Nr. 25/17, Jahrgang 14, Sonnabend, den 16. Dezember 2017 Bekanntmachungsblatt des Amtes

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1 Nr. 25/17, Jahrgang 14, Sonnabend, den 16. Dezember 2017 Bekanntmachungsblatt des Amtes Schweiz Mecklenburgische Öffnungszeiten des Amtes: Di, Do, Fr 08:30-12:00 Uhr Di 14:00-18:00 Uhr Do 14:00-16:00 Uhr Montag und Mittwoch geschlossen außerdem Termine nach Vereinbarung Amtsverwaltung Mecklenburgische Schweiz Teterow Tel Fax Verwaltungsstelle Jördenstorf Tel Fax Weihnachtsgrüße 2017 Allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinden des Amtes Mecklenburgische Schweiz, Ihnen, Ihrer Familie und Allen, die Sie im Blick haben, eine frohe Weihnacht und ein gutes Jahr 2018 voller Gesundheit, Hoffnung und Zuversicht. Philipp Maerz Bürgermeister der Gemeinde Dahmen Ralph Franck Bürgermeister der Gemeinde Lelkendorf Hans Müller Bürgermeister der Gemeinde Dalkendorf Frank Möller Bürgermeister der Gemeinde Prebberede Silke Gerards Bürgermeisterin der Gemeinde Groß Roge Bernhard Scharrer Bürgermeister der Gemeinde Schorssow Heike Wachowiak Bürgermeisterin der Gemeinde Groß Wokern i.v. Norbert Thormann Bürgermeister der Gemeinde Schwasdorf Katharina Skorsetz Bürgermeisterin der Gemeinde Groß Wüstenfelde Walter Bommer Bürgermeister der Gemeinde Sukow-Levitzow Marita Strüber Bürgermeisterin der Gemeinde Hohen Demzin Berthold Falkenau Bürgermeister der Gemeinde Thürkow Henning Helms Bürgermeister der Gemeinde Jördenstorf Thomas Holm Bürgermeister der Gemeinde Warnkenhagen Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz mit den Gemeinden Alt Sührkow, Dahmen, Dalkendorf, Groß Roge, Groß Wokern, Groß Wüstenfelde, Hohen Demzin, Jördenstorf, Lelkendorf, Prebberede, Schorssow, Schwasdorf, Sukow-Levitzow, Thürkow und Warnkenhagen Fotos: smilinglina, Netzer Johannes - Fotolia Postwurfsendung sämtliche Haushalte Rainer Mucke Amtsvorsteher und Bürgermeister der Gemeinde Alt Sührkow

2 Mecklenburgische Schweiz 2 Nr. 25/2017 Amtsverwaltung Mecklenburgische Schweiz Die Amtsverwaltung ist unter folgenden Telefonnummern erreichbar: Ortsnetz Teterow Ortsnetz Jördenstorf Durchwahlnummer Durchwahlnummer Internet: Ihre Ansprechpartner Sitz der Verwaltung Teterow (T) Sitz der Verwaltungsstelle Jördenstorf (J) Aufgabengebiet Ansprechpartner Durchwahl- nummer Öffnungszeiten des Amtes: Di, Do, Fr 08:30-12:00 Uhr Di 14:00-18:00 Uhr Do 14:00-16:00 Uhr Montag und Mittwoch geschlossen außerdem Termine nach Vereinbarung Amtsverwaltung Mecklenburgische Schweiz Teterow Tel Fax Verwaltungsstelle Jördenstorf Tel Fax Zentrale 0 Amtsvorsteher (T) Rainer Mucke 10 amtsvorsteher@amt-ms.de Leitender Jens Behn 11 jens.behn@amt-ms.de Verwaltungsbeamter (T,J) Fachdienst Zentrale Dienste Fachdienstleiterin (J) Petra Ebert 57 petra.ebert@amt-ms.de Sekretariat Teterow Petra Kirchner 10 petra.kirchner@amt-ms.de Sekretariat Jördenstorf Angelika Stelten 50 angelika.stelten@amt-ms.de Personalwesen (J) Regina Schmidt 62 regina.schmidt@amt-ms.de Standesamt (J) Heiderose Wolter 56 heiderose.wolter@amt-ms.de Kindergärten, Schulen (J) Johannes Krings 53 johannes.krings@amt-ms.de Technischer Mitarbeiter (J) Andreas Quandt 59 andreas.quandt@amt-ms.de Fachdienst Ordnungsverwaltung Fachdienstleiterin (J) Alke Graunke 64 alke.graunke@amt-ms.de Wohngeld (J) Regina Mamerow 61 regina.mamerow@amt-ms.de Einwohnermeldeamt (J) Cornelia Becker 63 cornelia.becker@amt-ms.de Fachbereichsleiter Bau- und Gerhard Jackstädt 14 gerhard.jackstaedt@amt-ms.de Odnungsverwaltung (T) Wohngeld (T) Regina Mamerow 30 regina.mamerow@amt-ms.de Meldeamt (T) Hannes Fischer 32 hannes.fischer@amt-ms.de Meldeamt (T) Belinda Marien 32 belinda.marien@amt-ms.de Ordnungsamt (T) Isolde Deuter 31 isolde.deuter@amt-ms.de Fachdienst Bauverwaltung Fachdienstleiterin (T) Monika Singer 22 monika.singer@amt-ms.de Bauleitplanung Hiltrud Dahlke 34 hiltrud.dahlke@amt-ms.de Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, Veranlagung von Erschließungsbeiträgen, Karten- und Vermessungsunterlagen, Straßennamen und Hausnummern (T) Liegenschaften (T) Elfi Krüger 24 elfi.krueger@amt-ms.de Straßen, Wege, Straßen- Antje Wedow 27 antje.wedow@amt-ms.de lampen, Landpachtverträge, Garagen, Miet- und Nutzungssowie Kaufverträge (T) Fachdienst Finanzen Fachdienstleiterin (J) Karin Zillmann 65 karin.zillmann@amt-ms.de Kasse (J) Gudrun Harm 66 gudrun.harm@amt-ms.de Kasse (J) Christin Becker 67 christin.becker@amt-ms.de Steuern (J) Vera Hahn 72 vera.hahn@amt-ms.de Steuern (J) Anne-Marie Krüger 71 anne-marie.krueger@amt-ms.de Telefax Teterow 25 Telefax Jördenstorf 55 Amt Mecklenburgische Schweiz Der Amtsvorsteher von-pentz-allee Teterow Amt Mecklenburgische Schweiz Der Amtsvorsteher Verwaltungsstelle Jördenstorf Neue Str Jördenstorf Amt Mecklenburgische Schweiz Eigenbetrieb Wohnungsverwaltung von-pentz-allee 7 Tel.: Teterow oder Fax: Wohnungen.teterow@gmx.de Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft e. V. BQG von-pentz-allee Teterow Tel Bereitschaftsdienst Stadtwerke Teterow GmbH Tel

