Bäuerliche Direktvermarktung von A bis Z. landwirtschaftskammer österreich. MIT UNTERSTÜTZUNG VON BUND, LÄNDERN UND EUROPÄISCHER UNION

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1 landwirtschaftskammer österreich Bäuerliche Direktvermarktung von A bis Z MIT UNTERSTÜTZUNG VON BUND, LÄNDERN UND EUROPÄISCHER UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete. lebensministerium.at

2 2 Vorwort Direktvermarktung bringt zusätzliches Einkommen Die bäuerlichen Direktver markter tragen wesentlich zum guten Image der österreichischen Landwirtschaft bei, denn sie sind ganznahamkunden:diezahlreichenabhofund Direktvermarkter sind eine direkte Schnittstelle zwischen ProduzentInnen und KonsumentInnen. Dieser direkte Kontakt zwischen Kunden und Erzeugern schafft Sicherheit und Vertrauen in bäuerlichelebensmittel. Österreich hat im europäischen Vergleich einen hohen Anteil an kleinen Direktvermarktern. Auf Direktvermarktungsbetrieben wird Landwirtschaft begreifbar und nachvollziehbar. Wir setzen weiterhin verstärkt auf Regionalität und nutzen diesevermarktungschance.dabeiistesunswichtig, die Direktvermarktung und die Versorgungsinfra struktur in den Regionen auszubauen. Im Spezia litätenbereich gilt es, das erfolgreiche Projekt GenussRegionÖsterreich zuforcieren. Die Direktvermarktung bringt unseren Bäuerinnen undbauerneinzusätzlicheseinkommenundspielt nicht zuletzt bei der Erhaltung von Arbeitsplätzen undlandwirtschaftlichenbetriebeneinerolle. MitmeinerInitiative UnternehmenLandwirtschaft 2020 will ich diese Wettbewerbsorientierung der heimischenbäuerinnenundbauernverstärken. DINikiBerlakovich Landwirtschaftsminister Direktvermarktung ein Zukunftszweig der Landwirtschaft Nach eigenen Angaben ver markteteindrittelallerland wirte einen Teil ihrer Erzeug nisseselbstundknapp20.000betriebeerwirtschaf ten mit der Direktvermarktung über 20 Prozent ihreseinkommens.über1.600kontrolliertebetrie be führen die Marke Gutes vom Bauernhof als Nachweis der bäuerlichen Direktvermarktung mit Garantie. Der Markt ist unaufhörlich in Bewegung, denn Trends, Kundenwünsche, Verkaufswege, Produk tionsmethoden und rechtliche Vorschriften ändern sich laufend. Die Anforderungen an Direktver marktungsbetriebe sind somit hoch, aber erfolg reichedirektvermarkterinnenunddirektvermarkter stellen sich diesen Herausforderungen und ent wickelnsichundihrebetriebestetsweiter. Die Landwirtschaftskammer ist bemüht die Anfor derungen in vertretbarem Rahmen zu halten und unterstützt die Betriebe mit umfassenden Bera tungs und Bildungsangeboten, deren Inanspruch nahmeichandieserstelleempfehlenmöchte. Die vorliegende Broschüre soll einen Beitrag zum Überblick über wichtige Bereiche der Direktver marktung leisten. Neueinsteiger und aktive Direkt vermarkter, die in eine neue Sparte einsteigen wollen haben damit ein Nachschlagwerk und eine QuellefürweiterführendeInformationen. Freude und wirtschaftlichen Erfolg bei der Direkt vermarktungwünschtihnen GerhardWlodkowski PräsidentderLandwirtschaftskammerÖsterreich

3 A. Ausbildung 3 Inhaltsverzeichnis A. Ausbildung...4 B. BetrieblicheundpersönlicheVoraussetzungen,Bauliche Anforderungen...4 C. Codex...7 D. Direktvermarktung Definition...7 E. Eigenkontrolle,EintragungalsLebensmittelunternehmer,Eier Direktvermarktung...7 F. Fleisch,Fisch...12 G. Gesundheit,Getreide,GutesvomBauernhof...14 H. HonigundImkereierzeugnisse,Hygiene...16 I. Interessenvertretung...18 J. Jause...19 K. Kennzeichnung,Kontrollen,Kosmetika...19 L. Leitlinien,Lebensmittelsicherheit...22 M. MaßundEichgesetz,MilchDirektvermarktung,Musteretiketten...23 N. Nährwertkennzeichnung,Nahrungsergänzungsmittel...25 O. Obst,Öl...27 P. Prämierungen,Produkthaftung...29 Q. QualitätundQualitätssicherung...30 R. RechtlicheGrundlagen,Rechnungen...31 S. Steuern,Sozialversicherung...34 T. Trinkwasser,Tee,KräuterundGewürze...37 U. Untersuchungspflichten...38 V. VerabreichungvonSpeisen,Vermarktungsformen,Versicherung...39 W. Wirtschaftlichkeit...43 Z. ZulassungalsLebensmittelunternehmer...44

4 4 A. Ausbildung A. Ausbildung FürdieprofessionelleDirektvermarktungisteineguteAusbildungundregelmäßigeWeiterbildung unumgänglich.betrieben,diemitderdirektvermarktungbeginnenmöchten,wirdeineeinstiegsbe ratungdurchdielandwirtschaftskammerempfohlen.einegründlichevorbereitungundausführliche Planungistentscheidendfürdenpersönlichen,familiärenundwirtschaftlichenErfolgdesBetriebs zweigesdirektvermarktung.durchdieerstellungeinesbetriebsundmarketingkonzeptesbzw.ei nes Businessplanes für Diversifizierung können Arbeitsaufteilung, Bauvorhaben, Investitionen und Zieleklardargestelltundeffizientgeplantwerden. Die umfassendste Ausbildung für Direkt vermarktung ist der Zertifikatslehrgang für bäuerliche Direktvermarktung. Der Lehrgang umfasst 128 Stunden mit Schu lungen in den Bereichen Persönlichkeits bildung, Betriebswirtschaft, Marketing, Produktion und Rechtliches. Es wird ein Betriebs und Marketingkonzept für den eigenen Betrieb erarbeitet das auf be trieblichen und persönlichen Erfahrungen aufbaut. Die Landwirtschaftskammern und das LFI bieten spezielle Fachseminare für die Direktvermarktung an, die von der Her stellung bis zur Vermarktung von ver schiedenenproduktenundlebensmitteln reichen. Die Kursprogramme sind in den Landwirtschaftskammern erhältlich oder unterwww.lfi.at abrufbar. Verpflichtend für alle, die mit Lebensmittel umgehen, sind regelmäßige Hygieneschulungen (z.b. sollendieschulungsnachweisebeimilchverarbeiternnichtälterals3jahresein).auffrischungenzur verpflichtendenhygieneschulungkönnenonlinedurchgeführtwerdenunter: BetäubungundSchlachtungvonTieren Tiere betäuben und schlachten dürfen nur Personen, die über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Dazu zählen zum Beispiel die landwirtschaftliche Ausbildung (Fachschule, HBLA)odervomGesundheitsministeriumanerkanntegleichwertigeAusbildungen. B. BetrieblicheundpersönlicheVoraussetzungen,Bauliche Anforderungen BetrieblicheundpersönlicheVoraussetzungen BetrieblicheAspekte Bild1:DieverpflichtendeHygieneschulungkannzuHauseameigenenPC absolviertwerden. BeiderDirektvermarktungkommenzurPrimärproduktionzumindestdieVermarktungundmeistens auchdieverarbeitunghinzu.dahermussgenügendfreiearbeitskapazitätvorhandenseinoderge schaffen werden. Die konkrete Arbeits und Zeiteinteilung innerhalb der Familie ist wichtig. Es ist

