Beteiligen Sie sich am regenerativen Kraftwerkspark: Sachwertorientierte Geldanlage an Sonnen-, Wind- und Wasserkraftwerken

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1 Kraftwerkspark II Verkaufsprospekt Beteiligen Sie sich am regenerativen Kraftwerkspark: Sachwertorientierte Geldanlage an Sonnen-, Wind- und Wasserkraftwerken Die inhaltliche Richtigkeit der Angaben im Verkaufsprospekt ist nicht Gegenstand der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

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3 Erklärung der Prospektverantwortlichen 3 Erklärung der Prospektverantwortlichen Die Green City Energy AG mit Sitz in München (nachfolgend auch Anbieterin genannt) übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses Verkaufsprospekts betreffend Namensschuldverschreibungen der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG (nachfolgend auch Emittentin genannt) und erklärt, vertreten durch den Vorstand, dass ihres Wissens die Angaben in diesem Verkaufsprospekt richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Datum der Aufstellung des Verkaufsprospekts: 22. November 2013 Green City Energy AG, München vertreten durch gez. Frank Wolf gez. Jens Mühlhaus Vorstand Vorstand Bezug auf die Investitionstätigkeit der Emittentin, über Wachstum und Profitabilität sowie wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen enthält. Soweit dieser Verkaufsprospekt Begriffe wie derzeit, gegenwärtig oder Formulierungen ähnlicher Art enthält, bezieht sich der jeweilige Zeitpunkt auf den Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Die tatsächliche Entwicklung der Emittentin kann von den in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen und zugrunde gelegten Annahmen (auch deutlich) abweichen und ist nicht vorhersehbar. Dies gilt insbesondere auch für die in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Ausführungen zur wirtschaftlichen Entwicklung. Hinsichtlich der bestehenden Risiken wird auf das Kapitel B, Wesentliche Risiken der Vermögensanlagen (Seiten 12 bis 31), verwiesen. Wichtige Hinweise Dieser Verkaufsprospekt orientiert sich an dem vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen Standard über die Grundsätze ordnungsgemäßer Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene Vermögensanlagen (IDW S 4) (Stand 18. Mai 2006) und wurde von der Anbieterin auf Grundlage des Gesetzes über Vermögensanlagen (Vermögensanlagengesetz VermAnlG) sowie der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung VermVerkProspV) erstellt. Für den Inhalt des Verkaufsprospekts wurden alle zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung tatsächlich bekannten oder für die Anbieterin erkennbaren Sachverhalte berücksichtigt. Alle Angaben, Berechnungen und Sachverhalte wurden sorgfältig geprüft und entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Angaben, bei denen Dritte als Quellen genannt werden, sind von der Anbieterin jedoch nicht gesondert überprüft worden. Ferner enthält dieser Verkaufsprospekt bestimmte Meinungen und in die Zukunft gerichtete Aussagen einschließlich Angaben unter Verwendung von Begriffen wie glaubt, könnte, sollte, müsste, erwartet, geht davon aus oder Formulierungen ähnlicher Art. Es handelt sich dabei ausschließlich um die Erwartungen, Schätzungen und Prognosen der Anbieterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung im Hinblick auf künftig mögliche Ereignisse. Dies gilt insbesondere immer dort, wo der Verkaufsprospekt Angaben über die zukünftige finanzielle Ertragsfähigkeit, Pläne und Erwartungen in Bei den angebotenen Vermögensanlagen handelt es sich um eine langfristige Anlage. Das Angebot richtet sich dabei an Personen mit Sitz / dauerhaftem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die in die Vermögensanlagen investieren möchten (nachfolgend Anleger genannt) und die auf Grundlage eigenen rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Sachverstandes die Geeignetheit dieses Angebots für sich und das eigene Portfolio beurteilen können. Anlegern, denen die entsprechende eigene rechtliche, steuerliche und / oder wirtschaftliche Expertise fehlt, wird empfohlen, sich vor einer Zeichnung der Vermögensanlagen von fachkundigen Dritten (z. B. Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern) beraten zu lassen. Das Angebot erfolgt nicht gleichzeitig in verschiedenen Staaten mit bestimmten Teilbeträgen. Das Angebot erfolgt nur in der Bundesrepublik Deutschland. Für Anleger, die eine kurz- oder mittelfristige und / oder sichere Kapitalanlage und / oder nicht nachrangige Kapitalanlage und / oder eine Kapitalanlage mit der Möglichkeit des jederzeitigen Verkaufs suchen, ist eine Zeichnung der Vermögensanlagen nicht geeignet. Bitte beachten Sie das Folgende: Bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt können Haftungsansprüche nur dann bestehen, wenn die Vermögensanlagen während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlagen im Inland erworben wird.

4 4 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Erklärung der Prospektverantwortlichen... 3 Inhaltsverzeichnis... 4 Editorial... 5 A Das Angebot im Überblick... 6 B Wesentliche Risiken der Vermögensanlagen Allgemeiner Hinweis Anlagegefährdende Risiken Anlegergefährdende Risiken Abschließende Hinweise...31 C Investitionstätigkeit Anlageobjekt Grundidee Investitionskonzept Investitionskriterien Gegenwärtige Geschäftstätigkeit der Emittentin...36 D Wirtschaftliche Grundlagen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Investitions- und Finanzplan der Emittentin (Prognose) Steuerliche Verlaufsrechnung (Kapitalrückflussrechnung) Modellrechnungen für Namensschuldverschreibungen im Nominalbetrag von Euro...43 E Steuerliche Grundlagen Allgemeiner Hinweis Besteuerung des Anlegers der Namensschuldverschreibungen Besteuerung der Emittentin der Namensschuldverschreibungen...47 F Rechtliche Grundlagen Wichtiger Hinweis Die Emittentin Weitere Angaben über die Anbieterin und Prospektverantwortliche und den Mittelverwendungskontrolleur Wesentliche Verträge Sonstige Personen Konzernzugehörigkeit Hauptmerkmale der angebotenen Namensschuldverschreibungen...62 G Die Beteiligten im Überblick...65 H Vertragswerk...66 Anhang 1 Anleihebedingungen Tranche A...66 Anhang 1 Anleihebedingungen Tranche B...69 Anhang 2 Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle...72 Anhang 3 Gesellschaftsvertrag...77 I Vermittlungsdokumentation und Verbraucherinformation für den Fernabsatz Informationen zur Anbieterin und den anderen gegenüber den Anlegern auftretenden Personen Informationen zu den angebotenen Namensschuldverschreibungen Weitere Informationen...84 J Abwicklungshinweise...86 K Leistungsbilanz...88 Impressum...89

