Protokoll Gemeinderat

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1 Niederschrift über die 5. öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Gottmadingen am 18. März 2014 Die Sitzung fand auf schriftliche Einladung des Bürgermeisters vom 13. März 2014 statt. Beginn: 18:00 Uhr Ende: 20:05 Uhr Anwesende: () - entschuldigt Vorsitzender: Gemeinderäte: Verwaltung: Bürgermeister Dr. Michael Klinger Beyl Walter Binder Daniel Brachat Herbert Bronke Nadine Buchholz Herbert (De Felice Luigi - entschuldigt -) (Dreier Markus - entschuldigt -) (Fahr Norbert - entschuldigt -) Fix Peter Gassner Bernhard Geyer Joachim Graf Kirsten - Urkundsperson - Graf Wolfgang - Urkundsperson ab 18:09 Uhr während TOP3 Herberger Veronika Kipker-Preyß Claudia - Urkundsperson - Koch Eberhard (Koch Titus - entschuldigt -) (Mack Karl - entschuldigt -) Muffler Meinrad Ruf Georg Ruh Christof Sauter Klaus Sixta Silvia bis 18:30 Uhr während TOP 6 Vogler Peter Wengert Katharina bis 19:42 Uhr während TOP 11 Emhardt Sabrina Gramlich Urban Hofmann Achim Ley Andreas Pingitzer Patrick Reischmann Andreas - als Schriftführer - Steinbrenner Florian 41

2 Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TAGESORDNUNG 1. Fragestunde Es werden keine Fragen gestellt. 2. Bekanntgabe der Niederschriften über die 3. und 4. öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 11. und 18. Februar 2014 Beide Niederschriften werden ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen. 3. Jahresabschluss 2013 a) Vorläufige Haushaltsreste b) Überblick über das vorläufige Jahresergebnis 2013 Herr Ley verweist auf die Vorlage vom 13. März 2014 und geht anhand einer PowerPoint-Präsentation auf die Eckpunkte ein. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt. a) Vorläufige Haushaltsreste 2013 Zunächst stellt Herr Ley die Haushaltseinnahmereste vor. Danach geht er auf die Haushaltsausgabereste ein und erläutert jeweils die aufgeführten Positionen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die zu übertragenden Haushaltsreste von ca. 2,6 Millionen sehr hoch seien. Dies bedeute, dass die Verwaltung noch Vieles aus dem vergangenen Haushaltsjahr zu erledigen habe. b) Überblick über das vorläufige Jahresergebnis 2013 Auch hier zeigt Herr Ley die einzelnen Positionen auf und erläutert, wie sich diese zusammensetzen. Er beginnt mit den Einnahmen des Verwaltungshaushaltes und kommt danach auf die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes zu sprechen. Im weiteren Verlauf geht er auf den Vermögenshaushalt näher ein und zeigt auch hier die Einnahmen und Ausgaben jeweils getrennt auf. Abschließend informiert Herr Ley über den Schuldenstand und die Entwicklung der Rücklagen. Der Vorsitzende macht anschließend noch eine politische Bemerkung. Angesichts des anstehenden Schulprojekts halte er die positive Entwicklung der Rücklagen für bitter notwendig. Zu den hohen Haushaltsresten erklärt er, dies sei ein Hinweis darauf, dass sich die Verwaltung ein zu großes Arbeitsprogramm aufladen würde. Denn obwohl man die Themen intensiv und mit Nachdruck bearbeite, ließe sich Vieles im angestrebten Zeitrahmen nicht bewerkstelligen. Insofern mahne er im Hinblick auf die Großprojekte der kommenden Jahre, das Arbeitspensum kritisch zu beurteilen. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden öffentliche Sitzung am 18. März 2014

3 Den vorläufigen Haushaltsresten 2013 wird zugestimmt. Der Bericht zum vorläufigen Jahresergebnis 2013 wird zur Kenntnis genommen. 4. Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für die Jahresrechnung 2013 und für den Haushaltsplan 2015 Herr Ley verweist auf die Vorlage vom 13. März 2014 und erläutert den Sachverhalt anhand einer PowerPoint-Präsentation, welche zum Protokoll genommen wird. Er kommt zu dem Ergebnis, dem Gemeinderat die Festsetzung eines kalkulatorischen Zinssatzes von 3 % zu empfehlen. Obwohl laut Rechtsprechung auch eine stärkere Reduzierung möglich wäre, halte er einen kalkulatorischen Zinssatz unter 3 % nicht für sinnvoll. Ein Zinssatz von 3 % sei auf jeden Fall rechtssicher, denn es gebe Kommunen mit deutlich höheren kalkulatorischen Zinssätzen. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Der kalkulatorische Zinssatz wird für das Rechnungsjahr 2013 auf 3 % festgesetzt. Für den Haushaltsplan 2015 wird der kalkulatorische Zinssatz ebenfalls auf 3 % festgesetzt. 5. Beteiligungsbericht 2013 Herr Ley verweist auf die Vorlage vom 13. März 2014 und erläutert die Situation anhand einer Power- Point-Präsentation, welche dem Protokoll beigefügt ist. Er erklärt, die Beteiligungen hätten sich gegenüber dem letzten Jahr nicht verändert. Er trägt die ersten drei Unternehmen vor und kommt danach noch auf die nachrichtlich aufgeführten Beteiligungen zu sprechen. Hierbei stellt er fest, dass die Volksbank Singen-Engen eg zwischenzeitlich umfirmiert habe und der Name deshalb in der Vorlage falsch abgedruckt sei. Richtig müsse es heißen Volksbank eg Schwarzwald Baar Hegau. Man werde dies entsprechend korrigieren. Weiter informiert Herr Ley darüber, dass man aufgrund des geringen Umfangs der Beteiligungen berechtigt sei, den Bericht lediglich in Kurzform darzustellen. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Dem Beteiligungsbericht 2013 wird zugestimmt. 6. Konzessionsvergabeverfahren Strom und Gas - Beratung der Auswahlkriterien und Verfahrensbrief Herr Ley verweist auf die Vorlagen vom 5. und 11. Februar Er stellt den Sachverhalt anhand einer PowerPoint-Präsentation dar, welche dem Protokoll beigefügt ist. 5. öffentliche Sitzung am 18. März

