Landesverwaltungsamt Berlin
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- Fritz Berndt Baum
- vor 9 Jahren
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1 Landesverwaltungsamt Berlin Service- und Systemunterstützungs-Center (SSC) Landesverwaltungsamt Berlin Berlin (Postanschrift) IPV anwendende Stellen GeschZ (Bei Antwort bitte angeben) PS IPV Dienstgebäude Berlin-Wilmersdorf Fehrbelliner Platz Berlin Fragen zum Inhalt per Hotline-Anfrage an die unten angegebene -Adresse IPV Rundschreiben Nr Betr.: Änderungen/Hinweise zum Kalendermonat September Vermittlung (030) Intern Fax (030) Adresse [email protected] ( -adresse nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur) Datum Übersicht der Themenkomplexe 1 Allgemeines Transporttermin September Systemsperre IPV-Rundschreiben BerlBesNG 1. Fassung Abrechnungskalender Datenaustausch zwischen den nach 10a Abs. 1a EStG zuständigen Stellen und der ZfA (Riester-Rente) 3 2 Personal- / Versorgungsadministration und Zeitwirtschaft Infotyp Mitteilungen (IT 0128) Infotyp ADT (IT 0783) VL-AG-Anteil im Sabbatical bei teilzeitschäftigten Beamten/innen VL-AG-Anteil für Anwärter lebensälter Korrekturen der Rundungsanpassungen zum BerlBVAnpG 2010/ Meldung von Kapitalleistung an die Krankenkasse Korrekturen der Rundungsanpassungen zum BerlBVAnpG 2010/ Neuer Grund Eintritt Versorgung Bezeichnungsänderungen der Rechtsgrundlagen Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) Meldeverfahren Entgeltersatzleistungen (EEL) DEÜV neuer Meldeschlüssel Neue Krankenkassenschlüssel Jahressonderzahlung Verkehrsverbindungen: U-Bahn Fehrbelliner Platz Bus 101, 104, 115 Eingang: Tordurchfahrt Württembergische Str. Sprechzeiten: Zahlungen bitte bargeldlos Montag, Dienstag und Freitag an die Landeshauptkasse von 9-12 Uhr Berlin und nach Vereinbarung Intranet: Geldinstitut Postbank Berlin Berliner Bank Berliner Sparkasse Landeszentralbank Kontonummer Bankleitzahl
2 IPV Rundschreiben Zwangsrückrechnung ab Tariferhöhung für Polizeikraftfahrer zum Pauschale Zeitzuschläge im Krankengeldzuschussberechnung Durchschnittsberechnung nach 21 TV-L Rufbereitschaften Pauschal- und Polizeikraftfahrer Durchschnitt für Zeiten der Entgeltfortzahlung Abbruch der Abrechnung beim untermonatlichen Wechsel in die Freizeitphase Vertretungsentschädigung für Pauschalkraftfahrer Korrektur von Beträgen Dynamische Besitzstandszulage gem. 9 TVÜ-L Tariferhöhung in 08. bzw. in Altersteilzeit Fehlerhafte Stundensatzberechnung Rufbereitschaft Schnee/Glätte Jährliche Einmalzahlung bei einem Tarifwechsel in der Freizeitphase Sonderzahlung beim Austritt Abbruch der Abrechnung beim untermonatlichen Wechsel in die Freizeitphase Zusatzurlaub für Wechsel-/Schichtarbeit für Personalfälle mit Lohnartengenerierung aus der maschinellen Zeitwirtschaft Ad-hoc-Query Freie Suche 13 3 Abrechnungssachbearbeitung Personalabrechnung Tarif 30 in PuSta-Schnittstelle Erweiterung um Haushaltsdaten Download der Kindergeldstatistik - NUR FÜR SAPGUI Meldeverfahren Entgeltersatzleistungen (EEL) Ad-hoc-Query Freie Suche 14 4 Stellenwirtschaft und Stellenplanung Registerkarte ADT (IT 1513) Hinweise zum Stellenplandruck von der Senatsverwaltung für Finanzen Freie Suche Registerkarte Änderungsgründe (IT 9507) 15 5 Anwendungssystembetreuung Ad-hoc-Query Besondere Hinweise Infotyp Statistik (IT 0033) Infotyp Zuschläge 50a, b, d, e BeamtVG (IT 0790) Freie Suche Besondere Hinweise Infotyp Haushaltsinformation (IT 9508) Infotyp Statistik (IT 0033) Infotyp Stellenvermerk (PBC) (IT 1509) Infotypen mit Betragsfeldern Infotypen, die mit einem Stichtag aufgegeben werden Infotypen mit vererbten Feldern InfoSet PA_FREIE SUCHE_VADM (Versorgungsadministration) 17 - Seite 2 -
