RECHTSANWALTSKAMMER WIEN

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1 RECHTSANWALTSKAMMER WIEN Beschlüsse gemäß 28 Abs 1 lit h) RAO bzw 43 Abs 3 der Geschäftsordnung Die mittlerweilige Stellvertretung für ehem Rechtsanwalt Univ.-Prof. Dr. Wolfgang PESENDORFER, szt in 1090 Wien, Hörlgasse 11/Top 1, (GZ 3334/2011), wird über begründeten Antrag des bisherigen mittlerweiligen Stellvertreters, Dr. Oktavian EISELSBERG, Rechtsanwalt, 1090 Wien, Währinger Straße 2-4, für beendet erklärt. Es wird ihm jedoch die Auflage erteilt, die Akten des ehem Rechtsanwaltes Univ.- Prof. Dr. Wolfgang PESENDORFER weiterhin aufzubewahren. (Beschluss vom 16. Dezember 2014) gefasst. Die über Herrn Mag. Michael C. STEINER, Rechtsanwalt in 1010 Wien, Biberstraße 22, gemäß 21a Abs 2 RAO ausgesprochene Untersagung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft wird aufgehoben. Der für die Dauer der Untersagung bestellte mittlerweilige Stellvertreter Herr Dr. Josef TOTH, Rechtsanwalt in 1010 Wien, Biberstraße 15, wird enthoben. (Beschluss vom 16. Dezember 2014) gemäß 28 Abs 1 lit h) RAO bzw 43 Abs 3 der Geschäftsordnung Die mittlerweilige Stellvertretung für em Rechtsanwalt Dr. Georg HESZ, szt 1040 Wien, Graf Starhemberggasse 39/15, (GZ 3454/2013), wird über begründeten Antrag des bisherigen mittlerweiligen Stellvertreters, Dr. Karl MUZIK, Rechtsanwalt, 1040 Wien, Graf Starhemberg-Gasse 39/17, für beendet erklärt. Es wird ihm jedoch die Auflage erteilt, die Akten des em Rechtsanwaltes Dr. Georg HESZ weiterhin aufzubewahren. (Beschluss vom 2. Dezember 2014) gefasst: Herrn Mag. Michael C. STEINER, Rechtsanwalt in 1010 Wien, Biberstraße 22, wird gemäß 21a Abs 2 RAO die Ausübung der Rechtsanwaltschaft untersagt. 1

2 Die Bestellung des mitterweiligen Stellvertreters Dr. Josef TOTH, Rechtsanwalt in 1010 Wien, Biberstraße 15, bleibt, nunmehr auch aufgrund 34 abs 2 RAO iv mit 21a Abs 2 RAO aufrecht. (Beschluss vom 19. November 2014) Die Berechtigung von Dr. Gernot PETTAUER, Rechtsanwalt in 1120 Wien, Hetzendorfer Straße 75a, zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft ist gemäß 34 (1) Z 4 RAO infolge Rechtskraft der Insolvenzeröffnung, Aktenzeichen 3 S 101/2014 v, des Handelsgerichtes Wien erloschen. Dr. Gernot PETTAUER wurde aus der Liste der Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskammer Wien gelöscht. Dr. Dieter THALHAMMER, LL.M. Eur., und Dr. Andreas ZELLHOFER, beide Rechsanwälte in 1100 Wien, Wienerbergstraße 11, Turm B, 19. OG, werden zu mittlerweiligen Stellvertretern bestellt. Die Berechtigung von Mag. Michael TSCHEITSCHONIG, szt Rechtsanwalt in 1010 Wien, Salztorgasse 6/IV/2/4a, zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft ist gemäß 34 (1) Z 4 RAO infolge Rechtskraft der Insolvenzeröffnung, Aktenzeichen 4 S 94/14x, des Handelsgerichtes Wien erloschen. Mag. Michael TSCHEITSCHONIG wurde aus der Liste der Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskammer Wien gelöscht. Dr. Richard STROBL, Rechtsanwalt in 1030 Wien, Reisnerstraße 31, wird zum mittlerweiligen Stellvertreter bestellt. Vom Ausschuss der Rechtsanwaltskammer Wien wird gemäß 70 Abs 1 DSt kundgemacht, dass gegen Herrn Detlef Frank BOCK, Rechtsanwalt in 1060 Wien, Mariahilfer Straße 89a/19, aufgrund des in Rechtskraft erwachsenen Erkenntnisses des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom zu D 105/13 ua die Disziplinarstrafe der Untersagung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft für die Dauer von insgesamt 18 Monaten zu vollstrecken ist. Diese Disziplinarstrafe der Untersagung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft wird ab dem für die Dauer von 18 Monaten vollstreckt. Soweit Detlef Frank BOCK bis dahin durchgehend als Rechtsanwalt eingetragen bleibt, endet die Disziplinarstrafe der Untersagung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft daher am Für die Dauer der Untersagung werden Dr. Johannes JAKSCH und Dr. Alexander SCHOELLER beide Rechtsanwälte in 1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 1/2, zu mittlerweiligen Stellvertretern bestellt. (Beschluss vom 21. Oktober 2014) Der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer Wien bestellt zusätzlich zu dem mit Beschluss vom , GZ 6932/2014, aufgrund des Ablebens Dris. Michael 2

