40 Probleme aus dem Staatsrecht
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- David Becker
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1 Klausurprobleme - Juristische Übungsbücher 40 Probleme aus dem Staatsrecht von Prof. Dr. Timo Hebeler 3., neu bearbeitete Auflage 40 Probleme aus dem Staatsrecht Hebeler schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Staatsrecht, Staatslehre Öffentliches Recht Verlag Franz Vahlen München 2011 Verlag Franz Vahlen im Internet: ISBN
2 Hebeler 40 Probleme aus dem Staatsrecht
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4 40 Probleme aus dem Staatsrecht von Dr. Timo Hebeler Professor an der Universität Potsdam 3., neu bearbeitete Auflage Verlag Franz Vahlen München 2011
5 Verlag Franz Vahlen im Internet: vahlen.de ISBN Verlag Franz Vahlen GmbH Wilhelmstraße 9, München Druck: Nomos Verlagsgesellschaft In den Lissen 12, Sinzheim Satz: John + John, Köln Umschlagkonzeption: Martina Busch, Grafikdesign, Fürstenfeldbruck Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)
6 Vorwort zur 3. Auflage Die erfreuliche Nachfrage hat wiederum nach drei Jahren eine Neuauflage erforderlich gemacht. Zur Zielsetzung des Buches sei auf das hier im Anschluss auszugsweise abgedruckte Vorwort aus der Erstauflage verwiesen. Gegenüber der Vorauflage wurde das 32. Problem neu aufgenommen; dafür wurde das 32. Problem der 2. Auflage gestrichen. Die 3. Auflage will den Nutzen des Buches dadurch noch weiter erhöhen, dass verstärkt Hinweise auf Klausurlösungen in Fallsammlungen und in juristischen Ausbildungszeitschriften gegeben werden, die die hier behandelten Probleme zum Gegenstand haben. Dies erfolgt beim jeweiligen Problem am Ende bei den ergänzenden Hinweisen. Rechtsprechung und Schrifttum sind bis Oktober 2010 eingearbeitet; wertvolle Hilfe bei der Recherche hat Josephine Schmidl geleistet. Über Anregungen und Kritik aus dem Leserkreis freue ich mich auch weiterhin. Diese bitten richten an oder an die Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Besonderes Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften, Universität Potsdam, August-Bebel-Straße 89, Potsdam. Potsdam, November 2010 Timo Hebeler V
7 Vorwort zur 1. Auflage aus dem Jahr 2005 (Auszug) Vorwort zur 1. Auflage aus dem Jahr 2005 (Auszug) Seit vielen Jahren gibt es in der Buchreihe»Klausurprobleme«Bände zum Strafrecht und Zivilrecht. Das Öffentliche Recht ist bisher unbesetzt. Für das Staatsrecht soll diese Lücke hiermit geschlossen werden. Das Staatsrecht ist seit jeher ein zentrales Prüfungsfach im juristischen Studium und wird es auch in Zukunft bleiben trotz zunehmender Bedeutung anderer Rechtsgebiete auch im Öffentlichen Recht wie insbesondere des Europarechts. Es gibt zahlreiche staatsrechtliche Fragestellungen, die immer wieder geprüft werden und die es für den Studenten Wert sind, sich mit ihnen näher zu beschäftigen. Die Vorgehensweise der»klausurprobleme«-bände ermöglicht es meines Erachtens, sich zugleich gründlich und vergleichsweise zeitsparend die prüfungsrelevanten Probleme eines Rechtsgebietes zu erschließen. Das jeweilige Problem wird in einem kleinen Beispielsfall aufgegriffen und im»ausgangspunkt«darauf hingeführt. Es folgt eine nach unterschiedlichen, wesentlichen»theorien«geordnete Darstellung der zum Problem vorgebrachten Argumente. Bewusst wird dem Leser keine Abwägung der vorgebrachten Argumente und kein Streitentscheid o.ä. geliefert; der Leser soll einen eigenen Standpunkt bilden. Zielsetzung sollte nicht sein, sich die Mehrzahl oder gar alle der aufgelisteten Argumente zu merken, sondern diejenigen, die man als besonders schlagkräftig ansieht. Die Problemdarstellung wird abgeschlossen mit dem Wiederaufgreifen des Ausgangsfalles, der unter die dargestellten Theorien kurz subsumiert wird. Teilweise werden hier weitere kleine Beispielsfälle angeführt und ergänzende Hinweise zum Problem gegeben. Bei einigen Problemen wird von der beschriebenen Vorgehensweise abgewichen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es zwar keine sich einander gegenüberstehenden Theorien gibt, es aber dennoch angebracht erscheint, dass ein Student sich mit dem Problem näher auseinandersetzt. Das Buch mag neben der Einzellektüre auch hilfreiche Dienste in einer (anzuratenden) privaten Arbeitsgemeinschaft leisten. Gerade wenn man eine solche nicht nur mit Fällen und ihrer Lösung bestreiten, sondern auch Sachfragen eingehend besprechen möchte, dürfte sich das Buch eher als herkömmliche Lehrbücher eignen, Grundlagen und Anregungen für die inhaltliche Ausgestaltung zu liefern. Ferner mag das Buch neben der Vorbereitung auf Klausuren auch bei der Bearbeitung von Hausarbeiten hilfreich sein, die hier behandelte Probleme zum Gegenstand haben. ( ) VI
