Referat für Gesundheit und Umwelt Koordinierung Suchthilfekoordination RGU-K
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- Lisa Siegel
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1 Telefon Telefax Herr Lubinski Referat für Gesundheit und Umwelt Koordinierung Suchthilfekoordination RGU-K Wie können Kinder vor ihren drogenabhängigen und/oder substituierten Müttern geschützt werden? Antrag Nr (96-02 / A ) der Stadtratsmitglieder Caim und Oberloher vom Anlagen Beschluss des Gesundheitsausschusses vom (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Städträtinnen der CSU-Fraktion Fr. Caim und Fr. Oberloher hatten am beantragt, eine Stellungnahme zum Fall der Amela K. und allgemein zur Situation der Kinder von drogenabhängigen bzw. substituierten Müttern in München vorzulegen, darüber hinaus dem Stadtrat Maßnahmen vorzuschlagen, wie die Gefährdung der Kinder drogenabhängiger Mütter verhindert bzw. minimiert werden kann (siehe Anlage 1, Antrag v ) Hierzu wurde bereits eine Beschlussvorlage durch das RGU erstellt, die jedoch am vertagt wurde (siehe Anlage: Beschlussvorlage vom ). Die seinerzeit gemachten grundsätzlichen Aussagen zur Situation von suchtkranken Müttern und ihren Kindern haben nach wie vor Geltung (Zur aktuellen Situation der Mütter/ Eltern siehe Kooperationsvereinbarungen Anlage 2 und 3 Ausgangssituation ). Die Entwicklung der Kooperationsvereinbarungen und die befassten Institutionen: In der Folgezeit ab 2002 wurde aufgrund unterschiedlicher Kritik seitens einiger Fachleute an einzelnen Punkten und auch seitens der Politik im AK-Sucht des Gesundheitsbeirates die Kooperationsvereinbarung Drogen von 2001 überarbeitet, alle Kritikpunkte und Änderungsvorschläge suchtfachlicher und juristischer Art eingearbeitet und in allen Fachgremien Münchens abgestimmt, dies sind vor allem: Arbeitskreis Suchthilfe rund um die Geburt Interdisziplinärer Arbeitskreis Substitution München
2 Seite 2 Interdisziplinärer Arbeitskreis Alkohol München Fachgruppe Suchtthematik der Bezirkssozialarbeit Sozialbürgerhäuser Fachstelle Sozialdienst Stadtjugendamt Landesjugendamt (juristische Prüfung) Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (juristische Expertise, siehe auch unten) Des Weiteren wurde der große Arbeitskreis Suchthilfe rund um die Geburt durch einen kleineren Fachbeirat ersetzt, der unter dem Titel Delegiertenkreis die Umsetzung der Kooperationsvereinbarungen Drogen fachlich begleitet und auftretende Probleme und Fragestellungen praxisnah aufarbeitet. (Es ist beabsichtigt, ein ähnliches Verfahren für die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung Alkohol zu installieren). Diesem Fachbeirat Kooperationsvereinbarung Drogen gehören alle involvierten Fachdisziplinen an, die durch Delegierte vertreten sind. Im Einzelnen sind dies: Drogenberatungsstellen Frauentherapiezentrum Qualitätszirkel der SUB-ÄrztInnen Stationäre Therapie Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (LV. Bayern) Kinderkliniken Extra e.v. Stadtjugendamt Amt für Soziale Sicherung Fachstelle Sozialdienst/ASD Bezirkssozialarbeit /ASD Bezirkssozialarbeit /Sozialbürgerhaus Ambulante Erziehungshilfen Frühkindliche Gesundheitsförderung im RGU Frauenkliniken Stationäre Kinder- und Jugendheilkunde Entgiftung Hebammen Darüber hinaus wurde aufgrund der Kritik der SPD im AK-Sucht des Gesundheitsbeirates eine weitere Vereinbarung zum Thema Alkohol hinzugefügt. Dabei wurde Kindeswohlgefährdung in alkoholbelasteten Familien thematisch aufgearbeitet und die entsprechende Kooperationsvereinbarung im zwischenzeitlich gegründeten interdisziplinären Arbeitskreis Alkohol (InterALK) im Juli 2004 fachlich verabschiedet. Somit liegen nunmehr seit Juli 2004 unter dem Titel Interdisziplinäres Hilfenetzwerk für drogenabhängige/substituierte Schwangere, Mütter, Väter und deren Kinder bzw....alkoholgefährdete/alkohol-abhängige Schwangere, Mütter, Väter und deren Kinder zwei detaillierte Kooperationsvereinbarungen vor. Zur Zeit werden Kurzfassungen und eine Unterschriftenleiste erarbeitet. Eine Stellungnahme der Fachstelle Frau & Gesundheit zum Gender Mainstreaming ist der Beschlussvorlage
3 Seite 3 in Anlage 4 beigefügt und wird bis zur Unterzeichnung durch die kooperierenden Institutionen in den Text der Kooperationsvereinbarungen eingearbeitet. Bisherige Stadtratsbeschlüsse zu den Kooperationsvereinbarungen: Bereits am wurden im Zuge des Beschlusses Die strategischen Ziele des Sozialreferates für das Jahr 2002 vom Sozialhilfeausschuss das Erarbeiten von Kooperationsvereinbarungen zur Sicherung des Kinderschutzes im Zusammenhang mit der Suchterkrankung der Eltern beschlossen (siehe Seite 13, Punkt 5). Auch im Vollversammlungsbeschluss vom werden bei den Stadtratszielen, Handlungszielen und Produkten des Referates für Gesundheit und Umwelt für 2005 die Umsetzung der Kooperationsvereinbarungen Alkohol und Drogen als Ziel aufgeführt (siehe Anlage 1 zu dem Beschluss, S. 32). Finanzierung der Umsetzung: Für die Landeshauptstadt München entstehen durch die verbesserte