorstandssitzung wählte das Gremium Jens Vernia als Nachfolger für unsere langjährige Tariffrau Irena Oska. Diese kann leider aus gesundheitlichen und persönlichen Gründen das Amt nicht mehr vollständig ausüben. Mit über zehn Jahren Tätigkeit in Sachen Tarif bei der damaligen ZBV bringt er hervorragende Referenzen mit. Vorher waren dessen Stationen nach der Ausbildung im mittleren Dienst die Finanzämter Neuwied und Altenkirchen-Hachenburg. Jens Vernia ist seit Dienstantritt am Mitglied der DSTG. Im Jahr 2008 übernahm er den Vorsitz im Ortsverband OFD Koblenz und war seit 2013 Beisitzer für den einfachen Dienst im DSTG-Landesvorstand. Seit 2005 war er Mitglied im örtlichen Personalrat der OFD, seit 2009 Vorsitzender. Der Personalrat der OFD war bis zur Trennung der Ober- Abteilungen (Besitz- und Verkehrssteuerabteilung sowie die Abteilung ZBV) gemeinsam zuständig. Im Jahr 2013 schloss er dann in den Bezirkspersonalrat auf. Im März 2014 wurde Vernia innerhalb der OFD von der ZBV in die Steuerabteilung umgesetzt. Seit den Neuwahlen vom ist er nun weiterhin Personalratsvorsitzender des Landesamtes für Steuern. Wir wünschen dem Kollegen Vernia viel Erfolg. Seine Vorgängerin wird uns in gewohnter Manier noch für Tariffragen zur Verfügung stehen. Für ihre großen Verdienste im Bereich Tarif werden wir sie im entsprechenden Rahmen zu gegebe- Sterbefälle: Gras, Dieter OV Altenkirchen-Hachenburg Kaufmann, Ernst OV Mainz-Süd Wilhelm, Karl OV Kusel-Landstuhl

12 12 Die Laufbahn im 2. EA ein Diskussionsbeitrag von Jürgen Kentenich und Achim Berscheid Die DSTG steht für den Erhalt des 2. Einstiegsamtes, sie steht zum mittleren Dienst. Das ist die klare Position der DSTG und diese bringt sie im Artikel aus Seite 6 der Dezember- Ausgabe 2014 des Klartext deutlich zum Ausdruck. In diesem Beitrag soll es nun darum gehen, zukünftige Entwicklungen und Möglichkeiten für die Laufbahn im 2. EA aufzuzeigen. Anstoß für diese Überlegungen ist z.b. die Prognose der Arbeitsagentur Trier, wonach sich der Bewerbermarkt bei Neueinstellungen drastisch ändern wird. Danach ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren 7 von 10 Schulabsolventen Abitur statt Real- oder Hauptschulabschluss haben werden. Diese Entwicklung kommt nicht von ungefähr. Der Trend zu immer höheren Bildungsabschlüssen wird seit längerem intensiv von Politik, Industrie, Bildungsministerium ja sogar der OECD gefordert und gefördert. Das heimische Handwerk beklagt diesen Trend besonders stark unter dem Stichwort Akademisierung. Schulen und SchülerInnen sind allerdings zunehmend darauf ausgerichtet. Es muss daher angenommen werden, dass diese Entwicklung kaum noch aufzuhalten ist. Es ist heute völlig normal, die Schulzeit immer weiter auszudehnen, um einen möglichst hohen Bildungsabschluss zu erreichen. Das gehört heute zum guten Ton. In 2014 nahmen erstmals mehr Schüler ein Studium als eine Lehre auf. Aktuell ist die Bewerberlage bis auf wenige Ausnahmen bei einzelnen Finanzämtern noch zufriedenstellend. D.h. es gibt genügend gut schluss. Sollte die Prognose der Arbeitsverwaltung wahr werden, wird sich das ändern. Die Schülerzahlen mit Realschulabschluss sinken in Rheinland- Pfalz bereits. Die Abiturjahrgänge sind noch kon- stant. Wir streiten dann als Finanzverwaltung bei der Einstellung von Steueranwärtern fürs 2. EA gängern mit vielen anderen potentiellen Arbeitgebern