Arbeitsmarktservice Wien. Leistungsbeschreibung

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1 Arbeitsmarktservice Wien Leistungsbeschreibung LEHRABSCHLUSS FÜR DENKMAL-, FASSADEN- UND GEBÄUDEREIINIIGERIN

2 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 BEZEICHNUNG DER BILDUNGSMAßNAHME ZIELGRUPPE ZIEL DER BILDUNGSMAßNAHME VORGESEHENE TEILNEHMERINNENANZAHL ZEITRAUM SCHULUNGSORT/ VERKEHRSANBINDUNG/ RÄUMLICHE UND TECHNISCHE AUSSTATTUNG INHALT UND AUFBAU DER BILDUNGSMAßNAHME Grafische Darstellung Informationstage inkl. Screening Basisschulung Qualifizierung EINZEL- BZW. GRUPPENCOACHING KALKULATIONSGRUNDLAGE PERSONAL TrainerInnenqualifikationen: Informationstage, Einzel- bzw. Gruppencoaching, Ausbildungsbegleitende Maßnahmen wie Bewerbungstraining etc. (Typ 1) Formale Qualifikation Erfahrung: Mindestalter: TrainerInnenqualifikationen Informationstage, Basisschulung und Qualifizierung (Fachausbildung) inklusive Lehrabschlussprüfung (Typ 2) Formale Qualifikation: Erfahrung: Mindestalter: SONSTIGES...22

3 3 1 Bezeichnung der Bildungsmaßnahme Lehrabschluss (LAP) für Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn 2 Zielgruppe Bei den regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice Wien (AMS Wien) als arbeitslos vorgemerkte Personen, mit guten Deutschkenntnissen in Wort und Schrift, die eine Berufsausbildung im Bereich Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung anstreben und bereits praktische und/oder schulische Vorkenntnisse in diesem Bereich vorweisen können. Einstiegsvoraussetzungen: Pflichtschulabschluss mindestens 2 3 Jahre nachweisbare facheinschlägige Praxis im Bereich Unterhalts- /Büroreinigung gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift gute Rechenkenntnisse Die Einstiegsvoraussetzungen sind seitens des Bieters vor Antritt der Qualifizierung zu prüfen. Weiters ist zu prüfen, ob innerhalb der vorgegebenen Kursdauer die Ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung gemäß 23 Abs. 5 lit. a. BAG möglich ist. Gegebenenfalls muss diesbezüglich Kontakt mit der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer aufgenommen werden. Die Zuweisung der TeilnehmerInnen erfolgt mittels Einladungsschreiben der AMS Beraterin/des AMS Beraters. TeilnehmerInnen müssen nach einem Krankenstand ohne neuerliche Zubuchung durch die AMS Beraterin/den AMS Berater direkt wieder in die Schulung einsteigen können. 3 Ziel der Bildungsmaßnahme ein positiver Lehrabschluss im Beruf Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn die Aufnahme einer der Ausbildung entsprechenden nicht geringfügigen Beschäftigung nach erfolgreicher Lehrabschlussprüfung

4 4 Erfolgsmessung: Erfolgsvorgabe: 60% Der Erfolg der Bildungsmaßnahme wird am Bestand der Personen 3 Monate nach Austritt aus der Bildungsmaßnahme im Hauptindikator Beschäftigung gemessen. Personen, die sich am Stichtag in Qualifizierung befinden, werden in der Grundgesamtheit nicht berücksichtigt. 4 Vorgesehene TeilnehmerInnenanzahl Die Bildungsmaßnahme ist für maximal 60 TeilnehmerInnen vorgesehen. Das AMS Wien behält sich vor, die TeilnehmerInnenanzahl von maximal 60 auf maximal 90 aufzustocken. Jede Änderung der TeilnehmerInnenanzahl erfolgt in Absprache mit dem Bildungsträger. Eine Nachbesetzung der TeilnehmerInnen seitens des AMS Wien ist zumindest innerhalb der ersten zwei Wochen jeden Einstiegstermins möglich. Gruppengröße: 15 TeilnehmerInnen pro Gruppe 5 Zeitraum Gesamt-Projektdauer: , d.h. 37 Wochen (inkl. Informationstage) Durchführungszeitraum: Herbstdurchgang: Informationswoche: , d.h. 1 Woche Qualifizierung: , d.h. 12 Wochen Frühjahrsdurchgang: Informationswoche: , d.h. 1 Wochen Qualifizierung: , d.h. 13 Wochen (inkl. 1 Woche Schulungsfreie Zeit) Schulungsfreie Zeit: vom (1 Woche - Ostersperre)