5 B. Betriebliche und persönliche Voraussetzungen, Bauliche Anforderungen 5 genauzuplanen,werwelchearbeitenübernimmt oderfürwelchetätigketienfremdarbeitskräfte gebrauchtwerden. DirektvermarktermüsseneinhohesMaßanQualitätsbewusstseinhabenundjederderinirgendei nerweisebeiderdirektvermarktungmitarbeitet,mussdieses Qualitätsbewusstseinleben.Dazu gehört,dassallebescheidwissenwasqualitätbedeutet,wiequalitätsproduktehergestelltwerden undwiemitdiesenumgegangenwird.fürallemussklarsein,dassambetriebausschließlichqualita tivhochwertigeproduktehergestelltundverkauftwerden. PersönlicheAnforderungen ZurerfolgreichenDirektvermarktunggehörtdiepositiveEinstellungdergesamtenFamilie. GleichzuBeginnmussüberlegtwerden,wervondenFamilienmitgliederninderDirektvermarktung mitarbeiten kann bzw. soll. Wer kontaktfreudig ist und gerne mit Menschen zusammenkommt, bringtwesentlichepersönlicheeigenschaftenmit. Da jeder Direktvermarkter Lebensmittelunternehmer ist und als solcher für die Sicherheit der von ihminverkehrgebrachtenlebensmittelverantwortlichist,isteinhohesmaßanverantwortungs bewusstsein gefordert. Dazu muss man sich bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen, der Technologie in der Verarbeitung, der Qualitätssicherung und der Vermarktung am aktuellen Stand halten. Außerdem erforderlich ist das Interesse für zeitgemäße und bewusste Ernährung, für aktuelle Trends und für das Konsumentenverhalten. Sowohl Trends als auch die Bedürfnisse der Kunden entwickelnsichraschweiterunddirektvermarktermüssendafüraufgeschlossensein. Somitwirdklar,dasserfolgreicheDirektvermarkter eineguteausbildungundlaufendeweiterbil dungbrauchen. Bild2:DirektvermarktermüssenoffenseinfürpersönlicheEntwicklungundfürgesellschaftlicheTrends. Foto:APV

6 6 B. Betriebliche und persönliche Voraussetzungen, Bauliche Anforderungen ZudenpersönlichenAnforderungenzählenauchSauberkeitundaufsichselbstschauen,dennman hatdendirektenkontaktzumkundenundverkörpert,wasmanverkauft.schließlichmussmanauch selbstgenießenkönnen,umdenkundendengenussdereigenenproduktevermittelnzukönnen. Marktanalyse Im Zuge der Überlegungen welche Produkte auf welchen Vermarktungswegen angeboten werden sollen,isteineanalysedesmarktesnotwendig. ZuüberlegensindFragenwie: MitwelchenProduktenkannichamMarkterfolgreichsein? KönnenNischenproduktehergestelltwerden? WasliegtmirundmeinemBetriebbesondersgut? WelcheVorund/oderNachteilebringtmeinBetriebsstandortmitsich? WersindmeineMitbewerberundwieunterscheideichmichvonihnen? Bei der Erstellung eines Betriebs und Marketingkonzeptes oder des Businessplans für Diversifizie rungerfolgtdieseanalyseausführlich. BaulicheAnforderungen DieerforderlichebetrieblicheAusstattungistabhängigdavonwelcheProdukteerzeugt,verarbeitet und vermarktet werden. In der Regel muss zumindest ein eigener Verarbeitungsraum bzw. Kühl raum vorhanden sein. In den verschiedenen Leitlinien und Handbüchern zur Eigenkontrolle sind sämtlicheanforderungenbeidenverschiedenenspartengenaubeschrieben. Die Direktvermarktungsreferentinnen der Landwirtschaftskammern geben dazu genaue Auskünfte. Handbücher zur Eigenkontrolle stehen auf bzw. für Gutes vom Bauernhof Betriebe auf zur Verfügung. Die Leitlinien sind auf der Homepage des Gesundheitsministeriumsabrufbarunter: ObeinUmbauoderNeubaunotwendigistundwiedieAusstattungimMindestfalloderOptimalfall ausschauensoll,kannnurdannbeurteiltwerden,wennklarist,was,wieundinwelchenmengen produziertwird.auchwasfürdentransportbeizustellungoderfürdenmarkstanderforderlichist, umbeispielsweisediekühlketteaufrechtzuerhalten,istdahervondenprodukten,derjahreszeit und/odervondenumständenderlieferungabhängig. GehenSiefolgendeAnforderungenfürsichundIhrenBetriebkritischdurch: InteresseamUmgangmitLebensmitteln hohesqualitätsbewusstsein KaufmännischesGeschick Marktanalyse freiearbeitsundzeitkapazität BereitschaftzuAusundWeiterbildung hygienischevoraussetzungen BaulicheGegebenheiten technischeeinrichtungen Investitionsmöglichkeit FreudeamUmgangmitMenschen InteressegegenüberdenKunden InteresseanErnährungsund Konsumententrends Innovationsbereitschaft Selbstbewusstsein Ideenreichtum Teamgeist FreudeamGenießen

7 C. Codex 7 C. Codex Im Österreichischen Lebensmittelcodex (Lebensmittelbuch) sind Sachbezeichnungen, Begriffsbe stimmungenunduntersuchungsmethodenfüreinereihevonproduktendefiniert,wodurchdiever brauchererwartungen dargestellt werden. Produzenten müssen sich bei Produkten, die im Codex beschrieben sind an die Produktbezeichnungen und Rezepte halten. Spezialitäten können nach eigenen oder traditionellen Rezepten hergestellt werden, wenn diese nicht im Widerspruch zum Codexstehen.DerCodexhatdieBedeutungeines"objektivenSachverständigengutachtens",dasdie GutachterderUntersuchungsanstaltenzurBeurteilungvonProduktenheranziehen. Die Ausarbeitung und Weiterentwicklung des Lebensmittelbuches erfolgt getrennt nach Sparten, durch die CodexKommissionen. Veröffentlicht wird der Codex vom Gesundheitsministerium: EinigederwichtigstenCodexKapitelsind: B14fürFleischundFleischerzeugnisse B19Teigwaren B28Gewürze B31TeeundteeähnlicheErzeugnisse B32MilchundMilchprodukte D. Direktvermarktung Definition Direktvermarktungist die Vermarktung überwiegend eigener Urprodukte oder Verarbeitungserzeugnisse an Endverbraucher, Einzelhandel, GastronomieoderGroßhandel imeigenennamen, aufeigenerechnungund aufeigeneverantwortung. Bild3:LandwirtekönnenihreErzeugnissedirektverkaufen. Foto:LKStmk E. Eigenkontrolle,EintragungalsLebensmittelunternehmer,Eier Eigenkontrolle JederdermitLebensmittelnzutunhatist Lebensmittelunternehmer undinseinembereichfürdie SicherheitderProdukteverantwortlichvonderPrimärproduktionbiszurAbgabeandenEndver braucher. Es dürfen nur sichere Lebensmittel in Verkehr gebracht werden. Nicht sicher heißt, gesundheitsschädlichoderfürdenverzehrungeeignet.lebensmittelmüssenimkrisenfallrückver folgt werden können, durch Ermittlung von Lieferanten und Abnehmern. Davon ausgenommen ist dieermittlungdereinzelnenendverbraucher.