8 Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 3. Auflage... V Vorwort zur 1. Auflage aus dem Jahr 2005 (Auszug)... VI Abkürzungsverzeichnis... XI Literaturverzeichnis... XV A. Grundrechte I. Allgemeine Grundrechtslehren 1. Problem Ist ein Grundrechtsverzicht zulässig? Problem Wann sind Grundrechte gem. Art. 19 III GG ihrem Wesen nach auf juristische Personen des Privatrechts anwendbar? Problem Gibt es eine sog. Drittwirkung der Grundrechte? Problem Ist der Staat an Grundrechte gebunden, wenn er privatrechtlich handelt? Problem Unter welchen Voraussetzungen liegt ein rechtfertigungsbedürftiger Grundrechtseingriff vor? II. Gleichheitsrechte 6. Problem Welche Rechtfertigungsanforderungen stellt Art. 3 I GG? Problem Gibt es eine Gleichheit im Unrecht? Problem Sind Quotenregelungen zugunsten von Frauen bei Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst verfassungsrechtlich zulässig? III. Freiheitsrechte 9. Problem Schützt Art. 2 I GG eine allgemeine Handlungsfreiheit, die jegliches menschliche Verhalten umfasst? Problem Gibt es beim allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 I i.v.m. Art. 1 I GG einen dem staatlichen Zugriff entzogenen Lebensbereich? VII
9 Inhaltsverzeichnis 11. Problem Gewährt Art. 4 I, II GG ein einheitliches, vorbehaltlos gewährleistetes Grundrecht der Religionsfreiheit? Problem Schützt die Meinungsäußerungsfreiheit unwahre Tatsachenbehauptungen? Problem Erstreckt sich der personelle Schutzbereich der Rundfunkfreiheit gem. Art. 5 I 2, 2. Alt. GG auch auf sog. potenzielle private Rundfunkveranstalter? Problem Was ist»kunst«i.s.v. Art. 5 III 1, 1. Alt. GG? Problem Welche sog.»innere Verbindung«zwischen Menschen ist nötig, damit eine Versammlung i.s.v. Art. 8 GG vorliegt? Problem Umfasst die negative Vereinigungsfreiheit nach Art. 9 I GG auch das Recht, öffentlich-rechtlichen Zwangsvereinigungen fernzubleiben? Problem Was ist ein»beruf«i.s.v. Art. 12 I GG? Problem Bemisst sich die Prüfung der Verhältnismäßigkeit eines Eingriffs in Art. 12 I GG nach der sog. Stufentheorie? Problem Sind unter»wohnung«in Art. 13 GG auch Betriebs- und Geschäftsräume zu verstehen? Problem Schützt Art. 14 I 1 GG ein sog.»recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb«? Problem Schützt Art. 14 I 1 GG das Vermögen als solches? Problem Schützt Art. 14 I 1 GG öffentlich-rechtliche, insbesondere sozialrechtliche Berechtigungen? IV. Grundrechtsgleiche Rechte 23. Problem Ist Art. 33 V GG ein grundrechtsgleiches Recht? VIII
10 Inhaltsverzeichnis B. Staatsorganisationsrecht I. Rechtsstaats- und Demokratieprinzip 24. Problem Inwieweit sind rückwirkende Gesetze verfassungsrechtlich zulässig? Problem Welche Anforderungen stellt das Demokratieprinzip an die Legitimation funktionaler Selbstverwaltungstätigkeit? Problem Gilt im Bereich der Leistungsverwaltung der Gesetzesvorbehalt? Problem Gilt für Informations- und Warntätigkeit der Regierung, mit denen Grundrechtseingriffe verbunden sind, der Gesetzesvorbehalt? Problem Ist die sog. Sperrklausel in 6 VI 1, 1. Alt. BWahlG verfassungsgemäß? Problem Ist die sog. Grundmandatsklausel in 6 VI 1, 2. Alt. BWahlG verfassungsgemäß? II. Bundesstaatsprinzip und Bundesstaatlichkeit 30. Problem Ist ein einzelner Bundesminister berechtigt, allgemeine Verwaltungsvorschriften gem. Art. 84 II, 85 II 1 GG zu erlassen? Problem Wird ein Land, das im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung nach Art. 85 III GG vom Bund eine inhaltlich fehlerhafte Weisung erhält, dadurch in seinen Rechten verletzt? Problem Welche inhaltlichen Anforderungen gelten für die sog. Abweichungsgesetzgebung nach Art. 72 III GG und welche Rechtsfolgen hat diese? Problem Gibt es eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Bundestreue bzw. zu bundesfreundlichem Verhalten? III. Bundesrat 34. Problem Inwieweit kann eine einheitliche Stimmabgabe der Bundesratsmitglieder eines Bundeslandes noch hergestellt werden etwa auch infolge Nachfragens durch den Bundesratspräsidenten, wenn zunächst eine uneinheitliche Stimmabgabe erfolgt ist? IX
11 Inhaltsverzeichnis 35. Problem Ist die Änderung eines ursprünglich zustimmungsbedürftigen Gesetzes in seinen für sich gesehen nicht zustimmungsbedürftigen Teilen zustimmungsbedürftig? IV. Bundespräsident und Bundeskanzler 36. Problem Was sind gegenzeichnungsbedürftige»anordnungen und Verfügungen«des Bundespräsidenten i.s.v. Art. 58 S. 1 GG? Problem Unter welchen Voraussetzungen ist der Bundeskanzler nach Art. 68 I 1 GG berechtigt, eine Vertrauensfrage mit dem Ziel zu stellen, eine Auflösung des Bundestages zu erreichen? Problem Steht dem Bundespräsidenten ein materielles Prüfungsrecht vor der Gesetzesausfertigung zu? C. Verfassungsprozessrecht 39. Problem Inwieweit erfordert der sog. Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, bei einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde zunächst fachgerichtlichen Rechtsschutz nachzusuchen? Problem Können politische Parteien Antragsteller im Organstreitverfahren sein? X
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