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1 Wirtschaftskriminalität JAHRESBERICHT 28

2 IMPRESSUM WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT JAHRESBERICHT 28 HERAUSGEBER Landeskriminalamt Baden-Württemberg Taubenheimstraße Stuttgart Telefon Fax Internet LKA BW, 29 2

3 WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT GESAMT ,1 % SCHADEN EURO EURO AUFKLÄRUNGSQUOTE 98,3 % 97,2 % TATVERDÄCHTIGE WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT 3

4 INHALT 1 ANALYSEDARSTELLUNG Gesamtentwicklung Organisierte Wirtschaftskriminalität Kapitalmarktkriminalität Zahlungskartenkriminalität Rip-Deal ANLAGEN Definitionen Straftatenbarometer Ansprechpartner

5 ANALYSEDARSTELLUNG 1 ANALYSEDARSTELLUNG GESAMTENTWICKLUNG Die Fallzahlen der Wirtschaftskriminalität sind 28 um 22,1 % auf (16.647) 1 Fälle zurückgegangen. Der Rückgang zeigt sich nahezu in allen Deliktsgruppen. So sind beispielsweise die Betrugsdelikte um 21,7 % auf (1.491) Fälle, Anlage- und Finanzierungsdelikte um 44, % auf (4.527) Fälle und der Betrug sowie Untreue im Zusammenhang mit Beteiligungen und Kapitalanlagen um 41,9 % auf (4.14) Fälle deutlich zurückgegangen. Zwar entspricht der Rückgang einem seit 27 zu beobachtenden rückläufigen Trend, spiegelt jedoch das tatsächliche Kriminalitätsgeschehen nicht wider. Wirtschaftskriminalität ist in besonderem Maße von einem hohen Dunkelfeld geprägt, da Betroffene aus Angst vor Strafverfolgung oder Ansehensverlust häufig keine Strafanzeige erstatten. Deshalb ist die Höhe der registrierten Fallzahlen bei klassischer Kontrollkriminalität wie der Wirtschaftskriminalität immer auch vom Ressourceneinsatz der Strafverfolgungsbehörden abhängig. Besonders deutlich zeigen dies große Wirtschaftsstrafverfahren, in denen enorme fachliche und personelle Anforderungen an die Sachbearbeitung gestellt werden: Die notwendige verfahrensökonomische Bearbeitung führt häufig nicht zur statistischen Einzelerfassung aller in einem Ermittlungskomplex bekannten Straftaten. Dies zeigt, dass mit dem Fallzahlenrückgang keinesfalls eine gleichzeitige Entlastung der Strafverfolgungsbehörden verbunden sein muss, sondern die gestiegene Komplexität der Ermittlungsverfahren zu einem in der Regel höheren Bearbeitungsaufwand führt. Die sich seit Herbst 28 verschärfende globale Finanzmarktkrise wird die Wirtschaftskriminalität in den nächsten Jahren deutlich prägen. Zunahmen sind vor allem bei Betrugs- und Untreuedelikten im Banken- und Börsengewerbe zu erwarten. Da sich Wirtschaftsstraftäter erfahrungsgemäß schnell und flexibel auf neue Entwicklungen einstellen, werden sie die durch die Finanzkrise entstandene Verunsicherung von Kapitalanlegern ebenfalls zu ihrem kriminellen Vorteil nutzen. Aus diesem Grund ist von deutlichen Anstiegen bei Anlage- und Finanzierungsdelikten auszugehen. Aufgrund der aktuell von baden-württembergischen Unternehmen bekannt gegebenen, krisenbedingten Verluste kann daneben ein allgemeiner Anstieg der Unternehmensinsolvenzen prognostiziert werden, der auch einen Anstieg der Fallzahlen der Insolvenzkriminalität nach sich ziehen wird. Neben steigenden Fallzahlen muss mit einem Anstieg des Schadens gerechnet werden. Trotz des geringen Anteils von nur 2,2 % am Gesamtstraftatenaufkommen ( Fälle) wurde mehr als die Hälfte des Schadens (52,8 %) aller registrierten Straftaten in Baden-Württemberg ( Euro) durch Wirtschaftskriminalität verursacht. Im Berichtsjahr wurden mit (3.633) Tatverdächtigen nur geringfügig weniger als im Vorjahr ermittelt. Der Anteil der nicht deutschen Staatsangehörigen lag bei 21,6 % (764 Tatverdächtige). Die Aufklärungsquote betrug 97,2 %. 1 Vorjahreszahlen in Klammer WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT 5

