MITTEILUNGSBLATT DER SAARLÄNDISCHEN ZAHNÄRZTE

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1 MITTEILUNGSBLATT DER SAARLÄNDISCHEN ZAHNÄRZTE Herausgegeben von den zahnärztlichen Standesorganisationen Puccinistraße Saarbrücken - Haus der Zahnärzte - Telefon: (0681) Postanschrift: Postfach Saarbrücken Nr. 6/2011 vom 13. Oktober 2011 INHALTSANGABE A. Allgemeiner Teil 1. Zahnärztlicher Notfalldienst; Einteilungszeitraum 26. März bis 30. September Saarländischer Zahnärztetag am 23./24. September ZFAs ausgezeichnet! 3. Hohe Anerkennungen für Prof. Dr. Jörg Lisson und seine Universitätsklinik für Kieferorthopädie 4. Telefonverzeichnis 5. Terminkalender B. Mitteilungen der Ärztekammer des Saarlandes - Abteilung Zahnärzte - 1. GOZ-Novelle 2. Vergütungsanspruch aus Behandlungsvertrag bei vertragswidrigem Verhalten 3. Bleaching ist Sache des Zahnarztes 4. Gemeinsame Patienteninformation zu Zusatzversicherungen 5. Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen für Personal der saarländischen Zahnarztpraxen 6. Neuer Hygieneplan der Bundeszahnärztekammer 7. Datenschutzbeauftragter mahnt (Zahn-)Ärzte zur Vorsicht 8. Tagesveranstaltung Selbstverteidigung für Ärztinnen und Zahnärztinnen 9. (Zahn-)Ärztliche Fortbildungsveranstaltung des Kammerausschusses Junge Kammer tägige Fortbildungsveranstaltung des Saarbrücker Qualitätszirkels CMD/Orofaziale Schmerzen vom 03. bis 05. November Ausbildungsabschlussprüfung für den Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten im Winter 2011/ Spendenaufruf der Aktionsgemeinschaft Dentists for Africa e.v. C. Mitteilungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Saarland 1. Nachweis einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für das Jahr Grundlohnsummensteigerung Neuer Studiengang der AS-Akademie beginnt im Februar Ergänzungslieferung Nr. 97 zum Bema-Z Kommentar 5. Beschlüsse des Zulassungsausschusses 6. Nächste Sitzung des Zulassungsausschusses am 19. Dezember Sitzung der Vertreterversammlung der KZVS

2 Seite: 2 MSZ Nr. 6/2011 vom 13. Oktober 2011 A. Allgemeiner Teil 1. Zahnärztlicher Notfalldienst; Einteilungszeitraum 26. März bis 30. September 2012 In Kürze wird die Einteilung des Notfalldienstes für den o.a. Einteilungszeitraum vorgenommen. Wir bitten Sie, Ihre Urlaubsmeldung bis spätestens 27. Januar 2012 schriftlich abzugeben. Später eingehende Meldungen können leider keine Berücksichtigung mehr finden. Bei Abgabe Ihrer Urlaubsmeldung wollen Sie bitte die Bestimmungen des 5 Abs. 2 der Notfalldienstordnung beachten und Urlaubswünsche über vier Wochen innerhalb eines Jahres nicht an die Geschäftsstelle herantragen. Für Ihr Verständnis im Voraus besten Dank Saarländischer Zahnärztetag am 23./24. September 2011 Es funktioniert! 19. Saarländischer Zahnärzte-Team-Tag war der Funktion gewidmet. Zum diesjährigen Zahnärzte-Team-Tag vom 23. bis 24. September 2011 kamen wieder eine große Zahl an KollegInnen und Zahnmedizinischen Fachangestellten. Er wurde als (jetzt vierter) Grenzüberschreitender Fortbildungskongress im Rahmen der EUregio Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz begangen und stand unter dem Motto Funktion ist nicht alles, aber ohne Funktion ist alles nichts. Verbunden war die Zahnärztetagung traditionell mit einer kassenzahnärztlichen Fortbildung: Dr. Manfred Lieken, M.A., Rastatt, behandelte das zahnärztliche Sachverständigengutachten unter dem Aspekt der institutionellen Fairness als komplexe Aufgabe der Wissenschaft wie der Körperschaften. Zur Eröffnung und in Gegenwart zahlreich erschienener Ehrengäste thematisierte der Kammervorsitzende Dr. Hans-Joachim Lellig den Kabinettsentwurf zur aktuell novellierten GOZ und sparte dabei nicht mit Kritik: diese GOZ-Novelle wird weder den Anforderungen der modernen Zahnmedizin gerecht noch den Bedürfnissen von Patienten und Zahnärzten. Der saarländische Gesundheitsminister Georg Weisweiler (FDP), der dem Zahnärztetag einen guten Verlauf wünschte, schloss sich aber dieser Kritik nicht an. Seiner Meinung nach sei ein tragfähiger Kompromiss gefunden und dabei insbesondere eine von der PKV geforderte Öffnungsklausel verhindert worden. Die Festrede hielt sodann Wolfram Arnim Candidus, Präsident der Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.v., Berlin. Sein Thema war die Bürgerzentrierte europäische Gesundheitspolitik. Er bekannte zuerst, der Exodus deutscher Mediziner, insbesondere nach Österreich und der Schweiz, mache ihm Angst. Die Ökonomisierung der Medizin geißelte er in klaren und unmissverständlichen Worten als Irrweg. Auf EU-Ebene stünde eine Charta der Patientenrechte auf der Agenda, die nicht als Konfrontation gegen Ärzte zu verstehen sei; da habe man durchaus gemeinsame Interessen. Als Forderung an die Politik formulierte er: Förderung der Prävention, Bildung der Patienten (zwecks medizinischem Verständnis z.b. von Präventionsstrategien, aber auch zur

