Stellungnahme. zur Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien. zum Thema. Netzneutralität. (Drucksachen 16/2888, 16/2963 und 16/2892)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stellungnahme. zur Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien. zum Thema. Netzneutralität. (Drucksachen 16/2888, 16/2963 und 16/2892)"

Transkript

1 16 Stellungnahme STELLUNGNAHME 16/1099 A12 zur Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien zum Thema Netzneutralität (Drucksachen 16/2888, 16/2963 und 16/2892) am 10. Oktober 2013 im Landtag NRW Kontakt: Thomas Bradler Klaus Müller Referent für Telekommunikation Vorstand der Verbraucherzentrale NRW Tel. 0211/ , Fax: 0211/ Tel. 0211/ , Fax: 0211/ Düsseldorf, den 2. Oktober 2013

2 Sehr geehrte Damen und Herren, die Verbraucherzentrale NRW bedankt sich für die Gelegenheit, zu den Drucksachen 16/2888, 16/2892 und 16/2963 Stellung zu nehmen und äußert sich zu den darin behandelten Themenkomplexen der Netzneutralität und der Drosselung von Internetzugängen wie folgt: I) Netzneutralität In immer mehr Lebensbereichen wird heutzutage ein Internetzugang als selbstverständlich vorausgesetzt, sei es in der Freizeit, in der Schule oder im Beruf. Aber auch bei den so genannten virtuellen Rathäusern ist für die Teilhabe an allen Bürgerserviceangeboten ein Internetzugang obligatorisch. Folgerichtig hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 24. Januar 2013 III ZR 98/12 - festgestellt, dass der Internetzugang auch privat für die Lebensführung von zentraler Bedeutung ist. Wer einen Internetzugang besitzt, hat daneben oft auch finanzielle Vorteile, weil z.b. Telekommunikationsanbieter ihren Kunden Preisnachlässe einräumen, wenn diese einen Vertrag online abschließen oder zugunsten einer kostenfreien Online-Rechnung auf den Erhalt einer kostenpflichtigen Papierrechnung verzichten. Das Internet ist aus dem Alltag vieler Verbraucherinnen und Verbraucher daher nicht mehr wegzudenken. Dem entsprechend gilt es, den freien Zugang aller Verbraucherinnen und Verbraucher zum Internet sowie zu allen darüber abrufbaren Inhalten, Diensten und Anwendungen sicherzustellen. Es ist nicht hinnehmbar, dass beispielsweise Verbraucherinnen und Verbraucher mit geringen finanziellen Mitteln von der digitalen Teilhabe ausgeschlossen werden, weil sie sich Tarife, die einen diskriminierungsfreien Zugang zu relevanten Inhalten und Diensten im Internet ermöglichen, nicht leisten können. Eine digitale Spaltung über den Geldbeutel gilt es mit allen Mitteln zu verhindern. Gleichermaßen gilt es aber auch, den Fortbestand und die Weiterentwicklung der Anbieter- und Angebotsvielfalt im Internet zu ermöglichen. Der Erfolg des Internets basiert in hohem Maße auf den niedrigen Hürden für den Markteintritt neuer und innovativer Geschäftsideen. Aufgrund dessen, dass im Internet alle Datenpakete grundsätzlich neutral, d.h. unabhängig von Art, Inhalt, Herkunft oder Ziel, im Wege des first-in-first-out-prinzips gleich behandelt werden (Best-Effort-Grundsatz), stehen sich große und kleine sowie renommierte und Start-Up-Unternehmen im Wettbewerb um die Gunst der Nutzerinnen und Nutzer auf Augenhöhe gegenüber. Ein Zustand, den es nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW zu bewahren gilt, der indes erheblich gefährdet ist, wenn es Netzbetreibern oder finanzkräftigen Konzernen möglich ist zu erreichen, dass eigene Dienste prioritär behandelt oder die Dienste anderer Anbieter gar gedrosselt oder blockiert werden. Seite 2 von 7 Seiten