3 1 Allgemeines 1.1 Transporttermin September 2011 Die Systemanpassungen werden am in die produktiven Systeme Z01 und S01 transportiert. 1.2 Systemsperre Wegen grundlegender SAP-Systemanpassungen werden die produktiven Systeme Z01 und S01 voraussichtlich am Freitag, den ganztägig gesperrt sein. 1.3 IPV-Rundschreiben BerlBesNG 1. Fassung Das IPV-Rundschreiben BerlBesNG 1. Fassung wurde am veröffentlicht. 1.4 Abrechnungskalender 2012 Mit der Anlage 3 zu diesem Rundschreiben wird der Entwurf des Abrechnungskalenders für das Jahr 2012 vorab zur Kenntnis gegeben. Der vollständige Abrechnungskalender wird nach Abstimmung mit dem ITDZ veröffentlicht. 1.5 Datenaustausch zwischen den nach 10a Abs. 1a EStG zuständigen Stellen und der ZfA (Riester-Rente) In der ASB-Runde am wurde folgendes berichtet: Die Datenstruktur seitens der ZfA lässt zur Zeit keine Anbindung des Landes Berlin an die ZfA zu, da die Zuordnung von Rückmeldungen an die einzelnen Arbeitgeber nicht möglich ist. Es wurde ein Entwicklungsantrag an die ZfA gestellt. Bezüglich der Meldungen für das Beitragsjahr 2011 ab kann noch keine verbindliche Aussage getroffen werden. Mit Schreiben vom wurde der vom LVwA gestellte Entwicklungsantrag von der ZfA abgelehnt. Dies bedeutet, dass die Meldungen für das Beitragsjahr 2011 weiterhin über Internetverbindung abzusetzen sind. Über das Vorgehen für die Beitragsjahre 2012 ff ist noch nicht entschieden. - Seite 3 -
4 2 Personal- / Versorgungsadministration und Zeitwirtschaft Infotypen 2.1 Infotyp Mitteilungen (IT 0128) Auf Anforderung der Senatsverwaltung für Justiz wurde für den Infotyp Mitteilungen (IT 0128), Subtyp 1 Allgemeine Mitteilungen ein neuer Text unter folgendem Titel zur Verfügung gestellt: Textname: Z_IPV Zuständigkeitsübertragung der Familienkasse d. Justiz an d. LVwA Zuständigkeitsänderungen Kurztitel: Neue Zuständigkeit für Kindergeldzahlungen 2.2 Infotyp ADT (IT 0783) s. Ausführungen zu Tz. 4.1 Besoldung 2.3 VL-AG-Anteil im Sabbatical bei teilzeitschäftigten Beamten/innen Auf Grund einer Hotlinemeldung wurde festgestellt, dass die anteilige Kürzung der vermögenswirksamen Arbeitgeberleistung bei teilzeitbeschäftigten Beamten/innen im Zeitraum des Sabbaticals fehlerhaft erfolgt. Die vermögenswirksame Leistung ist hier zunächst um den Beschäftigungsgrad und anschließend um den Prozentsatz des Sabbaticals zu kürzen. Die Systemeinstellungen wurden rückwirkend zum korrigiert. Für die betroffenen Personalfälle ist ein Rückrechnungsanstoß mit der Lohnart 9010 Anstoss Rückrechnung im Infotyp Ergänzende Zahlung (IT 0015) zum zu setzen. 2.4 VL-AG-Anteil für Anwärter lebensälter Auf Grund einer Hotlinemeldung wurde festgestellt, das bei der maschinellen Berechnung der vermögenswirksamen Arbeitgeberleistung für Beschäftigte in dem Mitarbeiterkreis 1U Anwärter lebensälter die Prüfung auf die Höhe der Anwärterbezüge von 971,45 fehlerhaft erfolgt. Die Systemeinstellungen wurden rückwirkend zum korrigiert. Für die betroffenen Personalfälle ist ein Rückrechnungsanstoß mit der Lohnart 9010 Anstoss Rückrechnung im Infotyp Ergänzende Zahlung (IT 0015) zum zu setzen. - Seite 4 -
5 2.5 Korrekturen der Rundungsanpassungen zum BerlBVAnpG 2010/2011 Wie in Tz des IPV-RS mitgeteilt, wurden bestimmte Beträge von SenInnSport korrigiert und im IPV-System angepasst. Inzwischen erfolgte eine weitere (Rück)Korrektur (GVBl. vom ). Daher werden die Beträge in IPV nun erneut geändert. Die Korrekturen bewegen sich im Centbereich. Für alle Besoldungsfälle, die übergeleitet werden, erfolgt die Korrektur nach der Überleitung automatisch. Für die übrigen Besoldungsfälle ist eine individuelle Rückrechnung anzustoßen. Dazu steht in den Bereichmenüs ZPER und ZABR der Report Anlegen von Lohnarten im IT 0015 zur Verfügung. Für Versorgungsfälle wird vom SSC maschinell eine Nachberechnung ab angestoßen. Versorgung 2.6 Meldung von Kapitalleistung an die Krankenkasse Versorgungsbezüge, die als Kapitalleistung gezahlt werden, oder laufende Bezüge, die durch eine Kapitalisierung in voller Höhe oder teilweise abgelöst werden, sind gemäß 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V beitragspflichtig und im Rahmen des maschinellen Zahlstellenverfahren der Krankenkasse zu melden. Für diesen Sachverhalt wurde der neue Infotyp Kapitalleistung (IT 0942) zur Verfügung gestellt. Mit diesem Infotyp erfolgt lediglich die Meldung an die Krankenkasse, die Auszahlung an den Versorgungsempfänger ist separat zu erfassen. Die Beschreibung des Infotyp Kapitalleistung (IT 0942) wird mit der nächsten Ergänzungslieferung zum Anwenderhandbuch veröffentlicht. 