Marktgemeindeamt Gaishorn am See. Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates

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1 1 / 11 Marktgemeindeamt Gaishorn am See Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates 05/2014 am Donnerstag, dem im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Beginn der Sitzung: 19:30 Uhr Die Einladung erfolgte am durch Einzelladung Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen. Anwesend waren: Bürgermeister Vizebürgermeister Jansky Manfred Haberl Werner weitere Gemeinderatsmitglieder: GR Kurz Roland GR Gasteiner Franz GR Haberl Helfried GK Wöhrer Bernhard GR Wohlmutter Karin GR Troicher Ludwig GR Konrad Alfred GR Dominici Heinrich GR Grabner Eberhard GR Kreuzbichler Franz Entschuldigt waren: GR Krump Karl, GR Mayr Hermine, GR Mayer Helmut Nicht entschuldigt waren: --- Als Zuhörer waren 4 Personen anwesend Der Gemeinderat ist beschlussfähig Vorsitzender: Bürgermeister Manfred Jansky

2 2 / 11 Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bericht des Bürgermeisters und Fragestunde gemäß 54 (4) GO 3. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung 04/2014 (öffentl. Teil) 4. Beratung und Genehmigung der Untervoranschlge FF Au und FF Gaishorn 5. Beratung und Beschluss Vertrag mit Musikschule Liezen 6. Beratung und Beschluss diverse Änderungen im Rahmen der Gemeindestrukturreform a. Verlängerung des Kreditrahmens bis b. Änderung Stichtag Endabrechnung Wasser und Kanal c. Verordnung Lustbarkeitsabgabe d. Nominierung eines Beirates der Marktgemeinde Gaishorn 7. Beratung und Beschluss Korrektur Flurbereinigung Viktor Schmid 8. Beratung und Beschluss Erweiterung Mappenberichtigung Gst.61 (Stocker Christine) 9. Beratung und Beschluss Bebauungsplan Jetzgründe a)beschlussfassung über die Einwandbehandlung b)beschlussfassung Bebauungsplan Jetz 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt alle Anwesenden zur 5.und somit letzten Sitzung des heurigen Jahres und entschuldigt Herrn GR Krump, Frau GR Mayr und Herrn GR Mayer. Weiters gibt er bekannt, aufgrund einer Falschinformation den Tagesordnungspunkt 4 > Beratung und Genehmigung der Untervoranschläge FF Au und FF Gaishorn < von der Tagesordnung abzusetzen, da hier kein Beschluss nötig ist und ersucht allerdings an der Stelle dieses Punktes den Tagesordnungspunkt > Beratung und Beschluss für die Durchführung von Totenbeschau im Bereitschaftsdienst< aufzunehmen Herr GR Dominici sagt, dass im Informationsschreiben an die Feuerwehr, von der Stmk-Landesregierung, Abteilung 7, die Feuerwehren dazu aufgefordert sind die Untervoranschläge einzureichen. Der Vorsitzende bestätigt dies und sagt dazu, dass diese Untervoranschläge noch im Jahr 2014 zu übermitteln sind, aber dazu kein Beschluss nötig ist. Der Vorsitzende geht über zum Punkt 2 der Tagesordnung. 2. Bericht des Bürgermeisters und Fragestunde gemäß 54 (4) GO Der Vorsitzende möchte zuerst die Beantwortung der Fragen der Prüfungsausschusssitzung vom durchgehen. Nachdem aber der Obmann des Prüfungsausschusses, GR Krump, nicht da ist, übergibt der Vorsitzende die Unterlagen dem Stellvertreter Herrn GR Alfred Konrad und beginnt aus dem Protokoll Nr.5 der Prüfungsausschusssitzung vorzulesen. Er gibt bekannt, dass der Obmann Herr Karl Krump, Herr Alfred Konrad, Herr Franz Gasteiner, Herr Bernhard Wöhrer und Herr Eberhard Grabner bei dieser Sitzung anwesend waren. Die Tagesordnungspunkte waren: 1.Feststellung der Beschlussfähigkeit 2.Rückstandsliste 3.Belegs- und Rechnungsprüfung zweiter Teil Gebührenhaushalt Allfälliges

