Roland in der Gemeinde Oberuckersee / OT Potzlow

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1 6. Februar 2013 Nr Jahrgang Woche 6 Roland in der Gemeinde Oberuckersee / OT Potzlow

2 2 Amtsblatt für das Amt Gramzow 6. Februar 2013 Amtliche Bekanntmachungen Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung Vorbereitung der Wahl ehrenamtlicher Richter... Seite 2 Bekanntmachung zur Schöffenwahl Seite 2 Bekanntmachung Bewerbungsformular Schöffin/Schöffe... Seite 3 Bekanntmachung Bewerbungsformular Jugendschöffin/Jugendschöffe... Seite 4 Bekanntmachung der 2. Änderung der Friedhofsatzung Gemeinde Randowtal... Seite 5 Bekanntmachung der 1. Änderung der Friedhofsgebühren Gemeinde Randowtal... Seite 5 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Bertikow... Seite 6 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Schmölln/Schwaneberg... Seite 6 Bekanntmachung von Schulungsterminen für private Waldbesitzer... Seite 6 Bekanntmachung Vorbereitung der Wahl der ehrenamtlichen Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit Zum 31. Dezember 2013 endet die Wahlperiode der im Jahr 2008 gewählten ehrenamtlichen Richter (Schöffen) des Landgerichtsbezirks Neuruppin. Für die nächste Amtszeit 2014 bis 2018 ist in diesem Jahr die Neuwahl der Schöffen und Jugendschöffen durchzuführen. Für den Amtsbereich Gramzow sind für die Erstellung der Vorschlagslisten 6 Personen für die Ausübung des Schöffenamtes zu benennen. In die Vorschlagslisten sind deutsche Staatsangehörige, die am 01. Januar 2014 das 25. Lebensjahr vollendet, jedoch das 70. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und ihren ständigen Wohnsitz im Amtsbereich Gramzow haben, aufzunehmen. Im ersten Halbjahr 2013 werden bundesweit die Schöffen und die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 gewählt. Gesucht werden in den Gemeinden des Amtsbereiches Gramzow insgesamt 6 Frauen und Männer, die in den Strafabteilungen des Amtsgerichtes Prenzlau und Strafkammern des Landgerichtes Neuruppin als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretungen schlagen doppelt so viele Kandidaten (= 6), wie an Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2013 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der jeweiligen Gemeinde wohnen und am 01. Januar 2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollen über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/ oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes gesundheitliche Eignung. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen Interessierte Bürger können sich bis zum 15. März 2013 im Amt Gramzow für die Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben. Die Bewerbungen für das Amt der Jugendschöffen nimmt die Kreisverwaltung Uckermark, Büro des Kreistages entgegen! Gramzow, 23. Januar 2013 gez. Schulz Amtsdirektor des Amtes Gramzow als Hauptverwaltungsbeamter Bekanntmachung zur Schöffenwahl 2013 bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte auf Grund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptversammlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich entsprechend verständlich machen, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt. Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 15. März 2013 beim Amt Gramzow, Tel / oder Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 05. April 2013 an die Kreisverwaltung Uckermark, Büro des Kreistages, Tel / Herr Gerhardt. Die Bewerbungsformulare werden mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt veröffentlicht; können aber auch auf der Internetseite des Amtes Gramzow oder auf heruntergeladen oder unter den vorgenannten Kontaktdaten angefordert werden. Gramzow, 23. Januar 2013 gez. Schulz Amtsdirektor des Amtes Gramzow als Hauptverwaltungsbeamter