3 MSZ Nr. 6/2011 vom 13. Oktober 2011 Seite: 3 Förderung der Therapietreue insbesondere bei chronischen Erkrankungen), Vernetzung der Akteure, intelligente und zielführende Nutzung von Patientendaten (nicht bloße Datensammelwut), grenzüberschreitende Lösungsstrategien. Die Politik dürfe hier vor allem nicht zu viel verordnen, sondern solle sich auf die Schaffung von Rahmenbedingungen beschränken. Er warnte vor einer Bürgerbeseitigung in der gesundheitspolitischen Diskussion durch Politik und Krankenkassen, ebenso wie vor der Unerfahrenheit der Journalisten, die diese anfällig mache für Manipulation durch (wirtschaftlich potente) Öffentlichkeitsarbeit der Krankenkassen. Das wissenschaftliche Programm stand unter der bewährten Leitung des Fortbildungsreferenten der Kammer, Prof. Dr. Matthias Hannig, Universitätszahnklinik Homburg. Vorgestellt wurden folgende Themen: Die klinische Funktionsanalyse Schaltstelle für die Diagnostik und Therapie von CMD (Prof. Dr. Holger A. Jakstat, Leipzig), Bruxismus Was kann der Zahnarzt tatsächlich leisten? (Priv.-Doz. Dr. Michelle A. Ommerborn, Düsseldorf), "Stellenwert der Bildgebung in der modernen Funktionsdiagnostik" (Prof. Dr. Marc Schmitter, Heidelberg), Verlust der vertikalen Kieferrelation was nun? (Prof. Dr. Hans-Christoph Lauer, Frankfurt am Main) und "KieferORTHOPÄDIE: Chancen und Risiken der funktionstherapeutischen Intervention (Prof. Dr. Stefan Kopp, Frankfurt am Main). Auch die Referentin für Zahnmedizinischen Fachangestellte (ZFA), Zahnärztin Iris Nachbauer, hatte ein interessantes Programm für die ZFA-Tagung zusammengestellt. Unter ihrer routinierten Ägide in der von mehr als 500 Zuhörerinnen besuchten Tagung spannte sich der Themenbogen vom Praxis- Knigge über besondere Anforderungen an das Team beim älteren Patienten, optimal funktionierendes Praxismanagement bis zur wertschätzenden und klaren Kommunikation. Am zweiten Tag fand wie üblich eine Sonderveranstaltung der BuS-Stelle Saarland statt. Ergänzt wurde die Tagung durch eine beachtliche Dentalausstellung mit großer Zufriedenheit sowohl seitens der Aussteller als auch der Besucher sowie durch den traditionellen Saarlandabend bei gutem Essen und kollegialen Gesprächen. Und so war auch dieser Zahnärzte-Team-Tag einen Besuch wert. Fortsetzung folgt wieder in zwei Jahren Dr. Wolfgang Carl Vorstand Öffentlichkeitsarbeit 2.1. ZFAs ausgezeichnet! Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) schätzen nach eigenen Angaben an ihrem Beruf: erstens die Abwechslung der Tätigkeit, zweitens das selbständige Arbeiten, drittens den Kontakt mit Menschen. Und so ist es kein Wunder, dass der Kammervorsitzende Dr. Hans Joachim Lellig im Rahmen der ZFA-Tagung auf dem 19. Saarländischen Zahnärzte-Team-Tag diesmal mehr als zwanzig langjährig tätige ZFAs auszeichnen konnte. Dr. Lellig betonte dabei: Die Tatsache, dass Sie alle lange Jahre in Ihrer jeweiligen Praxis gemeinsam mit Ihren Arbeitgebern zum Wohle der Patienten tätig gewesen sind, beweist wieder einmal, wie interessant Ihr Beruf täglich ist. Danke für Ihr Engagement und weiterhin viel Freude bei Ihrer Arbeit! Folgende Zahnmedizinische Fachangestellte wurden geehrt:

4 Seite: 4 MSZ Nr. 6/2011 vom 13. Oktober Jahre Praxiszugehörigkeit: Frau Renate Burbes und Frau Birgit Peitz, Praxis Irmgard Hess, Schiffweiler 20 Jahre Praxiszugehörigkeit: Frau Annemarie Dittlinger, Praxis Dr. Hans Joachim Lellig, Merzig Frau Diana Jösch und Frau Sylvia Werner, Praxis Patrick Peters in Saarbrücken Frau Susanne Schäfer, Praxis Albert Feld, Riegelsberg Frau Nicole Weiskopf, Praxis Helmut Kammann in Dillingen Frau Ulrike Weyand, Praxis Fredi Kreutgen, Sulzbach 10 Jahre Praxiszugehörigkeit: Frau Loredana Di Mulo und Frau Karin Pfeiffer, Praxis Jacob, Dallinger, Birke und Güth Thiel, Saarbrücken Frau Juliana Hoffmann, Praxis Dr. Anette Leick in Beckingen Frau Irene Hub, Praxis Dr. Annegreth Eisenbarth, Dillingen Diefflen Frau Marianne Klein, Praxis Herrn Werner Kraus in Saarbrücken - Burbach Frau Nicole Kuhn, Praxis Stefanie Schnur, Eppelborn Frau Heike Laux, Praxis Heinz Fischer, Saarbrücken Frau Nadine Lehmann, Praxis Iris Nachbauer, Dudweiler Frau Viviane Leuck, Praxis Gilbert Krupp, Perl Frau Linda Louis und Frau Patricia Metzger, Praxis Carlo Brück in Dillingen Frau Andrea Malburg, Praxis Helmut Kammann in Dillingen Frau Nicole Marschand, Praxis Dr. Hans-Peter Kirsch und Olaf Münch, Püttlingen Frau Ina Reuter, Praxis Dr. Otmar Henz, Saarwellingen Frau Tiziana Sanfilippo-Fiorelli, Praxis Dr. Thomas Walle, Blieskastel Frau Daniela Simonetta, Praxis Dr. Heike Lesch, Quierschied Frau Melanie Thieser, Praxis Dr. Wolfgang Matheus, Wadgassen Frau Antonella Trapani, Praxis Dres. Regine und Wolfgang Carl, St. Ingbert Die Kammer gratuliert herzlich! Dr. Wolfgang Carl Vorstand Öffentlichkeitsarbeit 3. Hohe Anerkennungen für Prof. Dr. Jörg Lisson und seine Universitätsklinik für Kieferorthopädie Die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie hatte in ihrer letzten Jahrestagung in Dresden Herrn Prof. Dr. Jörg Lisson zum Tagungspräsidenten und Ausrichter der 86. Wissenschaftlichen Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie vom 18. bis 21. September 2013 in Saarbrücken ernannt. Diese Ernennung spiegelt auch das hohe Ansehen wieder, das Prof. Dr. Lisson von der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie entgegengebracht wird. Die Tagung wird in der Congresshalle Saarbrücken stattfinden. Sie ist mit ca Teilnehmern die größte innerhalb der Fachgruppen der DGZMK. In dieser Größenordnung stellt sie auch für das Saarland keine alltägliche Tagung dar und ist daher alle Anstrengungen für ihr Gelingen wert. Dass Prof. Dr. Lisson mit seinem kleinen Mitarbeiterteam in Homburg dies angenommen hat, ist umso

