Arbeitsmarktservice Wien. Leistungsbeschreibung

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1 Arbeitsmarktservice Wien Leistungsbeschreibung RASCH ZUM JOB EEI IN KURSSANGEEBOTT FFÜR MATTURANTTI INNEEN,, AKADEEMI IKEERI INNEEN UND FÜHRUNGSSKRÄFFTTEE

2 Arbeitsmarktservice INHALTSVERZEICHNIS 1 BEZEICHNUNG DES KURSANGEBOTS ZIELGRUPPE ZIEL DES KURSANGEBOTS VORGESEHENE TEILNEHMERINNENANZAHL ZEITRAUM SCHULUNGSORT / VERKEHRSANBINDUNG / RÄUMLICHE UND TECHNISCHE AUSSTATTUNG INHALT UND AUFBAU DER BILDUNGSMAßNAHME Grafische Darstellung Informationsveranstaltung Berufsorientierung Aktive Arbeitsuche Wählbare Workshops UNTERSTÜTZENDES PERSONAL Einzelcoaching BetriebskontakterInnen Sozialpädagogische Betreuung Nachbetreuung BEWERBUNGSBÜRO INNOVATIVE ANSÄTZE BONUS-MALUSSYSTEM AUF BASIS DER ERZIELTEN BESCHÄFTIGUNGSTAGE IM ANSCHLUSS AN EINE BILDUNGSMAßNAHME KALKULATION SONSTIGES PERSONAL TrainerInnentyp 1 und Formale Qualifikation Erfahrung Mindestalter...23 LGSW/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 2 von 23

3 1 Bezeichnung des Kursangebots Rasch zum Job Ein Kursangebot für MaturantInnen, AkademikerInnen und Führungskräfte 2 Zielgruppe Bei den regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice Wien (AMS Wien) als arbeitslos vorgemerkte Personen mit Matura, akademischer Ausbildung bzw. beruflicher Erfahrung als Führungskraft, welche Bedarf an Berufsorientierung und Unterstützung bei der Arbeitssuche haben. Die Einladung der TeilnehmerInnen erfolgt mittels Einladungsschreiben der AMS-Beraterin / des AMS-Beraters. TeilnehmerInnen müssen nach einem Krankenstand ohne neuerliche Zubuchung durch den/die AMS-BeraterIn direkt wieder in den Kurs einsteigen können. 3 Ziel des Kursangebots (Wieder) Aufnahme der Erwerbstätigkeit und Integration in den 1. Arbeitsmarkt. Erfolgsmessung: Erfolgsvorgabe: 25 % Der Erfolg des Kursangebots wird am Bestand der Personen 3 Monate nach Austritt aus dem Kurs am Hauptindikator Beschäftigung und Personen in Qualifizierung gemessen. 4 Vorgesehene TeilnehmerInnenanzahl Das Kursangebot ist für 615 TeilnehmerInnen vorgesehen. Das AMS Wien behält sich vor, die TeilnehmerInnenanzahl auf maximal 915 aufzustocken. Jede Änderung der TeilnehmerInnenanzahl erfolgt in Absprache mit dem Bildungsträger. Kontingentaufteilung unter den regionalen Geschäftsstellen: 960 Esteplatz Dresdner Strasse Redergasse Währinger Gürtel Laxenburger Strasse Schönbrunner Strasse Hietzinger Kai Huttengasse Schlosshofer Strasse Prandaugasse Jugendliche 10 Gesamt 615 LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 3 von 23