3 Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass Telekommunikationsunternehmen zunehmend versuchen, die Netzneutralität gegenüber ihren Kundinnen und Kunden unter partieller Abkehr vom Best-Effort-Grundsatz einzuschränken. Im April dieses Jahres kündigte beispielsweise die Deutsche Telekom AG an, ihre DSL-Tarife, die eine Internet-Flatrate beinhalten, zukünftig derart umzugestalten, dass die Übertragungsgeschwindigkeit des Kunden nach Verbrauch eines bestimmten monatlichen Datenvolumens für den Rest des Abrechnungszeitraums erheblich gedrosselt wird. Von der Drosselung ausgenommen sein sollen lediglich so genannte Managed Services wie der anbietereigene Dienst Entertain, der beispielsweise auch den Video-on-Demand-Dienst Videoload beinhaltet. Zwar will die Telekom wohl auch Wettbewerbern die Möglichkeit eröffnen, Angebote als Managed Service zu vermarkten und so der Drosselung zu entgehen; allerdings nur gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts. Je mehr der zur Verfügung stehenden Netzkapazität jedoch von Managed Services beansprucht wird, desto weniger Kapazität verbleibt daneben für die im Wege des Best-Effort übermittelten Inhalte, Dienste und Anwendungen. Zugleich schwindet für die Netzbetreiber der Anreiz, die Netzkapazitäten für das Best- Effort-Internet angemessen auszubauen, da Einnahmen vermehrt durch den Vertrieb von Managed Services generiert werden können. Setzen sich derartige Geschäftsmodelle auf dem Markt durch, droht mithin eine Entwicklung zu einem Zwei-Klassen- Internet unter schleichender Verdrängung des Best-Effort-Grundsatzes. Verbraucherinnen und Verbraucher müssten infolgedessen vermutlich deutlich mehr Geld bezahlen, um alle im Internet verfügbaren Inhalte, Dienste und Anwendungen diskriminierungsfrei nutzen zu können und Anbieter müssten zugleich an die Netzbetreiber zahlen, um Verbraucherinnen und Verbrauchern die Dienste überhaupt diskriminierungsfrei zur Verfügung stellen zu können. Die Diskriminierung von Inhalten, Diensten oder Anwendungen im Internet aus rein wirtschaftlichen Motiven ist jedoch aus oben genannten Gründen nicht hinnehmbar. Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW ist es daher zwingend geboten, die Einhaltung der Grundsätze der Netzneutralität durch legislative Maßnahmen sicherzustellen und mit diesen Grundsätzen nicht vereinbare Geschäftsmodelle zu unterbinden, um den freien Zugang zu zum Internet und den darin angebotenen Inhalten und Diensten für jedermann sicherzustellen. Die Verbraucherzentrale NRW unterstützt daher Bestrebungen, die Netzneutralität im Telekommunikationsgesetz gesetzlich festzuschreiben. Entsprechende Forderungen hatten die Verbraucherzentralen bereits im Gesetzgebungsverfahren zur TKG-Novelle 2012 aufgestellt. Mit deren Inkrafttreten wurde letztlich zwar erstmals in 41a TKG ein gesetzlicher Rahmen zur Sicherung der Netzneutralität geschaffen. Das derzeitige Regelungsniveau wird jedoch nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW der oben aufgezeigten Bedeutung der Netzneutralität für die Seite 3 von 7 Seiten

4 digitale Teilhabe der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Entwicklung des Marktes nicht hinreichend gerecht. Schließlich enthält 41a TKG lediglich eine Verordnungsermächtigung der Bundesregierung, um eine willkürliche Verschlechterung von Diensten und eine ungerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs zu verhindern. Bereits der sich durch die Formulierung der Vorschrift bietende Interpretationsspielraum führt dazu, dass die Regelung nicht in der Lage ist, die nötige Rechtssicherheit herzustellen und Verletzungen der Netzneutralität von vornherein zu verhindern. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW bestehen folgende Anforderungen an die gesetzliche Gewährleistung der Netzneutralität: Die Wahrung der Netzneutralität sollte ausdrücklich zum Regulierungsziel des TKG erklärt werden. Der Begriff der Netzneutralität sollte auf Grundlage des Best-Effort-Grundsatzes eindeutig gesetzlich definiert werden. Die Netzneutralität sollte technikneutral sowohl auf alle Datendienste im Festnetzals auch im Mobilfunkbereich bezogen werden. Eine nachweislich aus wirtschaftlichen Eigeninteressen vorgenommene Priorisierung von Daten sollte ebenso unzulässig sein, wie eine Drosselung oder Blockade bestimmter Inhalte, Anwendungen oder Dienste. Jede unterschiedliche Behandlung von Inhalten, Anwendungen oder Diensten sollte grundsätzlich ausgeschlossen sein, es sei denn, eine solche Behandlung wird durch klar definierte und belegbar notwendige Ausnahmen erlaubt. Für solche belegbaren notwendigen Ausnahmen, wie beispielsweise das legitime kurzfristige Überlastungs- und Trafficmanagement, müssen klare und transparente Regeln definiert werden. Es sollte sichergestellt sein, dass hinsichtlich der für die Verbraucher und Verbraucherinnen zur Verfügung stehenden Bandbreite das Best-Effort-Internet mindestens auf dem Niveau des für Managed Services reservierten Bereichs liegt. Betreibern sollte es explizit verboten sein, durch Maßnahmen des Netzwerkmanagements den Datenschutz oder das Kommunikationsgeheimnis einzuschränken, beispielsweise indem sie einsehen, welche Inhalte ihre Kunden übertragen (z.b. Deep-Packet-Inspection). Es sollte sichergestellt werden, dass für den uneingeschränkten Zugang zum Netz nicht ausschließlich vom Netzbetreiber vertriebene oder zur Verfügung gestellte Endgeräte verwendet werden können (Routerzwang). Vielmehr müssen die Nutzer auch am Markt frei wählbare Endgeräte (Router) ohne Einschränkungen beim Zugang am jeweiligen Netzanschluss verwenden können. Seite 4 von 7 Seiten