5 Editorial 5 Editorial Die Energiewende selbst gestalten Sehr geehrte Anlegerinnen und Anleger, wir freuen uns, Ihnen bereits zum zweiten Mal Vermögensanlagen von Green City Energy vorstellen zu können, die in einen Kraftwerkspark investieren. Als wir Anfang 2011 unseren ersten Kraftwerkspark konzipierten, konnten wir nicht wissen, dass sich knapp zwei Wochen vor dem Emissionsstart am 23. März 2011 in Fukushima eine Reaktorkatastrophe ereignen würde. Dieses Ereignis hatte weitreichende Folgen, auch für die Energiepolitik in Deutschland. Die Energiewende und der Atomausstieg wurden ausgerufen, beides wird bis heute von einer breiten gesellschaftlichen Mehrheit getragen. Aus unserer täglichen Arbeit wissen wir, dass die Zustimmung für eine vollständige Energieversorgung aus regenerativen Quellen ungebrochen ist. Vor dem Hintergrund der damaligen Katastrophe in Japan haben über Bürgerinnen und Bürger das Heft des Handelns selbst in die Hand genommen und in nur drei Monaten 10 Millionen Euro in einen grünen Energiemix aus vier Solarkraftwerken, zwei Windenergie- und einer Biogasanlage sowie dem an der Isar gelegenen Praterkraftwerk investiert den Kraftwerkspark I. Damit haben wir gemeinsam und beispielhaft gezeigt, wie eine nachhaltige, unabhängige und risikolose Energieperspektive gestaltet werden kann. Unser erklärtes Ziel, schrittweise einen grünen Kraftwerkspark mit 200 Megawatt Leistung aufzubauen, besteht unverändert fort. In den Jahren 2011 bis 2013 haben wir mit einer Reihe von Solarparks, dem Wasserkraftfonds Frankreich und dem Windpark Bayerischer Odenwald weitere Bürgerbeteiligungsmodelle erfolgreich auf den Markt gebracht und die Energiewende kraftvoll vorangetrieben. Insbesondere durch unsere Windoffensive in Süddeutschland und durch unsere Erfahrungen bei der Projektakquisition von Kleinwasserkraftwerken sind wir überzeugt davon, ein ausgewogenes Projektportfolio für den Aufbau eines weiteren Kraftwerksparks akquirieren zu können - den Kraftwerkspark II. Wie gewohnt ist auch hier das Ziel, Wind-, Wasser- und Sonnenkraftwerke zu einem attraktiven Vermögensanlagen-Angebot zu kombinieren. Neu ist die konzeptionell vorgesehene Investition an Standorten in ausgewählten europäischen Ländern. In Frankreich wollen wir die sich bietenden Chancen von Projektzukäufen bestehender Kleinwasserkraftanlagen nutzen, diesen Markt haben wir durch unsere Tochter Green City Energy France und den erfolgreich platzierten Wasserkraftfonds erschlossen. Aber auch in Deutschland, Österreich und vor allem Italien sehen wir gute Marktchancen für den Kraftwerkspark II. Durch unsere langjährige und intensive Marktbeobachtung gehen wir darüber hinaus davon aus, dass einige geeignete Solarkraftwerke in Norditalien zum Zukauf bereitstehen. Auch in den Zusatzmärkten Großbritannien / Nordirland und Irland konnten wir mit ausgewählten Partnern den Markteintritt vorbereiten. Mit dem Kraftwerkspark II wollen wir die Energiewende nach Europa tragen und die sich bietenden Möglichkeiten durch eine gezielte Streuung von verschiedenen Anlagentypen und standorten effektiv nutzen. Der Kraftwerkspark II ist als festverzinsliche Namensschuldverschreibung konzipiert. Wie auch beim Kraftwerkspark I bieten wir Anlegerinnen und Anlegern zwei verschiedene Tranchen an - eine Tranche mit einer Laufzeit bis zum 30. Dezember 2023, die zweite bis zum 30. Dezember Der laufende Zinsertrag beträgt 4,75 bzw. 5,75 Prozent p.a. Nutzen Sie die Chance, sich an der Energiewende zu beteiligen. Wir würden uns freuen, Sie schon bald im Kreis unserer Anlegerinnen und Anleger begrüßen zu dürfen! Mit besten Grüßen Frank Wolf Jens Mühlhaus Vorstand Vorstand Green City Energy AG Green City Energy AG

6 6 A Das Angebot im Überblick A Das Angebot im Überblick Bezeichnung der Vermögensanlagen Emittentin Anbieterin der Vermögensanlagen Beschreibung der Vermögensanlagen Art, Anzahl und Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlagen Namensschuldverschreibung der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG (nachfolgend auch Anleihe ) Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG Green City Energy Aktiengesellschaft Namensschuldverschreibungen über Euro ( maximale Zeichnungssumme ) Die Namensschuldverschreibungen begründen Gläubigerrechte, keine Gesellschafterrechte und beinhalten insbesondere keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte oder sonstigen Kontrollrechte in den Gesellschafterversammlungen der Emittentin. Der Art nach handelt es sich bei den angebotenen Vermögensanlagen um Namensschuldverschreibungen. Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlagen beträgt Euro. Die Namensschuldverschreibungen sind eingeteilt in eine Tranche A und eine Tranche B mit bis zu Stück nicht verbriefter, auf den Namen lautender Namensschuldverschreibungen im Nennbetrag von je Euro. Die Bedingungen der in den Tranchen A und B begebenen Namensschuldverschreibungen unterscheiden sich mit Ausnahme ihrer Laufzeit und Verzinsung nicht. Beide Tranchen werden parallel zur Zeichnung angeboten, wobei jede Tranche einen Gesamtnennbetrag von insgesamt bis zu Euro hat, insgesamt aber von beiden Tranchen gemeinsam nicht mehr als Euro begeben werden. Die Verteilung der Namensschuldverschreibungen auf die einzelnen Tranchen steht erst nach Abschluss der Platzierung fest. Verzinsung Bei einem Nominalvolumen der Namensschuldverschreibungen von Euro und einer Stückelung von Euro beträgt die zu erwartende Höchstzahl der angebotenen Namensschuldverschreibungen Werden die Namensschuldverschreibungen nicht in voller Höhe gezeichnet, kann sich die Anzahl der angebotenen Namensschuldverschreibungen reduzieren. Die Namensschuldverschreibungen der Tranche A erhalten (vorbehaltlich der Bestimmungen zum Nachrang der Namensschuldverschreibungen gemäß 2 Abs. 1 der als Anhang 1 abgedruckten Anleihebedingungen) am 30. Dezember eines jeden Jahres, erstmals am 30. Dezember 2014, ab dem Tag, der dem Tag der Zahlung des jeweiligen Ausgabepreises an die Emittentin folgt, eine feste Verzinsung von 4,75 Prozent p.a. ihres Nennbetrags bis zum Endfälligkeitstag Tranche A. Die Namensschuldverschreibungen der Tranche B erhalten (vorbehaltlich der Bestimmungen zum Nachrang der Namensschuldverschreibungen gemäß 2 Abs. 1 der als Anhang 1 abgedruckten Anleihebedingungen) am 30. Dezember eines jeden Jahres, erstmals am 30. Dezember 2014, ab dem Tag, der dem Tag der Zahlung des jeweiligen Ausgabepreises an die Emittentin folgt, eine feste Verzinsung von 5,75 Prozent p.a. ihres Nennbetrags bis zum Endfälligkeitstag Tranche B. Zeichnungsfrist Zinsen, die auf einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen sind, werden auf der Grundlage eines Jahres von 360 Tagen, bestehend aus 12 Monaten von je 30 Zinstagen berechnet. Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach der Veröffentlichung des Verkaufsprospekts. Die Zeichnungsfrist läuft bis 31. Dezember Sie kann von der Emittentin bis zum 31. Dezember 2016 verlängert werden. Zeichnungserklärungen können nur bis zum Ablauf der Zeichnungsfrist abgegeben werden. Die Zeichnungsfrist endet vorzeitig, sobald die maximale Zeichnungssumme erreicht wird. Die Emittentin ist zudem jederzeit ohne Angabe von Gründen berechtigt, die Zeichnungsfrist zu verkürzen.