6 ANALYSEDARSTELLUNG Im Zusammenhang mit der am vom Bundeskabinett beschlossenen Umweltprämie (sog. Abwrackprämie ) in Höhe von 2.5 Euro befürchten Experten vermehrt Betrugsdelikte bei der Verschrottung der alten und Erwerb der neuen Personenkraftwagen. Dies bestätigt sich bislang nicht. Derzeit liegen dem LKA BW keine Fälle oder Anfragen im Zusammenhang mit einem möglichen Missbrauch der Umweltprämie vor. Durch die zusätzlichen Bestätigungen des Verwertungsbetriebes sind bereits wesentliche Schritte eingeleitet, um dem Missbrauch vorzubeugen. Darüber hinaus ist es seit dem erforderlich, die entwerteten Kfz-Briefe bei der Antragstellung vorzulegen. ORGANISIERTE WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT Der Anteil der Wirtschaftskriminalität an der Organisierten Kriminalität hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Im Jahr 28 betrug der Anteil 2, %. Organisierte Strukturen sind hier vor allem im Bereich der Kapitalmarkt- und der Zahlungskartenkriminalität sowie bei Rip-Deal-Verfahren vorhanden. KAPITALMARKTKRIMINALITÄT 2 Die Fallzahlen und der wirtschaftliche Schaden der Delikte im Börsen- und Wertpapierhandelsgesetz sind für Baden-Württemberg zwar eher gering, jedoch ist von einem besonders hohen Dunkelfeld auszugehen, da viele Geschädigte aufgrund der komplizierten Tatabläufe häufig nicht bemerken, dass sie Opfer einer Straftat geworden sind. Verstöße gegen das Börsengesetz wurden mit neun Fällen und einem Schaden von 2,7 Mio. Euro festgestellt. Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz wurden mit zehn Fällen und einer Schadenssumme von 19. Euro registriert. Die Erfahrungen aus Ermittlungsverfahren in Baden-Württemberg zeigen, dass Wirtschaftsstraftäter im Bereich der Finanzmärkte zunehmend den Kapitalmarkt mit großen Gewinnaussichten als Betätigungsfeld entdeckt haben. Sie agieren nicht nur an den beaufsichtigten und regulierten Märkten, sondern auch an den als Freiverkehr bezeichneten Marktsegmenten Entry Standard und Open Market. Sie machen sich den einfachen und wenig kontrollierten Zugang zu diesem Marktsegment zunutze. So muss beispielsweise weder ein Emissionsprospekt veröffentlicht, noch ein öffentlich normiertes Börsenzulassungsverfahren durchlaufen werden. Privatanleger werden auf die vermeintlich aussichtsreichen Papiere aufmerksam und kaufen die empfohlenen Aktien. Dabei weiß der Käufer nicht, dass die Aktiengesellschaft keine operativen Geschäfte tätigt. Eine weitere Variante ist, dass Täter Aktienkurse durch falsche Ad-hoc-Meldungen und gezielte Orders manipulieren und positiv beeinflussen. Nach dem Kursanstieg verkaufen sie die Papiere gewinnbringend zu Lasten von Marktteilnehmern und Unternehmen. Es ist davon auszugehen, dass es durch die Finanzmarktkrise zu einem Anstieg der Straftaten des Insiderhandels und der Marktmanipulation kommen wird. 2 Der Begriff ist nicht abschließend definiert; er umfasst insbesondere Verstöße nach dem Aktien-, Börsen- und Wertpapierhandelsgesetz. 6

