Überwachung Kieferngroßschädlinge und Nonne in Sachsen-Anhalt 2010 / 2011

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1 Überwachung Kieferngroßschädlinge und Nonne in Sachsen-Anhalt 2010 / 2011 Aktueller Hintergrund Im Zuge der laufenden Überwachung der Nonne und des Kiefernspinners mit Pheromonfallen zeigt sich aktuell ein verbreiteter Anstieg der Dichten, der fast das gesamte Kieferngebiet in Sachsen-Anhalt betrifft. Bedingt durch die Erfahrungen aus dem Fraßgeschehen des Jahres 2009 (Diprion pini im Raum Letzlingen) und den nachfolgenden schweren Schäden bis hin zu flächigen Waldverlusten sind bereits jetzt in der anlaufenden Progradation angemessene Maßnahmen zur Sicherung der Bestände vorzusehen. Es muss derzeit davon ausgegangen werden, dass bereits der erste starke Fraß durch Nonne oder Spinner wegen der allgemein und flächendeckend zu erwartenden Beteiligung des Diplodia-Triebsterbens zu gravierenden Folgeschäden, d.h. bis zum flächigen Bestandesverlust, führen kann. Ziel des vorliegenden Konzeptes ist es daher, geeignete Überwachungs- und Prognosemaßnahmen in der Fläche einzusetzen, insbesondere um stärkere Schäden, v.a. im Privatwald, zu verhindern. Konzeption für das weitere Vorgehen: 1. Aktuelle Übersichten und Informationen von NW-FVA, Abt. Waldschutz (Karten, Daten, Verfahren, Vorgehen, Zeitlinien) 2. Konkretisierung der Vorgaben zur Umsetzung vor Ort mit Fachpersonal (Festlegung von Probennahmen, Datensammlung, Versenden der Funde, Dokumentation) 3. Lfd. Abstimmung der Maßnahmen und fachliche Bewertung der Ergebnisse 4. Spezialuntersuchungen durch NW-FVA, Abt. Waldschutz (v.a. Gesundheitszustand der Funde) 5. Datentransfer und Bereitstellung von Bekämpfungskarten 6. Sicherung der betrieblichen Handlungsoptionen für 2011 durch NW-FVA und MLU Nachfolgend werden die einzelnen Positionen des weiteren Vorgehens konkretisiert und ergänzend beschrieben:

2 1. Aktuelle Übersichten und Informationen von NW-FVA, Abt. Waldschutz Die aktuell ( ) vorhandenen Karten und Überwachungsergebnisse sind den Betrieben vor Ort zur Verfügung gestellt worden. Die weitere Überwachung von Nonne und Kiefernspinner soll anhand georeferenzierter Überwachungspunkte erfolgen, die in Zusammenarbeit mit dem LZW- Geschäftsbereich Gernrode (Haferfeld) erstellt werden. Dazu erhalten die Betriebe in Kürze weitere Informationen. Die anzuwendenden Verfahren der lfd. Überwachung in der Kiefer sind allgemein bekannt (Merkbl., Homepage NW-FVA) und werden ggf. leicht modifiziert angewandt. Bei Unsicherheit bzgl. des methodischen Vorgehens wird vor Beginn der Arbeiten unbedingt Rücksprache mit der NW-FVA angeraten. Hinsichtlich der zeitlichen Vorgaben ist methodenspezifisch zu differenzieren. Die Winterbodensuchen sind praxisüblich (Merkbl., Homepage NW-FVA) zeitnah nach den ersten Frösten selbstständig vor Ort durchzuführen. Die Ergebnisse müssen bis spätestens Ende Februar in der NW-FVA vorliegen. Für die Erfassung der Nonne steht ein etwas längerer Zeitraum zur Verfügung, denn es können dafür bereits die Herbstmonate genutzt werden, spätester Liefertermin ist ebenfalls Ende Februar. Um anfallende Arbeitsspitzen zu brechen und ggf. günstige Witterungsphasen auszunutzen, sollte das konkrete Vorgehen vor Ort selbstständig und differenziert festgelegt werden. Das übergeordnete Ziel einer möglichst zeitnahen Beschaffung von weiteren Informationen zur Beurteilung der aktuellen Befallslage sollte dabei jedoch berücksichtigt werden. Alle Meldungen und der Daten- / Ergebnistransfer sollen nach Möglichkeit online durchgeführt werden. Das Waldschutzmeldeportal wird dazu aktualisiert und mit entsprechenden Vorlagen und Tabellen versorgt, so dass jedes Revier diesen Meldeweg nutzen kann. 2. Konkretisierung der Vorgaben zur Umsetzung vor Ort mit Fachpersonal Die räumliche Festlegung der erforderlichen Überwachungsmaßnahmen erfolgt grundsätzlich durch die örtlichen Forstdienststellen bzw. Waldbesitzer. Unter Berücksichtigung der aktuellen Überwachungsergebnisse, der regionalen Befallsgeschichte und der artspezifischen Standort- und Altersklassenbindung der Schaderreger werden die weiteren Maßnahmen räumlich differenziert auf der Basis ausgewählter Punkte des im WebGIF eingestellten georeferenzierten Rasters festgelegt. Die Intensität der Maßnahmen orientiert sich an den vorhandenen aktuellen Überwachungsergebnissen und

