E-Signatur in Österreich - Theorie und Praxis

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1 E-Signatur in Österreich - Theorie und Praxis Berlin, 3. Mai 2011 Mag. (FH) Amtsleiter Marktgemeinde Kremsmünster E-Government-Beauftragter Oö. Gemeindebund Lektor Fachhochschule Oö, Campus Linz Agenda 1. Einführung 2. Fragen 3. Abgrenzung E-Signatur / Digitale Signatur 4. Rechtliche Rahmenbedingungen 5. Technische Voraussetzungen 6. Praktische Anwendungsbereiche 7. Antworten

2 Einführung Konzept Bürger karte Chipkarte (E-Card, Dienstausweis, ) Mobiltelefon, Chipkarte Voraussetzung Probleme im Web Identifikation Authentifizierung Die Fülle von Passwörtern E-Zustellung Umfrage: Beispiele für Nutzung von E-Anwendungen (Oö. Mitarbeiter Gemeinden) Jahr I-Banking Web-Shop E-Gov privat Dig. Signatur 2005/ Führungskräfte 2005/ Mitarbeiter 2009 DAL Mitarbeiter 2010 AL 306 Führungskräfte Jahr 2009 DAL 169 Mitarbeiter 2010 AL 306 Führungskräfte 72 % 64 % 65 % 1 % 78 % 73 % 95 % 0 % 91 % 88 % 91 % 21 % 92 % 85 % 94 % 28 % Soziales Netzwerk ipod / MP3- Player 55 % 32 % 15 % 33 %

3 Frage 1 Kann der Bürgermeister eine Organisationsvorschrift für den Gemeindedienst rechtsgültig elektronisch unterschreiben und damit in Kraft setzen? Sachverhalt: Der Bürgermeister erlässt Kraft seines Amtes eine Organisationsvorschrift (Dienstanweisung) und möchte diese mit seiner neuen Bürgerkarte unterschreiben und den Gemeindebediensteten per Mail zukommen lassen. Frage 2 Kann der Amtsleiter einer Gemeinde einen Mobilfunkvertrag per Internet (PDF-Dokument) abschließen? Sachverhalt: Der Amtsleiter besitzt eine Bürgerkarte und eine Bestellbefugnis vom Bürgermeister bis zu Euro und möchte für den Leiter des Wirtschaftshofes ein Mobiltelefon bestellen.

4 Frage 3 Kann die 21jährige Lisa H. ihre Strafregisterbescheinigung aus dem Internet ausdrucken? Sachverhalt: Die 21jährige Lisa aus Salzburg hat bei einer Party am Wochenende den Personalchef eines Betriebes kennengelernt. Sie haben ein Bewerbungsgespräch für Montag morgens in Wien vereinbart. Sie benötigt dazu jedoch eine aktuelle Strafregisterbescheinigung. Kann Lisa diese am Sonntag aus dem Internet ausdrucken? Frage 4 Kann die 42jährige Maria K. den Kaufvertrag für ihr neues Auto elektronisch signieren? Sachverhalt: Die 42jährige Maria hat bei einem Autohändler im Internet ihr Traumauto gefunden und möchte dieses sofort kaufen. Ihr Liegegips verhindert, dass sie das Auto gleich abholt. Kann Sie den Kaufvertrag des Händlers elektronisch signieren ohne das Haus zu verlassen und sich so das Auto sichern?

5 Frage 5 Kann die 56jährige Johanna S. in Spanien ihr Finanz- Online öffnen ohne Codes und Bürgerkarte? Sachverhalt: Die 56jährige Johanna hat kurz vor ihrem 10wöchigen Spanien-Trip einen erfreulichen Einkommensteuerbescheid erhalten und vergessen den Antrag auf Rückzahlung des hohen Guthabens zu stellen. Sie sitzt im Internet-Cafe in Barcelona, hat weder ihre Zugangscodes für Finanz-Online noch eine Bürgerkarte und braucht dringend Geld. Kann Sie diesen Antrag trotzdem in Finanz-Online stellen? WA Abgrenzung Elektronische Signatur rechtlicher Begriff, von Technologie entkoppelt elektronische Daten die anderen elektronischen Daten beigefügt oder verknüpft werden und der Authentifizierung dienen, z.b. digitale Signatur Digitale Signatur basiert auf kryptographischen Verfahren

6 Digitale Signatur Bei einer Digitalen Signatur wird in einem kryptografisches Verfahren zu einer Nachricht (Datensatz) eine Zahl (die Digitale Signatur) berechnet, deren Urheberschaft und Zugehörigkeit zur Nachricht durch jeden geprüft werden können. Mit digitalen Signaturen lassen sich sichere elektronische Signaturen (fortgeschritten/qualifiziert nach SigG) erzeugen. Rechtliche Rahmenbedingungen E-Government-Gesetz Signaturgesetz Signaturverordnung Sonstige Gesetze und Verordnungen Zustellgesetz