4 Zunächst erläutert er anhand einer Zeitschiene, dass man sich noch im geplanten Zeitrahmen bewege. In der nächsten Gemeinderatssitzung am 8. April 2014 müssten die Auswahlkriterien festgelegt werden. Danach geht er näher auf die fünf nach dem Energiewirtschaftsgesetzt zu berücksichtigenden Hauptkriterien ein. Anschließend zeigt er auf, dass die Kriterien 1 bis 4 gegenüber dem Kriterium 5 überwiegend gewichtet werden müssten. Dies bedeute mindestens ein Verhältnis von 60 % zu 40 %. Im weiteren Verlauf geht er auf drei denkbare Strategien bei der zukünftigen Ausrichtung des Netzbetriebes ein. Abschließend erläutert er noch die Schlagworte Smart Grid und Smart Meter. Der Vorsitzende ergänzt, ein langes Gespräch mit Herrn Gersemann geführt zu haben. Verschiedene Dinge seien hierbei nochmals deutlich geworden. So kommt er auf den vorliegenden Kriterienkatalog zu sprechen und erklärt, je mehr Kriterien man definieren würde, um so mehr Qualität würde man von den sich bewerbenden Netzbetreibern einfordern. Anhand der Systematik werde auch klar, dass man die Hauptkriterien 1 bis 4 im Verhältnis zum Hauptkriterium 5 (Konzessionsvertrag) umso stärker gewichten müsse, je mehr Qualität man fordere. Dies macht er beispielhaft anhand des Kriteriums Umweltfreundlichkeit im Netzausbau deutlich. So könnte man z. B. vorgeben, dass Leitungsgräben nur mit Recyclingmaterial verfüllt und nur Servicebzw. Werkstattfahrzeuge mit Elektroantrieb eingesetzt werden dürften. Ein weiteres Kriterium könnte möglicherweise sein, wie pfleglich ein Netzbetreiber mit dem Eigentum der Gemeinde umgehen würde. Als zusätzliche Beispiele nennt der Vorsitzende die Kriterien Einrichtung eines Service-Centers in Gottmadingen und Einsatz intelligenter Stromnetze sowie -zähler. Falls man einen sehr umfangreichen Kriterienkatalog zusammenstellen würde, könnte dies dazu führen, keine Bewerber zu bekommen oder aber hohe Netzentgelte entrichten zu müssen. Die hohen Netzentgelte könnten der Gemeinde dann zum Nachteil gereichen, wenn sie eventuell eine gemeinsame Netzgesellschaft gründen und betreiben wolle. Herr Ley geht noch auf einen weiteren Nachteil steigender Netzentgelte ein. So könnte es nämlich passieren, dass potenzielle Anbieter gar nicht erst auftreten würden, weil sie zu hohe Netzentgelte entrichten müssten. Dies hätte dann wiederum einschränkende Auswirkungen für die Stromkunden bei der freien Wahl ihres Stromanbieters. Herr Gemeinderat Muffler stellt die Frage, ob das Verfahren Auswirkungen auf die Möglichkeit des Stromanbieterwechsels haben könnte. Falls ja, würde er empfehlen, die freie Wahl des Stromanbieters als Kriterium aufzunehmen. Der Vorsitzende bestätigt, dass sich das Verfahren sehr wohl dahingehend auswirken könnte, ob der Stromkunde seinen Anbieter frei wählen könne. Insofern sollte dieses Kriterium in der zu erarbeitenden Ausschreibung eigenständig mit aufgenommen werden, also der physikalischen Netzanschluss an das deutsche Stromnetz. Die Gemeinde Rielasingen-Worblingen sei in diesem Verfahren bereits weiter fortgeschritten, was sich positiv auf den Ausgang des Gottmadinger Verfahrens auswirken könnte. Dennoch sollte man sich hierauf nicht verlassen und als Trittbrettfahrer auftreten, sondern selbst handeln. Der Vorsitzende schlägt dem Gemeinderat vor, die Verwaltung damit zu beauftragen, zusammen mit Herrn Gersemann sinnvolle Vorschläge auszuarbeiten und diese dem Gemeinderat vorzulegen. Ziel müsse es sein, nicht zu viele Vorgaben zu machen, aber dennoch einige Umweltkriterien aufzunehmen. Beispielhaft zählt der Vorsitzende folgende denkbare Kriterien auf: - Wie schnell werden EEG-Anlagen an das Netz angeschlossen? - Ist das Netz als Speichernetz tauglich? - Werden intelligente Stromnetze und -zähler eingerichtet? öffentliche Sitzung am 18. März 2014