5 5 Gesetzliche Feiertage während des Projektzeitraums: Mo, Di, Mo, Do, Mo, Jahr 2009 Nationalfeiertag Maria Empfängnis Jahr 2010 Ostermontag Christi Himmelfahrt Pfingstmontag Die in Österreich geltenden gesetzlichen Feiertage haben weder einen Einfluss auf den Gesamtzeitraum, noch auf die individuelle Verweildauer der TeilnehmerInnen in der Bildungsmaßnahme. Feiertage sind im Kalkulationsformular (Zeitplan) mit 0 Stunden auszuweisen. Die vorgegebenen Gesamt-Maßnahmenstunden sind auf die restlichen Tage des Zeitplans zu verteilen. Unterrichtsszeiten: Vorgegebene Rahmenschulungszeit: Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr. Die genaue Gestaltung der tatsächlichen Unterrichtszeiten innerhalb der Rahmenschulungszeiten obliegt dem Bieter. Informationstage: 12 MS pro Woche/ 4 MS pro Tag Qualifizierung: 25 MS pro Woche Verweildauer der TeilnehmerInnen während der Bildungsmaßnahme: mindestens 4 Wochen maximal 12 Wochen, je nach Ausbildungsschiene (4 Wochen Basisschulung oder 12 Wochen Qualifizierung inkl. LAP) Einstiege: 2 Gruppen: Basisschulung 30 TN 1 Gruppe: Qualifizierung inkl. LAP 15 TN 2 Gruppen: Basisschulung - 30 TN 1 Gruppe: Qualifizierung inkl. LAP 15 TN

6 6 Die Lehrabschlussprüfung muss jedenfalls innerhalb der vorgegebenen Kursdauer des jeweiligen Berufes abgelegt werden. Bei Feststellung, dass die Zulassung zur Prüfung innerhalb dieser Zeit nicht möglich ist oder dass aufgrund festgestellter Defizite mit keinem positiven Abschluss der Teilnehmerin/des Teilnehmers gerechnet werden kann, muss die zuständige Beraterin/der zuständige Berater der regionalen Geschäftsstelle umgehend mit konkreter Angabe des Hindernisgrundes/der Hindernisgründe informiert werden. 6 Schulungsort/ Verkehrsanbindung/ Räumliche und Technische Ausstattung Schulungsort: Bundesland Wien (schnelle Erreichbarkeit aus ganz Wien) Räumliche Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.3): Kalkulation räumliche Ausstattung: Insgesamt: MS entsprechend der unter Punkt 9 Kalkulation angeführten MS Inkl. Einzel- bzw. Gruppencoaching Technische Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.4): Kalkulation technische Ausstattung: Insgesamt: MS entsprechend der unter Punkt 9 Kalkulation angeführten MS Inkl. Einzel- bzw. Gruppencoaching 7 Inhalt und Aufbau der Bildungsmaßnahme Die Bildungsmaßnahme besteht aus Theorie- und Praxisteilen. Zentrales Element der Qualifizierung ist die Vorbereitung auf und die Ablegung der Lehrabschlussprüfung zur Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn. Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotslegung, das Maßnahmendesign entsprechend der festgestellten Bedürfnisse auf jeder einzelnen Teilnehmerin/jedes einzelnen Teilnehmers abzustimmen. Während der gesamten Bildungsmaßnahme ist für jede Teilnehmerin Einzel- bzw. Gruppencoaching, je nach Bedarf anzubieten.