2.7 Korrekturen der Rundungsanpassungen zum BerlBVAnpG 2010/2011 s. Ausführungen zu Tz.: Neuer Grund Eintritt Versorgung Nach Artikel III BerlBesNG wird die Regelung des 110b Besondere Altersgrenze für Personalüberhangkräfte in das LBG aufgenommen. Danach können Beamte, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und sich im zentralen Personalüberhang befinden, auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden. Zum Feld Grund Versorgung im Infotyp Versorgungsbezug (IT 0322) bzw. Reiter Stammdaten Versorgung wird die neue Auswahlmöglichkeit 13 Antragsaltersgrenze 110b LBG zur Verfügung gestellt. - Seite 5 -
6 2.8.1 Bezeichnungsänderungen der Rechtsgrundlagen Nach Artikel IV 2 des 2. Dienstrechtsänderungsgesetzes (2.DRÄndG) wird das bis zum in Berlin geltende Beamtenversorgungsrecht in Landesrecht übergeleitet. Das ü- bergeleitete Beamtenversorgungsgesetz trägt die Bezeichnung Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes Berlin (Landesbeamtenversorgungsgesetz LBeamtVG). Mit dieser Änderung sind Anpassungen im IPV-System verbunden. Die Anpassung der rechtlichen Grundlagen für Wertehilfen und Dienstzeiten im Modul VADM erfolgte bereits mit Transport am (s. IPV-RS ). Da die Änderungen an den Bescheiden der VADM sehr umfänglich sind, werden diese zu unterschiedlichen Transportterminen vollzogen: Transport am : - Bescheid A01 Bescheid Erstfestsetzung - Bescheid A02 Bescheid Sterbegeld - Bescheid A15 Bescheid 57 (außerhalb Festsetzung) - Bescheid A21 Bescheid Zuschläge 50a ff. - Bescheid A51 Bescheid Auskunft - Bescheid B02 Berechnung Versorgungsausgleich - Bescheid B03 Festsetzung Versorgungsbezüge - Bescheid B08 Festsetzung Ruhegehaltssatz - Bescheid F61 Vorbehalte und Anzeigepflichten - Bescheid B11 Dienstzeiten 14 n. F. - Bescheid B31 Dienstzeiten 85(1). Transport zum nächstmöglichen Termin: alle übrigen Bescheide. Für alle nicht für den Transport am vorgesehenen Bescheide kann sich in einzelnen Textpassagen bereits eine angepasste Rechtsgrundlage befinden, die auf einen schon (außerhalb des Bescheides) geänderten Tabelleneintrag zurückzuführen ist. Alle noch nicht angepassten Rechtsgrundlagen bzw. Texte sind vorübergehend manuell im Bescheid zu korrigieren. Sozialversicherung 2.9 Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) Aus gegebenen Anlass wird auf das IPV RS , Tz verwiesen: - Seite 6 -
7 Sind die maschinell ermittelten Beträge nicht korrekt und werden über den Infotyp Ergänzende Zahlung (IT 0015) mit der Lohnart 3780 Zuschuß Mutterschaftsgeld übersteuert, müssen die Meldedaten ebenfalls manuell vorgegeben werden. Dies wird über den Infotyp Elektronischer Datenaustausch (IT 0700) mit dem Subtyp DBZU AAG Mutterschaft realisiert. Hier müssen zu den erforderlichen Zeiträumen die Entgelte manuell vorgegeben werden. Hinweis SAP beabsichtigt, mit einem Fehlerhinweis bei Ausführung des Reports auf diesen Sachverhalt hinzuweisen. Wann diese Systemanpassung ausgeliefert wird, ist noch nicht bekannt Meldeverfahren Entgeltersatzleistungen (EEL) Achtung Mit dem heutigen Transport werden erste Einstellungen für die Erstellung und Abholung von Meldungen im Rahmen des EEL ausgeliefert. Weiterhin liefert SAP fast täglich weitere Systemanpassungen / Korrekturen zu diesem Thema aus, sodass am eine weitere SAP- Systemanpassung erfolgen wird (s. Tz. 1.2). Die Funktionalitäten zum elektronischen Meldeverfahren werden daher entgegen der Ankündigung auf der ASB-Runde - erst mit dem