Schulung Beschaffungswesen für Verwaltungs- und Behördenmitglieder (vszgb) Von der Offertöffnung bis zum Zuschlag was ist zu tun?
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- Ulrich Lehmann
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1 Schulung Beschaffungswesen für Verwaltungs- und Behördenmitglieder (vszgb) Von der Offertöffnung bis zum Zuschlag was ist zu tun?
2 Inhaltsverzeichnis 1. Offertöffnung ( 25 VIVöB) 2. Prüfung der Angebote 3. Zuschlag 2
3 1. Offertöffnung ( 25 VIVöB) Angebote müssen bis zur Offertöffnung verschlossen bleiben Öffnung durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers Erstellung eines Protokolls Anbieter können an der Offertöffnung teilnehmen (Ausnahme: Geschäfts-/Fabrikationsgeheimnisse betroffen) Spätestens nach Zuschlag wird auf Verlangen Einsicht in das Protokoll gewährt 3
4 2. Prüfung der Angebote (1/5) Formelle Prüfung (= Ausschlussprüfung): Wesentliche Formerfordernisse Gesetzliche Anforderungen Inhaltliche Anforderungen Anforderungen nicht erfüllt: Ausschluss Inhaltliche Prüfung: Schritt 1: Fachliche und rechnerische Prüfung Schritt 2: Bewertung der Angebote 4
5 2. Prüfung der Angebote (2/5) a) Formelle Prüfung (= Ausschlussprüfung) 1. Schritt Prüfung wesentlicher Formerfordernisse gemäss 26 Abs. 1 Bst. g VIVöB (nicht abschliessend): Eingabefrist Rechtsgültige Unterschrift Vollständigkeit des Angebots bzw. Teilnahmeantrags im selektiven Verfahren (wesentliche Punkte betroffen, Verbot des überspitzten Formalismus, Grundsatz der Unabänderlichkeit von Angeboten, Abänderung der Ausschreibungsunterlagen) 5
6 2. Prüfung der Angebote (3/5) 2. Schritt Prüfung der gesetzlichen Anforderungen gemäss 26 VIVöB: Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen Gleichbehandlung von Mann und Frau Konkursverfahren Abreden getroffen Steuern und Sozialabgabe bezahlt Falsche Auskünfte erteilt Unzulässige Vorbefassung Berufliches Fehlverhalten 6
7 2. Prüfung der Angebote (4/5) 3. Schritt Prüfung der inhaltlichen Anforderungen: Eignungskriterien Mindestanforderungen im Angebot zu Ausführung und Produkt Ungewöhnlich niedriges Angebot (Dumping-Angebot) 7
8 2. Prüfung der Angebote (5/5) b) Inhaltliche Prüfung Schritt 1 Fachliche und rechnerische Prüfung ( 27/28 VIVöB): Korrektur von offensichtlichen Rechnungs- und Schreibfehler Bereinigungen, Erläuterungen, Unternehmergespräche Schritt 2 Bewertung der Angebote: Grundangebote anhand der Zuschlagskriterien prüfen Mögliche Varianten prüfen Erstellen einer Vergleichstabelle Submissionsergebnis 8
9 3. Zuschlag (1/4) a) Allgemeines Entscheid der Vergabestelle, welches der Angebote den Zuschlagskriterien am besten entspricht und somit gemäss 31 Abs. 1 VIVöB das wirtschaftlich günstigste Angebot ist Abschluss des Submissionsverfahrens Ermächtigung der Vergabestelle, mit dem Zuschlagsempfänger einen Vertrag über den Beschaffungsgegenstand abzuschliessen 9
10 3. Zuschlag (2/4) b) Form des Zuschlags Grundsatz: anfechtbare Verfügung ( 36 Abs. 1 VIVöB) Ausnahme: Liegt Vergabekompetenz beim Regierungsrat, Bezirksrat oder Gemeinderat, so liegt die Verfügung in Form des Beschlusses vor. Die ausführende Behörde eröffnet den Zuschlag mittels Vergabeschreiben mit Verweis auf den Beschluss und mit einer Rechtsmittelbelehrung. Anfechtbare Verfügung ist der Beschluss. IMMER mit Rechtsmittelbelehrung, da anfechtbar 10
11 3. Zuschlag (3/4) c) Eröffnung des Zuschlags ( 36 VIVöB) Veröffentlichung / Publikation Individuelle Zustellung Empfehlung: Zuschlag allen Anbietenden mit Zu- bzw. Absageschreiben bzw. Verfügung persönlich zustellen. Hinweis: Vergaben im Staatsvertragsbereich sind zwingend spätestens 72 Tage nach dessen Erteilung gemäss 33 VIVöB im Amtsblatt und/oder auf bekannt zu machen. 11
12 3. Zuschlag (4/4) d) Begründung des Zuschlags Summarische Begründung (wesentliche Gründe für den Zuschlag den Anbietenden mitteilen); Gründe wie «wirtschaftlich günstigstes Angebot» oder «beste Erfüllung der Zuschlagskriterien» genügen nicht Die Nichtberücksichtigten können in jedem Fall eine weitergehende Begründung verlangen ( 36 Abs. 3 VIVöB) 12
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