7 Grafische Darstellung INFORMATIONSTAGE inklusive SCREENING 3 Tage/12 MS Woche für insgesamt 90 TeilnehmerInnen BASISSCHULUNG (25 MS/ Woche) Einzel- bzw. Gruppencoaching (15 MS/Woche) 4 Wochen für 30 TeilnehmerInnen QUALIFIZIERUNG (25 MS/ Woche) 8 Wochen inklusive Bewerbungstraining, Lernwoche und Prüfungsvorbereitung inklusive Lehrabschlussprüfung für 15 TeilnehmerInnen

8 Informationstage inkl. Screening Die Informationstage finden in der Woche vor Kursbeginn in Form einer Informationspräsentation und eines Screenings statt. Dauer: 1 MS Informationspräsentation und 3 MS Screening In der Woche vom bis und vom bis sind jeweils 3 Informationstage, inklusive Abklärung der Einstiegsvoraussetzungen, zu planen. Insgesamt müssen jeweils 30 Personen tatsächlich in die Basisschulung eintreten. Inhalte der Informationstage: Fundierte Kursinformation Inhalte der Kursmaßnahme Abgleichung der Erwartungshaltungen der TeilnehmerInnen mit den realen Entwicklungsmöglichkeiten Abklärung der Kinderbetreuung Kennen lernen des Bildungsträgers Rechte und Pflichten der KursteilnehmerInnen Abklärung der Deutschkenntnisse (bei Bedarf) Abklärung der Schulischen Kenntnisse Persönliche und fachliche Voraussetzungen müssen abgeklärt werden Zur Abklärung der vorhandenen Deutschkenntnisse und der Schulischen Kenntnisse ist der Träger verpflichtet, Einstufungstests zu verwenden. Die Art und Weise, wie diese Tests durchgeführt werden, (mündlich, schriftlich, etc.) ist dem Bieter überlassen wobei darauf zu achten ist, dass keine Zusatzkosten anfallen. Ziel der Informationstage ist die umfassende Informationsweitergabe an alle TeilnehmerInnen, um ihnen eine klare Vorstellung von der Bildungsmaßnahme zu geben, alle etwaigen Fragen im Vorfeld zu klären und die passenden Personen für die einzelnen Gruppen zu finden. Kalkulation Informationstage: TeilnehmerInnen TrainerInnen Informationspräsentation - Schlüssel: 30:1 1 MS x 6 Gruppen = 6 MS* 1 MS x 6 Gruppen x 1 TrainerIn = 6 MSP* Screening - Schlüssel: 15:1 3 MS x 8 Gruppen = 24 MS* 3 MS x 8 Gruppen x 1 TrainerIn = 24 MSP* INSGESAMT: 30 MS*/30 MSP* *) MS = Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen

9 9 *) MSP = Maßnahmenstunden Personal bzw. TrainerInnen TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1und 2 Das AMS Wien geht davon aus, dass insgesamt 180 TeilnehmerInnen die Informationspräsentation und 120 TeilnehmerInnen das Screening in Anspruch nehmen. Diese Kalkulation dient lediglich dazu, eine Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen Basisschulung Dieses Modul ist als Einstiegsphase in die Bildungsmaßnahme zu planen, dauert 4 Wochen und ist für jede Teilnehmerin/jeden Teilnehmer verpflichtend. Dauer: 4 Wochen, 25 MS pro Woche Termine: (2 Gruppen) (2 Gruppen) Innerhalb der Basisschulung ist eine laufende Nachbesetzung innerhalb der ersten 2 Wochen zu gewährleisten. So soll sichergestellt werden, dass pro Durchgang je 30 passende Personen gewonnen werden können. Im Rahmen der Basisschulung müssen folgende Themenfelder bearbeitet werden: Kennen lernen, Gruppenfindung, Abbau von Ängsten, Formulierung der Erwartungen der TeilnehmerInnen an die Kursmaßnahme: was kann ich, was will ich, wo will ich (beruflich) hin Zielklärung und Motivation Klärung praktischer berufsbezogener Kenntnisse und eventueller Berufschulkenntnisse Festlegung der individuell notwendigen Unterstützungsmaßnahmen (wenn Defizite schon erkennbar) Lerntechniken Kennenlernen des Berufsbildes Vorbereitung der Grundkenntnisse (Gebäudereinigung, Anwendungstechniken, Maschinen und Gerätekunde und Chemie und Physik) Praktische Arbeiten als Umsetzung des Fachwissens in die Praxis (1 Woche und 3 Tage = 40 MS) Abschließendes Fachgespräch Die angeeigneten Kenntnisse während der Dauer der Bildungsmaßnahme müssen regelmäßig mit Lernzielkontrollen (Wiederholungen, Tests, Hausübungen, Mitarbeit, etc.) geprüft werden. Dadurch soll gewährleistet sein, dass bei individuell festgestellten Defiziten sofort durch den Bildungsträger Unterstützungsmaßnahmen geboten werden können.