3 6. Februar 2013 Amtsblatt für das Amt Gramzow 3 Amtliche Bekanntmachungen

4 4 Amtsblatt für das Amt Gramzow 6. Februar 2013 Amtliche Bekanntmachungen

5 6. Februar 2013 Amtsblatt für das Amt Gramzow 5 Amtliche Bekanntmachungen 2. Änderung zur Satzung der Gemeinde Randowtal für das Friedhofs- und Bestattungswesen Aufgrund der 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) vom (GVBI. I/07 (Nr. 19), S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (GVBI. I/12 (Nr. 16) und dem Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz BbgBestG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2001 (GVGI. I/01 (Nr. 16), S. 226), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 13. März 2012 (GVBI. I/12 (Nr. 16) und den 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBI. I/04, S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom (GVBI. I/12 (Nr. 16) in den z.z. geltenden Fassungen hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Randowtal am folgende 2. Änderung zur Satzung der Gemeinde Randowtal für das Friedhofs- und Bestattungswesen beschlossen: Artikel 1 Die Satzung der Gemeinde Randowtal für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom in Verbindung mit der 1. Änderung zur Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Randowtal vom wird wie folgt geändert: (1) 11 Abs. 9 entfällt Artikel 2 Die vorstehende Änderung tritt zum in Kraft. Gramzow, den gez. Reiner Schulz Amtsdirektor des Amtes Gramzow als Hauptverwaltungsbeamter 1. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Randowtal (Friedhofsgebührensatzung) Aufgrund der 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBI. I/07,(Nr. 19), S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (GVBI. I/12 (Nr. 16), in Verbindung mit den 1, 2, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I/04 (Nr. 08), S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom (GVBl. I/12 (Nr. 16) und des 28 der Satzung der Gemeinde Randowtal für das Friedhofs- und Bestattungswesen in den jeweils gültigen Fassungen hat die Gemeinde Randowtal am folgende 1. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Randowtal (Friedhofsgebührensatzung) beschlossen: Artikel 1 Die Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebühren in der Gemeinde Randowtal vom wird wie folgt geändert: (1) Die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung erhält folgende Fassung: Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Randowtal (Friedhofsgebührensatzung) vom Dieser Gebührentarif ist gültig für die kommunalen Friedhöfe der Gemeinde Randowtal mit ihren Ortsteilen. In den Gebühren nach I. ist die Beurkundung über den Kauf der Grabstelle enthalten. I. Gebühr für den Erwerb eines Nutzungsrechts Leistung Gebühr (1) Reihengrabstätten a) Einzelgräber Verstorbener unter 5 Jahre 1,20 m lang x 0,60 m breit 30 Jahre ND ohne Verlängerung des Nutzungsrechts 65,00 b) Einzelgräber Verstorbener über 5 Jahre 2,10 m lang x 0,90 m breit 30 Jahre ND ohne Verlängerung des Nutzungsrechts 120,00 c) Urnenreihengrab 1,00 m lang x 1,00 m breit 20 Jahre ND ohne Verlängerung des Nutzungsrechts 85,00 d) Aufbettung einer Urne auf eine bestehende Reihengrabstätte je Urne (1) a c 30,00 Leistung Gebühr (2) Wahlgrabstätten a) einstellige Wahlgrabstätten 1,5 m x 3,0 m 30 Jahre ND mit Verlängerung des Nutzungsrechts 290,00 b) zweistellige Wahlgrabstätten 3,0 m x 3,0 m 30 Jahre ND mit Verlängerung des Nutzungsrechts 580,00 c) dreistellige Wahlgrabstätten 4,5 m x 3,0 m 30 Jahre ND mit Verlängerung des Nutzungsrechts 870,00 d) Urnenwahlgrabstätte 1,0 m x 1,0 m 20 Jahre ND mit Verlängerung des Nutzungsrechts 105,00 e) Aufbettung einer Urne auf eine bestehende Wahlgrabstätte je Urne (2) a d 50,00 (3) Urnengemeinschaftsgrabstätten a) Urnengemeinschaftsgrabstätte anonym ohne Inanspruchnahme des gemeinschaftlichen Grabmals 600,00 II. Gebühr für den Wiedererwerb/Verlängerung des Nutzungsrechts (1) Bei Wahlgräbern gelten die für den erstmaligen Erwerb festgesetzten Beträge unter Abs. 2 a e des jeweils gültigen Gebührentarifs. (2) Für die Verlängerung des Nutzungsrechts infolge Beisetzung von Personen, deren Ruhefrist die laufende Nutzungszeit überschreitet, werden anteilige Beträge nach Abs. 2 a e erhoben. Für die Berechnung wird jedes angefangene Jahr (der Überschreitung) als volles Jahr zugrunde gelegt. (3) Eine Verlängerung des Nutzungsrechts zur Weiterpflege der Grabstelle (keine wiederholte Beisetzung) ist für die Zeiträume von jeweils 5 Jahren möglich: a) einstellige Wahlgrabstätte pro Jahr: 9,77 b) zweistellige Wahlgrabstätte pro Jahr: 19,53 c) dreistellige Wahlgrabstätte pro Jahr: 29,30 d) Urnenwahlgrabstätte pro Jahr: 5,43 III. Gebühr für die Nutzung der Trauerhallen Trauerhallen der Gemeinde Randowtal: 25,00 IV. Sonstige Gebühren 1. für Umbettungen (Erteilung einer Genehmigung): 15,00 2. für sonstige Genehmigungen u. Zulassungen im Rahmen gewerblicher Betätigung auf den Friedhöfen: 10,00