Kooperation keine gesonderten Kosten, da die Dienstleistungen der Beratungsstellen (z. B. im Rahmen von Round-table-Verfahren) im Zuge der zu verhandelnden Leistungsvereinbarungen mit dem Bezirk Oberbayern über den Titel Klientenorientierte Vernetzungsarbeit aufgeführt werden können. Inwieweit durch diese Kooperationsvereinbarungen mehr Mütter mit Kindern erreicht werden, wird die Praxis zeigen. Es steht zu hoffen, dass dies möglichst viele Mütter/ Väter und deren Kinder sind. Eine Evaluation könnte hier solide Daten beibringen (siehe hierzu Kooperationsvereinbarung Drogen, Punkt 6.3.2: Evaluation). In diesem Problemfeld rechtzeitige und effektive Hilfe für Mütter/Eltern und ihre Kinder leisten zu können hier sind sich die Fachleute einig hilft nicht nur, Elend zu verhindern, sondern auch langfristig Kosten zu sparen, da man davon ausgehen muss, dass Kinder aus suchtkranken Familien zu einem hohen Prozentsatz später selbst süchtig werden oder in anderer Form erkranken und dadurch Kosten verursacht werden. Das zur juristischen Begutachtung der Kooperationsvereinbarungen herangezogene Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) schreibt demzufolge auch in der Einführung seiner Begutachtung: Mit den hier vorliegenden Konzeptionen für ein interdisziplinäres Hilfenetzwerk für drogenabhängige/substituierte bzw. alkoholgefährdete/alkoholabhängige Schwangere, Mütter, Väter und deren Kinder machen Sie sich in München auf den Weg, einen wirklich großen Wurf in der bundesrepublikanischen Hilfelandschaft für die betreffenden Personengruppen zu landen. Gelingt die vorgesehene Vernetzung von helfenden und sonstigen beteiligten Institutionen sowie den dort tätigen Personen, verspricht dies nach unserer Einschätzung eine enorme Qualifizierung des Hilfesystems. (Stellungnahme vom 8. Dezember 2004). Zusammenfassung: Die Kooperationsvereinbarungen in der vorliegenden Fassung vom sind das Ergebnis einer mehrjährigen konstruktiven Zusammenarbeit aller Fachrichtungen, die mit Kindern und Eltern in Familien arbeiten, in denen Eltern drogenabhängig/alkoholabhängig sind. Die Erfahrungen, die zuvor in diesem Arbeitsfeld gemacht wurden zeigten, dass ein
4 Seite 4 nur paralleles Arbeiten der beteiligten Fachkräfte das Wohl der Kinder in den Familien nicht ausreichend gewährleistete und auch der Entwicklung der Eltern sowie dem Schutz der Familie nicht gerecht wurde. Im Rahmen eines Arbeitskreises rund um die Geburt, initiiert durch die Fachstelle extra sowie dem Sozialreferat und dem Suchthilfekoordinator des Referates für Gesundheit und Umwelt, wurden als Antwort auf diesen Mangel Strukturen der Zusammenarbeit und der Vernetzung entwickelt, die dem Auftrag, das Kindeswohl zu schützen, verlässlich gerecht werden können. Diese Vernetzung bindet die Jugendhilfe und die Drogenhilfe über Strukturen der Trägerschaft oder der medizinischen Kassenversorgung hinweg ein in ein gemeinsames Arbeiten, das in seiner verbindlichen Form und seiner Ergebnisorientierung beispielhaft ist. Die Entwicklung der Kooperationsvereinbarung hat dabei sehr davon profitiert, dass bereits Erfahrungen einfließen konnten, die aus konkreter Erprobung des Modells in der Praxis entstanden, da extra und zunehmend weitere Einrichtungen der Drogenhilfe nach diesen Richtlinien mit Familien arbeiteten. Eine Vernetzung über sehr verschiedene Strukturen und Aufträge hinweg kann nur erfolgreich sein, wenn genügend Zeit investiert wird, Vertrauen und Wissen für alle Beteiligten aufzubauen, dies bezieht auch die betroffenen Familien mit ein. Die Erfahrungen aus der bisherigen Zusammenarbeit zeigen, dass durch das vernetzte Arbeiten deutlich mehr Kinder aus der Klinik in die Familie entlassen werden können. Dies ist ein erfreulicher Anfangserfolg, der erwarten lässt, dass die Zahl der Fremdunterbringungen auch im weiteren Verlauf spürbar gesenkt werden kann. Das Sozialreferat hat der Beschlussvorlage zugestimmt. Die Beschlussvorlage ist mit der Gleichstellungsstelle für Frauen abgestimmt. Der Korreferent des Referates für Gesundheit und Umwelt, Herr Stadtrat Klaus Peter Rupp sowie die Stadtkämmerei haben einen Abdruck der Vorlage erhalten. II. Antrag des Referenten 1. Der Gesundheitsausschuss stimmt den beiliegenden Kooperationsvereinbarungen in der Fassung vom zu. 2. Der Antrag Nr (96-02 / A ) der Stadtratsmitglieder Caim und Oberloher vom ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent
5 Seite 5 Ober/Bürgermeister/in Joachim Lorenz Berufsmäßiger Stadtrat
6 IV. Abdruck von I mit III. über den stenographischen Sitzungsdienst an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-K an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-GLS-SB an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-GLS an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-PS an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-GVO an das Sozialreferat an die Gleichstellungsstelle für Frauen V. Wv Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-K
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