3 Nr. 25/ Mecklenburgische Schweiz Gemeinde Groß Roge Die Bürgermeisterin Sitzung der Gemeindevertretung Die 17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Roge findet am Montag, den , um 19:00 Uhr, im Feuerwehrgebäude Groß Roge statt. Einwohnerfragestunde Tagesordnung: a) öffentlicher Teil 1 Feststellung der Beschlussfähigkeit 2 Bestätigung der Tagesordnung 3 Bestätigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der letzten Sitzung 4 Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der letzten Sitzung 5 Bericht der Bürgermeisterin 6 Beratung und Beschlussfassung zur Selbsteinschätzung der Zukunftsfähigkeit der Gemeinde 7 Bestätigung der Jahresrechnung und Erteilung der Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätte 9 Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung der Gemeinde an den verbleibenden allgemeinen Kosten der Förderung von Kindern in der Kindertagesstätte ab Anfragen und Mitteilungen b) nicht öffentlicher Teil 11 Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Niederschrift der letzten Sitzung 12 Bau-, Grundstücks- und Wohnungsangelegenheiten 13 Anfragen und Mitteilungen Silke Gerards Bürgermeisterin 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Lelkendorf Die Präambel erhält folgende Fassung: Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung (Kommunalverfassung - KV M-V) vom (veröffentlicht im GVOBl. M-V Nr. 14 am S. 777) und der 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes M-V in der zurzeit gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Lelkendorf vom folgende 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Lelkendorf zur Friedhofssatzung erlassen: Artikel 1 Der 4 - Beleggebühren - erhält folgende Fassung: Für die Benutzung des Friedhofes sowie deren Einrichtungen werden nachstehende Gebühren erhoben. Reihengrab (Einzelgrabstelle) für Personen über 5 Jahre 100,00 Euro Reihengrab (Doppelgrabstelle) für Personen über 5 Jahre 200,00 Euro für nicht Ortsansässige: + 50,00 Euro bzw. 100,00 Euro Grabstelle für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und Totgeburten 50,00 Euro für jedes Jahr Verlängerung je Grabstelle 10,00 Euro Rasen-Reihengrab für Sargbestattung 300,00 Euro Rasen-Reihengrab für Urnenbestattung 200,00 Euro Bei Wahlgrabstätten mit mehreren Grabstellen ist die Gebühr auch für die noch unbelegten Stellen zu entrichten. Verwaltungsgebühr (einmalig bei Grabstellenkauf) 5,00 Euro Urnengrab anonym 200,00 Euro Der 5 - Gebühren für die Nutzung der Feierhalle - erhält folgende Fassung: Für die Nutzung der Feierhalle in Küsserow bzw. der Kirche in Groß Markow wird eine Gebühr in Höhe von 65,00 Euro erhoben. Der 6 - Bewirtschaftungskosten erhält folgende Fassung: Bewirtschaftungskosten betragen je Grabstelle jährlich 5,00 Euro. Die jährlichen Bewirtschaftungskosten entfallen für Rasen-Reihengräber. Artikel 2 Die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung tritt ab in Kraft. Lelkendorf, den Franck Bürgermeister Hiermit ist die vorstehende Satzung bekannt gemacht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften. 1. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Lelkendorf Die Präambel erhält folgende Fassung: Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung (Kommunalverfassung - KV M-V) vom (veröffentlicht im GVOBl. M-V Nr. 14 am S. 777) und der 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes M-V in der zurzeit gültigen Fassung sowie das Bestattungsgesetz vom 03. Juli 1998 in der zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Lelkendorf vom folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Lelkendorf erlassen: Artikel 1 Die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Lelkendorf vom , öffentlich bekannt gemacht im amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz, wird wie folgt geändert: Der 7 - Bestattungsvorschriften Ruhezeit - erhält folgende Fassung: (1) Die Ruhezeit für Erdbestattungen beträgt 25 Jahre, für Urnenbestattungen und bei Verstorbenen bis zum 5. Lebensjahr 20 Jahre. Urnen auf ein belegtes Grab 15 Jahre. (2) Jedes Grab darf innerhalb der Ruhezeit mit nur einer Leiche belegt werden. (3) Die Gräber gefallener und verstorbener Kriegsgefangener sowie unter Kriegseinwirkung verstorbener ausländischer Zivilpersonen haben entsprechend des Genfer Abkommens zum Schutz von Kriegsopfern vom 12. August 1949 dauerndes Ruherecht. Sofern die Pflege der Grabstätten nicht durch Privatpersonen erfolgt, wird sie von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. (4) Gräber, deren Ruhezeit abgelaufen ist, dürfen nur nach Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung neu belegt werden (5) Für die Beisetzung von Ascheurnen in belegten Gräbern gelten besondere Bestimmungen.