5 Die Übertragung von Daten über das Internet macht nicht an Staatsgrenzen Halt. Die Europäische Kommission hat am mit dem Verordnungs-Entwurf (COM(2013) 627 final) Regelungen vorgeschlagen, die unter anderem die Netzneutralität betreffen. Es muss sichergestellt werden, dass im weiteren Rechtssetzungsprozess die Interessen der deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher auch auf EU-Ebene nachhaltig vertreten werden. Die Verbraucherzentrale NRW unterstützt die Bestrebungen, sich auf europäischer Ebene für eine internationale Verständigung über die Netzneutralität einzusetzen. II) Drosselung von Internetzugängen Die Verbraucherzentrale NRW hält die Zulässigkeit einer Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit von Internetzugängen nach Ausschöpfung eines bestimmten Datenvolumens auch aus weiteren rechtlichen Gesichtspunkten für nicht gegeben bzw. fragwürdig. Dies gilt insbesondere für die von der Deutschen Telekom AG ursprünglich angekündigte Drosselung auf 384 kbit/s aber auch für den nunmehr laut Pressemitteilung vom vorgesehenen Wert von 2 MBit/s. So ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW bereits die Verwendung von Begriffen wie Internet-Flatrate in derartigen Tarifkonstrukten grundsätzlich irreführend und zu unterlassen. Denn der Begriff der Flatrate steht in Bezug auf Telekommunikationsleistungen nach allgemeinem Verständnis für einen Tarif, der dadurch gekennzeichnet ist, dass der Kunde die Leistung des Anbieters nach Zahlung eines Pauschalbetrags im vereinbarten Abrechnungszeitraum unbeschränkt nutzen kann. Diese Erwartung realisiert sich jedoch nicht, wenn die vertraglichen Regelungen des entsprechend bezeichneten Tarifs vorsehen, dass der Internetzugang nach Übertragung einer bestimmten Datenmenge in dem Maße gedrosselt wird, dass eine Nutzung der im Internet verfügbaren Dienste und Anwendungen nicht mehr uneingeschränkte möglich ist. Da die Tarife seitens der Telekom als Internet-Flatrate unter Angabe einer bestimmten Maximalbandbreite beworben werden, benachteiligt die vorgesehene Drosselung die Verbraucherinnen und Verbraucher darüber hinaus nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW in unangemessener Weise, weshalb beim Landgericht Köln (Az. 26 O 211/13) Unterlassungsklage mit dem Ziel eingereicht wurde, die Unzulässigkeit der zugrunde liegenden vertraglichen Regelungen rechtswirksam feststellen zu lassen. Das Gericht hat den Termin zur Verkündung eines Urteils für den angesetzt. Mangels unmittelbar entgegenstehender gesetzlicher Regelungen sind jedoch Tarifund Vertragsgestaltungen denkbar, die eine Drosselung von Übertragungsgeschwindigkeiten in zulässiger Weise vorsehen. Volumentarife waren und sind unstreitig zulässig. Die Anbieter stehen jedoch in der Pflicht, die nötige Transparenz über ihre Vertragswerke zu schaffen, damit sich die Verbraucherinnen und Verbraucher bewusst für Seite 5 von 7 Seiten