5 MSZ Nr. 6/2011 vom 13. Oktober 2011 Seite: 5 bemerkenswerter. Selbstverständlich darf er auf die Mitunterstützung der Kammer hoffen. Auf der diesjährigen Jahrestagung in Dresden hat darüber hinaus die Homburger Arbeitsgruppe den ersten Preis für die beste Posterpräsentation unter Federführung des Kollegen Dr. Ludwig gewonnen. Auch hierzu ergeht ganz herzliche Gratulation seitens der Kammer. Eine noch höhere Ehre wurde Prof. Dr. Lisson zu Teil: Er wurde von der Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK) zu deren President-elect gewählt und wird das Präsidentenamt dann als oberster Vertreter der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ebenfalls im Jahr 2013 antreten. Diese Wahl zeugt von der Wertschätzung, die Herr Prof. Dr. Lisson im Kreis der Hochschullehrer über sein Fach Kieferorthopädie hinaus genießt. 4. Telefonverzeichnis Als Anlage zu diesem MSZ erhalten Sie ein aktualisiertes Telefonverzeichnis. Sofern Sie Durchwahlnummern des Zahnärztehauses in Kurzwahl- oder sonstigen Telefonverzeichnissen notiert haben, so bitten wir, diese zu überprüfen und ggf. zu ändern. Anlage 5. Terminkalender Uhr - Kreisgruppe Saarlouis Kreisversammlung der Kreisgruppe Saarlouis im Hotel Restaurant Strauß, Fraulauterner Str. 50, Hülzweiler Uhr - Saarländische Gesellschaft für zahnärztliche Fortbildung Thema: Referent: Plastische Parodontal- und Implantatchirurgie Oberarzt Dr. Stefan Fickl, Würzburg Veranstaltungsort: Saarlandhalle Uhr - Saarländische Gesellschaft für zahnärztliche Fortbildung Wissenschaftlicher Vortrag Thema: "Diagnose, Therapie, Prophylaxe und Prävention der Bisphosphonat induzierten Knochennekrose (ONJ)"

6 Seite: 6 MSZ Nr. 6/2011 vom 13. Oktober 2011 Referent: Dr. Dr. Herbert Rodemer Leitender Oberarzt der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und plastische Operationen, Klinikum Saarbrücken ggmbh Winterberg Im Anschluss an den Vortrag findet die diesjährige Jahreshauptversammlung statt, zu der alle Mitglieder herzlich eingeladen sind. Veranstaltungsort: Haus der Zahnärzte, Saal Uhr - Ärztekammer des Saarlandes -Abteilung Zahnärzte- Thema: Referent: Entscheidungsfindung in der Zahnerhaltung (Inlay oder Teilkrone?) Professor Dr. Dr. h.c. Georg Meyer, Greifswald Veranstaltungsort: Saarlandhalle Uhr - Ärztekammer des Saarlandes -Abteilung Zahnärzte- Thema: Referent: Therapie der Milchzahnkaries Professor Dr. Norbert Krämer, Gießen Veranstaltungsort: Saarlandhalle B. Mitteilungen der Ärztekammer des Saarlandes - Abteilung Zahnärzte - 1. GOZ-Novelle Das Bundeskabinett hat am 21. September 2011 eine Novelle zur GOZ verabschiedet und sie zwischenzeitlich dem Bundesrat zugeleitet. Nach Ausschussberatungen soll der Bundesrat die Novelle am verabschieden. Vorgesehen ist dann das Inkrafttreten der Novelle zum Derzeit versuchen die Bundeszahnärztekammer und die Länderkammern alles ihnen Mögliche, um über den Bundesrat noch Verbesserungen der in dieser Form enttäuschenden GOZ-Novelle zu erreichen. Dabei konzentrieren wir uns auf eine Verbesserung der Bewertungen bzw. des Punktwertes. Mit einer Änderung der jetzigen Gebührenbeschreibungen ist nicht mehr zu rechnen. In diesem Sinne werden unter anderem der Präsident der BZÄK, Dr. Engel und Dr. Lellig noch ein gemeinsames Gespräch mit unserem saarländischen Gesundheitsminister Weisweiler in dessen Eigenschaft als Vorsitzender des Gesundheitsausschusses des Bundesrates führen. Dessen ungeachtet müssen wir uns der Tatsache stellen, dass am 01. Januar 2012 die novellierte Gebührenordnung in Kraft treten soll und dann für alle

