ElsterheiderINFO. Schiffsanleger am Südoststrand des Geierswalder Sees

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1 ElsterheiderINFO AMTS- UND INFORMATIONSBLATT DER GEMEINDE HAMTSKE A INFORMACISKE ŁOPJENO GMEJNY Neuwiese-Bergen Seidewinkel Nardt Sabrodt Bluno Klein Partwitz Tätzschwitz Geierswalde Nowa Łuka Hory Žid ino Nar Zabrod Blu Bjezdowy Pta ecy Lejno Jahrgang 2013, Mittwoch, den 24. April Nummer 148 Schiffsanleger am Südoststrand des Geierswalder Sees Der Schiffsanleger wird unmittelbar in der Ortslage Geierswalde am Standort des Servicegeländes errichtet. Der Schiffsanleger ist als Schwimmsteg vorgesehen und wird eine Anlegestelle für Fahrgastschiffe und Fährverkehr. Der Zugang zum Schiffsanleger wird geplastert. Der Zweckverband Elstertal ist Baulastträger der im Lausitzer Seenland entstehenden schiffbaren Verbindungen die finanziell gefördert werden von der Maßnahme zur Erhöhung des Folgenutzungsstandards sanierter bergbaulicher Hinterlassenschaften gemäß 4 des 3. ergänzenden Verwaltungsabkommens der Braunkohlesanierung.

2 In dieser Ausgabe: Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Elsterheide Informationen zu den Schöffenwahlen 2013 Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bebauungsplanverfahren Servicegelände am Geierswalder See Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elsterheide Öffentliche Bekanntmachung zu Gruppenauskünften an Parteien und Wählergruppen zur Bundestagswahl 2013 Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse des Gemeinderates vom Stunden Aktion 2013 mit Landrat Michael Harig Öffentliche Bekanntmachung fremder Ämter/Behörden Abwasserzweckverband Kamenz-Nord - Förderung für die Anpassung der dezentralen Abwasserbeseitigungsanlagen entsprechend dem Stand der Technik - Fehlende Interessenbekundungen für die entsprechende Förderung der Bauvorhaben Anzeige von Unterhaltungsmaßnahmen gemäß Sächsischen Wassergesetz Haushaltsbefragung Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe der EU 2013 Sächsischer Landeswettbewerb Ländliches Bauen mit neuen Inhalten Kontaktbüro Wolfsregion Lausitz - Räudeerkrankung bei Wölfen - Kein Anlass für Wolfsangst in der Region Neustadt i. S. Pressemitteilung zum Projekt»Klimaverträglich mobil 60+ «gibt älteren Menschen Tipps zur Mobilität Bagso - Entlastung für die Seele Ratgeber für pflegende Angehörige wieder verfügbar! - Zum Tag der älteren Generation am 3. April spricht die BAGSO für eine rentenrechtliche Besserstellung von Frauen aus, deren Kinder vor 1992 geboren wurden Schülersprachreisen in den Sommerferien Kultur- und Vereinsnachrichten Vereinstätigkeit/Termine von Veranstaltungen in den Ortsteilen Ostern in der Kita Bergen Geburtstagsgrüße März und April 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachungskästen der einzelnen Ortsteile lt. Satzung Ortsteil Bergen Am Anger 36 Ortsteil Bluno Dorfaue 33 Ortsteil Geierswalde Landstraße 33 Ortsteil Klein Partwitz Lindenallee 4, neben dem Löschteich Ortsteil Nardt Thruneweg 6 Ortsteil Neuwiese Elstergrund 2 Ortsteil Sabrodt Dorfstraße 64 Ortsteil Seidewinkel Zur Friedenseiche 1 Ortsteil Tätzschwitz Am Wiesengrund 2 Öffnungszeiten/Sprechzeiten der Ortsteilverwaltungen Ortsteilverwaltung Geierswalde dienstags von von bis Uhr Ortsteilverwaltung Sabrodt dienstags von von bis Uhr Ortsteilverwaltung Klein Partwitz dienstags von von bis Uhr Ortsteilverwaltung Tätzschwitz freitags von von bis Uhr Ortsteilverwaltung Nardt dienstags von von bis Uhr Ortsteilverwaltung Bluno (nach telefonischer Vereinbarung) Öffnungszeiten/Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Sitz Bergen Montag bis Uhr Dienstag bis Uhr und bis Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag bis Uhr und bis Uhr Freitag bis Uhr Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Elsterheide Montag bis Uhr und bis Uhr Dienstag bis Uhr und bis Uhr Mittwoch bis Uhr und bis Uhr Donnerstag bis Uhr und bis Uhr Freitag bis Uhr S Gemeinde Elsterheide Ortsteil Bergen Am Anger Elsterheide Telefon: 03571/ Telefax: 03571/ gemeinde@elsterheide.de Internet: Bürgermeisteramt Bürgermeister: Dietmar Koark erreichbar über Sekretariat Sekretariat/Ausgabe von Wohngeldanträgen: Erika Fischer Tourismus: Matthias Müller Hauptamt/Ordnungsamt Amtsleiterin: Roswitha Roßmann Standesamt: Gerlinde Lehmann Einwohner- und Meldewesen/Gewerbeamt: Karin Hänsch Sachberarbeiterin Manuela Kempe Kämmerei Kämmerin: Angelika Zschech Kasse: Helga Boch Christine Pink Steuern/Liegenschaften/Pacht Antje Zschabran Bauamt Antragsbearbeitung der Bauverwaltung und Bauberatung/Straßenrecht/Feuer- und Katastrophenschutz/Gewässerschutz Reiner Zschiesche Bauleitplanung/Liegenschaften/Kataster/Grundstücksverkehr: Heidrun Eger Baubetriebshof: Siegbert Bogott Bankverbindungen der Gemeinde Elsterheide Ostsächsische Sparkasse Dresden Konto-Nr BLZ Volksbank Bautzen e.g. Konto-Nr BLZ Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbetrieb Oberlausitz, Revier Elsterheide Ansprechpartner für die Waldbesitzer: Zum Forstrevier Elsterheide des Staatsbetriebes Sachsenforst, Forstbezirk Oberlausitz gehören folgende Gemarkungen: - Gemeinde Elsterheide Neuwiese-Bergen, Nardt, Seidewinkel, Tätzschwitz, Bluno, Geierswalde, Sabrodt, Scado, Groß-Partwitz, Klein Partwitz. Aufgabengebiete: Beratung und Betreuung der Privat-Kommunalwaldbesitzer, forsttechnische Betriebsleitung im Kommunalwald, Holzvermarktung und Forstförderung Elsterheide hat eine neue Försterin Im Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Oberlausitz wirdt das Forstrevier Elsterheide von Revierleiterin Julia Wenk geleitet. Der Dienstsitz und damit das Büro der Revierleiterin ist in Bergen, Am Anger 36, im Gemeindeamt Elsterheide. Frau Wenk wird immer donnerstags von 15:00-18:00 Uhr zur Sprechzeit Ihre Fragen beantworten. Darüber hinaus ist Sie für weitere Abstimmungen wie folgt zu erreichen: Telefon 03571/ , Handy 0173/ oder julia.wenk@smul.sachsen.de Im Forstrevier Elsterheide liegen Waldflächen der Gemeinden Elsterheide, Lauta und Hoyerswerda (teilweise). Zum Forstrevier Elsterheide des Kreisforstamtes Bautzen gehören folgende Gemarkungen: - Gemeinde Elsterheide Neuwiese-Bergen, Nardt, Seidewinkel, Tätzschwitz, Bluno, Geierswalde, Sabrodt, Scado, Groß Partwitz, Klein Partwitz. 2