um die noch verfügbaren Bewerber mit mittlerem Schulabschluss. Auch innerhalb unserer Verwaltung gibt es im Fortbildungsverhalten erhebliche Unterschiede zu früheren Zeiten. Die Zahl der Kollegen im 2. EA, die das Abitur nachholen, steigt dramatisch an. Diese Kollegen beherzigen das Thema des Lebenslangen Lernens und suchen sehr aktiv nach Aufstiegsmöglichkeiten in das 3. EA. Außerdem wurden die Voraussetzungen zum Einstieg vom 2. EA in das 3. EA deutlich erweitert. In der Konsequenz heißt das, wir werden jährlich knapp die Hälfte eines Jahrgangs im 2 EA durch Aufstieg uns 3 EA abgeben. Schließlich dürfen wir nicht übersehen, dass die Anforderungen der Tätigkeit weiter ansteigen werden. Jeder verbleibende Arbeitsplatz wird anspruchsvoller werden. Auch diese Phänomen tern, was zu einem höheren Bedarf an Personal im 3. EA führen wird.

13 13 Schließlich sei darauf hingewiesen, dass bereits heute die Mehrzahl aller Verwaltungen bundesweit einen höheren Anteil an Mitarbeitern im 3. EA hat als unsere Steuerverwaltung. All diese Veränderungen im Umfeld unserer Arbeit sollten nicht dazu führen, dass wir von Einstellungen im 2. EA gänzlich absehen. Wir sollten aber auch alles unterlassen, diese Laufbahn künstlich, etwa durch Einstellung von schlechteren Abiturienten, am Schülermarkt vorbei zu stützen. Wir sollten einfach erkennen, dass wir uns am künftigen Bewerbermarkt orientieren müssen, Denn dieser Markt wird sich nicht nach uns richten. Wir werden uns aber auch Gedanken darüber machen müssen, welche Arbeiten im 2. EA erledigt werden können und wie sie erledigt werden können. Dazu These 1: Die einfacheren manuellen Arbeiten, z.b. Erfassung, Listenführung, einfachste Veranlagungen usw. werden mittelfristig wegfallen und durch die EDV übernommen die schwierigeren Arbeiten wie Veranlagung oder die Abarbeitung von Prüfhinweisen (Sachverhaltsfeststellung und rechtliche Würdigung) aber werden mehr werden. Das ist Chance und Risiko zugleich. Risiko, weil wir vielleicht nicht mehr genügend gutes Personal anwerben werden können Chance, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 2. EA mit der Übernahme schwierigerer Aufgaben eine noch anspruchsvollere Arbeit erhalten und so sollte es dann sein bessere Beförderungs- und Besoldungsmöglichkeiten. These 2: Um solche Arbeiten mit weniger Mitarbeitern im 2. EA zufriedenstellend erledigen zu können, muss nicht nur die EDV Unterstützung besser werden. Wir müssen darüber hinausgehend auch die Strukturen unserer Arbeitsgebiete überdenken. Die alt hergebrachte Zusammensetzung im Bezirk 1 Sachbearbeiter und 2 Mitarbeiter werden wir nicht auf Dauer halten können, weil letztlich Mitarbeiter des 2. EA fehlen. Auch der steigende Anteil an Teilzeitkräften steht dieser hergebrachten Relation entgegen. Der Anteil der Mitarbeiter im 3. EA innerhalb eines Arbeitsgebietes wird also steigen, der Anteil der Mitarbeiter im 2. EA hingegen sinken. Dem müssen dann auch die Festlegung von Arbeitsschwerpunkten und die Verteilung der Arbeit gerecht werden. Fazit: 1. Das allgemeine Bildungsverhalten und insbesondere die schulische Bildung ändern sich in den nächsten Jahren weiter drastisch und führen zu viel mehr höheren Bildungsabschlüssen. 2. Immer mehr Kollegen im ohnehin schrumpfenden 2.EA werden die erweiterten Aufstiegschancen ins 3.EA nutzen. 3. Jeder verbleibende Arbeitsplatz wird anspruchsvoller werden. 