6 einen für sie passenden Tarif entscheiden können. Kurz gesagt: Es darf nicht Flatrate drauf stehen, wo keine Flatrate drin ist. Für unzulässig halten wir grundsätzlich Vertragsgestaltungen, wie eine Drosselung auf 384 kbit/s bei Festnetz-Internetanschlüssen, die einer funktionalen Abschaltung des Internetzugangs gleichkommen und so den diskriminierungsfreien Zugriff auf das Internet verhindern. Dies ist aufgrund der oben dargestellten Unabdingbarkeit des jederzeitigen Zugriffs auf die verfügbaren Internetdienste zu haben, nicht mehr hinnehmbar. Die Verbraucherzentrale NRW unterstützt insoweit die Forderung, die Drosselung von Netzzugängen zu verhindern. Nicht mehr hinnehmbar ist in diesem Zusammenhang auch, dass zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher heute noch über Internetzugänge verfügen, die eine uneingeschränkte Internetnutzung gar nicht erst ermöglichen, weil an ihrem Wohnort beispielsweise kein Breitbandanschluss verfügbar ist. Um diesen Missstand zu beseitigen setzt sich die Verbraucherzentrale NRW dafür ein, dass von der bereits bei der letzten TKG-Novelle intensiv diskutierten Möglichkeiten, die Versorgung aller Haushalte mit einem Breitbandanschluss im Telekommunikationsgesetz als Universaldienstverpflichtung zu normieren, Gebrauch gemacht wird. Die bestehende Regelung in 78 Abs. 2 Nr. 1 TKG lässt als Universaldienstleistung einen Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz an einem festen Standort genügen, der Datenkommunikation mit Übertragungsraten ermöglicht, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen. Dies ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW nicht mehr ausreichend, da ein funktionaler Internetzugang auch bei einer Datenkommunikation mit Modem und Geschwindigkeiten von 56 kbit/s vorliegt. Diese Geschwindigkeit kann heute aber nicht der Standard für Universaldienstleistungen sein und lässt sich unserer Auffassung nach auch nicht mit den Vorgaben der Universaldienste-Richtlinie der Europäischen Union (RL 2009/136 EG zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG) vereinbaren. Der Universaldienst ist unionsrechtlich harmonisiert. Der tatsächlich zur Verfügung gestellte funktionale Internetzugang muss sich daher an den europarechtlichen Vorgaben orientieren und mit der Universaldienste-Richtlinie (URL) vereinbar sein. Der Dienst Breitbandinternetzugang wird in der URL zwar nicht explizit genannt. Es reicht auch hier ein funktionaler Internetzugang aus. Eine bestimmte Bandbreite wird nicht vorgegeben, allerdings ist nur dasjenige ausreichend, was von der Mehrzahl der Teilnehmer vorherrschend verwendet wird. Das bedeutet, dass als Universaldienst nur das gelten kann, was aktuell die Mehrheit aller Teilnehmer nutzt. Nach einer Analyse des VATM (VATM-Analyse TK-Markt 2012, Seite 16) nutzte die Mehrheit der Bevölkerung im dritten Quartal 2012 Internetzugänge mit einer maximalen Empfangsgeschwindigkeit von bis zu 6 Mbit/s. Diese Geschwindigkeit muss daher nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW auch die mindes- Seite 6 von 7 Seiten

7 tens Grundlage für die Bestimmung der erforderlichen Geschwindigkeit eines Internetzugangs sein, der unter der Prämisse der Daseinsvorsorge die an einen Universaldienst zu stellenden Voraussetzungen erfüllt. Die Verbraucherzentrale NRW plädiert deshalb dafür, in 78 TKG die Versorgung aller Haushalte mit einem Breitbandanschluss im Telekommunikationsgesetz als Universaldienstverpflichtung zu normieren. * * * Seite 7 von 7 Seiten

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

Netzneutralität in Deutschland sichern

Netzneutralität in Deutschland sichern 23. August 2013 Netzneutralität in Deutschland sichern Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zum 2. Entwurf einer Netzneutralitätsverordnung nach 41a Abs. 1 TKG des Bundesministeriums für

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Chancen und Risiken von Spezialdiensten

Chancen und Risiken von Spezialdiensten Chancen und Risiken von Spezialdiensten Dr. Klaus Holthoff-Frank Generalsekretär der Monopolkommission 5. Fachdialog Netzneutralität Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin, 3. Juli 2014 Spezialdienste