7 Gesetze Signaturgesetz 2000 rechtlichen Rahmen für die Erstellung und Verwendung elektronischer Signaturen E-Government Gesetz 2004 dient der Förderung rechtserheblicher elektronischer Kommunikation Signaturverordnung 2008 Technik und Zertifizierungsdiensteanbieter E-Signatur versus Datenschutz E-Government-Gesetz Kernstück im E-Government Begriffe wie Identifikation/Authentizität Barrierefreiheit Bürgerkarte Amtssignatur E-Aktenführung

8 Signaturgesetz 1 regelt rechtlichen Rahmen der E-Signatur Begriffe wie Signator, Zertifikat einfache, fortgeschrittene, qualifizierte Signatur Rechtserheblichkeit von E-Signaturen Signaturgesetz 2 Rechtserheblichkeit: Einfache & fortgeschrittene Signatur müssen als Beweismittel zugelassen werden unterliegen der richterlichen Beweiswürdigung Qualifizierte Signatur» der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt» Ausnahmen: bei Schrifterfordernis im Familien- & Erbrecht, öffentliche Beglaubigung erforderlich, Grundbuch, Firmenbuch u.a. öffentliche Register, Bürgschaftserklärungen (außer Geschäftsverkehr)

9 Signaturverordnung regelt Gebühren +Sicherheitserfordernisse Anforderungen an Zeitstempeldienste Spielregeln für Antrag/Ausstellung von qualifizierten Signaturen Möglichkeiten der Vertretungsmacht Gültigkeitsdauer eines Zertifikates Sonstige Gesetze 1 Meldegesetz: Meldeauskunft Zustellgesetz: Elektronische Zustellung AVG: Amtssignatur ab Bundesvergabegesetz: E-Ausschreibung Beamten-Dienstrechtsgesetz + z.b. Oö. Dienstausweisverordnung: Dienstausweis

10 Sonstige Gesetze 2 Hochschülerinnen und Hochschülerschaftswahlordnung: E-Voting Finanz-Online-Verordnung: Finanz-Online Technische Voraussetzungen 1 Hardware Computer mit Internetzugang Kartenlesegerät Chipkarte und/oder: Mobiltelefon Software Lokale Bürgerkartenumgebung (TrustDeskBasic) Online-Bürgerkartenumgebung (Mocca) Mobile Bürgerkartenumgebung (Mobiltelefon)

11 Technische Voraussetzungen 2 Zertifizierungsdiensteanbieter qualifizierte, fortgeschrittene und andere Zertifikate fortgeschrittene und andere Zertifikate fortgeschrittene und andere Zertifikate + z.b. Sozialversicherung, A1 Telekom Austria, Benutzung der Bürgerkarte Identifikation ZMR-Bindung, PIN1: 4stellig Authentifizierung Signatur, PIN 2: 6stellig Sicherheit Stammzahl und bpk Online-Aktivierung der E-Card oder finanzonline.bmf.gv.at

12 Signatur Bürgerkarte Signatur Mobiltelefon

13 Visuelle Ausprägung Visuelle Ausprägung

14 Visuelle Ausprägung Visuelle Ausprägung

15 Weitere Informationen Praktische Anwendungen 1 Ausweis/Identität für elektronische Geschäfte (Webshop) E-Ausweis vs. eigener Benutzername/Passwort Signatur von Dokumenten und Verträgen (PDF) online auf offline als Acrobat Plugin

16 Praktische Anwendungen 2 -Signatur mit der Bürgerkarte mit spezieller Software möglich, z.b. a.sign client Verschlüsselung von Daten Vertraulichkeit, z.b. Amtssignatur E-Signatur für E-Dokument im Behördenbereich, gültig auch für die Privatwirtschaftsverwaltung Praktische Anwendungen 3 E-Formulare z.b. von Elektronische Zustellung z.b. für Bescheide anstelle von Rsa/Rsb oder Einschreiben für Privatbetriebe mit elektronischem Rückschein bei / Kosten 0,33 Euro anstelle 4,75/2,65 Euro

17 Praktische Anwendungen 4 E-Banking statt PIN und TAN Finanz-Online statt 3 Passwörtern lokal / online / mobile Bürgerkartenumgebung Signatur-Freischaltung der E-Card möglich Praktische Anwendungen 5 E-Rechnungslegung Voraussetzung für Vorsteuerabzug hohes Einsparpotenzial bei E-Rechnungen Sozialversicherungsdatenauszug online Pensionshöhe online abfragen

18 Praktische Anwendungen 6 E-Voting Stimmabgabe per Internet Estland, Schweiz, Brasilien,, ÖH-Wahl sicherer digitaler Datensafe, auch mit Notarsignatur Versicherungen, Zeugnisse, Verträge, Urkunden,.. Praktische Anwendungen 7 Studienbeihilfe Antrag kann vollständig online erledigt werden Einstieg ohne Login/Passwort E-Verfahren Meldebestätigung / Strafregisterbescheinigung von zu Hause in wenigen Minuten

19 Antworten zurück zu den Fragen Danke für Ihr Interesse!

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