5 Frau Gemeinderätin Graf würde sich wünschen, mehr Hilfestellung zu bekommen, weil sie als Mitglied des Gemeinderates nicht abschätzen könne, wie sich die Definition eines Kriteriums letztlich auswirken würde. Aus ihrer Sicht wäre die Kundenfreundlichkeit ebenfalls eine wichtige Vorgabe. Der Vorsitzende zeigt sich mit der Aufnahme dieses Kriteriums einverstanden. Er erklärt, die Diskussion bislang so interpretiert zu haben, dass der Gemeinderat grundsätzlich über die Festlegung der Kriterien diskutieren wolle. Deshalb habe er die Thematik erneut auf die Tagesordnung genommen. Der Vorsitzende fasst die möglichen Auswahlkriterien wie folgt zusammen: - Möglichkeit der freien Wahl des Stromanbieters ohne Schweizer Netz - intelligente Netze - Umweltfreundlichkeit - Verbraucherfreundlichkeit. Der Gemeinderat fasst daraufhin einstimmig folgenden Die Verwaltung wird beauftragt, die Festlegung der Auswahlkriterien sowie deren Gewichtung vorzubereiten und diese dem Gemeinderat zur weiteren Beratung zu empfehlen. Herr Ley bemerkt zum weiteren Ablauf, das dann vorliegende Ergebnis werde in einen Verfahrensbrief münden, welchen die Bewerber an die Hand bekommen würden, um ein indikatives Angebot unterbreiten zu können. 7. Zuschussanträge a) Schützengesellschaft Gottmadingen e.v. b) VFB Randegg e.v. Herr Ley verweist auf die Vorlage vom 13. März 2014 und stellt den Sachverhalt dar. Er erklärt, man habe für die Bezuschussung solcher nicht alltäglichen Vereinsangelegenheiten einen Projekt- Fördertopf eingerichtet, in welchem derzeit insgesamt ca ,00 enthalten seien. Die Verwaltung schlage deshalb vor, hiervon 2.000,00 an den Schützenverein zu geben. Darüber hinaus schlage man vor, den als Landeszuschuss bezeichneten Zuschuss des badischen Sportbundes von ,00 so lange zwischen zu finanzieren, bis der Zuschuss an den Verein tatsächlich ausbezahlt sei. Bei solchen Sportbund-Zuschüssen sei es durchaus üblich, dass nur Teilbeträge gewährt würden und sich die gesamte Auszahlung mindestens über zwei Jahre hinziehen würde. Für den VFB Randegg schlage man ebenfalls vor, 2.000,00 aus dem Projektfördertopf zur Verfügung zu stellen. Allerdings empfehle die Verwaltung, diesen Betrag mit allgemeinen Haushaltsmitteln noch etwas aufzustocken, weil der VFB Randegg bereit gewesen sei, die von ihm in der Halle benutzten Räume für den Kindergarten frei zu machen. Nur deshalb sei die Notwendigkeit entstanden, ein separates Gebäude zu errichten. Die Verwaltung könnte sich vorstellen, nochmals 2.000,00 zur Verfügung zu stellen. Der Vorsitzende ergänzt, man hätte einen Antrag beim Sportbund auf die Genehmigung von Fördermitteln stellen können, falls man am Anfang gewusst hätte, auf welche Bausumme das Projekt letztlich hinausgelaufen sei. Denn tatsächlich sei es so, dass das Gebäude letztlich deutlich aufwendiger und kostenintensiver erstellt worden sei, als man ursprünglich angenommen hätte. Herr Gemeinderat Graf ist mit den Vorschlägen der Verwaltung grundsätzlich einverstanden. Allerdings vertritt er die Auffassung, dass ein Zuschuss an den VFB Randegg nichts mit einer Vereinsförderung zu 5. öffentliche Sitzung am 18. März

6 tun habe, weil es letztlich die Verwaltung gewesen sei, welche die Entwicklung ausgelöst hätte. Insofern spreche er sich dafür aus, das Geld aus allgemeinen Haushaltsmitteln und nicht aus dem Projekt- Fördertopf zur Verfügung zu stellen. Frau Gemeinderätin Wengert ist ebenfalls der Meinung, dass es sich beim VFB Randegg nicht um eine Maßnahme der Vereinsförderung handeln würde. Angesichts der sehr hohen Eigenleistungen und der Deckungslücke von ,00 plädiere sie dafür, dem Verein einen Gesamtbetrag von ,00 zur Verfügung zu stellen. Falls dieser Vorschlag keine Mehrheit finden sollte, stelle sie vorsorglich einen Antrag auf Bezuschussung mit Mitteln aus der Anneliese-Bilger-Stiftung. Der Vorsitzende erinnert daran, dass der VFB Randegg ursprünglich beabsichtigt hätte, einen Container zur Lagerung seines Materials aufzustellen. Für die Realisierung einer solche Container-Lösung wären laut Kostenschätzung des Bauamtes ca ,00 erforderlich gewesen. Auf dieser Grundlage hätte die Gemeinde dem Verein damals bereits einen Betrag von 7.000,00 zur Verfügung gestellt. Insofern könne er sich auch vorstellen, so der Vorsitzende weiter, über einen erneuten Zuschuss in der Größenordnung von ca ,00 oder etwas höher zu reden. Mit eines Befürwortung des Antrag, ,00 zur Verfügung stellen, habe er allerdings Mühe. Frau Gemeinderätin Graf bemerkt, die weiteren Ausbaustufen der Halle Randegg würden sich bekanntermaßen verzögern. Ebenso sei zutreffend, dass die Errichtung eines Gebäudes in der jetzigen Qualität seinerzeit nicht absehbar gewesen sei. Insofern könne sie sich vorstellen, auch einen Zuschuss von 6.000,00 zu gewähren. Einen Betrag in der Größenordnung von ,00 halte sie aber ebenfalls für zu hoch. Der Vorsitzende stellt den weitergehenden Antrag von Frau Gemeinderätin Wengert zur Abstimmung. Der Gemeinderat fasst mit 6 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen folgenden Der Antrag, dem VFB Randegg einen Zuschuss von ,00 an aus eigenen Haushaltsmitteln zu gewähren, wird abgelehnt. Weiter fasst der Gemeinderat mehrheitlich folgenden Dem VFB Randegg wird ein Zuschuss von 6.000,00 aus allgemeinen Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt. Weiter fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Der Schützengesellschaft Gottmadingen e.v. wird ein Zuschuss von 2.000,00 aus dem Projekt- Fördertopf gewährt. Außerdem übernimmt die Gemeinde die Zwischenfinanzierung des Landeszuschusses von , öffentliche Sitzung am 18. März 2014