Mehr

DOKUMENTATION WLAN VOR ORT FREIFUNK UND OFFENES WLAN IN DEN STÄDTEN UND GEMEINDEN KOMMUNALPOLITISCHER RATSCHLAG

DOKUMENTATION WLAN VOR ORT FREIFUNK UND OFFENES WLAN IN DEN STÄDTEN UND GEMEINDEN KOMMUNALPOLITISCHER RATSCHLAG KOMMUNALPOLITISCHER RATSCHLAG WLAN VOR ORT FREIFUNK UND OFFENES WLAN IN DEN STÄDTEN UND GEMEINDEN DIENSTAG, 14. APRIL 2015 18.00 BIS 20.00 UHR LANDTAG NRW, RAUM E1 D 05 DOKUMENTATION IMPRESSUM WEITERE

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Bericht über den Wettbewerb bei freiberuflichen Dienstleistungen

Bericht über den Wettbewerb bei freiberuflichen Dienstleistungen Der Präsident Europäische Kommission Generaldirektion Wettbewerb Direktion D Dienstleistungen D3 Freie Berufe B-1049 BRÜSSEL BELGIEN 31. August 2004 Az.: 26-01-100-050-01/04 R 11 Go/He Bericht über den

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance!

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitgeber-Info Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitsrechtlicher Teil * Kennen Sie das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)? Das AGG ist am 18. August 2006 in Kraft getreten

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. Mai 2011. in dem Verbraucherinsolvenzverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. Mai 2011. in dem Verbraucherinsolvenzverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 221/09 BESCHLUSS vom 12. Mai 2011 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290 Abs.1 Nr. 3 Nimmt der Schuldner seinen Antrag auf Restschuldbefreiung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Bundesrat Drucksache 308/10 (Beschluss) 09.07.10 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem Den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

Breitband im ländlichen l

Breitband im ländlichen l Breitband im ländlichen l Raum - Ein Diskurs unter dem Aspekt Potentiale ländlicher l Räume R in Baden-Württemberg rttemberg Zur Bedeutung der Breitbandinfrastruktur: Das Phänomen - Breitbandanbindung

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Inhalt. 1. Einleitung Hilfe, mein Kind kann nicht richtig schreiben und lesen! Seite

Inhalt. 1. Einleitung Hilfe, mein Kind kann nicht richtig schreiben und lesen! Seite Inhalt 1. Einleitung Hilfe, mein Kind kann nicht richtig schreiben und lesen! 2. Praxisbeispiele Wie sieht ein Kind mit Legasthenie? Wie nimmt es sich wahr? 3. Begriffsklärung Was bedeuten die Bezeichnungen

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in

Mehr

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

Mehr

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern August 2007 Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern Allensbach befragte im Juni 2007 eine repräsentative Stichprobe von 1000 Müttern und Vätern, deren (jüngstes) Kind ab dem 1.1.2007 geboren

Mehr

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

FAQ Unisex in der Krankenversicherung

FAQ Unisex in der Krankenversicherung FAQ Unisex in der Krankenversicherung 1. Warum werden Unisex-Tarife 2012 eingeführt? Grundlage für die Einführung der Unisex-Tarife ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 01.03.2011, das

Mehr

PRESSEINFORMATION. Deutsche Glasfaser stellt Generalunternehmen Ultimatum. Deutsche Glasfaser

PRESSEINFORMATION. Deutsche Glasfaser stellt Generalunternehmen Ultimatum. Deutsche Glasfaser Deutsche Glasfaser Deutsche Glasfaser stellt Generalunternehmen Ultimatum Unternehmen distanziert sich von Dumpinglöhnen und droht mit Kündigung des Auftrags Projektaufträge werden komplett an Generalunternehmer

Mehr

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern

Mehr

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de Sicherheit, Transparenz und Datenschutz Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen Setzen Sie auf Nummer Sicher Die Qualitätssiegel des DDV Die Adressdienstleister in den drei DDV-

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden 2 Überblick Mögliche Massnahmen im Personalbereich: Lohnkürzung

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten?

Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten? DKG-Veranstaltung: DER NEUE 17C KHG IN DER UMSETZUNG Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten? 29. August 2014, Hotel Meliá, Berlin Friedrich W. Mohr

Mehr

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag???