3 3 / 11 Herr GR Konrad stellt die Fragen aus dem Protokoll Top 3 >Belegs- und Rechnungsprüfung<: Belegnummer 827: Warum wurde das Original Prüfungsgutachten ( 57a ) bei den Belegen abgelegt? Der Vorsitze verliest die Antworten: Wurde zwischenzeitlich gegen eine Kopie ausgetauscht. Das Original verbleibt bei den KFZ Papieren. Belegnummer 829: 511,18. Haftpflichtversicherung Traktor. Warum ist diese so hoch? Die verrechnete Prämie ist die zurzeit günstigste am Markt. Zumal hier nicht eine landw. Verwendung angenommen werden kann, da das Fahrzeug hauptsächlich für kommunale Arbeiten verwendet wird. (Prämienerhebung: zwischen 531 und 612 EUR p. a.) Belegnummer 840: 577,30 Rechnung Fa. Schartner Holzhandel. Stegbau für Tourismus und Fischerei. Wurde dieser Betrag an jenen weiterverrechnet? Wenn Nein, gibt es hierzu einen Gemeinderatsbeschluss? Woher stammt das Holz für den Schnitt? Dies wurde auf Antrag von Vbgm Haberl in der VST Sitzung einstimmig genehmigt. Woher das Holz kommt unbekannt! Belegnummer 501: Warum ist in der Zahlungsevidenzliste noch immer ein offener Betrag von 5.924,82 von der Firma Granit offen, der nicht bezahlt wird? Hierbei handelt es sich um einen lt. Meinung der Gemeinde zu viel verrechneten Betrag der mit Granit verhandelt wurde. Eine Löschung der Zahlungsvormerkung wurde zwischenzeitlich vorgenommen. Belegnummer z.b. 1031: Warum wird von der Bank Datenträgergebühr verrechnet? Es soll auf dem Verhandlungswege erreicht werden, dass diese entfallen. Hiezu wurde eine Anfrage an die RB Trieben, Herrn GL Mayr gestellt. Antwort: Guten Morgen Christoph, bei den von euch angeführten Datenträgergebühren handelt es sich um eine speziell auf externe Buchhaltungsprogramme abgestimmte Verrechnung. Die Gemeinde Gaishorn erfasst buchhalterische Agenden in der eigenen Software (GemSoft). Diese erfassten zahlungsverkehrsrelevanten Daten ( Gemeindeabgaben, FA, Lohnverrechnung,...) werden über das System Raiffeisen Electronic Banking zur Anweisung bzw. zum Einzug gebracht. Somit sind bereits in der Gemeinde Software erfasste Daten nicht nochmals im ELBA der Raiffeisenbank zu erfassen. Dies bedeutet eine erhebliche Zeitersparnis für die, mit dem Zahlungsverkehr beauftragten, Mitarbeiter der Gemeinde. Von der Leistung miterfasst sind ebenfalls die elektronische Rückkoppelung der Daten nach der erfolgten Transaktion in die Buchhaltung der Gemeinde. Für diese angebotenen Mehrleistungen entstehen der Raiffeisenbank ebenfalls Kosten, diese werden in der monatlichen Abrechnung mit einer Gebühr von

4 4 / 11 0,05 Euro je Buchung an die Gemeinde weiterverrechnet. Eine Reduktion der Gebühren bzw. ein Verzicht auf die Verrechnung ist aus den zuvor genannten Gründen nicht möglich. Für Rückfragen stehe euch ich bzw. Frau Iris Planitzer als Spezialistin für Electronic Banking gerne zur Verfügung. Um eine weiterhin gute Zusammenarbeit bemüht, Karl-Hans Mayr Der Vorsitzende sagt, dass in der Zwischenzeit diese Gebühren verdreifacht worden sind. dies jedoch aufgrund unserer Intervention zugenommen wurde. Herr GR Grabner sagt zu dieser Belegprüfung, dass sämtliche Überweisungen unter 5 Cent, wenn irgendwie möglich entfernt werden sollten, da dies ansonsten ein Verlustgeschäft ist. Der Vorsitzende nimmt dies zur Kenntnis und verliest Punkt 4 der Prüfungsausschusssitzung > Gebührenhaushalt 2014< Der Gebührenhaushalt 2014 ist für den PA nicht wirklich überprüfbar, weil keine Übersichtslisten vorhanden