8 8 E. Eigenkontrolle, Eintragung als Lebensmittelunternehmer, Eier Jeder Direktvermarktungsbetrieb ist Lebensmittel unternehmer und für die Sicherheit der von ihm inverkehr gebrachtenlebensmittelverantwortlich. Als Beitrag zur Lebensmittelsicherheit zählt die Umsetzung eines betrieblichen Eigenkontrollsystems. Das heißt, der Betrieb muss für seinen Betrieb ein Eigenkontrollsystem etablieren. Die Leitlinien stellen ein Hilfsmittel für ein derartiges Eigenkontrollsystem dar (Details unter L., wie Leitlinien). Damit die geltenden Vorschriften noch genauer auf den tatsächlichen Bedarf für Direktvermarkter ab gestimmt sind, wurden Handbücher zur Umsetzung eines Eigenkontrollsystems erstellt. Diese sind bei den Landwirtschaftskammern erhältlich oder stehen unter bzw. für Gutes vom Bauernhof Betriebeunter EintragungoderZulassungalsLebensmittelunternehmen Eintragung=behördlicheRegistrierung:Jeder,dermitLebensmittelnumgeht,mussbehördlichre gistriertsein.dasheißt,ermussalslebensmittelunternehmereingetragensein. JederLandwirtistLebensmittelunternehmerundmitseinerLFBISNummerautomatischalsLe bensmittelunternehmereingetragenbzw.behördlichregistriert. DieEintragungalsLebensmittelunternehmeristausreichendfürBetriebedie, Bild4:HandbücheralsHilfsmittelzurDokumenta tiondereigenkontrollefoto:lfi - jährlichwenigerals10.000stückgeflügeloder5.000stückkanincheninihremunternehmen schlachtenunddiesedirektandenendverbraucheroderanörtlicheeinzelhandelsunterneh menabgeben; - GeflügelundKanincheninlandwirtschaftlichenGemeinschaftsanlagenschlachten(unter VoraussetzungbestimmterBedingungen); - FleischundFleischerzeugnisseinnerhalbÖsterreichsundandenEndverbraucher,die GastronomieoderdenEinzelhandelvermarkten;Vorausgesetzt,dieSchlachtungerfolgtnicht ameigenenbetrieb; - MilchundMilcherzeugnissenherstellenunddieProduktedirektandenEndverbraucher,die GastronomieoderdenEinzelhandelinnerhalbÖsterreichsabgeben; - EierauseigenerProduktionvermarkten.WerdendieEierauchsortiert,soreichtdieEintra gungfürbetriebe,diewenigerals2.000legehennenhalten. FürLebensmittelunternehmer,dieLebensmitteltierischen UrsprungsproduzierenbestehtZu lassungspflicht.

9 E. Eigenkontrolle, Eintragung als Lebensmittelunternehmer, Eier 9 KonkretbestehtZulassungspflichtfürBetriebe,die - Rinder,Schweine,Schafe,Ziegen,Pferde,undFarmwildschlachten; - jährlichmehrals10.000stückgeflügeloder5.000stückkaninchenschlachten; - GeflügeloderKaninchenausnichteigenerProduktionschlachtenundvermarkten; - FleischoderFleischerzeugnisseherstellenundinsAuslandoderandenGroßhandelvermark ten; - pasteurisiertetrinkmilchodernichtfermentierteflüssigmilcherzeugnisseausrohmilch herstellen; - MilcherzeugnissenproduzierenundinsAuslandoderandenGroßhandelliefern; - EisausRohmilchherstellen; - MilchfürdieVerarbeitungzukaufen; - Eipackstellen,dieselbstmehrals2.000LegehennenhaltenoderEierzukaufenodernach GrößeundGewichtsortierteEierandenGroßhandeloderinsAuslandliefern; ErfordernissefürdieZulassung: 1. AntragstellungaufZulassung,gemäßZulassungsverordnungbeiderBezirkshauptmannschaft (InhaltdesAntrags:InformationenzumBetrieb,Verantwortlicher,Betriebsartbzw.Tätigkeit, Plan/SkizzederRäume,Ausstattung,Wasserversorgung,Reinigung,Desinfektion,Schädlings bekämpfung,hygienemaßnahmen,weiterbildung,entsorgungtierischernebenprodukte) 2. KontrollevorOrt,durchdiezuständigeLebensmitteloderVeterinäraufsicht 3. ZulassungsbescheidvonderBehörde,mitZuteilungeinerZulassungsnummerundAngabe, wofürderbetriebzugelassenist. Nach erfolgter Zulassung kann die Tätigkeit aufgenommen werden. Änderungen müssen gemeldet werden. FürdieZulassungalsEierpackstelleundalsMilchverarbeitungsbetriebstehenEinreichunterlagenzur Verfügung,indenenallewesentlichenPunkteeinesAntragsaufgelistetunderläutertsind abrufbar unterwww.gutesvombauernhof.atoderwww.hygieneschulung.at KontrollhäufigkeitundKostenaufgrundderZulassungspflicht: Zulassungspflichtige Betriebe werden (meistens) von der Veterinäraufsicht gemäß MIK (= von der Behörde erstellter mehrjähriger integrierter risikobasierter Kontrollplan), je nach Risikoeinstufung des Betriebes, Verarbeitungsmenge und/oder Auftreten von Mängeln mindestens einmal pro Jahr kontrolliert.diekontrollkostensindabhängigvomzeitaufwandundbetragenrund 16je¼Stunde plusfahrtkosten. Registriertebzw.eingetrageneBetriebewerdenjenachProduktundRegelungderZuständigkeitim jeweiligenbundeslandmeistvonderlebensmittelaufsichtkontrolliert.diehäufigkeitderkontrollen ist abhängig von Risiko und Schwerpunkten der Behörde. Kostenpflichtig sind Nachkontrollen, die durchgeführtwerden,wennbeiderkontrollemängelfestgestelltwurden.

10 10 E. Eigenkontrolle, Eintragung als Lebensmittelunternehmer, Eier Eier DirektvermarktungvonEiern EierproduzentenkönnenEierundProdukteausEierndirektvermarkten. Auswirkungenrelevanter Rechtsvorschriftenbeider VermarktungvonEiern: a) Hygienerechtliche Zulassung alspackstellegemäßdenvor schriften des Lebensmittel rechts; b) Zulassung als Packstelle ge mäßvermarktungsnormen; c) Zulassung der Legehennen haltung mit Zuteilung des Er zeugercodes für die Einzelei kennzeichnung (Legehen nenbetriebsregistergesetz); ZulassungalsPackstelle: DieZulassungalsPackstelleisteinoderzweiteilig,jenachArtundGrößederPackstelle. FürjedePackstelle,dieEiernachGüteundGewichtsklassensortiert,istdieZulassungalsPackstelle gemäßvermarktungsnormenerforderlich.diepackstellemussdazuüberdietechnischenanlagen verfügen, die für die ordnungsgemäße Behandlung der Eier erforderlich sind. Gegebenenfalls sind das: Durchleuchtungsanlage (oder andere geeignete Anlagen), Gerät zur Feststellung der Luftkam merhöhe,anlagezumsortieren der EiernachGewichtsklassen, geeichtewaage,gerätzumkenn zeichnenvoneiern. EineHygienezulassungalsPackstelle,brauchennurjeneBetriebe,dieEierzukaufenundsortieren oderbetriebedienachgrößeundgewichtsortierteeierandengroßhandeloderinsauslandabge benoderbetriebe,dieselbstmehrals2.000legehennenhaltenundnachgrößeundgewichtsor tieren. Einzeleikennzeichnung: EiermüssenmitdemErzeugercodegestempeltsein,wenn: ambetriebmehrals350legehennengehaltenwerden, dieeier(egalobsortiertoderunsortiert)aufwochenmärktenverkauftwerden, dieeierandenlebensmittelhandeloderzurweiterverarbeitung(z.b.anbäckereien, Fleischhauereienetc.)oderzumWeiterverkaufabgegebenwerden. DerAntragfürdenErzeugercode(BestätigungderHaltungsform),istbeiderBezirkshauptmannschaft einzubringen. DerLeitfadenfürVermarktungsnormenvonEiernistverfügbarunter: Bild5:UnsortierteundnichtgestempelteEiergibtesnurAbHofundzugestellt,wenn wenigerals350legehennengehaltenwerden.foto:apv