4 Eine Nachbesetzung der TeilnehmerInnen seitens des AMS Wien ist zumindest innerhalb der ersten 5 Tage jeden Einstiegstermins möglich. Gruppengröße: 15 TeilnehmerInnen pro Gruppe 5 Zeitraum Gesamt-Projektdauer: inklusive Infotage Durchführungszeitraum: , d.h. 67 Wochen (69 Wochen abzüglich 2 Wochen schulungsfrei) Schulungsfreie Zeit: bis (2 Wochen) Die in Österreich geltenden gesetzlichen Feiertage haben weder Einfluss auf den Gesamtzeitraum, noch auf die individuelle Verweildauer der TeilnehmerInnen im Kurs. Feiertage sind im Kalkulationsformular (Zeitplan) mit 0 Stunden auszuweisen. Die vorgegebenen Gesamt-Maßnahmenstunden sind auf die restlichen Tage des Zeitplans zu verteilen. Gesetzliche Feiertage während des Durchführungszeitraums: Nationalfeiertag Ostermontag Allerheiligen Staatsfeiertag Christi Himmelfahrt Pfingsten Fronleichnam Maria Himmelfahrt Allerheiligen Das Fernbleiben vom Kurs von Mitgliedern anerkannter Religionsgemeinschaften ist an zwei ihrer Feiertage zu entschuldigen, sofern dies im Vorfeld mit der regionalen Geschäftstelle abgestimmt wurde. Welche der jeweiligen Feiertage gewählt werden, steht den Personen frei. Diese Regelung gilt nicht für Mitglieder staatlich eingetragener religiöser Bekenntnisgemeinschaften. Diesbezüglich wird auf das Schreiben von Herrn Martin Kainz vom verwiesen, welches bei Bedarf bei Frau Marlene Waldmann (marlene.waldmann@ams.at) angefordert werden kann. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 4 von 23

5 Unterrichtszeiten: Vorgegebene Rahmenschulungszeit: Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr und 17 Uhr. Die genaue Gestaltung der tatsächlichen Unterrichtszeiten innerhalb der Rahmenschulungszeiten obliegt dem Bieter. Die individuelle Verweildauer der TeilnehmerInnen im Kurs beträgt mindestens 2 und maximal 5 Wochen, plus einer Nachbetreuungszeit von 13 Wochen. Es muss gewährleistet sein, dass jede/r TeilnehmerIn die Möglichkeit hat, den gesamten Kurs inklusive Nachbetreuung zu durchlaufen, d.h. der letzte Einstieg erfolgt am Der Bieter hat bei der Planung der Eintritte darauf zu achten, dass in den zubuchungsschwachen Sommermonaten weniger Eintritte vorgesehen werden. Das Kursangebot ist so zu konzipieren, dass der Wechsel zwischen den einzelnen Modulen ohne Unterbrechung und Wartezeiten erfolgen kann. Informationsveranstaltungen: 2 MS je Einstieg Berufsorientierung: 8 MS pro Woche Aktive Arbeitssuche: 8 MS pro Woche Wählbare Workshops: 2 MS pro Woche verpflichtend Unterstützende Angebote (BetriebskontakterInnen, sozialpädagogische Betreuung, Einzelcoaching, Nachbetreuung): MSP im Projektzeitraum Die Verteilung und Staffelung der Stunden (wie viele Stunden geblockt, Aufteilung auf wie viele Wochentage) obliegt dem Bieter, es ist jedoch darauf zu achten, dass die Wochenstunden auf mindestens 2 Tage pro Woche aufgeteilt werden und die Schulungszeiten für Gruppentraining, wählbarer Workshops und den unterstützenden Angeboten kundinnenfreundlich gestaltet werden. 6 Schulungsort / Verkehrsanbindung / Räumliche und Technische Ausstattung Schulungsort: Bundesland Wien (schnelle Erreichbarkeit aus ganz Wien). Räumliche Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.3): Kalkulation räumliche Ausstattung: Die MS (= Maßnahmenstunden) der einzelnen Ausstattungstypen sind je nach vorliegendem Konzept anzuführen. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 5 von 23

6 Technische Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.4): Kalkulation technische Ausstattung: Die MS (= Maßnahmenstunden) der einzelnen Ausstattungstypen sind je nach vorliegendem Konzept anzuführen. 7 Inhalt und Aufbau der Bildungsmaßnahme 7. 1 Grafische Darstellung Informationsveranstaltung 2 MS je Einstieg BetriebskontakterInnen, Einzelcoaching, sozialpädagogische Betreuung Aktive Arbeitsuche 3 Wochen à 8 MS wählbare Workshops mind. 2 MS wöchentlich Berufsorientierung 2 Wochen à 8 MS wählbare Workshops mind. 2 MS wöchentlich Übertritt in eine Qualifizierung (keine Nachbetreuung) Vermittlung in ein Dienstverhältnis Vermittlung in ein Dienstverhältnis 13 Wochen Nachbetreuung Übertritt in eine Qualifizierung oder Arbeitslosigkeit (keine Nachbetreuung) 13 Wochen Nachbetreuung LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 6 von 23