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? 6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? Nach diesem Vorfall beschließt F auch anderweitig tätig zu werden. Inspiriert von der RTL Sendung Peter Zwegat, beschließt er eine Schuldnerberatung zu gründen,

Mehr

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % %

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % % Nicht überraschend, aber auch nicht gravierend, sind die altersspezifischen Unterschiede hinsichtlich der Häufigkeit des Apothekenbesuchs: 24 Prozent suchen mindestens mehrmals im Monat eine Apotheke auf,

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Lösungen: Fall 1: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten während der Berufsausbildung (BBiG)

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Urteil des OLG Oldenburg:

Urteil des OLG Oldenburg: Urteil des OLG Oldenburg: Grundsätzliches zu den Begriffen der Anlage und Inbetriebnahme bei Biogasanlagen Paluka Sobola & Partner Neupfarrplatz 10 93047 Regensburg Tel. 0941 58 57 1-0 Fax 0941 58 57 1-14

Mehr

ADSL Leistungsbeschreibung

ADSL Leistungsbeschreibung ADSL Leistungsbeschreibung Stand 01.08.2010 INHALTSVERZEICHNIS 1 Einleitung...2 2 Beschreibung...2 3 Datentransfervolumen...2 4 Endgeräte...3 5 Voraussetzungen für den Betrieb...3 6 Mindestvertragsdauer...3

Mehr

1. Fabrikatshändlerkongress. Schlussworte Robert Rademacher

1. Fabrikatshändlerkongress. Schlussworte Robert Rademacher Robert Rademacher Präsident Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe - Zentralverband - 1. Fabrikatshändlerkongress Schlussworte Robert Rademacher 24. Oktober 2008 Frankfurt Es gilt das gesprochene Wort Meine sehr

Mehr

Rechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen? Umgehung amtsärztlicher Krankschreibungen mit Hilfe externer Mediziner

Rechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen? Umgehung amtsärztlicher Krankschreibungen mit Hilfe externer Mediziner BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/1315 Landtag (zu Drs. 17/1277) 17. Wahlperiode 1. Juni 2010 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Rechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen?

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz? 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/3005-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 22.6.2009 betreffend die Rückzahlung

Mehr

17.09.2014 Einführung in das Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen

17.09.2014 Einführung in das Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen 17.09.2014 Einführung in das Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) Übersicht 1. Zweck/Schutzrichtung des Urheberrechts

Mehr

Bestandskauf und Datenschutz?

Bestandskauf und Datenschutz? Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

Nach der Grundsatzentscheidung des BAG vom 23.06.2010 Wie geht es weiter mit der Tarifeinheit? Praktische Folgen und rechtspolitische Möglichkeiten

Nach der Grundsatzentscheidung des BAG vom 23.06.2010 Wie geht es weiter mit der Tarifeinheit? Praktische Folgen und rechtspolitische Möglichkeiten Nach der Grundsatzentscheidung des BAG vom 23.06.2010 Wie geht es weiter mit der Tarifeinheit? Praktische Folgen und rechtspolitische Möglichkeiten 1 Übersicht: I. Tarifpluralität Was bedeutet das? II.

Mehr

LANDKREIS REUTLINGEN PRESSE- UND KOORDINIERUNGSSTELLE

LANDKREIS REUTLINGEN PRESSE- UND KOORDINIERUNGSSTELLE LANDKREIS REUTLINGEN PRESSE- UND KOORDINIERUNGSSTELLE PRESSEMITTEILUNG Nr.: 14/2008 Superschnell ins Internet Tipps der Akademie ländlichen Raum für Ausbau der Breitband-Versorgung In unserer Informations-

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Leistungsbeschreibung HessenKom SDSL Germany City

Leistungsbeschreibung HessenKom SDSL Germany City Leistungsbeschreibung Die HessenKom GmbH & Co KG (HessenKom) bietet Unternehmen mit einen breitbandigen Internetzugang auf Basis der SHDSL-Technologie. Die Zielgruppe für dieses Produkt sind Unternehmen,

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 9 UF 248/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht 32 F 285/2003Amtsgericht Senftenberg Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache L... S..., Antragstellers, - Prozeßbevollmächtigte:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 3. Februar 2011. in der Abschiebungshaftsache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 3. Februar 2011. in der Abschiebungshaftsache BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 128/10 vom 3. Februar 2011 in der Abschiebungshaftsache Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja FamFG 70 Abs. 4 Die Rechtsbeschwerde findet nach 70 Abs. 4 FamFG auch gegen