7 A Das Angebot im Überblick 7 Laufzeit Vorbehaltlich der Bestimmungen über den Nachrang und das nachfolgend beschriebene Recht der Emittentin zur vorzeitigen Rückzahlung werden die Namensschuldverschreibungen der Tranche A am 30. Dezember 2023 ( Endfälligkeitstag Tranche A ) und die der Tranche B am 30. Dezember 2033 ( Endfälligkeitstag Tranche B ) zum Nennbetrag zurückgezahlt. Die Emittentin ist berechtigt (aber nicht verpflichtet), die Namensschuldverschreibungen jeweils jährlich zum 30. Juni und zum 30. Dezember ganz oder teilweise aus freier Liquidität zurückzuzahlen. Ein Anspruch der Gläubiger der Namensschuldverschreibungen auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung besteht nicht. Nachrang Verfügbarkeit und Übertragbarkeit Anlageobjekt Anlageziel Anlagestrategie der Emittentin Anlagepolitik der Emittentin Ein ordentliches Kündigungsrecht besteht nicht. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Namensschuldverschreibungen begründen im Verhältnis der jeweiligen Anleger der Tranchen A und B untereinander gleichrangige und im Verhältnis zu Forderungen sonstiger Gläubiger nach folgender Maßgabe nachrangige Gläubigerrechte: Die Rechte aus den Namensschuldverschreibungen sind mit allen anderen gegenwärtigen oder zukünftigen nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin zumindest gleichrangig, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen solche anderen nachrangigen Verbindlichkeiten im Rang besser stellen. Im Fall der Liquidation, der Auflösung oder der Insolvenz der Emittentin sowie eines der Abwendung der Insolvenz der Emittentin dienenden Verfahrens gehen die Rechte aus den Namensschuldverschreibungen allen anderen bestehenden und zukünftigen nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin entsprechend 39 InsO im Rang nach (qualifizierter Rangrücktritt). Die Gläubiger der Namensschuldverschreibungen sind verpflichtet, ihre nachrangigen Ansprüche gegen die Gesellschaft so lange und soweit nicht geltend zu machen, wie deren Befriedigung zu einer Zahlungsunfähigkeit gemäß 17 InsO oder zu einer Überschuldung gemäß 19 InsO der Gesellschaft führen würde. Während dieser Frist ist die Verjährung des Teils der Ansprüche, der nicht geltend gemacht werden kann, gehemmt. Tritt ein o. g. Fall ein, sind die Verbindlichkeiten der Emittentin aus den Namensschuldverschreibungen nachrangig gegenüber anderen Gläubigern, sodass Zahlungen auf die Namensschuldverschreibungen so lange nicht erfolgen, wie die Ansprüche aller sonstigen nicht nachrangigen Gläubiger gegen die Emittentin nicht zuerst vollständig erfüllt sind. Soweit nach den Bestimmungen des Nachrangs Zahlungen auf eine Tranche der Namensschuldverschreibungen nur teilweise erfolgen dürfen, wird der am jeweiligen Fälligkeitstag zur Zahlung verfügbare Betrag auf alle dann fälligen Beträge der jeweiligen Tranche verteilt. Soweit nach den Bestimmungen des Nachrangs Zahlungen auf beide Tranchen der Namensschuldverschreibungen nur teilweise erfolgen dürfen, wird der am jeweiligen Fälligkeitstag zur Zahlung verfügbare Betrag auf die dann fälligen Beträge aus den Namensschuldverschreibungen der Tranche A und der Tranche B im Verhältnis der dann ausstehenden Beträge und innerhalb jeder Tranche nach Maßgabe des vorausgehenden Satzes verteilt. Die Emittentin ist nicht verpflichtet, die Namensschuldverschreibungen vor Endfälligkeit zurückzunehmen. Die Übertragung der Namensschuldverschreibungen erfolgt durch Abtretung i.s.d. 398 ff. BGB. Die Namensschuldverschreibungen sind nur mit Zustimmung der Emittentin und nur mit Wirkung zum Beginn eines Geschäftsjahres übertragbar. Die Namensschuldverschreibungen sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Die Namensschuldverschreibungen werden nicht an einer Börse zugelassen. Es existiert deshalb kein organisierter Markt für den Handel mit den Namensschuldverschreibungen; insoweit ist die Handelbarkeit der Namensschuldverschreibungen faktisch eingeschränkt. Anlageobjekt sind die von der Emittentin nach Maßgabe ihres Unternehmensgegenstandes geplanten Projekte. Anlageziel der Emittentin ist die Erzielung möglichst hoher Einnahmen zur Leistung von Zins und Tilgung auf die Namensschuldverschreibungen. Anlagestrategie der Emittentin ist die Initiierung und Förderung, Verwaltung und der Betrieb ökologischer Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien (Wind, Wasser, Solar), durch a) Erwerb schlüsselfertiger Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus Erneuerbaren Energien, der hierfür genutzten Infrastruktur und der hierfür genutzten Projektrechte, Vermarktung der erzeugten Energie sowie Betrieb und Verkauf solcher Anlagen, Infrastruktur und Projektrechte; b) Gründung von Tochtergesellschaften und Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen (einschließlich Minderheitsbeteiligungen) bis zu 100 Prozent an Unternehmen; im Zuge solcher Transaktionen können auch Gesellschafterdarlehen des / der Veräußerer(s) mit erworben und fortgeführt werden; c) Gewährung nachrangiger Darlehen an Unternehmen; d) Zeichnung von Genussrechten, die von Unternehmen ausgegeben wurden nach Maßgabe der dem Gesellschaftsvertrag beigefügten Investitionskriterien (siehe Anhang 3, Anlage 1 zu diesem Verkaufsprospekt). Die Anlagepolitik der Emittentin besteht darin, durch Verfolgung ihrer Anlagestrategie das Anlageziel zu erreichen.