sind. Wir bräuchten hierzu z.b. eine Excel-Liste, die detailliert die Abgabenarten auflistet und deren Zahlung hierzu samt Abgabenpflichtigen. ( Name, Abgabenart, Betrag, Vorschreibungsdatum, Einzahlungsdatum, Belegnr.). Evt mit neuer Verwaltungssoftware möglich! Der Vorsitzende berichtet, dass in der vergangenen Woche im Kindergarten, Musikerheim und in der FF Gaishorn wieder eingebrochen wurde. Außer, einem ihm noch nicht bekannten Geldbetrag ist nur Sachschaden entstanden, der von der Versicherung gedeckt ist. Weiters gibt der Vorsitzende bekannt, dass die Rechnung, der im Sommer sanierte Stierleitn, inkl. der Quellenfassung bzw netto beträgt. Der Vorsitzende sagt, dass er ein Schreiben über die Endabrechnung der Sanierung des Rüsthauses der FF Gaishorn bekommen hat. Es wurde bereits ein Termin am Dienstag den mit Herrn Schweiger Thomas vereinbart, wo die ganzen Rechnungen saldiert und geprüft werden. Im Zuge dessen wird dann die Endabrechnung erstellt. Der Vorsitzende hat den Bericht beendet und kommt somit zur Fragestunde mit Beginn um 19:43: GR Konrad: Wie hoch ist die Anzahl der Urlaubtage der Gemeindearbeiter? Der Vorsitzende weist darauf hin, im nichtöffentlichen Teil darüber detailliert darüber zu Sprechen. GR Troicher: 1. Frage: Was ist mit den abgestellten Schrottautos im Ortsgebiet? Der Vorsitzende sagt, dass man dagegen nichts machen kann, solange diese auf privaten Grundstücken stehen. Bei Abstellung auf Gemeinde PP, kann man sie nur nochmals darauf ansprechen. 2.Frage: Was ist mit dem Bau neben dem Tennisplatz

5 5 / 11 Der Vorsitzende sagt, dass es sich hierbei um den Baubeginn des Carports von Herrn Grabner Eberhard handelt. Es wurde korrespondiert und um eine Einreichung des Bauvorhabens gebeten. Anschließend hat Herr Grabner eine Aktennotiz eingereicht, dies erst mit dem Bauakt abgleichen werden muss. GR Dominici: 1Frage: Die Straßenbeleuchtung entlang der Seestraße brennt ständig zwischen 20 Uhr und 3 Uhr in der Früh. Dies ist völlig unnötig und gehört abgedreht. Der Vorsitzende nimmt dies zur Kenntnis. 2Frage: Bei der Ortsbauernratssitzung in Treglwang wurde ein Landwirtschaftsförderungsprojekt in der neuen Gemeinde vorgestellt, dass von den Gemeinderäten in den jeweiligen Gemeinden beschlossen werden soll. Dieser Punkt befindet sich jedoch nicht auf der Tagesordnung, warum? Der Vorsitzende sagt, dass man bezüglich dieses Themas auf keinen grünen Zweig gekommen ist, da es sich hierbei doch um eine wesentliche Erhöhung des Betrages handelt. Weiters sagt der Vorsitzende, dass er heute nicht was beschließen kann, was der neue Gemeinderat zu verantworten hat. GR Grabner 1Frage:Stimmt es das wir ein neues Gemeindewappen bekommen? Der Vorsitzende sagt, dass man das alte Gemeindewappen mit nicht mehr führen darf und dies somit seine Gültigkeit verliert. Der neue Gemeinderat kann wieder um dasselbe Wappen ansuchen, es kann aber auch ein neues Wappen kreiert und eingereicht werden. 2:Frage:Wie ist der momentane Status mit der Volkschuldirektion? Der Vorsitzende sagt, dass der Status unverändert ist. Es wird vermutlich irgendwann im Frühjahr 2015 die Aufforderung zur Bewerbung geben. GR Kreuzbichler. 1Frage: Ist die Schneeräumung zu mir nach Hause wie gehabt? Der Vorsitzende bestätigt diese Frage mit einem JA. GR Kreuzbichler Und die Schneeräumung Gaishorn? Der Vorsitzende verweist auf den Tagesordnungspunkt >Personelles< im nicht öffentlichen Teil. 2.Frage: Was gibt es neues zum Thema Köberlbach? Der Vorsitzende sagt, dass es noch keine neuen Informationen darüber gibt, es liegt noch immer alles bei Bezirkshauptmannschaft Liezen auf. GK Kurz gibt die Kontostände bekannt: Kontostand ,69 Rücklage Haushalt allg.: ,00 Rücklage aus Wald ,94 Rücklage Kanal ,00 Ende der Fragestunde um 19:53 3. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung 04/2014 u. (öffentl. Teil) Dem Vorsitzenden liegen keine schriftlichen Einwände vor, geht somit davon aus, dass das Protokoll in Ordnung ist und gibt es zur Unterschrift durch. 4. Beratung und Beschluss für Totenbeschau und Bereitschaftsdienst Der Vorsitzende weist nochmals darauf hin, dass dieser Tagesordnungspunkt 4, der einge- schobene Punkt >Beratung und Beschluss für Totenbeschau und Bereitschaftsdienst< ist. Er erklärt, dass es in Zukunft keinen Distrikts- Arzt mehr geben wird und laut Gemeinde-

6 6 / 11 bund, Städtebund Landesgruppe der Stmk und der Ärtzekammer Stmk, die Durchführung der Totenbeschau, die Gemeindeärzte/ Ärzte im Bereitschaftsdienst übernehmender sol- len. Es wird also ein Vertrag zwischen Gemeinde und jedem einzelnen Arzt extra abgeschlossen. Ein vorliegender Mustervertrag, von Fr. Dr. Burgstaller wird vom Vorsitzenden vorgele- sen: Lt.Beilage GR Dominici fragt, ob diese Kosten von 160/pro Beschau weiterverrechnet werden? Das Vorsitzende sagt dazu, dass diese Kosten, laut Information des Gemeindebundes, Sache der Gemeinde sind und die Gemeinde somit auch zur Zahlung verpflichtet ist. Diese Kosten hat es schon immer gegeben. Dazu ist jedoch zu sagen, dass die Fallzahl in den letz- ten Jahren sehr gering war. Diese Kosten können auch nicht weiter verrechnet werden und sind auch nicht rückforderbar. Der Vorsitzende ersucht um Zustimmung des Vertrages von Fr. Dr. Burgstaller und gleich- zeitig um der Verträgen aller anderen Ärzte, die noch kommen. 9 Stimmen dafür 3 Stimmenthaltungen: GR Dominici, GR Grabner, GR Kreuzbichler 5. Beratung und Beschluss Vertrag mit Musikschule Liezen Das Schreiben von der Gemeinde Liezen über den Schulbesuch in der Musikschule Liezen wird vom Vorsitzenden vorgelesen: lt. Beilage Der Vorsitzende sagt, dass es in Liezen eine Schülerin/Erwachsene aus der Gemeinde Gaishorn gibt, für die bezahlt wird. Weiters fragt der Vorsitzende um Wortmeldungen dazu? keine Wortmeldungen Der Vorsitzende stellt den Antrag diesen Vertrag zu unterzeichnen und somit an die Stadtgemeinde Liezen zurückgeschickt werden kann. 6. Beratung und Beschluss diverse Änderungen im Rahmen der Gemeindestrukturreform a. Verlängerung des Kreditrahmens bis Der Vorsitzende erklärt, dass aufgrund der Tatsache, dass für das Jahr 2015 keine Voranschläge erstellt und beschlossen werden, laut Weisung des Landes, den bestehende Kreditrahmen für ein Monat, also bis zum zu verlängern. Diese Verlängerung ist im Gemeinderat zu beschließen. GR Dominici ist darüber verärgert und fragt warum man diesen Vertrag überhaupt beschließen soll? Er ist der Meinung, darum solle doch der Kommissär ab kümmern. Der Vorsitzende verliest daraufhin das Schreiben: lt.beilage Anschließend stellt Vorsitzender den Antrag dieser Forderung des Landes Stmk nachzukommen und diesen Vertrag über den Kassenüberziehungskredit bis zu verlängern 5 Stimmen dafür