Mehr

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Tarifrunde 2012 Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Die Bausteine des Tarifpakets 2012 I. Entgelt Die Tabellenentgelte werden rückwirkend zum 01.05.2012

Mehr

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch

Mehr

Christian Zahn. Perspektive der Krankenversicherung. bei der Präsentation des Sonderpostwertzeichens. 100 Jahre Reichsversicherungsordnung

Christian Zahn. Perspektive der Krankenversicherung. bei der Präsentation des Sonderpostwertzeichens. 100 Jahre Reichsversicherungsordnung Perspektive der Krankenversicherung bei der Präsentation des Sonderpostwertzeichens 100 Jahre Reichsversicherungsordnung Christian Zahn Vorsitzender des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbandes Präsentation

Mehr

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006 3.13 Pfarrdienstrecht Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung des Ausführungsgesetzes

Mehr

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

nic.at - Salzamt im (österreichischen) Internet?

nic.at - Salzamt im (österreichischen) Internet? nic.at - Salzamt im (österreichischen) Internet? Dr. Barbara Schloßbauer Leiterin nic.at Rechtsabteilung Salzamt Das Wort Salzamt lebt vor allem in Österreich weiter als Ausdruck für eine nicht existierende

Mehr

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.

Mehr

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

Und der Schluß vom Beschluß: Beschlossen und verkündet hört sich an wie aus einer Gerichtsserie. Was soll das alles?

Und der Schluß vom Beschluß: Beschlossen und verkündet hört sich an wie aus einer Gerichtsserie. Was soll das alles? Von: " Schirmer" Datum: 28. September 2006 18:16:46 MESZ Cc: "Helmut Hehn" , "Wolfgang Engelskirchen" , "Peter Blumenroether" ,

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 12zb526_11 letzte Aktualisierung: 23.8.2012 BGH, 25.7.2012 - XII ZB 526/11. BGB 1903; FamFG 278, 286, 293

DNotI. Dokumentnummer: 12zb526_11 letzte Aktualisierung: 23.8.2012 BGH, 25.7.2012 - XII ZB 526/11. BGB 1903; FamFG 278, 286, 293 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 12zb526_11 letzte Aktualisierung: 23.8.2012 BGH, 25.7.2012 - XII ZB 526/11 BGB 1903; FamFG 278, 286, 293 Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nach Aufhebung

Mehr

Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding

Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding 1. Die Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts Eine Körperschaft des öffentlichen

Mehr

EWR GmbH. ppa. Giera. * nur 6 Cent je Gespräch, Mobilfunkpreise max. 42 Cent/Minute

EWR GmbH. ppa. Giera. * nur 6 Cent je Gespräch, Mobilfunkpreise max. 42 Cent/Minute PRESSEINFORMATION mit der Bitte um kurzfristige Veröffentlichung Remscheid, 15.04.11 Netze / Herr Giera TelDaFax Stromkunden werden in Remscheid von der EWR ersatzversorgt Wie in den letzten Monaten den

Mehr

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der

Mehr

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur: LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Leistungsbeschreibung für die Bonuspakete Mobilvorwahl (LB BP Mobilvorwahl)

Leistungsbeschreibung für die Bonuspakete Mobilvorwahl (LB BP Mobilvorwahl) Leistungsbeschreibung für die e Mobilvorwahl (LB BP Mobilvorwahl) Diese Leistungsbeschreibung gilt ab 14. Juni 2011. Die am 2. Mai 2008 veröffentlichte LB BP Mobilvorwahl wird ab diesem Zeitpunkt nicht

Mehr

Multimedia und Datenkommunikation

Multimedia und Datenkommunikation Multimedia und Datenkommunikation Einteilung in Unterpunkte Netzwerk Audioausgabe Internetzugang Basis des Projektes Büro 5 Mitarbeiter Datenaustausch via Diskette Kein Netzwerk Ein Nadeldrucker Netzwerke

Mehr

Wie erleben Verbraucher IGeL? Ergebnisse einer Umfrage der Verbraucherzentralen

Wie erleben Verbraucher IGeL? Ergebnisse einer Umfrage der Verbraucherzentralen Wie erleben Verbraucher IGeL? Ergebnisse einer Umfrage der Verbraucherzentralen Sperrfrist: 15.10.2012, 10 Uhr Berlin, 11.10.2012 Was sind IGeL? Individuelle Gesundheits-Leistungen (IGeL) sind medizinische

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr