Abiturprüfung Organisation. Frau Dr. Vollmer-Eicken. Abiturprüfungskommission

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1 Informationen zur Abiturprüfung 2016 gemäß AVO-GOBAK und EB-AVO-GOBAK in der Fassung vom

2 Vorbemerkung Nach der Info-Sammlung zur gymnasialen Oberstufe in der Eichenschule, die sich mit den Verordnungsvorgaben für die unterrichtliche Organisation der Einführungs- und Qualifikationsphase beschäftigt, lege ich hiermit ein zweites Informationsheft vor, das die wesentlichen Regelungen der Abiturprüfung zusammenfasst. Die Infosammlung wendet sich an alle an der Abiturprüfung eines Jahrgangs Beteiligten, also insbesondere an die betroffenen Schüler und Lehrer, aber auch an interessierte Eltern und Gremienvertreter unserer Schule. Zwecks größerer Übersichtlichkeit sind die Verordnungsregeln verkürzt und abgestimmt auf die Abiturorganisation der Eichenschule wiedergeben worden. Bei Unklarheiten und in Zweifelsfällen sollte daher das Gespräch mit dem Oberstufenkoordinator gesucht werden, um Probleme in der Abiturprüfung zu vermeiden. Besonders lege ich allen Lesern den Terminkalender am Ende ans Herz. Allen Beteiligten wünsche ich eine erfolgreiche Abiturprüfung Karsten Frick Oberstufenkoordinator Inhalt Abiturprüfung 2016 Leistungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Abiturprüfung (ohne besondere Lernleistung) und zur Feststellung der allgemeinen Hochschulreife Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen Schriftliche Prüfung ( 9) Mündliche Prüfung ( 10) Mündliche (Zusatz-)Prüfung ( 10) Verhaltensmaßregeln in der Prüfung Einsichtnahme in Prüfungsakten ( 25) Umrechnung der Gesamtpunktzahl in eine Durchschnittsnote der 6-stufigen Notenskala ( 14) Termine Fachprüfungsausschüsse

3 Abiturprüfung 2016 Organisation Schulleitung Sekretariat Herr Frick Frau Dr. Vollmer-Eicken Frau Dreyer Frau Schulz Abiturprüfungskommission Vorsitzender (VPK) Mitglieder Herr Christian Birnbaum Herr Frau Gisela Heyber Herr Karsten Baumgart Frau Prof. Dr. Hansen-Schaberg für den Schulträger Fachprüfungsausschüsse (FPA) Schriftliche Prüfung Fachprüfungsleiter (FPL) Referent/-in Korreferent/-in Mündliche Prüfung Fachprüfungsleiter (FPL) Prüfer/-in Protokollant/-in bis zu 5 Lehrkräfte ohne Stimmrecht Überprüfung am Ende des dritten Kurshalbjahres ( 7) Nach Vorliegen der Ergebnisse des dritten Schulhalbjahres der QPhase wird überprüft, ob bis zum Ende des vierten Schulhalbjahres die Voraussetzungen für die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung erfüllt werden können; anderenfalls findet eine Beratung über den weiteren Bildungsweg statt. Bei der Überprüfung werden die im vierten Schulhalbjahr belegten Fächer mit jeweils 15 Punkte zugrunde gelegt. Meldung und Zulassung zur Abiturprüfung, Rücktritt ( 8) Nach Vorliegen der Ergebnisse des vierten Schulhalbjahres der Q-Phase erfolgt die Meldung zur Abiturprüfung (Letzter Termin: Do., , 09:20 Uhr, Sekretariat). Die Meldung zur Prüfung enthält: Kurse für Block I ggf. weitere Kurse für das Zeugnis ggf. Antrag auf Ausschluss der Zuhörer ggf. Rücktritt von besonderer Lernleistung Wer sich nicht zur Prüfung meldet, nicht zugelassen ist oder bis zum Beginn der Prüfung zurücktritt, tritt in das zweite Schulhalbjahr der Q-Phase zurück, sofern danach die Abiturprüfung noch innerhalb der Frist nach 3 VO-GO abgelegt werden kann.

4 Leistungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Abiturprüfung (ohne besondere Lernleistung) und zur Feststellung der allgemeinen Hochschulreife Zulassung (später Bestehen der Prüfung), wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Block I 12 Halbjahresergebnisse des 1., 2. und 3. Prüfungsfachs im 1. bis 4. Halbjahr in zweifacher Wertung davon 9 Halbjahresergebnisse mit mindestens 05 Punkten (also höchstens 3 Kurse unter 05 Punkten) 24 Halbjahresergebnisse (nicht 1., 2. und 3. Prüfungsfach) in einfacher Wertung darunter 4. und 5. Prüfungsfach im 1. bis 4. Halbjahr davon 20 Halbjahresergebnisse mit mindestens 05 Punkten (also höchstens 4 Kurse unter 05 Punkten) 40 Nach Multiplikation der aus den 36 Kursen ermittelten Punktsumme mit 48 müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden. Block II 5 Prüfungsergebnisse in vierfacher Wertung Zusammen mindestens 100 Punkte in 3 Prüfungsfächern mindestens 20 Punkte Andernfalls : Nichtzulassung und Rücktritt in Jahrgang 11.

5 Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen zu belegen einzubringen Prüfungsfächer 4 4 Deutsch 4 4 eine Fremdsprache 4 4 weitere Fremdsprache (nur sprachlicher Schwerpunkt) 4 4 Falls SA neu in EPhase als 2. Fremdsprache 4 2 Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel 2 2 Politik-Wirtschaft 2 2 Geschichte 2 2 Religion oder Werte und Normen 4 1) 2 1) Mathematik 4 4 eine Naturwissenschaft 4 4 weitere Naturwissenschaft oder Informatik (nur naturwissenschaftlicher Schwerpunkt) weitere Fremdsprache oder weitere Naturwissenschaft oder Informatik (nur gesellschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt) Sport 4 0 2) Seminarfach 4 2 3) 1) oder anderes (Nicht-Prüfungs-)Fach aus B, falls eigene Religion nicht angeboten wird 2) Falls mehr als ein Sportkurs eingebracht wird, muss eine Individualsportart darunter sein. 3) Darunter Halbjahr mit Facharbeit und vorangegangenes bzw. nachfolgendes Halbjahr Weitere Bedingungen: 1. In Sport können maximal 3 Halbjahresergebnisse eingebracht werden. 2. Es dürfen keine Halbjahresergebnisse eingebracht werden, in denen themengleich unterrichtet worden ist. 3. Kein Halbjahresergebnis darf 00 Punkte betragen.

6 Schriftliche Prüfung ( 9) Die Prüfungsaufgaben werden für alle Schüler/-innen in Niedersachsen einheitlich vom Kultusministerium gestellt. Jede Aufgabe bezieht sich auf mindestens zwei Schulhalbjahre der QPhase. Jede Prüfungsaufgabe wird am Nachmittag vor dem Prüfungstag elektronisch für die Schule bereitgestellt. Die Schulleitung sorgt für das Kopieren der Aufgaben. Der Prüfling findet sich am Prüfungstag spätestens um 7:45 Uhr im Prüfungsraum ein. Dem Prüfling werden in jedem Fach zwei, in Deutsch drei Aufgabenstellungen zur Auswahl vorgelegt, von denen nach seiner Entscheidung eine zu bearbeiten ist. Hierzu erhält der Prüfling eine Auswahlzeit von 20 Minuten; in Deutsch und Mathematik von 30 Minuten. Bearbeitungszeit: P1, P2 und P3: 300 Minuten P4: 220 Minuten Es gibt eine ständige Aufsicht bei der Anfertigung der Arbeit. Der Prüfungsraum darf nur einzeln und für kurze Zeit verlassen werden. Es dürfen nur die angegebenen Toiletten benutzt werden. Der Prüfungsbereich darf nicht verlassen werden. Bei vorzeitiger Abgabe der Arbeit muss das Schulgrundstück verlassen werden. Für die Arbeit muss gestempeltes Schulpapier benutzt werden (auch für Schmierzettel). Nur die in der Prüfungsaufgabe angegebenen Hilfsmittel dürfen verwendet werden. Sind die Hilfsmittel unzureichend, so ist die Aufsicht zu informieren. Ein Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung ist grundsätzlich als Hilfsmittel zugelassen. Hilfen für einzelne Schüler sind unzulässig. Schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache oder gegen die äußere Form führen zum Abzug von einem Punkt (durchschnittlich 5 Fehler je Seite) oder zwei Punkten (durchschnittlich 7 Fehler je Seite) der Bewertung. Unübersichtliche Textstellen werden nicht bewertet. Entwürfe können nur dann ergänzend zur Bewertung herangezogen werden, wenn sie zusammenhängend konzipiert sind und die Reinschrift drei Viertel des Gesamtumfangs beträgt. Die Arbeiten werden vom Referenten und Korreferenten bewertet. Der Vorsitzende der Prüfungskommission kann Bewertungen ändern.