4. Es ist nur konsequent, aus diesen Gründen den Schwerpunkt der Einstellungen auf das 3.EA zu legen. 5. Für alle verbleibenden Mitarbeiter im 2.EA muss es weiterhin möglich sein, in die Besoldung nach A9Z aufzusteigen. Die Mög- die 3. EA zu gelangen muss weiter verbessert werden. Anmerkung der Landesleitung: Die DSTG steht nach wie vor für den Erhalt des 2. Einstiegsamtes (mittlerer Dienst). Dieser bildet das Rückgrat des Innendienstes und ist daher unverzichtbar. Künftige Veränderungen in der Finanzverwaltungsstruktur werden unerlässlich sein. Jedoch die Aufgaben für das 2. EA werden sich mittelfristig nicht rapide verringern. Auch wenn junge Kolleginnen und Kollegen nach immer höheren Bildungsabschlüssen streben, darf die Perspektive für das 2. EA nicht verloren gehen! Hier ist insbesondere auch die Politik gefordert, diesen Bereich attraktiv auszugestalten. In diesem Prozess wird die DSTG sich als kompetenter Gesprächspartner beteiligen.

14 14 Wir begrüßen als neue Mitglieder in der DSTG-Familie: Fütterer Eduard Bad Kreuznach Röhn Vera Bad Neuenahr-Ahrweiler Benz-Weber Dirk Bernkastel-Wittlich Müller Jasmin Bingen Schwanke Kristina Bingen Stadler Erik Bingen Schmidt Jürgen Bingen Hahn Thomas Bingen Kremer Sandra Daun Marx Michelle Daun Raskob Harald Daun Stolz Anja Daun Mertinitz Dominik Daun Stark Oksana Kirchheimbolanden Lauermann Nadine Kirchheimbolanden Rams Stefanie Kirchheimbolanden Wolff Dominik Koblenz Reinhard Alexandra Koblenz Bartel Cornelia Koblenz Beck Christina Koblenz Bilo Jessica Koblenz Gasch Jessica Koblenz Geib Helga Kusel-Landstuhl Trumm Mario Kusel-Landstuhl Blanz Sigrid Landau Danner Brigitte Landau - lich Willkommen in der Eiden Michaela Landesämter Steuern+Finanzen Lellmann Jutta Landesämter Steuern+Finanzen Stanko Susanne Landesämter Steuern+Finanzen Bähr Harald LBB Kaiserslautern Mettler Philipp LBB Kaiserslautern Reschke Marco LBB Kaiserslautern Adam Sabrina Ludwigshafen Hochhaus Lisa Ludwigshafen Niedermaier Stefanie Ludwigshafen Niedermaier Jessy Ludwigshafen Secker Renate Mainz-Mitte Schenk Marvin Mainz-Mitte Härter Julian Mainz-Mitte Velija Doruntina Mainz-Süd Hardt Clarisssa Mainz-Süd Jost Claudia Neuwied Sochan Christine Neuwied

15 15 Hufnagel Luke Pirmasens Friedmann Eva Pirmasens Barme Christoph Simmern Merten Carolin Simmern Gros Christian St.Goarshausen-St.Goar Fürst Anita Trier Gill Valerie Trier Arnold Ute Worms Döpgen Sarah Zell Pressemitteilung vom zum Transparenzgesetz Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur; Staatskanzlei Dreyer/Lewentz: Mehr Transparenz bei Entscheidungen von Politik und Verwaltung Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat heute den Gesetzentwurf für ein Landestransparenzgesetz beschlossen. Bürgerinnen und Bürgern wird ein umfassendes Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen gewährt. Die Entscheidungen von Politik und Verwaltung sollen nachvollziehbarer und die Meinungsbildung in der Gesellschaft gefördert werden, sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Innenminister Roger Lewentz nach der Kabinettssitzung in Mainz. Verwaltung zur aktiven Veröffentlichung von Informationen auf einer elektronischen Plattform, der sogenannten Transparenz-Plattform, im Internet, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. gewährenden Informationszugang auf Antrag die Daten soweit wie möglich