7 7 / 11 7 Stimmenthaltungen: GR Dominici, GR Grabner, GR Kreuzbichler, GR Wohlmutter, GR Gasteiner, GR Haberl H, GR Wöhrer Der Vertrag ist abgelehnt b. Änderung Stichtag Endabrechnung Wasser und Kanal Der Vorsitzende erklärt, dass gemeinsam mit Treglwang die Vereinheitlichung >Endabrechnung Stichtage Wasser und Kanal < festgelegt werden soll. Treglwang hatte bisher Stichtag 1.7., und Gaishorn Im neuen Verwaltungsprogramm in Verbindung mit Wasserzähler.at, sind nur 4 Stichtage vorgesehen 1.1., 1.4., 1.7. und der Man hat sich im Vorfeld auf den geeinigt. Der Vorsitzende stellt den Antrag, als Vereinheitlichung den als Stichtag anzunehmen. c. Verordnung Lustbarkeitsabgabe Der Vorsitzende sagt, dass man sich auch hierüber vorab gemeinsam mit der Gemeinde Treglwang auf die eine, einfachste Lustbarkeitsabgabeverordnung geeinigt hat. Der Vorsitzende teilt Exemplare zur Durchsicht aus und weist darauf hin, dass man auch gewisse Sachen daran verändern kann. Das Wichtigste sei jedoch die Höhe dieser Lustbarkeitsabgabe und liest aus diesen Exemplar vor: lt Beilage Der Vorsitzende sagt, dass man diese Verordnung noch heuer in Kraft treten lassen soll. Nicht zu vergessen sei die Frist der 14-tägigen Kundmachung, dass würde also heißen, dass sich somit der noch ausgehen würde. Der Vorsitzende ersucht um Wortmeldungen. GR Konrad, möchte dazu eine Ausnahmeregelung beifügen. Sein Vorschlag ist, Automaten zur Ausübung von sportlichen Tätigkeiten, in den Vereinen der Gemeinde, auszunehmen. z.b.: Tennisvereine, Dartclub. Der Vorsitzende bittet um Wortmeldungen dazu. keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende stellt den Antrag um Beschluss der Lustbarkeitsabgabenverordnung in der vorliegenden Form mit der vom GR Konrad vorgebrachten Ausnahmeregelung. GR Wohlmutter meint dazu, dass dies jedoch ein sehr weitdehnbarer Begriff ist. Es entsteht darüber eine Diskussion. GR Haberl H. meint dazu, es sollten jene Automaten, die mit Geld zu füttern sind, nicht zu dieser Ausnahme gehören. Nach einer weiteren kurzen Diskussion darüber, stellt GR Konrad den Antrag, dass der Vorschlag angenommen wird, mit Ausnahme: Dartspiel Automaten, die der Verein für den laufenden Spielbetreib der Meisterschaftsspiele benötigt. Der Vorsitzende bittet um Abstimmung. 8 Stimmen dafür 4 Stimmenthaltungen: GR Haberl H, GR Dominici, GR, Grabner; GR Kreuzbichler d. Nominierung eines Beirates der Marktgemeinde Gaishorn

8 Der Vorsitzende erklärt nochmals, dass der jetzige Gemeinderat per aufgelöst wird. In den einzeln zugestellten Bescheiden des Landes Stmk der Abteilung 7, Anfang November, ist zu entnehmen, dass Hr. Grössing als Kommisär bestellt wird und sein Beirat, der Gemeindekassier der Gemeinde Treglwang, Herr Hannes Ronner sein wird. Die Vorsitzende sagt, dass die Marktgemeinde Gaishorn in dieser Anfangsphase der neuen Gemeinde somit nicht vertreten ist. Wie bekannt gibt es bereits einen GR-Beschluss, über dem im 22.Mai abgestimmt wurde. Hier hat man sich darauf geeinigt, dass, wenn keine Vertretung vom seitens des Landes Stmk bestimmt wird, von Gaishorn niemand entsandt wird. Laut Auskunft des Landes ist eine Nachnominierung bis möglich. Der Vorsitzende fragt, ob der Beschluss so bleiben soll, oder ob man sich nochmals über eine Nachnominierung Gedanken machen sollte? GR Dominici sagt, dass diesem Beschluss nichts hinzuzufügen ist. GR Wohlmutter findet, dass als Beirat der Gemeinde Gaishorn nur jemand in Frage kommen würde, der sich mit den Tätigkeiten in der Gemeinde Gaishorn auskennt. In diesem Falle kommt für GR Wohlmutter nur jemand aus dem Vorstand in Frage. Der Vorsitzende bietet um Abstimmung, ob diese Nachnominierung überhaupt sein soll. 8 / 11 6 Stimmen dafür 6 Stimmenthaltungen: GR Dominici, GR Grabner, GR Kreuzbichler, GR Konrad, GR Troicher, GR Gasteiner Antrag abgelehnt 7. Beratung und Beschluss Korrektur Flurbereinigung Viktor Schmid Der Vorsitzende liest ein Schreiben von Herrn Viktor Schmid, gerichtet an alle Fraktionsführer, vor: lt.beilage Der Vorsitzende bittet um Wortmeldungen.