10 10 Ziel der Basisschulung ist eine kurze Basisqualifizierung. Am Ende des Kurses soll qualifiziert festgestellt werden, welche Personen ausreichend Grundkenntnisse für die Lehrabschlussprüfung mitbringen werden. Eine entsprechende TeilnehmerInnen - Auswahl muss getroffen werden. Kalkulation Basisschulung: Theoretische Fachausbildung: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 15:1 25 MS x 4 Gruppen x 2 Wochen + 2 Tage = 240 MS 25 MS x 4 Gruppen x 2 Wochen + 2 Tage x 1 TrainerIn = 240 MSP Praktische Fachausbildung: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 15:2 25 MS x 4 Gruppen x 1 Woche + 3 Tage = 160 MS 25 MS x 4 Gruppen x 1 Woche + 3 Tage x 2 TrainerInnen = 320 MSP INSGESAMT: 400 MS/560 MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1 und Qualifizierung Dauer: 8 Wochen, 25 MS pro Woche Termine: (1 Gruppe mit je 15 Personen) (1 Gruppe mit je 15 Personen) Der Bildungsträger muss gewährleisten, dass im Rahmen des jeweiligen Kurses gemäß den einschlägigen Gesetzen und den dazu ergangenen Verordnungen und Ausbildungsvorschriften die praktischen und theoretischen Kenntnisse, die für die Ablegung der Lehrabschlussprüfung zur Denkmal, Fassaden- und GebäudereinigerIn notwendig sind, vermittelt werden. Die angeeigneten Kenntnisse während der Dauer der Bildungsmaßnahme müssen regelmäßig mit Lernzielkontrollen (Wiederholungen, Tests, Hausübungen, Mitarbeit, etc.) geprüft werden. Dadurch soll gewährleistet sein, dass bei individuell festgestellten Defiziten sofort durch den Bildungsträger Unterstützungsmaßnahmen geboten werden können.

11 11 Zusätzliche Inhalte: Lernwoche zur Vertiefung der Fachthemen/Theorie Bewerbungstraining Die aufgezählten Themen sollen innerhalb der vorgegebenen Kursdauer neben der Vermittlung der praktischen und theoretischen Fachinhalte behandelt werden. Der Bildungsträger verpflichtet sich durch die Angebotslegung die Inhalte, entsprechend der Notwendigkeit pro Gruppe, anzupassen. Die Qualifikationsphase setzt sich wie folgt zusammen: 6 Wochen Fachausbildung (4 Wochen Theorie und 2 Wochen praktische Übungen) 1 Woche Lernwoche zur Vertiefung der Fachthemen/Theorie (inklusive Bewerbungstraining) 1 Woche Prüfungsvorbereitung (inklusive Bewerbungstraining und Wiederholung) Im Zuge der praktischen Arbeit soll der Umgang mit allen gängigen Maschinen und Geräten geübt werden, wie z.b.: Einscheibenmaschinen Bodenwaschautomaten Niederdruckgerät Staubsauger Bürstsauger Wassersauger Extraktionsmaschine High - Speedmaschine elektr. Rand- und Eckengerät Bandschleifmaschine Tellerschleifmaschine Teppichtrockenpulvermaschinen Umluftgebläse Reinigungswagen Fahreimer Beschichtungswagen Mophalter Scherenmop Stielblockhalter Lammfellroller Großflächenpinsel Fensterwischer Teleskopstangen Leitern Gerüst Besen Druckluftspritzen Refraktometer Gleitwertmessgerät ph-wert Messgerät Wasserhärteprüfer Prüfwerkzeugtaschen Schwarzlichtlampe