6 6 Amtsblatt für das Amt Gramzow 6. Februar 2013 Amtliche Bekanntmachungen Artikel 2 Die vorstehenden Änderungen treten rückwirkend zum in Kraft. Gramzow, den gez. Reiner Schulz Amtsdirektor des Amtes Gramzow als Hauptverwaltungsbeamter Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Bertikow Zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Bertikow am Dienstag, den 12. März 2013 um Uhr in der Alten Schule, Hauptstr. 17 in Uckerfelde OT Bertikow laden wir hiermit alle Landeigentümer ein. Tagesordnung: 1. Eintragung der Grundstückseigentümer in die Anwesenheitsliste mit Angabe der eigenen Grundfläche in ha. Die Flächen in ha müssen mit dem Genossenschaftskataster bzw. Grundbuch vergleichbar sein. 2. Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und Beschlussfassung über die aktuelle Tagesordnung 3. Bericht des Vorstandes 4. Kassenbericht/Entlastung 5. Anfragen und Mitteilungen Bertikow, den gez. Christian Kopplin Jagdvorsteher Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Schmölln/Schwaneberg Zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Schmölln/Schwaneberg des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Schmölln/Schwaneberg am 21. Februar 2013, um Uhr, im Gemeindebüro in Schmölln 61a (unten links im Neubau), werden hiermit alle Landeigentümer eingeladen. Tagesordnung: 1. Eintragung der Grundstückseigentümer in die Anwesenheitsliste mit Angabe der eigenen Grundflächen in ha 2. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Tagesordnung 3. Verlesen der Niederschrift der Vollversammlung vom Bestätigung der Niederschrift vom Bericht der Jagdpächter über das Jagdjahr 2012/13, Problem Wildschweine, weiteres Vorgehen 6. Berichterstattung des Vorsitzenden 7. Kassenbericht 8. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstands 9. Vorstellung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes für das Jagdjahr 2013/ Informationen, Anfragen, Mitteilungen und Sonstiges Zur Teilnahme an der Genossenschaftsversammlung sind die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Schmölln/Schwaneberg berechtigt. Sie können sich durch ihren gesetzlichen Vertreter oder durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen und dem Jagdvorsteher zu Beginn der Versammlung vorzulegen. Während der Sitzung gibt es belegte Brötchen mit alkoholfreien Getränken. Gez. Lars-A. Sieh, Jagdvorsteher Schulungsveranstaltung für Privatwaldbesitzer In den Monaten März und April jeweils freitags in der Zeit von 16:00-19:30 Uhr und samstags in der Zeit von 08:30-15:30 Uhr veranstaltet die Waldbauernschule Brandenburg e.v. wieder eine neue Weiterbildung für Waldbesitzer. Schulungsthemen sind aktuelle Fragen, Forstschutz, Verkehrssicherung, Waldbau Kiefer, Kulturpflege und ökonom. Betrachtungen zur Waldwirtschaft. Abgerundet wird die Veranstaltung durch eine Wald-Exkursion zu praktischen Fragen. Alle interessierten Waldbesitzer sind herzlich eingeladen. Es wird ein Unkostenbeitrag von 30 EUR erhoben. Schulungstermine finden Sie im Internet auf der Seite < oder unten. Da die Veranstaltungen nur bei mindestens 8 Teilnehmern durchgeführt werden können, wird um vorherige Anmeldung gebeten, per Telefon unter , per waldbauern@t-online.de oder in Ihrer zuständigen Oberförsterei. Schulungstermine: Großraum Schorfheide (Naturfreundehaus Am Üdersee, Üdersee Süd 111, Finowfurt) Großraum Märkische Schweiz (Gaststätte Däbersee, Dahmsdorfer Str. 59, Waldsieversdorf) Großraum Beeskow (Gaststätte Märkischer Dorfkrug, Dorfstr. 14, Ragow-Merz) Großraum Zehdenick ( Elisabethmühle Stadtwerke Zehdenick, Schleusenstr. 22, Zehdenick) Ende der amtlichen Bekanntmachungen Herausgeber: Amt Gramzow Der Amtsdirektor Poststraße 25, Gramzow Amtsblatt für das Amt Gramzow mit Exemplaren erscheint mindestens 12mal pro Jahr sowie bei Bedarf zusätzlich und wird kostenlos in den amtsangehörigen Gemeinden verteilt. Verantwortlich für die Veröffentlichung ist der Amtsdirektor des Amtes Gramzow. Der Bezug des Amtsblattes ist über das Amt Gramzow, Poststraße 25, Gramzow, Fax-Nr /60060 (Frau Christ) gegen Erstattung von Porto- und Versandkosten möglich.