Transport am vom SSC freigegeben. Beabsichtigt ist, die Meldungen mit dem IPv-System ab zu realisieren. Erforderliche Meldungen sind bis zu diesem Termin weiterhin mit SV-Net an die Krankenkassen zu erstellen. Für die Organisation des Übergangs von Meldungen mit SV-Net zu Meldungen mit dem IPV- System sowie zur Umsetzung des EEL im IPV-System wird in Kürze eine Beschreibung per Mail an die Anwendungssystembetreuung versandt DEÜV neuer Meldeschlüssel Das Meldeverfahren in der Sozialversicherung wird in 28a SGB IV geregelt. Der bisher 5- stellige Meldeschlüssel wird durch den neuen 9-stelligen Meldeschlüssel abgelöst. Der neue Meldeschlüssel wird ab dem 1. Dezember 2011 und damit erstmalig für die SV- Jahresmeldungen angewendet. Im Zusammenhang mit der geplanten maschinellen Umsetzung des Meldeschlüssels in den Stammdaten im Infotypen DEÜV (IT 0020) wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine maschinelle Umsetzung nicht für alle betroffenen Dienstkräfte erfolgen kann und es bei einer maschinellen Umsetzung aufgrund fehlender Datengrundlagen und der größeren Vielfältigkeit des neuen Melde- und Tätigkeitsschlüssels immer Unschärfen geben wird. Diese sind im Wege einer Datennachpflege zu beseitigen. Die Datenhoheit und Verantwortlichkeit für Richtigkeit der Daten und damit der Richtigkeit der SV-Meldungen liegt bei den einzelnen Dienststellen. - Seite 7 -
8 Zur Thematik des neuen DEÜV-Meldeschlüssels wurde an die IPV- Anwendungssystembetreuung ein separates Dokument mit dem Titel Neuer DEÜV Meldeschlüssel ab Dezember 2011 verschickt Neue Krankenkassenschlüssel Folgende Krankenkassenschlüssel wurden zum eingerichtet: BKK 450 BKK Achenbach Buschhütten, Betriebsnummer BKK 451 BKK Pfaff, Betriebsnummer TV-L / TVÜ-L 2.13 Jahressonderzahlung 2011 Die maschinelle Berechnung und Zahlbarmachung der Sonderzahlung nach 20 TV-L erfolgt mit der Lohnart 8024 Sonderzahlung für Beschäftigte in der Mitarbeitergruppe L Tarifl. Beschäftigte und Auszubildende in den Mitarbeiterkreisen 75 TVA-L BBiG und 76 TVA-L Pflege in der Personalabrechnung (vgl. SenInnSport, RS 92/2011). Für die ggf. erforderliche manuelle Übersteuerung der maschinellen Zahlbarmachung der Sonderzahlung ist der Infotyp Sonderregelungen (IT 0265) mit dem Subtyp 03 Sonderzahlung für den Zeitraum des Kalendermonats der Zahlbarmachung der Jahressonderzahlung und/oder die Lohnart 8024 Sonderzahlung im Infotyp Ergänzende Zahlung (IT 0015) zu verwenden. Ein vorgegebener abweichender Bemessungsmonat kann nur im laufenden Kalenderjahr liegen und muss kleiner/gleich dem Auszahlungsmonat sein. Hinweis Für Beschäftigte in Altersteilzeit ist ggf. Tz zu beachten 2.14 Zwangsrückrechnung ab Für die Personalabrechnung TARIF wird in eine Zwangsrückrechnung ab durchgeführt. Die Hinweise im Anwenderhandbuch, Kapitel VII, S und Kapitel I, S ff sind zu beachten Tariferhöhung für Polizeikraftfahrer zum Mit dem RS SenInnSport I 51/2011 wurden die ab gültigen Monatspauschallöhne der Polizeikraftfahrer veröffentlicht. Ebenfalls angepasst wurden die Zuschläge zur pauschalen Abgeltung von Lohnzuschlägen gemäß 8 TV-L. Die Systemeinstellungen wurden rückwirkend zum korrigiert. Zur Nachberechnung s. Ausführungen zu Tz Seite 8 -
9 2.16 Pauschale Zeitzuschläge im Krankengeldzuschussberechnung Bei tariflich Beschäftigten ist die Berechnung des Krankengeldzuschusses fehlerhaft, wenn Zeitzuschläge mit den folgenden Lohnarten zahlbar gemacht werden: 1922 Pauschal.Zuschlag abzfrei (nur Mitarbeiterkreis 2R Pausch.