maschinell lesbar und in leicht weiterzuverarbeitender Form anbieten, um einen besseren Zugang zu Informationen zu gewährleisten. Mir war es ein zentrales Anliegen, die klassische Verbändeanhörung durch ein breit angelegtes Beteiligungsverfahren zu ergänzen, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Damit hätten die Öffentlichkeit sowie besonders betroffene Zielgruppen ihre Ideen und Anregungen einbringen können. In einem extra konzipierten Beteiligungsverfahren, das online-beteiligung und Präsenzveranstaltungen verknüpfte, wurden die einzelnen Aspekte des Gesetzes diskutiert. Zahlreiche Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren seien im nun vorliegenden Gesetzentwurf aufgegriffen worden. So wurde etwa eine weitere Regelung zum Schutz personenbezogener Daten eingefügt, die die Möglichkeit der Unkenntlichmachung ausdrücklich regelt, bevor der Zugang zu bestimmten Informationen gewährt wird. Geändert wurde auch die Regelung, dass die Informationen, die auf Antrag zugänglich gemacht wurden, auch auf der Transparenz-Plattform zu veröffentlichen sind. Die Zustimmung der Person, die den Antrag gestellt hat, ist hierfür nicht mehr erforderlich. Mit der Zugänglichkeit für alle wird die Transparenz konsequent umgesetzt und weiter erhöht, so Innenminister Roger Lewentz. Rheinland-Pfalz wird als erstes Flächenland ein Transparenzgesetz verabschieden und damit in Sachen Transparenz der Verwaltung eine Vorreiterrolle einnehmen.

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17 OHNE EUCH KEIN WIR! 17

18 Bundesweit für Sie da: Mit Direktbank und wachsendem Filialnetz. Für uns: der Abruf-Dispokredit 1) 1) Voraussetzung: Bezügekonto, Genossenschaftsanteil von 15, Euro/Mitglied 2) Kondition freibleibend, effektiver Jahreszins 7,18 % Banken gibt es viele. Aber die BBBank ist die einzige bundesweit tätige genossenschaftliche Privatkundenbank, die Beamten und Arbeit nehmern des öffentlichen Dienstes einzigartige Angebote macht. Zum Beispiel den flexiblen Abruf-Dispokredit 1). 6,99 % Sollzinssatz (veränderlich) p. a. 2) Beispiel: Nettodarlehensbetrag: , Euro; Laufzeit: 12 Monate; Sollzinssatz (veränderlich): 6,99 % p. a.; Effektiver Jahreszins: 7,18 % Den günstigen Abruf-Dispokredit bieten wir Ihnen in Abhängigkeit Ihrer Bonität bis zu einem Nettodarlehensbetrag in Höhe von , Euro und für eine Laufzeit von bis zu 4 Jahren an (Verlängerung möglich). Mehr Informationen? Gerne! Tel / (kostenfrei) oder

19 19 Anhebung der Pensionsaltersgrenzen Kerninhalte des Landesgesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften für die Finanzverwaltung 97a des Landesbeamtenversorgungsgesetzes sieht noch eine Ausnahme für die Jahrgänge 1951, 1952 und 1953 vor: Landesgesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften. Fragestellungen, die sich ergeben, bitte über den Ortsverband and die DSTG- Geschäftsstelle anfragen. Das Gesetz ist am im Gesetzblatt veröffentlicht und tritt damit ab in Kraft. 1. Allgemeine Altersgrenze 67 Die allgemeine Altersgrenze von 65 Jahren für Beamtinnen und Beamte wird ab 01. Januar 2016 bis 2029 stufenweise auf 67 Jahre angehoben, beginnend mit dem Geburtsjahrgang Die Stufen der Anhebung betragen zunächst jeweils einen Monat für jeden Jahrgang (Geburtsjahrgänge 1951 bis 1954) und dann ab Geburtsjahrgang 1955 zwei Monate pro Jahrgang. Wie in der gesetzlichen Rentenversicherung bildet für den Jahrgang 1964 das 67. Lebensjahr die Altersgrenze. 