12 12 Die erworbenen praktischen und theoretischen Kenntnisse und Fertigkeiten müssen der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer glaubhaft (etwa durch Firmenbestätigungen) siehe gemacht werden. Die Kenntnisse und Fertigkeiten sind direkt durch den Bieter zu vermitteln. Prüfungsvorbereitung innerhalb der vorgegebenen Kursdauer Eine Wochen vor dem vereinbarten Prüfungstermin muss eine intensive Prüfungsvorbereitung (Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung zur Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn) durchgeführt werden. Die Ablegung der Lehrabschlussprüfung ist Teil der Bildungsmaßnahme und muss innerhalb der Kursdauer absolviert werden. Die zeitgerechte Anmeldung zur Ausnahmsweisen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung obliegt dem Bildungsträger. Ziel der Qualifizierung ist die positive Ablegung der Lehrabschlussprüfung zur Denkmal-, Fassadenund GebäudereinigerIn. Kalkulation Qualifizierung: Theoretische Fachausbildung: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 15:1 25 MS x 2 Gruppen x 6 Wochen = 300 MS 25 MS x 2 Gruppen x 6 Wochen x 1 TrainerIn = 300 MSP Praktische Fachausbildung: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 15:2 25 MS x 2 Gruppen x 2 Wochen = 100 MS 25 MS x 2 Gruppen x 2 Woche x 2 TrainerInnen = 200 MSP INSGESAMT: 400 MS/500 MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1 und 2

13 13 8 Einzel- bzw. Gruppencoaching Während der gesamten Bildungsmaßnahme ist Einzel- bzw. Gruppencoaching begleitend und unterstützend nach Bedarf der TeilnehmerInnen anzubieten. Von einer fixen Vorgabe an Maßnahmenstunden pro TeilnehmerIn wird seitens des AMS Wien abgesehen. Kalkulation Einzel- bzw. Gruppencoaching: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: maximal 15:1 15 MS x 4 Gruppen x 4 Wochen x 1 TrainerIn = 240 MSP 15 MS x 2 Gruppen x 8 Wochen x 1 TrainerIn = 240 MSP INSGESAMT: 480 MSP Im Rahmen der Endabrechnung können nur die tatsächlich stattgefundenen Einzel- bzw. Gruppencoaching Stunden verrechnet werden. TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1 Die Kalkulation basiert auf der Annahme, dass 60 TeilnehmerInnen während der Basisschulung und 30 TeilnehmerInnen während den Qualifizierungen in die Bildungsmaßnahme aufgenommen werden. Für diese TeilnehmerInnen stehen 15 MS Einzel- bzw. Gruppencoaching pro Woche nach Bedarf zur Verfügung. Dies ist eine kalkulatorische Annahme die dazu dient, die Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen. 9 Kalkulationsgrundlage Veranstaltungen Maßnahmen- stunden (MS) TrainerInnenstunden (MSP) Informationstage Basisschulung Qualifizierung Zwischensumme Einzel- bzw. Gruppencoaching 480 Summe gesamt: MS gesamt sind für die Darstellung der Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen heranzuziehen MSP sind für Personalaufwand TrainerInnen heranzuziehen. 480 MSP sind für Personalaufwand unterstützendes Personal heranzuziehen.

14 14 Für die Kalkulationsgrundlage wird davon ausgegangen, dass alle TeilnehmerInnen (= 30 TeilnehmerInnen) die Lehrabschlussprüfung ablegen. Die anfallenden Kosten sind in der Kalkulation im Sonstigen Aufwand unter der Position Prüfungsgebühren, Zertifizierungen zu berücksichtigen. 10 Personal Während der gesamten Dauer der Bildungsmaßnahme muss qualitativ und quantitativ ausreichend Personal zur Verfügung stehen, um eine reibungslose Durchführung der Koordination der gesamten Umsetzung der Bildungsmaßnahme und der administrativen Abwicklung der Bildungsmaßnahme zu gewährleisten. Die Auspreisung der TrainerInnen im Kalkulationsformular ist entsprechend der TrainerInnen- Typen 1 und 2 vorzunehmen (siehe Beispiel Personalgruppen in den Allgemeinen Bestimmungen zur Gewährung von finanziellen Leistungen an Bildungsträger Punkt 6.1) TrainerInnenqualifikationen: Informationstage, Einzel- bzw. Gruppencoaching, Ausbildungsbegleitende Maßnahmen wie Bewerbungstraining etc. (Typ 1) Formale Qualifikation Muss-Kriterium: abgeschlossene TRAINERINNEN- bzw. COACHINGAUSBILDUNG im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten á 50 Minuten) Betreffend der TRAINERINNENAUSBILDUNG geht das AMS Wien davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Gruppenprozesse / Gruppendynamik Grundbegriffe der Gruppendynamik, Grundsätze der Gruppenpsychologie, Arbeiten mit Gruppen, Gruppencoaching, Steuerung von Gruppenprozessen, Leiten von Gruppen, etc. Grundlagen der Kommunikation Kommunikationsmodelle, Gesprächsführung, Fragetechniken, Feedback, Mimik, Gestik, aktive Sprache, etc.