8 8 A Das Angebot im Überblick Fremdfinanzierung Wesentliche Risiken der Vermögensanlagen Garantieerklärungen der Anbieterin Keine sonstigen Garantieerklärungen / sonstige Rücknahmeverpflichtungen Aussichten für die Kapitalrückzahlung Gesamtauszahlungen (Prognose), davon: laufende Auszahlungen und Schlussauszahlung (Prognose) Es ist nicht geplant, dass die Emittentin mit Ausnahme der Namensschuldverschreibungen weitere Fremdfinanzierungen aufnimmt. Deshalb sind Angaben zu den Konditionen einer anderweitigen Fremdfinanzierung nicht möglich. Die Fremdkapitalquote der Emittentin wird anfänglich plangemäß 95,24 % betragen. Auf die ausführliche Darstellung der mit den Vermögensanlagen verbundenen wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Verkaufsprospekt (Kapitel B, Wesentliche Risiken der Vermögensanlagen, Seiten 12 bis 31) wird ausdrücklich verwiesen. Vor Zeichnung der Namensschuldverschreibungen sollte jeder Anleger diese Risikohinweise aufmerksam und vollständig gelesen haben. Die Anbieterin stellt gegenüber der Emittentin eine Kapitalplatzierungsgarantie für ein Mindest-Zeichnungsvolumen in Höhe von Euro und garantiert die per 30. Dezember der Jahre 2014, 2015 und 2016 fälligen Zinszahlungen. Diese Garantieerklärungen sind ausschließlich gegenüber der Emittentin abgegeben worden. Die entsprechenden Garantieerklärungen sind unter Ziffer (Platzierungsgarantie) und (Zinsgarantie) im Kapitel F, Rechtliche Grundlagen, dieses Verkaufsprospekts näher dargestellt. Bitte beachten Sie darüber hinaus aber das Folgende: Für die Verzinsung oder Rückzahlung der angebotenen Vermögensanlagen an die Anleger hat keine juristische Person oder Gesellschaft die Gewährleistung übernommen. Insbesondere besteht keine Pflicht der Anbieterin oder der Emittentin, die Namensschuldverschreibungen zurückzunehmen. Prognostiziert sind die folgenden Auszahlungen, die bei ungünstiger Entwicklung der Vermögensanlagen geringer ausfallen können. Sie teilen sich in laufende Zinszahlungen und solche aus Schlussauszahlungen wie folgt auf: Erwartet werden vorbehaltlich des Nachrangs Zinszahlungen und Schlusszahlungen in % des Nominalbetrages der Schuldverschreibungen in Höhe von: Tranche A : jährlich am 30. Dezember: 4,75 % auf den Nominalbetrag 2023: am 30. Dezember: 104,75 % auf den Nominalbetrag Tranche B : jährlich am 30. Dezember: 5,75 % auf den Nominalbetrag 2033: am 30. Dezember: 105,75 % auf den Nominalbetrag unter verschiedenen Marktbedingungen (Abweichungsanalyse) Durch die Vermögensanlagen angesprochener Anlegerkreis Haftung und Nachschusspflicht Kosten und Provisionen Investitionsphase Die Emittentin hat noch keinerlei Investitionsvorhaben vertraglich gesichert, sodass es sich bei den Vermögensanlagen um einen Blind Pool handelt. Deshalb gibt es keine Prognoserechnung, der eine Abweichungsanalyse gegenübergestellt werden könnte. Deshalb können die Auszahlungen und die Schlussauszahlung nicht unter verschiedenen Marktbedingungen dargestellt werden. Das vorliegende Angebot richtet sich an Anleger, die bereit sind, Risiken, die einer unternehmerischen Beteiligung vergleichbar sind, zu tragen, sowie über einen ausreichenden finanziellen Spielraum verfügen. Die Anleger sollten zudem einen langfristigen Anlagehorizont verfolgen, da eine jederzeit uneingeschränkte Veräußerung der Namensschuldverschreibungen nicht möglich ist. Der mit diesem Zeichnungsangebot angesprochene Anleger muss das in Kapitel B, Wesentliche Risiken der Vermögensanlagen, auf Seite 13 dargestellte Maximalrisiko zu tragen bereit sein. Anleger haften für die Einzahlung der von ihnen gezeichneten Namensschuldverschreibungen. Bei Verzug mit der Einzahlung können Verzugszinsen und Ansprüche auf Schadensersatz hinzukommen. Bei einer Insolvenz der Emittentin müssen unter Umständen bereits erfolgte Zahlungen an die Anleger von diesen in die Insolvenzmasse zurückgeleistet werden. Eine darüber hinaus gehende Haftung oder eine Nachschusspflicht besteht nicht. Die nachfolgende Darstellung fasst die mit den Vermögensanlagen verbundenen Kosten und die von der Emittentin gezahlten Provisionen zusammen. Eine ausführliche und vollständige Darstellung und Erläuterung hierzu ist ausschließlich dem Kapitel D, Wirtschaftliche Grundlagen, sowie ergänzend dem Kapitel F, Rechtliche Grundlagen, dieses Verkaufsprospekts zu entnehmen. Während der Investitionsphase fallen gemäß Investitions- und Finanzplan bei der Emittentin fondsabhängige Vergütungen (Provisionen) und Nebenkosten der Vermögensanlagen in Höhe von insgesamt 12,24 Prozent der jeweiligen maximalen Zeichnungssumme an, dies entspricht 11,65 Prozent des maximalen Gesamtinvestitionsvolumens. Bei den fondsabhängigen Vergütungen an die Anbieterin bzw. an mit ihr verbundene Unternehmen wie die Green City Energy Finanzvertriebs GmbH und die Green City Energy Verwaltungs GmbH handelt es sich um folgende Positionen (alle Beträge inklusive ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer):