>keine Wortmeldungen Der Vorsitzende stellt den Antrag über Abstimmung bezüglich dem Ansinnen des vorgetragenen Schreibens, von Herrn Viktor Schmied. 8. Beratung und Beschluss Erweiterung Mappenberichtigung Gst.61 (Stocker Christine) Der Vorsitzende erinnert, dass in der Sitzung 04/2014 der einstimmige Beschluss über die Mappenberichtigung Gst.61 (Misthaufen)gefasst worden ist. Der Vorsitzende sagt, dass Frau Stocker um Abänderung dieses Beschlusses,in neu vermessener Form, ersucht. Er erklärt anhand eines Planes ihr Anliegen. Der Vorsitzende bittet um Wortmeldungen. GR Dominici sagt, dass, wenn die Straße in dieser Breite erhalten bleibt, dem Vorsitzende zustimmt. Der Vorsitzende bittet um Abstimmung. 9. Beratung und Beschluss Bebauungsplan Jetzgründe Der Vorsitzende gibt bekannt, dass im Rahmen der Anhörung zum Bebauungsplan Jetz Gründe, mit Frist , Einwendungen bei der Gemeinde eingegangen

9 sind. Diese wurden zur Einwendungsbehandlung an Herrn DI Vittinghoff weitergeleitet. Der Vorsitzende sagt, dass über jede Einwendung gesondert abzustimmen ist und in weiterer Folge, unter Punkt 9.b), über den Bebauungsplan abzustimmen ist. Folgende Stellungnahmen sind bei der Marktgemeinde Gaishorn am See eingelangt, und aus fachlicher Sicht werden zu deren Behandlung folgende Vorschläge gemacht: a)beschlussfassung über die Einwendungsbehandlung 1. Stmk Landesregierung, Abteilung 13, Bau- und Raumplanung, Schreiben vom mit der GZ: ABT / Zum Bebauungsplan Entwurf liegen folgende Einwendungen vor: 9 / 11 Unterpunkt 1: Im Flächenwidmungsplan Nr. 3.0 ist das Grundstück als Vorbehaltsfläche für den förderbaren Wohnbau festgelegt. Die geplante Bebauung mit 14 Einfamilienwohnhäusern steht dazu im Widerspruch. Vorschlag für die Einwendungsbehandlung: Dieser Einwendung wird teilweise stattgegeben und bei der nächsten Gelegenheit wird der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Gaishorn am See abgeändert. Im Sinne der aktuellen Beratungsergebnisse der Landesregierung wurde jenen Gemeinden die von Gemeindezusammenlegungen betroffen sind, abgeraten weitere Änderungen der Flächenwidmungspläne vorzunehmen und die Gemeindezusammenlegung abzuwarten. Die Marktgemeinde Gaishorn am See ist bestrebt diesen Standpunkt der Landesregierung umzusetzen. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan Jetz Gründe auch die Grundlage für die Umsetzung eines Geschossbaues sein könnte. In diesem Zusammenhang wird im Erläuterungsbericht der Verweis auf Einfamilienwohnhäuser ergänzt. Der Vorsitzende fragt um Abstimmung dieser Einwendungsbehandlung Unterpunkt 2: Der Widerspruch bezüglich der Straßenbreiten (Plandarstellung und Wortlaut) ist zu beheben. Der Vorsitzende liest aus der Einwendung des Landes vor: Die Plandarstellung liegt im Bereich der Breite der inneren Erschließungsstraße im Widerspruch zum Verordnungswortlaut. GR Dominici fragt, ob der Wortlaut oder der Plan angepasst werden muss? Der Vorsitzende sagt, dass darüber mit dem Planer nochmals gesprochen werden muss, da dies im Schreiben nicht hervor geht. Man einigt sich darauf, dass die breitere Variante gewählt wird. Der Vorsitzende bittet um Abstimmung über den Vorschlag für die Einwendungsbehandlung: 2. Haberl Martina, Aktenvermerk vom Unterpunkt 1 Die geplante Wasserleitung ist eine nicht genehmigte Wasserleitung. Vorschlag für die Einwendungsbehandlung: Dieser Einwendung wird stattgegeben, und es wird darauf hingewiesen, dass die Wasserleitung in Planung ist und für die Versorgung der geplanten Wohnhäuser