7 7. 2 Informationsveranstaltung Die Informationsveranstaltungen sind bereits jeweils als erster Kurstag anzusehen und ermöglicht den InteressentInnen den sofortigen Einstieg ins Kursangebot. Eine Wartezeit zwischen Informationsveranstaltung und Kurseinstieg ist nicht zulässig. Informationsveranstaltungen finden in Form von Informationspräsentationen statt und bieten den InteressentInnen die Möglichkeit Fragen über die Kursinhalte und die Teilnahme am Kurs zu stellen. Inhalte: Information über den inhaltlichen und organisatorischen Ablauf des Kurses (inklusive Vorstellen der unterstützenden Angebote). Ziele und Rahmenbedingungen. Abgleich der Erwartungshaltung der TeilnehmerInnen mit den reellen Möglichkeiten, die dieser Kurs bieten wird. Im Anlassfall sind im Einvernehmen mit der regionalen Geschäftstelle für die TeilnehmerInnen individuelle Lösungen, nach Möglichkeit jedenfalls eine Kursteilnahme, anzustreben. Zu jeder Informationsveranstaltung werden mehr Personen zugebucht, als für die Gruppengröße im weiteren Kursverlauf vorgesehen sind. Wie viele Personen tatsächlich zugebucht werden sollen, um eine Auslastung des Kursangebots zu gewährleisten, ist nach Zuschlagserteilung mit dem AMS Wien zu vereinbaren. Kalkulation Informationsveranstaltung: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 15:2 2 MS x 41 Gruppen = 82 MS* 2 MS x 41 Gruppen x 2 TrainerInnen = 164 MSP* TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1 *) MS = Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen *) MSP = Maßnahmenstunden Personal bzw. TrainerInnen 7. 3 Berufsorientierung Als Einstiegsphase wird für jede/jeden TeilnehmerIn pro Woche 8 MS Berufsorientierung angeboten. Die Auswahl der zu behandelnden Inhalte und deren methodisch-didaktische Aufarbeitung LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 7 von 23

8 bleibt dem Bieter überlassen, ist jedoch im Konzept nachvollziehbar zu beschreiben und mit den wählbaren Workshops sowie den unterstützenden Angeboten abzustimmen. Dem Konzept ist ein Wochenplan beizulegen, aus dem hervorgeht, welche Inhalte und Lernziele umgesetzt werden. Nach Zuschlagserteilung ist vor dem ersten Kurstag ein Scriptum (Handout für die TeilnehmerInnen, Arbeitsblätter etc.) als Musterexemplar an die Landesgeschäftstelle zu übermitteln. Direkt nach der Berufsorientierung kann ein Austritt aus dem Kursangebot nur dann erfolgen, wenn danach unmittelbar eine Qualifizierung oder Vermittlung in ein Dienstverhältnis anschließt. Ist dies nicht der Fall, ist die Phase der aktiven Arbeitsuche zu absolvieren. Ziel: Berufliche Orientierung und Erstellung eines individuellen Karriereplans Dauer: 2 Wochen à 8 MS Kalkulation Berufsorientierung: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 15:1 8 MS x 41 Gruppen x 2 Wochen = 656 MS 8 MS x 41 Gruppen x 2 Wochen x 1 TrainerIn = 656 MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp Aktive Arbeitsuche Für all jene TeilnehmerInnen, welche im Anschluss an die Berufsorientierung nicht direkt in ein Dienstverhältnis vermittelt werden konnten bzw. nicht direkt in eine Qualifizierung übertreten folgt eine Phase der aktiven Arbeitsuche im Ausmaß von 8 MS wöchentlich. Die Auswahl der zu behandelnden Inhalte und deren methodisch-didaktische Aufarbeitung bleibt dem Bieter überlassen, ist jedoch im Konzept nachvollziehbar zu beschreiben und mit den wählbaren Workshops sowie den unterstützenden Angeboten abzustimmen. Dem Konzept ist ein Wochenplan beizulegen, aus dem hervorgeht, welche Inhalte und Lernziele umgesetzt werden. Nach Zuschlagserteilung ist vor dem ersten Kurstag ein Scriptum (Handout für die TeilnehmerInnen, Arbeitsblätter etc.) als Musterexemplar an die Landesgeschäftstelle zu übermitteln. eams-konto für Arbeitsuchende: Zu Beginn der Phase der aktiven Arbeitsuche ist das eams Konto als Instrument der Arbeitsuche als fixer Bestandteil einzuplanen. Ausnahmslos alle teilnehmenden Personen sind über die Existenz, grundsätzlichen Funktionen und Vorteile des eams-kontos zu informieren und Hilfestellung bei der Nutzung durch die TrainerInnen sicherzustellen. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 8 von 23