7 MSZ Nr. 6/2011 vom 13. Oktober 2011 Seite: 7 Behandlungsmaßnahmen ab dem 01. Januar 2012 Berechnungsgrundlage werden wird. Wir haben daher Schulungskurse sowohl für die zahnärztliche Kollegenschaft, als auch für die Mitglieder unserer Praxisteams noch in diesem Jahr geplant. Für die Kollegenschaft sind folgende Kurstage vorgesehen: Donnerstag, , Uhr, Bürgerhaus Neunkirchen Mittwoch, , Uhr, Handwerkskammer Saarbrücken Donnerstag, , Uhr, Bürgerhalle Dillingen-Dieflen Für die Mitglieder des Praxisteams sind folgende Termine in Planung: Freitag, , Uhr, Handwerkskammer Saarbrücken Donnerstag, , Uhr, Handwerkskammer Saarbrücken Freitag, , Uhr, Handwerkskammer Saarbrücken Dienstag, , Uhr, Handwerkskammer Saarbrücken Die Ausschreibung zu den Schulungskursen erfolgt in Sonderrundschreiben. Dort finden Sie auch die Anmeldeformulare. 2. Vergütungsanspruch aus Behandlungsvertrag bei vertragswidrigem Verhalten Mit Urteil vom 29. März 2011 (Az.: Vi ZR 133/10) hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit den Folgen der Kündigung eines zahnärztlichen Behandlungsvertrages beschäftigt und herausgearbeitet, unter welchen Voraussetzungen der Zahnarzt seinen Vergütungsanspruch verliert. Das Gericht betont, dass a) der Zahnarzt schuldhaft vertragswidrig gehandelt haben muss und b) die erbrachte Leistung für den Patienten keinen wirtschaftlichen Wert darstellt. Dem vom BGH zu entscheidenden Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Einer Patientin wurde definitiver Zahnersatz zunächst provisorisch eingesetzt. Sie äußerte sodann ihre Unzufriedenheit mit der Versorgung und teilte mit, sich zu einer Neuherstellung bei einem anderen Zahnarzt entschieden zu haben. Die Rückforderung des inzwischen bereits gezahlten Pauschalhonorars machte die Patientin gerichtlich geltend. Nachdem die beiden Vorinstanzen die hierauf gerichtete Klage abgewiesen hatten, war nun der BGH zur Prüfung aufgerufen. Der BGH betont nochmals die ständige Rechtsprechung, wonach der auf eine zahnärztliche Behandlung gerichtete Vertrag auch bei zahnprothetischer Versorgung ein Dienstvertrag ist, mit dem sich der Zahnarzt zur Erbringung der Heilbehandlung verpflichtet. Der Zahnarzt verspricht keinen Erfolg, geschuldet ist jedoch eine die anerkannten Grundsätze der zahnärztlichen Wissenschaft beachtende Behandlung. Dieser Behandlungsvertrag kann - da er auf die Erbringung von Diensten höherer Art gerichtet ist - von beiden Vertragsseiten jederzeit fristlos gekündigt werden. Auf einen besonderen Grund kommt es hierbei ausdrücklich nicht an. Allerdings stellt sich danach die Frage, wer was fordern kann und wer was zu bezahlen hat.

8 Seite: 8 MSZ Nr. 6/2011 vom 13. Oktober 2011 Der BGH hat sich mit dem zitierten Urteil im Detail mit der Frage auseinandergesetzt, welche Wirkung eine wirksame Kündigung des Behandlungsvertrages auf den Honoraranspruch des Zahnarztes hat. Die Richter betonen: Wenn die Behandlung nach Beginn wegen eines vertragswidrigen Verhaltens (des Zahnarztes) abgebrochen wird, ist es für einen Anspruch auf (anteilige) Rückgewähr des gezahlten Honorars nicht erheblich, ob ein schwerwiegender Verstoß gegen den Behandlungsvertrag vorliegt. Gleichwohl will das Gericht Bagatellsachen ausgeschlossen wissen: Dies bedeutet allerdings nicht, dass jeder geringfügige Vertragsverstoß des Dienstverpflichteten (= Zahnarzt) den Entgeltanspruch entfallen lässt Zwar betont der BGH, dass ein zahnärztlicher Behandlungsfehler ein vertragswidriges Verhalten sein kann, die exakte Grenze zwischen Bagatelle und gewichtigem vertragswidrigem Verhalten bleibe im jeweils konkreten Fall jedoch noch immer zu ziehen. Auch in dem hier entschiedenen Fall hat der BGH zur Klärung dieser Frage die Sache an das Berufungsgericht unter Beachtung seiner Rechtsauffassung zurückverwiesen. Das zitierte Urteil liegt uns vor und kann hier angefordert werden (Frau Finger, ). 3. Bleaching ist Sache des Zahnarztes Aus Brüssel gibt es nicht immer, aber sehr viel öfter als man wahrnimmt, so auch in diesem Fall, Positives zu melden: Um den Patientenschutz zu gewährleisten, ist künftig die erste Anwendung von Zahnbleichmitteln Sache des Zahnarztes. Der Agrar- und Fischereiministerrat nahm am 20. September diesen Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Kosmetikrichtlinie an. Die erste Anwendung von Zahnbleichmitteln bzw. Zahnaufhellern auf der Basis von Wasserstoffperoxid und Wasserstoffperoxid freisetzenden Verbindungen oder Gemischen in einer Konzentration von 0,1% bis 6% - wie Carbamid-Peroxid und Zinkperoxid ist dem Zahnarzt im Sinne der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie vorbehalten oder muss unter dessen direkter Aufsicht erfolgen, sofern ein gleichwertiges Sicherheitsniveau gewährleistet ist. Danach muss das Mittel dem Verbraucher überlassen werden. Die Abgabe an Minderjährige ist allerdings verboten. Diese Anordnung gilt erneut für jeden einzelnen Anwendungszyklus. Produkte mit einer Wasserstoffperoxidkonzentration unter 0,1% sind frei verkäuflich, solche mit einer Konzentration über 6% verboten. Bislang war die zulässige Konzentration von Wasserstoffperoxid in Mundhygieneprodukten, einschließlich Zahnaufhellung oder Bleachingprodukten, auf 0,1% beschränkt. Dennoch wurden in vielen EU-Mitgliedstaaten Produkte mit einem höheren Gehalt verkauft.