7 725 Jahre Schmölln Jubiläum wirft seine Schatten voraus Die Vorbereitungen zur 725-Jahr-Feier sind in vollem Gange. Hauptattraktion wird die Festwoche vom 17. bis 23. Juni sein. Gestartet wird am Dienstag, dem 18. Juni, mit einem Eröffnungsbankett. Am Donnerstag, dem 20. Juni, findet ein Konzert in der Schmöllner Kirche statt. Zeitgleich eröffnet dort eine Bildergalerie mit historischen Schmöllner Ansichten. Höhepunkt wird zweifellos der Festumzug am Vormittag des 22. Juni sein. Die Feinplanung dafür beginnt Mitte Februar. Gern können sich noch Schmöllner, aber auch Bürger aus den umliegenden Ortschaften melden, die entweder zu Fuß oder mit einem Fahrzeug teilnehmen möchten. Informationen bitte an Edgar Lemke (Tel ). Für den Nachmittag ist auf der Festwiese an der Turnhalle und am Lagerfeuerplatz am See unter anderem ein Markt geplant, wo Händler aus der Region ihre Waren anbieten. Abends wird zur großen Tanzveranstaltung mit Liveband eingeladen. Im Schmöllner Saal wird eine Ausstellung mit Gegenständen von Gestern und Vorgestern gezeigt werden. Wer dafür noch historische Gebrauchsgegenstände zur Verfügung stellen möchte, kann sich mit Manfred Manke (Tel ) in Verbindung setzen. Für die Bildergalerie in der Schmöllner Kirche können historische Fotos oder Zeichnungen von Schmölln beigesteuert werden. Bitte bei Delia Kowalski (Tel )melden. Familie Burrmann hat bereits Postkarten mit historischen Ansichten drucken lassen, die käuflich erworben werden können (Tel ). Weitere Ideen und Anregungen sind willkommen (Tel , Edgar Lemke)! Das Vorbereitungskomitee 725 Jahre Schmölln Zumba-Tanz gegen Weihnachtsgans Jeden Donnerstag findet in der Turnhalle in Schmölln von Uhr unser ZUMBATANZEN statt. Wer Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen! Christina Bruch Tel Bestellung der Wehrführung im Amt Gramzow Für die Dauer von 6 Jahren gewählt: Edwin Wollin Am 31. Januar endete die Amtszeit des Amtswehrführers Kamerad Edwin Wollin und dessen Stellvertreter Kamerad Herbert Biederstedt und Kamerad Günter Rohde. Nach dem Brandenburgischen Brandund Katastrophenschutzgesetz bestellt der Träger des Brandschutzes die Wehrführung der Amtsfeuerwehr. Am 12. Dezember 2012 erfolgte auf der Ortswehrführersitzung eine Anhörung der Führungskräfte im Amt Gramzow. In Anwesenheit des Kreisbrandmeisters Herrn Loose haben sich die Führungskräfte mehrheitlich für Kamerad Neues vom Uckerseenpfeifer Hallöchen, liebe Amtsblattleser, Berta ist krank. Es geht ihr wirklich nicht gut und ich verbringe viel Zeit bei ihr. Sogar ihr Mundwerk ist in Mitleidenschaft gezogen, wie schön für mich! Mich kann sie nicht anstecken, ich bin abgehärtet, denn ich fliege ja bei fast jedem Wetter rum. Nur wenn s zu ungemütlich wird bleibe ich im Turm und wärme mich von innen! Berta würde jetzt sagen: er hilft sich nen ordentlichen Schluck Turmschiß durch den Schnabel ein und mir gibt er nischt nich ab! Ja, das würde Berta sagen. Das kann mich im Augenblick nicht ärgern, Berta liegt kampfunfähig in ihrer Koje. Zur Zeit Edwin Wollin zum Amtswehrführer und die Kameraden Karsten Below, Tobias Häcker und Danny Ruthenburg zu Stellvertretern ausgesprochen. Der Amtsausschuss des Amtes Gramzow beschloss und benannte dann auf der Amtsausschusssitzung am 27. November 2012 die Bestellung von Edwin Wollin (Gramzow) zum Amtswehrführer und seine Stellvertreter Karsten Below (Bertikow), Tobias Häcker (Warnitz) und Danny Ruthenburg (Gramzow) ab 1. Februar für die Dauer von 6 Jahren. gez. Heimann Bau- und Ordnungsamtsleiterin ärgern mich sägende Geräusche, die mich bis in den Schlaf verfolgen. In unserem Dorf ist eine Birke einem Sägenmann zum Opfer gefallen. Viele Leute waren empört, manche fragen sich, ob das mit rechten Dingen zuging. Ich weiß es nicht. Mir fällt nur auf, dass sich in den Dörfern der Hecken- und Baumbestand lichtet. Dafür sieht man vermehrt Koniferen, die so gar nicht in ein typisch altes Dorfbild passen. Wenn Berta wieder redefähig ist, werde ich mit ihr zu dem Thema sicher weiter diskutieren. Bis dahin haltet euch möglichst von Sägen fern, bittet euch der Uckerseenpfeifer. Amtsblatt für das Amt Gramzow Ausgabe 2/2013 7

