Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis

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1 Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis Anmeldeformulare unter oder über die Kontaktstelle für Wissens- und Technologietransfer CWW, Henkestr. 91, Erlangen, Tel. (09131) , Fax (09131) , Aktuelle Entwicklungen im Insolvenzsteuerrecht 2016 Prof. Dr. Michael Fischer, FAU Erlangen-Nürnberg, Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, Frankfurt Samstag, 14. Mai 2016, 09:00 14:00 Uhr Das Seminar beschäftigt sich u.a. mit folgenden Themengebieten und Problemfeldern: - Steuerforderungen als Insolvenzforderungen - Abgrenzung Masseverbindlichkeiten/insolvenzfreies Vermögen - BMF-Schreiben zu 55 Abs. 4 InsO - Aufrechnung in der Insolvenz - umsatzsteuerrechtliche Organschaft - Verwertung von Sicherungsgut/Zwangsverwaltung - Update Sanierungserlass Prof. Dr. Michael Fischer ist seit August 2013 Inhaber des Lehrstuhls für Steuerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Schwerpunkt seiner Lehr- und Forschungstätigkeit bildet das nationale und internationale Steuerrecht. Er ist Verfasser des gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Abschnitts des von Vallender und Undritz herausgegebenen Bandes Praxis des Insolvenzrechts. Prof. Dr. Jan Roth ist Fachanwalt für Steuerrecht und Insolvenzrecht. Seit 2015 ist er Honorarprofessor an der Christian-Albrecht-Universität Kiel. Sein Buch Insolvenzsteuerrecht ist Ende 2015 in vollständig überarbeiteter 2. Auflage im Otto Schmidt Verlag erschienen.

2 Samstag, 14. Mai 2016, 09:00 14:00 Uhr Prof. Dr. Michael Fischer, RA Prof. Dr. Jan Roth (einschl. Getränke, Snacks, Seminarunterlagen) Vertragsgestaltung für Industrie und Wirtschaft Dr. Eric Wagner, Gleiss Lutz Samstag, 18. Juni 2016, 09:00 14:00 Uhr Dieser Kurs richtet sich an interessierte Juristen, die sich z.b. als externe Rechtsberater oder Inhouse-Counsel für den Bereich der Vertragsgestaltung im nationalen und internationalen Umfeld interessieren. Im Fokus steht dabei die rechtssichere Gestaltung von Vertragsbeziehungen mit Zulieferern, Dienstleistern und Kunden im Inund Ausland. Inhalte des Kurses sind unter anderem: - Richtiger Aufbau komplexer Verträge - Inhalt von Verträgen wann, was, wie, warum regeln? - Besondere Vertragstypen - Verträge im internationalen Umfeld - Common-Law vs. Civil-Law-Verträge - Musterklauseln und Nutzung englischer Fachterminologie - Besonderheiten bei Standard- und Musterverträgen Dr. Eric Wagner ist spezialisiert auf Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit, insbesondere im Bereich Commercial. Er vertritt Mandanten regelmäßig in streitigen Auseinandersetzungen vor deutschen staatlichen Gerichten und internationalen Schiedsgerichten. Zusätzlich verfügt er über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrung bei der Gestaltung komplexer zivilrechtlicher Verträge, im Vertriebsrecht sowie im Produkthaftungsrecht. Zu seinen Mandanten zählen zahlreiche DAX-30 Unternehmen, in- und ausländische Großkonzerne sowie namhafte Mittelständler. Eric Wagner ist seit 2006 als Rechtsanwalt zugelassen war als als Foreign Attorney bei der Kanzlei Cravath, Swaine & Moore in New York tätig. Seit Anfang 2013 ist er Partner bei Gleiss Lutz. Seit 2010 ist er zudem Lehrbeauftragter und Prüfer für Prozessrecht/ Internationales Schiedsverfahrensrecht an der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg, seit 2011 zusätzlich auch für Internationales Vertragsrecht. Eric Wagner ist Mitglied der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS), der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS 40), der Arbeitsge-

