Hochschulöffentlicher Teil. TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der TO
|
|
- Gretel Acker
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ergebnisprotokoll des Akademischen Senats vom 15. April Ergebnisprotokoll des Akademischen Senats vom 15. April 2015 Leitung: Protokoll: Ort/Zeit: Anwesenheit: Frau Prof. Maria-Theresia Schafmeister Sarah Brüsch Konferenzraum, Hauptgebäude, 14:00 bis 16:22 Uhr siehe Anwesenheitsliste Hochschulöffentlicher Teil TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der TO Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung. Sie begrüßt den neuen Prorektor Herrn Prof. Werner und die neu gewählten studentischen Senatorinnen und Senatoren. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt. Zu Beginn der Sitzung sind 34 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich der Stimmübertragung anwesend (davon engerer Senat: 20). Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt. TOP 2: Protokollkontrolle (vom ) Der Protokollentwurf vom 18. März 2015 wird mit folgender Änderung einstimmig angenommen: TOP 8, Satz 2 wird wie folgt neu gefasst: Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine Reihe von Fächern der Universität Greifswald im CHE-Ranking nicht aufgeführt wird, da die Anzahl der teilnehmenden Studierenden unter die für ein Fach notwendige Zahl fällt. TOP 3: Informationen des Rektorats Die Rektorin ergänzt, dass der Selbstbericht für das HRK-Audit mit zwei Tagen Verspätung eingereicht wird. Zudem dankt sie der Projektgruppe und allen Beteiligten für die Unterstützung bei der Erarbeitung des Selbstberichts. Der Bericht wird zu einem späteren Zeitpunkt auf den Internetseiten veröffentlicht. Auf Nachfrage erläutert die Rektorin die Themen der Mitgliederversammlung der Mitgliedsgruppe Universitäten innerhalb der HRK. Zum Thema Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes wurde deutlich, dass es Bestrebungen gäbe, Mindestlaufzeiten von Verträgen festzusetzen. Ferner wurden die Franchise-Studiengänge in der Medizin diskutiert. Bei dieser Art von Studiengängen kooperieren ausländische Universitäten mit deutschen Klinika für die klinische Ausbildung der Medizinstudenten. Als eine Gefahr wird gesehen, dass wissenschaftliche Standards unterlaufen werden könnten. Des Weiteren wurde das Promotionsrecht für Fachhochschulen angesprochen. Kooperationen zwischen Universitäten und Fachhochschulen sollten verstärkt werden. Aus Sicht der Universitäten solle das Promotionsrecht weiterhin den Universitäten vorbehalten bleiben. Die Fachhochschulen sähen darin hingegen eher ein Übergangsmodell.
2 Entwurf Ergebnisprotokoll des Akademischen Senats vom 15. April Der Dekan der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät ergänzt zum Bericht, dass die Erstplatzierte den Ruf auf die gemeinsame Professur mit dem FLI für Immunologie abgelehnt habe. Ferner hinterfragt er die bisherige Nichtbesetzung der beiden Pharmakologie- Professuren. TOP 4: Informationen der Senatsvorsitzenden Es gibt keine Berichtspunkte. TOP 5: Wahl eines stellvertretenden Senatsvorsitzenden Die Vorsitzende erläutert die Situation und schlägt als weiteren stellvertretenden Vorsitzenden Prof. Herbst für die verbleibende Amtszeit bis zum vor. Die studentischen Senatoren sprechen sich für die Wahl eines studentischen Vertreters in den Vorsitz des Senats aus. Frau Hallex und Frau Brüsch werden als Zählkommission bestellt. Die Wahl erfolgt geheim mit amtlichen Stimmzetteln. Nach Durchführung des ersten Wahlgangs ergibt sich folgendes Abstimmungsergebnis: Wahl von Prof. Herbst Ja Nein Enthaltung Erweiterter