8 Gratulationen den Jubilaren im Februar Gemeinde Gramzow Gemeinde Grünow OT Gramzow Elsa Herrmann Herta Hausmann Johannes Marx Berthold Wetzel Else Kleffmann Anneliese Wiedmann Christa Prütz Marga Rehse Eveline Moldenhauer Renate Hahnkow Joachim Herrmann Christel Hillmann Harry Joseph Margarete Haupt Ilse Schröder Joachim Böttcher Herbert Drauschke Burkhard Bachmann Wilfried Mahling Friedrich Zehm Gerhard Lenuweit Ingrid Werner Bärbel Plog Friedhelm Dux Heidrun Schmidt Gerda Arnold Gerlinde De Le Roi OT Lützlow Herta Blomquist Hildegard Nimbach Hansjoachim Granitza Horst Burrmann OT Meichow Feodora Mehnert Ingrid Knaack Herbert Verwiebe Eckhard Moritz GT Neumeichow Lilli Kretzschmar Fritz Nass Holger Kronenberg OT Polßen Werner Schröder Bärbel Pfeifer 97. Geburtstag 93. Geburtstag 92. Geburtstag 79. Geburtstag 74. Geburtstag 72. Geburtstag 72. Geburtstag 72. Geburtstag 71. Geburtstag 70. Geburtstag 70. Geburtstag 69. Geburtstag 66. Geburtstag 64. Geburtstag 64. Geburtstag 63. Geburtstag 86. Geburtstag 82. Geburtstag 83. Geburtstag 74. Geburtstag 71. Geburtstag 67. Geburtstag OT Grünow Gisela Tuttla Edith Wonsack Ingrid Rakow Joachim Hedemann Harry Schulze Sonnja Schulze Johannes Seligmann OT Damme Eva Will Georg Semder Manfred Hübner Karl Breitenstein Gerd Langrock OT Dreesch Waltraud Hirschfelder Günter Ilgert Klaus-Peter Köhler Karin Falk OT Drense Olga Baumgartner Gemeinde Oberuckersee OT Blankenburg Ingeborg Rust Maria Klein Siegfried Arndt Günter Zimmermann Herta Grawunder Berthold Schulz Joachim Pommerening Edith Mützelburg Günter Bethke Dieter Krasemann Alina Rosomm OT Potzlow Martin Kranich Rudolf Petterson Wolfgang Ribczynski Irene Rahn Dietrich Rahn Gisela Holzheimer Irena Krug Christine Kulow 83. Geburtstag 83. Geburtstag 63. Geburtstag 88. Geburtstag 74. Geburtstag 70. Geburtstag 88. Geburtstag 63. Geburtstag 61. Geburtstag 80. Geburtstag 84. Geburtstag 79. Geburtstag 74. Geburtstag 61. Geburtstag 72. Geburtstag 71. Geburtstag 71. Geburtstag 63. Geburtstag 61. Geburtstag OT Strehlow Willi Dekarz Dorothea Dekarz Annemarie Hesse Gisela Hellmig Detlev Eichenlaub OT Seehausen Edelgard Rohde Erika Weber Edith Dallek Dietrich Klawun Manfred Villmow Ralf-Peter Oswald 84. Geburtstag 69. Geburtstag 64. Geburtstag 8 Amtsblatt für das Amt Gramzow Ausgabe 2/2013