11 E. Eigenkontrolle, Eintragung als Lebensmittelunternehmer, Eier 11 DerErzeugercodemussdeutlichlesbar,mindestens2mmgroßamEiaufgebrachtseinundistwie folgtaufgebaut: DieAbgabevonunsortiertenEiern(d.h. keine Einteilung nach Güte und Gewichtsklassen) ist möglich, wenn der Erzeuger direkt an den Endverbraucher abgibtundzwar: a) anderproduktionsstätteoder b) aufeinemörtlichenöffentlichen Marktoder c) beimverkaufanderhaustür. KennzeichnungsvorschriftenfürEier,dievoneinerPackstellenachGüteundGewichtsklassesortiert wurden: LoserVerkauf Die Angaben sind deutlich sichtbar und leicht lesbar auf einem Schild oder Begleitzettel nebenderwareanzubringen: a) Güteklasse b) Gewichtsklasse c) Mindesthaltbarkeitsdatum d) AngabederHaltungsart e) ErläuterungdesErzeugercodes HygieneAnforderungen: VerpackteEier a) Verkehrsbezeichnung b) Name oder Firma und Anschrift des ErzeugersoderVerpackersoderVerkäufers c) Packstellennummer d) Güteklasse e) Gewichtsklasse f) Mindesthaltbarkeitsdatum g) AufbewahrungsanweisungoderEmpfehlung andenverbraucher,dieeiernachdemkauf beikühlschranktemperaturenzulagern h) AngabeundErklärungdesErzeugercodes EiermüssenunmittelbarnachdemLegenbiszurAbgabeanVerbrauchervornachteiligenBeeinflus sungengeschütztwerden.diebedingungensind: sauber,trockenundfreivonfremdgerüchen geschütztvorstößenundvorsonneneinstrahlung Bild6:EinzeleikennzeichnungFoto:AMA EinhaltungeinermöglichstkonstantenTemperaturbeiAufbewahrungundTransport DasmaximaleMindesthaltbarkeitsdatumbeiEiernistder28.TagnachdemLegen.LetzterTagder AbgabeanVerbraucheristder21.TagnachdemLegen.

12 12 F. Fleisch, Fisch KnickundBrucheierdürfennichtanEndverbrauchervermarktetwerden.Knickeierdürfenverwen detwerden,wenndieeiervomerzeugerbetriebodervonderpackstelleaufdirektemwegeaneinen zugelassenenverarbeitungsbetriebgeliefertunddortsoschnellwiemöglichaufgeschlagenwerden. F. Fleisch,Fisch Fleisch DirektvermarktungvonFleisch,Geflügel,Kaninchenetc. FleischvonNutztierenundvonWildkannvomTierhaltervermarktetwerden.MöglichistdieVer marktungvonschlachtkörpernimganzenoderhalbiert,vonfleischinteilstückenoderküchenfertig geschnittenundvonsämtlichenverarbeitungserzeugnissen.beidenbezeichnungenundrezepturen istderlebensmittelcodexkapitelb14zuberücksichtigen.dieschlachtungundverarbeitungkann ameigenenbauernhofoderimlohnverfahrenerfolgen.esistnichterlaubt,tiere,dienichtambe triebaufgezogenodergemästetoderzumindestzueinemwesentlichenanteilselbstgemästetwur den, zu schlachten und/oder zu verarbeiten und als eigenes Fleisch oder Fleischerzeugnis zu ver markten. FleischvonNutztierenundvonWild(auchgerupft,abgezogen,imGanzen,halbiert,beiRindernauch gefünftelt)istalsurprodukteingestuft(entscheidendfürsteuerundsozialversicherung),fleischin Teilstücken,geschnittenundverarbeitetzähltzudenVerarbeitungserzeugnissen. ZurrichtigenKennzeichnungvonfrischemFleischundFleischerzeugnissenstehenvonderAGESbe gutachtete Musteretiketten zur Verfügung, die über die Landwirtschaftskammern oder für Gutes vombauernhofbetriebeunter: Zulassungspflichten FürdieSchlachtungvonTieren(Schweine,Rinder,Schafe,Ziegen,Pferde,Farmwild)istimmereine ZulassungimSinnedesHygienerechtserforderlich.DieSchlachtungvonGeflügelundKaninchenist unterbestimmtenbedingungeneineausnahmeund nur registrierungspflichtig. MehrdazuunterE.EintragungoderZulassungalsLebensmittelunternehmen. Bild7:BaulicheAusführungundAusstattungvonSchlachtundVerarbeitungsräumenhängenabvonArtundUmfangderProduktion. Foto:LKÖ

13 F. Fleisch, Fisch 13 Frischfleisch DieQualitätvonFrischfleischstehtinengemZusammenhangmitRasse,Fütterung,Haltung,Schlach tung,kühlungundreifung.werqualitativhochwertigesfleischproduzierenundalssolchesvermark tenmöchte,musssichmitallenwichtigeneinflussfaktorenbeschäftigen.qualitätentstehtnichtzu fällig. Konsumenten,diebewusstFleischdirektbeimBauerneinkaufen,legengroßenWertaufhoheQuali tät und gute Beratung. Viele dieser Kunden sind interessiert an aktuellen Themen wie Tierschutz, TierhaltungundKennzeichnungundwollendarüberhinausvonderrichtigenLagerungbiszuropti malenzubereitungderproduktegutberatenundinformiertwerden. Hygieneanforderungen ZurUmsetzungderHygieneanforderungengibtesspeziellfürFleischdirektvermarkter,einHandbuch zureigenkontrolle.dieseshandbuchumfasstallewichtigenanforderungenbezüglichräume,aus stattung, Reinigung, Desinfektion, Schädlingsbekämpfung, Arbeitshygiene, Untersuchungspflich ten,aufzeichnungspflichtenundgesundheit.dashandbuchbasiertaufdervomgesundheitsminis teriumveröffentlichtenleitliniefürdieschlachtung,zerlegungundverarbeitungvonrind,schwein, Schaf,Ziege undpferd.jederfleischdirektvermarktersolldieseshandbuch entsprechend deraus führungameigenenbetriebausfüllenundallenfallsfürkontrollengriffbereithaben. HandbuchzurEigenkontrollefürbäuerlicheSchlacht, Zerlege undverarbeitungsbetriebe (2.Auflage3/2008,AuflagezumelektronischAusfüllen12/2008) HandbuchzurEigenkontrollefürbäuerlicheGeflügelundKaninchenschlachtundVerarbei tungsbetriebe(3.auflage1/2010) Die Handbücher sind bei den Landwirtschaftskammern erhältlich oder stehen unter schulung.atbzw.fürgutesvombauernhofbetriebeaufwww.gutesvombauernhof.atzurverfügung. Fisch DirektvermarktungvonFisch Fische aus eigener Aquakultur oder aus Wildfang können vom Tierhalter oder Fischer vermarktet werden. Die Fische können im Ganzen, als Hälften, Filets oder auch als Verarbeitungserzeugnis vermarktet werden. FischDirektvermarktersindgrundsätzlichregi strierte Lebensmittelunternehmer (Details unter E. Eintragung und Zulassung). Die lebensmittelrechtliche Zulassung von FischereibetriebenistfürDirektvermarkternur bei der Vermarktung der Fischereierzeugnisse an den Großhandel oder ins Ausland erforderlich. Bild 8: Fisch aus Österreich, direkt vom Erzeuger ist sehr gefragt. Foto:BMLFUW GanzeFischegeschupptoderalsSeiten(halbiert,vonderRückengrätebefreit,ohneKopf)zählenzu denurprodukten.filetsundfischprodukteetc.sindverarbeitungserzeugnisse. AlsHilfsmittelzurpraktischenUmsetzungderhygienerechtlichenVorschriftenwurdenvonExperten undpraktikernhygieneleitlinienerstelltundvomgesundheitsministeriumveröffentlicht.