15 15 Grundlagen der Moderation / Moderationstechniken Moderation im Trainingskontext, Interventionstechniken, Angewandte Gruppendynamik, Ablauf und Planung einer Moderation, etc. Methodik Didaktik / Methodeneinsatz Situations- und zielgruppengerechter Einsatz, Methodenentwicklung, Trainieren mit heterogenen Gruppen beispielsweise gendergerechte Didaktik, etc. Präsentationstechniken / Medieneinsatz Medieneinsatz im Training, Erstellen des roten Fadens, Strategien zu Sicherheit, Vortragstechniken (Frontalvortrag, Einzelübung, Diskussion, ), etc. Konfliktmanagement Definition, Modelle, Konfliktdynamik, Konfliktdiagnose, Intervention, Vermeiden von Konflikteskalation, etc. Seminarphasen / Seminarplanung Grundlagen effizienter Trainingsgestaltung, Inhaltsplanung, Zeitmanagement, Seminarablauf, Ablaufphasen eines Trainings, Zielgruppendefinition, Seminargestaltung, Erstellen von Konzepten und Unterlagen, etc. Diesbezügliche Zertifikate sind jedenfalls vorzulegen. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Aus den Zertifikaten muss das Stundenausmaß sowie die Bezeichnung TrainerInnenausbildung bzw. Coachingausbildung hervorgehen. Bewertungsschema: 0 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und sonstige, in weiterer Folge nicht aufgezählte Formalqualifikationen 3 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene Ausbildung zum/r Lebens- und SozialberaterIn bzw. vorliegender diesbezüglicher Gewerbeschein bzw. abgeschlossene MediatorInnenausbildung (MediatorIn gemäß Zivilrechts-Mediations-Gesetz) lt. Liste des Bundesministeriums für Justiz werden nur jene MediatorInnen, die in der Liste des BM für Justiz eingetragen sind bzw. abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum bzw. abgeschlossene Bildungsanstalt für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossenes Kolleg für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossene Ausbildung zum/zur zertifizierten Erwachsenenbildner/in bzw. diplomierten Erwachsenenbildner/in Weiterbildungsakademie Österreich

16 16 6 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene Sozialakademie ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Fachhochschulstudium) bzw. abgeschlossene pädagogische Akademie ( Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnische Schulen) ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Bakkalaureatsstudium) bzw. abgeschlossene berufspädagogische Akademie (Lehramt für Berufsschulen) ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Bakkalaureatsstudium) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang für sozialpädagogische Arbeit und soziokulturelle Animation in offenen Handlungsfeldern (Abschluss: akademische/r Sozial- und Kulturpädagoge/in) bzw. abgeschlossener akademischer Lehrgang Supervision und Coaching (Abschluss: akademische/r SupervisorIn und Coach) bzw. abgeschlossener Grundlehrgang Psychosoziale Beratung (Donau Universität Krems) bzw. abgeschlossene Psychotherapieausbildung (diverse Ausbildungen) (sofern es sich um kein Bakkalaureats- bzw. Magister- bzw. Masterstudium handelt) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Berufsorientierung (Abschluss: akademische/r Berufsorientierungspädagoge/in) bzw. abgeschlossener Lehrgang universitären Charakters Bildungs- und Berufsberatung (Abschluss: akademische/r Bildungs- und BerufsberaterIn) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Career Management Laufbahnberatung Grundstufe (Abschluss: akademische/r LaufbahnberaterIn) 8 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene pädagogische Hochschule neue Ausbildung (ab ) (Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnischen Schulen bzw. Berufsschulen; Abschluss: Bachelor of Education- BEd) bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Pädagogik bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit - Social Work bzw. Soziale Arbeit mit Ausbildungsschwerpunkt Sozialmanagement bzw. Soziale Arbeit bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Psychologie bzw.