Senat Damit wählt der erweiterte Senat mehrheitlich Prof. Herbst für die verbleibende Amtszeit zum stellvertretenden Vorsitzenden. Prof. Herbst nimmt die Wahl an. TOP 6: Wahl eines Behindertenbeauftragten gem. 89 LHG Die Vorsitzende erläutert die Vorlage und schlägt Prof. Fleßa für diese Aufgabe vor, der sich kurz vorstellt. Sodann wählt der engere Senat in offener Abstimmung einstimmig Herrn Prof. Fleßa zum Behindertenbeauftragten. Die Amtszeit beginnt am 1. April TOP 7: Vorlagen aus der Bibliotheks- und EDV-Kommission Anhörung zum Gesamtbibliothekskonzept Der Vorsitzende der Bibliotheks- und EDV-Kommission erläutert die Vorlage. Nach längerer Diskussion werden folgende Kritikpunkte geäußert: Zerstückelung des Buchbestandes der Sozial- und Geisteswissenschaften, vor allem in Bezug auf die unter 4.1 genannten Grundsätze des Konzepts Zu geringe Anzahl von Arbeitsplätzen für Studierende Schließung der Bereichsbibliothek am Schießwall Zudem wird in der Diskussion deutlich, dass die Universitätsbibliothek nicht nur ein Raumproblem hat, sondern obendrein mit einem Personalproblem, das aufgrund des Personalkonzeptes von 2004 entstanden ist, zu kämpfen hat.
3 Entwurf Ergebnisprotokoll des Akademischen Senats vom 15. April Der Senat beschließt in offener Abstimmung einstimmig bei drei Enthaltungen, dass das Gesamtbibliothekskonzept als bewegliches Konzept gesehen wird und zu überarbeiten ist. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die fachlichen Buchbestände zusammenbleiben sollten. Auch die Einholung von fachlicher Expertise wird angeregt. Aufgrund des drängenden Bezugstermins der Räume im Loeffler-Str.-Komplex im September soll das Gesamtbibliothekskonzept spätestens in der Juni-Sitzung erneut thematisiert werden. TOP 8: Vorlagen aus der Haushaltskommission Anhörung zur Änderung des Entwurfs der Anmeldung zum Wirtschaftsplan 2016/2017 zu Kapitel 0771 Nach Erläuterung der Vorlage durch den Vorsitzenden der Haushaltskommission wurde dem Senat damit im Rahmen von 18 Abs. 2 der Grundordnung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. TOP 9: Vorlagen aus der Studienkommission Beschluss der Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang Evangelische Theologie mit dem Abschluss Magister Theologiae Wiedervorlage nach Beanstandung des Bildungsministeriums Nach Erläuterung der Vorlage durch den Studiendekan der Theologischen Fakultät beschließt der Senat einstimmig die Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang Evangelische Theologie mit dem Abschluss Magister Theologiae. TOP 10: Wahl von studentischen Senatskommissionsmitgliedern für die Amtszeit vom 1. April 2015 bis zum 31. März 2016 Nach Erläuterung der Vorlage durch die studentischen Senatoren werden die studentischen Kommissionsmitglieder en bloc in offener Abstimmung einstimmig gewählt: Kommissionen Gleichstellungskommission Studienkommission Satzungskommission Haushaltskommission Nachhaltigkeitskommission Forschungskommission Bibliotheks- und EDV-Kommission Zentrale Kommission zur Vergabe der Deutschlandstipendien Zentrale Kommission zur Vergabe der Landesgraduiertenstipendien Leistungsbezügekommission Studentische Vertreter Steffi Wauschkuhn, Sven Bäring Johanna Ehlers, Lidja Ghebremariam Johanna Ehlers, Clemens Bohl Milos Rodatos, Erik von Malottki Magdalene Majeed, Erik von Malottki Steffi Wauschkuhn, Björn Wieland Arnd Modler, Milos Rodatos Franzi Bohlmeier Magdalene Majeed Benjamin Schwarz