7 8. Beförderung Kindergartenkinder Ebringen Herr Hofmann stellt den Sachverhalt anhand einer PowerPoint-Präsentation dar, welche zum Protokoll genommen wird. Er erinnert an die in den letzten Gemeinderatssitzungen bereits erfolgten Beratungen und geht nochmals kurz auf die Historie ein. So würde der Linienbus seit dem Fahrplanwechsel 2013 nicht mehr von Bietingen nach Gottmadingen zurück, sondern direkt nach Hilzingen fahren. Deshalb hätte die Begleitperson seither keine Möglichkeit mehr von Bietingen zurück nach Gottmadingen zu kommen. Als Übergangslösung fahre seit dem Fahrplanwechsel eine Botengängerin parallel mit dem PKW nach Bietingen, um die Begleitperson dort wieder abzuholen. Dies könne auf Dauer keinesfalls praktiziert werden. Deshalb habe man nach anderen Möglichkeiten gesucht. Die erste Idee sei eine Taxibeförderung gewesen, welche sich aber als relativ teuer herausgestellt hätte, weil das Taxiunternehmen jeweils Kindersitze montieren und wieder demontieren müsste. Bisher hätten sich die Kosten für die Begleitung der Kindergartenkinder auf insgesamt ca ,00 belaufen. Falls man die Vormittagsfahrten mit einem Taxi ausführen würde, würden statt dessen Kosten von ca ,00 entstehen. Würde man darüber hinaus auch nachmittags ein Taxi fahren lassen, würden sich die Kosten sogar auf ,00 erhöhen. Alternativ habe man auch über eine Eltern-Lösung bei den Vormittagsfahrten nachgedacht. Ergänzend könnte es vielleicht auch in Frage kommen, die Kinder mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Eltern ohne Begleitperson zu befördern. Für die Eltern wäre es jedenfalls eine Erleichterung, wenn sie die Fahrten nur vormittags selbst organisieren müssten und nachmittags weiterhin den bisherigen Service der Gemeinde in Anspruch nehmen könnten. Der Vorsitzende informiert darüber, von den Eltern selbstverständlich nicht mit Begeisterung empfangen worden zu sein. Allerdings hätten die Eltern angesichts der hohen Taxikosten Verständnis gezeigt, dass eine solche Lösung nicht darstellbar sei. Es gäbe einzelne Eltern, welche bereit wären, sich mit einer unbegleiteten Beförderung im Linienbus einverstanden zu erklären. Grundsätzlich müsse man festhalten, dass es sich bei dem erbrachten Service um eine spezielle Ebringer Lösung handeln würde. Denn Kinder, welche beispielsweise im Gebiet des Heilsberges wohnen und den evangelischen Kindergarten besuchen würden, seien ähnlich lange unterwegs und könnten ebenfalls nicht alleine losgeschickt werden. Auch Kinder aus Murbach würde man z. B. nicht nach Randegg in den Kindergarten befördern. Frau Gemeinderätin Graf stellt zusammenfassend fest, dass es keine Verpflichtung gebe, Kinder in den Kindergarten zu fahren. Insofern handle es sich um einen Alten Zopf, welchen man abschneiden sollte. Frau Gemeinderätin Wengert würde es als einen Rückschritt empfinden, falls die Beförderung nicht mehr organisiert werden sollte, weil eine Dienstleistung der Gemeinde entfallen würde. Nach ihrer Meinung sei die Situation in Ebringen nicht vergleichbar mit der Situation innerhalb von Gottmadingen, denn sie halte eine Überlandfahrt für problematischer. Im Übrigen sei es schon jetzt beispielsweise an der Hebelschule so, dass arbeitende Eltern Schwierigkeiten hätten, die Kinder zur Schule zu bringen. Der Vorsitzende bemerkt, er würde Kindergartenkinder weder von Ebringen nach Bietingen, noch innerhalb von Gottmadingen alleine auf deren Weg laufen lassen. Selbstverständlich sei es für arbeitende Eltern ein Organisationsproblem, aber dies wäre in Gottmadingen nicht anders als in Ebringen. Frau Gemeinderätin Kipker-Preyß hält es für eine Daueraufgabe des Gemeinderates, attraktive Öffnungs- und Betreuungszeiten zu schaffen, welche sich noch stärker an den Bedürfnissen der Eltern 5. öffentliche Sitzung am 18. März