3 MATHES, Rechtsanwalt in 1010 Wien, Marc-Aurel-Straße 6, bestellten mittlerweiligen Stellvertreter Dr. Franz MARSCHALL, Rechtsanwalt in 1010 Wien, Goldschmiedgasse 8, Dr. Hans RANT, Rechtsanwalt in 1010 Wien, Schottengasse 3/Stg VI/Tür 8, zum mittlerweiligen Stellvertreter. (Beschluss vom 21. Oktober 2014) Der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer Wien, Abt IIa, enthebt die mit ha Beschluss vom , GZ 5852/2014, für Mag. Felix WALLNER, Rechtsanwalt in 1030 Wien, Jacquingasse 16/11, infolge des Erkenntnisses des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich zu D 11/12 bestellten mittlerweiligen Stellvertreter Dr. Friedrich SCHUBERT, Rechtsanwalt in 1030 Wien, Reisnerstraße 40, und Mag. Dr. Christian GAMAUF, Rechtsanwalt in 1010 Wien, Doblhoffgasse 7/12, ihres Amtes und bestellt an deren Stelle Herrn Dr. Erich TRACHTENBERG, Rechtsanwalt in 1010 Wien, Hegelgasse 17, zum mittlerweiligen Stellvertreter. (Beschluss vom 15. September 2014) Vom Ausschuss der Rechtsanwaltskammer Wien wird gemäß 70 Abs 1 DSt kundgemacht, das Herr Mag. Felix WALLNER, Rechtsanwalt in 1030 Wien, Jacquingasse 16/11, mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich vom zu D 11/12 zur Disziplinarstrafe der Untersagung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft für die Dauer von 5 Monaten verurteilt wurde. Diese Disziplinarstrafe wird im Zeitraum vom bis vollstreckt. Für die Dauer der Untersagung werden Dr. Friedrich SCHUBERT, Rechtsanwalt in 1030 Wien, Reisnerstraße 40 und Mag. Dr. Christian GAMAUF, Rechtsanwalt in 1010 Wien, Doblhoffgasse 7/12, zu mittlerweiligen Stellvertretern bestellt. (Beschluss vom 2. September 2014) gemäß 28 Abs 1 lit h) RAO bzw 43 Abs 3 der Geschäftsordnung Die mittlerweilige Stellvertretung für ehem Rechtsanwalt Mag. Clara ÖFFERLBAUER, szt in 1010 Wien, Schubertring 6, (GZ 4988/2012), wird über begründeten Antrag des bisherigen mittlerweiligen Stellvertreters, Mag. Katharina RAABE-STUPPNIG, Rechtsanwältin, 1010 Wien, Biberstraße 5, für beendet erklärt. (Beschluss vom 11. August 2014) gemäß 28 Abs 1 lit h) RAO bzw 43 Abs 3 der Geschäftsordnung Die mittlerweilige Stellvertretung für ehem Rechtsanwalt Dr. Peter STOCKENHUBER, szt 1030 Wien, Kundmanngasse 13/15, (GZ 2040/20149, wird 3

4 über begründeten Antrag des bisherigen mittlerweiligen Stellvertreters, Dr. Mag. Rita WITTMANN, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Tuchlauben 17, für beendet erklärt. (Beschluss vom 1. Juli 2014) Der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer Wien, Abt IIa, bestellt Frau Dr. Annemarie KOSESNIK-WEHRLE, Rechtsanwalt in 1030 Wien, Ölzeltgasse 4/6, zum mittlerweiligen Stellvertreter für den verstorbenen Rechtsanwalt Dr. Ludwig RIEMER, szt 1010 Wien, Graben 27. (Beschluss vom 6. Juni 2014) gefasst: Herrn Dr. István SZEPESI, Ügyvéd in 1090 Wien, Sobieskigasse 17, Wohnung Top 37, ha eingetragen in der Liste der niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte, wird gemäß 21a Abs 2 RAO die Ausübung der Rechtsanwaltschaft untersagt. Für die Dauer der Untersagung werden Herr Dr. Wolfgang VÖLKL und Herr Dr. Clemens VÖLKL, Rechtsanwälte in 1090 Wien, Nußdorfer Straße 10-12, zum mittlerweiligen Stellvertreter bestellt. (Beschluss vom 3. Juni 2014) gemäß 28 Abs 1 lit h) RAO bzw 43 Abs 3 der Geschäftsordnung Die mittlerweilige Stellvertretung für ehem Rechtsanwalt Dr. Paul FISCHER, LL.M. oec., szt 1030 Wien, Weyrgasse 8, (GZ 6692/2013), wird über begründeten Antrag des bisherigen mittlerweiligen Stellvertreters, Mag. Edgar ZRZAVY, Rechtsanwalt, ebendort, für beendet erklärt. (Beschluss vom 6. Mai 2014) gefasst: Herr Dr. Günther FORNARA, Rechtsanwalt in Wien, wird gemäß 21a Abs 2 RAO die Ausübung der Rechtsanwaltschaft untersagt. Die Bestellung der mittlerweiligen Stellvertretung Dr. Richard PROKSCH und Dr. Michael PROKSCH, Rechtsanwälte in 1030 Wien, Am Heumarkt 9/1/11, bleibt, nunmehr auch aufgrund 34 Abs 2 RAO iv mit 21a Abs 2 RAO aufrecht. (Beschluss vom 6. Mai 2014) 4