3 meinschaft für Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV und der Deutschen Gesellschaft für Vertriebsrecht (DGRVR). Samstag, 18. Juni :00 14:00 Uhr Juridicum der Universität, Sitzungssaal Dr. Eric Wagner Teilnahmegebühr: 150 ; 90,- ermäßigt für Rechtsreferendare Strafverteidigung und EMRK Prof. Dr. Robert Esser, Universität Passau Freitag, 24. Juni 2016, 13:00 19:00 Uhr Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist in den letzten Jahren ein gelebter Bestandteil des deutschen Strafprozesses geworden. Das Seminar richtet sich an Strafverteidiger, die das Verteidigungspotential der EMRK für ihre Mandate nutzen wollen. Vermittelt werden alle Kenntnisse, die für eine erfolgreiche Individualbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nötig sind. Dazu gehören u.a. eine Darstellung des Ablaufs des Verfahrens nach Eingang der Beschwerde, eine Übersicht über mögliche Entschädigungsleistungen, die Möglichkeit einstweiligen Rechtsschutzes und eine Einschätzung über die entstehenden Kosten des Verfahrens. Ausführlich behandelt werden die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Individualbeschwerde (u.a. Vollmacht, Erschöpfung des nationalen Rechtsschutzes, 6- Monats-Frist, Form der Beschwerde, Verfahrenssprache). Darüber hinaus wird die für die Strafverteidigung praktisch bedeutsame aktuelle Rechtsprechung des EGMR dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele analysiert, u.a. zum Recht auf effektive Verteidigung (Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK), zum Konfrontationsrecht (Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK) und zum Recht auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5 EMRK). Zur praktischen Umsetzung des Erlernten erfolgt eine Einführung in die elektronische Suchmaske der EGMR-Judikatur (HUDOC). Prof. Dr. Esser ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht der Universität Passau und Leiter der Forschungsstelle HRCP (Human Rights in Criminal Procee-

4 dings Menschenrechte im Strafverfahren). Er ist außerdem Mitherausgeber des StPO-Großkommentars Löwe-Rosenberg und kommentiert dort in der derzeit aktuellen 26. Auflage die EMRK und den IPBPR (Band 11; 2012). Vor dem EGMR vertritt er Mandanten im Verfahren der Individualbeschwerde (Art. 34 EMRK) und ist durch vielfache Veröffentlichungen zum Thema besonders ausgewiesen. Hinweis zu 15 FAO: Die Fortbildungsveranstaltung umfasst fünf Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung Freitag, 24. Juni Uhr Prof. Dr. Robert Esser Neueste Entwicklungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Strafrecht Professor Dr. Christian Jäger, Universität Erlangen-Nürnberg Freitag, 22. Juli 2016, 13:00 19:00 Uhr Die tägliche Praxis der Strafverteidigung setzt notwendig die Kenntnis der neuesten Rechtsprechungsentwicklungen voraus. Das Seminar richtet sich daher an Strafverteidiger/innen, die sich über den Stand der neuesten Rechtsprechung im materiellen Strafrecht sowie die sich hieraus ergebenden Verteidigungsansätze informieren wollen. Vermittelt werden die Kenntnisse zum materiellen Recht anhand aktueller Rechtsprechung. Im Fokus stehen dabei neben dem Allgemeinen Teil des Strafrechts zentrale praxisrelevante Delikte des Besonderen Teils: Entscheidungen aus den Bereichen der Tötungs- und Körperverletzungsdelikte werden ebenso behandelt wie die höchstrichterliche Rechtsprechung zu den Vermögensdelikten (insbesondere 263, 266 StGB) oder zu den Straßenverkehrsdelikten. Darüber hinaus werden auch Randgebiete mit einbezogen, soweit sie für die Strafverteidigung von Interesse sein können. Dies gilt etwa für die verteidigungsrelevanten Gebiete des Medizinstrafrechts. Professor Dr. Christian Jäger ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Medizinstrafrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg. Er ist Autor der beiden Lehrbücher Examens-Repetitorium Strafrecht AT und BT sowie Mitautor mehrerer Kommentare zum Straf- und Strafprozessrecht.