8 orientieren würden. Allerdings löse man dieses Grundsatzproblem nicht durch die zur Diskussion stehende Ebringer Regelung. Frau Gemeinderätin Bronke spricht sich dafür aus, alle Kinder gleich zu behandeln. Wenn sich jemand dafür entscheide, in Ebringen zu wohnen, dann sei er sich dessen bewusst, auf dem Land zu leben. Andere Eltern würden sich ebenso bewusst dafür entscheiden, in der Nähe eines Kindergartens oder einer Schule zu wohnen, um den Fahraufwand reduzieren zu können. Sie vertrete die Meinung, Gottmadingen sei hinsichtlich flexibler Öffnungszeiten und Betreuungsangeboten sehr gut aufgestellt. Aus ihrer Sicht sei es von Eltern nicht zu viel verlangt, sich Zeit für seine Kinder nehmen zu müssen. Frau Gemeinderätin Graf stellt die Frage, um wie viele Kinder es sich in Ebringen handeln würde. Der Vorsitzende erklärt, es gehe um sieben Kinder aus vier Familien. Demnächst würden aber zwei Kinder in die Schule kommen, so dass noch fünf Kindergartenkinder übrig blieben. In absehbarer Zeit sei eventuell sogar nur noch ein Kind zu befördern, wobei natürlich in der Zwischenzeit neue Kinder geboren werden oder Familien mit Kindern nach Ebringen ziehen könnten. Frau Gemeinderätin Graf ist der Meinung, dass es sich um sehr viel Geld für relativ wenige Kinder handeln würde, was zusätzlich dafür sprechen würde, diese alte Sonderlösung abzuschaffen. Herr Gemeinderat Geyer spricht sich für einen Kompromiss aus und könnte sich vorstellen, die Lösung noch ein Jahr zu praktizieren und erst dann zu beenden. Der Vorsitzende schlägt vor, die Nachmittagsbeförderung noch so lange aufrecht zu erhalten, wie der Busumlauf funktionieren würde und die Begleitperson gesundheitlich in der Lage sei, die Kinder zu beaufsichtigen. Um den Eltern ausreichend Vorlauf zur Organisation einer eigenen Vormittagsbeförderung geben zu können, könnte er sich vorstellen, die jetzt praktizierte Begleitungsregelung eventuell noch bis zu den Osterferien 2014 fortzuführen. Frau Gemeinderätin Graf stellt, auch vor dem Hintergrund des fortgeschrittenen Alters der Begleitperson, den weitergehenden Antrag, die Begleitung der Ebringer Kindergartenkinder nach den Sommerferien 2014 komplett, also auch nachmittags, ersatzlos zu streichen. Der Gemeinderat fasst mit 9 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen folgenden Der weitergehende Antrag von Frau Gemeinderätin Graf, die Vormittagsbegleitung bis Ostern und die Nachmittagsbegleitung nur noch bis zu den Sommerferien 2014 aufrecht zu erhalten, ist abgelehnt. Danach stimmt der Gemeinderat über den nicht so weit gehenden Vorschlag der Verwaltung ab und fasst mit 14 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen folgenden Die Vormittagsbegleitung wird noch bis zu den Osterferien 2014 aufrecht erhalten und danach ersatzlos eingestellt. Die Nachmittagsbegleitung wird so lange von der Gemeinde organisiert, bis es die personelle Situation nicht mehr erlaubt oder der Busumlauf nicht mehr funktioniert öffentliche Sitzung am 18. März 2014

9 9. Gemeindewald Gottmadingen - Vorgezogene 10-jährige Forsteinrichtung Herr Ley verweist auf die Vorlage vom 13. März 2014 und erläutert den Sachverhalt. Er kommt zu der Einschätzung, dass sich der Überschuss aus der Bewirtschaftung des Gemeindewaldes voraussichtlich gegen Null reduzieren würde, falls die neue Forsteinrichtung vorgezogen würde. Herr Gemeinderat Muffler stellt die Frage, ob es dennoch möglich wäre, die örtliche Nachfrage nach Brennholz zu befriedigen. Herr Ley bejaht dies und versichert, es werde auf jeden Fall ausreichend Reisschläge geben. Man halte es jedenfalls für sinnvoll, mit der neuen Forsteinrichtung gleich zu beginnen, anstatt über die nächsten Jahre eine Vollbremsung hinzulegen. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Für den Gemeindewald Gottmadingen soll die neue Forsteinrichtung vorgezogen werden. Bis zum Beginn der vorgezogenen Forsteinrichtung wird die Verwaltung ermächtigt, den jährlichen Hiebsatz mit dem Kreisforstamt festzusetzen. 10. Änderung Friedhofssatzung - Beratung über Ausschluss Grabsteine aus Kinderarbeit Herr Gramlich verweist auf die Vorlage vom 11. März 2014 und stellt die Situation anhand einer PowerPoint-Präsentation dar, welche zum Protokoll genommen wird. Zunächst erinnert Herr Gramlich an eine Information des Gemeinderats vom letzten Jahr, wonach es in Baden-Württemberg zwischenzeitlich möglich geworden sei, Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit über eine Änderung der Friedhofssatzung auszuschließen. Er trägt den Beschlussvorschlag der Verwaltung vor und informiert darüber, dass es Zertifizierungsstellen gebe, aber auch jeder Steinmetz einen individuellen Nachweis erbringen könne. Es obliege dann der Verwaltung zu überprüfen, ob dieser Nachweis geeignet sei. Der Vorsitzende vertritt die Auffassung, dass allein die Tatsache, über diese Thematik zu sprechen, ein großer Fortschritt sei. Die Regelung passe auch gut zur Selbstverpflichtung der Gemeinde z. B. beim Einkauf von Textilien oder Kaffee auf fair gehandelte Produkte zu setzen. Analog hierzu verhalte man sich auch bei der Gartengestaltung. Als Beispiel verweist der Vorsitzende auf die zur Beschaffung anstehenden T-Shirts für die Helfer beim diesjährigen slowup. Herr Eberhard Koch erinnert an alte Gemeinderatsbeschlüsse über diese Thematik. Er halte es für zumutbar für fair hergestellte und gehandelte Produkte einen etwas höheren Preis zu bezahlen. Es gebe alternativ durchaus auch die Möglichkeit, Steine aus Europa, z. B. den Alpen zu verwenden. 5. öffentliche Sitzung am 18. März