4 Mecklenburgische Schweiz 4 Nr. 25/2017 Der 8 - Bestattungsvorschriften Umbettungen - erhält folgende Fassung: (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Abgesehen von einer gerichtlich angeordneten Ausgrabung bedürfen Umbettungen unbeschadet der gesetzlichen Vorschriften der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden. (3) Nach Ablauf der Ruhezeit kann eine Umbettung in belegte Grabstätten nur mit der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung erfolgen. (4) Umbettungen aus Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten bedürfen eines Antrages. Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, außer in den Fällen nach 2 Abs. 3, hat der Antragsteller zu tragen. (5) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. (6) Leichen oder Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur aufgrund behördlicher oder richterlicher Anordnung ausgegraben werden. Der 9 - Grabstätten Allgemeines - erhält folgende Fassung: (1) Die Grabstätten bleiben im Eigentum der Friedhofsverwaltung. An ihnen können Rechte nur nach Maßgabe dieser Satzung und der Gebührensatzung erworben werden. (2) Die Grabstätten werden unterschieden in a) Wahlgrabstätten/Reihengrabstätten b) Urnenwahlgrabstätten c) anonyme Urnengemeinschaftsanlage (Friedhof Groß Markow) d) Rasen-Reihengrabstätten (3) Die Grabstätten haben mindestens folgende Größe: a) für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr Länge: 120 cm Breite: 60 cm b) für Verstorbene vom vollendeten 5. Lebensjahr Länge: 210 cm Breite: 90 cm c) für Urnen Länge: 50 cm Breite: 50 cm Der 10 - Grabstätten Wahlgrabstätten - erhält folgende Fassung: (1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten, für Erdbeisetzungen, an denen das Nutzungsrecht auf Wunsch einzeln (Einzelgrab), zu zweit (Doppelgrab) oder zu mehreren nebeneinander (Familiengrab) für eine Nutzungszeit von mindestens 25 Jahren vergeben wird. Die Lage der Wahlgrabstätte wird im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt. Vor Inkrafttreten dieser Satzung verliehene Nutzungsrechte bleiben hiervor unberührt. (2) Das Nutzungsrecht wird nicht an Dritte übertragen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Friedhofsverwaltung. (3) Das Nutzungsrecht ist vererblich, aber unteilbar. Tritt der Erbfall ein und ist der Rechtsnachfolger für das Nutzungsrecht an dem Wahlgrab unter mehreren Miterben nicht festgelegt, so bestimmen die Miterben innerhalb eines Jahres, spätestens aber vor der nächsten Benutzung, den Nutzungsberechtigten. Solange der Nutzungsberechtigte noch nicht feststeht, kann der Inhaber der Verleihungsurkunde als berechtigt angesehen werden. (4) Der neue Nutzungsberechtigte hat nach Feststellung seiner Nutzungsberechtigung unverzüglich die ordnungsgemäße Umschreibung auf seinen Namen zu beantragen. Impressum (5) Kann unter mehreren Erben eine Einigung über den Berechtigten nicht erzielt werden, so ist - falls ein Rechtstreit zwischen den Erben nicht in Betracht kommt - die Friedhofsverwaltung berechtigt, diesen endgültig zu bestimmen. (6) Hinterlässt der Nutzungsberechtigte keine Erben, fällt die Grabstätte an den Eigentümer zurück. (7) Angehörigen der Verstorbenen darf bei einem Wechsel des Berechtigten der Zutritt zu der Grabstätte und die Pflege derselben nicht verwehrt werden. Die einheitliche Gestaltung der Grabstätte darf dadurch nicht geändert oder gestört werden. (8) Das Nutzungsrecht kann gegen Zahlung der festgesetzten Gebühr jeweils um eine weitere Nutzungszeit verlängert werden. (9) Wird bei späteren Beisetzungen die Nutzungszeit durch die Ruhezeit ( 7) überschritten, so ist vor der Beisetzung das Nutzungsrecht mindestens bis zum Ablauf der Ruhezeit für sämtliche Grabbreiten zu verlängern. Der 12 - Grabstätten Urnengemeinschaftsanlagen (anonym) - erhält folgende Fassung: (1) In der Urnengemeinschaftsanlage werden die Urnen in würdiger Weise von der Friedhofsverwaltung beigesetzt. (2) Die Beisetzung erfolgt unter Ausschluss der Angehörigen und der Öffentlichkeit. (3) Blumen und Kränze werden nach der Trauerfeier niedergelegt. Schleifen werden von der Finanzverwaltung entfernt. (4) Der/die Zahlungspflichtige erhält eine schriftliche Mitteilung über die durchgeführte Beisetzung der Urne in der Urnengemeinschaftsanlage. (5) Blumen für die/den Verstorbenen können an einen hierfür vorgesehenen Platzniedergelegt werden. (6) Die Lage der Urnen wird nicht bekannt gegeben. Der 24 - Schlussvorschriften Gebühren - erhält folgende Fassung: Für die Benutzung des Friedhofs und seiner Einrichtungen sowie für Leistungen der Friedhofsverwaltung sind Gebühren zu entrichten. Näheres regelt die Gebührensatzung. Der 25 - Übergangsregelung - erhält folgende Fassung: Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung bestehenden Rechte und verliehenen Grabnutzungsrechte bleiben von der Neuregelung unberührt mit Ausnahme des 10 Abs. 3 dieser Satzung. Artikel 2 Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Lelkendorf tritt ab in Kraft. Lelkendorf, den Franck Bürgermeister Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Mecklenburgische Schweiz. Herausgeber + Verlag: Linus Wittich Medien KG Röbeler Straße 9, Sietow Druck: Druckhaus Wittich An den Steinenden 10,04916 Herzberg/Elster tel /489-0 Telefon und Fax: Anzeigenannahme: tel.: /57 90 Fax: / Redaktion: tel.: / Fax: / Internet und info@wittich-sietow.de Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Beitrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Hiermit ist die vorstehende Satzung bekannt gemacht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Verantwortlich: Amtlicher Teil: Außeramtlicher Teil: Anzeigenteil: Erscheinungsweise: Auflage: Amt Mecklenburgische-Schweiz Mike Groß (V. i. S. d. P.) Namentlich gekennzeichnete Artikel spiegeln allein die Meinung des Verfassers wider. Jan Gohlke 14täglich sonnabends (ist dieser zugleich ein Feiertag, am Werktag davor) Exemplare

5 Nr. 25/ Mecklenburgische Schweiz

6 Mecklenburgische Schweiz 6 Nr. 25/ Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist öffentlich. Der Zutritt zum Wahlraum ist während der Wahlzeit und während der Auszählung jederzeit möglich, soweit die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl nicht beeinträchtigt wird. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wahlberechtigten durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten ( 28 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes). 6. Wahlberechtigte mit Wahlschein und Briefwahlunterlagen haben bei der Bürgermeisterwahl nachfolgende Besonderheit zu beachten: Die Beantragung von Wahlscheinen ist grundsätzlich bis zum , Uhr (2. Tag vor der Wahl) möglich. 6.1 Wähler, die einen gelben Wahlschein für die Bürgermeisterwahl haben, können an der Wahl in dem Wahlgebiet der Gemeinde Schwasdorf, a) durch Stimmabgabe in dem Wahlbezirk des Wahlgebietes oder b) durch Briefwahl teilnehmen, soweit sie für die Wahl wahlberechtigt sind. Wer mit dem Wahlschein in dem Wahlraum des Wahlbezirkes der Gemeinde Schwasdorf wählen will, muss neben einem amtlichen Lichtbildausweis (z.b. Personalausweis, Führerschein, Reisepass) den Wahlschein und den Stimmzettel aus den Briefwahlunterlagen mitbringen und erhält im Wahlraum gegen Abgabe des mitgebrachten Stimmzettels einen neuen Stimmzettel. 6.2 Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem jeweiligen unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht für die Bürgermeisterwahl nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Teterow, Die Gemeindewahlbehörde gez. Jens Behn Gemeindewahlleiter Amt Mecklenburgische Schweiz - Der Amtsvorsteher - für die Gemeinde Lelkendorf Bekanntmachung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lelkendorf hat in ihrer 18. Sitzung am 21. November 2017 auf der Grundlage des 60 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt. Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht der Gemeinde Lelkendorf für das Haushaltsjahr 2016 liegen in der Zeit vom 18. Dezember 2017 bis zum 03. Januar 2018 während der Sprechzeiten Dienstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr in der Finanzverwaltung des Amtes Mecklenburgische Schweiz, Verwaltungsstelle Jördenstorf, öffentlich aus. Jördenstorf, Jens Behn Leitender Verwaltungsbeamter Amt Mecklenburgische Schweiz - Der Amtsvorsteher - für die Gemeinde Dalkendorf Bekanntmachung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dalkendorf hat in ihrer 17. Sitzung am 22. November 2017 auf der Grundlage des 60 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt. Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht der Gemeinde Dalkendorf für das Haushaltsjahr 2016 liegen in der Zeit vom 18. Dezember 2017 bis zum 03. Januar 2018 während der Sprechzeiten Dienstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr in der Finanzverwaltung des Amtes Mecklenburgische Schweiz, Verwaltungsstelle Jördenstorf, öffentlich aus. Jördenstorf, Jens Behn Leitender Verwaltungsbeamter