14 14 G. Gesundheit, Getreide, Gutes vom Bauernhof FürFischeundFischereierzeugnissegiltdasCodexKapitelB35. Zur richtigen Kennzeichnung von Fisch und Fischerzeugnissen stehen von der AGES begutachtete MusteretikettenzurVerfügung,dieüberdieLandwirtschaftskammernoderfürGutesvomBauern hofbetriebeunter: DieBroschüre bäuerlichefischereiwirtschaft derlandwirtschaftskammeroöenthältinformatio nenrundumdieproduktionvonfischen. G. Gesundheit,Getreide,GutesvomBauernhof Gesundheit Personen, die mit Lebensmitteln umgehen müssen gesund sein, das heißt frei von ansteckenden Krankheiten,infiziertenWunden,HautinfektionenoderGeschwüren. PersonendürfennichtmitLebensmittelnumgehen,wennsie - ankrankheitenleiden,diedurchlebensmittelübertragbarsind(auchbeiverdacht); - infiziertewundenoderhautkrankheitenhaben,beidenendiemöglichkeitbesteht,dassderen KrankheitserregeraufLebensmittelübertragenwerdenkönnen(soferneinesichere Abdeckungnichtmöglichist); - bestimmtekrankheitserregerausscheiden; DetailszudengesundheitlichenAnforderungenanPersonen,diemitLebensmittelnumgehen,sindin derleitliniefürpersonalgesundheitzufindenundaufderhomepagedesgesundheitsministeriums unter: Getreide DirektvermarktungvonGetreide Getreide muss vor dem Inverkehrbringen bzw. der Weiterverarbeitung gereinigt werden. Es gibt HöchstmengenfürdenBesatz(Fremdgetreide,Bruchkorn,Fremdsamen,etc.). DiebaulichenAnforderungenfürRäumeindenenGetreideverarbeitetwirdoderBackwarenherge stelltwerden,sindabhängigvonartundumfangderproduktion.unterumständenkanninderkü cheoderinverarbeitungsräumenproduziertwerden,indenensonstanderelebensmittelhergestellt werden.näheredetailsdazusindimhandbuchzureigenkontrollebeimumgangmitlebensmittel erläutert(siehee.eigenkontrolle). Getreide(gereinigt,gesiebt)istUrprodukt,poliertes,geschliffenes,gequetschtesodergemahlenes Getreide,sowiesämtlicheErzeugnisseausGetreidegehörenzudenVerarbeitungserzeugnissen. FürverpacktesGetreide,MehlundBackwarengeltendieallgemeinenKennzeichnungsbestimmun gen(siehek.kennzeichnungvonlebensmitteln)sowiedascodexkapitelb10.zurrichtigenkenn zeichnungvongetreide,erzeugnisseundteigwaren,stehenvonderagesbegutachtetemustereti kettenzurverfügung,dieüberdielandwirtschaftskammernoderfürgutesvombauernhofbetriebe unter: GutesvomBauernhof SeitdemJahr2002steht GutesvomBauernhof fürdieumsetzungbundessweitermaßnahmenzur Professionalisierung der echten bäuerlichen Direktvermarktung. Gutes vom Bauernhof ist eine

15 G. Gesundheit, Getreide, Gutes vom Bauernhof 15 Marke, die auf einem Qualitätsprogramm zur Herstellung und Vermarktung bäuerlicher Lebensmittel auf höchstem Niveau basiert. DieMitgliedsbetriebelegengroßenWertaufdieerfolgreicheVermark tung qualitativ hochwertiger Produkte. Das Qualitätsprogramm unterstützt die Direktvermarkter einerseits bei der professionellen Produktion und andererseits bei Marketingaktivitäten, sodass den KonsumentenQualitätundErlebnisgebotenwerdenkann.DieMarkewirdnurankontrollierteBe triebevergeben,dieselbsthergestellterohstoffemitgrößtersorgfaltverarbeiten.marktfahreroder Händler,diesichbäuerlichgeben,dürfendieMarkeaufkeinenFallführen. KonsumentenkönnenbeiGutesvomBauernhofProduktenbezüglichHerkunft,Herstellungsartund QualitätderLebensmittelabsolutsichersein. VorteilefüreinzelneBetriebeunddieLandwirtschaftallgemein DiegemeinsameMarke,diederzeitrund1.600Betriebeführendürfen,bringtdenDirektvermark terneinestarkepositionierungammarkt.beieinerkonsumentenbefragungerreichtediemarkeei nenbekanntheitsgradvon49%.dasheißt,nahezujederzweitekonsumentkenntdiemarke Gutes vombauernhof.diehohebekanntheitistaufdieverwendungdeseinheitlichenlogosaufverschie denstenverpackungsundwerbemittelnzurückzuführen.durchdieeinheitlichegestaltungkönnen Werbemittel,VerpackungenundInformationsmaterialgünstigerproduziertundeingekauftwerden. EineDirektvermarktungmitGarantiestärkt: dasvertrauenderkonsumenteninbäuerlichelebensmittel dasansehenderdirektvermarktung unddasansehenderlandwirtschaft PositiveAuswirkungenfür GutesvomBauernhofBetriebe Die Anerkennung als Gutes vom Bauernhof Betrieb gibtdemdirektvermarktersicherheitim Hinblick auf die Erfüllung der gesetzlichen Auf lagen.zwarkanndieanerkennungeinebehörden kontrolle nicht ersetzen, aber Behörden, die mit Gutes vom BauernhofBetrieben zu tun haben, schätzenderengarantiertequalitätsstandards. Wie erhält man die Marke Gutes vom Bauernhof? DieMarkewirdvondenGütesiegelstelleninden Landwirtschaftskammern der jeweiligen Bundes ländervergeben.direktvermarktungsbetriebe,die sich für Gutes vom Bauernhof interessieren, be kommen nach Anmeldung die Richtlinien zuge schickt.sieführenalserstenschrittmithilfeeines Fragenkatalogs eine Eigenbewertung durch. Anschließend erfolgt ein Betriebsbesuch durch eine Beratungskraft der Landwirtschaftskammer. Bild9:GutesvomBauernhofistdieMarkefürdieProfisunterden Direktvermarktern.Foto:LKNÖ

16 16 H. Honig und Imkereierzeugnisse, Hygiene Bei Erfüllung der Bedingungen, wird der Betrieb zur externen Kontrolle durch eine Kontrollfirma angemeldet. Bei der VorortKontrolle bzw. Bewertung durch ein Kontrollorgan wird der Betrieb anhand der Richtlinien nach einem Punktesystem bewertet. Erreicht der Betrieb die Mindestpunktezahl,sokannerals GutesvomBauernhofBetrieb anerkanntwerdenunderhältdie ZustimmungzurVerwendungderMarke.DanachmussderBetriebgarantieren,dieAnforderungen einzuhaltenundhatlediglichmitstichprobenkontrollenzurechnen. H. HonigundImkereierzeugnisse,Hygiene Honig DirektvermarktungvonHonigundImkereierzeugnissen Jeder Imker kann den Honig der eigenen Bienen und aus eigener Produktion hergestellte Imkereierzeugnissedirektvermarkten. Bei der Produktion und Vermarktung von Kosmetika und Arzneimitteln sind besondere Vor schriftenzubeachten! JederImkeristLebensmittelunternehmerundfürdieSicherheitdervonihminVerkehrgebrachten Produkteverantwortlich(vonderHerstellungderRohproduktebiszumVerkauf).AlsHilfsmittelfür diepraktischeumsetzungderhygienerechtlichenverpflichtungenstehteineleitliniefüreinegute Hygienepraxis in Imkereibetrieben zur Verfügung (siehe L. Leitlinien, ). Die Leitlinie umfasstdiegesamtenimkerlichentätigkeitenundbietetdenbetriebendiegrundlagefüreineigen kontrollsystem. WasunterHonigverstandenwird,welcheBezeichnungenverwendetwerdenkönnenundwieHonig richtigzukennzeichnenist,stehtinderhonigverordnung.imsinnedieserverordnungist"honig" dernatursüßestoff,dervonbienenderartapismelliferaerzeugtwird. ZurrichtigenKennzeichnungvonHonigundImkereierzeugnissenstehenvonderAGESbegutachtete MusteretikettenzurVerfügung,dieüberdieLandwirtschaftskammernoderfürGutesvomBauern hofbetriebeunter: Imkereierzeugnisse PropolisTropfen, Gelee royal und Blütenpollen sind Nahrungs ergänzungsmittel. Der Begriff Nahrungsergänzungsmittel muss in der Sachbezeichnung vorkom men. Zusätzlich zu den verpflich tenden Kennzeichnungselementen müssendernamederkategorieder Nährstoffe,dieempfohlenetägliche Verzehrsmenge, der Warnhinweis, dieangegebeneempfohlenetages dosis nicht zu überschreiten, der Hinweis,dassNahrungsergänzungs Bild10:HonigundBienenproduktesindwahreSchätzederNatur.Foto:LKNÖ mittel nicht als Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden dürfen und der Hinweis, außerhalbderreichweitevonkleinenkindernlagern angegebenwerden.