17 17 abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Psychotherapiewissenschaften bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Kommunikationswissenschaft bzw. abgeschlossenes Bakkalaueratsstudium Kommunikationswissenschaft und Publizistik bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Soziologie bzw. 10 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Pädagogik bzw. Erziehungswissenschaft bzw. Heil- und Integrationspädagogik (Sonder- und Heilpädagogik) bzw. Sozialpädagogik bzw. Weiterbildung (lebensbegleitende Bildung) bzw. abgeschlossenes Diplomstudium Wirtschaftspädagogik bzw. abgeschlossenes Diplomstudium/Fachhochschule Sozialarbeit bzw. abgeschlossenes Diplomstudium Sozialarbeit im städtischen Raum bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Sozialarbeit (Nachgraduierung für SozialarbeiterInnen) bzw. abgeschlossenes Magisterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit (Master für SOZAK- AbsolventInnen) bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit und Sozialwirtschaft bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Soziologie bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Kommunikationswissenschaft bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Kommunikationswissenschaft und Publizistik bzw. abgeschlossenes Lehramtstudium bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Psychologie bzw. abgeschlossener Lehrgang Psychosoziale Beratung - Aufbaustufe (Donau Universität Krems) bzw. abgeschlossenes Magisterstudium Psychotherapiewissenschaften bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Psychotherapie (Abschluss: Master of Science) bzw. abgeschlossener Lehrgang Supervision und Coaching (Masterlehrgang) bzw. Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung bzw. Coaching & Organisationsentwicklung Organisationsberatung bzw. Supervision im Gesundheitswesen (Masterlehrgang) bzw. abgeschlossener Lehrgang Career Management Laufbahnberatung (MAS Career Management) bzw.

18 18 eine der angeführten Ausbildungen die mindestens mit 3 Punkten bewertet werden und mindestens 5 Jahre (1.825 Tage) nachgewiesene Einsatzzeiten in AMS - Bildungsmaßnahmen und/oder in der Arbeit mit AMS KundInnen in Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten/Beratungs- und Betreuungseinrichtungen und/oder als AMS MitarbeiterIn = AMS Senior Expert. Studienrichtung: sowohl die 1. als auch die 2. Studienrichtung werden anerkannt. Fächerkombinationen werden ausschließlich innerhalb der unter 10 Punkten angeführten Studienrichtungen anerkannt (z.b. anerkannt: Fächerkombination Pädagogik/Psychologie; nicht anerkannt: Fächerkombination: Theaterwissenschaften/Pädagogik). Ausbildungen, die nicht in Österreich absolviert wurden: Im Rahmen der Bewertung der Zuschlagskriterien/Höherbewertung werden ausschließlich jene Ausbildungen anerkannt, die im Bewertungsraster enthalten sind. Aus dem/den vorgelegten Nachweis(en)/Bestätigung(en) in deutscher Sprache, muss unabhängig davon in welchem Staat das Studium abgeschlossen wurde jedenfalls eindeutig hervorgehen, dass es sich um eine im Bewertungsraster aufgezählte Ausbildung bzw. um eine gleichwertige Ausbildung handelt. Bei einem abgeschlossenen Studium im EU-Raum ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Bei abgeschlossenem Studium in anderen Staaten ist eine beglaubigte Übersetzung und eine Bestätigung der Gleichwertigkeit (Nostrifikation oder Bestätigung ENIC NARIC AUSTRIA) vorzulegen. AMS Senior Expert : Für die Berechnung der 5 jährigen Einsatzzeit (EZ) gilt folgendes Schema: Bei Bildungsmaßnahmen sind die Bezeichnung und die kalendarische Dauer der Aufträge/der Rechtsverhältnisse (von bis; Kalendertage inkl. schulungsfreier Zeiten) anzuführen. (Beispiel: BO für Männer und Frauen: ; 365 Tage). Bei der Arbeit mit AMS KundInnen bzw. als AMS BeraterIn ist der Beschäftigungs-/Auftraggeber und die Dauer der Beschäftigungen/der Aufträge/der Rechtsverhältnisse (von bis; Kalendertage) anzuführen. Hinweis: Die Arbeit mit AMS - KundInnen muss nicht in AMS geförderten Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten/Beratungs- und Betreuungseinrichtungen erfolgt sein. Jede Kombination von Einsatzzeiten in reinen AMS Bildungsmaßnahmen und diversen Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten/Beratungs- und Betreuungseinrichtungen und als AMS-MitarbeiterIn ist zulässig.