7 Nr. 25/ Mecklenburgische Schweiz Amt Mecklenburgische Schweiz - Der Amtsvorsteher - für die Gemeinde Groß Roge Bekanntmachung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Roge hat in ihrer 16. Sitzung am 23. November 2017 auf der Grundlage des 60 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt. Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht der Gemeinde Groß Roge für das Haushaltsjahr 2016 liegen in der Zeit vom 18. Dezember 2017 bis zum 03. Januar 2018 während der Sprechzeiten Dienstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr in der Finanzverwaltung des Amtes Mecklenburgische Schweiz, Verwaltungsstelle Jördenstorf, öffentlich aus. Jördenstorf, Jens Behn Leitender Verwaltungsbeamter Amt Mecklenburgische Schweiz - Der Amtsvorsteher - Finanzverwaltung Bekanntmachung Die Prüfberichte der überörtlichen Prüfung für die Haushaltsjahre nach KPG M-V des Landkreises Rostock - Rechnungsprüfungsamt - der Gemeinde Groß Roge und Dalkendorf liegen in der Zeit vom 18. Dezember 2017 bis zum 29. Dezember 2017 während der Sprechzeiten Dienstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag von 08:30 Uhr bis Uhr und von Uhr bis 16:00 Uhr Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr in der Finanzverwaltung des Amtes Mecklenburgische Schweiz, Verwaltungsstelle Jördenstorf, öffentlich aus. Jördenstorf, Jens Behn Leitender Verwaltungsbeamter Die nächste Ausgabe erscheint am 30. Dezember Redaktionsschluss ist bereits am Montag, dem 18. Dezember Bitte beachten Sie, dass später eingehende Beiträge nicht mehr berücksichtigt werden können!!! Amt Mecklenburgische Schweiz Eigenbetrieb Wohnungsverwaltung Büro Teterow Folgende Wohnungen werden zur Vermietung angeboten: Büro Teterow Telefon o Gemeinde Alt Sührkow OT Alt Sührkow 2-R-Wohnung 55,30 qm 1-R-Wohnung 39,30 qm 1-R-Wohnung 35,60 qm Gemeinde Schorssow OT Schorssow 2-R-Wohnung 48,57 qm 3-R-Wohnung 59,90 qm Gemeinde Dalkendorf OT Dalkendorf 2-R-Wohnung 46,00 qm KM 256,76 EUR KM 181,96 EUR KM 164,01 EUR KM 211,44 EUR mit Balkon KM 265,73 EUR mit Balkon KM 215,00 EUR Gemeinde Groß Roge OT Groß Roge 3-R-Wohnung 57,90 qm OT Klein Roge 1-R-Wohnung 32,80 qm 2-R-Wohnung 52,36 qm 3-R-Wohnung 61,69 qm Gemeinde Groß Wokern OT Groß Wokern 1-R-Wohnung 34,40 qm 3-R-Wohnung 55,20 qm 2-R-Wohnung 45,50 qm 2-R-Wohnung 51,40 qm KM 328,60 EUR KM 167,18 EUR KM 238,87 EUR große Küche und 2 Kammern KM 282,24 EUR große Küche und 2 Kammern KM 183,66 EUR KM 279,25 EUR KM 237,66 EUR KM 258,50 EUR

8 Mecklenburgische Schweiz 8 Nr. 25/2017 Gemeinde Hohen Demzin OT Hohen Demzin 3-R-Wohnung 58,70 qm 3-R-Wohnung 56,90 qm 2-R-Wohnung 54,49 qm 2-R-Wohnung 42,88 qm 3-R-Wohnung 66,29 qm 4-R-Wohnung 78,90 qm KM 273,48 EUR KM 302,08 EUR KM 247,14 EUR KM 188,97 EUR DG KM 277,88 EUR KM 357,84 EUR Gemeinde Dahmen OT Großen Luckow 1-R-Wohnung 34,92 qm KM 197,15 EUR 2-R-Wohnung 46,24 qm KM 257,68 EUR 3-R-Wohnung 56,00 qm KM 300,16 EUR 2-R Wohnung 45,23 qm KM 252,46 EUR Gemeinde Warnkenhagen OT Gottin 2-R-Wohnung 45,03 qm 3-R-Wohnung 56,53 qm 3-R-Wohnung 62,44 qm 2-R-Wohnung 44,78 qm 2-R-Wohnung 52,44 qm Gemeinde Groß Wüstenfelde OT Matgendorf 3 R-Wohnung 57,30 qm KM 312,48 EUR Gemeinde Jördenstorf OT Jördenstorf 1-R-Wohnung 22,40 qm 2-R-Wohnung 44,50 qm 3-R-Wohnung 58,90 qm 3-R-Wohnung 63,00 qm 4-R-Wohnung 72,70 qm 4-R-Wohnung 74,00 qm OT Klenz 3-R-Wohnung 55,20 qm KM 216,05 EUR KM 271,17 EUR KM 302,72 EUR große Küche und 2 Kammern KM 216,31 EUR KM 255,03 EUR KM 115,96 EUR KM 213,49 EUR KM 279,31 EUR KM 298,73 EUR KM 325,71 EUR KM 353,23 EUR große Küche/ Speise- u. Abstellkammer KM 298,46 EUR Amt Mecklenburgische Schweiz - Der Amtsvorsteher - Wahlaufruf Es werden Bewerber für das Schöffenamt in unseren Gemeinden gesucht. Frauen und Männer mit Lebenserfahrung und Menschenkenntnis sollten sich für die interessante Tätigkeit als Schöffe oder Jugendschöffe für die Amtszeit vom bis zum zur Mitarbeit bereiterklären. Der Einsatz von ehrenamtlichen Laienrichtern (Schöffen) hat sich in unserem Rechtssystem bewährt. Jedes Urteil - gleich ob Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöffen mit zu entscheiden. Die Jugendschöffen sollten bereits über eigene Erfahrungen in der Jugenderziehung verfügen. Generell müssen Schöffen und Jugendschöffen objektiv und unvoreingenommen sein, auch in schwierigen Situationen der Anklage. An den Amtsgerichten Güstrow und Rostock erfolgt der Einsatz der Schöffen. Eine Aufwandsentschädigung und das Fahrgeld werden für den jeweiligen Verhandlungstag gezahlt. Wer sich bewirbt, muss zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Bewerber für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen können sich in der Amtsverwaltung in Teterow oder der Verwaltungsstelle in Jördenstorf persönlich, schriftlich oder am Telefon unter den Nummern oder melden. Für das Amt eines Jugendschöffen geht die Bewerbung an das Jugendamt in Güstrow, Telefon Sie können sich auch an Ihre/n Bürgermeister/in wenden. Für weitere Rückfragen im Zusammenhang mit dem Ehrenamt stehe ich Ihnen auch jederzeit gerne zur Seite. Im Auftrag G. Jackstädt Fachbereichsleiter Bürgerdienste Gemeinde Thürkow OT Todendorf 3-R-Wohnung 61,02 qm 4-R-Wohnung 71,27 qm Gemeinde Lelkendorf OT Lelkendorf 2-R-Wohnung 46,90 qm 3-R-Wohnung 56,30 qm OT Küsserow 2-R-Wohnung 46,30 qm 3-R-Wohnung 58,00 qm Gemeinde Schwasdorf OT Remlin 3-R-Wohnung 99,10 qm Gemeinde Prebberede OT Prebberede 1-R-Wohnung 24,80 qm 2-R-Wohnung 51,20 qm 3-R-Wohnung 64,70 qm 3-R-Wohnung 75,85 qm 4-R-Wohnung 77,60 qm KM 357,64 EUR KM 349,99 EUR KM 208,28 EUR KM 250,02 EUR KM 236,15 EUR KM 286,98 EUR KM 455,86 EUR KM 107,16 EUR KM 253,81 EUR KM 280,00 EUR KM 305,00 EUR KM 337,92 EUR Gemeinde Sukow-Levitzow OT Levitzow 2-R-Wohnung 47,13 qm KM 217,31 EUR Die Übersicht über sämtliche Wohnungen finden Sie auch auf der Internetseite des Amtes Mecklenburgische Schweiz. Amt Mecklenburgische Schweiz - Der Amtsvorsteher Ordnungsamt Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit Entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen, Amtszeit , veröffentlicht im Amtsblatt M-V 2017, S. 502, hat bis zum 01. Mai 2018 die Aufstellung der Vorschlagslisten für Schöffen und Hilfschöffen durch die Gemeinden sowie für die Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen durch den Jugendhilfeausschuss sowie die Bekanntmachung über die Auslegung der Vorschlagslisten zu erfolgen. Nachfolgende Antragsformulare senden Sie bitte vollständig ausgefüllt und rechtzeitig an den Landkreis Rostock Jugendamt z. Hd. Frau Pehl Am Wall Güstrow Im Auftrag Gerhard Jackstädt