-Kraftfahrer), 1951 Zeitzus. Wechselschicht und 1952 ZZ ATZ Wechselschicht. Im Rahmen der Entgeltfortzahlung nach 21 TV-L sind pauschal abgegoltene Zeitzuschläge in voller Höhe steuer- und sozialversicherungspflichtig, da hierfür keine tatsächliche Arbeitsleistung erbracht wurde. Die Systemeinstellungen wurden korrigiert. Achtung Für die betroffenen Personalfälle ist ein Rückrechnungsanstoß mit der Lohnart 9010 Anstoß Rückrechnung im Infotyp Ergänzende Zahlung (IT 0015) zum zu setzen Durchschnittsberechnung nach 21 TV-L Die Systemeinstellungen für die nachfolgenden Fallkonstellationen wurden korrigiert. Für die betroffenen Personalfälle ist ein Rückrechnungsanstoß mit der Lohnart 9010 Anstoß Rückrechnung im Infotyp Ergänzende Zahlung (IT 0015) zum zu setzen. Hinweis Mit dem Lohnarten-Reporter kann die Lohnart 4176 Durchschnitt 21TV-L aus dem Abrechnungscluster ausgewertet werden Rufbereitschaften Mit einer Hotlinemeldung wurde mitgeteilt, dass Bereitschaftsdienstentgelte sowie Rufbereitschaftsentgelte einschl. des Entgelts für die Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft nicht in der Durchschnittsberechnung berücksichtigt werden Pauschal- und Polizeikraftfahrer Die nicht in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile wurden bei der Entgeltfortzahlung nach 21 TV-L als kalendertäglicher Durchschnitt arbeitstäglich nicht berücksichtigt Durchschnitt für Zeiten der Entgeltfortzahlung Liegen in einem Berechnungszeitraum für den kalendertäglichen Durchschnitt bereits Entgeltfortzahlungstatbestände vor, bleiben diese bei der Berechnung des Tagesdurchschnitts für einen neuen Entgeltfortzahlungstatbestand unberücksichtigt. Bei der Durchschnittsberechnung bleiben somit sowohl die entsprechenden Geldbeträge als auch die mit dem Tagesdurchschnitt belegten Arbeitstage selbst unberücksichtigt. - Seite 9 -
10 Abbruch der Personalabrechnung beim untermonatlichen Wechsel in die Freizeitphase Mit einer Hotlinemeldung wurde mitgeteilt, das nach der Überleitung in den TV-L bei einem untermonatlichen Wechsel eines Altersteilzeitbeschäftigten in die Freizeitphase die Personalabrechnung abbricht, sofern in dem Kalendermonat des Wechsels Abwesenheiten vorliegen, für die ein kalendertäglicher Durchschnitt zu berechnen ist Vertretungsentschädigung für Pauschalkraftfahrer Für die maschinelle Berechnung und Zahlbarmachung einer tageweisen Vertretungsentschädigung für tariflich Beschäftigte im Mitarbeiterkreis 2R Pausch.-Kraftfahrer nach 3 TV Pauschalkraftfahrer sind die bisherigen Lohnarten Vertr. Pauschkrft im Infotyp Ergänzende Zahlung (IT 0015) zulässig gemacht worden Korrektur von Beträgen Der zum im IPV-System hinterlegte Betrag zur Lohnart 1902 Besitzst Kinder 11 TVÜ-L wurde dem Arbeitsmaterial SenInn entsprechend korrigiert. Außerdem wurde die Höhe eines Betrages korrigiert, der Auswirkung auf die Lohnart 1903 Hilfs- LA OZ St. 2 ungek. hat. Betroffen sind ggf. Personalfälle mit der Tarifart 03 TV-L in den Entgeltgruppen E5, E6 bzw. E8. Zur Nachberechnung s. Ausführungen zu Tz Dynamische Besitzstandszulage gem. 9 TVÜ-L Mit Mail vom wurde folgende Information gegeben: aufgrund vermehrter Hotline-Anfragen eine Information zur Umsetzung der Erhöhung der Besitzstandszulagen nach 9 TVÜ-L zum im IPV-System: Die Berechnung der neuen Beträge erfolgte gemäß dem Arbeitsmaterial für den Personalsachbearbeiter der SenInnSport zu 9 TVÜ-L (S. 15). Danach sind die Beträge der Vergütungsgruppenzulagen zunächst um den anteiligen Sockelbetrag zu kürzen, d.h. auf den Stand vor dem zurückzuführen und anschließend um 2,9 v. H., danach um 3 v. H. und danach nochmals um 1,2 v. H. zu erhöhen und zum Schluss auf 97 v. H. zu verringern. Diese nichtlineare Berechnung führt dazu, dass einige Beträge identisch oder sogar geringer als vor dem sind 2.21 Tariferhöhung in 08. bzw. in Mit Mail vom wurde folgende Information gegeben: die Erhöhung der LA 1907 am wurde nicht in allen relevanten Personalfällen maschinell vorgenommen. Am soll bereits die maschinelle Erhöhung der Vergleichsentgelte (LA 1907) für die TE erfolgen. - Seite 10 -