7 Mündliche Prüfung ( 10) Der Prüfling findet sich spätestens 30 min. vor Prüfungsbeginn in der Cafeteria ein. Vorbereitungszeit: in der Regel 20 Min. Aufzeichnungen dürfen gemacht werden bei Zuspätkommen keine Verschiebung des Prüfungsbeginns Durchführung: mündliche Prüfungen sind Einzelprüfungen Dauer 20 bis 30 Minuten keine inhaltliche Wiederholung der schriftlichen Prüfung Bezug mindestens auf Sachgebiete zweier Schulhalbjahre Gliederung in zwei Teile (Vortrag / Prüfungsgespräch) Vorsitzende der Abiturprüfungskommission kann Vorsitz übernehmen VPK kann selbst Fragen stellen Die mündliche Prüfung wird abgebrochen, wenn die Abiturprüfung (auch mit 15 KMK-Punkten in der Prüfung) nicht mehr bestanden werden kann. Bewertung: Vorschlag des Prüfers Festsetzung durch Fachprüfungsausschuss Bekanntgabe der Bewertung durch die Prüfungskommission am Ende eines jeweiligen Prüfungshalbtages Anwesende: 3 Mitglieder des Fachprüfungsausschusses bis zu 5 Lehrkräfte ohne Stimmrecht Mitglieder der Prüfungskommission bis zu 2 Personen mit dienstlichem Interesse Mit Zustimmung des Prüflings: 1 Mitglied Schulelternrat 1 Mitglied Schülerrat* bis zu 2 Schüler Jahrgang 11* *dürfen nicht an der Beratung teilnehmen In den schriftlichen Prüfungsfächern kann die Prüfungskommission auch mündliche Prüfungen ansetzen. Weitere mündliche Prüfungen finden auf Antrag der Schülerin oder des Schülers statt. Das Gesamtergebnis bei mündlicher und schriftlicher Prüfung wird nach 4 und Anlage 1 bzw. Anlage 2 der Prüfungsordnung ermittelt.