9 Ein Testzugang (Demo) ist unter folgendem Link verfügbar: Es ist zum Ende der ersten Woche der aktiven Arbeitsuche eine Liste zu erstellen, in der die informierten KursteilnehmerInnen mit Namen und SV-Nummer angeführt sind und aus der ersichtlich ist, ob die genannte Person interessiert oder nicht interessiert ist. Die Interessensmeldungen sind über die eams-konto Funktion Berichte zu Personen zu bekunden. Die Zugangsdaten der interessierten TeilnehmerInnen werden einzeln, per RSA Brief an die TeilnehmerInnen versandt. Über dieselbe Funktion ist auch verpflichtend ein Lebenslauf jeder Teilnehmerin/jedes Teilnehmers an das AMS Wien zu übermitteln. Ziel: Aufnahme eines Dienstverhältnisses bzw. (Re)Integration in den Arbeitsmarkt Dauer: 3 Wochen à 8 MS Kalkulation Aktive Arbeitsuche: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: ca. 12:1 8 MS x 41 Gruppen x 3 Wochen = 984 MS 8 MS x 41 Gruppen x 3 Wochen x 1 TrainerIn = 984 MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1 Das AMS Wien geht von der kalkulatorischen Annahme aus, dass 80% der TeilnehmerInnen aus der Berufsorientierung im Anschluss die Phase der aktiven Arbeitsuche besuchen werden. Diese Annahme dient der Vergleichbarkeit der Angebote und kann im tatsächlichen Kursgeschehen abweichen. Die Anzahl der Gruppen ändert sich hierbei nicht, es hat lediglich Einfluss auf die Gruppengröße Wählbare Workshops Jeweils zusätzlich zur Berufsorientierung und zur aktiven Arbeitssuche sind von den TeilnehmerInnen verpflichtend 2 MS pro Woche an wählbaren Workshopangeboten zu besuchen. Die Anzahl der Stunden darf dabei insgesamt nicht unter 10 Wochenstunden betragen. Bei Interesse können auf freiwilliger Basis auch mehrere Workshops besucht werden, ein maximales Wochenstundenausmaß von 15 Stunden jedoch nicht überschritten werden. Pro Gruppe und Woche sind zwei unterschiedliche Workshops zu jeweils 2 MS anzubieten, welche von den TeilnehmerInnen ausgewählt und (auch gruppenübergreifend) besucht werden. Die Workshopthemen können vom Bieter und/oder unter Mitbestimmung der TeilnehmerInnen eingebracht und festgelegt werden. Es besteht die Möglichkeit von Workshops, welche aufeinander aufbauen (z.b. Deutsch- Sprechtraining), zusammengehörigen Workshopreihen oder Workshops mit Einzelinhalten, welche in sich abgeschlossen sind (z.b. gesunde Ernährung). Die Workshopthemen werden vom AMS Wien nicht vorgegeben oder eingeschränkt, eine repräsentative Auswahl ist vom LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 9 von 23