11 Die Prüfung, für welche Personalfälle die LA 1907 maschinell nicht zum angepasst wurde, bietet sich - da die Personalabrechnung erfolgt ist - der LOHNARTEN-REPORTER (H99CWTR0) an. Wird der Report mit der Transaktion SA38 bzw. im Bereichsmenü ZABR aufgerufen, ist im ersten Schritt die (vom SSC eingerichtete) Variante "1907 Vergleichsentgelt" zu holen. In der Eingabemaske ist in den Blöcken "Selektion" und "Abrechnungsperiode" der "eigene" Abrechnungskreis einzutragen, weitere Eingaben sind nicht erforderlich. Die Auswertung sollte im Hintergrund gestartet werden. Nachteil dieser Auswertung ist, dass die ATZ-Fälle, die nicht zu erhöhen waren, mit ausgegeben werden. Der Report / Variante kann mit Anpassung der Abrechnungsperioden auch für die weitere Kontrolle genutzt werden. Die Prüfung, warum einige Personalfälle nicht erhöht wurden, ergab folgendes: 1. Das Programm hatte noch einen Fehler, der zur TE behoben wird. Hinweis: Auch die Sachbearbeiterliste wird aufgrund der aktuellen Erkenntnisse nochmals überarbeitet. 2. Im Personalfall war bereits ein Datensatz mit Beginndatum und LA 1916 vorhanden. Darauf wurde im Vorfeld (s. IPV-RS Nr ) hingewiesen. Die maschinelle TE zum setzt auf dem Betrag, der dann im aktuellen Datensatz zur LA 1907 im IT 0008 vorhanden ist, auf. Daher ist rechtzeitig vor dem sicher zu stellen, dass die Beträge zur LA 1907 ab erhöht sind. Daher sollte auch folgender Sachverhalt beachtet werden: War bereits ein Datensatz mit einem Beginndatum gleich/größer vorhanden, wurde die LA 1907 in diesem Folgedatensatz nicht erhöht und ist manuell nachzupflegen (s. IPV-RS Nr ). Bei der Prüfung wurden noch folgende unlogischen Konstellationen in der Datenpflege festgestellt, die nicht unmittelbar mit der maschinellen Anpassung der LA 1907 zu tun haben: 3. Neben der LA 1907 ist die LA 1900 vorhanden. 4. Die indirekte Bewertung von Lohnarten (z. B. LA 1902 Besitzstand Kinder) wurde durch manuelle Pflege eines Betrages überschrieben. Durch die direkte Bewertung ist die Lohnart von einer automatischen TE ausgeschlossen. 5. Es ist ein Vergleichsentgelt (LA 1907), aber die Tarifstufe ohne Zusatz "+" vorhanden. 6. Lehrkräfte: LA 1916 im IT 0509 nach dem vorhanden. Aus der Erfahrung mit den bereits ab 2008 in den TV-L übergeleiteten Lehrkräften reagiert der SAP- Standard bei "Datenschiefständen" ggf. nicht wie erwartet: So kann in Einzelfällen z. B. die maschinelle Stufensteigerung, die maschinelle Ermittlung einer persönlichen Zulage oder des Strukturausgleichs scheitern. Die "neue" Arbeitszeit sollte übereinstimmend im IT 0007 und IT 0008 vorhanden sein. Es wird daher dringend empfohlen, den Datenbestand zu prüfen und ggf. zu korrigieren! Weitere Informationen zur TE werden mit dem IPV-RS gegeben. - Seite 11 -
12 Altersteilzeit 2.22 Altersteilzeit Fehlerhafte Stundensatzberechnung Die Berechnung der Zeitzuschläge nach 8 TV-L ist bei Altersteilzeitbeschäftigten nach dem fehlerhaft, da die Änderung der tariflichen Arbeitszeit unberücksichtigt bleiben muss. Die Systemeinstellungen wurden korrigiert. Zur Nachberechnung s. Ausführungen zu Tz Rufbereitschaft Schnee/Glätte Bei Altersteilzeitbeschäftigten ist die indirekte Bewertung der Lohnart 3200 RufberPausch SchneeGlätte im Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 0014) manuell mit dem nicht teilzeitgekürzten Monatsbetrag zu überschreiben. Die Systemeinstellungen wurden korrigiert. Die ggf. erforderliche Nachberechnung wird durch die Stammdatenpflege ausgelöst Jährliche Einmalzahlung bei einem Tarifwechsel in der Freizeitphase Im Kalenderjahr des Wechsel des Tarifvertrages bei Beginn und im Laufe der Freizeitphase (BAT/BMT-G => TV-L, TV-L => BAT/BMT-G) für die spiegelbildliche Abbildung erfolgt die maschinelle Berechnung der Sonderzahlung bzw. der Sonderzuwendung nach den jeweils anzuwendenden tariflichen Bestimmungen fehlerhaft. Es sind immer die Subtypen 01 Sonderzuwendung und der Subtyp 03 Sonderzahlung des Infotyps Sonderregelungen (IT 0265) zu pflegen und die maschinelle Berechnung zu übersteuern Sonderzahlung beim Austritt Bei einem Austritt erhält der Altersteilzeitbeschäftigte nach 20 Abs. 6 TV-L auch dann eine anteilige Sonderzahlung, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem endet. Dieser Anspruch auf die Sonderzahlung ist über den Subtyp 03 Sonderzahlung im Infotyp Sonderregelungen (IT 0265) manuell vorzugeben Abbruch der Abrechnung beim untermonatlichen Wechsel in die Freizeitphase s. Ausführungen zu Tz.: Seite 12 -