8 Verhaltensmaßregeln während der Prüfung Nichtteilnahme ( 20) Bei Nichtteilnahme ist der Grund (z.b. Krankheit) unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen (hier: ärztliches Attest). Bei plötzlicher Erkrankung am Prüfungstag ist das Sekretariat unter Tel / zwischen 7:15 und 7:30 Uhr zu informieren und schnellstmöglich das ärztliches Attest beizubringen. Erkennt die Abiturprüfungskommission die Gründe nicht an, wird der Prüfungsteil mit 00 Punkten bewertet. Täuschung ( 21) Täuschungsversuch oder Inanspruchnahme von unerlaubten Hilfen führt zu 00 Punkten für den Prüfungsteil. In schweren Fällen (vorbereitete Täuschung) kann die Abiturprüfung für nicht bestanden erklärt werden. Innerhalb eines Jahres nach der Aushändigung der Abiturzeugnisse kann die Prüfung nachträglich für nicht bestanden erklärt werden. Störung ( 22) Stört ein Prüfling die Prüfung so nachhaltig, dass die ordnungsgemäße Durchführung nicht möglich ist, so kann die Abiturprüfungskommission den Prüfling von der weiteren Prüfung ausschließen und seine gesamte Prüfung für nicht bestanden erklären. Erleichterungen für Prüflinge mit Behinderungen ( 23) Für Prüflinge mit Behinderungen kann das vorsitzende Mitglied der Abiturprüfungskommission Erleichterungen der äußeren Prüfungsbedingungen zulassen (z.b. längere Bearbeitungs- oder Vorbereitungszeit, Technische Hilfsmittel). Einsichtnahme in Prüfungsakten ( 25) Die oder der Geprüfte kann innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Gesamtergebnisses der Prüfung auf schriftlichen Antrag ihre bzw. seine Prüfungsakten einsehen. Die Antragsformulare und der Einsichtstermin werden mit dem Abiturzeugnis ausgehändigt. Schriftliche Informationen über Prüfungsergebnisse, Zeugnisse und Bescheinigungen werden nur persönlich ausgegeben. Im Ausnahmefall kann die Ausgabe an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen, wenn eine unterschriebene Vollmacht vorgelegt wird und die Person sich ausweisen kann.

9 Umrechnung der Gesamtpunktzahl nach 14 Abs. 2 Satz 1 in eine Durchschnittsnote der sechsstufigen Notenskala Punkte Durchschnittsnote Punkte Durchschnittsnote 300 4,0 571 bis 588 2,4 301 bis 318 3,9 589 bis 606 2,3 319 bis 336 3,8 607 bis 624 2,2 337 bis 354 3,7 625 bis 642 2,1 355 bis 372 3,6 643 bis 660 2,0 373 bis 390 3,5 661 bis 678 1,9 391 bis 408 3,4 679 bis 696 1,8 409 bis 426 3,3 697 bis 714 1,7 427 bis 444 3,2 715 bis 732 1,6 445 bis 462 3,1 733 bis 750 1,5 463 bis 480 3,0 751 bis 768 1,4 481 bis 498 2,9 769 bis 786 1,3 499 bis 516 2,8 787 bis 804 1,2 517 bis 534 2,7 805 bis 822 1,1 535 bis 552 2,6 823 bis 900 1,0 553 bis 570 2,5

10 Termine Dienstag, , 11:10 Uhr Donnerstag, Montag, Montag, , 14:00 Uhr Abitur-Information, Ausgabe der Meldebögen Meldung zum Abitur (bis 09:20 Uhr) Ende 12/II; Zeugnisausgabe durch Tutoren in der 1. gr. Pause, anschließend Unterrichtsschluss 1. Konferenz der Abiturprüfungskommission; anschließend Information über Nicht-Zulassung Mi., Mi., Schriftliche Abiturprüfung 1 Montag, , 08:30 Uhr Mittwoch, Veröffentlichung des P5-Prüfungsplans Mündliche Abiturprüfung (nachmittags) Donnerstag, Mündliche Abiturprüfung Studientag für Klasse 5 bis 11 Freitag, Mündliche Abiturprüfung Studientag für Klasse 5 bis 11 Montag, , 11:00 Uhr Montag, , 13:00 Uhr Montag, , 15:30 Uhr Mittwoch, Donnerstag, Montag, , Dienstag, Dienstag, , nachmittags Freitag, , 11:00 Uhr Montag, Konferenz der Abiturprüfungskommission Dienstbesprechung für Tutoren zur Beratung der Abiturienten Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfung 15:30 Uhr Endtermin der freiwilligen Meldung zur mdl. Zusatzprüfung Bekanngabe des Prüfungsplans der mdl. Zusatzpüfungen (P1 P4) Mündliche Zusatzprüfungen 3. Konferenz der Abiturprüfungskommission Entlassungsfeier Vorschlag von Abiturienten für die Studienstiftung des dt. Volkes 1 Die Termine für die einzelnen Fächer sind der Seite des Kultusministeriums unter zu entnehmen.