9 A Das Angebot im Überblick 9 Investitionsphase (Fortsetzung) Projektvermittlung: Euro (4,00 Prozent der maximalen Zeichnungssumme, 3,81 Prozent des maximalen Gesamtinvestitionsvolumens), Kapitalvermittlung: 7 Prozent des vermittelten Kapitals, bei Zeichnung der maximalen Zeichnungssumme also Euro, dies entspricht 6,67 Prozent des maximalen Gesamtinvestitionsvolumens, Platzierungsgarantie: Euro (0,10 Prozent der maximalen Zeichnungssumme, 0,10 Prozent des maximalen Gesamtinvestitionsvolumens), Fondskonzeption: Euro (0,12 Prozent der maximalen Zeichnungssumme, 0,11 Prozent des maximalen Gesamtinvestitionsvolumens). Bei den fondsabhängigen Nebenkosten an Dritte handelt es sich um folgende Positionen: Rechtsberatung, Gutachten, behördliche Verfahren: Euro (0,60 Prozent der maximalen Zeichnungssumme, 0,57 Prozent des maximalen Gesamtinvestitionsvolumens), Prospektherstellung: Euro (0,24 Prozent der maximalen Zeichnungssumme, 0,23 Prozent des maximalen Gesamtinvestitionsvolumens), Kosten der Mittelverwendungskontrolle: Euro (0,06 Prozent der maximalen Zeichnungssumme, 0,06 Prozent des maximalen Gesamtinvestitionsvolumens), sonstiges: Euro (0,12 Prozent der maximalen Zeichnungssumme, 0,11 Prozent des maximalen Gesamtinvestitionsvolumens). Bestandsphase (= Laufzeit der Namensschuldverschreibungen) Bezogen auf Namensschuldverschreibungen in Höhe von beispielsweise Euro entspricht dies 612 Euro. In den fondsabhängigen Vergütungen sind Kosten für die Vermittlung des Kapitals in Höhe von 6,67 Prozent des maximalen Gesamtinvestitionsvolumens enthalten. Aus den Kosten für die Kapitalvermittlung werden von der Green City Energy Finanzvertriebs GmbH Provisionen an die Vertriebspartner sowie sonstige eigene Kosten des Kapitalvertriebs gezahlt. Während der Bestandsphase fallen bei der Emittentin jährlich laufende Vergütungen für die Anbieterin oder der Anbieterin nahestehende Unternehmen sowie Dritte an. Hierbei handelt es sich um: Projektvermittlung: Wenn während der Laufzeit der Vermögensanlagen Projekte veräußert werden und deshalb Mittel zur Reinvestition in Projekte verwendet werden, können, sofern diese aufgrund des Projektvermittlungsvertrags vermittelt werden, weitere Provisionen für die Projektvermittlung entstehen. Da nicht geschätzt werden kann, ob und ggf. in welchem Umfang dieser Fall überhaupt eintritt, können insoweit keine Angaben zur Höhe der etwa anfallenden Provisionen gemacht werden. Kosten der kaufmännischen und technischen Verwaltung und Betriebsführung: 0,23 Prozent p.a. des emittierten Anleihevolumens, zzgl. Umsatzsteuer, die monatlich berechnet wird. Komplementärsvergütung: für die Haftungsübernahme eine Vergütung von Euro p.a. zzgl. Umsatzsteuer, darüber hinaus Geschäftsführungsvergütung: 0,27 Prozent p.a. des emittierten Anleihevolumens, zzgl. Umsatzsteuer, die monatlich berechnet wird. Für die Kosten der kaufmännischen und technischen Verwaltung und Betriebsführung und die Geschäftsführungsvergütung der Komplementärin gilt: Berechnungsgrundlage ist der jeweils zum Monatsletzten begebene Gesamtnominalbetrag der Namensschuldverschreibungen. Die Abrechnung erfolgt vierteljährlich und ist zahlbar am Ende des Folgemonats. Die Vergütung erhöht sich ab 1. Januar 2017 um 2 Prozent und danach jährlich zum 1. Januar eines Jahres um den Prozentsatz p.a., um den sich der vom Statistischen Bundesamt ( veröffentlichte Preisindex der durchschnittlichen Bruttostundenverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in der Wirtschaft - Wirtschaftszweig Investitionsgüterproduzenten (PRODG2) gegenüber dem Zeitpunkt der letzten Vergütungserhöhung erhöht hat, mindestens aber um 2 Prozent. Kostenübernahme: Die Anbieterin erstattet der Emittentin die Kosten für Rechtsberatung, Gutachten und behördliche Verfahren, Prospektherstellung und Mittelverwendungskontrolle, soweit diese bestimmte vereinbarte Grenzen überschreiten. Soweit diese Kosten die vereinbarten Grenzen unterschreiten, zahlt die Emittentin der Anbieterin den Differenzbetrag, sofern mindestens Namensschuldverschreibungen in Höhe von Euro ausgegeben werden.

10 10 A Das Angebot im Überblick Bestandsphase (= Laufzeit der Namensschuldverschreibungen) (Fortsetzung) Mögliche weitere Kosten beim Anleger Besteuerung Während der prognostizierten Laufzeit (Bestandsphase) fallen bei der Emittentin zudem jährliche laufende Kosten für ihre jeweiligen externen Dienstleister und Vertragspartner an, insbesondere für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Versicherungen sowie weitere Kosten für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Anlageobjekt. Einzelfallbedingt können dem Anleger individuelle Kosten entstehen, z. B. durch Einschaltung eines Maklers bei Erwerb oder Veräußerung der Namensschuldverschreibungen. Der Anleger erzielt mit den Zinszahlungen Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß 20 Abs. 1 Ziffer 7 EStG, die der Abgeltungsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer unterliegen, sofern er als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist und seine Vermögensanlagen im Privatvermögen hält. Die Rückzahlung der Zeichnungssumme (Nominalbetrag der Namensschuldverschreibung) bzw. von Teilen hiervon unterliegt hingegen nicht der Einkommensteuer. Nähere Erläuterungen der steuerlichen Rahmenbedingungen sind in Kapitel E, Steuerliche Grundlagen, dargestellt. Im Übrigen hängt die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte der Anleger einen steuerlichen Berater einschalten.

11 A Das Angebot im Überblick 11 Weitere Kosten der Anleger Die für den Anleger entstehenden weiteren Kosten, insbesondere solche Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlagen verbunden sind, sind die folgenden: Die verspätete Zahlung des Erwerbspreises kann zur Rückgängigmachung des Zeichnungsvertrags führen. Leistet ein Anleger den Erwerbspreis verspätet, kann die Emittentin Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz p.a. ( 247 BGB) verlangen. Hinzu kommen können weitergehende Ansprüche der Emittentin, insbesondere auf Schadensersatz. Daneben kann sie den ausstehenden Betrag klageweise geltend machen und die Zeichnung auf den gezahlten Betrag oder einen Teil davon herabsetzen. Werden im Falle des Todes eines Anlegers ausländische Urkunden zum Nachweis der Erbenstellung oder der Verfügungsbefugnis vorgelegt, trägt der betreffende Anleger bzw. sein Rechtsnachfolger ggf. anfallende Übersetzungskosten sowie Kosten für ein Rechtsgutachten. Falls die Vermögensanlagen fremdfinanziertwerden, trägt der Anleger die anfallenden Zinsen, Gebühren, etwaige Vorfälligkeitsentschädigungen und andere vergleichbare Vergütungen. Im Zusammenhang mit den Namensschuldverschreibungen können beim Anleger weitere Kosten entstehen, wie Bankgebühren, Telefongebühren, Porto oder Steuerberatungskosten, die der jeweilige Anleger ebenfalls selbst zu tragen hat. Weitere Leistungsverpflichtungen, insbesondere Haftung und Nachschüsse Aus dem Folgenden ergibt sich, unter welchen Umständen der Erwerber der Vermögensanlagen (der Anleger) verpflichtet ist, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere unter welchen Umständen er haftet und inwieweit er Nachschüsse zu leisten hat: Im Verhältnis zur Emittentin haften die Anleger in Höhe der von ihnen gezeichneten Namensschuldverschreibungen. Diese Haftung erlischt im Innenverhältnis mit vollständiger Einzahlung der Namensschuldverschreibungen. Auszahlungen führen in der Regel zu keinem Wiederaufleben der Haftung gegenüber der Emittentin. Im Insolvenzfall können unter bestimmten Umständen bereits geleistete Auszahlungen vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden. Die Umstände, unter denen der Erwerber der Vermögensanlagen haftet, ergeben sich abschließend aus dem Vorstehenden. Weitergehende Umstände, aus denen der Erwerber der Vermögensanlagen verpflichtet ist, weitere Leistungen zu erbringen, bestehen nicht. Insbesondere besteht keine Pflicht, Nachschüsse zu leisten. Soweit die Höhe der genannten Kosten nicht angegeben ist, können diese nicht genau quantifiziert werden. Über die vorstehend genannten Kosten hinaus entstehen dem Anleger keine weiteren Kosten, insbesondere keine solchen Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlagen verbunden sind. Gesamthöhe der Provisionen Die Gesamthöhe der Provisionen beträgt planmäßig maximal Euro und entspricht 11,22 Prozent des Gesamtbetrags der angebotenen Vermögensanlagen. Darüber hinaus werden keine Provisionen, Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen geleistet.