10 Bieter jedoch im Konzept anzuführen, zu begründen, sowie die organisatorische Abwicklung zu erläutern. Kalkulation wählbare Workshops: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: ca. 6:1 bis max. 15:1 4 MS x 41 Gruppen x 5 Wochen = 820 MS 4 MS x 41 Gruppen x 5 Wochen x 1 TrainerIn = 820 MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1 Im Zuge der Endabrechnung können nur tatsächlich stattgefundene Workshops abgerechnet werden. Da dieses Kursangebot relativ flexible Gestaltungsmöglichkeiten zulässt und ein wichtiges Ziel dieses Kursangebots die Vermittlung auf einen Arbeitsplatz ist, erfolgt bei einer Nichtleistung von Maßnahmenstunden aufgrund regressiver TeilnehmerInnenanzahl (siehe Punkt der Allgemeinen Bestimmungen) keine Abgeltung der so entfallenen Stunden im Sinne der Stornopauschale gemäß Punkt der Allgemeinen Bestimmungen. 8 Unterstützendes Personal Unterstützendes Personal wird als BetriebskontakterInnen, als Einzelcoaches, zur Nachbetreuung und als sozialpädagogische Betreuung eingesetzt. Das AMS Wien legt Wert darauf, dass starker Fokus auf Unterstützung bei der Stellenakquise sowie auf nachhaltige Vermittlung gelegt wird. Für den gesamten Projektzeitraum stehen MSP für unterstützendes Personal zur Verfügung und können vom Bieter je nach Bedarf eingesetzt werden. Eine grundsätzliche konzeptuelle Planung über den Einsatz der MSP (wie wird der grundsätzliche Bedarf der unterschiedlichen Angebote eingeschätzt, im Kursgeschehen identifiziert und organisiert) ist im Konzept zu erläutern. Der tatsächliche Einsatz des unterstützenden Personals kann in der Praxis von den Vorgaben im Konzept abweichen, ist aber vor einer Änderung zu erproben, zu bewerten und dann zeitgerecht mit der Landesgeschäftsstelle abzusprechen und neu festzulegen. Die Inanspruchnahme der Angebote des unterstützenden Personals ist für die TeilnehmerInnen nicht verpflichtend Einzelcoaching Einzelcoaching ist 54 Wochen anzubieten (69 Wochen abzüglich 2 Wochen schulungsfreie Zeit, sowie abzüglich der letzten 13 Wochen des Projektzeitraumes). Das Einzelcoaching kann begleitend zum Gruppentraining zur intensiveren Beratung bzw. Hilfestellung der TeilnehmerInnen in Anspruch genommen werden. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 10 von 23

11 Es ist vom Bieter im Konzept darzustellen, wie das Vorgehen bei den Einzelcoachings standardisiert wird (z.b. wie werden Ziele vereinbart, mit welchen Methoden wird gearbeitet, usw.). Im Zuge der Endabrechnung können nur die tatsächlich stattgefundenen Termine und Stunden anerkannt werden. Die durchgeführten Einzelgespräche sind nachvollziehbar zu dokumentieren und sowohl von den TeilnehmerInnen als auch von den TrainerInnen jeweils durch Unterschrift zu bestätigen BetriebskontakterInnen BetriebskontakterInnen sind 54 Wochen einzusetzen (69 Wochen abzüglich 2 Wochen schulungsfreie Zeit, sowie abzüglich der letzten 13 Wochen des Projektzeitraumes). Aufgaben der BetriebskontakterInnen sind unter anderem: - Herstellen von Firmenkontakten - Stellenakquise für die TeilnehmerInnen - Vorantreiben von Networking - auf Wunsch Begleiten bei Bewerbungsgesprächen Bei der Auswahl der als BetriebskontakterInnen eingesetzten MitarbeiterInnen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass deren Berufserfahrung und Kompetenzen in der Arbeit als Bindeglied zwischen den potenziellen ArbeitgeberInnen und den TeilnehmerInnen optimal genutzt werden können Sozialpädagogische Betreuung Sozialpädagogische Betreuung ist 54 Wochen einzusetzen (69 Wochen abzüglich 2 Wochen schulungsfreie Zeit, sowie abzüglich der letzten 13 Wochen des Projektzeitraumes). Aufgaben der sozialpädagogischen Betreuung sind unter anderem: - Beratung und Hilfestellung bei persönlichen und/oder psychosozialen Problemen, welche nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Kurs zu sehen sind, einer Vermittlung aber im Wege stehen. - Beratung und Hilfestellung bei interpersonellen Problemen und/oder Konflikten, welche in direktem Zusammenhang mit dem Kurs zu sehen sind. - Aufzeigen von Bewältigungsstrategien was die Thematik des Lernens an sich betrifft. - Aufbau von Selbstbewusstsein, Durchhaltevermögen und Perspektivenplanung Nachbetreuung Die Nachbetreuung ist 67 Wochen anzubieten (69 Wochen abzüglich 2 Wochen schulungsfreie Zeit). LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 11 von 23