4 Entwurf Ergebnisprotokoll des Akademischen Senats vom 15. April TOP 11: Rechenschaftsbericht des Rektorats 2014 Antrag auf Entlastung gemäß 81 Absatz 2 Satz 1 LHG Der vorliegende Rechenschaftsbericht des Rektorats wird Gegenstand der Diskussion. Auf Nachfrage wird deutlich gemacht, dass nur Forschungsdaten aus den Fakultäten ins FIS- System eingebunden wurden. Die Einbindung finanzieller Informationen zu Drittmittelprojekten steht noch aus. Es wird begrüßt, dass sich die Universitäten im Nordverbund mit der Thematik Personalentwicklungskonzepte auseinander setzen und abstimmen möchten. Der Senat stimmt sodann einstimmig in offener Abstimmung dem Rechenschaftsbericht 2014 zu und entlastet das Rektorat. TOP 12: Angelegenheiten der Universitätsmedizin W2-Professur für Implantatprothetik Anhörung zum Antrag auf Änderung der Zusammensetzung der Berufungskommission Nach Erläuterung der Vorlage durch den Antragsteller wurde dem Senat damit im Rahmen von 18 Abs. 2 der Grundordnung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. TOP 13: Angelegenheiten der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät W2-Professur für Pharmazeutische Bioanalytik Anhörung zum Antrag auf Ausschreibung, Ausschreibungstext und Zusammensetzung der Berufungskommission Nach Erläuterung der Vorlage durch den Dekan wurde dem Senat damit im Rahmen von 18 Abs. 2 der Grundordnung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausschreibung geschlechterneutral zu erfolgen hat. TOP 14: Sonstiges Die Senatsvorsitzende wird um Vorbereitung einer strategischen Diskussion des Senats zu Fragen der strategischen Ausrichtung der Universität auf Grundlage des LRH-Sonderberichts gebeten. Nichtöffentlicher Teil TOP 15: Vorlagen aus der Haushaltskommission TOP 15.1: Zustimmung zur Vergabe eines Erbbaurechts-Objektes Nach Erläuterung der Vorlage durch den Vorsitzenden der Haushaltskommission wird die Vorlage in offener Abstimmung einstimmig bei drei Enthaltungen angenommen. TOP 15.2: Anhörung zur Vorfinanzierung der Sanierung der ehemaligen Inneren Medizin [ ]
5 Entwurf Ergebnisprotokoll des Akademischen Senats vom 15. April TOP 16: Sonstiges Es liegen keine Wortmeldungen vor. Protokoll: bestätigt: Sarah Brüsch Prof. Dr. Maria-Theresia Schafmeister
Protokoll der 9. Mitgliederversammlung des FACH- Fachschaft Chemie und Wirtschaftschemie e.v.
FACH-Fachschaft Chemie und Wirtschaftschemie Ulm e.v. FACH-Fachschaft Chemie und Wirtschaftschemie Ulm e.v. c/o AStA Universität Ulm Albert-Einstein-Allee 11 89081 Ulm, Germany Tel: +49 731/50-22407 Fax:
MehrMitgliederversammlung
Mitgliederversammlung des Fördervereins Energie- und Umweltmanagement e.v. - Protokoll - Ort: Datum: Beginn: Ende: Universität Flensburg, Raum ME2, Munketoft 3b, 24937 Flensb 27. Januar 215 17:15 Uhr 17:55
MehrMitteilungsblatt Nr. 179. Änderung zum Prüfungsausschuss. für die Studiengänge:
Änderung zum Prüfungsausschuss für die Studiengänge:, Informatik (Diplom, Bachelor und Master), Wirtschaftsingenieurwesen (Diplom, Bachelor und Master), Maschinenbau (Diplom, Bachelor und Master), Elektrotechnik
MehrN I E D E R S C H R I FT T E I L N E H M E R V E R Z E I C H N I S
N I E D E R S C H R I FT Körperschaft: Stadt Bützow Gremium: Ausschuss für Soziales, Behinderte und Senioren Sitzung am: 05.05.2014 Sitzungsort: Rathaus, Beratungsraum 1. OG Sitzungsbeginn: 16.00 Uhr Sitzungsende:
MehrProtokoll der Mitgliederversammlung vom 24.10.2012
Protokoll der Mitgliederversammlung vom 24.10.2012 Niederschrift über die Mitgliederversammlung des Vereins international cosmetic and detergents assoziation e. V. (ICADA) G e g e n w ä r t i g: Anwesenheitsliste
MehrBeiratsordnung für den Weiterbildungsstudiengang Master Auditing, Finance and Taxation (MAFT) der Fachhochschule Münster vom 09.