3 Aufgabengebiete: Forstaufsicht, Forst-/ Waldschutz im Privatwald- Körperschaftswald, Überwachung und Verhütung von Waldbränden, Reitwege- Reitmarken. Ansprechpartner: Revierleiter: derzeit nicht besetzt. Schiedsstelle der Gemeinde Elsterheide Die Sprechstunden werden durch die Friedensrichterin Frau Renate Scharf und Frau Claudia Domann (stellv.) abgehalten. Sprechtage: jeden 2. Dienstag im Monat von Uhr bis Uhr, in der Gemeindeverwaltung in Bergen, Am Anger 36, Raum 1.16 Außerhalb der Sprechzeiten können schriftliche Anträge an folgende Anschrift gesandt werden: Friedensrichterin Frau Renate Scharf OT Bergen Geierswalder Straße Elsterheide Bürger können sich mit folgenden Problemen an uns wenden: bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten: z.b. Nachbarschaftsrecht, Schadenersatz, Schmerzgeldforderung Strafrechtsangelegenheiten: z.b. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung, Sachbeschädigung ElsterheiderINFO Nr. 148 Jahrgang April 2013 Öffnungszeiten der Bibliotheken in den Ortsteilen der Gemeinde Elsterheide Bibliothek Sabrodt jeden Montag von 16:00 bis 18:00Uhr Gemeindehaus Sabrodt (Eingang West), Dorfstraße 64 Bibliothek Bergen jeden Montag von 15:30 bis 17:00Uhr im Gebäude der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Elsterheide, Am Anger 36 (Eingang über Innenhof) Bibliothek Bluno jeden Mittwoch von 15:30 bis 17:00Uhr im Gebäude der Ortsteilverwaltung Bluno, Dorfaue 33 Bibliothek Geierswalde jeden Montag von 16:30 bis 18:00Uhr im Gebäude der Ortsteilverwaltung Geierswalde, Landstraße 33 Bibliothek Klein Partwitz jeden Dienstag von 16:00 bis 18:00Uhr im Gebäude der Ortsverwaltung Kl. Partwitz, Lindenallee 4 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE ELSTERHEIDE Informationen zu den Schöffenwahlen 2013 Im Freistaat Sachsen sind für die neue Amtszeit 2014 bis 2018 über neue Schöffen zu wählen. Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche mitwirken. Ihre Stimme hat bei Beratung und Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters. Durch die Schöffen nimmt das Volk an der Rechtsprechung teil. Sie sollen ihr Rechtsempfinden und ihre Berufs- und Lebenserfahrung zur Geltung bringen. Die Strafjustiz bleibt im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung verwurzelt und Urteile können breite Akzeptanz in der Bevölkerung finden. Der Schöffe soll grundsätzlich zu nicht mehr als zwölf Sitzungstagen im Jahr herangezogen werden. Neben der Erstattung von Fahrkosten und sonstigen notwendigen Auslagen erhält der Schöffe eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Verdienstausfall. Die vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz aktualisierte Broschüre Das Schöffenamt in Sachsen und der neu herausgegebene Flyer Schöffenwahl 2013 sind über den Zentralen Broschürenverband der Sächsischen Staatsregierung, Hammerweg 30, Dresden, Telefon 0351/ und 72 publikationen@sachsen.de abrufbar. Wer kann Schöffe werden? Schöffe kann grundsätzlich jedermann werden. Das Gesetz sieht nur wenige Einschränkungen vor, so etwa Altersbegrenzungen (Mindestalter 25 Jahre; Höchstalter: 70 Jahre) oder den Ausschluss bestimmter Berufsgruppen (z.b. von Polizeivollzugsbeamten). Erforderlich ist weiterhin ein guter Leumund sowie wegen des mitunter längeren Sitzungsdienstes körperliche Eignung. Schöffen beim Jugendgericht (Jugendschöffen) sollen darüber hinaus erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Wie wird man Schöffe? Die Schöffen werden durch Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten aus Vorschlagslisten der Gemeinden gewählt. Für die Jugendschöffen werden die Vorschlagslisten durch die Jugendämter aufgestellt. Jeder Bürger kann sich bei seiner Wohnsitzgemeinde oder dem für ihn zuständigen Jugendamt formlos als Schöffe bewerben oder andere ihm geeignet erscheinende Personen vorschlagen. Die Gemeinden und die Jugendausschüsse entscheiden fristgemäß bis 30. Juni Bewerbungen sind ab sofort möglich. Um Rückfragen zu vermeiden, sollten möglichst genaue Angaben zur Person enthalten sein. Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide entscheidet am 18. Juni 2013 in der öffentlichen Gemeinderatssitzung, wer von den Bewerbern in die Vorschlagsliste aufgenommen wird. Für weitere Fragen steht Ihnen zur Verfügung: Landesdirektion Sachsen Telefon: 0351/825-0 Sächsische Staatsministerium der Justiz Telefon: 0351/564-0 Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bebauungsplanverfahren Servicegelände am Geierswalder See Bekanntmachung der Gemeinde Elsterheide nach 3 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) über die öffentliche Auslage gemäß 4a Absatz 3 Satz 1 BauGB des 2. Entwurfes zum Bebauungsplan Servicegelände am Geierswalder See in der Fassung vom März 2013 Der 2. Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planteil mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht in der jeweiligen Entwurfsfassung vom März 2013 liegt vom bis einschließlich in der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36 in Elsterheide, OT Bergen, im Sekretariat (Zimmer 1.4), während folgender Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus: Montag Dienstag Donnerstag Freitag bis Uhr und bis Uhr bis Uhr und bis Uhr bis Uhr und bis Uhr bis Uhr Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit in den Bebauungsplanentwurf mit allen oben aufgezählten Teilen einzusehen. In folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen kann ebenfalls Einsicht genommen werden: - Artenschutzrechtlicher Beitrag (Krüger, Siegfried, September 2011) 3