9 MSZ Nr. 6/2011 vom 13. Oktober 2011 Seite: 9 Die Verabschiedung beendet ein längeres Gesetzgebungsverfahren. Noch 2010 war ein erster Anlauf im Rat gescheitert. Der Council of European Dentists (CED), in dem auch die Bundeszahnärztekammer intensiv mitarbeitet, mit seiner Arbeitsgruppe Zahnbleiche hatte sich in den vergangenen Monaten für die Änderungen ausgesprochen und begrüßt diese ausdrücklich. Die Änderung tritt aber nicht sofort in Kraft: Sie muss in den kommenden 12 Monaten nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in nationales Recht umgesetzt werden. Für eventuelle Gerichtsverfahren, in denen es darum geht, ob nichtzahnärztliches Personal in Kosmetikstudios solche Materialien anwenden darf, ist die EU-Kosmetikrichtlinie aber schon heute von Bedeutung. Über die Umsetzung in deutsches Recht werden wir Sie zeitnah informieren. 4. Gemeinsame Patienteninformation zu Zusatzversicherungen In der Anlage erhalten Sie eine gemeinsame Patienteninformation der Ärztekammer des Saarlandes -Abt. Zahnärzte- und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Saarland zu dem Thema Was Sie über Zusatzversicherungen wissen sollten! Mit diesem Merkblatt kommen wir einem Aufklärungsbedürfnis gegenüber unseren Patientinnen und Patienten entgegen. Zugleich möchten wir Sie bei der Beantwortung diesbezüglicher Patientenfragen unterstützen. Es handelt sich ausdrücklich um allgemeine Informationen. Unter Punkt 8. haben wir daher auch nochmals darauf hingewiesen, dass der Zahnarzt/die Zahnärztin kein Versicherungsmakler ist und daher auch keine Versicherung individuell empfehlen kann. Die Patienteninformation finden Sie als Download auf unserer Internetseite unter Anlage 5. Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen für Personal der saarländischen Zahnarztpraxen Auf der Grundlage eines Beschlusses der Vertreterversammlung hat die Kammer bei allen im Saarland registrierten Fachärzten für Arbeitsmedizin oder Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin eine Anfrage gestartet, welche Ärztin und welcher Arzt arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für das Praxispersonal von Zahnarztpraxen anbietet. Zugleich wurde das Einverständnis gegeben, sich in eine Liste aufnehmen zu lassen, die den saarländischen Zahnarztpraxen zur Verfügung gestellt wird. In der Anlage erhalten Sie die nach Postleitzahlen sortierte Liste derjenigen saarländischen Ärztinnen und Ärzte, die die angegebenen Vorsorgeuntersuchungen anbieten. Dabei handelt es sich um folgende Vorsorgeuntersuchungen:

10 Seite: 10 MSZ Nr. 6/2011 vom 13. Oktober G42 nach ArbMedVV Anhang Teil 2 bzw. 15 Biostoffverordnung zur Beurteilung der Infektionsgefährdung - G24-Untersuchung (Beurteilung des Hauterkrankungsrisikos) - G37-Untersuchung (Vorsorgeuntersuchung Bildschirmarbeitsplatz) - G20-Untersuchung (Vorsorgeuntersuchung Gehörschädigung) Bei den Untersuchungen nach G42 und G24 handelt es sich um Pflichtuntersuchungen für Personal, das in der Assistenz, bei der Aufbereitung von Medizinprodukten und im Labor tätig ist, bei der Untersuchung nach G24 dasjenige Personal, das täglich mehr als 4 Stunden Handschuhe trägt. Die Untersuchung nach G37 gilt nur für Personal, das überwiegend an einem Bildschirmarbeitsplatz tätig wird, die Untersuchung nach G20 dürfte nur in seltenen Ausnahmefällen in Frage kommen, wurde von uns jedoch gleichfalls in der Abfrage erfasst. Anlage 6. Neuer Hygieneplan der Bundeszahnärztekammer Die Bundeszahnärztekammer hat gemeinsam mit dem Deutschen Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) einen neuen Hygieneplan erarbeitet. Dieser wurde von Frau Dr. Christmann anl. der Sonderveranstaltung der BuS-Stelle am Zahnärztetag am dem Zuhörerkreis bereits erläutert. Der Hygieneplan ist ein Musterplan, der an die konkreten Verhältnisse in der jeweiligen Praxis individuell angepasst werden muss. Um dies zu erleichtern, wird der Hygieneplan erstmals als pdf-formular angeboten, das am PC ausgefüllt und dann mit den Praxisdaten abgespeichert und ausgedruckt werden kann. Neu ist die Unterteilung in maschinelle und manuelle Verfahren. Auf diese Weise wird die Übersichtlichkeit erhöht, denn der Praxisinhaber kann nicht relevante Formulare auslassen. Nähere Erläuterungen zu den hygienischen Anforderungen gibt der Hygieneleitfaden des DAHZ, dessen 8. Auflage ebenfalls neu erschienen ist. Der Leitfaden ist auf der Internetseite des DAHZ abrufbar. Den Musterhygieneplan finden Sie als Download sowohl auf unserer Internetseite ( -> Zahnarztbereich -> Formulare) als auch auf der Internetseite der Bundeszahnärztekammer unter Musterhygieneplan DAHZ-BZÄK. 7. Datenschutzbeauftragter mahnt (Zahn-)Ärzte zur Vorsicht Die nachfolgende Meldung kommt zwar aus Berlin, ist aber bei uns von gleicher Bedeutung:

11 MSZ Nr. 6/2011 vom 13. Oktober 2011 Seite: 11 Der Berliner Datenschutzbeauftragte ermahnt Ärzte und Zahnärzte zu einem vorsichtigen Umgang mit sozialen Netzwerken wie Facebook und droht den Berliner Kolleginnen und Kollegen bei Missachtung Konsequenzen an. Wenn Mediziner beim Erstellen eines Onlineprofils ihr elektronisches Adressbuch mit dem Netzwerk synchronisieren - also persönliche Daten von Patienten übertragen - stelle das eine unbefugte Datenübermittlung dar. Dabei spiele es auch keine Rolle, ob die Preisgabe von persönlichen Daten der Patienten unabsichtlich geschah. Auch im Mittmachweb gelten die allgemeinen berufsrechtlichen und insbesondere wettbewerbsrechtlichen Grundsätze für die Außendarstellung von Zahnärzten, betont die Bundeszahnärztekammer. 8. Tagesveranstaltung Selbstverteidigung für Ärztinnen und Zahnärztinnen Im Arbeitskreis Ärztinnen der Ärztekammer des Saarlandes, in dem wir durch die Kollegin Petra Brunke vertreten sind, wurde die Idee geboren, in Zusammenarbeit mit dem Polizeisportverein Saar einen Kurs zur Selbstverteidigung für Ärztinnen und Zahnärztinnen anzubieten. Von Seiten der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland wird dieses Projekt ebenfalls unterstützt. In der Anlage erhalten Sie die Ausschreibung des ersten Kurses am 29. Oktober Es ist damit zu rechnen, dass weit mehr Anmeldungen eingehen werden als Kursplätze vorhanden sind. Dennoch sollten sich alle interessierten Kolleginnen anmelden. Für diese wird dann eine Warteliste für Folgekurse aufgestellt. Die Anmeldung erfolgt an Frau Katja Grzegorczyk bei der KVS, Telefon: oder per Mail an k.grzegorczyk@kvsaarland.de. Anlage 9. (Zahn-)Ärztliche Fortbildungsveranstaltung des Kammerausschusses Junge Kammer Der Arbeitskreis Junge Kammer der Ärztekammer des Saarlandes bot am Samstag, dem seine erste selbst organisierte und mitkonzipierte Fortbildungsveranstaltung speziell für junge ärztliche und zahnärztliche Kolleginnen und Kollegen an. Diese fand im großen Sitzungssaal des Ärztehauses in der Faktoreistraße statt. Nachdem die Vorsitzende des Arbeitskreises Junge Kammer, die ärztliche Kollegin Katharina Grotemeyer, kurzfristig erkrankt war, übernahm der zahnärztliche Kollege Dr. Mike Jacob ebenso kurzfristig die Gesamtleitung der Veranstaltung. Das Konzept der Fortbildung zur Arzt-Patientenkommunikation in interaktiver Seminarform war ganz neu, so dass der Gesamtleiter der Fortbildung, Herr Prof. Dr. Köllner von den Bliestalkliniken in Blieskastel, zu Beginn ankündigte: Heute finden drei bis vier Premieren auf einmal statt.

12 Seite: 12 MSZ Nr. 6/2011 vom 13. Oktober 2011 In der Tat war es etwas Neues. Nach einer Einführung zu theoretischen Aspekten der Arzt-Patientenkommunikation ging es in den drei ärztlichen sowie einer zahnärztlichen Arbeitsgruppe mit praktischen Rollenspielen los. Engagiert waren hierzu sechs zum Teil professionell, zum Teil laienhaft tätige SchauspielerInnen, die sich im Vorfeld mehrere verschiedene Patientenrollen angeeignet hatten. Hierzu hatten Prof. Dr. Köllner und Dr. Mike Jacob mehrere Drehbücher geschrieben. In der zahnärztlichen Gruppe waren dies bspw. schwierige Fälle mit einer Angstpatientin, einer Krebspatientin, einem Patienten mit einer neuen, defekten Brücke und einer unzufriedenen Patientin mit neuem Zahnersatz kurz vor ihrer Hochzeit. Die Schauspielpatienten stellten atmosphärisch eine absolut authentische Situation für die Kommunikationsübungen her. In der Zahnarztgruppe moderierte nach jeder Übung Dr. Mike Jacob die anschließende Diskussion und vermittelte gleichzeitig die Grundlagen des Double Bind in Dentistry. Als Grundlage von Interaktionsstörungen im (Zahn-)Arzt/Patientenverhältnis. Ärztliche wie zahnärztliche Teilnehmer jedenfalls waren nach den abgeleisteten Übungen begeistert. Der Tenor war: Das war eine Fortbildung mit hoher Praxisrelevanz. Der zweite Kursteil folgt im Laufe des Jahres und kann separat belegt werden. Wir werden die teilnahmeberechtigten jungen Kolleginnen und Kollegen rechtzeitig durch Ausschreibung darüber informieren tägige Fortbildungsveranstaltung des Saarbrücker Qualitätszirkels CMD/Orofaziale Schmerzen vom 03. bis 05. November 2011 In der Anlage erhalten Sie die Ausschreibung des Saarbrücker Qualitätszirkels CMD/Orofaziale Schmerzen für seine nächste Veranstaltung zu dem Thema: Workshop CMD/Workshop Der Zahnarzt als Schmerztherapeut / 4. Saarbrücker Symposium CMD/Orofaziale Schmerzen. Der Ausschreibung entnehmen Sie auch die Anmelde- und Zahlungsformalitäten. Anlage 11. Ausbildungsabschlussprüfung für den Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten im Winter 2011 / 2012 Die Termine der Ausbildungsabschlussprüfung für den Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten wurden wie folgt festgelegt: Montag, den Behandlungsassistenz und Wirtschafts- und Sozialkunde Dienstag, den Abrechnungswesen und Praxisorganisation und -verwaltung Freitag, den Praktische Prüfung und mündliche Prüfung im Kaufmännischen Berufsbildungszentrum, Moselstr. 2a, Völklingen-Heidstock.