5 Freitag, 22. Juli :00 19:00 Uhr Prof. Dr. Christian Jäger Einführung in das türkische Zivilrecht RA Dr. Ali Yarayan Freitag, 12. August 2016, 09:00 15:00 Uhr Die deutsch-türkischen Rechtsbeziehungen sind bekanntlich sehr intensiv. Dies gilt nicht nur im Unternehmensbereich, sondern auch hinsichtlich Privatpersonen. So bestehen etwa viele Ehen und Verwandtschaftsverhältnisse zwischen Deutschen und Türken. Dies gilt gleichermaßen für beide Länder, als es gemischte Ehen sowohl in Deutschland als auch der Türkei gibt. All diese Personen haben rechtliche Berührungspunkte bzw. Fragestellungen mit dem Familienrecht, Erbrecht und Internationalen Privatrecht sowohl der Bundesrepublik Deutschland als auch der Türkei. Der in diesen Rechtsgebieten in Deutschland tätige Praktiker kann sich in dieser Fortbildungsveranstaltung einen Überblick zum türkischen Rechtssystem sowie dem Familien- und Erbrecht verschaffen, die zwei Bücher des Türkischen Zivilgesetzbuches darstellen. Ziel der Veranstaltung ist neben der Verschaffung dieses rechtlichen Überblickes insbesondere auch die Vermittlung der türkischen Rechtssprache, um etwa im Mandantengespräch die richtigen türkischen Rechtstermini verwenden zu können. Die Einführung in das türkische Zivilrecht wird daher in türkischer Sprache gehalten, weshalb die Kenntnis der türkischen Sprache in Wort und Schrift notwendig ist. Übersetzungen wichtiger Rechtstermini in die deutsche Sprache werden genannt. Da gelegentliche Rechtsvergleichungen zum deutschen Recht vorgenommen werden, wird darum gebeten, den Gesetzestext zum BGB ebenfalls mitzubringen. Dr. Ali Yarayan ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Geschäftsführender Leiter der Forschungsstelle für türkisches Recht an der Universität Erlangen- Nürnberg und Experte der türkischen Delegation der EU-Kommission. Hinweis: Eine Teilnahmebescheinigung

6 Freitag, 12. August :00 15:00 Uhr RA Dr. Ali Yarayan Weiterer Hinweis: Am 13. August 2016 findet eine weitere Veranstaltung zum türkischen Recht statt. Gehalten wird diese von Herrn Prof. Dr. Kemal Şenocak zum Thema Einführung in das türkische Wirtschaftsrecht. Beim Besuch von Folgeveranstaltungen innerhalb desselben Kalenderjahres wird für jede weitere Veranstaltung nur ein Teilnehmerbeitrag von 100 anstelle von 150 angesetzt. Einführung in das türkische Wirtschaftsrecht Prof. Dr. Kemal Şenocak Samstag, 13. August 2016, 9:00 15:00 Die Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und der Türkei haben ein beträchtliches Maß angenommen, als etwa im März 2013 der Import türkischer Güter in Deutschland Mrd. Dollar betrug; der Export betrug im gleichen Zeitraum Mrd. Dollar (siehe hierzu Zu beobachten ist auch, dass die Anzahl von Unternehmensgründungen deutscher und türkischer Unternehmen im jeweils anderen Land deutlich angestiegen ist mit der Folge und dem Bedürfnis, die Rechtssysteme beider Länder eingehend kennen zu lernen. Schließlich ist die Grundlage einer Investitionsentscheidung neben der Wirtschaftlichkeit auch das Vertrauen in die Politik und das Rechtssystem des Investitionslandes. Der in Deutschland im Bereich des deutschen und türkischen Wirtschaftsrechts interessierte bzw. tätige Praktiker kann sich in dieser Fortbildungsveranstaltung einen Überblick zum türkischen Rechtssystem sowie dem türkischen Wirtschaftsrecht, insbesondere zu den Gesellschaftsformen der Aktiengesellschaft und der Limited verschaffen. Ziel der Veranstaltung ist neben der Verschaffung dieses rechtlichen Überblickes insbesondere auch die Vermittlung der türkischen Rechtssprache, um etwa im Mandantengespräch die richtigen türkischen Rechtstermini verwenden zu können. Die Einführung in das türkische Wirtschaftsrecht wird daher in türkischer Sprache gehalten, weshalb die Kenntnis der türkischen Sprache in Wort und Schrift notwendig ist. Übersetzungen wichtiger Rechtstermini in die deutsche Sprache werden genannt. Da gelegentliche Rechtsvergleichungen zum deutschen Recht vorgenommen werden, wird darum gebeten, den Gesetzestext zum HGB, GmbHG und AktG ebenfalls mitzubringen.