7 ANALYSEDARSTELLUNG ZAHLUNGSKARTENKRIMINALITÄT Im Jahr 28 wurden in Baden-Württemberg 256 (176) Manipulationen an 14 (76) Geldausgabeautomaten (GAA) festgestellt. Durchschnittlich wurde jeder der betroffenen GAA zwei bis drei Mal manipuliert, da die Täter häufiger auf Standorte und Automatentypen zurückgreifen, die sich aus Sicht der Täter bei vorangegangenen Manipulationen bewährt haben. Je manipuliertem GAA entstand ein mittlerer Schaden von 25. Euro. Die Haupttätergruppierungen, vornehmlich osteuropäischer Herkunft, agieren äußerst flexibel und professionell und gehen arbeitsteilig vor. Der Einsatz von Spezialisten zur technischen Manipulation der Geräte gehört ebenso dazu, wie eine sehr schnelle Verwertung der abgegriffenen deutschen Kartendaten im Ausland. Die hohen Schäden und die steigenden Fallzahlen zeigen, dass der Deliktsbereich Zahlungskartenkriminalität auch weiterhin ein bedeutender Kriminalitätsschwerpunkt bleiben wird. Dies gilt umso mehr, als in Deutschland aktuell rund 12 Mio. Zahlungskarten, davon ca. 91 Mio. Debit- sowie ca. 29 Mio. Kreditkarten, im Umlauf sind. Ferner stehen Zahlungskarteninhabern für die bargeldlose Bezahlung rund 55. GAA und 6. POS-Terminals 3 zur Verfügung. RIP-DEAL 28 wurden in Baden-Württemberg 39 Fälle, davon 27 Anbahnungen, registriert. In 12 Fällen kam es zur Vollendung der Tat und einem Gesamtschaden von 537. Euro. Es ist von einem großen Dunkelfeld auszugehen, da viele Geschädigte aus Angst vor der eigenen Strafverfolgung und aus Scham keine Strafanzeige erstatten. Vorwiegend osteuropäische Tätergruppen arbeiten arbeitsteilig europaweit zusammen. Sie ködern die Geschädigten mit dem Modus Operandi Kreditvergabe oder Immobilienkauf, indem sie sich auf Internet- oder Zeitungsinserate der Opfer melden. Die Straftäter bringen die Opfer dazu, Geld ins Ausland zu schaffen, wo sie dann durch List oder Gewalt um ihr Geld gebracht werden. Im Zuge der Bankenkrise und der damit einhergehenden restriktiveren Kreditvergaben ist damit zu rechnen, dass Kreditsuchende leichter zu Opfern dieser Straftätergruppen werden können. 3 Point of Sale-Terminal, ein Kassenterminal mit Zahlungsfunktion WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT 7

8 2 ANLAGEN Grundlage des Jahresberichtes sind die Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und dem kriminalpolizeilichen Nachrichtenaustausch. Es handelt sich um eine Darstellung aus polizeilicher Sicht. Fälle der Organisierten Wirtschaftskriminalität werden gesondert im Jahresbericht OK erfasst. Fälle der Korruption und IUK-Kriminalität werden ebenso in gesonderten Jahresberichten dargestellt. DEFINITIONEN WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT (893) Für den Begriff der Wirtschaftskriminalität gibt es keine Legaldefinition. Aus diesem Grund greift die Polizei auf die in 74c Abs. 1 Nr. 1-6b Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) katalogartig festgelegte Zuständigkeitsregelung für die Wirtschaftsstrafkammern der Landgerichte zurück. Danach sind als Wirtschaftskriminalität anzusehen: 1. Die Gesamtheit der in 74c Abs. 1 Nr. 1-6b Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) aufgeführten Straftaten (Stand: ) jedoch ohne Computerbetrug; 2. Delikte, die im Rahmen tatsächlicher oder vorgetäuschter wirtschaftlicher Betätigungen begangen werden und über eine Schädigung von Einzelnen hinaus das Wirtschaftsleben beeinträchtigen oder die Allgemeinheit schädigen können und/oder deren Aufklärung besondere kaufmännische Kenntnisse erfordert. Die Zusammenfassung von Fällen der Wirtschaftskriminalität in der PKS erfolgt unter dem Summenschlüssel 893. WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT BEI BETRUG (8931) Der Summenschlüssel 8931-Wirtschaftskriminalität bei Betrug wird über eine Sonderkennung in Verbindung mit Schlüssel 51 des Straftatenkataloges erfasst. INSOLVENZSTRAFTATEN (8932) Folgende Einzeldelikte werden in der PKS dieser Deliktsgruppe zugeordnet: - Bankrott 283 StGB (561) - Besonders schwerer Fall des Bankrotts 283a StGB (562) - Verletzung der Buchführungspflicht 283b StGB (563) - Gläubigerbegünstigung 283c StGB (564) - Schuldnerbegünstigung 283d StGB (565) - Insolvenzverschleppung 84 GmbH-Gesetz (7121) 13b, 177a HGB (7122) Ausgenommen sind jene strafbaren Handlungen, welche im Zusammenhang mit Insolvenzen oder dem Internet als Tatmittel stehen. Hier handelt es sich vor allem um Straftaten wie z. B. Waren- und Leistungskreditbetrug i. Z. m. Insolvenzen. Diese werden unter dem Straftatenschlüssel bzw gesondert registriert. 8