13 MSZ Nr. 6/2011 vom 13. Oktober 2011 Seite: 13 Laut 10 Abs. 1 der Prüfungsordnung hat die Anmeldung zur Prüfung schriftlich durch den Ausbildenden mit Zustimmung des Auszubildenden nach den von der Kammer bestimmten Anmeldefristen und -formularen zu erfolgen. Die Anmeldefrist wird auf den festgelegt. Die Formulare werden den Auszubildenden in der Schule ausgehändigt. Der Anmeldung zur Abschlussprüfung ist beizufügen: 1. Vom Auszubildenden a) das Abschlusszeugnis der allgemeinbildenden Schule in Fotokopie, b) das letzte Zeugnis der Berufsschule in Fotokopie, c) ein handgeschriebener Lebenslauf, d) das Berichtsheft. 2. Vom Ausbilder e) Beurteilung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Auszubildenden sowie seines Verhaltens während der Ausbildungszeit, f) bei Auszubildenden in kieferorthopädischen Praxen ist die Bescheinigung über die vorgeschriebene Ableistung der Ausbildungszeit in der Allgemeinpraxis beizufügen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Bestimmungen hinsichtlich der Beschäftigung in einer Allgemeinpraxis beachtet werden. Die Prüfungsgebühr beträgt 100,-. Sie wird, wenn eine gegenteilige Nachricht nicht eingeht, auf den Honorarkonten bei der KZVS verrechnet. Kollegen, bei denen eine Verrechnungsmöglichkeit nicht besteht, werden gebeten, die Prüfungsgebühr auf unser Konto Nr bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank in Saarbrücken zu überweisen. Laut 34 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes darf die Prüfungsgebühr dem Auszubildenden nicht auferlegt werden. Sie werden gebeten, Ihre Auszubildende zur Prüfung anzumelden, dies unter Einhaltung des Termins ( ). 12. Spendenaufruf der Aktionsgemeinschaft Dentists for Africa e.v. In der Anlage erhalten Sie einen Spendenaufruf der Aktionsgemeinschaft für Hilfe zur Selbsthilfe Dentists for Africa e.v., einer Kollegeninitiative mit Sitz in Sömmerda, Sachsen. Anlage C. Mitteilungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Saarland 1. Nachweis einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für das Jahr 2011 Über die Verpflichtung aller Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte zur Einführung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements bis spätestens zum 31. Dezember 2010 und dessen Inhalt und Umfang haben wir zuletzt mit Vorstandsrundschreiben Nr. 5/2010 vom 23. September 2010 informiert.

14 Seite: 14 MSZ Nr. 6/2011 vom 13. Oktober 2011 Mit Schreiben vom 23. August 2011 hat die KZV Saarland gemäß 6 der Qualitätsmanagement-Richtlinie die vorgegebenen 2 % der saarländischen Vertragszahnärzte (insgesamt 9 Praxen) erstmals aufgefordert, Ihre schriftliche Dokumentation über das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement vorzulegen. Nach Rücklauf werden die Ergebnisse der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung gemeldet. 2. Grundlohnsummensteigerung 2012 Das Bundesministerium für Gesundheit hat gemäß 71 Abs. 3 SGB V am 13. September 2011 die Grundlohnsummensteigerung für 2012 bekannt gegeben. Diese Grundlohnsummensteigerung wird auf der Grundlage der durchschnittlichen Veränderungsraten der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder aller Krankenkassen des zweiten Halbjahres 2010 und des ersten Halbjahres 2011 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum festgestellt. Die Steigerung, die die absolute Obergrenze der Vergütungsanhebungen in 2012 darstellt, beläuft sich danach auf 1,98 % abzüglich der vom Gesetzgeber für 2012 vorgegebenen Absenkung durch das GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) verbleiben für eine mögliche Steigerung der Punktwerte und der Gesamtvergütung 1,48 %. 3. Neuer Studiengang der AS-Akademie beginnt im Februar 2012 Gestützt auf den Beschluss der 6. Vertreterversammlung vom 14. September 2011 hat nunmehr auch der Vorstand der KZVS der Trägerversammlung der AS- Akademie den Wunsch zur Mitgliedschaft übermittelt. Die Ärztekammer des Saarlandes -Abteilung Zahnärzte- ist seit vielen Jahren Mitglied der Trägerversammlung der Akademie für freiberufliche Selbstverwaltung und Praxismanagement. Die Vorstände beider Körperschaften vertreten die Überzeugung, dass ein fundiertes berufspolitisches Wissen für den Erfolg zahnärztlicher Selbstverwaltung unverzichtbar geworden ist. Nur durch gezielte Wissensvermehrung und Kompetenzerweiterung können wir Zahnärztinnen und Zahnärzte mit der Aussicht auf Erfolg für unsere Interessen arbeiten. Die Akademie verfolgt daher das Ziel, der berufspolitisch tätigen Kollegenschaft die notwendigen Grundkenntnisse zu vermitteln, die sie braucht, um den schärfer werdenden Anforderungen in der täglichen politischen Auseinandersetzung gewachsen zu sein. Wir möchten an dieser Stelle Ihr Interesse für die Berufspolitik wecken. Bitte prüfen Sie, ob Sie an einer Teilnahme am nunmehr 7. Studiengang der AS- Akademie Ihr Interesse finden könnte. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der beiliegenden Anlage.

15 MSZ Nr. 6/2011 vom 13. Oktober 2011 Seite: 15 Für eventuelle Rückfragen stehen Ihnen Ihre Vorstände von Kammer und KZV Saarland gerne zur Verfügung. Anlage 4. Ergänzungslieferung Nr. 97 zum Bema-Z Kommentar Mit gesonderter Post haben sie in den letzten Tagen die 97. Nachtragslieferung zum Bema-Z Kommentar erhalten. Die Kosten für diese Ergänzungslieferung in Höhe von 40,20 werden dem Honorarkonto für das Quartal IV/2011 am belastet. Die Auslieferung erfolgte in unserem Auftrag durch den Asgard-Verlag. Durch die Einführung der quartalsübergreifenden Plausibilitätsprüfung durch das KCH-Abrechnungsmodul (ab Version 1.7) hat sich Kommentierungsbedarf ergeben. Die von der Plausibilitätsprüfung betroffenen BEMA-Nrn. Ä1, 01, 04, 05, 107, IP 1, IP 2, IP 4, FU sowie die Nr. 13 (Füllungstherapie) wurden um entsprechende Kapitel ergänzt, die die neuen Aspekte des Abrechnungsmoduls (KZV-interne Mitteilung, Wiederholungsfüllungen, neue Flächenkennzeichnung "z" bzw. "7") aufführen. Außerdem wurden in den Bereichen KCH und IP Detailfragen der Abrechnung konkretisiert. Dies betrifft unter anderem die BEMA-Nr. Ä 1 bei gleichzeitiger Abrechnung der BEMA-Nrn. FU und IP 4, die Abrechnung gleichzeitiger Versiegelungs- und Füllungstherapie sowie die Nebeneinanderberechenbarkeit von spezifischen chirurgischen Nummern aus dem KCH-Teil und der GOÄ-GKV. Im Bereich der Festzuschüsse haben sich in den vergangenen Monaten weitere Interpretationen zu den Freiendbrücken, den Adhäsivbrücken, zum Umgang mit Befunden mit Explantationsnotwendigkeit ("ix"), zum Interimsersatz und zu Reparaturen ergeben, die kurz erläutert und, dort wo es sinnvoll ist, mit Beispielen veranschaulicht werden. Wenn Sie den Bezug der Loseblatt-Ausgabe auf die CD-Rom-Ausgabe umstellen möchten, wenden Sie sich bitte an Frau Nagel, Tel.: 0681/ Beschlüsse des Zulassungsausschusses Der Zulassungsausschuss für den Zulassungsbezirk Saarland hat in seiner Sitzung am 26. September 2011 folgende Beschlüsse gefasst: Beschlüsse: Zulassung für: Stephan Musolff Hossein Tabari Vertragszahnarztsitz: Saarbrücken-St. Johann Spiesen-Elversberg Ende der Zulassung für: Dr. Rolf Jacob Saarbrücken-St. Arnual ( )