7 Prof. Dr. Kemal Şenocak, Professor an der Ankara-Universität, Dekan an der Inönü- Universität Malatya, Gastprofessor an der Forschungsstelle für türkisches Recht der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Samstag, 13. August :00 15:00 Uhr Prof. Dr. Kemal Şenocak Weiterer Hinweis: Am 12. August 2016 findet bereits eine Veranstaltung zum türkischen Recht statt. Gehalten wird diese von Herrn RA Dr. Ali Yarayan zum Thema Einführung in das türkische Zivilrecht. Beim Besuch von Folgeveranstaltungen innerhalb desselben Kalenderjahres wird für jede weitere Veranstaltung nur ein Teilnehmerbeitrag von 100, anstelle von 150 angesetzt. Schnittpunkte zwischen Gesellschaftsrecht und Steuerrecht Prof. Dr. Georg Crezelius, Linklaters, Dr. Thomas Wachter, Notar München Samstag, 10. September 2016, 09:00 14:00 Uhr Zwischen Gesellschaftsrecht einerseits und Steuerrecht andererseits bestehen vielfache Querbeziehungen, die in der Praxis oft vernachlässigt werden. Insbesondere Gesellschaftsverträge sind ohne Berücksichtigung der steuerrechtlichen Konsequenzen kaum zu gestalten. Die Veranstaltung wird aktuelle gesellschaftsrechtliche Fragen mit ihren steuerrechtlichen Folgen bzw. aktuelle Steuerrechtsprobleme vor dem Hintergrund ihrer gesellschaftsrechtlichen Vorfragen darstellen. Prof. Dr. Georg Crezelius war bis 2013 Inhaber des Lehrstuhls für Steuerrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg und ist nun als Of Counsel bei der Sozietät Linklaters tätig. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen u. a. Gesellschaftsrecht sowie Konzernsteuer- und Bilanzrecht. Dr. Thomas Wachter ist Notar in München.

8 Samstag, 10. September :00 14:00 Uhr Prof. Dr. Georg Crezelius, Dr. Thomas Wachter (einschl. Getränke, Snacks, Seminarunterlagen) Einführung in die VOB/B Prof. Dr. Jürgen Stamm, Universität Erlangen-Nürnberg Freitag, 23. September 2016, 09:00 15:30 Uhr Die Kenntnis der VOB/B ist für die Bauvertragspraxis unverzichtbar. In der Ausbildung besteht hingegen leider kaum die Gelegenheit, dieses Rechtsgebiet zu vermitteln. Diese Lücke will die Veranstaltung schließen, indem sie ausgehend vom Werkvertragsrecht des BGB einen Überblick über die Strukturen und die wichtigsten Regelungsmaterien der VOB/B liefert. Zugleich weist der Dozent, der selbst als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht tätig war, auf die häufigsten Anwendungsfehler in der Praxis hin. Kernthemen der Blockveranstaltung sind: - Herkunft, Rechtsnatur, Anwendungsbereich und Aufbau der VOB/B - Vergütungsansprüche im System der VOB/B (insbes. sog. Nachträge) - Mängelrechte nach der VOB/B Prof. Dr. Jürgen Stamm verfügt über eine langjährige Erfahrung als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Insolvenzrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählt das private Bau- und Bauprozessrecht, zu dem er durch zahlreiche Veröffentlichungen in Erscheinung getreten ist. Freitag, 23. September :00 15:30 Uhr Prof. Dr. Jürgen Stamm (einschl. Getränke, Snacks, Seminarunterlagen)