5 gemäß 28 Abs 1 lit h) RAO bzw 43 Abs 3 der Geschäftsordnung Die mittlerweilige Stellvertretung für ehem Rechtsanwalt Ing. Mag. Franz RANFTELSHOFER, szt 1150 Wien, Anschützgasse 6a/1, (GZ 2142/2013), wird über begründeten Antrag des bisherigen mittlerweiligen Stellvertreters, Mag. Wolfram SCHACHINGER, Rechtsanwalt, 1010 Wien,Schubertring 6, für beendet erklärt. Es wird ihm jedoch die Auflage erteilt, die Akten des ehem Rechtsanwaltes Ing. Mag. Franz RANFTELSHOFER weiterhin aufzubewahren. (Beschluss vom 6. Mai 2014) 22. April 2014 gemäß 28 Abs 1 lit h) RAO bzw 43 Abs 3 der Geschäftsordnung Die mittlerweilige Stellvertretung für ehem Rechtsanwalt Jana FRANKE, LL.M., szt in 1060 Wien, Fillgradergasse 7, (GZ 7000/2013), wird über begründeten Antrag des bisherigen mittlerweiligen Stellvetreters, Mag. Anneliese WITZMANN, Rechtsanwältin ebendort, für beendet erklärt. Es wird ihr jedoch die Auflage erteilt, die Akten des ehem Rechtanwaltes Jana FRANKE, LL.M. weiterhin aufzubewahren. (Beschluss vom 22. April 2014) Die mittlerweilige Stellvertretung für ehem Rechtsanwalt Dr. Johann W. KAZDA, 1010 Wien, Eßlinggasse 2/1, (GZ 4620/2013), wird über begründeten Antrag der bisherigen mittlerweiligen Stellvertreter, Dr. Christof STAPF, Rechtsanwalt in 1010 Wien, Eßlinggasse 7, und Dipl.-Ing. Mag. Michael NEUHAUSER, Rechtsanwalt ebendort, für beendet erklärt. Es wird ihnen jedoch die Auflage erteilt, die Akten des ehem Rechtsanwaltes Dr. Johann W. KAZDA weiterhin aufzubewahren. (Beschluss vom 28. Jänner 2014) Die mittlerweilige Stellvertretung für ehem Rechtsanwalt Dr. Andreas STEPAN, szt 1040 Wien, Hoyosgasse 5, (GZ 5388/2008), wird über begründeten Antrag des bisherigen mittlerweiligen Stellvertreters, Brigadier Dr. Hermann HELLER, Rechtsanwalt, 1030 Wien, Marokkanergasse 21/11, für beendet erklärt. (Beschluss vom 28. Jänner 2014) 5

6 Die mittlerweilige Stellvertretung für em Rechtsanwalt Dr. Franz CALICE, szt 1010 Wien, Schellinggasse 3, (GZ 2426/2005), wird über begründeten Antrag des bisherigen mittlerweiligen Stellvertreters, Dr. Rudolf BAZIL, Rechtsanwalt ebendort, für beendet erklärt. (Beschluss vom 14. Jänner 2014) Die mittlerweilige Stellvertretung für ehem Rechtsanwalt Dr. Gerald MICHL, szt 1010 Wien, Börseplatz-Börsegasse 10, (GZ 6298/2013), wird über begründeten Antrag des bisherigen mittlerweiligen Stellvertreters, Dr. Johannes KUNZ, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Schottenring 14, für beendet erklärt. (Beschluss vom 14. Jänner 2014) Die mittlerweilige Stellvertretung für ehem Rechtsanwalt Mag. Georg MUNTEAN, LL.M., szt 1010 Wien, Schottenring 14, (GZ 7686/2013), wird über begründeten Antrag des bisherigen mittlerweiligen Stellvertreters, Dr. Johannes KUNZ, Rechtsanwalt ebendort, für beendet erklärt. (Beschluss vom 14. Jänner 2014) 6

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