16 Seite: 16 MSZ Nr. 6/2011 vom 13. Oktober 2011 Dr. Klaus Konrad Homburg-Erbach ( ) Klaus Rupp Saarlouis ( ) Verlegung des Vertragszahnarztsitzes: Alexandros Zissis von Saarbrücken-St. Johann nach Saarbrücken-Bübingen Genehmigung einer Berufsausübungsgemeinschaft: Andrea Mudrack Saarbrücken-Bübingen Alexandros Zissis Dr. Christoph Dallinger Carla Martins Ribeiro Bicho Birke Sabine Güth-Thiel Saarbrücken-St. Arnual Ende der Genehmigung einer Berufsausübungsgemeinschaft: Dr. Christoph Dallinger Saarbrücken-St. Arnual Dr. Rolf Jacob Carla Martins Ribeiro Bicho Birke Sabine Güth-Thiel Dr. Klaus Konrad Timo Hartmann Angestellter Zahnarzt: Dr. Ilsemarie Schiffler-Bayerthal Dr. Bojeir Alkhayer Gerhard Litsch Dr. Katinka Heckmann Dr. Klaus Konrad Teresa Kelles-Krauz Dr. Norbert Krischel Dr. Frank Baumgart Homburg-Erbach in Praxis: Dr. George Beutner Harald Pfeiffer Harald Perrin Dr. Reiner Mauer Timo Hartmann Beatrix Piro Annette Beckert Mathias Ecker 6. Nächste Sitzung des Zulassungsausschusses am 19. Dezember 2011 Die nächste Sitzung des Zulassungsausschusses findet am 19. Dezember 2011 statt. Alle Anträge auf - Vertragszulassung, - Führung einer Berufsausübungsgemeinschaft, - Ende der Vertragszulassung, - Verlegung des Vertragszahnarztsitzes, - Beschäftigung eines angestellten Zahnarztes, - Antrag auf Erhöhung der vereinbarten Arbeitszeit bei angestellten Zahnärzten die in dem Zeitraum vom bis wirksam werden sollen, sind bis spätestens 5. Dezember 2011 an die Geschäftsstelle des Zulassungs-

17 MSZ Nr. 6/2011 vom 13. Oktober 2011 Seite: 17 ausschusses zu richten, damit eine termingerechte Abwicklung sichergestellt werden kann. Fehlende Unterlagen sind umgehend nachzureichen. Der Verzicht auf die Zulassung als Vertragszahnarzt sollte möglichst mit dem Ende des auf den Zugang der Verzichtserklärung folgenden Kalendervierteljahres erfolgen. Anträge auf Bildung von Berufsausübungsgemeinschaften werden nur zum Quartalsbeginn genehmigt. Nicht rechtzeitig eingehende oder unvollständige Anträge können erst im darauf folgenden Quartal - Ende März entschieden werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Nagel (0681/ ). 7. Sitzung der Vertreterversammlung der KZVS Die nächste Sitzung der Vertreterversammlung der KZVS findet am statt. Mittwoch, dem 30. November 2011, Uhr, im Haus der Zahnärzte, Puccinistraße 2, Saarbrücken, Die Tagesordnung steht noch nicht in allen Einzelheiten fest. Voraussichtlich werden aber folgende Tagesordnungspunkte zu behandeln sein: - Jahresrechnung Bericht der Prüfstelle der KZBV über die Prüfung der Betriebs-, Wirtschafts- und Rechnungsführung der KZVS unter Einschluss des Jahresabschlusses Stellungnahme des Finanzausschusses gemäß 18 Abs. 4 der Satzung - Entlastung des Vorstandes - Festsetzung der Verwaltungskostenbeiträge für das Jahr Festsetzung des Haushaltsplanes für das Jahr 2012 Mitglieder der KZVS sind zur Teilnahme an der Sitzung gem. 12 Abs. 2 der Satzung zugelassen. Ist Ihre Praxis schon online? Alle Praxen, die derzeit noch nicht über einen Internetanschluss in der Praxis verfügen, sollten baldmöglichst Abhilfe schaffen. Ein Internetanschluss, der nicht mit dem Praxisverwaltungssystem verbunden sein muss, ist zukünftig unverzichtbar. Vorteilhafte Online-Einreichung der KCH-, KFO- und ZE-Abrechnung Einführung der "papierlosen Abrechnung" auch bei ZE, PAR und KBR im Herbst 2011 und die damit verbundene Einstellung der Disketten-Abrechnung bei KCH, KFO und ZE. BKV nicht mehr auf Diskette, nur noch online.

18 Seite: 18 MSZ Nr. 6/2011 vom 13. Oktober 2011

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