12 12 B Wesentliche Risiken der Vermögensanlagen B Wesentliche Risiken der Vermögensanlagen 1. Allgemeiner Hinweis Ein Anleger sollte vor seiner Anlageentscheidung den vorliegenden Verkaufsprospekt insgesamt sorgfältig lesen. Er sollte sich ausreichend mit den dargestellten Risiken sowie etwaigen zusätzlichen Risiken aus seiner individuellen Situation befassen. Dazu sollte er, soweit er nicht über das erforderliche wirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Wissen verfügt, fachkundige Beratung einholen. Erst danach sollte ein Anlageentschluss gefasst werden. Nachfolgend werden die aus Sicht der Anbieterin auf den Zeitpunkt der Prospektaufstellung bestehenden wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken einer Zeichnung der Vermögensanlagen, (nachfolgend auch Anleihe oder Namensschuldverschreibung ), die von der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG (nachfolgend Emittentin ) emittiert wird, dargestellt, soweit sie der Anbieterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bekannt sind. Eine Zeichnung der Anleihe ist aufgrund ihrer Ausstattung einer unternehmerischen Beteiligung vergleichbar, womit jeder Anleger sich bewusst sein sollte, dass er sich wie ein Unternehmer betätigt und damit auch unternehmerischen Risiken ausgesetzt ist. Es gibt keine Gewähr für den Eintritt der wirtschaftlichen Ziele und Erwartungen des Anlegers. Wenn die künftigen wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und / oder politischen Rahmenbedingungen von den diesem Verkaufsprospekt zugrunde liegenden Annahmen abweichen, kann dies die Ertrags-, Liquiditäts- und Wertentwicklung der Anleihe erheblich beeinträchtigen und dazu führen, dass die prognostizierten Ergebnisse nur teilweise beziehungsweise überhaupt nicht eintreten. D. h., dass die Anleihe nur für Anleger geeignet ist, die bei einem Misserfolg das nachstehend beschriebene und sie möglicherweise treffende Maximalrisiko hinnehmen können. Mit einer geplanten Laufzeit bis zum 30. Dezember 2023 bzw. bis zum 30. Dezember 2033 ist die Anleihe zudem auf Langfristigkeit angelegt. Der Anleger sollte daher bei Erwerb der Anleihe über einen entsprechenden Anlagehorizont verfügen. Die Vermögensanlagen sollten aufgrund ihres unternehmerischen Charakters nicht zum Zwecke der Alterssicherung genutzt werden und es sollte zudem nur ein angemessener Teil des Gesamtvermögens des Anlegers in die Anleihe investiert werden. Für Anleger, die eine kurz- oder mittelfristige und / oder sichere Kapitalanlage und / oder nicht nachrangige Kapitalanlage und / oder eine Kapitalanlage mit der Möglichkeit des jederzeitigen Verkaufs suchen, ist die Anleihe daher nicht geeignet. 1.1 Kategorisierung der Risiken in Risikoklassen Bei den nachfolgend dargestellten Risiken der Vermögensanlagen lässt sich in Hinblick auf die möglichen Auswirkungen folgende Unterscheidung der Risikoklassen vornehmen: Anlagegefährdende Risiken (Risiken, die zu einem Verlust der Vermögensanlagen bzw. des eingesetzten Kapitals führen können) Anlegergefährdende Risiken (Risiken, die das Vermögen des Anlegers über den Verlust der Vermögensanlagen bzw. des eingesetzten Kapitals hinaus gefährden können, bis hin zu seiner Privatinsolvenz) Die gewählte Reihenfolge der nachfolgenden Darstellung in den einzelnen Risikoklassen beinhaltet weder eine Aussage über die Eintrittswahrscheinlichkeit noch über die Schwere bzw. Bedeutung der einzelnen Risiken. Darüber hinaus können auch weitere Risiken und Aspekte von Bedeutung sein, die der Anbieterin gegenwärtig nicht bekannt sind. 1.2 Kumulation verschiedener Risiken und besondere Ausprägung einzelner Risiken Die wirtschaftliche Entwicklung der Vermögensanlagen ist von verschiedenen in der Zukunft liegenden Ereignissen abhängig, die die Wertentwicklung der Vermögensanlagen negativ beeinflussen können. Neben den allgemeinen Risiken der Vermögensanlagen sind Investitionen in Namensschuldverschreibungen, mit deren Erlös direkt in Erneuerbare-Energien-Anlagen oder (ggf. über Zwischenholdings) in Projektgesellschaften, die ihrerseits in Erneuerbare-Energien-Anlagen investieren, investiert wird, ähnlich einer unternehmerischen Beteiligung auch speziellen Risiken ausgesetzt. Die vorstehend aufgeführte Unterteilung in die genannten Risikoklassen stellt dabei allerdings lediglich eine auf den Zeitpunkt der Prospektaufstellung gerichtete Analyse der wesentlichen Risiken auf Basis des gewöhnlichen jeweiligen Risikopotenzials und der gewöhnlichen jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeit dar. Die Eingruppierung der Risiken in die jeweilige Risikokategorie