9 Nr. 25/ Mecklenburgische Schweiz

10 Mecklenburgische Schweiz 10 Nr. 25/2017 Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Mecklenburgische Schweiz gratulieren Ihnen zum Geburtstag. In den Gemeinden: Jördenstorf am Frau Heidemarie Waechter zum 75. Geburtstag Lelkendorf am Frau Brigitte Schoknecht zum 80. Geburtstag Schwasdorf am Herrn Dieter Krabbe zum 80. Geburtstag Warnkenhagen am Frau Marie-Luise Schütt zum 80. Geburtstag Für den Fall, dass Sie eine Veröffentlichung Ihrer Daten nicht wünschen, teilen Sie dies bitte rechtzeitig, innerhalb von zwei Monaten, dem Amt Mecklenburgische Schweiz, v.-pentz-allee 7, Teterow oder unter den folgenden Telefonnummern oder Sachgebiet Einwohnermeldeamt mit. Foto: privat Wir bedanken uns bei allen Frauen, die mit regem Interesse unsere Zusammenkünfte besuchten und wünschen Frohe Weihnachten und ein gesundes Neues Jahr. Danke an Frau Kirchner, für die Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit unserer Ortsgruppe sowie an Frau Czerwinski und Frau Möller für ihre Vorstandstätigkeit. Ch. Baumeier Vorstand OG-VS Gr. Wokern Herzlichen Glückwunsch. OG-VS Groß Wokern Weihnachtsfeier am Nikolaustag Am Nikolaustag trafen wir uns in unserer Ortsgruppe zur Weihnachtsfeier im Sportlerheim in Groß Wokern. Sehr erfreut waren wir über die Anzahl der Teilnehmer, denn wir konnten 22 Frauen begrüßen. Überrascht wurden die Frauen mit je einer Kerze auf dem bunten Teller, eine schöne Idee, danke dafür an Frau Heidi Möller. Weihnachtlich geschmückt war die Tafel und wir ließen uns den Stollen, Lebkuchen und Süßigkeiten gut schmecken. Umrahmt wurde die Veranstaltung mit Beiträgen auf Platt von Frau I. Czerwinski und einem schönen Gedicht, daß Frau Heinzelmann vortrug. Wunderkerzen und Lichter schmückten unsere Tafel und der Glühwein war auch lecker. Das Jahr 2017 geht seinem Ende entgegen und wir blicken auf schöne Veranstaltungen zurück. Den Abschluss der Weihnachtsfeier bildet das nachstehende Gruppenfoto. Herzliche Einladung zum traditionellen Adventskonzert der Chöre... in die Kirche Groß Wokern, am Sonntag den , 3. Advent, um 14:00 Uhr. Es singen der Chor aus Matgendorf und der Kirchenchor Klaber. An der Orgel musikalisch umrahmt von Kantor i.r. Wolfgang Leppin. Im Anschluß gibt es Kaffee und Kuchen frei. Eintritt ebenfalls frei. R. Hinz Geschichten und Leeder in Platt un Hochdütsch Inne Woch vör den iersten Advent harn sik väle Frünn von unse plattdütsche Sprak in dat schöne Gemeindehus in Schorssow infunn. Mit dat Leed Ik weit ein Eikbom.. stimmten wi uns up den Nahmeddach in. Leni un Celina, de Veeh-Harfe-Spälerinnen, begeisterten uns werrer mit ehr Vördräch.

11 Nr. 25/ Mecklenburgische Schweiz De Dierns spälten bekannte Melodien un wi hemm de Leeder anschließend sungen. As de ierste Geschicht vertellt wier, fünn de nächsten Vörläser gaude Oberleitungen tau ehre Beläwnisse un so hürten wi von verschiedene Dröme, Wünsche, Verwesselungen un Döntjes. Twischendörch hemm wi ok werrer sungen. De letzte Deil süll as Instimmung up den iersten Advent gellen. Fru Radau öberraschte uns mit ein Pottporie von Wihnachtsleeder, de sei up ehr Mandoline spälte. Schön wier ok, dat wi bi de bekannten Melodien mitsummen dürften. Dorna gäw dat noch ein bäten Wihnachtliches as Nahschlag. Bi teihn Vörläser markte man nich, dat wi kein Generalprow makt hemm, so harmonisch verlöp de Veranstaltung. Dorüm mücht ik mi bi alle Bedeiligten för dissen kommodigen Nahmeddach bedanken! A. Brinckmann, vom Plattdütschen Vertterkreis Schorssow Johann-Heinrich-von Thünen-Schule Jördenstorf Großes Staunen bei jungen Forschern Am war unsere Klasse 4a aus der Johann-Heinrich-von Thünen Grundschule aus Matgendorf im SchülerlaborBiologiSCH im Agrobiotechnikum Groß Lüsewitz. Dort haben wir Experimente rund um die Kartoffel und rund um das Wasser durchgeführt. Bevor es losgehen konnte,mussten wir uns eine Schutzbrille aufsetzen und Kittel anziehen. Dann wurde es spannend. Frau Dr. Scheunemann übergab Jedem von uns eine Forschermappe. Wir sollten mit Hilfe von Vietnam C oder mit Kaliumpermanganat Lösungoder oder der Fehlingschen Lösung Experimente durchführen. Wir staunten über die Ergebnisse. In der Kartoffel ist Eiweiß, Zucker und Stärke. Viel gelacht haben wir, als wir ausprobierten, wie Wassertropfen auf der Herdplatte tantzen. Es war ein unvergesslicher Forschertag. Wir möchten uns recht herzlich bei Frau Kreutzheide, Frau Adler und Hern Beierl für den Fahrservice bedanken. Plätzchen backen im Schloss Matgendorf Oh es riecht gut, oh es riecht fein. Das nette Küchenteam unter Leitung von Herrn Valentin empfingen uns, die Klasse 4a aus Matgendorf, am mit 5 verschiedenen Teigsorten. Auf unterschiedliche Art und Weise haben wir diese zu Plätzchen geformt. z. B. haben wir einen Teig durch den Fleischwolf gedreht und den anderen Teig ausgerollt. Zwei Stunden haben wir bei Weihnachtsmusik gebacken. Dann haben wir die Plätzchen in Weihnachtstüten abgefüllt, damit wir sie zum Plätzchenbasar verkaufen können. Selbstverständlich haben den Teig und die fertigen Produkte auch gekostet. Lecker!! Wir sagen Danke, für die große Hilfe aus dem Schloss. Johann-Pogge-Schule Lalendorf Unser Wandertag zum Güstrower Schloss Unser Wandertag fand am nach Güstrow statt. Dort besuchten wir mit unserer Klasse das Schloss. Unsere Lehrerin Frau Kapust begleitete uns auf dieser Fahrt. Wir waren alle gut gelaunt und auch gespannt,, was wir dort alles zu sehen bekommen. Am Schloss angekommen, fiel mir gleich ein Wappen über dem Tor auf - es hat auch eine alte Inschrift. Uns führte eine Museums-pädagogin durch alle Räume des Schlosses und erklärte uns viel darüber. Wir gingen durch den Festsaal, wo noch schöne alte Möbel zu sehen waren, auch hier konnten wir eine sehr schöne Decke bewundern. Das Schloss ließ sich einmal ein Herzog errichten und viele große Schätze sind noch darin enthalten, die wir uns alle ansehen konnten. So waren auch die Jagdwaffen für die Jungen unserer Klasse ein Anziehungspunkt und wir Mädchen hatten mehr Gefallen an dem Ballsaal gefunden. Von Martin Luther fiel mir ein besonderes Bild auf, aber auch die vielen Bilder der damaligen Fürsten und Herzöge waren zahlreich an den Wänden zu sehen. Nach und nach verfiel das Schloss und in den Jahren nach 1960 wurde es wieder neu aufgebaut und renoviert. Mir hat der Rundgang durch das Schloss sehr gut gefallen und anschließend haben wir noch einen Stadtgang durch Güstrow gemacht, der wieder am Bahnhof endete. Im Zug waren wir alle müde vom erlebnisreichen Tag und sicher werde ich einmal mit meinen Eltern diesen Museumsbesuch wiederholen. Mia Schreiber, 5b