19 19 Wichtig!! Die für die Einsatzzeit vorgelegten Nachweise als Ersatz für nicht den Ausschreibungen entsprechende formale Qualifikationen ( AMS Senior Expert ), können im Sinne des Doppelverwertungsverbots nach dem BVergG 2006 nicht mehr für das Bewertungskriterium Erfahrung herangezogen werden!!! Für die Bewertung des Kriteriums Erfahrung sind weitere, den Vorgaben entsprechende, Verbindliche Erklärungen vorzulegen. neue TrainerInnen : Um diesen TrainerInnen einen Einstieg zu ermöglichen, kann einschlägige Praktikumserfahrung zur Erfüllung der Zuschlagskriterien herangezogen werden (Formel Aktivierung, Berufsorientierung: 5 Verbindliche Erklärungen können durch 10 Praktikumsbestätigungen ersetzt werden) Erfahrung: Bewertung: Punkte: Definition: 0 Keine VEs oder Praktikumsbestätigungen Verbindliche Erklärungen (VE) oder 10 Praktikumsbestätigungen, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn bzw. als PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER 1 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. mehr als 5 Verbindliche Erklärungen (VE) oder mehr als 10 Praktikumsbestätigungen, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice

20 20 und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn bzw. als PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER mehr als 1 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war Mindestalter: Muss-Kriterium: Mindestalter 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters TrainerInnenqualifikationen Informationstage, Basisschulung und Qualifizierung (Fachausbildung) inklusive Lehrabschlussprüfung (Typ 2) Formale Qualifikation: Muss-Kriterium: Lehrabschlussprüfung und/oder Meisterprüfung im Bereich Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn bzw. abgeschlossene berufsbildende Schule die eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf aufweist bzw. Abschluss eines Kollegs das eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf aufweist bzw. eine (Fach-) Hochschulausbildung im Bereich Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn (lt. AMS-Berufsdatenbank, zu finden auf der AMS Homepage unter Aus dem Zertifikatswortlaut oder einem beigefügten Curriculum muss klar ersichtlich sein, dass es sich um die erforderliche Ausbildung handelt.

21 21 Höherbewertung: Punkte Definition 0 Erfüllung des Muss-Kriteriums Erfüllung des Muss-Kriteriums und 10 abgeschlossene TRAINERINNEN- bzw. COACHINGAUSBILDUNG im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten á 50 Minuten) Erfahrung: Muss-Kriterium: 3 Verbindliche Erklärungen (VE) worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer anderen tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn bzw. als PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER 1 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. Höherbewertung: Punkte: Definition: 0 Erfüllung des Muss-Kriteriums 5 3 zusätzliche Verbindliche Erklärungen (VE) worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer anderen tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn bzw. als PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war.

22 22 ODER 1 zusätzliche VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. 10 mehr als 3 zusätzliche Verbindliche Erklärungen (VE) worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer anderen tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn bzw. als PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER mehr als 1 zusätzliche VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war Mindestalter: Muss-Kriterium: Mindestalter 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters. 11 Sonstiges Karriereplan je TeilnehmerIn, der für die zuständige AMS Beraterin/ den zuständigen AMS Berater als Grundlage zur allfällig notwendigen Weiterbetreuung der Kundin/dem Kunden dient, der binnen 1 Woche nach individuellem Abschluss der Bildungsmaßnahme an die zuständige Beraterin/den zuständigen Berater zu übermitteln ist. In diesem Abschlussbericht müssen folgende Daten vermerkt sein: Name der Teilnehmerin/des Teilnehmers Sozialversicherungsnummer und Geburtsdaten Inhalte der besuchten Module in Kurzfassung Als Vorlage für die Erstellung der Karrierepläne gilt jene Version, welche seit verpflichtend zum Einsatz kommen muss (Ansichtsexemplar kann per Mail bei Frau Sabine Vilim, sabine.vilim@ams.at, angefordert werden).

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