4 - Lärmgutachten Geierswalder See (URS Deutschland GmbH, Dezember 2009) Das Plangebiet liegt südlich des Koschendammes und erstreckt sich vom Südostufer des Geierswalder Sees bis an die nordöstliche / östliche Ortslage Geierswalde. Teile der Straßen Seestraße und Promenadenweg queren das Plangebiet. Jedermann kann während der Auslagefrist Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Elsterheide, OT Bergen, Am Anger 36, Elsterheide, vorbringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. gez. Heidrun Eger / Bauamt Gemeinde Elsterheide Öffentliche Bekanntmachung der Dritten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elsterheide vom Auf Grund von 4 Abs. 2 in Verbindung mit 28 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide am , mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder, die folgende Satzungsänderung der Hauptsatzung beschlossen: Artikel 1 Änderungen Abschnitt II Gemeinderat 2 Rechtstellung und Aufgaben 2 wird gestrichen und erhält folgende Fassung: Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und nach 16 Abs. 1 Satz 2 SächsGemO Wahlberechtigten und das Hauptorgan der Gemeinde. Er führt die Bezeichnung Gemeinderat. Der Gemeinderat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister. Abschnitt III Ausschüsse des Gemeinderats 6 Aufgaben des Technischen Ausschusses - Absatz 2 Nr. 3 wird nach den Worten - tatsächlichen Gesamtbaukosten der Text von nicht mehr als ,00 im Einzelfall gestrichen und erhält folgende Fassung: im Einzelfall von mehr als ,00, aber nicht mehr als ,00. Abschnitt IV Bürgermeister 8 Aufgaben des Bürgermeisters - im Absatz 2 Nr. 8 wird der Wert 500,00 gestrichen und durch den Wert 2.500,00 ersetzt. Artikel 2 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt am: Elsterheide, den Koark Bürgermeister 4 Vorstehende Satzung wird hiermit bekannt gemacht. Hinweis nach 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Nach 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Das gilt gemäß 4 Abs. 4 Satz 2 SächsGemO nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 Sächs- GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Elsterheide, den gez. Koark Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung zu Gruppenauskünften an Parteien und Wählergruppen zur Bundestagswahl 2013 Gemäß 33 Abs. 1 Sächsisches Meldegesetz vom darf die Meldebehörde Parteien; Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Dabei erstreckt sich die Auskunft auf die Übermittlung nachfolgender Daten einzelner bestimmter Bürger: Familiennamen, Vornamen Doktorgrad und Anschriften. Daten von Wahlberechtigten werden im öffentlichen Interesse übermittelt und unterliegen der strengen Zweckbindung. Bürger der Gemeinde Elsterheide, die eine Weitergabe ihrer Daten nicht wünschen, haben das Recht dem zu widersprechen. Diese werden gebeten, dies dem Einwohnermeldeamt in Elsterheide, OT Bergen, Am Anger 36, bis zum mitzuteilen. Elsterheide, den

5 Beschlüsse der 37. öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Elsterheide vom Beschluss- Nr.: 10/13 Änderung/Ergänzung der Tagesordnung Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide beschließt die Tagesordnung der 37. Gemeinderatssitzung wie folgt zu verändern: Tagesordnungspunkt öffentlicher Teil: Tagesordnungspunkt 4.3 A/BV 12/13 Beschluss über den 5. Entwurf zum Bebauungsplan Geierswalder See Südböschung wird von der Tagesordnung genommen. gez. Koark Bürgermeister Beschluss- Nr.: 11/13 - Beschluss über den 2. Entwurf des Bebauungsplanes Geierswalder See - Servicegelände Rechtsgrundlagen: 28 SächsGemO, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat Elsterheide fasst den Beschluss über den vorliegenden 2. Entwurf des Bebauungsplanes Servicegelände am Geierswalder See in der Fassung vom März Der Entwurf besteht aus der Planzeichnung mit zeichnerischen Festsetzungen, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange am 2. Entwurf wird gemäß 4 Absatz 2 und 3 Absatz 2 BauGB durchgeführt. Mit dem Ortschaftsrat Geierswalde haben das Planungsbüro und die Verwaltung am das dem 2. B-Planentwurf zugrunde liegende Planungskonzept (Gestaltungsplan) erörtert und dessen Zustimmung eingeholt. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung am 1. Entwurf vom September 2008 erfolgte im Oktober / November gez. Koark Bürgermeister Beschluss- Nr.: 12/13 - Beschluss über die Abwägungen der Stellungnahmen im Bebauungsplanverfahren Gut Scado am Partwitzer See Rechtsgrundlagen: 1 Abs. 7 BauGB, SächsGemO Der Gemeinderat Elsterheide wägt die eingegangenen Stellungnahmen zu den 2 Entwürfen des Bebauungsplanes entsprechend der beigefügten Anlage ab und fasst darüber den Beschluss. Die Stellungnahmen ergingen im Zuge der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungen im Oktober / November 2011 (1. Entwurf vom August 2011) und im Januar / Februar 2012 (2. Entwurf vom Januar 2011). Die Entscheidungen über die Stellungnahmen sind den Einwendern mitzuteilen. gez. Koark Bürgermeister Beschluss- Nr.: 13/13 vom Bestellung eines ehrenamtlichen Beauftragten für die Angelegenheiten der Sorben Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide bestellt, gemäß 5 der Satzung zur Wahrung, Förderung und Entwicklung der sorbischen Sprache und Kultur der Gemeinde Elsterheide vom , Frau Renate Scharf Geierswalder Straße 6 OT Bergen Elsterheide als ehrenamtliche Beauftragte für die Angelegenheiten der Sorben. Sie ist Ansprechpartner für sorbische Mitbürger und vertritt und unterstützt deren Belange. Über die Situation der sorbischen Sprache und Kultur erstattet sie jährlich dem Gemeinderat Elsterheide Bericht. Elsterheide, OT Bergen, den Koark Bürgermeister Beschluss- Nr. 14/13 Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elsterheide vom Auf Grund von 4 Abs. 2 in Verbindung mit 28 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide am , mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder, die folgende Satzungsänderung der Hauptsatzung beschlossen: Artikel 1 Änderungen Abschnitt II Gemeinderat 2 Rechtstellung und Aufgaben 2 wird gestrichen und erhält folgende Fassung: Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und nach 16 Abs. 1 Satz 2 SächsGemO Wahlberechtigten und das Hauptorgan der Gemeinde. Er führt die Bezeichnung Gemeinderat. Der Gemeinderat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister. Abschnitt III Ausschüsse des Gemeinderats 6 Aufgaben des Technischen Ausschusses - Absatz 2 Nr. 3 wird nach den Worten - tatsächlichen Gesamtbaukosten der Text von nicht mehr als ,00 im Einzelfall gestrichen und erhält folgende Fassung: im Einzelfall von mehr als ,00, aber nicht mehr als ,00. Abschnitt IV Bürgermeister 8 Aufgaben des Bürgermeisters - im Absatz 2 Nr. 8 wird der Wert 500,00 gestrichen und durch den Wert 2.500,00 ersetzt. Artikel 2 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt am: Elsterheide, den Koark Bürgermeister 5