10 Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Folgender Paragraph soll in die Friedhofsordnung der Gemeinde Gottmadingen aufgenommen werden: 17a Verbot von Grabsteinen und Grabeinfassungen aus ausbeuterischer Kinderarbeit Es dürfen nur Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hergestellt sind. Der Nachweis ist durch Siegel einer unabhängigen Zertifizierungsstelle oder in anderer geeigneter Weise zu erbringen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Satzungsänderung vorzubereiten. 11. Synagogenplatz Randegg a) Stand der Maßnahme b) Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben Die Herren Gemeinderäte Beyl und Gassner, sowie Frau Gemeinderätin Graf sind befangen und verlassen den Sitzungstisch. Sie nehmen im Zuhörerraum Platz. Herr Gramlich verweist auf die Vorlage vom 12. März 2014 und stellt den Sachverhalt anhand einer PowerPoint-Präsentation dar, welche zum Protokoll genommen wird. Er erinnert an den ursprünglichen Beschluss aus dem Jahr 2008 und die Planungen aus dem Jahr Mittlerweile sei es so, dass die Gestaltung des Geländes wie geplant erfolgen könne. Allerdings bereite die Umsetzung des Balkens mit den Namen der Opfer technische Probleme. Das ursprünglich für den Balken vorgesehene Material Beton könne nun nicht mehr verwendet werden, weshalb man nach Alternativen gesucht habe. In Frage kommen könnte die Verwendung von Corten-Stahlblechen mit ausgeschnittenen Namen. Eine ganz neue Idee sei es, den Balken aus Schwarz-Stahlblechen mit ausgeschnittenen Namen anzufertigen und im Inneren des Balkens ein rot lackiertes Blech anzubringen, damit sich der Balken von der Stahleinfassung des Geländes abheben würde. Herr Gemeinderat Sauter stellt die Frage, wie viele Namen vorgesehen seien. Herr Gramlich gibt zur Antwort, dass es sich um 59 Namen handeln würde. Der Balken müsse hierfür eine Länge von ca. 12 bis 15 Meter aufweisen, wobei die Namen auf der Vorder- und Oberseite ausgeschnitten würden. Herr Gemeinderat Graf stellt die Frage, ob es sich bei der neuesten Material-Idee um natur belassenen Schwarz-Stahl oder um schwarz lackierten Stahl handeln würde. Herr Gramlich erklärt, es gehe um natur belassenen Schwarz-Stahl, welcher eingeölt werden könnte, um ihn länger vor Korrosion zu schützen. Der Vorsitzende erinnert an die ursprüngliche Idee, einen roten Betonbalken zu gestalten, der sehr auffällig und verstörend auf die vorbeifahrenden Autofahrer gewirkt hätte. Diese Idee sei deshalb überzeugend gewesen, weil sich der massive Balken sehr präsent im Straßenraum dargestellt hätte. Die öffentliche Sitzung am 18. März 2014

11 Verwendung von Corten-Stahl sei zur Zeit bei der Gartengestaltung sehr modern und habe deshalb mittlerweile den Status eines beliebigen Gartengestaltungselements erlangt. Er vertrete aber die Auffassung, dass der Balken mit den Namen der Opfer auffällig eigenständig sein sollte und auch nicht gleich wie die Einfassung bzw. Abgrenzung des Synagogengrundrisses. Herr Gemeinderat Graf ist der Meinung, dass der ursprünglich geplante, massive rote Betonbalken schon ideal gewesen wäre. Er gibt zu bedenken, dass Corten-Stahl nach einer gewissen Zeit kaum eine andere Optik bieten würde als schwarz belassener Naturstahl. Der Vorschlag, den Schwarz-Stahl zu ölen, helfe hier kaum weiter, weil dauernd nachgeölt werden müsste, um überhaupt eine Wirkung erzielen zu können. Herr Gemeinderat Sauter stellt die Frage, aus welchem Material die Silhouette der Bierflasche auf dem Sudhaus-Platz hergestellt worden sei. Der Vorsitzende gibt zur Antwort, dass es sich um Corten-Stahl handeln würde. Herr Gemeinderat Sauter ist aufgrund dieser Antwort der Meinung, dass es dann richtig wäre, an dieser Stelle ebenfalls Corten-Stahl zu verwenden. Auch Herr Gemeinderat Ruf kann sich rostigen Stahl gut als Material für den Namensbalken vorstellen. Er ist der Meinung, ein Balken aus natur belassenem Stahl würde ebenso gut funktionieren wie der ursprünglich geplante Betonbalken, weil er ebenfalls eine sehr dominante Wirkung hätte. Hierzu trage auch die Tatsache bei, dass der Balken leicht über dem Gelände schweben würde. Frau Gemeinderätin Bronke würde den Balken in Schwarz-Stahl herstellen, falls es tatsächlich zutreffen sollte, dass die Optik nach ca. fünf Jahren die gleiche wie beim Corten-Stahl wäre. Grundsätzlich empfindet sie die vorgeschlagene Lösung mit ausgeschnittenen Buchstaben für sehr gelungen, weil deutlich gemacht würde, dass hier Menschen aus dem Leben herausgerissen worden seien und danach gefehlt hätten, so wie der fehlende Stahl. Herr Gemeinderat Geyer hält es ebenfalls grundsätzlich für eine gute Idee, die Situation unter der Verwendung von Stahl zu lösen und die Buchstaben herauszuschneiden. Allerdings könnte er sich leider vorstellen, dass man sehr schnell schmutzig werden würde, wenn man das Material anfassen oder gar, wie ursprünglich angedacht, sich auf den Balken setzen würde. Bei dem ursprünglich geplanten Betonbalken wäre dies hingegen besser gewesen. Der Vorsitzende schlägt vor, Herrn Gassner als Planer und fachkundigen Bürger zu hören. Der Gemeinderat ist hiermit einverstanden. Herr Gassner erklärt, es sei ihm auch beim neuen Gestaltungsvorschlag wichtig gewesen, die Namen der Opfer darstellen zu können. Es sei tatsächlich so, dass die bei der Betonkonstruktion gegebene Möglichkeit des Draufsitzens schon deswegen entfalle, weil auch auf der Oberseite des Stahlbalkens Namen dargestellt seien. Beim Betonbalken wäre dies nicht der Fall gewesen. Er verdeutlicht, dass die nun diskutierte Gestaltung eine völlig andere Wirkung haben würde als ein Balken aus nicht durchbrochenen Stahlblechen. Denn letztlich werde die Konstruktion aufgrund der auf der Vorder- und Oberseite ausgeschnittenen Namen eher wie ein Netz wirken und nicht als massive Konstruktion in Erscheinung treten. Insofern treffe die zuvor geäußerte Befürchtung des Vorsitzenden, man schaffe eine beliebig wirkende Gartenausstellung, nicht zu. Er sei aufgrund der Perforation davon überzeugt, dass auch die Stahlkonstruktion für eine vergleichbar hohe Aufmerksamkeit sorgen würde wie der ursprünglich geplante Betonbalken. Zu den beiden unterschiedlichen Stahlsorten erklärt Herr Gassner, dass Corten-Stahl tatsächlich langlebiger sei als Schwarz-Stahl. Dem Vorsitzenden war es wichtig, sich für diese Diskussion ausreichend Zeit zu nehmen. Er sei nach wie vor der Auffassung, dass der Betonbalken die Autofahrer eher zum Aussteigen gezwungen hätte. 5. öffentliche Sitzung am 18. März