12 Mecklenburgische Schweiz 12 Nr. 25/2017 WeihnachtsKONZERT als HÖHEPUNKT des 3. Lalendorfer WeihnachtsMARKTES Eine ganze Zeit vor Beginn des Konzertes waren im Atrium bereits die meisten Sitzgelegenheiten besetzt bzw. belegt, so dass auch Besucher, die zum ersten Mal vor Ort waren, schon erahnen konnten, hier wird sicher etwas Besonderes geboten. UND SO WAR ES DANN AUCH WIEDER... Die jungen Künstler zeigten uns ein überaus vielfältiges und kurzweiliges Programm, es gab unter anderem Musikstücke auf dem Keyboard, dem Klavier, der Geige und der Flöte zu hören, moderne Rhythmen des Tanzateliers Buratino, Rezitationen von Moritz Leese. Marc Becker und Alexander Pfau, Gesangsbeiträge des kleinen und großen Chores sowie coole Klänge der Schülerband. Mit einem Trompetenstück des Duos ALLO/HEN- NING wurde das diesjährige Weihnachtskonzert eröffnet. Somit war plötzlich Stille im festlich geschmückten Atrium mit der 6 m hohen Tanne und man konnte sich nun gut auf die kommende Adventszeit einstimmen. Merle Mischke und Anna Lewermann aus der Klasse 6b führten als Moderatoren durch das Konzert. VIELEN DANK an dieser Stelle an die LEITER auf musikalischem Gebiet Frau Wurm, Frau Endler und Herrn Henning, die künstlerischen AUSGESTALTER Frau Schirrmeister und Frau Röchow, Familie Bengsch aus Friedrichshagen als BAUMSPENDER, der Firma WILKENS BAUSTOFFE für den Transport des Baumes in die Schule und allen anderen kleinen und großen HELFERN, die zum Gelingen dieses Nachmittages beigetragen haben. Kita Kleiner Maulwurf Groß Wokern Die dunkle und stimmungsvolle Zeit hat nun begonnen, bis Weihnachten dauert es nicht mehr lange und das Jahr 2017 neigt sich langsam dem Ende. Wir möchten uns ganz herzlich bei allen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und Unterstützung im vergangenen Jahr bedanken. Allen Kindern und ihren Familien wünschen wir eine schöne besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins Jahr Ihr Kita Team Foto: privat Anglerverein Schillersee e.v. Jahreshauptversammlung 2018 Am findet um 14:00 Uhr im Kulturhaus unsere Jahreshauptversammlung mit Wahl des Vorstands statt. Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen. Wir suchen noch Mitglieder die im Vorstand mitarbeiten. Wir wünschen allen Mitgliedern, ihren Familien und unseren Sponsoren eine besinnliche Weihnachtszeit und ein gesundes und fischreiches neues Jahr. Der Vorstand Förderverein Dorfleben Gemeinde Jördenstorf 1. Weihnachtsmarkt des Vereins Dorfleben Gemeinde Jördenstorf Am Sonnabend, den fand genau einen Monat vor dem 1. Weihnachtstag der erste Weihnachtsmarkt unseres Vereins im Saal des Gasthauses Schröder statt. Im Vorfeld gab es einige Zweifler, die der Annahme waren, dass es nicht genügend Resonanz auf unseren Aufruf, weihnachtsmarktrelevante Produkte zu verkaufen, geben würde. Doch wir wurden eines Besseren belehrt. An insgesamt 15 Tischen wurden verschiedene Waren feilgeboten. Dabei reichte das Spektrum von Weihnachtsdekoration über Schmuck, Spielzeug, Bücher, Produkten des Alpakahofes, Tannengrün, Weihnachtsgebäck, Fleisch- und Wurstwaren bis hin zu selbst gemachten Weihnachtsschnäpsen und Likören. Eine von den ehemaligen Kindergärtnerinnen Bärbel Weber und Uschi Heß liebevoll gestaltete Bastelstraße sowie der richtige Weihnachtsmann erfreuten vor allem unsere jüngsten Besucher. Auch eine Kaffeetafel mit köstlichen von den Vereinsmitgliedern gebackenen Kuchen im weihnachtlich geschmückten Saal stieß bei den Besuchern auf eine große Nachfrage. Wer es deftiger mochte, konnte sich draußen mit Bratwurst und Glühwein mit oder ohne Schuss oder in der Gaststätte mit Kassler und Grünkohl stärken. Auch Andy Schönfelds auf Erlenholz geräucherten Forellen gingen weg wie warme Semmeln. An dieser Stelle möchte sich der Verein Dorfleben Gemeinde Jördenstorf bei allen Händlern und Helfern ganz herzlich bedanken. In der Hoffnung auf eine noch größere Publikumsresonanz ist eine Wiederholung eines Jördenstorfer Weihnachtsmarktes sehr wahrscheinlich.

13 Nr. 25/ Mecklenburgische Schweiz Rassegeflügelzuchtverein Thürkow und Umgebung e.v. Am und findet im Vereinsgebäude in Thürkow am Bahnhof (neben der Gaststätte Zur Erbmühle ) eine Rassegeflügelschau statt. 430 Tiere sind zu sehen - Hühner, Enten, Tauben, Zwerghühner und Gänse. Eine große Verlosung wird durchgeführt. Für Essen und Trinken ist gesorgt. Termin mit Uhrzeit: am von 13:00-18:00 Uhr am von 09:00-14:00 Uhr Holger Hehmann SV Eintracht Groß Wokern Verein CCJ Jördenstorf Karneval im Jördenstorfer Festzelt - es geht immer weiter Ruhe ist wieder eingekehrt in die kleine Gemeinde Jördenstorf... vorerst Ruhe! Am war es soweit, die fünfte Jahreszeit wurde eingeläutet, unter diesmal neuen und speziellen Rahmenbedingungen! Mit einem bunten Umzug, der Dank gilt allen Teilnehmern, startete man in den Tag und fand sich nach einer geschmeidigen Runde durch das Dorf auf dem Festplatz vor der Feuerwehr wider. Nach Übergabe des Schlüssels durch den Bürgermeister und der ein oder anderen karnevalistischen Rede ging es weiter im beheizten Festzelt! Ein gemischtes Programm verzückt Alt und Jung, überall lauschte man den Gesprächen mit überwiegend positiven Rezensionen für den CCJ! Waren doch selten so viele Besucher schon im Laufe des Tages zu verzeichnen! Auch der große Kappenball des CCJ am Abend war ein voller Erfolg! Trotz überschaubaren Temperaturen heizten die Männer, Frauen und Kinder des Vereins ihre Besucher ein und machten den Tag zum absoluten Erfolg. Nun ist es erstmal wieder ruhig im Beschaulichen Ort Jördenstorf, erstmal... Die Planungen für die fünfte Jahreszeit laufen, schon bald wird es erste Informationen für die kommenden Veranstaltungen geben! In diesem Sinne JÖFA-HELAU! Norman Pehl Foto: privat