6 PRESSEMITTEILUNG 48-Stunden-Aktion 2013 mit Landrat Michael Harig als Schirmherren und dem DJ Duo HOT BANANAS als Paten für den Landkreis Bautzen Vom Juni 2013 werden wieder hunderte Jugendliche aus Jugendclubs, Cliquen, Jungen Gemeinden, Jugendfeuerwehren, Sportvereinen, Initiativen und Schulen im Landkreis Bautzen gut sichtbar für alle in leuchtend roten, von den Sparkassen gesponsorten Shirts etwas Bleibendes und Gemeinnütziges für ihren Heimatort schaffen und initiieren. In diesem Jahr, in welchem die 48-Stunden-Aktion in dieser Form zum zweiten Mal im Landkreis Bautzen stattfindet, konnten die Organisatoren erneut Landrat Michael Harig, der vom Gelingen dieses Projektes überzeugt ist, als Schirmherren für die Aktion gewinnen: Auch im Jahr 2013 lautet das Motto: Nicht nur reden, sondern anpacken, Ideen zu Taten werden lassen. Auf jeden noch so kleinen Einsatz kommt es an, solange er den Menschen hier vor Ort zugute kommt, solange er die Heimat schöner, lebens- und liebenswerter macht im Kleinen wie im Großen. Aufgerufen sind deshalb alle, die etwas verändern und sich für einen guten Zweck ehrenamtlich einsetzen wollen; alle, die eine Idee bzw. ein festes Ziel und dazu Freunde haben, die helfen, alles zu verwirklichen. Wie bereits in den vergangenen zwei Jahren haben sich zudem Patrick Amador und Patrick Hofmann besser bekannt als die DJs Jason Amador und D.I.C. von den HOT BANANAS ( bereit erklärt, die Patenschaft für dieses Projekt zu übernehmen. Sie werden am Aktionswochenende wieder gemeinsam mit den verantwortlichen Projekten vor Ort sein und einen Teil der teilnehmenden Jugendgruppen bei ihrer Arbeit besuchen. Gern unterstützen wir innovative Projekte jeglicher Art, die Jugendlichen Perspektiven geben und zur Aktivität in ihrem Leben beitragen. Wir sind der Meinung, dass es wichtig ist, Aufgaben und Ziele für Jugendliche zu schaffen. Junge Leute sollen dadurch ihre eigenen Ideen verwirklichen und das in diesem Fall für einen guten Zweck. Das finden wir klasse!, begründet Patrick Amador das Engagement der HOT BANANAS für die Aktion. Neben der wiederholten Prämierung von besonders wertvollen, wirksamen und gemeinnützigen Projekten mit dem Sonderpreis der Sparkassen gibt es 2013 ein weiteres Highlight: als Dankeschön für die die Teilnahme an der Aktion und als kleine Anerkennung des Engagement und der geleisteten Arbeit wird es zwei Abschlussveranstaltungen geben. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind am 22. Juni 2013 nachmittags nach Bautzen eingeladen, wo neben allerlei Spiel, Spaß und Action eine Überraschung auf sie warten wird. Alle älteren Teilnehmer der 48-Stunden-Aktion erhalten am Abend des 22. Juni 2013 zur Abschlussparty mit den Hot Bananas in Bautzen freien Eintritt! Bisher haben sich bereits die Jugendfeuerwehren aus Wurschen, Kirschau und Obergurig angemeldet wie auch die Dirt Army Guttau und der Filmclub Pulsnitz. Auch am Start sein werden in diesem Jahr die Mitglieder des Jugendclubs Blaue- Engel aus Frankenthal, welche gemeinsam mit der örtlichen Jugendfeuerwehr und der Sportgemeinschaft den Bau eines Beachvolleyballplatzes in Angriff nehmen werden. Noch bis 30. April 2013 nehmen die Regionalbüro Anmeldungen entgegen. Anmelden können sich interessierte Gruppen auch unter Am 16. Mai 2013 tagt dann die Aktionsjury danach steht fest, welche Gruppen sich in diesem Jahr beteiligen und wer den Sonderpreis der Sparkassen, welcher im Rahmen der Auftaktveranstaltung am 6. Juni 2013 in Bautzen übergeben wird, erhält! ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN FREMDER ÄMTER UND BEHÖRDEN Abwasserzweckverband "Kamenz-Nord" Förderung für die Anpassung der dezentralen Abwasserbeseitigungsanlagen entsprechend dem Stand der Technik Fehlende Interessenbekundungen für die entsprechende Förderung der Bauvorhaben Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) müssen bis spätestens zum alle Abwassereinleitungen dem Stand der Technik entsprechen und damit biologisch behandelt werden. Dies bedeutet für Grundstücke, die nicht an das zentrale Abwassernetz angeschlossen sind und deren Anschluss bis 2015 nicht vorgesehen ist, dass die vorhandene Kleinkläranlage bis spätestens zum Jahr 2015 mit der biologischen Behandlungsstufe nachzurüsten oder die Neuerrichtung einer vollbiologischen Kleinkläranlage vorzusehen ist. Alternativ zu der dezentralen Abwasserbeseitigung mittels einer biologischen Kleinkläranlage ist die Betreibung einer abflusslosen Sammelgrube zulässig, die alle auf dem Grundstück anfallenden Abwässer mit Ausnahme des Niederschlagswassers erfasst und besonders für Haushalte mit geringem oder saisonalem Abwasseranfall geeignet ist. Im Verbandsgebiet des Abwasserzweckverbandes Kamenz- Nord wurde in entsprechenden Verbandsbeschlüssen seit 2007 für 1131 Grundstücke, die durch 1109 dezentrale Abwasserbeseitigungsanlagen entsorgt werden, die dauerhaft dezentrale Abwasserbeseitigung festgeschrieben. Die zugehörigen Grundstückseigentümer wurden in einem Infobrief über die Festschreibung der dauerhaft dezentralen Abwasserbeseitigung für ihre Grundstücke und die erforderliche Anpassung der Anlagen entsprechend dem Stand der Technik bis spätestens zum benachrichtigt. Gleichzeitig wurden sie über die Möglichkeit der Förderung für die Anpassung der Anlagen entsprechend dem Stand der Technik durch die Sächsische Aufbaubank informiert. Bis zum entsprechen von den 1109 dezentralen Anlagen bisher 205 (18,5 %) dem Stand der Technik, davon wurden 143 Anlagen gefördert. Für die Anpassung weiterer 101 dezentraler Abwasserbeseitigungsanlagen liegt derzeit eine entsprechende Interessenbekundung für die Förderung vor. Gemäß der Förderrichtlinie ist für die Neuerrichtung einer biologischen Kleinkläranlage eine Grundförderung von 1.500, für die Nachrüstung einer vorhandenen Kleinkläranlage mit einer biologischen Reinigungsstufe eine Grundförderung von möglich. Ebenso werden sonstige dezentrale Abwasseranlagen vergleichbarer Größe, wie Abwasserteiche oder abflusslose Sammelgruben, bei denen eine Abwasserbeseitigung nach dem Stand der Technik nachweisbar ist, gefördert. 6