3 der lokalen Lageeinschätzung, erfordert insofern spezielle Kenntnisse über die Verhältnisse vor Ort; hier sind die Revierleiter mit ihrer Erfahrung gefordert, das Überwachungskonzept ist innerhalb des Forstamts abzustimmen. Die notwendigen Probenahmen werden an den vorgegebenen Rasterpunkten (vgl. Pos.1) durchgeführt, wobei die Intensität (=Rasterabstand) vor Ort nach der jeweiligen Lagebeurteilung variieren kann. Grundsätzlich sind für die Überwachung (wegen der angespannten und schwierig zu bewertenden Lage) die vor Ort verfügbaren Arbeitskapazitäten voll auszunutzen. Hinsichtlich der Dichte der auszuwählenden Überwachungspunkte ist folgendes zu berücksichtigen: Bei gegebener höherer Gefährdung (= hohe Falterfänge 2010, d.h. Spitzenwert Nonne >1000 Falter je Falle oder Spitzenwert Kiefernspinner >70 Falter je Falle) und vorhandener allgemeiner Disposition (= Bestandesstruktur, Fraß 2009/2010, Standort) soll die Punktdichte hoch sein. Es sollte möglichst jeder Rasterpunkt des Netzes in diesem Gefährdungsgebiet für die Überwachung genutzt werden. In Gebieten geringerer Gefährdung und schwächerer Disposition kann die Dichte der Überwachungspunkte geringer sein. Es sind zwar ebenfalls Punkte aus dem vorgegebenen Rasternetz als Überwachungspunkte zu verwenden. Es muss jedoch nicht ein Netz konstanter Abstände zwischen den ausgewählten Punkten eingehalten werden. Zur Abschätzung der Disposition der Bestände können nachfolgende allgemeine Hinweise dienen: Art Fraß an Natürliche Altersstufe Gefähr- Bemerkungen Blattwespen (Diprion pini) Blattwespen (Neodiprion sertifer) Kiefernspanner (Bupalus piniarius) (Mainadeln) Mai- und Baum- und Althölzer Kulturen und Dickungen Stangenhölzer Stangen- und Baumhölzer lichkeit Gering Gering Gering - Mittel Unterständige NV kann ausfallen, meist nur 1 Fraßjahr in Kombination mit Nonne hochgradig gefährlich, Zusammenbruch i.d.r. durch Virose gefährlich bei mehrmaligem starkem Fraß bzw. Kahlfraß. Forleule (Panolis flammea) Kiefernspinner (Dendrolimus pini) Nonne (Lymantria monacha) Mai- und Mai- und (Mai-) Dickungen u. Stangenhölzer Baum- und Althölzer Stangen- und Baumhölzer Hoch Hoch Mittel Hoch Fraß zuerst an Mainadeln, später an. Im Frühjahr nur wenig Zeit für Prognosen (4-6 Wochen). Bevorzugt ältere Bestände, gefährlich wird der Frühjahrfraß der älteren Larvenstadien. Hochgradig gefährlich bei Fraß an zwischen- und unterständiger Fichte und Douglasie, weniger gefährlich in homogenen Kiefernreinbeständen Tab.1: Wichtige Kenngrößen für die in Kiefernbeständen zu überwachenden Arten. In Sachsen-Anhalt zeichnen sich für fast alle Kieferngroßschädlinge Gradationen in bestimmten Risikogebieten (Hauptschadgebiete) ab. Dieses sind die Kiefernwälder südlich von Havelberg, die Letzlinger Heide, der Fläming und die Annaburger Heide.

