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1 AMTSBLATT DES LANDKREISES ROTH Landratsamt Roth Öffnungszeiten: Druck: Roth Mo - Fr Uhr und Hausdruckerei Telefon: 09171/81-0 Do Uhr Landratsamt Telefax: 09171/ info@landratsamt-roth.de Internet: Verkehrsbehörde: Mo und Di Uhr, Do Uhr Mi und Fr Uhr Nr August 2013 INHALT: Bundestagswahl 2013; Bekanntmachung zugelassene Kreiswahlvorschläge im Wahlkreis 246 Roth Einwohnerzahlen am 31. Dezember 2012 Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil Massendorfer Schlucht Auslegung gemäß Art. 52 Abs. 2 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatschG) Verordnung über das flächenhafte Naturdenkmal Schnittlinger Loch Auslegung gemäß Art. 52 Abs. 2 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatschG) Presseinformationen der Kommunalen Unfallversicherung Bayern, Bayerische Landesunfallkasse: Tödlicher Winkel: Gefahr für Fußgänger und Radfahrer In den Sommerferien Geld verdienen Schüler und Studenten bei Ferienjobs unfallversichert

2 Teil Landratsamt SG 20 Bundestagswahl am 22.September 2013 Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge im Wahlkreis 246 Roth Der Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 246 Roth hat in öffentlicher Sitzung am 26. Juli 2013 nachstehende Kreiswahlvorschläge zugelassen: Wahlkreis 246 Roth 1. Mortler, Marlene, Hauswirtschaftsmeisterin, MdB, Dehnberg 3, Lauf a. d. Pegnitz geb in Lauf a. d. Pegnitz Christlich-Soziale Union in Bayern e.v. (CSU) 2. Nürnberger, Christian, Autor, Journalist, Agrippastr. 8, Mainz geb in Lauf a. d. Pegnitz Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 3. Schuster, Marina, Walburga, Dipl.-Kauffrau, MdB, Mettendorfer Weg 10, Greding geb in Eichstätt Freie Demokratische Partei (FDP) 4. Aurnhammer, (Tom), Thomas, Hans, Michael, Mediengestalter Bild/Ton, Schindweg 24, Georgensgmünd geb in Treuchtlingen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 5. Dr. Johach, Helmut, Therapeut, Walpersdorfer Str. 13, Rednitzhembach geb in Eschweiler DIE LINKE (DIE LINKE) 6. Ceglar, Michael, Dipl.-Ing. Elektrotechnik (FH), Kupferschmiedsgasse 1, Lauf a. d. Pegnitz geb in Nürnberg Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) 7. Steinbeck, Torsten, Kaufmann, Fischbrunn 42, Pommelsbrunn geb in Staßfurt Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 19. Dr. Kohl, Hartwig, Arzt, Therese-Stählin-Str. 8, Hersbruck geb in Erfurt FREIE WÄHLER Bayern (FREIE WÄHLER) Die Nummerierung entspricht der Reihenfolge der Parteien für die Zweitstimme (Landesliste). Roth, Der Kreiswahlleiter des Wahlkreises 246 Roth Dr. Engelhardt-Blum Oberregierungsrätin

3 SG 63-bau Einwohnerzahlen am Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung teilt mit Schreiben vom folgende Einwohnerzahlen zum Stand (auf Basis Zensus 2011) mit: Gemeinde Einwohner Abenberg, Stadt Allersberg, Markt Büchenbach Georgensgmünd Greding, Stadt Heideck, Stadt Hilpoltstein, Stadt Kammerstein Rednitzhembach Rohr Roth, Stadt Röttenbach Schwanstetten Spalt, Stadt Thalmässing, Markt Wendelstein, Markt Landkreis Roth insgesamt Roth, 22. Juli 2013 Landratsamt Roth Pichl 50-Mey Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil Massendorfer Schlucht Auslegung gemäß Art. 52 Abs. 2 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatschG) Das Landratsamt Roth beabsichtigt die Ausweisung eines durch Verordnung geschützten Landschaftsbestandteil Massendorfer Schlucht. Hiervon ist im Landkreis Roth die Stadt Spalt betroffen. Der Verordnungsentwurf, eine Übersichtskarte (M 1:25000) sowie eine Festsetzungskarte (M 1:5000) werden in der Zeit vom Montag, 12. August 2013 bis einschließlich Mittwoch, 11. September 2013 wie folgt während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme gemäß Art. 52 Abs. 2 BayNatschG öffentlich ausgelegt: beim Landratsamt Roth Roth, Weinbergweg 1, Zimmer S 11 bei der Stadt Spalt Spalt, Herrengasse Stock, Zimmer 14