7 Wichtige Hinweise: Der Abwasserzweckverband Kamenz-Nord bittet diejenigen Grundstückseigentümer aus dem Verbandsgebiet des Abwasserzweckverbandes, für die eine dauerhaft dezentrale Abwasserbeseitigung festgeschrieben wurde und deren Anlage noch nicht dem Stand der Technik angepasst wurde, für den Fall, dass sie noch keine Interessenbekundung für die Förderung einer privaten Kleinkläranlage abgegeben haben, eine entsprechende Interessenbekundung für die Förderung mit Angabe des voraussichtlichen Durchführungszeitraumes der Anpassung der Anlage entsprechend dem Stand der Technik so bald als möglich beim Abwasserzweckverband Kamenz-Nord bzw. bei dem Geschäftsbesorger des Abwasserzweckverbandes Kamenz- Nord, der ewag kamenz, einzureichen. Für Rückfragen zu den oben genannten Anforderungen steht Ihnen die ewag kamenz als Geschäftsbesorger des Abwasserzweckverbandes Kamenz-Nord unter der Rufnummer 03578/ gern zur Verfügung. Anzeige von Unterhaltungsmaßnahmen gemäß Sächsischem Wassergesetz 77 Die Flussmeisterei Hoyerswerda zeigt hiermit folgende Unterhaltungsmaßnahme an: Deich- und Vorlandmahd sowie abschnittsweise Sohlkrautung beziehungsweise Krautung der Mittelwasserböschungen, Gehölzpflege und Entfernung des Gehölzbestandes auf dem Hochwasserschutzdeichen der Schwarzen Elster von Landesgrenze Sachsen/Brandenburg bei Flusskilometer: bis Pegel Trado bei Flusskilometer: sowie punktuelle Mahd, Krautung und Gehölzpflege der Alten Elster zwischen Mündung in die Schwarze Elster und dem Hauptwehr in Hoyerswerda. Voraussichtliche Bauausführung: Juli 2013 bis März 2014 Beim Durchführen der Unterhaltungsleistungen ist die Inanspruchnahme von abschnittsweise vorhandenen privaten Flächen unvermeidlich. Als gesetzliche Grundlage zur Duldung einer notwendigen Befahrung wird auf die 29 und 30 WHG sowie 77 des Sächsischen Wassergesetzes hingewiesen. Sollte weiterer Informationsbedarf bestehen oder sollten sich zusätzliche Probleme ergeben, wenden Sie sich an die Flussmeisterei Hoyerswerda (Telefon: 03571/ Herr Gerhardt). Sollten bis zum keine schriftlich begründeten oder zur Niederschrift gebrachten Einwände in der vorgenannten Dienststelle vorliegen, werten wir dies als Zustimmung. Haushaltsbefragung - Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe der EU 2013 Jährlich werden im Freistaat Sachsen - wie im gesamten Bundesgebiet - der Mikrozensus und die EU-Arbeitskräftestichprobe durchgeführt. Der Mikrozensus ( kleine Volkszählung ) ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung, bei der ein Prent der sächsischen Haushalte (rund Haushalte) zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder Hochschule, Quellen des Lebensunterhalts usw. befragt werden. Der Mikrozensus 2013 enthält zudem noch Fragen zur Gesundheit, wie Rauchverhalten, Behinderung, Körpergröße und Gewicht. Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Die darin lebenden Haushalte werden dann maximal in vier aufeinander folgenden Jahren befragt. Die Haushalte können zwischen der zeitsparenden Befragung durch die Erhebungsbeauftragten und einer schriftlichen Auskunftserteilung direkt an das Statistische Landesamt wählen. Erhebungsbeauftragte legitimieren sich mit einem Sonderausweis des Statistischen Landesamtes. Sie sind zur Geheimhaltung aller ihnen bekannt werdenden Informationen verpflichtet. Alle erfragten Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Auskunft erteilt: Ina Augustiniak, Telefon: 03578(332110) Sächsischer Landeswettbewerb Ländliches Bauen mit neuen Inhalten Anfang April 2013 startet der neue Landeswettbewerb Ländliches Bauen. Auslober ist das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Ausgezeichnet werden die besten Ergebnisse von Bauprojekten auf dem Land. Der Wettbewerb richtet sich an Architekten und Ingenieure sowie direkt an Bauherren und Gemeinden. Im Fokus stehen die Erhaltung ländlicher Bausubstanz und deren Ergänzung mit Neubauten hoher Qualität. Neu im Wettbewerb als eigene Kategorie sind Projekte zum demografiegerechten Dorfumbau. Sonderpreise können für Originalität im Konzept, Qualität im Detail sowie besondere Ergebnisse des barrierefreien und ökologischen Bauens vergeben werden. Die Preisträger im Landeswettbewerb erhalten 500 bis Euro. Die Antragsunterlagen sind im Internet abrufbar: und Einsendeschluss ist der 31. Mai Kontaktbüro Wolfsregion Lausitz Am Erlichthof Rietschen Räudeerkrankung bei Wölfen In letzter Zeit wurden wiederholt Fragen zum Räudebefall bei Wölfen und daraus resultierenden, möglichen Gefahren für den Menschen an das Kontaktbüro herangetragen. Die Räude ist eine durch Milben hervorgerufene Hauterkrankung, die relativ häufig bei Füchsen auftritt und von diesen auch übertragen wird. Eine Ansteckung von Haustieren, seltener auch Menschen, ist zwar möglich, lässt sich jedoch gut behandeln. Räudemilben sind Parasiten, die sich in die Haut eingraben, was zu starkem Juckreiz und oft Aufkratzen der betroffenen Hautstellen führt. Befallene Tiere haben einen schlechten Fellzustand, durch das ständige Kratzen entstehen kahle Stellen an verschiedenen Körperteilen, z.b. am Rücken und am Schwanz. Dies kann zu Problemen bei der Regulierung der Körpertemperatur und einer allgemeinen Schwächung des Tieres führen. Im fortgeschrittenen Stadium können betroffene Tiere eine verzögerte Fluchtreaktion zeigen, sie verhalten sich jedoch gegenüber dem Menschen nicht aggressiv. Die Räude ist keine meldepflichtige Krankheit und tritt bei Wildtieren immer wieder in Schüben auf. Die Anfälligkeit an der Räude zu erkranken und der Krankheitsverlauf sind abhängig von der Immunabwehr des betroffenen Wildtieres. Insbesondere bei sehr jungen oder bereits geschwächten Tieren kann die Krankheit tödlich verlaufen. Tiere mit gesunder Konstitution können die Krankheit jedoch auch ausheilen. Anhand von Sichtungen und Fotos wird vermutet, dass im Nochtener Wolfsrudel derzeit zwei Welpen an Räude erkrankt sind. Aktuelle Fotofallenaufnahmen belegen, dass beide Elterntiere des Rudels bisher jedoch keine Symptome einer Räudeerkran- 7