13 B Wesentliche Risiken der Vermögensanlagen Anlagegefährdende Risiken 13 erfolgt dergestalt, dass dann, wenn mehrere Risikokategorien einschlägig sind, stets die höhere Risikostufe angegeben ist. Der Eintritt einzelner Risiken in besonders starker Ausprägung oder der kumulierte Eintritt verschiedener Risiken aus derselben oder aus verschiedenen Risikoklassen kann dazu führen, dass bei der Gesamtschau eine abweichende Risikobewertung zu erfolgen hat. Verwirklichen sich mehrere Risiken gleichzeitig oder verwirklicht sich ein einzelnes Risiko in besonders starker Ausprägung, kann es auch zu einem Totalverlust der Vermögensanlagen kommen. In Fällen, in denen sich anlegergefährdende Risiken (mit-)realisieren, kann es zur Gefährdung des Privatvermögens des Anlegers bis hin zu einer Privatinsolvenz kommen. Maximalrisiko Eine Gefährdung des Privatvermögens des Anlegers über den Totalverlust seiner Anleihe hinaus bis hin zu seiner Privatinsolvenz (sogenanntes anlegergefährdendes Risiko) kann sich aus einer etwaigen Fremdfinanzierung der Anleihe und unter bestimmten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Gesichtspunkten ergeben und stellt das Maximalrisiko dar. 2. Anlagegefährdende Risiken 2.1 Definition Anlagegefährdende Risiken sind Risiken, die die gesamten Vermögensanlagen betreffen. 2.2 Konsequenz für Anleger Für den Anleger kann die Realisierung eines im Folgenden benannten anlagegefährdenden Risikos den teilweisen oder vollständigen Verlust seiner Vermögensanlage zur Folge haben (nachfolgend auch die Realisierung eines anlagegefährdenden Risikos ). 2.3 Kombination mit anlegergefährdenden Risiken Der Anleger sollte sich darüber im Klaren sein, dass sich beim Zusammentreffen der anlagegefährdenden Risiken mit einem anlegergefährdenden Risiko stets das Maximalrisiko realisieren kann also die Insolvenz des Anlegers. 2.4 Allgemeine Risiken Laut ihrem Gesellschaftsvertrag ist Gegenstand der Emittentin die Initiierung und Förderung, Verwaltung und der Betrieb ökologischer Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien (Wind, Wasser, Solar), durch a) Erwerb schlüsselfertiger Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus Erneuerbaren Energien, der hierfür genutzten Infrastruktur und der hierfür genutzten Projektrechte, Vermarktung der erzeugten Energie sowie Betrieb und Verkauf solcher Anlagen, Infrastruktur und Projektrechte; b) Gründung von Tochtergesellschaften und Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen (einschließlich Minderheitsbeteiligungen) bis zu 100 Prozent an Unternehmen; im Zuge solcher Transaktionen können auch Gesellschafterdarlehen des / der Veräußerer(s) mit erworben und fortgeführt werden; c) Gewährung nachrangiger Darlehen an Unternehmen; d) Zeichnung von Genussrechten, die von Unternehmen ausgegeben wurden; in den in vorstehenden Unterabsätzen b) bis d) genannten Fällen, jeweils soweit diese Unternehmen oder Unternehmen, an denen sie beteiligt sind, Projekte betreiben bzw. in Projekte investieren, die mit der Herstellung, der Entwicklung, der Errichtung und / oder dem Kauf und Verkauf von Erzeugnissen und Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus Erneuerbaren Energien einschließlich der hierfür genutzten Infrastruktur und der hierfür genutzten Projektrechte befasst sind. Die Emittentin darf alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind oder die Entwicklung des Unternehmens fördern (einschließlich der Einstellung und Beschäftigung des hierfür benötigten Personals, insbesondere im Bereich technische und kaufmännische Betriebsführung). Die Emittentin darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Nachfolgend werden die Unternehmen, in die die Emittentin gemäß dem zuvor beschriebenen Unternehmensgegenstand in unterschiedlicher Art und Weise investiert, als Projektgesellschaften bezeichnet. Anlagen, die mit der Erzeugung, dem Transport und der Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus Erneuerbaren Energien einschließlich der hierfür genutzten Infrastruktur zu tun haben, werden nachfolgend auch als Energieanlagen bezeichnet. Investitionen der Emittentin in Projektgesellschaften und / oder Energieanlagen werden nachfolgend auch als Projekte bezeichnet. (a) Ungewissheit zukünftiger Ergebnisse / Rentabilität Der vorliegende Verkaufsprospekt enthält Prognosen, Schätzungen und Annahmen hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung der Emittentin. Diese beruhen u. a. auf Prognosen, Schätzungen und Annahmen, z. B. hinsichtlich der Entwicklung des Strommarktes in den Investitionsländern. Hierbei handelt es sich um zukunftsbezogene Aussagen, die auf einer Reihe von Annahmen beruhen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich die zugrunde gelegten Annahmen später als unzutreffend erweisen. Künftige

14 14 B Wesentliche Risiken der Vermögensanlagen Anlagegefährdende Risiken Ereignisse und Entwicklungen lassen sich nur schwer im Voraus einschätzen und werden unter Umständen durch Faktoren beeinflusst, die nicht berücksichtigt wurden oder sich der Kontrolle durch die Emittentin oder sonstige Beteiligte entziehen. Insbesondere sind die Kosten des Erwerbs und die Kosten der Errichtung und für den Betrieb von Energieanlagen, die Menge des erzeugten Stroms, die Strompreise und damit die Erlöse aus seinem Verkauf sowie die Einnahmen aus einer künftigen Veräußerung von Energieanlagen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ungewiss. Gleiches gilt für die Kosten für die Fremdfinanzierung der Anschaffung bzw. Errichtung von Energieanlagen auf Ebene der Projektgesellschaften. Verschlechterungen dieser und anderer relevanter Faktoren können sich negativ auf das vom Anleger erzielbare wirtschaftliche Ergebnis und die Werthaltigkeit seiner Vermögensanlage auswirken und daher zur Realisierung eines anlagegefährdenden Risikos führen. (b) Erhöhtes Marktrisiko aufgrund wirtschaftlicher Rahmenbedingungen Die Folgen der sogenannten Finanzkrise beeinträchtigen weiter und auf nicht absehbare Zeit die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Insbesondere hat sich die Finanzkrise zu einer Schuldenkrise ganzer Staaten ausgeweitet und könnte sogar die Stabilität ganzer Währungsräume in Frage stellen. Auch die Entwicklung des wirtschaftlichen Umfeldes in den Investitionsländern ist nicht vorhersehbar. Die Auswirkungen auf den Erwerb, die Finanzierung, den Betrieb und die Veräußerung der geplanten Projekte und Energieanlagen sind nicht sicher abschätzbar. Dies gilt umso mehr für Projekte, in die die Emittentin nach dem 31. Dezember 2016 investiert, da sich Investitionen in Projekte ab diesem Zeitpunkt auf alle Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und nicht nur auf die als Kernmärkte (Deutschland, Frankreich) bzw. Zusatzmärkte (Italien, Großbritannien / Nordirland, Irland, Österreich) bezeichneten Länder beziehen dürfen. Dies kann sich negativ auf das vom Anleger erzielbare wirtschaftliche Ergebnis sowie die Werthaltigkeit seiner Vermögensanlage auswirken und stellt daher ein anlagegefährdendes Risiko dar. die Ansprüche des Anlegers auf Rückzahlung des Kapitals und auf Bezahlung von Zinsen haben. Eine wirtschaftlich negative Entwicklung kann insbesondere auch die Insolvenz der Emittentin und damit den ganzen oder teilweisen Ausfall der Anleger mit ihren Rückzahlungsansprüchen zur Folge haben. Hieraus kann sich ein anlagegefährdendes Risiko ergeben. (b) Platzierungsrisiko und Kürzungs- bzw. Schließungsmöglichkeit Es besteht das Risiko, dass das Volumen der Namensschuldverschreibungen von Euro bis zum Ablauf der Zeichnungsfrist am 31. Dezember 2015 (oder einer etwa verlängerten Zeichnungsfrist) in größerem Umfang nicht gezeichnet wird. Dies könnte zu einer kapitalmäßigen Unterversorgung der Emittentin führen und zur Folge haben, dass die vorgesehenen Investitionen in Energieanlagen und Projektgesellschaften nicht, nur verzögert, nicht im vorgesehenen Umfang oder nicht in der vorgesehenen Streuung zwischen Ländern und Energiearten vorgenommen werden können. Dies kann negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin haben oder sogar dazu führen, dass die Emittentin wegen unzureichenden Kapitals rückabgewickelt werden müsste oder insolvent würde. Zudem ist die Emittentin jederzeit ohne Angabe von Gründen berechtigt, die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen wegen Überzeichnung zu kürzen. Bei einem geringeren Volumen von Namensschuldverschreibungen würden Verluste der Emittentin in verhältnismäßig höherem Umfang zur Reduktion der Rückzahlungsansprüche der Anleger als Anleihegläubiger führen. Da ein Teil der Kosten für den Erwerb des Kraftwerksportfolios und der fondsabhängigen Vergütungen sowie die Nebenkosten der Vermögensanlagen nicht variabel sind, steigt bei einem geringeren Volumen der Namensschuldverschreibungen der Anteil der Kosten im Verhältnis zu dem Kapital, das gewinnbringend eingesetzt werden kann. Alle vorstehenden Aspekte könnten einzeln oder in ihrem Zusammenwirken die Fähigkeit der Emittentin, Zinsen und Tilgung an die Anleihegläubiger zu leisten, beeinträchtigen oder ausschließen, woraus sich ein anlagegefährdendes Risiko ergibt. 2.5 Risiken der Anleihe (a) Bonitäts- bzw. Emittentenrisiko Die Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen nebst Zinsen hängt vom wirtschaftlichen Ergebnis der Emittentin ab. Dieser steht wiederum in Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Ergebnis der Projekte. Sollte das wirtschaftliche Ergebnis eines oder mehrerer Projekte und hierdurch auch auf Ebene der Emittentin ausbleiben, kann dies daher negative Auswirkungen auf (c) Platzierungsgarantie Es besteht das Risiko, dass die Platzierungsgarantin ausfällt. Sollte im vorgesehenen Platzierungszeitraum nicht das benötigte und vorgesehene Mindest-Zeichnungsvolumen eingeworben werden können, würde der Ausfall der Platzierungsgarantin negative Folgen bis hin zur Insolvenz der Emittentin haben, da Verpflichtungen aus bereits geschlossenen Verträgen bestehen