4 Etwaige Bedenken und Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei den o.g. Auslegungsstellen vorgebracht werden. Eingaben mit unleserlichen Namens- oder Adressangaben können nicht berücksichtigt werden. Die fristgerecht eingegangenen Anregungen und Bedenken werden durch den Landkreis Roth als Verordnungsgeber geprüft und das Ergebnis dem betroffenen Personenkreis schriftlich mitgeteilt. Dies wird hiermit öffentliche bekanntgemacht. Roth, Landratsamt Roth Meyer 50-Mey Verordnung über das flächenhafte Naturdenkmal Schnittlinger Loch Auslegung gemäß Art. 52 Abs. 2 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatschG) Das Landratsamt Roth beabsichtigt die Ausweisung eines durch Verordnung geschützten flächenhaften Naturdenkmals Schnittlinger Loch. Hiervon ist im Landkreis Roth die Stadt Spalt betroffen. Der Verordnungsentwurf, eine Übersichtskarte (M 1:25000) sowie eine Festsetzungskarte (M 1:2500) werden in der Zeit vom Montag, 12. August 2013 bis einschließlich Mittwoch, 11. September 2013 wie folgt während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme gemäß Art. 52 Abs. 2 BayNatschG öffentlich ausgelegt: beim Landratsamt Roth Roth, Weinbergweg 1, Zimmer S 11 bei der Stadt Spalt Spalt, Herrengasse Stock, Zimmer 14 Etwaige Bedenken und Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei den o.g. Auslegungsstellen vorgebracht werden. Eingaben mit unleserlichen Namens- oder Adressangaben können nicht berücksichtigt werden. Die fristgerecht eingegangenen Anregungen und Bedenken werden durch den Landkreis Roth als Verordnungsgeber geprüft und das Ergebnis dem betroffenen Personenkreis schriftlich mitgeteilt. Dies wird hiermit öffentliche bekanntgemacht. Roth, Landratsamt Roth Meyer

5 Sonstige amtliche Bekanntmachungen Presseinformationen der Kommunalen Unfallversicherung Bayern, Bayerische Landesunfallkasse: Tödlicher Winkel: Gefahr für Fußgänger und Radfahrer Kinder sind klein und deshalb besonders gefährdet Appell an Eltern Der tote Winkel ist das Areal rechts von einem Fahrzeug, das der Fahrer nicht vollständig überblicken kann. Für schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer ist das tückisch: Der Fahrer übersieht sie leicht, wenn er im guten Glauben an freie Fahrt rechts abbiegt. Daraus können schwere, auch tödliche Unfälle folgen. Für Kinder ist die Gefahr wegen ihrer geringen Körpergröße besonders hoch. Darauf weisen die Kommunale Unfallversicherung Bayern und die Bayerische Landesunfallkasse (KUVB / BayerLUK) hin. Kindern den toten Winkel erklären Kinder unterhalten sich gern auf dem Schulweg oder rennen nach Hause, weil sie Hunger haben. Sie achten dann kaum auf den Straßenverkehr. KUVB und BayerLUK appellieren deshalb an Eltern, ihren Kindern den toten Winkel genau zu erklären. Und das am besten mehrmals im Abstand von einigen Wochen an Ampeln oder Kreuzungen, die das Kind häufig begeht. Diese Punkte sind dabei wichtig: Kein Rechtsabbieger-LKW: Kinder, die an einer Kreuzung geradeaus gehen wollen, sollten sich vergewissern, dass links neben ihnen kein LKW steht, der rechts abbiegen will. Blickkontakt: Steht ein LKW neben dem Kind, sollte es Blickkontakt zum Fahrer aufnehmen. Nur dann ist sicher, dass der Fahrer das Kind gesehen hat. Gelingt der Blickkontakt nicht, sollte das Kind warten, bis der LKW abgebogen ist, auch wenn es dadurch vielleicht eine Grün -Phase an der Ampel verpasst und auf die nächste warten muss. Fahrradfahrer: Nicht seitlich an einem wartenden Lkw vorbeifahren, sondern sich mit einem ausreichenden Sicherheitsabstand hinter den LKW stellen. Das rechte Hinterrad ist das Problem Biegt ein Bus- oder LKW-Fahrer an einer Ampel oder Kreuzung rechts ab, kommt das rechte Hinterrad des Fahrzeugs dem Fußgänger, Radfahrer oder Motorradfahrer gefährlich nah. Das große schwere Hinterrad ist beim Abbiegen näher an der Bordsteinkante als das Vorderrad. Es kann deshalb einen anderen Verkehrsteilnehmer auch dann erfassen, wenn im Stand eigentlich noch genug Platz war zwischen ihm und dem LKW. KUVB und BayerLUK sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die rund 1,4 Millionen Schulkinder in Bayern. Der Versicherungsschutz ist für Schüler und Eltern kostenfrei. München, im Juni 2013 Kommunale Unfallversicherung Bayern Bayerische Landesunfallkasse -Körperschaft des öffentlichen Rechts- Ungererstraße München