13 Zeitwirtschaft 2.23 Zusatzurlaub für Wechsel-/Schichtarbeit für Personalfälle mit Lohnartengenerierung aus der maschinellen Zeitwirtschaft Lt. Rundschreiben I Nr. 58 / 2010 der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom darf gem. 28 Abs. 1 Angleichungs-TV Land Berlin die Berechnung des Zusatzurlaubs für Wechsel-/Schichtarbeit gem. 27 TV-L für übergeleitete Beschäftigte mit Ausnahme der Lehrkräfte - erst ab Januar 2011 erfolgen. Die maschinelle Berechnung des Zusatzurlaubs für Wechsel-/Schichtarbeit für Personalfälle, die an der Lohnartengenerierung aus der maschinellen Zeitwirtschaft teilnehmen, wurde noch einmal angepasst, da bisher bereits die Monate November und Dezember 2010 berücksichtigt wurden. Eine maschinelle Überrechnung und Korrektur ist erfolgt. Für Neueinstellungen nach TV-L vor dem ist ein Anspruch auf Zusatzurlaub für das Jahr 2010 immer manuell zu prüfen und ggf. über das Abwesenheitskontingent 24 nichtst.zusatzurl. 27 TV-L im Infotyp Abwesenheitskontingente (IT 2006) manuell zu pflegen. InfoSets 2.24 Ad-hoc-Query s. Ausführungen zu Tz Freie Suche s. Ausführungen zu Tz Abrechnungssachbearbeitung 3.1 Personalabrechnung Tarif 30 in S. Ausführungen zu Tz Der Eintrag im Feld Zwangsrückrechnung ab lautet und ist nicht zu entfernen. 3.2 PuSta-Schnittstelle Erweiterung um Haushaltsdaten Mit der Statistikstelle bei der Senatsverwaltung für Finanzen ist abgestimmt worden, dass die PuSta-Schnittstelle zum Transporttermin um Haushaltsdaten erweitert wird. Durch diese Erweiterung kann es zu bedeutend längeren Laufzeiten des Programms kommen. - Seite 13 -
14 Die längeren Laufzeiten sind in Kauf zu nehmen und nicht störend, da die PuSta-Schnittstelle am Ende der monatlichen Aktivitäten auszuführen ist. Sollten in einem Monat noch jährliche Aktivitäten oder sonstige Aktivitäten auszuführen sein, so können diese Aktivitäten direkt nach dem Ausführen des Programms ausgeführt werden. Die Beendigung des Jobs und Drucken der Spoolaufträge braucht nicht abgewartet zu werden. 3.3 Download der Kindergeldstatistik - NUR FÜR SAPGUI 7.20 Aus mehreren Behörden wurden Schwierigkeiten beim Download der Kindergeldstatistik gemeldet. Eine Überprüfung ergab, dass die angegebene Zieloption in der im IPV-System verwendeten Variante nicht korrekt ist. Die Variante ist angepasst worden, als Zieldatei wird künftig a:\kgoagbff vorgegeben. 3.4 Meldeverfahren Entgeltersatzleistungen (EEL) s. Ausführungen zu Tz Ad-hoc-Query s. Ausführungen zu Tz Freie Suche s. Ausführungen zu Tz Stellenwirtschaft und Stellenplanung 4.1 Registerkarte ADT (IT 1513) Die Wertehilfe zur Registerkarte ADT (IT 1513), die ebenfalls für den Infotyp ADT (IT 0783) gilt, wurde nach Vorgabe der Senatsverwaltung für Finanzen ergänzt und die ADT-Liste im Intranet entsprechend angepasst. 4.2 Hinweise zum Stellenplandruck von der Senatsverwaltung für Finanzen Achtung s. Ausführungen dazu in der Anlage 2 zu diesem Rundschreiben - Seite 14 -
15 4.3 Freie Suche s. Ausführungen zu Tz Registerkarte Änderungsgründe (IT 9507) Es wurde der neue Änderungsgrund 5060 Berliner Besoldungsneuregelungsgesetz eingerichtet und die Liste im Intranet entsprechend angepasst. 