Fachbereich Wirtschaft Beiratsordnung für den Weiterbildungsstudiengang Master Auditing, Finance and Taxation (MAFT) der Fachhochschule Münster vom 09. Mai 2012 Inhaltsübersicht Seite Präambel... 3 1 Zweck
MehrS A T Z U N G. Verein zur Förderung von Forschung und Lehre am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der LMU München (VFKW)
S A T Z U N G Verein zur Förderung von Forschung und Lehre am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der LMU München (VFKW) Mit der am 14.12.2007 beschlossenen Änderung. S A T Z U
MehrProtokoll der 1. ordentlichen Mitgliederversammlung
Förderverein Gentoo e. V. Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgericht Oberhausen am 11. Mai 2004 unter der Vereins-Nr. VR 1621. Protokoll der 1. ordentlichen Mitgliederversammlung 29. Dezember 2013
MehrAM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012
AM 53/2012 Amtliche Mitteilungen 53/2012 Dritte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität
MehrVorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West
Mehr19.12.2014. Herr Hackbarth, Herr van der Pütten, Herr Drescher, Herr Grunefeld, Frau Schlumm, Herr Schön-Petersen, Herr Behrens
Amt Am Stettiner Haff Stettiner Straße 1 17367 Eggesin Gemeinde Leopoldshagen 19.12.2014 P r o t o k o l l der öffentlichen Gemeindevertretersitzung vom 17.12.2014 Tagungsort: Beginn: Ende: anwesend: Entsch.:
MehrMuseumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999)
Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung (in der Fassung vom 04.03.1999) Vorsitzender: Uwe Zimmermann - stellv. Vorsitzender: Manfred Gruber - Geschäftsführerin: Monika Brink Kassenwartin: Christa Rügge
MehrSatzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen
Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft
Mehrvorläufiges PROTOKOLL
HOCHSCHULRAT vorläufiges PROTOKOLL der Sitzung Nr. 2/2013 vom 22.05.2013 Ort: Beginn: Ende: TU Kaiserslautern 11.00 Uhr 13.15 Uhr Kaiserslautern, den 27.05.2013 Der Schriftführer Kaiserslautern, den Der
MehrProtokoll der 38. AStA-Sitzung am 17.12.2015 (genehmigte Fassung)
Protokoll der 38. AStA-Sitzung am 17.12.2015 (genehmigte Fassung) Anwesende: Daniel Pichl (Vorsitz) Simon Schoon (Finanzen) Enrico Zienke (Soziales) Sören Kübeck (Hochschule) Gereon Stieler (Außen) Beginn:
MehrSatzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht
MehrMitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Präsident Mitteilungen der 15.10.2000 2.10.04 Nr. 1 Kooperation Evangelische Theologie Gießen - Präsident Zustimmung EKHN Zustimmung HMWK Vereinbarung 11.02.2000 03.05.2000 04.05.2000 Vereinbarung
MehrTop 1 Begrüßung Herr Bienen begrüßt die anwesenden Mitglieder und stellt die form- und fristgerechte Einladung zur Mitgliederversammlung fest.