15 B Wesentliche Risiken der Vermögensanlagen Anlagegefährdende Risiken 15 können. Dies kann zur Realisierung eines anlagegefährdenden Risikos führen. wahrscheinlich nur unter Hinnahme von Verlusten möglich ist, womit sich ein anlagegefährdendes Risiko verbindet. (d) Risiken des Einzahlungsverzugs Sollten Anleger ihre Zahlungen des Erwerbspreises nicht termingerecht oder nicht vollständig leisten, besteht die Gefahr eines verspäteten Beginns der Investitionstätigkeit der Emittentin. Einzahlungsverzug der Anleger kann ferner dazu führen, dass Vertragspartner Verzugsschäden bzw. sonstige Verzögerungsschäden geltend machen. Darüber hinaus ist es möglich, dass wichtige Projektmaßnahmen nicht ergriffen werden können oder Vertragspartner der Emittentin aufgrund der Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen der Emittentin von Verträgen zurücktreten. Der Eintritt eines oder mehrerer der vorstehend bezeichneten Risiken hat negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin und kann zur Realisierung eines anlagegefährdenden Risikos führen. (e) Widerruf von Zeichnungserklärungen Soweit Anleger eine Anleihe im Wege des Fernabsatzes oder im Rahmen von Haustürgeschäften ( 312 b ff. BGB) erwerben, besteht für die betreffenden Anleger ein Widerrufsrecht nach erfolgter Zeichnung. Daher kann es zum Nichterreichen des Platzierungsvolumens oder zu nachträglichen Liquiditätsabflüssen kommen, woraus sich ein anlagegefährdendes Risiko ergibt. Sollte die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß vorgenommen werden, so besteht die Gefahr eines zeitlich unbeschränkten Widerrufsrechts. Daraus resultiert das Risiko, dass es auch noch nach mehreren Jahren zu Liquiditätsabflüssen durch die Geltendmachung bestehender Rückabwicklungsrechte durch einzelne Anleger kommen kann. Dies könnte die Fähigkeit der Emittentin, Zinsen und Tilgung zu leisten, beeinträchtigen oder ausschließen, woraus sich ein anlagegefährdendes Risiko ergibt. (f) Eingeschränkte Veräußerbarkeit, mangelnde Fungibilität Die Anleihe ist nur mit Zustimmung der Emittentin und nur mit Wirkung zum Beginn eines Geschäftsjahres übertragbar. Der Anleger trägt daher das Risiko, die Anleihe nicht veräußern zu können. Es existiert auch kein organisierter oder sonstiger liquider Markt für die Anleihe. Die Entwicklung eines solchen Marktes für Namensschuldverschreibungen der vorliegenden Art ist derzeit nicht absehbar und nicht zu erwarten. Die Veräußerbarkeit der Anleihe ist daher nur aufgrund eigener Suche des Anlegers nach einem Käufer möglich. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass eine Veräußerung zum gewünschten Zeitpunkt und / oder zum erwarteten Preis nicht oder sehr (g) Kein Einfluss auf die sonstige Geschäftsführung der Emittentin, keine Vermögensrechte Die Anleihe begründet ausschließlich schuldrechtliche Ansprüche gegenüber der Emittentin auf laufende Zinszahlungen und Rückzahlung des eingesetzten Kapitals zum Zeitpunkt der jeweiligen Fälligkeit. Die Anleihe gewährt keine Teilnahme-, Mitwirkungs-, Stimm- oder sonstigen Kontrollrechte sowie keine Vermögensrechte in Bezug auf die Emittentin. Die Anleger haben daher grundsätzlich keine Möglichkeit, die Strategie und die Geschicke der Gesellschaft mitzubestimmen und sind in Bezug auf ihre Rechte aus der Anleihe von den Entscheidungen der Gesellschafter und der Geschäftsführung abhängig. Es besteht daher das Risiko, dass die Gesellschaft eine andere Geschäftsstrategie verfolgt, als die Anleger dies wünschen, und dass sich Entscheidungen der Geschäftsführung negativ auf die Emittentin auswirken. Das eingeworbene Kapital könnte von der Emittentin anders als von den Anlegern erwartet eingesetzt werden, und die konkrete Verwendung des Kapitals könnte die Fähigkeit der Emittentin, Zinsen und Tilgung zu leisten, beeinträchtigen oder ausschließen, woraus sich ein anlagegefährdendes Risiko ergibt. (h) Nachrangigkeit der Namensschuldverschreibungen Die Namensschuldverschreibungen sind so ausgestaltet, dass alle Forderungen aus den Namensschuldverschreibungen gegenüber allen anderen nicht nachrangigen Ansprüchen von Gläubigern gegen die Emittentin im Rang zurücktreten. Danach besitzt die Forderung des Anlegers ein höheres Ausfallrisiko, als wenn kein Nachrang erklärt worden wäre. Das bedeutet: (i) Außerhalb der Insolvenz, der Liquidation oder Auflösung der Emittentin oder eines der Abwendung der Insolvenz der Emittentin dienenden Verfahrens werden alle Verbindlichkeiten aus den Namensschuldverschreibungen nachrangig gegenüber solchen Verbindlichkeiten der Emittentin beglichen, die ihnen Kraft zwingender gesetzlicher Bestimmungen im Rang vorgehen. Die Gläubiger der Namensschuldverschreibungen sind verpflichtet, ihre nachrangigen Ansprüche gegen die Gesellschaft so lange und soweit nicht geltend zu machen, wie deren Befriedigung zu einer Zahlungsunfähigkeit gemäß 17 InsO oder zu einer Überschuldung gemäß 19 InsO der Gesellschaft führen würde.

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