9 Aktuelle Rechtsprechung zum Firmenrecht, GmbH-Recht, Aktienrecht, Personengesellschaftsrecht und Verfahrensrecht Dr. Dr. Christian Schulte, M.A., Richter im Handelsregister des AG Berlin- Charlottenburg, Prof. Dr. Peter Ries, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, zugleich Richter im Handelsregister des AG Berlin-Charlottenburg Freitag, 23. September 2016, 13:30 18:45 Uhr Juridicum der Universität, Raum JDC 1.281, Das Seminar beschäftigt sich u.a. mit folgenden Themengebieten und Problemfeldern: Neues aus dem Firmenrecht Entscheidungen zum Recht der Personenhandelsgesellschaften und zum Verfahrensrecht Aktuelle Rechtsprechung zu GmbH und UG (haftungsbeschränkt) Aktuelle Rechtsprechung zum Aktienrecht, Umwandlungsrecht und Unternehmensvertragsrechts Dr. Dr. Christian Schulte, M.A., ist Richter im Handelsregister des AG Berlin- Charlottenburg. Prof. Dr. Peter Ries leitet die Professur für Bürgerliches Recht mit dem Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht unter Einschluss der einschlägigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Er ist zugleich Richter im Handelsregister. Beide Dozenten führen regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zu Themen aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht im gesamten Bundesgebiet durch. Freitag, 23. September :30 18:45 Uhr Juridicum der Universität, Raum JDC Dr. Dr. Christian Schulte, Prof. Dr. Peter Ries Teilnahmegebühr: 150 ; 90,- ermäßigt für Rechtsreferendare

10 Weiterer Hinweis: Am 24. September 2016 findet eine weitere Veranstaltung zu diesem Themengebiet statt. Gehalten wird diese von Herrn Dr. Dr. Christian Schulte, M.A. & Prof. Dr. Peter Ries zum Thema Probleme rund um die GmbH und Auslandsbezüge im Gesellschaftsrecht. Beim Besuch von Folgeveranstaltungen innerhalb desselben Kalenderjahres wird für jede weitere Veranstaltung nur ein Teilnehmerbeitrag von 100 anstelle von 150 angesetzt. Probleme rund um die GmbH und Auslandsbezüge im Gesellschaftsrecht Dr. Dr. Christian Schulte, M.A., Richter im Handelsregister des AG Berlin- Charlottenburg, Prof. Dr. Peter Ries, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, zugleich Richter im Handelsregister des AG Berlin-Charlottenburg Samstag, 24. September 2016, 09:00 15:00 Uhr Das Seminar beschäftigt sich u.a. mit folgenden Themengebieten und Problemfeldern: Probleme bei Gründung und Gesellschaftsvertragsänderungen der GmbH und der UG (haftungsbeschränkt) Kapitalerhöhungen bei GmbH und UG (haftungsbeschränkt) aktuelle Probleme des Firmenrechts Praxisprobleme der Gesellschafterliste Löschungsverfahren nach 394 FamFG und Nachtragsliquidation Der Auslandsbezug bei der anwaltlichen Vorbereitung von Beurkundungen im Gesellschaftsrecht (mögliche Fallgestaltungen im Überblick) Problemfelder bei Konstellationen mit Auslandsbezug (Vertretungsnachweise, im Ausland beurkundete Abtretungen) Die ausländische Zweigniederlassung (Errichtung, Veränderungen) Innereuropäische Verschmelzung / Sitzverlegung (Überblick) Dr. Dr. Christian Schulte, M.A., ist Richter im Handelsregister des AG Berlin- Charlottenburg. Prof. Dr. Peter Ries leitet die Professur für Bürgerliches Recht mit dem Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht unter Einschluss der einschlägigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Er ist zugleich Richter im Handelsregister.