8 kung zeigen. In den anderen sieben sächsischen Wolfsrudeln ist aktuell kein derartiger Fall bekannt. Da Wölfe streng geschützt sind und der Verlauf der Krankheit nicht zwingend mit dem Tod des betroffenen Tieres enden muss, besteht gegenwärtig kein besonderer Handlungsbedarf. Sichtungen von Wölfen sollten an die bekannten Stellen des Wolfsmanagements gemeldet werden. Bei gemeldeten Verhaltensauffälligkeiten wird die Situation durch Experten vor Ort eingehend geprüft und dann entschieden, ob gegebenenfalls Maßnahmen ergriffen werden müssen. Pressemitteilung Kein Anlass für Wolfsangst in der Region Neustadt i.s. Am wurde in Niederottendorf (Gemeinde Neustadt i.s., LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) von zwei Schulkindern und einer Frau ein wolfsartiges Tier beobachtet (wie auch in den Medien, u.a. der Sächsischen Zeitung vom , berichtet wurde). Laut Angaben der Einwohner gab es in der letzten Zeit mehrfach Sichtungen von Wölfen oder Wolfsspuren in unmittelbarer Ortsnähe. Das Wolfsmanagement geht diesen Hinweisen nach. Wölfe laufen zuweilen auch unmittelbar an bewohnten Häusern vorbei. Dies ist an sich nichts Außergewöhnliches, sondern gehört zum normalen Verhalten. Im Lausitzer Wolfsgebiet, in dem Wölfe seit 13 Jahren vorkommen, werden Wölfe gelegentlich in der Nähe von Ortschaften gesehen, und reißen dort auch ungenügend geschützte Nutztiere. Auf Begegnungen mit Menschen reagieren Wölfe in der Regel sehr vorsichtig und ziehen sich zurück. Besonders unerfahrene Jungwölfe reagieren Menschen gegenüber manchmal auch naiv neugierig, jedoch ist keine aggressive Begegnung bekannt. Das Wolfsmanagement bittet darum, dass Sichtungen oder sonstige Hinweise von Wölfen in der Region an die Wolfsbeauftragten des Landkreises (Herr Abram Tel.: 03501/ und Herr Uhlig Tel.: 03501/ ) gemeldet werden, damit ihnen zeitnah nachgegangen werden kann. Generell werden Wolfshinweise in Sachsen von den zuständigen Landratsämtern, dem Kontaktbüro Wolfsregion Lausitz (Tel / 46762) oder dem Wildbiologischen Büro LUPUS (035727/ 57762) entgegen genommen. Projekt»Klimaverträglich mobil 60+«gibt älteren Menschen Tipps zur Mobilität Heute startet das Online-Service-Portal»60plus«Berlin, 18. Februar Ältere Menschen sind heute so mobil wie nie zuvor. Dabei spielt das Auto eine zentrale Rolle. Zwischen 2000 und 2010 stieg die Führerscheinquote in der Altersgruppe 60+ von gut 63 Prozent auf knapp 80 Prozent. Doch meist gibt es auch gute Alternativen zum Auto. Um diese bekannter zu machen und um zu verhindern, dass der Klimaschutz nicht auf der Strecke bleibt, gibt es ab heute das Online-Service-Portal 60plus.vcd.org. Interessierte finden hier praktische Tipps unter anderem zu seniorenfreundlichen Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs, zu sicherem Radfahren, zum Kauf von Fahrrädern und Elektrorädern, Einkaufen ohne Auto sowie Hinweise zum klimafreundlichen Reisen und zum Spritsparen. Das Service-Portal ist Teil des Projektes»Klimaverträglich mobil 60+«, einer Kooperation des ökologischen Verkehrsclubs VCD mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) und dem Deutschen Mieterbund (DMB). Ziel des Vorhabens ist es, Menschen ab 60 zu ermutigen, verstärkt die Verkehrsmittel Bus, Bahn und Fahrrad als Alternative zum Auto zu nutzen. Sich klima- und ressourcenschonend zu verhalten, bedeutet keine Einschränkung. Im Gegenteil: Wer sich frühzeitig umorientiert, sich auch auf andere Mobilitätsformen einlässt und das Auto als eine Option unter vielen versteht, erweitert seine Mobilität, hält sich fit und ist länger selbstständig unterwegs. Tipps dazu liefert das Service-Portal 60plus.vcd.org. Das Projekt beschränkt sich jedoch nicht nur auf Online-Informationen: In Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind sogenannte VCD-Regionalkoordinatoren vor Ort aktiv, ab Mitte 2013 kommen Ansprechpartner in fünf weiteren Bundesländern hinzu. Interessierte können sich bei diesen regionalen Ansprechpartnern kostenfrei und persönlich zu individuellen Mobilitätsfragen beraten lassen, z.b. zu vergünstigten Seniorentickets im Verkehrsverbund oder zum klimabewussten Autokauf. Die Regionalkoordinatoren führen darüber hinaus Informationsveranstaltungen und Aktionen durch, sind Ansprechpartner für lokale Kooperationspartner wie Mietervereine, Seniorenvertretungen, Wohnungs- oder Verkehrsunternehmen. Die Kontaktdaten der Regionalkoordinatoren und weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter 60plus.vcd.org.»Klimaverträglich mobil 60+«wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert. 8

9 Für Rückfragen: Anja Smetanin, VCD-Pressesprecherin, Fon , Ursula Lenz, BAGSO-Pressereferentin, Tel , Heike Zuhse, DMB, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Tel , BAGSO-Pressemitteilung 2/2013 Bonn, Entlastung für die Seele Ratgeber für pflegende Angehörige wieder verfügbar! Die körperlichen und seelischen Belastungen, denen Menschen, die oft über mehrere Jahre hinweg ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause versorgen, sind enorm. Dies hat auch die starke Nachfrage nach dem Ratgeber gezeigt, den die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.v. (BAGSO) und die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) gemeinsam erarbeitet und erstmalig im Februar 2012 den Hilfesuchenden zur Verfügung gestellt hat. Die Erstauflage und die beiden Nachdrucke waren innerhalb kurzer Zeit vergriffen. Wir freuen uns, dass durch die Unterstützung von COMPASS Private Pflegeberatung GmbH eine 4. Auflage gedruckt werden konnte und wir jetzt die lange Vormerkliste abarbeiten können, so die BAGSO-Vorsitzende und Psychologin Prof. Dr. Ursula Lehr. Dr. Sibylle Angele, Geschäftsführerin der COMPASS Private Pflegeberatung, kennt die Schwierigkeiten der Angehörigen: Viele unserer Klientinnen und Klienten sind pflegende Angehörige. Der Beratungsbedarf ist sehr groß, die Situation der pflegenden Angehörigen ist besonders häufig Thema in den Beratungsgesprächen. Die Broschüre der BAGSO trägt dazu bei, dass sich die Menschen frühzeitig informieren und Hinweise für Unterstützungsangebote erhalten, damit eine Überlastung in der Pflegesituation möglichst gar nicht entsteht. Der Ratgeber kann bei der BAGSO auch in einer größeren Anzahl bestellt werden: BAGSO Bonngasse 10, Bonn Tel.: 0228 / Fax: 0228 / wittig@bagso.de Außerdem kann er über die Internetseiten der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung ( und der BAGSO ( heruntergeladen werden. BAGSO-Pressemitteilung 5 / 2013 Bonn, Zum Tag der älteren Generation am 3. April spricht sich die BAGSO für eine rentenrechtliche Besserstellung von Frauen aus, deren Kinder vor 1992 geboren wurden Es gibt nichts Gutes, außer man tut es. Nach diesem Erich- Kästner-Spruch handeln sehr viele ältere Menschen und engagieren sich in den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen: Sie ermöglichen es z.b. ihren Kindern, beruflich tätig zu sein, indem sie sich um die Enkelkinder kümmern, leisten Nachbarschaftshilfe und sind in ihrer Gemeinde aktiv. Viele Organisationen könnten ihre sozialen, politischen und kulturellen Aufgaben nicht erfüllen, wenn sie nicht durch ältere, ehrenamtlich tätige Menschen unterstützt würden. Der Tag der älteren Generation, der seit 1968 jeweils am ersten Mittwoch im April begangen wird, ist für die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), die über ihre 110 Mitgliedsverbände die Interessen von rund 13 Mio. älteren Menschen vertritt, Anlass, auf diese oft im Verborgenen erbrachten Leistungen hinzuweisen und sie zu würdigen. Wir nehmen den Gedenktag in diesem Jahr aber auch zum Anlass, auf eine Benachteiligung älterer Frauen hinzuweisen, die wir nicht akzeptieren können, so die ehemalige Bundesfamilienministerin und BAGSO-Vorsitzende Prof. Dr. Ursula Lehr. Es geht um die Mütter von Kindern, die vor 1992 geboren wurden und die zurzeit rentenrechtlich schlechter gestellt sind als Mütter, deren Kinder 1992 oder später auf die Welt kamen. Viele dieser älteren Frauen haben ihre Kinder großgezogen in Zeiten, in denen es weder Kindergeld noch Erziehungsurlaub, weder BAföG noch Azubigehalt gab. Sie haben darauf verzichtet, berufstätig zu sein, oder ihre Erwerbstätigkeit unterbrochen, auch weil die Kinderbetreuungsangebote früher wesentlich schlechter waren. Dadurch haben sie geringere Rentenansprüche erworben. Die BAGSO fordert die Aufhebung dieser Ungleichbehandlung, erklärt Ursula Lehr. Weitere Informationen zur BAGSO und ihren 110 Mitgliedsverbänden: Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.v. Ursula Lenz, Pressereferat Bonngasse 10, Bonn Tel.: 0228 / lenz@bagso.de Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Welzow verpachtet im Ortsteil Proschim ab sofort die Gaststätte Zum Dorfkrug. Das im Jahr 2001 teilweise modernisierte bzw. sanierte Gebäude befindet sich in zentraler Ortslage von Proschim, unmittelbar an der Ortsdurchfahrt der L 522. Der Pachtgegenstand umfasst mit einer Gesamtfläche von ca. 438,00 m² einen Gastraum, einen Saal, einen modernisierten Sanitärbereich, eine Küche, ein Foyer sowie Lagerräume. Die vorhandene Einrichtung, wie Theke mit Zapfgarnitur, Tische und Stühle im Gastraum sowie die gegenwärtige Ausstattung in der Küche können mit übernommen werden. Die Bestuhlung und Betischung für ca. 120 Personen im Saal gehört zum Pachtgegenstand. Darüber hinaus benötigte Einrichtungen werden von dem/der Pächter(in) erwartet. Auf dem Gelände des Pachtobjektes befindet sich ein Wohngebäude, welches bei Bedarf angemietet werden kann. Weiterhin sind ein ruhig gelegener Biergarten sowie entsprechende Parkmöglichkeiten vorhanden. Erwartet wird ein(e) in der Gastronomie erfahrene(r) und engagierte(r) Betreiber(in) der Gaststätte mit Saal. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen verbunden mit einem Bewirtschaftungskonzept ggf. als Alleinstellungsmerkmal richten Sie bitte bis spätestens zum an die Stadt Welzow. Postanschrift Stadt Welzow Poststraße Welzow Informationen sowie Termine zur Objektbesichtigung erteilt: Amt Bau / Wirtschaftsförderung, Liegenschaften Frau Rothe Poststraße Welzow Tel / oder j.rothe@welzow.de 9