12 Jene TeilnehmerInnen, welche erfolgreich in ein Dienstverhältnis vermittelt werden konnten, können auf freiwilliger Basis eine Nachbetreuung in Anspruch nehmen. Diese Unterstützung dient zur Stabilisierung der Dienstverhältnisse, vor allem im Probemonat, und somit auch der Nachhaltigkeit der Vermittlungen. Die Nachbetreuung kann telefonisch in Anspruch genommen werden, in Form von persönlichen Gesprächen vor Ort beim Dienstgeber oder im Kursinstitut. Die TrainerInnen besuchen die TeilnehmerInnen, auf deren Wunsch hin auf den jeweiligen Arbeitsplätzen bzw. begleiten die TeilnehmerInnen bei Bedarf zu Amtsgängen oder sonstigen Erledigungen und Besorgungen, wo diese Unterstützung benötigen und welche helfen können einen Arbeitsplatz zu behalten. Bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz kann die/der TrainerIn vermittelnd eingreifen, wenn dies von ArbeitnehmerInnen- und Arbeitgeberseite als Angebot angenommen wird. Das Angebot der Nachbetreuung soll laufend bereits während des Kursgeschehens beworben werden sowie auch nach einer Vermittlung telefonisch nochmals angeboten werden, basiert aber ausdrücklich nur auf freiwilliger Basis. Die Privatsphäre der KundInnen ist in jedem Fall zu wahren. Bei Übertritt in Qualifizierungen oder bei Rückkehr in Arbeitslosigkeit ist keine Nachbetreuung vorgesehen. Kalkulation unterstützendes Personal: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 1: MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 2 9 Bewerbungsbüro Während des gesamten Projektzeitraums (abzüglich 2 Wochen schulungsfreie Zeit, sowie abzüglich der letzten 13 Wochen des Projektzeitraumes) ist ein Bewerbungsbüro im Ausmaß von 20 Wochenstunden zur Verfügung zu stellen. Das Bewerbungsbüro soll in der Rahmenzeit zwischen 8 Uhr und 17 Uhr zur Verfügung stehen, mindestens aber 2 Stunden täglich außerhalb der regulären Unterrichtszeit. Diese Übungsmöglichkeit soll den TeilnehmerInnen ohne Betreuung zur Verfügung gestellt werden. Ziel des Bewerbungsbüros ist die selbständige Umsetzung von Bewerbungsaktivitäten am Computer und Stellenrecherchen im Internet. Für das Bewerbungsbüro sind in der Kalkulation für die räumliche und technische Ausstattung Maßnahmenstunden (54 Wochen x 20 MS) vorzusehen. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 12 von 23