11 Beide Dozenten führen regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zu Themen aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht im gesamten Bundesgebiet durch. Samstag, 24. September :00 15:00 Uhr Juridicum der Universität, Sitzungssaal Dr. Dr. Christian Schulte, Prof. Dr. Peter Ries Teilnahmegebühr: 150 ; 90,- ermäßigt für Rechtsreferendare Weiterer Hinweis: Am 23. September 2016 findet eine weitere Veranstaltung zu diesem Themengebiet statt. Gehalten wird diese von Herrn Dr. Dr. Christian Schulte, M.A. & Prof. Dr. Peter Ries zum Thema Aktuelle Rechtsprechung zum Firmenrecht, GmbH-Recht, Aktienrecht, Personengesellschaftsrecht und Verfahrensrecht. Beim Besuch von Folgeveranstaltungen innerhalb desselben Kalenderjahres wird für jede weitere Veranstaltung nur ein Teilnehmerbeitrag von 100 anstelle von 150 angesetzt. Aktuelle Rechtsfragen des Bank- und Kapitalmarktrechts Professor Dr. Robert Freitag, Maître en droit (Bordeaux), Universität Erlangen-Nürnberg Professor Dr. Klaus-Ulrich Schmolke, LL.M. (NYU), Universität Erlangen-Nürnberg Freitag, 14. Oktober 2016, 9:00 15:00 Uhr Die Veranstaltung befasst sich u.a. mit folgenden Problemfeldern: - Das neue Verbraucherkreditrecht nach der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie - Haftung wegen fehlerhafter Anlageberatung nach WpHG (alt) und dem Referentenentwurf für einen Finanzmarktnovellierungsgesetz (FimanoG) - Anlageprodukthaftung nach der PRIIPS-Verordnung - Aktuelle Rechtsprechung zur Prospekthaftung Bank- und Kapitalmarktrecht sind derzeit Gegenstand zahlreicher europäischer und nationaler Gesetzgebungsvorhaben, die im Fall ihrer Umsetzung die künftige Rechtspraxis erheblich beeinflussen werden. Im Verlauf der Veranstaltung sollen

12 aktuelle Rechtsentwicklung und Legislativprojekte vorgestellt, erläutert und in ihren Auswirkungen auf die praktische Rechtsanwendung analysiert werden. Prof. Dr. Robert Freitag ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches, Europäisches und Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg. Er publiziert regelmäßig zu gesellschaftsrechtlichen Themen und ist Mitverfasser des Dritten Bandes des Münchener Handbuchs des Gesellschaftsrechts (GmbH). Prof. Dr. Klaus-Ulrich Schmolke ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg. Er beschäftigt sich regelmäßig mit Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Freitag, 14. Oktober :00 15:00 Uhr Juridicum der Universität, Sitzungssaal Prof. Dr. Robert Freitag, Maître en droit (Bordeaux) Prof. Dr. Klaus-Ulrich Schmolke, LL.M. (NYU) Teilnahmegebühr: 150 ; 90,- ermäßigt für Rechtsreferendare Ärzteberatung 2016/2017 Dr. jur. Lars Lindenau, Rechtsanwalt Erlangen Freitag, 18. November 2016, 09:30 16:00 Uhr Dieser Praktikerworkshop richtet sich an alle in der Ärzteberatung interdisziplinär tätigen Rechtsanwälte und Steuerberater unabhängig vom jeweiligen Erfahrungsstand. Mit dem Unternehmen Arztpraxis sind für den Steuerberater und Anwalt weitergehende Anforderungen als bislang verbunden, die Wechselwirkungen aus Vertragsarzt- und Berufsrecht, Zivil- und Gesellschaftsrecht sowie dem Steuerrecht zu erkennen und in der Praxis anzuwenden. Entsprechen die bisherigen Praxisgestaltungen noch dem aktuellen rechtlichen und steuerlichen Standards? Was ist bei Praxisübernahmen und zusammenschlüssen zu beachten? Der Workshop versucht, Antworten zu entwickeln und die Teilnehmer interdisziplinär einzubinden. Schließlich sind die aktuelle finanzgerichtliche Rechtsprechung und die Äußerungen der Finanzverwaltung zu berücksichtigen. Dr. jur. Lars Lindenau ist Rechtsanwalt bei ETL Rechtsanwälte GmbH, Erlangen.

13 Freitag, 18. November :30 16:00 Uhr Dr. jur. Lars Lindenau

Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis

Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis Anmeldeformulare unter http://www.arap.jura.uni-erlangen.de/veranstaltung-f.htm oder über die Kontaktstelle wtt/cww Henkestr.

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