14 Mecklenburgische Schweiz 14 Nr. 25/2017 Pfarrsprengel der Ev.-luth. Kirchengemeinden Belitz und Jördenstorf Pfarrsprengel der Ev.- luth. Kirchengemeinden Belitz und Jördenstorf Herzliche Einladung an Sie und Euch zu folgenden Veranstaltungen in den Kirchengemeinden: Gottesdienste Sonntag, 17. Dezember, 3. Advent Uhr Kirche Belitz Uhr Kirche Jördenstorf Adventskonzert mit der Jördenstorfer Kantorei Sonntag, 24. Dezember, 4. Advent/Heiligabend Uhr Kirche Jördenstorf Kinderweihnacht mit Krippenspiel Uhr Kirche Belitz Christvesper mit Krippenspiel Uhr Kirche Jördenstorf Christvesper Montag, 25. Dezember, 1. Weihnachtstag Uhr Kirche Jördenstorf Uhr Kirche Belitz Dienstag, 26. Dezember, 2. Weihnachtstag Uhr Kirche Belitz mit Projektchor Sonntag, 31. Dezember, Altjahrsabend Uhr Kirche Jördenstorf Uhr Kirche Belitz Veranstaltungen Konzerte im Dezember Sonntag, 17. Dezember um 14:30 Uhr Adventskonzert der Jördenstorfer und Teterower Kantorei - Der Eintritt ist frei; um eine Spende wird gebeten. Gemütliche Stunden im Advent Samstag, 16. Dezember um 19:00 Uhr in Belitz bei Familie Bongardt im Salon. Genießen Sie in gemütlicher Atmosphäre, bei heißen Getränken und kleinen Köstlichkeiten, adventlich/weihnachtliche Erzählungen und vielfältige musikalische Klänge. Der andere Advent - Das Licht verbreitet sich! Jeweils mittwochs im Advent treffen wir uns zum gemütlichen Beisammenseins unter Carport, Garage oder Co. Mit Liedern und Geschichten werden wir die Abendluft adventlich erfüllen. Es wird ein heißes Getränk zum Aufwärmen gereicht und auch eine kleine Köstlichkeit für das leibliche Wohl geben. Kommen Sie einfach vorbei und lassen Sie sich von der adventlichen Atmosphäre und dem Kerzenschein verzaubern. Mittwoch, 13. Dezember um 19:00 Uhr (ACHTUNG! GEÄN- DERTE UHRZEIT) in Sukow, Ehepaar Barkowski - Dorfstr. 18 Mittwoch, 20. Dezember um 18:00 Uhr in Remlin, Familie Krecklow/Schwarz - Remlin 34 Einladung zum Kennlerntag für alle Kinder der Klasse für eine Christenlehregruppe Alle Kinder von der Klasse sind mit ihren Eltern zum Kennlern- und Informationsnachmittag am Samstag, dem 06. Januar 2018, von 14:00 bis 16:00 Uhr im Pfarrhaus von Jördenstorf recht herzlich eingeladen. Dort sprechen wir einen Termin für eine gemeinsame Christenlehregruppe der Kirchengemeinden Belitz und Jördenstorf ab. Es erwartet euch auch ein kleines, aber feines Programm mit Basteln, Singen, Spielen, Erzählen und ihr werdet neue Gesichter kennen lernen. Jedenfalls werden wir zusammen viel Spaß haben. Für das gemeinsame Kaffeetrinken wird um eine Kuchenspende gebeten. Bei weiteren Fragen steht Wilhelm Weber zur Verfügung. Pastorin: Milva Wilkat Tel: , belitz@elkm.de Sprechzeit in Belitz: mittwochs von 10:00 bis 11:00 Uhr oder nach Vereinbarung Gemeindepädagogische Arbeit: Wilhelm Weber Tel.: , wilhelm_weber@gmx.net Verwaltung der Friedhöfe in Jördenstorf: Andre Dabels Groß-Wüstenfelder-Str. 6 Tel oder Es grüßen Sie und Euch herzlich Wilhelm Weber Milva Wilkat Gemeindepädagoge Pastorin Ev.-luth. Kirchgemeinde Bülow An der Kirche 1, Bülow Tel ; Fax Im Internet: Pfarramt@kg-buelow.de Herzliche Einladung an alle zu unseren Gottesdiensten und Veranstaltungen! Gottesdienste Advent: Bülow Gemeinderaum 10:30 Uhr