07.04.2010 Protokoll der Mitgliederversammlung des Fördervereins Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Niederrhein e. V. am 30. März 2010, 19:00 Uhr, in den Räumlichkeiten der Stadtwerke Krefeld Top
MehrSATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule
MehrInstitutsordnung. TECHNISCHE UNIVERSITÄT DRESDEN Fakultät Informatik Institut für Software- und Multimediatechnik (SMT)
TECHNISCHE UNIVERSITÄT DRESDEN Fakultät Informatik Institut für (SMT) Institutsordnung Die Institutsordnung wurde vom Fakultätsrat der Fakultät Informatik in seiner Sitzung am 16.04.2012 bestätigt. Ordnung
MehrTop 1 Begrüßung Herr Bienen begrüßt die anwesenden Mitglieder und stellt die form- und fristgerechte Einladung zur Mitgliederversammlung fest.
05.03.2009 Protokoll der Mitgliederversammlung des Fördervereins Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Niederrhein e.v. am 4. März 2009, 17.00 Uhr, in den Räumlichkeiten der Stadtsparkasse Mönchengladbach
MehrSatzung zur Organisation und Nutzung des gemeinsamen Instituts für Medizintechnologie der Universität Heidelberg und der Hochschule Mannheim
Seite 529 Satzung zur Organisation und Nutzung des gemeinsamen Instituts für Medizintechnologie der Universität Heidelberg und der Hochschule Mannheim Zur Verbesserung ihrer Zusammenarbeit und zur gemeinsamen
MehrPROTOKOLL. Es sind 16 stimmenberechtigte Vereinsvertreter und 8 stimmberechtigte Präsidiumsmitglieder anwesend.
PROTOKOLL ÜBER DIE ORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG DES LEICHTATHLETIK-VERBANDS BRANDENBURG E.V. AM 12. APRIL 2014 IN BERLIN-WANNSEE (erw. Ergebnisprotokoll) Versammlungsort: Kirchweg 6, 14129 Berlin-Wannsee
MehrLandkreis Havelland 6. Juni 2008 Der Jugendhilfeausschuss. N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.
Landkreis Havelland 6. Juni 2008 Der Jugendhilfeausschuss N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21. Mai 2008 Beginn: Ende: Ort: 16.00 Uhr 19.10 Uhr Dienststelle Rathenow,
MehrDEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG
DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den
MehrGrundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut
MehrInhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2
Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung für den Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität
MehrSatzung des Fördervereins der
2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de
Mehr1 Name und Sitz. 2 Zweck
1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist
MehrGeschäftsordnung des Vereins. Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe
Geschäftsordnung des Vereins Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe 1. Etage 1.1 Die Etagenversammlung Die Etagenversammlung tritt in der Regel zweimal pro Semester zusammen.
MehrGeschäftsordnung (GeschO) für die Gremien der
Geschäftsordnung (GeschO) für die Gremien der hochschule 21 ggmbh Ersteller Freigeber Version mbe; redaktionell überarbeitet: uso Senat GeschO/I/15.11.2005 Seite: 1 von 6 1 Einladung 3 2 Protokoll 3 3
MehrFördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung
Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung I. Name, Zweck und Geschäftsführung Der Verein führt den Namen "Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v.. Der
MehrDresdner Geschichtsverein e.v.
Dresdner Geschichtsverein e.v. S A T Z U N G Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr "Dresdner Geschichtsverein e.v." Er hat seinen Sitz in Dresden und ist in das Vereinsregister einzutragen.
Mehra) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung
Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,
MehrVEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.
1 SATZUNG VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein trägt den Namen 1 VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell
MehrProtokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 10.12.2014 Cafe Weserbogen im Vereinsheim des Segelvereins Weser Bremen
Segelgemeinschaft der Universität Bremen e. V. (SUB) Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 10.12.2014 Cafe Weserbogen im Vereinsheim des Segelvereins Weser Bremen Beginn: 19:20 Uhr
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung für den
MehrCorporate Governance Bericht/ Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB
Stand: 26. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG... 1 2. Angaben zu angewandten Unternehmensführungspraktiken... 2 3. Zusammensetzung
MehrAufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:
L-3303-1-001 MAPO_UF * Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Unternehmensführung" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg zum Erwerb des akademischen
MehrSatzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V.