12 Frau Gemeinderätin Bronke könnte sich vorstellen, dass die ausgeschnittenen Namen der Stahlkonstruktion aufgrund der besseren räumlichen Wirkung, sogar noch einen stärkeren Effekt haben könnten als der Betonbalken mit den um nur wenige Millimeter vertieft eingeprägten Namen. Frau Gemeinderätin Kipker-Preyß ist der Meinung, eine einheitliche Gestaltung würde eine bessere Wirkung erzielen als die Ausführung der Abgrenzung des Synagogengrundrisses einerseits und des Namensbalkens andererseits in unterschiedlichen Stahlmaterialien. Ein solcher Stahlmix würde eher von den Namen ablenken und für ein Verflachen der Wirkung sorgen. Herr Gemeinderat Binder stellt die Frage nach den Mehrkosten, für eine Ausführung in Bronzeblechen. Bronze hätte wesentlich mehr Qualität als Stahl und sei ein nahezu ewig haltbares Material. Stahl hingegen sei, wie vom Vorsitzenden befürchtet, eher landläufig. Herr Gemeinderat Graf weist darauf hin, dass sich bei der Verwendung von Stahl vor allem auf der Oberseite des roten, innen liegenden Bleches eventuell sehr schnell Rostflecken aufgrund der heruntertropfenden Rostbrühe bilden könnten. Falls man der Idee von Herrn Gemeinderat Binder beitreten könnte, wäre dieses Thema natürlich dauerhaft erledigt. Der Vorsitzende bringt erneut zum Ausdruck, keine Kampfanstimmung anzustreben, sondern das Thema neu beraten und für heute von der Tagesordnung absetzen zu wollen. Man müsse einfach nochmals in Erinnerung rufen, dass der ursprünglich geplante Betonbalken, aufgrund der Vielzahl der mittlerweile bekannten Namen, technisch nicht mehr funktionieren würde, weil er zu groß geplant werden müsste. Trotzdem wäre es dann immer noch nicht möglich, alle Namen vorne unterzubringen. Statt dessen müssten auch Namen auf der Rückseite angebracht werden, welche dann von der Straße aus nicht zu sehen wären. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, auch Frau Siegenführ als Planerin und fachkundige Bürgerin anzuhören. Frau Siegenführ bringt nochmals deutlich zum Ausdruck, dass die Stahlkonstruktion mit den ausgeschnittenen Namen nicht mehr die Wirkung eines Balkens haben, sondern fast wie ein fragiles Netz wirken und ein eher grafisches Bild abgeben würde. Da aufgrund der großen Menge ausgeschnittenen Materials der verbleibende Materialanteil sehr gering sei, werde dieser nicht mehr so stark zur Geltung kommen und wahrgenommen werden. Insofern verliere die Frage, welche Art von Blech- Material am sinnvollsten wäre, letztlich an Bedeutung. Der Vorsitzende spricht sich erneut dafür aus, die Beratung für heute zu beenden. Die Verwaltung werde die Kosten für eine Ausführung in Bronze ermitteln und auch die Bürger in Randegg hätten die Möglichkeit, nochmals über die Gestaltung zu diskutieren. Herr Gemeinderat Ruf verweist auf die in der Schweiz teilweise vorzufindende Gestaltung von Kreisverkehren mit Glasstehlen und Glasplatten. Diese Gläser gebe es in verschiedenen Farben und mit verschiedenen Schriften. Er stellt die Frage, ob es hilfreich oder denkbar wäre, eine solche Gestaltungsmöglichkeit mit in die Überlegungen einzubeziehen. Herr Gramlich geht auf die in der PowerPoint-Präsentation dargestellten Kosten ein und erläutert diese. Der Vorsitzende ergänzt, es sei ihm wichtig, das Gremium über den aktuellen Stand der Kosten zu informieren. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, die Beratung dieses Tagesordnungspunktes für heute zu beenden und das Thema in der nächsten Sitzung erneut zu beraten öffentliche Sitzung am 18. März 2014