17 H. Honig und Imkereierzeugnisse, Hygiene 17 Nahrungsergänzungsmittelmüssennichtmehrangemeldetwerden.ObdasProduktentspricht,liegt indereigenverantwortungdeserzeugers. WeiterführendeInformationengibtesunter: Hygiene EinwichtigerGrundsatzdesLebensmittelrechtslegtdieVerantwortungdesLebensmittelunterneh mersfürdieerzeugungunddasinverkehrbringensichererlebensmittelfest.diesicherheitderle bensmittel muss auf allen Stufen der Lebensmittelkette gewährleistet sein und zwar vom Futtermittel,einschließlichderPrimärproduktionsowiederVerarbeitungbishinzumVerbraucher. Seit 2006 sind die allgemeinen und spezifischen Vorschriften der Lebensmittelhygiene durch EU Verordnungen und in Konsequenz durch nationale Gesetze bzw. Verordnungen festgelegt. Diese VorschriftengeltengrundsätzlichfürjedesUnternehmen,indemLebensmittelerzeugt,hergestellt, behandeltund/oderindenverkehrgebrachtwerden.ausnahmenbestehenfürdiedirekteabgabe kleinermengenvonprimärerzeugnissendurchdenerzeugerandenendverbraucheroderanlokale Einzelhandelsgeschäfte,diedieErzeugnissedirektandenEndverbraucherabgeben. DieAnforderungenanBetriebe,dievondenEURegelungenausgenommenensind,sindinderLe bensmitteleinzelhandelsverordnungundderdirektvermarktungsverordnunggeregelt. AlsPrimärerzeugnissegeltenErzeugnisseausprimärerProduktion: - alleproduktepflanzlicherherkunft, - landwirtschaftlichenutztierproduktionvor demschlachten - ProduktetierischerHerkunft(Eier, Rohmilch,Honig) - Fische,FischeausAquakulturen(incl. Töten,Ausbluten,Sortieren,Entdarmen, EntfernenderFlossen,Kühlungund VerladunginTransportbehälter) - WildinderDeckeund - indernaturgewonneneproduktewie Pilze,BeerenundSchnecken. KeinePrimärerzeugnissesindfrischesFleisch,tiefgefrorene,filetierteodervakuumierteFischesowie Erzeugnisse, die durch Verarbeitung von Primärprodukten im Erzeugerbetrieb hergestellt werden, z.b.milchprodukte,fruchtsaft,schnapsoderkonfitüren. Vorgaben für Lebensmittelunternehmer auf nachgeordneten Produktions, Verarbeitungs und Vertriebsstufen: - ErfüllungderAnforderungenan GebäudeundAusrüstung,z.B.für sanitäreanlagen,beleuchtung, Lüftungseinrichtungen,Beschaffenheit derfußböden,undwände,türen, Fenster,Gegenstände - Verwendungeinwandfreier Ausgangsmaterialien - sicherehandhabungderlebensmittel (einschließlichverpackenundtransport) - sichereabfallbeseitigung - Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen - ReinigungsundDesinfektionspläne - Wasserqualität - EinhaltungderKühlkette - Personalhygiene - Schulung - AnwendungderHACCPGrundsätze

18 18 I. Interessenvertretung AlsHilfsmittelzurpraktischenUmsetzungderhygienerechtlichenVorschriftenwurdenvonExperten und Praktikern HygieneLeitlinien erstellt und vom Gesundheitsministerium veröffentlicht. Einige davonsindspeziellfürdieanwendunginderdirektvermarktungverfasst,bzw.informvonhandbü chernzusammengefasst.mehrdazuunterl.,wieleitlinienunde.,wieeigenkontrolle. DieSchulungspflichtzurLebensmittelhygienebestehtfüralleimBetriebBeschäftigten,diemitLe bensmittelnumgehen.mitarbeiterundmitarbeitendefamilienangehörigemüssengeschultsein(z.b. vombetriebsleiter).derfürdenbetriebverantwortlicheentscheidetwieoft,wieintensivundvon wemdiemitarbeitergeschultwerden.beibäuerlichenmilchverarbeiternsollendieschulungsnach weisenichtälterals3jahresein.zudeninhaltenundgrundkenntnissengehörenlebensmittelmikro biologie(z.b.nützlicheundschädlichemikroorganismen,wachstumsvoraussetzungen),maßnahmen bei Schädlingsbefall, richtige Reinigung und Desinfektion, Rohstoff, Lager und Transporthygiene, Temperaturanforderungen,Personalhygiene,VerhaltenbeiErkrankungenoderVerletzungen. Zur Dokumentation von Schulungen unbedingt Nachweise bzw. Teilnahmebestätigungen ver langenundaufbewahren! Hygieneschulungen Hygieneschulungen bieten die Landwirtschaftskammern an bzw. können online im Internet unter: Für Betriebe, die die Hygieneanforderungen bereits umsetzen, bietet die Schulung im Internet die idealeauffrischungdeshygienewissens.dieonlineschulungstehtallenbäuerlichenbetriebenzur VerfügungundkannunkompliziertundzujederZeitvonzuHauseausamPCdurchgeführtwerden. SämtlicheInformationensindentwederdirektamComputerzulesenoderstehenalsDownloadzur Verfügung.UmeinenSchulungsnachweiszuerhalten,müssenbeieinem WissensCheck zumindest 75%derFragenausallenwichtigenBereichenderLebensmittelhygienerichtigbeantwortetwerden. I. Interessenvertretung DieInteressenvertretungallerLandundForstwirtewirdvondenLandwirtschaftskammernwahrge nommen.diesesindfürdievollziehungderbeschlüsseunddiedurchführungderinteressenvertre tungs,beratungsundförderungsaufgaben,sowiedersonstigenserviceleistungenfürdiemitglieder eingerichtet. ZurVertretungderspeziellenInteressenderbäuerlichenDirektvermarktunggibtesindenBundes länderndielandesverbändebzw.vereinefürdirektvermarkter. Burgenland Obfrau:ElisabethAufner Geschäftsführerin:MariaThek PrinzEugenstraße7,7400Oberwart T:03352/ Kärnten Obmann:AntonHeritzer Geschäftsführerin:KarinSteinkellner Museumgasse5,9020Klagenfurt T:0463/ Niederösterreich Obmann:NationalratJohannHöfinger Geschäftsführerin:DIAdelheidGerl Wienerstraße64,3100St.Pölten T:05/ Oberösterreich Obmann:KRKarlGrabmayr Beraterin:Dipl.Päd.MariaRitzberger AufderGugl34021Linz T:050/