Seite 1/6 der Satzung Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Präambel Der Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater
MehrOrdnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrGrundordnung der Fachhochschule Mainz
Grundordnung der Fachhochschule Mainz Auf Grund des 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit 76 Abs. 2 Nr. 1 und 74 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes (HochSchG) vom 21. Juli 2003 (GVBl. S. 167 ff.) BS
MehrWeiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)
Fachhochschule Münster Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Eignung für den weiterbildenden Masterstudiengang
MehrSatzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.
Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883
MehrProtokoll der 22. Sitzung
Seite 1 von 9 Protokoll der 22. Sitzung 1. Anwesenheit/Beschlussfähigkeit... 1 2. Beschlussfassung zum Protokoll der 21. StuRa-Sitzung... 1 3. Ergänzungsvorschläge zur Tagesordnung/Beschluss der Tagesordnung...
MehrBeiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015
Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung
MehrSatzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates
Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates Stand Präambel Der Deutsche Kulturrat e.v. ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. Seine Mitglieder sind acht Zusammenschlüsse von Bundeskulturverbänden.
MehrBundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.
Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für
MehrProtokoll der 7. Mitgliederversammlung des FACH- Fachschaft Chemie und Wirtschaftschemie e.v.
FACH-Fachschaft Chemie und Wirtschaftschemie Ulm e.v. FACH-Fachschaft Chemie und Wirtschaftschemie Ulm e.v. c/o AStA Universität Ulm Albert-Einstein-Allee 11 89081 Ulm, Germany Tel: +49 731/50-22407 Fax:
MehrKyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen
SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der
MehrTennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung
Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz
Mehr2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
SATZUNG DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES ORANGERIE E.V. Gründungsdatum 10.12.2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Orangerie e.v. 2. Er hat den Sitz in Augsburg. 3. Er soll
MehrENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten
ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule
MehrBeschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Wien, am 28. April 2015
Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Wien, am 28. April 2015 Im Zusammenhang mit dem von uns gemäß 109 Abs. 1 AktG am heutigen Tage gestellten
MehrS A T Z U N G. für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen
S A T Z U N G für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen (neue leben Lebensversicherung AG, neue leben Unfallversicherung AG, neue leben Pensionskasse AG) Inhaltsverzeichnis Seite Präambel 2 1
MehrSatzung des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien
Satzung des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien Infolge des vom Gemeinderat am 22. Mai 1978 gefassten Beschlusses (Pr.Z. 1697) unter dem Namen Medizinisch-Wissenschaftlicher
MehrSatzung des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) der Universität Hildesheim
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 77 Nr. 9 / 2013 (28.08.2013) - Seite 3 - Satzung des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) der Universität Hildesheim Der Senat der Universität
Mehr1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in
MehrDer Betriebsrat der Musterfirma hat gemäß 36 BetrVG in der Sitzung vom xx.xx.xxxx folgende. Geschäftsordnung. 1 Geltung
Geschäftsordnung Der Betriebsrat der Musterfirma hat gemäß 36 BetrVG in der Sitzung vom xx.xx.xxxx folgende beschlossen. Geschäftsordnung 1 Geltung Die Geschäftsordnung gilt für die Dauer einer Amtsperiode.