10 Schülersprachreisen in den Sommerferien TREFF-Sprachreisen bietet im Sommer vom eine begleitete Gruppenreise nach Bournemouth/England an. Die Schüler im Alter von Jahren wohnen bei Gastfamilien und besuchen den Englisch-Unterricht in internationalen Gruppen an einer renommierten Sprachschule. Ein wichtiger Bestandteil ist das betreute Ausflugs- und Freizeitprogramm mit einem Besuch in London. Ein Betreuer von TREFF wird während des gesamten Aufenthalts vor Ort sein. Infoveranstaltung: 20. März 2013 um 18:00 Uhr in Reutlingen. Bitte melden Sie sich an Kostenloses Informationsmaterial zu Sprachreisen für Schüler und Erwachsene sowie zu Schulaufenthalten in den USA, in Kanada, Australien, Neuseeland (inkl. Cook Islands) erhalten Sie bei: TREFF - International Education e.v., Am Heilbrunnen 99, Reutlingen Tel.: , Fax.: info@treff-sprachreisen.de Web: Wer lieber nach Malta oder Frankreich möchte, für den gibt es die Möglichkeit, auf der wunderschönen Mittelmeerinsel Malta oder in dem direkt neben Monaco gelegenen Cap d Ail einen Feriensprachkurs zu belegen. Qualifizierter Englisch- bzw. Französischunterricht wird kombiniert mit interessanten Ausflügen und Freizeitaktivitäten wie z. B. Tauchkurse auf Malta, Windsurfen, Fußball etc. KULTUR - UND VEREINSNACHRICHTEN Ortsteil Nardt Arbeitseinsatz zur Belebung des Ortsbildes Hexenfeuer mit Fackelumzug der Kinder Vereinsfest anlässlich 15 Jahre Traditionsverein Nardt Ortsteil Geierswalde geführte Radwanderung des Fördervereins Wasserwelt Geierswalde e. V. in die Lausitzer Seenkette- Entdeckertour Geierswalde und Senftenberger See :00 Uhr Maibaumstellen, Tag der offenen Tür Kinder und Jugendfeuerwehr, Hexenfeuer Kleiner Festakt zur Übergabe & Übernahme Fahrgastschiffsanleger Geierswalde Gartennacht Maibaumwerfen Partnerschaftstage Mühlhausen/Geierswalde Besuchertage im Lausitzer Seenland am Senftenberger See Einweihung Koschenkanal und Eröffnung der Fahrgastschifffahrt auf dem Geierswalder See Ortsteil Tätzschwitz Schul- und Heimatstube Tätzschwitz Saisoneröffnung Kleines Hoffest Frühlingserwachen in Feld und Bienenhaus Kaffeemusik und Eierplinse In der DDR-Spielzeugkiste gekramt Schauen und Spielen für Große und Kleine Tag des offenen Denkmals - Altes Handwerk neu vorgestellt Trachtengottesdienst zum Erntedank Ortsteil Seidewinkel Essen am Feldrain organisiert vom Sorbischen Trachtenverein Seidewinkel e. V. Samstag, den 01. Juni ab 20:00 Uhr Tanz Sonntag, den 02. Juni Vereinsfest 10

11 Ostern in der Kita Bergen ElsterheiderINFO Nr. 148 Jahrgang April 2013 Als zweisprachige Einrichtung ist es selbstverständlich, dass wir uns zur Osterzeit mit sorbischen Bräuchen beschäftigen. Die Kinder der Lutki- und Dinogruppe sahen sich auf einem Bild an, wie sorbische Ostereier gemalt werden. Welche Arbeitsmaterialien werden dazu benutzt? Nicht der übliche Pinsel, sondern geschnittene Gänsefedern, mit denen Dreiund Vierecke auf das Ei getupft werden. Mit der Stecknadel werden Punkte und Striche auf das Ei gebracht. Das wollten die Kinder auch selbst ausprobieren. Sie mussten feststellen, dass es nicht so leicht ist, das Wachs mit schönen Mustern auf das Ei zu bringen. In unserer Region gibt es viele bekannte und talentierte Ostereiermaler. Frau Birgit Pattoka besitzt in ihrer Schrotholzscheune eine umfangreiche Sammlung schöner Ostereier. Zudem gehen unsere Kinder gern als Lutki helfen, wenn Gäste von anderswo kommen. Also liegt es nahe, sich einmal dort genauer umzuschauen. Für viele Kinder war es sogar der erste richtige Museumsbesuch. Frau Pattoka erklärte heute noch übliche Osterbräuche und wie sie einst gepflegt wurden, z.b. das Gehen nach den Patengeschenken am Gründonnerstag, oder das Ostersingen in der Osternacht. Eine Puppe in der hier ansässigen sorbischen Tracht sahen sich die Kinder genauer an. Ganz interessant waren die Vogeleier in verschiedenen Farben und Größen. Ein Augenweide für die Kinder waren auch die geschmückten Leiterwagen mit Naturmaterialien. Zum Abschluss erzählte Frau Pattoka noch einmal die Sage von den Lutken in Bergen. Zwei Kinder durften die Lutki- Tracht tragen und das Lutki- Brot verteilen. Hmm.. das war lecker! Wir danken Frau Pattoka für den interessanten Rundgang und auch wenn die alten Lutki in die Schule gehen, ist weiterhin für neuen Nachwuchs gesorgt! Die Kinder und Erzieher der Lutki- und der Dinogruppe, Kita Lutki, Bergen Kindertageseinrichtung Rasselbande Bluno Beim Zampern sind wir fröhlich.. Auf diesem Wege möchten sich die Rasselbandekinder und Erzieherinnen aus dem Kindergarten Bluno recht herzlich bei allen Einwohnern sowie bei den Eltern für die Zampergaben in Form von Tee, Taschentücher und Geld bedanken. Herzlichen Dank auch an diejenigen die an den Zampertagen nicht zu Hause waren und so nett waren und ihre Zampergaben im Kindergarten abgegeben haben. Von dem Geld können wir unser Kinderfest, Puppentheater und vieles andere mehr finanzieren, was den Kindern immer große Freude bereitet. Nochmals herzlichen Dank. Die Kinder und Erzieherinnen von der Kita Rasselbande aus Bluno 11