19 J. Jause 19 Salzburg Obfrau:BarbaraSaller Geschäftsführerin:BarbaraPrommegger Saalfeldnerstraße7,5700ZellamSee T:06542/ Steiermark Obmann:FranzDeutschmann Geschäftsführerin:MargaretaReichsthaler Hamerlinggasse3,8010Graz T:0316/ Tirol TirolerSpeisausBauernhand Beraterin:BettinaLindner BrixnerStraße1,6020Innsbruck T:+43(0) Vorarlberg VereinvomLändleBur Obmann:MartinWinder Kontakt:DIElisabethZeiner Montfortstraße11/7,6900Bregenz T:05574/400704;0664/ Wien LandwirtschaftskammerWien VerenaScheiblauerBEd Tel.01/ J. Jause Direktvermarkter dürfen eine Jause in Form eines Jausenpackerls anbieten.dieverabreichungvonspeisen undgetränkenalsjauseistnurmöglichalsbuschenschank betrieb oder im Rahmen der Almausschank. Für andere Formen der Verabreichung ist eine Konzession als Gastgewerbebetriebnotwendig. Selbst hergestellte Speisen oder Getränke können vermarktet,abernichtverabreichtwerden. UnterVerabreichungverstehtman,dassesVorkehrungen gibt oder dass Tätigkeiten ausgeführt werden, die darauf ausgerichtet sind, dass die Speisen oder Getränke an Ort undstelleverzehrtwerden. K. Kennzeichnung,Kontrollen, Kosmetika Bild11:DasVerabreichenvonSpeisenundGetränken ohnekonzessionistnurfürbuschenoderalmaus schankmöglich.foto:bmlfuw Kennzeichnung AlleverpacktenLebensmittelundLebensmittel,diezurSelbstbedienungangebotenwerden,sindzu kennzeichnen.waren,dieingegenwartderkäuferverpacktwerdenoderzurverkaufserleichterung vorverpacktundnurkurzfristiggelagertunddirektandenkäuferabgegebenwerden,müssennicht

20 20 K. Kennzeichnung, Kontrollen, Kosmetika gekennzeichnet werden. Das Etikett steht stellvertretend für den Erzeuger, sodass der Konsument dadurchallewichtigeninformationenüberdasprodukterhältundvortäuschunggeschütztwird.die KennzeichnungmussdirektaufderVerpackungoderaufeinemmitderVerpackungverbundenem Etikettangebrachtsein.SiemussangutsichtbarerStelle,deutlichlesbarundverständlichsein. Kennzeichnungselemente: 1. Sachbezeichnung 2. NameundAnschriftdesErzeugersoder VerpackersoderVerkäufers 3. Nettofüllmenge 4. Mindesthaltbarkeitsdatum(MHD) 5. LosundChargennummer Sichtfeldregelung: 6. TemperaturundLagerbedingungen 7. Zutaten 8. Gebrauchsanleitung 9. Alkoholgehalt(beiGetränken) 10. AngabeüberVerpackungmitSchutzgas Sachbezeichnung, Nettofüllmenge/Stückzahl, Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) oder ein Hinweis dazu,sowiealkoholangabesindimgleichensichtfeld(d.h.aufeinenblickeerfassbar)anzugeben.das gilt nicht für zur Wiederverwendung bestimmte Glasflaschen, auf denen eine dieser Angaben dauerhaftangebrachtist. BioKennzeichnung Seit1.Juli2010mussaufallenBioProduktendasneueEUBioLogoverwendet werden. Die Vorschriften betreffend Herkunftsbezeichnung ( aus österreichischer Landwirtschaft, aus EULandwirtschaft, aus NichtEU Landwirtschaft ) und die BioKontrollstellencodes (ATBIO301 Austria Bio Garantie GmbH (ABG), ATBIO401 BIOS Biokontrollservice Österreich, ATBIO402 Lacon GmbH, ATBIO501SalzburgerLandwirtschaftlicheKontrolleGmbH(SLK),ATBIO902SGSAustriaControllCo GmbH,ATBIO701 Kontrollservice BIKO Tirol) sind neu. Bei BioProdukten müssen die Herkunftsbezeichnung und der BioKontrollstellencode auch im selben Sichtfeld sein wie Sachbezeichnung,Nettofüllmenge,MHDundAlkoholgehalt. Information zur BioKennzeichnung geben die Beratungskräfte der Landwirtschaftskammern bzw. sindunterwww.bioaustria.at/kennzeichnungoderwww.gutesvombauernhof.atabrufbar. Musteretiketten FürallewichtigenProduktspartengibtesMusteretiketten,dievonderösterreichischenAgenturfür GesundheitundErnährungssicherheit(AGES)begutachtetwurden.DieMusteretikettendienenals VorlagefürdiegesetzlichvorgeschriebenenKennzeichnungselemente.JenachRezeptundZuberei tung müssen Sachbezeichnung, Zutatenliste oder Mindesthaltbarkeitsdatum, sowie betriebsrele vantedatenangepasstwerden.diegrafischegestaltungistindividuellvorzunehmen.diemustereti kettensindindenlandwirtschaftskammernerhältlichundstehenfürgutesvombauernhofbetriebe unterwww.gutesvombauernhof.atzurverfügung. Kennzeichnungsfehler zählen zu den häufigsten Gründen für Beanstandungen bei Direktver marktungsprodukten. Eine fehlerhafte Kennzeichnung verursacht Kosten für die Untersuchungen undallenfallsstrafen.dieberatungskräftederlandwirtschaftskammernstehenberatendzurseite.

21 K. Kennzeichnung, Kontrollen, Kosmetika 21 Kontrollen Unabhängig von Kontrollen, die auf Bauernhöfen im Rahmen verschiedener Programme (ÖPUL, AMA; Markenprogramme etc.) durchgeführt werden, haben Direktvermarkter als eingetragene Le bensmittelunternehmermitkontrollendurchdielebensmittelaufsichtzurechnen.betriebe,dietie rischeerzeugnisseherstellenunddafürzulassungspflichtigsind,werdenindenmeistenbundeslän dernvonderveterinäraufsichtkontrolliert. DieKontrollorganeüberprüfeninersterLinie,obeingeeignetesEigenkontrollsystemamBetriebbe stehtundobdiesesauchtatsächlichumgesetztwird. Zuerfüllensind: - baulicheanforderungenund AusstattungvonRäumenundGeräten; - UmsetzungvonPersonalund Arbeitshygiene - Reinigung,Desinfektion, Schädlingsbekämpfung(Plan, tatsächlichedurchführungdermaßnah men) - GuteHerstellungspraxis - Produktuntersuchungen DarüberhinausziehtdieBehördeProbenvonProdukten,wennderVerdachtaufmöglicheMängel besteht oder wenn im Rahmen von behördlich festgelegten Schwerpunktaktionen Kontrollen bei bestimmtenwarengruppenvorgesehensind. WerdenimZugeeinerKontrolleLebensmittelprobengezogen,soschicktdasKontrollorgandieProbe andieages(österreichischeagenturfürgesundheitundernährungssicherheit,nö,w,oö,s,stmk, T)oderaneineLandesuntersuchungsanstalt(W,Vbg,K)zurUntersuchung.DasProduktwirdoptisch, geschmacklichundmikrobiologischuntersuchtundbezüglichderrichtigenkennzeichnungbeurteilt. Wird das Produkt beanstandet, so geht das von der AGES erstellte Gutachten an die Be zirkshauptmannschaft(bh).diebhstelltaufgrunddesvergehenseinenbescheidmitmöglicherver warnungoderstrafeaus.imnormalfallsindbeibeanstandungeneinerseitsdieuntersuchungskosten undandererseitsdievonderbezirkshauptmannschaftfestgesetztestrafezubezahlen.esistmöglich Berufung gegen Bescheide, die Höhe der Strafe und (in Einzelfällen) auch gegen die Höhe der Untersuchungskosten einzulegen. Kosmetika Der Begriff "Kosmetische Mittel" umfasst eine vielfältige Waren gruppe. Gesetzlich geregelt sind Kosmetika im Lebensmittel sicherheits und Verbraucherschutzgesetz. Die beispielhafte Liste für KosmetikWarengruppen ( gibt einen Überblick über die Vielfalt an kosmetischen Produkten. Für das Inverkehr bringenvonkosmetischenmittelngibteskeinezulassungspflicht, d.h.keinebehördlicheüberprüfungvordermarkteinführung.der UnternehmermussdemzuständigenLandeshauptmanndenHer stellungsort mitteilen und das Gewerbe bei der Wirt schaftskammeranmelden.vordeminverkehrbringenmüssenalle AnforderungenundAuflagendesKosmetikrechtserfülltsein. Bild 12: Ohne entsprechende Kenntnisse über Herstellung und rechtliche Anforde rungenankosmetikaodergararzneimittel, soll auf deren Vermarktung verzichtet werden!foto:bmlfuw