4 Grundsätzlich sind großflächig homogene gleichaltrige Kiefernreinbestände am stärksten gefährdet. Innerhalb großer zusammenhängender Waldflächen treten Fraßzentren der Nonne meist in voll- bzw. überbestockten Flächen auf. Fraßzentren von Blattwespen und Kiefernspanner treten meist in mittelalten, stärker durchsonnten Reinbeständen auf. Bei Massenvermehrungen der Nonne sind zwischen- oder unterständige Douglasie und Fichten besonders gefährdet. Sofern in mittelalten Beständen eine reiche Strauch- und Krautschicht und flächige Laubholzbeimischungen (z.b. Hähereichen, Buchenvoranbau o.ä.) vorliegen, ist die Disposition des Bestandes verringert. Für die Überwachung in der Latenz sind daher Reinbestände ohne Laubholzbeimischungen mit armer Bodenvegetation (Moose, Drahtschmiele, Beerkraut) vorrangig vorzusehen. Kiefernspinner (Dendrolimus pini L.) Bevorzugt ausgedehnte reine ältere Bestände geringer Standortgüte bei Jahresniederschlägen von max. 600mm, bzw. max. 300mm in der Vegetationszeit. Gradationen v.a. im kontinental getönten natürlichen Verbreitungsgebiet der Kiefer. Falterschlupf gewöhnlich im Juli, Flugzeit 2-5 Wochen. Falter bevorzugen lichte Baum- und Altholzbestände. Bei Gradation nur eine Überwinterung der Raupen, in Latenz auch zweimaliges Überwintern möglich. Aufbaumen im Frühjahr beginnt bereits bei +1 C Bodentemperatur (Februar/März). Massenvermehrungen bevorzugt auf trockenen armen grundwasserfernen Standorten, Einmaliger Kahlfraß im Mai ist bestandesbedrohend. Nonne (Lymantria monacha L.) Bevorzugt ausgedehnte Nadelholzrein- und -mischbestände (polyphag) geringer bis mittlerer Standortgüte bei Jahresniederschlägen von mm. Ausgedehnte Gradationen v.a. im kontinental getönten natürlichen Verbreitungsgebiet der Kiefer. Falterflug im Juli/August (bis September). Bevorzugt dichte Stangenhölzer. Falterflug nachts im Inneren der Bestände. Eiablage unter Rindenschuppen an Kiefer, Fichte, Lärche, Douglasie. Eier überwintern, Eiraupen schlüpfen Ende April/Anfang Mai. Die Umsetzung der anstehenden Überwachungsmaßnahmen muss zweigleisig erfolgen. Zum einen ist die anstehende Winterbodensuche als Routinemaßnahme (A) durchzuführen. Zum anderen sind zusätzlich in den besonders gefährdeten Gebieten gesonderte Überwachungsmaßnahmen im Rasterverfahren (B) durchzuführen. (A): Winterbodensuche 2010/11 Die Durchführung erfolg gem. den bestehenden Vorgaben und Richtlinien (Merkbl., Homepage NW- FVA). Das gefundene Material wird an die NW-FVA zur weiteren Bearbeitung geschickt. Unter den gegebenen Bedingungen sollten diese Arbeiten sorgfältig und zeitgerecht bis maximal Ende Februar durchgeführt werden. (B) Überwachung an Punkten des Rasternetzes 2010/11 Über das Forst-GIS (LZW-GB Gernrode, Haferfeld) wird ein Raster bereitgestellt, aus dem die Lokalisierung und Bezeichnung der Rasterpunkte hervorgeht. Dieses Raster kann über die vorhandenen Forstkarten gelegt werden; es bildet die Grundlage für die Auswahl der konkreten Überwachungspunkte. Die jeweilige Suchfläche kann in einem Radius von maximal 100m vom festgelegten Rasterpunkt