10 10 / 11 vorgesehen ist. Dieser Umstand wird im Planwerk zum Bebauungsplan richtig gestellt und dabei wird zum Ausdruck gebracht, dass es sich hierbei um eine geplante Wasserleitung handelt. Der Vorsitzende bittet wieder um Abstimmung. 11 Stimmen dafür 1 Stimmenthaltungen: GR Haberl W. Unterpunkt 2 Der bestehende Weg, Grundstück Nr. 980 darf nicht erweitert werden. Vorschlag für die Einwendungsbehandlung: Der Einwendung wird nicht stattgegeben. Für eine Erschließung des Gesamtareales, die dem Stand der Technik entspricht, ist eine Erweiterung der bestehenden Straße (Grundstück Nr.980) unbedingt erforderlich. Diese Erweiterung der Erschließungsstraße geht zu Lasten des Grundstückseigentümers des Grundstückes Nr. 924 der KG Gaishorn und dabei ist es geplant einen ca. 1,5 m breiten Streifen für die Erweiterung der Straße abzutreten. Erweiterung zu diesem Vorschlag für die Einwendungsbehandlung: Der Inhalt des Schreibens wird vom Gemeinderat der Marktgemeinde Gaishorn am See zur Kenntnis genommen. Der Vorsitzende bittet um Abstimmung. 3. Karin Wohlmutter, Aktenvermerk vom Unterpunkt 1 Die örtliche Wasserleitung, die im Plan ersichtlich gemacht wurde, wurde noch nicht errichtet. Vorschlag für die Einwendungsbehandlung: Der Einwendung wird stattgegeben, und es wird darauf hingewiesen, dass die Wasserleitung in Planung ist und für die Versorgung der geplanten Wohnhäuser vorgesehen ist. Dieser Umstand wird im Planwerk zum Bebauungsplan richtig gestellt und dabei wird zum Ausdruck gebracht, dass es sich hierbei um eine geplante Wasserleitung handelt. Der Vorsitzende bittet um Abstimmung. 4. Walpurga und Norbert Huber, Aktenvermerk vom Stimmen dafür 1Stimmenthaltungen: GR Haberl W. Unterpunkt 1 Die anfallenden Oberflächenwässer sind auf eigenen Flächen zu versickern. Vorschlag für die Einwendungsbehandlung: Dieser Einwendung wird stattgegeben, und es wird darauf hingewiesen, dass im Erläuterungsbericht dazu ausführliche Vorschriften - die dem Leitfaden der Landesregierung zur Ableitung von Oberflächengewässer entsprechen gemacht

11 wurden. Dazu zählt unter anderem die Vorschrift, dass die Regenwässer auf dem jeweiligen Bauplatz zu entsorgen sind. Der Vorsitzende ersucht um die Abstimmung der letzten Einwendung. 11 / 11 b)beschlussfassung Bebauungsplan Jetz Der Vorsitzende stellt den Antrag den Bebauungsplan Jetzt- Gründe in der Vorliegenden Form unter Berücksichtigung der jetzt behandelten Einwendungen zuzustimmen. GR Dominici unterbricht und fragt wie es mit den gesamten Erschließungskosten im Zusammenhang mit diesen Grundstücken aussieht. Der Vorsitzende sagt, dass diese Kosten der Bauwerber zu tragen hat. Der Vorsitzende bittet um Abstimmung seines gestellten Antrages. Der Vorsitzende sagt, dass der öffentliche Teil beendet ist, bedankt sich bei allen und wünscht allen Zuhörern ein gutes Nachhause kommen. Es folgt eine kurze Pause von 5 Min Ende des öffentlichen Teiles um Uhr Das öffentliche Protokoll besteht aus 11 Seiten Mediendatei abgelegt: S:\Dokumente\Gemeinsame Dokumente\Organe der Gemeinde\Gemeinderat\Aufzeichnungen\Aufzeichnungen 2014 Protokollverfasser: Maria Huber Vorsitzender: Schriftführer: Schriftführer: Schriftführer: Schriftführer:

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