12 Die Gemeindeverwaltung gratuliert nachfolgenden Bürgerinnen und Bürgern recht herzlich zum Geburtstag Monat März und April 2013 Ortsteil Bergen: Pattoka, Rosemarie Koark, Helmut Kochwatsch, Martin Hennig, Uta Liebscher, Rainer Pethe, Ruth Abraham, Reiner Lemke, Barbara Wierick, Anna Kockrick, Karl Kummer, Helene Valtin, Johann Wetzko, Helene Koark, Edeltraud Kruscha, Ludmilla Wendt, Doris Jablonski, Ursula Nusa, Ruth Kallert, Max Zumpe, Martina Ortsteil Bluno: Kubicki, Annemarie Zaremba, Marie Kamratowsky, Ilse Hartmann, Marlies Nakonz, Herta Pradel, Herbert Balting, Heinz Trela, Margrit Kubicki, Dieter Noack, Gerhard Waschnick, Anna Domann, Marie Hönicke, Irmgard Weniger, Gerda Unger, Anna Laderick, Waltraud Oberdörfer, Erika Kujasch, Elli Ortsteil Geierswalde: Schulisch, Helene Glausch, Karin Richter, Martha Floeting, Klaus Hannusch, Eva Jenkel, Erika Tomczyk, Heinz Radochla, Karl-Heinz Koark, Anna Uhlig, Christa Ortsteil Klein Partwitz: Donath, Marie Fischer, Edith Schanjonnek, Hildegard Petschick, Gerhard Lidola, Magdalena Markus, Pauline Zomack, Monika Knips, Anni Schmidt, Irene Kupka, Margot Krüger, Wolfgang Spiegel, Gisela Jurisch, Helga Heil, Brigitte Lehmann, Sigrid Stenzel, Bernd Nasdalla, Reinhard Zippack, Johann Metan, Helene Ortsteil Nardt: Thierbach, Fritz Kutzmann, Rolf Steiner, Waltraud Munick, Helene Fiedler, Hans Jannack, Richard Vetter, Edith Höpfner, Maria Schiemann, Karl Kirchberg, Heinz Lange, Eberhard Hudewentz, Christa Weiße, Regina Müller, Marie Miethke, Hellmut Ortsteil Neuwiese: Kroll, Gotthard Matsch, Auguste Zink, Walter Nowotnick, Ruth Wicke, Roswitha Unger, Gisela Bornack, Christa Tischer, Helene Zimmermann, Christina Dr. Mamat, Hartmut

13 Ortsteil Sabrodt: Britschka, Gerda Tschöke, Dorothea Pilz, Christa Lademann, Peter Burkhardt, Marie Eilenstein, Peter Bartholick, Cornelia Kliber-Jannschk, Krystyna Schmaler, Helene Rentsch, Edeltraut Schimko, Anna Schimpitz, Margot Jannaschk, Gerhard Petrick, Johanna Röllka, Hans Thiele, Irene Ortsteil Seidewinkel: Bischoff, Anna Köhler, Karl Zebe, Helga Bether, Anna Milkereit, Manfred Mark, Paul Mann, Roland Burgmann, Max Milkereit, Brigitte Ortsteil Tätzschwitz: Hannemann, Ingeborg Dr. Wöhle, Walter Herrmann, Heike Pätzold, Ingrid Witschaß, Gertrud Metag, Hans-Joachim Schmaler, Erika Tuppatsch, Barbara Tuppatsch, Margarete Witschaß, Anita Fuhrmann, Helene Schlee, Wolfram Dittrich, Anneliese Hajasch, Marie Thiel, Siglinde Schmidt, Jürgen Claus, Heinz Seemann, Werner Hannusch, Heinz Kränzel, Manfred Knobloch, Erika Kindler, Waltraud Pilopp, Paul Vogt, Harald Belau, Joachim Speisekorn, Helene Peiszan, Eleonore Neumann, Helga Gebauer, Angelika Woschick, Bernhard

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15 Beratungsstelle: Lindenweg 5 Bergen Elsterheide Tel.: Bei Bedarf Hausbesuche Consulta-Plan Steuerberatungsgesellschaft mbh Unsere Leistungen: Finanz- und Lohnbuchhaltung Jahresabschlüsse aller Rechtsformen betriebliche und private Steuererklärungen Existenzgründungsberatung Albert-Einstein-Straße 47 a Hoyerswerda Telefon Fax Hauptstraße Elsterheide OT Klein Partwitz Mobil: 0162 / Bautischlerei Trockenbau Forstdienste Säge-Spaltservice 15

16 medizinische Fachfußpflege Manuela Bruniker Einsteinstraße Hoyerswerda Tel Funk Im Hausbesuch: Fußnagelkorrekturen Orthesen Spangentechniken u. a. zu günstigen Preisen mediz. Fußpflege (15,00 inkl. Anfahrt) - Fußreflexmassage (17,00 inkl. Anfahrt) B G L Baustoff - GmbH Lauta Transportbeton + Kies/Sand + Baustoffe IGG Straße A Nr. 8, Lauta, Tel.: / Büro , Mischanlage / info@baustoffe-lauta.de, Internet: Unser Angebot: Beton ab 0,25 m 3, Annahme Bodenaushub, div. Kiese/Sande, Pflaster, Borde, Platten, KG-Rohrmaterial für Abwasser, Vollbiol. Kleinkläranlagen, Sammelgruben, Beton- und PVC-Schächte und -ringe,... Einladung zur Frühjahrsmesse am April 2013 von Uhr Ort: Am Wiesengrund 3, Tätzschwitz Starten Sie fit und gepflegt in den Frühling und erledigen Sie den Frühjahrsputz noch nebenbei! Jeweils Uhr: Kochvorführung mit dem icook -Garsystem für fettarmes, energiesparendes und vitaminschonendes Garen incl. Verkostung (Voranmeldung erwünscht) Ihre Amway-Partner in der Nähe: Rita u. Hans-Peter Rißmann Am Wiesengrund 3 Elsterheide/Tätzschwitz (Tel /37809 Mo - Fr ab Uhr) Fachbetrieb für Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik Brandenburgplatz Lauta Telefon /Fax / Funktelefon 0171 / Ich würde mich freuen, Ihnen ein unverbindliches Kostenangebot unterbreiten zu dürfen. 16

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