5 verschoben werden, wenn die örtlichen Verhältnisse (z.b. ungünstige Bestandeslagerung) das erfordern. Räumliche Abweichungen des konkreten Suchpunktes vom vorgegebenen Rasterpunkt sind bei der tabellarischen Erfassung im Waldschutzmeldeportal unbedingt anzugeben (Richtung und Entfernung nach Schrittmaß, z.b.: NW 70m). Umfang und Intensität der Untersuchungen sind nach aktueller Gefährdung und unter Berücksichtigung der lokalen Erfordernisse vor Ort festzulegen (s.o.). An jedem Rasterpunkt werden folgende Maßnahmen durchgeführt: Zählstammgruppen für Puppenhülsen der Nonne (jew. 25 Bäume, 0-2m Höhe) Eisuche Nonne (5 Bäume) Pheromonfallen gem. Arb.Anw. der NW-FVA (3+1), Beginn 03/2011 mit Forleule (3 Fallen), ab 07/2011 Nonne (3 Fallen) und Kiefernspinner (1 Falle) Bei erhöhtem Vorkommen von (Falterfänge 2010) bzw. Verdacht auf Beteiligung von Kiefernspinner, ist zusätzlich an dem jeweiligen Rasterpunkt eine Winterbodensuche (5 Suchflächen á 0,25m² am Stammfuß) durchzuführen Die gewonnenen Daten und Ergebnisse werden online über das Meldeportal der NW-FVA erfasst und zeitnah vor Ort eingegeben. Alle gefundenen Entwicklungsstadien der Zielobjekte (Puppen, Raupen, Eier, Kokons) werden mit der Nummer des dazugehörigen Rasterpunktes beschriftet und zur weiteren Untersuchung in die NW-FVA geschickt (Verfahren wie bei Winterbodensuche). 3. Lfd. Abstimmung der Maßnahmen und fachliche Bewertung der Ergebnisse Sobald die Aufnahmepunkte für die Überwachungsmaßnahmen vor Ort konkret festgelegt sind, wird der NW-FVA, Abt. Waldschutz formlos eine Liste der ausgewählten Punkt-Nummern gemeldet. Sofern aus fachlicher oder übergeordneter Sicht erforderlich, weist die NW-FVA auf erkannte Defizite hin und empfiehlt Maßnahmen zu deren Abstellung. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden der NW-FVA zeitnah elektronisch über das Online- Meldeportal Waldschutz übermittelt. Die NW-FVA erstellt daraus fachliche Bewertungen, überregionale Lageinformationen und Prognosen, die anschließend an die betroffenen Betriebe und die zuständigen Stellen bzw. Behörden übermittelt werden. Ziel ist eine fachlich qualifizierte Aussage zu ggf. notwendigen ersten Bekämpfungsmaßnahmen im Frühjahr 2011 und zur weiteren Gestaltung der Überwachungs- und Prognosearbeiten 2011.

6 4. Spezialuntersuchungen durch NW-FVA, Abt. Waldschutz Alle gefundenen Entwicklungsstadien werden zur weiteren Untersuchung unverzüglich auf dem Postweg an die NW-FVA geschickt. Eine korrekte Bearbeitung und Auswertung ist nur bei einwandfreier Zuordnung der Proben zu den Rasterpunkten möglich, daher ist vor Ort größte Sorgfalt bei Beschriftung, Lagerung und Transport der Proben erforderlich. 5. Datentransfer und Bereitstellung von Bekämpfungskarten Zum Datentransfer sind grundsätzlich elektronische Medien zu bevorzugen (online-meldeportal; Mail). Die NW-FVA erstellt nach Bedarf und lagebezogen digitale Bekämpfungskarten, die nach Abstimmung mit den Stellen vor Ort als Basis für weitere Maßnahmen dienen. 6. Sicherung der betrieblichen Handlungsoptionen Da sich derzeit einige rechtliche Unsicherheiten und Unwägbarkeiten bei der erforderlichen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen ergeben, sind weitergehende, sonst nicht übliche Anträge zur Genehmigungen durch zuständige Bundesbehörden zwingend erforderlich. Die NW-FVA wird dazu zu Anfang des Jahres 2011 die erforderlichen Sondergenehmigungen nach 11 PflSchG beim BVL beantragen und so die erforderlichen Handlungsspielräume für Bekämpfungen sichern. Das MLU leistet dazu begleitend auf politischer Ebene Zuarbeit. Zur Sicherung einer angemessenen Handlungsfähigkeit der betroffenen Betriebe werden die erforderlichen Personal- und Finanzmittel durch MLU und LZW abgesichert. 7. Beteiligung der Öffentlichkeit und Abstimmung der weiteren Maßnahmen Zur Umsetzung der Überwachungsmaßnahmen im Rasterverfahren in den gefährdeten Gebieten wird unter Leitung des LZW eine Beratungsveranstaltung mit den Unteren Forstbehörden, dem Landesforstbetrieb, dem Waldbesitzerverband und dem Bundesforstbetrieb durchgeführt. Das LZW führt im Dezember 2010 unter fachlicher Begleitung der NW-FVA für die Mitarbeiter der Unteren Forstbehörden eine Informationsveranstaltung zur Überwachung von Kieferngroßschädlingen und Nonne durch. Das LZW wird durch die NW-FVA bei der Information der betroffenen Waldbesitzer und der örtlichen Medien über ggf. notwendige Bekämpfungsmaßnahmen unterstützt. Die konkrete Öffentlichkeitsarbeit im Frühjahr 2011 erfolgt in enger Abstimmung mit den beteiligten Dienststellen.

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