9 OT Warnitz Alfred Weiss Hannelore Heinrich Helga Marker Ulrich Krüger Eberhard Mietzner Irene Tank Kordula Hollmann Silvia Hufnagel GT Melzow Alwine Utech Herta Spann Richard Lehmann Erika Daher Adolf Daher Marianne Kürschner Gemeinde Randowtal 82. Geburtstag 74. Geburtstag 66. Geburtstag 64. Geburtstag 63. Geburtstag 93. Geburtstag 83. Geburtstag 80. Geburtstag 72. Geburtstag 70. Geburtstag Hartmut Böhm Monika Schröder Brigitte Lampe OT Bietikow Gertrud Bethke Gerhard Pagel Ingrid Schulz Friedhelm Dochow-Lehmann Bruno Blaszak OT Falkenwalde GT Kleinow Herbert Katarzynski Ingrid Jeske Manfred Jeske GT Neu-Kleinow Elisabeth Wever 84. Geburtstag 82. Geburtstag 64. Geburtstag 86. Geburtstag 74. Geburtstag OT Schmölln Hans Engelhardt Christamaria Lackner Karl-Heinz Sarow Anneliese Pogorzelski Werner Stoltzmann Gerhard Lemke Günter Weiß Wolfgang Zimmermann Diethard Mieß Marianne Burrmann Waltraud Siedelberg GT Schwaneberg Brigitte Patzwaldt OT Eickstedt Margott Legler Hannelore Nordwich GT Wollin Betti Baumann Hans-Jürgen Albrecht OT Ziemkendorf Horst Sy 72. Geburtstag 71. Geburtstag 70. Geburtstag 69. Geburtstag 67. Geburtstag GT Weselitz Hildegard Rosenberg Heinz Papentin Manfred Weniger OT Hohengüstow Frieda Schwiedrowski Ilse Butzke Siegfried Nippert Karl-Heinz Ledoux Herbert Biederstedt Gemeinde Zichow OT Zichow Vera Reetz Heinz Boese Jutta Schink Margot Töpler Annegret Giersch Ursula Grüning OT Fredersdorf Christel Gericke Erich Volgmann Harry Matzdorf 64. Geburtstag 69. Geburtstag 69. Geburtstag 61. Geburtstag 87. Geburtstag 67. Geburtstag 61. Geburtstag 85. Geburtstag 83. Geburtstag 79. Geburtstag Gemeinde Uckerfelde OT Bertikow Siegfried Kopplin OT Golm Horst Sparenberg Amtsblatt für das Amt Gramzow Ausgabe 2/2013 9