13 10 Innovative Ansätze Die Leistungsbeschreibung dieses Kursangebots kommt mit relativ wenigen Vorgaben seitens des AMS Wien aus und bietet Gestaltungsspielraum für den Bieter. Umso wichtiger sind die Beschreibung der geplanten Inhalte und eine detaillierte organisatorische Darstellung der einzelnen Angebote des Kurses unter Berücksichtigung des Zusammenspiels der einzelnen Akteure. Innovative Ansätze, kontinuierliche Verbesserung und Good Practice Transfer von anderen (internationalen) Projekten sind ausdrücklich erwünscht. Das AMS Wien versteht unter Innovation: Innovationen sind in Ihrem Ergebnis etwas "Neuartiges", die sich gegenüber dem vorangegangenen Zustand merklich unterscheiden. Wenn bestehende Ansätze und Vorgehensweisen auf eine neuartige Art und Weise kombiniert werden. Durch eine Änderung von Produkten und Dienstleistungen neue Interessensgruppen, Partner und KundInnen erreicht werden. Alle Ansätze und Umsetzungsvarianten werden bei der Bewertung berücksichtigt und müssen im Konzept nachvollziehbar dargestellt, evt. mit Angabe der Quellen versehen und begründet werden, sodass keine zusätzliche Recherche zur Bewertung notwendig ist. 11 Bonus-Malussystem auf Basis der erzielten Beschäftigungstage im Anschluss an eine Bildungsmaßnahme Der Anteil an Tagen in Beschäftigung wird innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten nach Kursteilnahme ermittelt. Es werden Tage in ungeförderter Beschäftigung sowie Tage in geförderter Beschäftigung bei ausgewählten Förderinstrumenten (Eingliederungsbeihilfe, Kombilohn, Kurzarbeitsbeihilfe, Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen) für die Erfolgsbewertung berücksichtigt. Beschäftigungstage in sozialökonomischen Betrieben / gemeinnütziger Arbeitskräfteüberlassung / gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten werden nicht berücksichtigt. Als Zielwert bzw. als Benchmark wird der durchschnittliche Anteil an Beschäftigungstagen nach vergleichbaren Bildungsmaßnahmen festgelegt. Der Medianwert an Beschäftigungstagen (ohne sozialökonomische Betriebe / gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung / gemeinnützige Beschäftigungsprojekte) innerhalb von 92 Tagen nach Schulungsende beträgt für die gegenständliche Bildungsmaßnahme 20,5% bzw. 18,8 Tage. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 13 von 23

14 Bei einer Über- oder Unterschreitung dieses Wertes kommt es zu entsprechenden Zu- bzw. Abschlägen. Der maximale Wert liegt bei 28,2 Tagen (18,8*1,5) erreicht und es werden 5% des Abrechnungsbetrages exkl. Maßnahmennebenkosten als BONUS zusätzlich ausbezahlt. Der minimale Wert ist bei 12,5 Tagen (18,8/1,5) erreicht und es werden 5% des Abrechnungsbetrages exkl. Maßnahmennebenkosten als MALUS in Abzug gebracht. Wird ein Wert zwischen 12,5 Tagen und 28,2 Tagen erreicht, wird der Bonus bzw. Malus aliquot berechnet. Bonus: Die anfallenden Kosten sind in der Kalkulation unter Maßnahmennebenkosten unter der Position TeilnehmerInnenbezogene Kosten in der Höhe von 5% der kalkulierten Maßnahmenkosten (exkl. Maßnahmennebenkosten) unter der Bezeichnung Bonus zu berücksichtigen. 12 Kalkulation Veranstaltungen: Maßnahmenstunden (MS): TrainerInnenstunden (MSP): Informationsveranstaltungen Berufsorientierung Aktive Arbeitsuche Wählbare Workshops Zwischensumme Unterstützendes Personal Summe gesamt: MS gesamt sind für die Darstellung der Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen heranzuziehen MSP sind für Personalaufwand TrainerInnen heranzuziehen MSP sind für Personalaufwand unterstützendes Personal heranzuziehen. Über alle MSP müssen Aufzeichnungen geführt werden und die TrainerInnen müssen die geleisteten Stunden mit ihrer Unterschrift bestätigen. Im Zuge der Abrechnung erfolgt eine Gegenüberstellung der kalkulierten und der tatsächlich geleisteten MSP des unterstützenden LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 14 von 23