9 WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT IM ANLAGE- UND FINANZIERUNGSBEREICH (8933) Nachfolgende Straftatenschlüssel sind zusammengefasst - Beteiligung- und Kapitalanlagebetrug (513) - Kreditbetrug 265b StGB (5141) - Kreditbetrug 263 StGB (5143) - Wechselbetrug 263 StGB (5144) - Wertpapierbetrug 263 StGB (5145) - Straftaten i. V. m. d. Bankgewerbe sowie Wertpapierhandelsgesetz (714) WETTBEWERBSDELIKTE (8934) Der Summenschlüssel 8933 Wettbewerbsdelikte umfasst die folgenden Straftatenschlüssel: - Wettbewerbsbeschränkende Absprachen - bei Ausschreibungen 298 StGB (656) - Straftaten gegen Urheberrechtsbestimmungen (715) - Straftaten nach UWG ohne 17 (7192) WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT IM ZUSAMMENHANG MIT ARBEITSVERHÄLTNISSEN (8935) In dieser Gruppe sind folgende Einzeldelikte zusammengefasst: - Arbeitsvermittlungsbetrug 263 StGB (5173) - Betrug z. N. von Sozialversicherungen und Sozialversicherungsträgern (5177) - Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt 266a StGB (522) - Delikte i. Z. m. illegaler Beschäftigung gemäß 1, 11 SchwarzArbG, 15, 15a AÜG und Erschleichung von Sozialleistungen i. Z. m. der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen gemäß 9 SchwarzArbG (713) BETRUG UND UNTREUE IM ZUSAMMENHANG MIT BETEILIGUNGEN UND KAPITALANLAGEN (8935) Im Einzelnen beinhaltet diese Gruppe folgende Delikte: - Prospektbetrug 264a StGB (5131) - Anlagebetrug 263 StGB (5132) - Betrug bei Börsenspekulationen 263 StGB (5133) - Beteiligungsbetrug 263 StGB (5134) - Untreue bei Kapitalanlagegeschäften 266 StGB (5211) WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT 9

10 ABRECHNUNGSBETRUG Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen besteht in der betrügerischen Erlangung von Geldleistungen von Krankenkassen, privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen durch Angehörige medizinischer oder pharmazeutischer Berufe sowie Krankenhäusern und Sanatorien. SKIMMING Der Begriff wird aus dem englischen Wort Skimmer gleich Abstreifer abgeleitet. Der Täter installiert einen so genannten Skimmer, z. B. am Karteneinzugsschacht eines Geldausgabeautomaten, mit dem die Kartendaten ausgelesen und gespeichert werden. Parallel hierzu wird verdeckt eine Minikamera installiert, oder eine Auflagetastatur angebracht, womit die PIN-Eingabe aufgezeichnet wird. Mit diesen Daten werden Kartendubletten erzeugt und unberechtigte Geldverfügungen vorgenommen. GSM-MODULE GSM-Module sind Skimmingeinheiten (siehe auch: Skimming), die an Geldausgabeautomaten angebracht werden. Bei dieser Vorrichtung ist je ein GSM-Modul und eine SIM-Karte verbaut, die es ermöglichen, die zuvor erlangten Daten ohne Zwischenspeicherung mittels Handy-Funkverbindung an einen Empfänger im Ausland zu senden. Den Tätern wird durch den Einsatz dieser Daten ermöglicht, sehr zeitnah, weltweit, betrügerische Geldabhebungen zu tätigen. POS-TERMINAL Ein POS-Terminal ist ein Online-Terminal zum bargeldlosen Bezahlen an einem Verkaufspunkt (Point of Sales). Es wird typischerweise in einem Ladengeschäft eines Vertragshändlers eingesetzt. RIP DEAL Rip Deal sind Straftaten, bei denen die Geschädigten blitzartig betrogen, bestohlen oder beraubt ( gerippt ) werden. Die Täter nutzen dabei aus, dass die Opfer große Bargeldbeträge mit sich führen, weil ihnen die Täter im Vorfeld der Tatanbahnung ein Kredit- oder Immobiliengeschäft vorgespiegelt haben, für das sie das Bargeld als Anzahlung vorlegen sollen. FIRMENBESTATTER Firmenbestatter lösen zahlungsunfähige oder überschuldete juristische Personen, insbesondere Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) auf. Geschäftsanteile werden an eine mittellose Person veräußert und der Geschäftssitz wird meist ins Ausland verlegt, um die Eintreibung der Forderungen durch die Gläubiger zu erschweren bzw. zu verhindern. Der Firmenbestatter zieht alle Vermögenswerte für sich aus dem Unternehmen heraus. 1