10 10 Amtsblatt für das Amt Gramzow Ausgabe 2/2013

11 Fanclub Klosterruine Gramzow informiert... Der Bayern Fanclub Klosterruine lädt ein zum Bowlingabend Am Freitag, den 8. Februar um 18 Uhr in der Strike Bar in Schwedt. Kartenbestellung 2. Halbserie Bundesliga: Vfl Wolfsburg - FC Bayern München Februar Volkswagen Arena TSG Hoffenheim - FC Bayern München März Rhein Necker Arena Bayer Leverkusen - FC Bayern München März Bayer Arena FC Bayern München Hamburger SV März Allianz Arena DFB-Pokal: FC Bayern München - Borussia Dortmund 27. Februar um Uhr, Allianz Arena Champions League: FC Bayern München - FC Arsenal London 13. März um Uhr, Allianz Arena Kartenbestellung ab sofort bei Reinhard Hinz (ab 18 Uhr) Tel /70163 oder / S. Schmidtmann/ Vors. Gottesdienste 10. Februar Uhr GD in Grünow Uhr GD in Damme 24. Februar Uhr GD in Wollin für Wollin, Eickstedt und Schmölln Uhr GD in Falkenwalde 1. März (Freitag) Uhr Weltgebetstag für alle Gemeinden in Drense 10. März Uhr GD in Damme Uhr GD in Grünow mit Drense Amtsblatt für das Amt Gramzow Ausgabe 2/

12 Impressum Amtsblatt für das Amt Gramzow Herausgeber und Verlag: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, Berlin Telefon 0 30 / , redaktion@heimatblatt.de Objektleitung und verantwortlich für den Gesamtinhalt: Michael Buschner Verantwortlich für den Inhalt der amtlichen Bekanntmachungen: Amt Gramzow, Der Amtsdirektor Poststraße 25, Gramzow Die nächste Ausgabe erscheint am 6. März 2013; Anzeigen- und Redaktionsschluss ist am 21. Februar Bruttomonatsverdienste durchschnittlich bei 2370 EUR Wie das Amt für Statistik Berlin- Brandenburg mitteilt, betrug der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst der vollzeit-, teilzeit- und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer einschließlich Sonderzahlungen im 3. Quartal 2012 im Land Brandenburg 2370 EUR. Dabei lagen die Durchschnittsverdienste aller Arbeitnehmer im Produzierenden Gewerbe mit 2580 EUR deutlich über denen des Dienstleistungsbereiches, wo ein durchschnittlicher Bruttomonatsverdienst von 2300 EUR ermittelt wurde. Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer erhielten im 3. Quartal 2012 im Schnitt monatlich 2825 EUR, wobei der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst im Produzierenden Gewerbe (2727 EUR) unter dem im Dienstleistungsbereich (2873 EUR) lag. Dafür war die wöchentliche Arbeitszeit im Produzierenden Gewerbe mit 39,5 Stunden etwas geringer als im Dienstleistungsbereich (39,6 Stunden). Nicht nur je Wirtschaftszweig, sondern auch je nach Qualifikation schwanken die Verdienste jedoch erheblich. So betrug im 3. Quartal 2012 der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst der vollzeitbeschäftigten leitenden Angestellten (9,9 Prozent der Arbeitnehmer) 5522 EUR und war damit fast doppelt so hoch wie der Durchschnittsverdienst aller vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer. Als durchschnittlicher Bruttomonatsverdienst für Spezialisten und Meister (22,0 Prozent der Arbeitnehmer) wurden 3417 EUR ermittelt und damit ebenfalls deutlich mehr als der Durchschnittsverdienst aller Vollzeitbeschäftigten. Dagegen erhielten Facharbeiter durchschnittlich 2384 EUR (49,5 Prozent der Arbeitnehmer), angelernte Arbeitnehmer 1908 EUR (14,0 Prozent der Arbeitnehmer) sowie ungelernte Arbeitnehmer 1706 EUR (4,5 Prozent der Arbeitnehmer) und damit mehr als zwei Drittel aller Vollzeitbeschäftigten deutlich weniger als den Durchschnittsverdienst. Teilzeitbeschäftigte verdienten im 3. Quartal 2012 durchschnittlich 1692 EUR und geringfügig Beschäftigte 246 EUR brutto im Monat. 12 Amtsblatt für das Amt Gramzow Ausgabe 2/2013

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