Soziale Netzwerke. Web 2.0. Web 1.0? Erscheinungsformen. Web 2.0: Internet wird interaktiv. Dr. Urs Egli, Rechtsanwalt, Zürich
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- Lukas Waldfogel
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1 Soziale Netzwerke Soziale Netzwerke im betrieblichen Alltag: Chancen, Risiken und regulatorisches Umfeld ISACA After Hours Seminar vom Dr. Urs Egli, Rechtsanwalt, Zürich Seite 0 Web 2.0 Web 1.0? Erscheinungsformen Google und andere Suchmaschinen Blogs und Twitter Content Sharing Collaboration Tools Wikis Soziale Medien Soziale Netzwerke Web 2.0: Internet wird interaktiv Seite 1
2 Was ist Facebook? Geburtsstunde in Harvard Erste Jahre: Die Explosion Was ist neu bei Facebook? Marketingpotential Geschäftsmodell Seite 2 Seite 3
3 Seite 4 Soziale Medien als Schlüsseltechnologie? Andere soziale Netzwerke - Myspace - Xing - LinkedIn - Classmates - StudiVZ - Klassenfreunde - Orkut Das Kommunikationsverhalten der jüngeren Generation Seite 5
4 Risiken sozialer Netzwerke für Unternehmen HR-Sicht: Soziale Netzwerke werden primär negativ wahrgenommen. Sicherheitsrisiken (Spionage, Phising, Cybersquatting) Geheimhaltung Reputationsrisiken Unterlaufen der Dokumentationspflichten Auswertung durch die Netzwerkbetreiber Seite 6 Gesetzliche Bestimmungen des Datenschutzes Art. 12 DSG Wer Personendaten bearbeitet, darf nicht... b. ohne Rechtfertigungsgrund Daten einer Person gegen deren ausdrücklichen Willen bearbeiten; c. ohne Rechtfertigungsgrund besonders schützenswerte Personendaten oder Persönlichkeitsprofile Dritten bekanntgeben. In der Regel liegt keine Persönlichkeitsverletzung vor, wenn die betroffene Person die Daten allgemein zugänglich gemacht und eine Bearbeitung nicht ausdrücklich untersagt hat. Art. 3 DSG besonders schützenswerte Personendaten: Daten über: - die religiösen, weltanschaulichen, politischen oder gewerkschaftlichen Ansichten oder Tätigkeiten, - die Gesundheit, die Intimsphäre oder die Rassenzugehörigkeit,... Persönlichkeitsprofil: eine Zusammenstellung von Daten, die eine Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit einer natürlichen Person erlaubt; Seite 7
5 Soziale Netzwerke und Datenschutz Welche Art von Informationen sind auf Facebook Profilen zu finden? Befreundungen als Persönlichkeitsprofil Informationen über Dritte - Taging von Bildern - Pinnwand - Befreundungen Privateinstellungen Seite 8 Nutzung sozialer Netzwerke am Arbeitsplatz Interessen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer Rechtliche h Argumente - Weisungsbefugnis - Eigentum an Betriebsmitteln - Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers Fazit - Die Nutzung über das betriebliche Netz kann vollständig untersagt werden - Bei fehlender Regelung: Nutzung analog telefonieren zulässig - Zugriff über mobile Endgeräte erlaubt, sofern die Leistung nicht beeinträchtigt wird Seite 9
6 Nutzungsreglemente Regelung aller Themen im Zusammenhang mit der elektronischen Kommunikation: - - Internet - Soziale Netzwerke - Überwachung Beispiel 1: Verordnung des Kantons Zürich über Internet und vom 17. September 2003 Beispiel 2: Reglement Nils Güggi Seite 10 Missbrauch sozialer Medien durch Arbeitnehmer Anwendungsfälle Übermässige Nutzung sozialer Medien während der Arbeitszeit Unerlaubte Datenverarbeitung Reputationsschädigung Verletzung der Geheimhaltungspflichten Mobbing Sanktionen Abmahnung Sperrung Entlassung Fristlose Entlassung Lohnkürzung Seite 11
7 Überwachung von Mitarbeitern Technische Überwachung ohne Benutzeridentifikation ist zulässig Systematische Leistungskontrolle ist nicht zulässig Personenbezogene Überwachung Nur in Verdachtsfällen oder stichprobenweise Vorgängige Information (Reglement) Prävention vor Repression Schulung Sperrung des Zugangs Leitfaden des EDÖB über die Internet- und Überwachung vom Juli 2009 Seite 12 Seite 13
8 Screening im Bewerbungsverfahren Zulässiger Inhalt von Bewerbungsgesprächen gemäss Art. 328b OR - Zulässig: Ausbildung, Werdegang, Perspektiven - Bedingt unzulässig: Einkommen, Verschuldung, Krankheit, Schwangerschaft - Unzulässig: Herkunft, Religion, Weltanschauung Verwertungsverbot und Dokumentationspflichten Rechtliche h Richtlinien i - Facebook verboten, Xing erlaubt - Problematische Google-Recherchen - Besondere Umstände Faktische Verhältnisse Seite 14 Befreundungen im Betrieb Befreundungen von Arbeitskollegen Befreundungen von Vorgesetzten und Mitabeitern Risiken für Mitarbeiter Risiken für Vorgesetzte Was tun nach der Kündigung? Seite 15
9 Zulässigkeit innerbetrieblicher sozialer Netzwerke Rechtliche Rahmenbedingungen - Art. 328 und 328b OR / Datenschutz Zulässige und unzulässige Zwecke - Adressinformationen verteilen - vernetzen - Know-how teilen - Nicht aber: Mitarbeiterprofile sammeln - Fun? Einhaltung des Datenschutzgesetzes t t Schulung und Kontrolle Seite 16 Struktur innerbetrieblicher sozialer Netzwerke Datenkategorien - Adressdaten - Know-how - personenbezogene Daten mit beruflichem Hintergrund - personenbezogene Daten mit privatem Hintergrund - Fotos - Dashboard Berechtigungssysteme / Be- und Entfreundung Seite 17
10 Kontakt Egli Isler Partner Rechtsanwälte AG Puls 5, Hardturmstrasse Zürich Tel. +41 (0) Fax +41 (0) Mail Urs Egli Dr.iur. Christoph Isler lic.iur., dipl.ing. Michael Merz lic.iur., dipl. ing. FH/STV Alexander Schmid lic.iur. Seite 18
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