MehrProtokoll der öffentlichen Fachschaftsratssitzung am 14. Oktober 2014
Protokoll der öffentlichen Fachschaftsratssitzung am 14. Oktober 2014 Beginn: Ende: 17.05 Uhr 18.55 Uhr Ort: G02-104 Anwesende gewählte Mitglieder: Anwesende beratende Mitglieder: Anna Maurin Graner, Paul
MehrS A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz
S A T Z U N G des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen CityO.-Management e.v.. Sitz des Vereins ist Oberhausen. 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins
MehrSatzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule
Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Max-von-Laue Oberschule e.v. und soll ins Vereinsregister eingetragen
MehrVereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit
Vereinssatzung NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins 3 Gemeinnützigkeit 4 Finanzierung des Vereins 5 Mitgliedschaft 6 Organe des Vereins 7 Mitgliederversammlung
MehrSatzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v.
FÖRDERVEREIN FORTBILDUNG e.v. Gemeinnütziger Verein in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Hochschulabsolventen/Ingenieuren Gartenbau und Landschaftsarchitektur e.v. BHGL 17. März 1994 geändert am
MehrKrankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau
Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Geschäftsstelle Spitex Gossau Rosenweg 6,9201 Gossau Tel. 071 383 23 63 / Fax 071 383 23 65 kpv.gossau@spitexgossau.ch Krankenpflegeverein
MehrASF 2002_028. Verordnung
Verordnung vom 18. März 2002 Inkrafttreten: 01.02.2002 über die Aufnahmekapazität der Sektion Medizin und die Einführung des Eignungstests für das Medizinstudium an der Universität Freiburg im akademischen
MehrHeidelberger Lebensversicherung AG
Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Dienstag, 17. Juni 2014, um 12:00 Uhr, Forum
MehrSATZUNG DER BERLIN HYP AG
SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma
MehrRichtlinie für die Durchführung von Habilitationsverfahren (Organisatorische Hinweise für die Arbeit einer Habilitationskommission)
Technische Universität Dresden Fakultät Elektrotechnik Richtlinie für die Durchführung von Habilitationsverfahren (Organisatorische Hinweise für die Arbeit einer Habilitationskommission) 1. Grundlagen
MehrSatzung des Vereins förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v.
Satzung des Vereins förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v.. Er ist in das Vereinsregister des
MehrSatzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume
Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Freie Schule LernZeitRäume. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrProtokoll der Sitzung des LAK Bildung am 10.12.04 in Nürnberg
Protokoll der Sitzung des LAK Bildung am 10.12.04 in Nürnberg Beginn 15.45 Ende gegen 19.00 Uhr Teilnehmer: Siehe Anwesenheitsliste Julia begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Anna ist entschuldigt.
MehrProtokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung am 09.03.2011
Paradiesstr. 35 01217 Dresden Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung am 09.03.2011 Tagesordnung: 1. Begrüßung Hr. Muschalek 2. Bericht des Rechnungsführers Frau Schwitzky (Hr. Eggert) 3. Tätigkeitsbericht
MehrSeite 1 von 5. Mitglieder-News Februar 2015. Liebe Mitglieder,
Seite 1 von 5 Mitglieder-News Februar 2015 Liebe Mitglieder, mit diesem Newsletter möchten wir die Mitglieder der Ettlinger Bürgerenergiegenossenschaft über die aktuellen Entwicklungen und Aktivitäten
MehrTagesordnung. 1 Beschlussfähigkeit der MV. 6 Entlastung des Vorstands. 2 Tagesordnung und Protokollarisches
Nächste ordentliche Mitgliederversammlung 2008 mv2007-1 TOP 1&2: Beschlussfähigkeit & Protokollarisches Aus der Satzung: 11 Ablauf der Mitgliederversammlung (1) Leitung Die Mitgliederversammlung leitet
MehrSatzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins
Satzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bottrop eingetragen werden und trägt dann den Namen Marketing für
MehrAnwesenheitsliste. Öffentliche Sitzung: Beginn: 19:00 Uhr Ende: 19:16 Uhr Nicht-öffentliche Sitzung: Beginn: 19:16 Uhr Ende: 19:48 Uhr
N i e d e r s c h r i f t über die 22. öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates St. Johann am Dienstag, 09.04.2013, 19:00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus in St. Johann Anwesenheitsliste Sitzung am: 09.