6 Presseinformationen der Kommunalen Unfallversicherung Bayern, Bayerische Landesunfallkasse: In den Sommerferien Geld verdienen Schüler und Studenten bei Ferienjobs unfallversichert Die Sommerferien stehen vor der Tür und viele Schüler und Studenten nutzen die Zeit, um mit Ferienjobs dazu zu verdienen. Wichtig zu wissen: Auch diese Aushilfen sind bei einem Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, die Beiträge für den Versicherungsschutz zahlt der Arbeitgeber. Darauf weist die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) hin. Aushilfen und Ferienjobber sollten allerdings ausführlich eingewiesen werden oder nur Aufgaben erledigen, die sie auch ohne qualifizierte Anleitung bewältigen können. Denn gerade unerfahrenen Hilfskräften passieren häufig Unfälle, gibt Elmar Lederer, Erster Direktor der KUVB, zu bedenken. Zu beachten ist auf jeden Fall das Jugendarbeitsschutzgesetz, das regelt, ab welchem Alter Schüler wie lange arbeiten dürfen. Der Versicherungsschutz gilt unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis besteht und wie viel der Ferienjobber verdient. Minijobs sind ebenso wie unentgeltliche Praktika über den für das Unternehmen zuständigen Unfallversicherungsträger versichert. Ob das die jeweilige Fach-Berufsgenossenschaft, die Bayerische Landesunfallkasse oder die KUVB ist, weiß die Personalabteilung des Unternehmens. Übrigens gilt der Unfallversicherungsschutz auch auf dem Hin- und Rückweg zur Arbeit. Bei versicherten Unfällen übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und Pflege. Bei schweren Unfällen mit bleibenden Schäden erhalten Versicherte eine entsprechende Rente. Anders ist es bei Ferienjobs und Praktika im Ausland: Hier sind Arbeitsunfälle nicht über die deutsche Unfallversicherung abgedeckt. Das gilt selbst dann, wenn man für die Auslandstochter eines deutschen Unternehmens tätig ist. Wer zum Beispiel in den Ferien in Italien arbeiten will, sollte sich schon vor der Abreise über die dortige Absicherung gegen Arbeitsunfälle informieren. KUVB und Bayerische Landesunfallkasse sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die rund 1,3 Millionen Schüler und Studierenden in Bayern. Der Versicherungsschutz ist für Schüler und Eltern kostenfrei. Weitere Informationen rund um die gesetzliche Unfallversicherung gibt es unter München, im Juli 2013 Kommunale Unfallversicherung Bayern Bayerische Landesunfallkasse -Körperschaft des öffentlichen Rechts- Ungererstraße München

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