22 22 L. Leitlinien, Lebensmittelsicherheit DieVerantwortungdesKosmetikunternehmersumfasstdieSicherheitseinesProdukts,dieQualitäts und Hygieneanforderungen, sowie eine umfassende Produkt und Herstellungsdokumentation. Auf derhomepagederagessindweitereinformationenfürkosmetikaabrufbar: DieEinhaltungderVorschriftenwirdvondenBehördenüberwacht,wobeidieEinhaltungderstoffli chenundkennzeichnungsrechtlichenvorgabenunddiechemischen,physikalischenundmikrobiolo gischenanforderungenanalysiertwerden.zumtäuschungsschutzderverbraucherwerdenwerbe aussagenundhervorgehobenewirkstoffeanhanddervorgelegtenunterlagendesherstellersbegut achtet.jedeausgelobtewirkungeineskosmetischenmittelsmussbelegbarsein. BeiBetriebsrevisionenwirddieGuteHerstellungspraxisüberprüft. EinVerkehrsfähigkeitsgutachtenistnichtvorgeschrieben,kannaberaufWunschdesHerstellersge genbezahlungalsabsicherunginauftraggegebenwerden. L. Leitlinien,Lebensmittelsicherheit Leitlinien Sämtliche Leitlinien wurden als Hilfsmittel zur praktischen Umsetzung der Hygienerechtlichen Vor schriftenerstelltundeinigesindspeziellfürdieanwendunginderdirektvermarktungverfasst. Alle Leitlinien stehen auf der Homepage des Gesundheitsministeriums zur Verfügung: mittelhygiene NachfolgendeineAufstellungderwichtigstenLeitlinien: - LeitliniezurSchlachtung,Zerlegungvon Rindern,Schweinen,Schafen,Ziegenund PferdensowiebeiderHerstellungvon Fleischerzeugnissen - LeitliniefürdieMilchverarbeitungaufAlmen - Leitliniefürbäuerliche Milchverarbeitungsbetriebe - LeitliniebeiderSchlachtungvonFarmwild - LeitliniefürbäuerlicheGeflügelund Kaninchenschlachtbetriebe - LeitlinieEierpackundEiersammelstellen - LeitliniebeiderSchlachtungundZerlegungvon Geflügel - LeitlinieSchutzhütteninExtremlage - LeitliniefürbäuerlicheObstverarbeitung - LeitliniefürEinzelhandelsunternehmen - LeitliniefürdieSpeiseeiserzeugung - LeitliniezurSicherungdergesundheitlichen AnforderungenanPersonenbeimUmgangmit Lebensmitteln - LeitliniefürImkereien - LeitliniePersonalschulung

23 M. Maß- und Eichgesetz, Milch, Musteretiketten 23 Lebensmittelsicherheit Mit Inkrafttreten der EUHygieneVerordnungen und des Österreichischen Lebensmittelrechts am sind die wichtigen Ziele der Lebensmittelhygiene und Lebensmittelsicherheit folgendermaßendefiniertworden: - GesundheitsschutzdesVerbrauchers - SchutzdesVerbrauchersvorTäuschung - SicherstellungderLebensmittelsicherheitindergesamtenHerstellungskettevonder PrimärproduktionbiszumVerkaufandenEndverbraucher - JederLebensmittelunternehmeristinseinemBereichfürdieLebensmittelsicherheit verantwortlich M. MaßundEichgesetz,Milch,Musteretiketten MaßundEichgesetz,EichungvonWaagen DasMaßundEichgesetzschreibtdieEichungvonMessgerätenunddieVerpflichtungzurEichung undnacheichungvonwaagenvor.fürdieregelmäßigenacheichungderwaagenalle2jahreistder Verwender verantwortlich. Die Nacheichung kann von privaten akkreditierten Eichstellen durchge führtwerden(z.b.herstellerfirma). DasEichamtführtseit2005nurmehrdieMarktaufsichtunddieeichpolizeilichenRevisionendurch. Kontrolliertwerdendie: VerwendunggeeichterMessgeräte, Dokumentation von selbst durchgeführten Stichprobenkontrollen verwendeter Fertigpa ckungen(z.b.müssenflaschen,gläserzurkontrolleausgelitertodergewogenwerden)und stichprobenartigeüberprüfungunddokumentationvonkontrollmessungenderangegebe nenfüllmenge. Milch DirektvermarktungvonMilch JederLandwirtdarfdieamBetriebhergestellteMilchals eingetrageneroderzugelassenerlebens mittelunternehmer vermarkten bzw. aus der Milch Erzeugnisse herstellen und vermarkten (bei Kuhmilch DQuote vorausgesetzt). Mit der LFBISNummer ist jeder Landwirt automatisch als Le bensmittelunternehmereingetragen(=registriert). EineZulassungalsLebensmittelunternehmeristnotwendig,wennpasteurisierteTrinkmilch,nicht fermentierteflüssigmilcherzeugnisse(kakao,vanillemilchetc.),eisausrohmilchhergestelltwerden oderwennmilchundmilcherzeugnisseandengroßhandeloderimauslandvermarktetwerden.für eine NeuZulassung ist ein Antrag bei der BH erforderlich. Eine Unterlage dazu ist bei den Landwirtschaftskammernerhältlichbzw.stehtfürGutesvomBauernhofbetriebezumDownloadzur Verfügung:

24 24 M. Maß- und Eichgesetz, Milch, Musteretiketten Bild13:31%derDirektvermarktervermarktenMilchundMilcherzeugnisse.DerAnteilamBetriebseinkommen aufgrunddermilchdirektvermarktungistabergering.foto:apv ZurDirektvermarktungvonKuhmilchundKuhmilcherzeugnissenisteineDQuoteerforderlich,diebei deramazubeantragenist.dieabgabemengenvonmilchundmilcherzeugnissensindineinem Aufzeichnungshefteinzutragen(Aufbewahrung:3Jahre).UnterlagenzurHilfestellungsinderhältlich unter: AbgabevonRohmilch Rohmilch und Rohrahm dürfen nur direkt vom Tierhalter an den Endverbraucher oder an Einzelhandelsunternehmen und von diesen Einzelhandelsunternehmen direkt an den Endverbraucherabgegebenwerden. DieAbgabevonRohmilchanKindergärtenundSchulenistnichterlaubt! DieAbgabeanEinrichtungenderGemeinschaftsversorgungisterlaubtfürdieHerstellungvonSpei senundgetränken,diedurcherhitztwerden. Rohmilchkannauchmittels geprüfter Milchautomatenabgegebenwerden. RohmilchdarfnuramTagderGewinnungunddenzweidarauffolgendenTagen,Rohrahmdarfnur amtagederrohmilchgewinnungoderamdarauffolgendentagausrohmilchhergestelltundabge gebenwerden. KennzeichnungvonRohmilch: AußerdensonstigenKennzeichnungselementen(sieheKennzeichnung)sindRohmilchbzw.Rohrahm mitfolgendenhinweisenzukennzeichnen: Rohmilch,vordemVerzehrabkochen und Rohrahm, nur zur Herstellung von durcherhitzten Speisen verwenden. Diese Hinweise müssen bei der Abgabestelle,amEtikettoderbeidenBegleitpapieren(z.B.Lieferschein)angebrachtsein.

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