11 Fachprüfungsausschüsse Schriftliche Prüfung (1) Abitur-Prüfungen auf erhöhtem Anforderungsniveau (ea) Fach Kursnummer Zahl der Prüflinge FPL Referent/-in Korreferent/-in Biologie BI1 14 Vos Tre Jac BI2 15 Vos FrW Jac Chemie CH1 13 Bnk Por Wir CH2 12 Por Bnk Wir Deutsch DE1 20 Ben Rün Cro DE2 19 Ben Deu Ebe DE3 22 Hey Ben Alg DE4 20 Hey Lem Srd Erdkunde EK1 13 G-G Ste BuH EK2 15 G-G BuH Ste Englisch EN1 17 JnE Luc Mos EN2 19 JnE Nor Tor EN3 16 JnE Nor Srd EN4 19 Mos Krü Luc EN5 18 Mos Par Bdg Geschichte GE1 15 Lüd Kli And GE2 22 Lüd And Kli GE3 19 Lüd Bir Cra Kunst KU1 14 Han Reu Jub KU2 13 Han Jub Reu Mathematik MA1 14 Arn FrS JnC MA2 18 Arn Sha Vom MA3 13 Arn Bag Blo Physik PH1 8 Gri Blo Ami PH2 13 Gri Wes Ami Politik-Wirtschaft PO1 18 Hop Gru Has PO2 16 Hop G-G Has Religion RE1 18 Mer Hel Köh

12 Fachprüfungsausschüsse Schriftliche Prüfung (2) Abitur-Prüfungen auf grundlegendem Anforderungsniveau (ga) Fach Kursnummer Zahl der Prüflinge FPL Referent/-in Korreferent/-in Biologie bi41 3 FrW Tre Neu bi42 5 FrW Vos Neu bi43 10 Tre FrW Neu Deutsch de41 2 Ebe Hey Voe de42 4 Ebe Mer Voe de43 3 Ebe Hop Voe de44 8 Hey Voe Ebe Englisch en41 3 Krü Twi Cra en42 5 Krü Par Twi en43 8 Krü Kon Twi Französisch fr41/fr42 12 Kon Mig MBS Geschichte ge41 7 Bir Swd JnB ge42 11 Bir JnB Swd Informatik if41 4 Gri Vom Blo Latein la41 1 Els BuH Olt Mathematik ma41 5 Bag Kre Sha ma42/ma45 7 Bag Fri Arn ma43 7 Bag FrS Kre ma44 13 Bag JnC Kre Musik mu41 4 Lem Cro Hen Physik ph41 11 Wes Gri Khl Politik-Wirtschaft po41 7 Gru Deu Han po42 5 Gru Has Han Ev. Religion re41 3 Hel JnA MBS Spanisch sn41 3 Alg Zeg Tor

13 Fachprüfungsausschüsse Mündliche Prüfung Fach Kursnummer Zahl der Prüflinge FPL Referent/-in Korreferent/-in Biologie bi41 7 Ben Tre Jac bi41 6 Neu Tre Olt bi42 7 Ben Vos Jac bi42 6 FrW Vos Neu bi43 6 Por FrW Neu bi43 3 Neu FrW Por Deutsch de41 5 Alg Hey Jub de42 2 Ebe Mer Cro de43 7 Hey Hop Kli de44 5 Mer Voe Rün Englisch en41 2 Krü Twi Bdg en42 2 JnE Par Luc en42 6 JnE Par Bdg en43 6 Tor Kon Luc Französisch fr41/42 2 Kon Mig MBS Geschichte ge41 6 And Swd Mos ge42 6 Lüd JnB Swd Informatik if41 5 Gri Vom Blo Latein la41 6 Els BuH Olt la41 4 Olt BuH Els Mathematik ma42/45 5 Bag Fri Kre ma42/45 3 JnC Fri Blo ma43 2 Bag FrS Sha ma44 5 Bag JnC Kre Musik mu41 4 Lem Cro Hen Physik ph41 2 Bnk Gri Ami Politik-Wirtschaft po41 6 Gru Deu G-G po42 6 Hop Has Han po42 3 G-G Has Hop ev. Religion re41 9 MBS JnA Köh re41 7 Köh JnA Hel

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