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 28 vom 29. Mai 2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Satzung über Auswahlverfahren und -kriterien für die Studiengänge der Fakultät für
MehrOberlandesgericht Köln
2 Ws 223-224/05, 2 Ws 232/05 Verkündet am: 15.07.2005 Oberlandesgericht Köln Beschluss Die Beschwerden werden auf Kosten der Beschwerdeführer als unzulässig verworfen. G r ü n d e : I. Den Angeklagten
MehrSatzung des Fanclubs Red Devils e.v.
Satzung des Fanclubs Red Devils e.v. 1 Name, Zweck, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein Red Devils e.v. von 1995 hat sich zum Ziel gesetzt, die Handball-Profimannschaft des TuS Nettelstedt e.v. (derzeit
MehrSatzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf
Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014 Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Neuregelung der Wahl der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz Der
MehrTECHNISCHE UNIVERSITÄT BERLIN F a k u l t ä t II MATHEMATIK und NATURWISSENSCHAFTEN Verwaltung - Sekr. MA 4-1
1 TECHNISCHE UNIVERSITÄT BERLIN F a k u l t ä t II MATHEMATIK und NATURWISSENSCHAFTEN Verwaltung - Sekr. MA 4-1 10623 Berlin, den 18.07.02 Straße des 17. Juni 136 Tel: (030) 314-23759 Fax: (030) 314-21754
MehrErste Änderungssatzung zur Studienordnung
Erste Änderungssatzung zur Studienordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (1. ÄSa - StudO-BWM) vom.. 2009 Auf der Grundlage von
Mehr(2) Der Ausschuß besteht aus drei habilitierten Mitgliedern der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die vom Fakultätsrat gewählt werden.
Prüfungsordnung 1 Studienabschluß Die Friedrich-Schiller-Universität Jena verleiht durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät aufgrund der in dieser Ordnung geregelten Prüfungen den akademischen Grad "legum
MehrSatzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz
Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Freunde GS Klenze 48 e. V. Nach Eintragung im Vereinsregister
MehrEINE UNI FÜR ALLE. Universität Luzern, Montag, 5. Mai 2014 17.30 Uhr
EINE UNI FÜR ALLE Wirtschaft, Wissenschaft und Politik im Dialog Angriffe aus Medien und sozialen Netzwerken Schutzmöglichkeiten für Private und Unternehmen Universität Luzern, Montag, 5. Mai 2014 17.30
MehrMitteilungsblatt Nr. 02-2014
Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Inhalt: vorläufige Zulassungsordnung für den postgradualen Studiengang Master of Social Work Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession (ZulO-MSW-MA) Seite: 1-3 Datum: 26.03.2014
MehrZweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung
- 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.
MehrStatuten der Alumni Nuolen
Statuten der Alumni Nuolen I. Namen, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Alumni Nuolen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Wangen-Nuolen. Art.
MehrAmtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013)
Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Erste Satzung
MehrGrundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland
Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland Die Evangelischen Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland verstehen sich als Orte, an denen Kinder-, Jugend-, Familien-
MehrEinladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr
Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,
MehrSatzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V.
Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rahmengeber und Perlentaucher. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrSatzung des Vereins. Medien-Club München e.v.
Satzung des Vereins Medien-Club München e.v. Art. 1 Name Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Medien-Club München. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht München eingetragen werden. Nach
Mehr4. Der Verein hat keine wirtschaftlichen Eigeninteressen und ist nicht auf wirtschaftliche Gewinnerzielung ausgerichtet.
1 - Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein mit dem Namen PRO PRAXIS e.v. ist eine Gemeinschaft von Angehörigen freier Berufe wie z.b. Ärzten, Psychotherapeuten, Rechtsanwälten, Tierärzten und Zahnärzten.
Mehr