15 Nr. 25/ Mecklenburgische Schweiz Advent - Bristow Kirche Heilig Abend Christvesper 17:30 Uhr Weihnachts- Bülow tag Gemeinderaum 10:30 Uhr Jahresschlussandacht Bülow Gem. Raum 20:30 Uhr Bülow Gemeinderaum 10:30 Uhr Bibelgesprächskreis Im Dezember nicht - da Adventsabende Kinderstunde - neu durchstarten 15:30 Uhr in Wendischhagen bei Fam. Müller Alter: Vorschule und Grundschule Gerne neu dazu kommen! Anfragen im Pfarrhaus Bülow! Adventsabende Auch in diesem Jahr wollen wir in der Adventszeit zusammen basteln, backen, zusammen sein. Reservieren Sie die letzten 4 Donnerstagabende vor Weihnachten für gemütliches Beisammensein Beginn 19:00 Uhr im Pfarrhaus Weihnachtskarten und anderes basteln und vorbereiten der Israel Abend (Bilder und Erzählungen aus Israel) Für alle Veranstaltungen & Gottesdienste gilt: Wer nicht mobil ist und mitgenommen oder abgeholt werden möchte, darf sich gerne im Pfarrhaus melden, wir organisieren das gern. Johannes Holmer Pastor Ev.-luth. Kirchengemeinde Hohen Mistorf Gemeindepädagogin Uta Lück An der Kirche 3 OT Hohen Mistorf Alt Sührkow Mail: Lueckuta@t-online.de Büro Tel /Funk Privat Gemeindepädagogin Uta Lück ist am besten zu erreichen in Hohen Mistorf mittwochs, 9:00-10:00 Uhr, sowie telefonisch oder per Mail. Die Termine der Veranstaltungen der Gemeinde für den Dezember 2017 entnehmen Sie bitte den Aushängen und Abkündigungen. Einladung zur Bläserstunde Wer Lust und Zeit hat bei unserem Posaunenchor mitzumachen, ist herzlich eingeladen. Immer mittwochs von 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr treffen sich die Bläser zur Übungsstunde in Hohen Mistorf oder Malchin. Bei Interesse, bitte bei Dieter Nawotke, Hohen Mistorf, oder bei Arno Thal, Malchin, melden. Pfadfinder treffen sich immer donnerstags von 16:00-17:30 Uhr in der Kirche Remplin Kindernachmittag und Konfirmandenkurs Im Dezember sind Krippenspielproben in den jeweiligen Kirchen. Gottesdienstplan Hohen Mistorf Remplin Groß Markow :00 Uhr :00 Uhr 16:30 Uhr 13:30 Uhr :00 Uhr :00 Uhr A :00 Uhr A :00 Uhr 14:00 Uhr :00 Uhr A = Gottesdienst mit Abendmahl Ev.-luth. Kirchengemeinde Klaber, Pfarrsprengel mit KG Serrahn Nr. 25, Klaber Tel.: , klaber@elkm.de Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten: 17. Dezember 14:00 Uhr Konzert der Chöre mit Kaffee und Kuchen Groß Wokern M. Bobzien, F. Burwitz 24. Dezember 14:30 Uhr Weihnachtsmusical Langhagen M. Bobzien, K. Ballhöfer 15:00 Uhr Christvesper mit Bläsern Groß Wokern Pastor J. Holmer 15:30 Uhr Krippenspiel Klaber F. Burwitz und Fam. Böckermann 25. Dezember 10:00 Uhr Musikalischer Zentralgottesdienst Langhagen Pastor J. Holmer 26. Dezember 10:30 Uhr Zentraler Weihnachtslieder-Singgottesdienst Serrahn Pastor U. Holmer 31. Dezember 16:00 Uhr Besinnlicher Jahresausklang mit Chor Klaber F. Burwitz 06. Januar 15:00 Uhr Neujahrskonzert mit Kaffe und Kuchen Groß Wokern Trio Trostgesang, F. Burwitz Wir laden herzlich ein zu den regelmäßigen Veranstaltungen: Dienstag Bibelgesprächskreis Klaber nach vorheriger Absprache bei Fam. Krause Mittwoch Krippenspielproben mittwochs, 15:30-16:45 Uhr ab 8. November im Pfarrhaus Klaber mit Folke Burwitz und Jutta Meier Aufführung Heiligabend in der Kirche von Klaber, 15:30 Uhr Donnerstag Chor Klaber mit Serrahn 19:30 Uhr, Pfarrhaus Klaber; Leitung: M. Bobzien Samstag Neu!!! Jugendabend 19:00-21:30 Uhr, neuer Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben! Pfarrhaus Klaber, Leitung Claudia Milbich Ev. Kirchengemeinde Klaber i. A. Gisela Oehlke Ev.-luth. Kirchgemeinde Thürkow-Warnkenhagen Pastorin Dörte Hasenpusch Kirchsteig Thürkow Tel.: oder über das Pfarramt Malchin unter thuerkow-warnkenhagen@elkm.de Gemeindepädagoge in Ausbildung Wilhelm Weber Teterower Str. 10, Jördenstorf Tel wilhelm_weber@gmx.net

16 Mecklenburgische Schweiz 16 Nr. 25/2017 Termine :00 Uhr Gottesdienst Warnkenhagen :00 Uhr Gottesdienst mit Krippenspiel in Warnkenhagen 15:30 Uhr Christvesper Levitzow 17:00 Uhr Christvesper Thürkow :30 Uhr Weihnachtsgottesdienst mit Abendmahl in Levitzow 10:00 Uhr Weihnachtsgottesdienst mit Abendmahl in Warnkenhagen :00 Uhr Gottesdienst zum Altjahresabend in Warnkenhagen mit Abendmahl 15:30 Uhr Gottesdienst zum Altjahresabend in Thürkow mit Abendmahl Christenlehre der ev.-luth. Kirchengemeinde Thürkow-Warnkenhagen Aufgrund der stattfindenden Proben für das Krippenspiel am Mittwoch beginnt die Christenlehre erst wieder nach den Weihnachtsferien. Die Proben für das Krippenspiel Es dauert nicht mehr lange und schon steht Weihnachten vor der Tür. Dazu wird es natürlich ein Krippenspiel an Heiligabend in der Kirche zu Warnkenhagen um 14 Uhr geben. Mitmachen können alle Kinder von der Klasse. Die Proben finden immer am Mittwoch von 16 Uhr bis 17 Uhr in der Kirche zu Warnkenhagen statt. Wer noch mitmachen möchte, kann sich gerne noch bei Wilhelm Weber melden: Ich freue mich schon sehr auf euch. Herzlichst grüßt Sie und euch Wilhelm Weber Ev.-luth. Kirchgemeinde Wattmannshagen Rachower Str. 49, Wattmannshagen Tel , wattmannshagen@elkm.de In der Advents- und Weihnachtszeit sind Sie - seid Ihr - herzlich eingeladen... zur besinnlichen ADVENTSMUSIK mit Adventsliedern und Texten, Instrumentalmusik und mit dem ökumenischen Chor der Katholischen Kirchengemeinde Raden und der Ev.-luth. Kirchengemeinde Wattmannshagen unter Leitung von Frau Waltraud May am 3. ADVENT, dem 17. Dezember 2017, um 15:00 Uhr in der Kirche in Wattmannshagen. Anschließend sind Sie herzlich eingeladen zum Kaffeetrinken in der Pfarrscheune in Wattmannshagen.... zur CHRISTVESPER mit Krippenspiel am HEILIGEN ABEND, dem 24. Dezember 2017, um 15:30 Uhr in der Kirche in Schlieffenberg.... zur CHRISTVESPER mit Krippenspiel am HEILIGEN ABEND, dem 24. Dezember 2017, um 17:00 Uhr in der Kirche in Wattmannshagen.... zum GOTTESDIENST am 1. WEIHNACHTSTAG, dem 25. Dezember 2017, um 10:00 Uhr im Gemeinderaum in Schlieffenberg.... zum GOTTESDIENST am 2. WEIHNACHTSTAG, dem 26. Dezember 2017, um 10:00 Uhr in der Kirche in Wattmannshagen gemeinsam mit der Kirchengemeinde Reinshagen.... zur ANDACHT zum Jahreswechsel Silvester 2017 um Uhr in der Kirche in Wattmannshagen.... zum GOTTESDIENST Neujahr 2018 mit Abendmahl um 15:30 Uhr im Gemeinderaum in Schlieffenberg. Gesegnete Weihnachten und ein gutes neues Jahr! Gesine Wiechert Pastorin Geburtstags- und Weihnachtsgrüße Die Teterower Rheuma-Gruppe gratuliert im Dezember ihren Mitgliedern recht herzlich zum Geburtstag. Darüber hinaus wünschen wir allen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr Der Vorstand Information Weihnachtsfeier Am Mittwoch, dem lädt die Rheuma-Gruppe Teterow zur Weihnachtsfeier mit Büchertausch und Basar in die Niels-Stensen-Straße 2 ein. Um eine telefonische Anmeldung unter bei Frau Werner wird gebeten. Der Vorstand V. Schiller Diakonie Güstrow e.v Die Mitarbeiter der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS) der Diakonie Güstrow e.v., Außenstelle Teterow, wünschen allen Gruppenmitgliedern, Selbsthilfeinteressierten und Partnern eine besinnliche Weihnachtszeit sowie Gesundheit, Glück und Erfolg für das neue Jahr. Ihre Alice Hämmerling und Daniela Drews

17 Nr. 25/ Mecklenburgische Schweiz

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