2. (Alters-)Teilzeit/Beurlaubung Für die Beamtinnen und Beamten, denen vor dem Inkrafttreten des Gesetzes Altersteilzeit, Teilzeitbeschäftigung bis zum Beginn des Ruhestandes oder Altersurlaub ohne Dienstbezüge bis zum Beginn des Ruhestandes bewilligt wurde, gilt die bisherige Regelaltersgrenze fort mit altem Versorgungsabschlag. 3. allgemeine Antragsaltersgrenze 63 Die allgemeine Antragsaltersgrenze von 63 Jahren bleibt unverändert. Der Abstand zur Regelaltersgrenze wächst damit von zwei auf vier Jahre und damit auch der maximale Versorgungsabschlag (neu: 4 Jahre x 3,6 Prozent = 14,4 Prozent). 4. Ausnahmeregelung: Abschlagsfreiheit mit 65 und 45 Dienstjahren a) Allgemein Beamtinnen und Beamte können entgegen den bisherigen Regelungen dann noch ohne Versorgungsabschläge vorzeitig auf Antrag in den Ruhestand treten, wenn sie zum Zeitpunkt des Ruhestandseintritts das 65. Lebensjahr vollendet und mindestens 45 Jahre mit Zeiten zurückgelegt haben, die

20 20 entweder als (Beamten-)Wehrdienst-, Zivildienst- sowie Vordienstzeiten in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst) ruhegehaltfähig sind, gungsfähig sind, soweit es sich dabei nicht um in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe bestand, oder zu Zuschlägen zum Ruhegehalt führen oder als Kindererziehungszeiten bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr des Kindes der Beamtin oder dem Beamten zuzuordnen sind; dabei werden im Rahmen der Ausnahmeregelung zum abschlagsfreien Ruhestand die genannten Zeiten der Kindererziehung unabhängig vom Geburtszeitpunkt des Kindes, das heißt auch für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder, berücksichtigt. b) bei Dienstunfähigkeit (nicht: Dienstunfall) Beamtinnen und Beamten können entgegen den bisherigen Regelungen dann vorzeitig wegen nicht auf einem Dienstunfall beruhender Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, ohne Versorgungsabschläge hinnehmen zu müssen, wenn sie zum Zeitpunkt des Ruhestandseintritts das 63. Lebensjahr vollendet und mindestens 40 Jahre mit Zeiten nach den Maßgaben des vorigen Absatzes (Gliederungspunkt 8a) zurückgelegt haben. 5. Übergangsregelung für Jahrgang 1952 (allgemein) Beamtinnen und Beamte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind, können auf ihren Antrag hin noch nach der alten Altersgrenzenregelung mit vollendetem 65. Lebensjahr ohne Versorgungsabschläge in den Ruhestand treten. Für diejenigen Beamtinnen und Beamten, die im Jahr 1953 geboren sind, ist die stufenweise Anhebung des für die gesetzliche Altersgrenze maßgeblichen Lebensalters vorgesehen. 6. Übergangsregelung für Jahrgang 1955 (schwerbehindert) Schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte, die vor dem 1. Januar 1956 geboren sind, können auf ihren Antrag hin noch nach den alten Altersgrenzenregelungen mit vollendetem 63. Lebensjahr ohne Versorgungsabschläge in den Ruhestand treten. Für diejenigen schwerbehinderten Beamtinnen und Beamten, die nach dem 31. Dezember 1955 und vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, ist die stufenweise Anhebung des für einen abschlagsfreien Ruhestand maßgeblichen Lebensalters vorgesehen. 7. Übergangsregelungen bei Dienstunfähig keit bei Pensionierung 2016 bis 2013 Geregelt ist auch die stufenweise Anhebung des für den abschlagsfreien vorzeitigen Ruhestandseintritt maßgeblichen Lebensalters für diejenigen Beamtinnen und Beamten, die nach dem 31. Dezember 2015 und vor dem 1. Januar2024 (also in den Jahren 2016 bis 2023) wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, in den Ruhestand versetzt werden. Ebenso gibt es eine Übergangsregelung für Beamtinnen und Beamte, deren Dienstunfähigkeit nicht auf einem Dienstunfall beruht, bis zum 31. Dezember 2023 bereits nach 35 (statt 40) berücksichtigungsfähigen Jahren weiter mit Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Hinnahme von Versorgungsabschlägen in den Ruhestand treten. 8. FALTER-Arbeitszeitmodell Ferner wird älteren Beamtinnen und Beamten mit der Einführung des sogenannten FALTER- den Ruhestand bei gleichzeitig längerer Teilhabe am Berufsleben ermöglicht. Im Rahmen dieses Arbeitszeitmodells kann innerhalb eines maximal vierjährigen Zeitraums eine Teilzeitbeschäftigung mit der Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit ausgeübt werden. Das FALTER-Arbeitszeitmodell kann frühestens zwei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze oder einer besonderen Altersgrenze in Anspruch genommen werden und muss spätestens zwei Jahre nach Erreichen dieser Altersgrenze enden. Die Zeit-

21 21 räume vor und nach Erreichen der Altersgrenze müssen von gleicher Dauer sein. Diese Form der Teilzeitbeschäftigung steht zunächst bis zum 31. Dezember 2028 zur Verfügung. Bei Inanspruchnahme des FALTER-Arbeitszeitmodells erhalten Beamtinnen und Beamte neben ihren Teilzeitbezügen einen nicht ruhegehaltfähigen Zuschlag in Höhe von 50 Prozent desjenigen nicht um einen Versorgungsabschlag geminderten Ruhegehaltes, welches bei einer Versetzung in den Ruhestand am Tag vor dem Beginn der Teilzeitbeschäftigung zustünde. 9. freiwilliges Hinausschieben des Ruhe standsbeginns Außerdem sollen die Bestimmungen, die das Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand bei siert werden. Das Ende des Berufslebens soll so - soweit es die dienstlichen Belange zulassen - freier gestaltbar sein. In diesem Zusammenhang wird ein Rechtsanspruch auf das Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand geschaffen, der es erlaubt, die nachteiligen Auswirkungen einer familienbedingten Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung auf die Länge der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit und damit die Höhe des Ruhegehalts - zumindest teilweise - auszugleichen. Die Grundlagen der Pensionsaltersgrenzenanhebung werden auf die Mitglieder der Landesregierung übertragen. 10. Zuschlag bei begrenzter Dienstfähigkeit 44 LBesG setzt Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts um (Entscheidung vom 27. März C 50.11) zum Zuschlag bei begrenzter Dienstfähigkeit. Neben den zeitanteiligen Bezügen mindestens in Höhe des Ruhegehaltes wurde begrenzt Dienstfähigen bislang ein Zuschlag in Höhe von fünf Prozent der Dienstbezüge bei Vollzeitbeschäftigung (mindestens monatlich 200,-- EUR) gezahlt. Dieser Zuschlag wurde für den Fall, dass die zeitanteiligen Be- einer Aufzehrregelung verbunden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts berücksichtigt eine solche Regelung den Unterschied zwischen begrenzter Dienstfähigkeit und freiwilliger Teilzeitbeschäftigung nicht in ausreichender Form. Das bloße Streichen der Aufzehrregelung und damit die Rückkehr zur Rechtslage vor dem 30. Juni 2013 kommt als Lösung nicht in Betracht, da dann Fälle denkbar wären, in denen Beamte mit nur geringer Minderung der Dienstfähigkeit im Ergebnis höher besoldet wurden als vollzeitbeschäftigte Beamte. Deshalb soll an die bundesrechtliche Lösung angeknüpft werden mit einem Zuschlagsgrundbetrag in Höhe von 150,-- EUR und einem Erhöhungsbetrag von zehn Prozent der Differenz aus den gekürzten Dienstbezügen und den Dienstbezügen, die begrenzt Dienstfähige bei Vollzeitbeschäftigung erhalten würden. Das führt insgesamt bei begrenzt dienstfähigen Beamten Besserstellung. Finanzielle Einbußen gegenüber der bisherigen Zuschlagsregelung sind ausgeschlossen. Andere Bundesländer setzen dies nicht um. Fallbeispiele: Frage: Das Modell FALTER kann frühestens zwei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze oder einer besonderen Altersgrenze in Anspruch genommen werden. Ist die allgemeine Antragsaltersgrenze (63) eine besondere Altersgrenze in diesem Sinne? Antwort: Unter besondere Altersgrenze müsste auch die Antragsaltersgrenze fallen. Somit könnte das Verfahren FALTER ab 61 Jahren angewandt werden. Frage: Wie hoch sind die Versorgungsabschläge bei Antragsaltersgrenze 63 mit Geburtsjahr 1954.? Antwort: Die Abschläge richten sich nach der Regelaltersgrenze. Die ist für die Übergangsfälle bei Geburtsjahr 1954 das Jahr 65 plus 4 Monate. Somit 8,4% (28 x 0,3%). Gleiches Beispiel mit Geburtsjahr Antwort: Für den Jahrgang 1952 gibt es die Ausnahme, dass man mit 65 ohne Versorgungsabschlag in den Ruhestand gehen kann. Bei Antrag mit 63 Versorgungsabschlag bis 65, also 7,2%.

22 22 Gleiches Beispiel mit Geburtsjahr Antwort: Hier gilt eine Übergangsregelung: Geburtstag bis : Monat bis : Monate bis : Monate Entsprechend regelt sich dann auch der Versorgungsabschlag bei Antrag mit 63. Frage: Erstreckt sich die Ausnahmeregelung (mindestens 65 Jahre alt und 45 Dienstjahre auf den gesamten Zeitraum zwischen 65 und 67? Wonach bemisst sich der Versorgungsabschlag für die Antragsaltersgrenze 63? Antwort: Die Ausnahmeregelung bezieht sich auf den Zeitraum ab 65 Jahre. Die beiden Voraussetzungen mindestens 65 Jahre alt und 45 Dienstjahre müssen erfüllt sein. Der Versorgungsabschlag bemisst sich aber an der regulären Altersgrenze. Beispiel: Geburtsjahr Betroffener ist mit 66 Jahren 45 Jahre im Dienst. Er kann demnach abschlagsfrei mit 66 Jahren gehen. Sofern er mit 63 Jahren gehen will, bemisst sich die Kürzung an den 67 Jahren. Aufbauseminar für Personalräte Zu den beliebten und nach wie vor herausragenden und anerkannten Leistungen des DSTG- Landesverbandes gehören die Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen, die der DSTG- Landesverband anbietet. Eine bemerkenswert große Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern nimmt dieses Angebot immer wieder gerne in Anspruch. So veranstaltete der DSTG-Landesverband Rheinland-Pfalz vom 30. Juni bis 1. Juli 2015 im Brauhaus an der Gartenschau in Kaiserslautern erstmals wieder seit langer Zeit ein Aufbauseminar für Personalräte. Bei dem Personenkreis erachtete es die DSTG-Landesleitung für sehr sinnvoll, sich bei dieser Schulung hauptsächlich auf die Vorsitzenden der örtlichen Personalräte zu konzentrieren. Die vermittelnden Kenntnisse waren gerade für die Kolleginnen und Kollegen von hoher Bedeutung, die hauptsächlich vor Ort in die personalvertretungsrechtlichen Gegebenheiten intensiv eingebunden sind. Auch konnten die bereits zuvor in einem Grundlagenseminar vermittelten Kenntnisse der Personalratstätigkeit weiter vertieft werden. Für die Teilnahme an der Schulungsveranstaltung waren die Personalratsmitglieder gem. 41 LPersVG auf Antrag vom Dienst freizustellen. Die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft war für die Teilnehmer der Personalratsschulung nicht erforderlich gewesen. Seminarleiter Torsten Schlick konnte bei der Planung und Durchführung des Seminares wieder auf einen sehr kompetenten Stamm von Referenten zurückgreifen. Diese stellten sich als wahre Sachkenner ihrer Materie heraus und konnten komplizierte und schwierigste Themenbereiche in verständlicher Art und Weise den zu schulenden Kolleginnen und Kollegen vermitteln. Über die Besonderheiten im Beurteilungsrecht konnte der stellv. DSTG-Landesvorsitzende und zugleich Justiziar der DSTG, Gerhard Bißbort, ausführlich referieren. Einen großen und sehr interessanten Rundumblick über das Disziplinarrecht vermittelte Michael Quirmbach vom Landesamt für Steuern den Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Im Anschluss folgte ein Streifzug durch das Tarif- und Arbeitsrecht, welches von Andreas Mang, ebenfalls vom Landesamt für Steuern, bestens vorbereitet und verständlich dargelegt wurde. Über die Zusammenarbeit der

23 23 Stufenvertretung mit den örtlichen Personalräten, insbesondere über Sondersachverhalte des LPersVG, referierte der DSTG-Landesvorsitzende Stefan Bayer in gewohnter Manier. Auch der Aspekt des Gesundheitsmanagement durfte bei diesem Seminar natürlich nicht zu kurz kommen. Unter dem Motto Stressabbau in der Natur referierte der Förster Dieter Gass vom Landesforsten Rheinland-Pfalz bei einem gemütlichen Streifzug durch den Pfälzerwald. Den anwesenden örtlichen Personalräten der Steuer- und Finanzverwaltung sowie den Personalräten des Landesbetriebes LBB bot der DSTG-Landesverband ein umfangreiches Fortbildungsprogramm, welches für die alltägliche Arbeit als Personalvertreter hervorragend konzipiert war. Bei dem zweitägigen Seminar stand natürlich auch das Miteinander und der Austausch untereinander auf der Tagesordnung. Auch hierzu bot sich ausgiebig Gelegenheit. Die DSTG-Landesleitung bedankt sich an dieser Stelle nochmals bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die gelungene Veranstaltung und kann zugleich ankündigen, dass weitere Schulungen für Personalräte folgen werden.

24 24 Herzlichen Glückwunsch August / September Geburtstag Brandt, Hans-Peter OV Kaiserslautern Grünewald, Jürgen OV Trier Scherer, Ingo OV Neuwied Justinger, Gerhard OV Trier Wilfer, Hartwig OV Bernkastel-Wittlich 75. Geburtstag Mehl, Walter OV St.Goarshausen-St.Goar Müller, Horst OV Montabaur-Diez Steinacker, Hans OV Kaiserslautern Diensberg, Norbert OV Landesämter Steuern + Finanzen Büchner, Dorothea OV Neustadt Nist, Hermann OV Montabaur-Diez 80. Geburtstag Peters, Heinz OV Bad Kreuznach 85. Geburtstag Carius, Hans OV Pirmasens Meyer, Mathias OV Bernkastel-Wittlich 92. Geburtstag Waegelein, Helmi OV Bad Kreuznach Der Landesverband der DSTG Rheinland-Pfalz gratuliert allen Mitgliedern zum Geburtstag und wünscht auch im neuen Lebensjahr weiterhin gute Gesundheit. Hinweis Die nächste Ausgabe des DSTG Klartextes erscheint Ende September 2015.

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