13 12. Fragestunde Es werden keine Fragen gestellt. 13. Verschiedenes, Wünsche, Anträge a) Beratung von Anträgen aus der Mitte des Gemeinderats Herr Gemeinderat Binder erklärt, es gebe die Regelung, dass Anträge des Gremiums spätestens nach zwei Sitzungen beraten werden sollten. Er halte es für nicht in Ordnung, wenn Anträge unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes, Wünsche, Anträge beraten würden und sich der Vorsitzende darüber mokieren würde, dass der Antragsteller an der Sitzung nicht teilnehme. Es sei eben leider so, dass die Gemeinderatsmitglieder nicht wissen könnten, welche Themen die Verwaltung unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes zur Beratung stellen würde. Der Vorsitzende nimmt diese Kritik zur Kenntnis. b) Spielende Kinder im Riederbach Herr Gemeinderat Sauter macht darauf aufmerksam, dass im Bachbett beim ehemaligen Anwesens Jäger heute Nachmittag mehrere Kinder gespielt hätten und dabei auf den großen Steinen herumgesprungen seien. Er halte dies für gefährlich, weshalb man einen Presseaufruf starten oder sonstige Überlegungen zur Vermeidung von möglichen Unfällen anstellen sollte. Der Vorsitzende ist der Auffassung, man wolle den Bach bewusst erlebbar machen. Steine seien ein Naturelement. Die Steine seien dort fest verbaut worden, so dass er keine besondere Gefahr erkennen könne. Bei einem höheren und damit gefährlicherem Wasserstand seien diese Steine unter dem Wasserspiegel und damit nicht mehr erkennbar. Letztlich sei es eine Sache der elterlichen Aufsichtspflicht. Herr Gemeinderat Eberhard Koch ist ebenso der Meinung, dass es in der Natur überall Gefahren gebe und man keinen allumfassenden Schutz hiervor bieten könne. Dort wo Bachläufe renaturiert worden seien, ließe sich allgemein beobachten, dass sich spielende Kinder aufhalten würden. c) Verkehrsberuhigte Zone am Kohlberg-Areal Frau Gemeinderätin Bronke verweist auf das Schreiben verschiedener Anwohner des Kohlbergwegs und des Sudhauswegs vom 24. Februar Sie stellt den Antrag, ein Dorfgespräch vor Ort anzuberaumen, um zu zeigen, dass man die Bedenken der Anwohner ernst nehme. Der Vorsitzende verweist darauf, sehr ausführlich schriftlich auf das Schreiben geantwortet zu haben. Er halte das Dorfgespräch für ein Instrument der Verwaltung und wolle deshalb hierüber nicht im Gemeinderat abstimmen lassen. Er werde die Idee jedoch als Anregung mitnehmen und Gedanken darüber anstellen, welche Alternativen es geben könnte. d) Behindertengerechter Zugang zum Alten Rathaus Herr Gemeinderat Gassner nimmt Stellung zu einem kritischen Artikel aus dem Südkurier vom 17. März 2014 zum Stahl-Steg vor dem Alten Rathaus. Er könne die Berichterstattung nicht unkommentiert 5. öffentliche Sitzung am 18. März

14 stehen lassen. Vielmehr wolle er wenigstens einige Dinge richtig stellen. Es sei nämlich aufgrund der laut DIN geforderten maximalen Neigung nicht möglich, den Steg kürzer zu konstruieren. Weiter sei es Vorgabe des Gemeinderats gewesen, ein Provisorium mit möglichst geringen Baukosten zu planen. Dies sei das Ergebnis einer Abstimmung gewesen, welche in einer Patt-Situation geendet habe. Um diese Vorgabe einhalten zu können, sei nur die jetzige Lösung mit einem langen Steg übrig geblieben. Der weitergehende Vorschlag, und die damit teurere Lösung, wäre es gewesen, den behindertengerechten Zugang aus der Mitte des Platzes zu gestalten. Die Mehrkosten hierfür hätten ca ,00 betragen. Diese Konstruktion wäre bei einer späteren umfassenden Sanierung des Rathauses aber nicht abgängig gewesen, sondern hätte weiterhin Bestand gehabt. Insofern hätte man also keineswegs Geld zum Fenster hinausgeworfen. Es seien noch weitere Textpassagen in dem Presseartikel enthalten, welche in die falsche Richtung weisen würden. Im Nachhinein betrachtet, hätte er es als Planer ablehnen sollen, diese billige Provisoriumsvariante überhaupt zu bauen. Der Vorsitzende erklärt, der Presse die Vorschriften der DIN erläutert und auch über die Notwendigkeit der Zwischenpodeste zum Ausruhen informiert zu haben. Die in der damaligen Gemeinderatssitzung vorgestellte Präsentation mitsamt dem Abstimmungsergebnis habe er der Presse ebenfalls zur Verfügung gestellt. Wenn es der Hauptkritikpunkt sei, man würde die Rampe nicht hochkommen, so sei dies schlicht falsch, denn das Bauwerk erfülle sehr wohl die ihm zugedachte Funktion. Das im Presseartikel veröffentlichte Foto mache nämlich klar, einen Steg für eine große Bevölkerungsgruppe gebaut zu haben, z. B. eben auch für Personen mit Kinderwägen oder gar Zwillingskinderwägen. Deshalb benötige der Steg eine gewisse Breite. Gottmadingen, 24. März 2014 Der Vorsitzende: Die Urkundspersonen: Der Schriftführer: öffentliche Sitzung am 18. März 2014

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