5 Anwendungssystembetreuung 5.1 Ad-hoc-Query Die InfoSets der Ad-hoc-Query sind überarbeitet worden. Die in der Anlage 1 aufgeführten Felder wurden den Berechtigungen entsprechend - gelöscht, umbenannt bzw. aufgenommen: Achtung Nach dem Transport der Änderungen in das produktive System am werden die gespeicherten Ad-hoc-Queries aller IPV-Nutzer in den InfoSets generiert. Bedingt durch personelle Engpässe wird dies erst im Zeitraum vom bis geschehen Besondere Hinweise Infotyp Statistik (IT 0033) Für den Infotyp Statistik (IT 0033) sind die Felder P0033-AUS01 bis P0033-AUS05 Kennzeichen für Ausnahmen, die zu einer Statistik gehören (nur) in den InfoSets der Ad-hoc-Query und Freien Suche wie folgt umbenannt worden: P0033-AUS01 Statistik SchwerBeh P0033-AUS02 Statistik VerdErheb P0033-AUS03 Statistik BerufsGen P0033-AUS04 Statistik ArbKosten P0033-AUS05 Statistik VerdStrErh Mit diesen Feldern werden nun die jeweiligen Ausnahme-Kennzeichen der entsprechenden Statistik ermittelt und angezeigt Infotyp Zuschläge 50a, b, d, e BeamtVG (IT 0790) Für die Felder Q0790_BETRAG_KEZ Betrag KEZ 50 a BeamtVG Q0790_BETRAG_KEEZ Betrag KEEZ 50 b BeamtVG Q0790_BETRAG_PZ Betrag PZ 50 d BeamtVG und - Seite 15 -
16 Q0790_BETRAG_KPZ Betrag KPZ 50 d BeamtVG erfolgt die Ermittlung bei Eingabe eines Zeitraums künftig nicht auf Grundlage des Tagesdatums sondern auf Grundlage des Beginndatums für den angegebenen Zeitraum. 5.2 Freie Suche Die InfoSets der Freien Suche sind überarbeitet worden. Die in der Anlage 1 aufgeführten Felder wurden den Berechtigungen entsprechend gelöscht, umbenannt bzw. aufgenommen: Besondere Hinweise Infotyp Haushaltsinformation (IT 9508) Im Detailbereich wird auf der Registerkarte Haushaltsinformation (IT 9508) der Text des Feldes P9508-FISTL Finanzstelle mit dem Kurztext angezeigt. Mit den Suchfunktionen des Objektmanagers wird zur Text-Anzeige jedoch der Langtext aufgeführt Infotyp Statistik (IT 0033) s. Ausführung zu Tz Infotyp Stellenvermerk (PBC) (IT 1509) Die Felder P1509-RAKTE Aktenzeichen und P1509-RKOMM Grund sind zum aktuellen Transporttermin gelöscht worden, da aufgegebene Werte nur in den Feldern P1509-AKTE Aktenzeichen und P1509-KOMM Grund gespeichert und daraus dann ermittelt werden Infotypen mit Betragsfeldern Bei Auswertungen mit der Suchfunktion Freie Suche des Objektmanagers kommt es bei der Selektion/Ausgabe von Betragsfeldern zu fehlerhaften Ergebnissen bzw. Spaltenüberschriften. Seitens der Fa. SAP gibt es hierzu keine Unterstützung zur Fehlerbeseitigung. Daher wird empfohlen, auf die Selektion/Ausgabe von Betragsfeldern zu verzichten. Mit dem nächsten Transport von Änderungen an den InfoSets der Freien Suche werden die entsprechenden Felder entfernt Infotypen, die mit einem Stichtag aufgegeben werden Für Auswertungen mit der Suchfunktion Freie Suche des Objektmanagers kann der Auswertungszeitraum nicht geändert werden (Ausnahme: Stellenwirtschaft). Dadurch ist die Freie Suche für die Auswertung von Infotypen, die mit einem Tagesdatum (Entstehungsdatum) aufgegeben werden, nicht brauchbar. Die betroffenen Infotypen (0015, 0078, 0416, 0908, 2010, 9001) sind demzufolge aus den InfoSets der Freien Suche gelöscht worden Infotypen mit vererbten Feldern Die Daten für die vererbten Felder der Infotypen ADT (IT 1513), Haushaltsinformationen (IT 9508) und Kontierungsmerkmale (IT 1008) werden immer zum Beginndatum des Vorschauzeitraums ermittelt. Infolgedessen sind zum aktuellen Transporttermin die nicht mehr benötigten - Seite 16 -
17 Felder Z_BEGDA vererbt ADT Beginndatum und Z_ENDDA vererbt ADT Endedatum des Infotyp ADT (IT 1513) gelöscht worden InfoSet PA_FREIE SUCHE_VADM (Versorgungsadministration) Im Bereich der Versorgungsadministration werden für die Suchfunktion Freie Suche die zu selektierenden Werte immer aus den gespeicherten Daten ermittelt und nicht aus der PWE-Ebene (Simulation). Im Auftrag Schwierkus - Seite 17 -
Internetpublikation der Abteilung D - Dienstleistungszentrum -
Internetpublikation der Abteilung D - Dienstleistungszentrum - FACHBEREICH Bezüge zentral THEMATIK Private Altersvorsorge für Besoldungs- und Versorgungsempfänger nach 10a Einkommensteuergesetz (EStG);
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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab
Jahreswechsel 2015 to 2016 V1.0
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