11 DOPING Unter Doping versteht man unerlaubte medizinische Methoden zur Leistungssteigerung bei Menschen sowohl im Leistungs- als auch im Breitensport. Doping wird durch eine von internationalen Sportverbänden aufgestellte Liste mit genau aufgezählten und beschriebenen Wirkstoffen und Vorgehensweisen (z. B. Eigenblutdoping) definiert. Diese Liste wurde vom Gesetzgeber zum in das Arzneimittelgesetz (AMG) übernommen. STRAFTATENBAROMETER PKS Veränderung Tendenz Schlüssel in % Wirtschaftskriminalität bei Betrug ,6 Insolvenzstraftaten 8932 Bankrott ( 283 StGB) ,7 Bes. schw. F. d. Bankrotts (283a StGB) ,3 Verletzung der Buchführungspflicht ,8 Gläubigerbegünstigung ( 283c StGB) , Schuldnerbegünstigung (283d StGB) , Insolvenzverschleppung (GmbH, HGB) (1.27)* ,8 Wirtschaftskriminalität im Anlage und Finanzierungsbereich pp. Beteiligung- und Kapitalanlagebetrug ,6 Kreditbetrug ( 265b StGB) ,6 Kreditbetrug ( 263 StGB) ,5 Wechselbetrug , Wertpapierbetrug ,3 Straftaten i.v.m.d. Bankgewerbe sowie Wertpapierhandelsgesetz ,7 Wettbewerbsdelikte 8934 Ausschreibungsbetrug ( 298 StGB) ,8 Straftaten gg. Urheberrechtsbestimmungen ,8 Straftaten nach dem UWG (ohne 17 UWG) , wurden durch die PD Esslingen 277 Delikte versehentlich als Insolvenzverschleppung erfasst, tatsächlich handelt es sich um Betrugsdelikte WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT 11

12 PKS Veränderung Tendenz Schlüssel in % Wirtschaftskriminalität im 8935 Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen Arbeitsvermittlungsbetrug ( 263 StGB) ,5 Betrug z. N. Sozialversicherung und , Sozialversicherungsträgern Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelten ,7 ST i.v.m ill. Beschäftigung , Betrug und Untreue im 8936 Zusammenhang mit Beteiligungen und Kapitalanlagen Prospektbetrug ( 264a StGB) ,1 Anlagebetrug (263 StGB) ,5 Betrug bei Börsenspekulationen ( 263 StGB) Beteiligungsbetrug ( 263 StGB) ,1 Untreue bei Kapitalanlagegeschäften Gesundheitsdelikte Abrechnungsbetrug ( 263 StGB) ,5 Sonstige Wirtschaftsdelikte (Schwerpunktthemen) Betrug mittels unbarer Zahlungsmittel ,3 Warenbetrug im Internet ,8 Arzneimittelgesetz ,8 12

13 WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT BEI BETRUG (8931) Fälle Schaden INSOLVENZSTRAFTATEN (8932) Fälle Schaden WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT 13

14 INSOLVENZVERSCHLEPPUNG Fälle Schaden WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT IM ANLAGE- UND FINANZIERUNGSBEREICH (8933) Fälle Schaden

15 KREDITBETRUG ( 263 STGB) Fälle Schaden WETTBEWERBSDELIKTE (8934) Fälle Schaden WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT 15

16 STRAFTATEN GEGEN URHEBERRECHTSBESTIMMUNGEN Fälle Schaden WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT IM ZUSAMMENHANG MIT ARBEITSVERHÄLTNISSEN (8935) Fälle Schaden

17 VORENTHALTEN UND VERUNTREUEN VON ARBEITSENTGELT Fälle Schaden BETRUG UND UNTREUE IM ZUSAMMENHANG MIT BETEILIGUNGEN UND KAPITALANLAGEN (8936) Fälle Schaden WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT 17

18 ANLAGEBETRUG Fälle Schaden ABRECHNUNGSBETRUG Fälle Schaden

19 ANSPRECHPARTNER ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Telefon und -221 Fax WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT 19

20 WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT

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