15 Personals. Bei einer Unter- bzw. Überschreitung des kalkulierten Wertes, kommt es zu entsprechenden Zu- bzw. Abschlägen (entsprechend dem kalkulierten Einheitspreis beim unterstützenden Personal). 13 Sonstiges Exkursionen sind wegen der geringen Wochenstundenanzahl nicht vorgesehen, können aber in Ausnahmefällen nach vorhergegangener Genehmigung durch die Landesgeschäftstelle durchgeführt werden. Bei einer solchen Anfrage ist jedenfalls anzuführen, welches Ziel die Exkursion hinsichtlich der Aktivierung und der Integration in den Arbeitsmarkt verfolgt und wie die Erfahrungen der Exkursion im Kurs integriert werden. 14 Personal Während der gesamten Dauer der Bildungsmaßnahme muss qualitativ und quantitativ ausreichend Personal zur Verfügung stehen, um eine reibungslose Durchführung der Koordination der gesamten Umsetzung der Bildungsmaßnahme und der administrativen Abwicklung der Bildungsmaßnahme zu gewährleisten. Die Auspreisung der TrainerInnen im Kalkulationsformular ist entsprechend der TrainerInnentypen 1 2 vorzunehmen (siehe Beispiel Personalgruppen in den Allgemeinen Bestimmungen zur Gewährung von finanziellen Leistungen an Bildungsträger Punkt 6.1) TrainerInnentyp 1 und 2 TrainerInnentyp 1 und 2 unterscheiden sich weder durch der formalen Qualifikationen, noch durch Erfahrung und Mindestalter und wird an dieser Stelle daher nicht doppelt angeführt. TrainerInnentyp 1 wird für alle Tätigkeiten im Gruppensetting definiert und TrainerInnentyp 2 für alle Tätigkeiten im Einzelsetting. Die beiden TrainerInnentypen müssen vom Bieter separat ausgepreist werden Formale Qualifikation Muss-Kriterium: abgeschlossene TRAINERINNEN- bzw. COACHINGAUSBILDUNG bzw. SUPERVISIONSAUSBILDUNG im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten à 50 Minuten) UND LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 15 von 23

16 eine abgeschlossene (Berufs-)ausbildung [Lehrabschlussprüfung oder Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule (z.b. HASCH) oder Matura (z.b. AHS-, HAK-, HTL-Matura) bzw. gleichwertige Ausbildungen (z.b. Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung)] UND gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES* (im Ausmaß von mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten 2 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist bzw. bei qualifizierten Genderausbildungen innerhalb der letzten 10 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist) UND gültiger Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING* (im Ausmaß von mindestens 16 Stunden innerhalb der letzten 10 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist) Betreffend der TRAINERINNENAUSBILDUNG geht das AMS Wien davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Gruppenprozesse / Gruppendynamik Grundbegriffe der Gruppendynamik, Grundsätze der Gruppenpsychologie, Arbeiten mit Gruppen, Gruppencoaching, Steuerung von Gruppenprozessen, Leiten von Gruppen, etc. Grundlagen der Kommunikation Kommunikationsmodelle, Gesprächsführung, Fragetechniken, Feedback, Mimik, Gestik, aktive Sprache, etc. Grundlagen der Moderation / Moderationstechniken Moderation im Trainingskontext, Interventionstechniken, Angewandte Gruppendynamik, Ablauf und Planung einer Moderation, etc. Methodik Didaktik / Methodeneinsatz Situations- und zielgruppengerechter Einsatz, Methodenentwicklung, Trainieren mit heterogenen Gruppen beispielsweise gendergerechte Didaktik, etc. Präsentationstechniken / Medieneinsatz Medieneinsatz im Training, Erstellen des roten Fadens, Strategien zu Sicherheit, LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 16 von 23

17 Vortragstechniken (Frontalvortrag, Einzelübung, Diskussion, ), etc. Konfliktmanagement Definition, Modelle, Konfliktdynamik, Konfliktdiagnose, Intervention, Vermeiden von Konflikteskalation, etc. Seminarphasen / Seminarplanung Grundlagen effizienter Trainingsgestaltung, Inhaltsplanung, Zeitmanagement, Seminarablauf, Ablaufphasen eines Trainings, Zielgruppendefinition, Seminargestaltung, Erstellen von Konzepten und Unterlagen, etc. Diesbezügliche Zertifikate sind jedenfalls vorzulegen. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Aus den Zertifikaten muss das Stundenausmaß sowie die Bezeichnung TrainerInnenausbildung bzw. Coachingausbildung bzw. Supervisionsausbildung hervorgehen. * Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES: Ein Gendertraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist umfasste und in Form eines Seminars abgehalten wurde. Einzelne Stunden können aufsummiert werden. Als Nachweis vorzulegen sind Zertifikate, Besuchsbestätigungen oder ähnliches, aus denen das Stundenvolumen ersichtlich ist. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. NEU: Hinsichtlich der Qualität der Gendertrainings geht das AMS Wien davon aus, dass folgende Themen und Methoden enthalten sind: Gesetze und rechtlicher Kontext zum Thema Gleichstellungspolitik, Chancengleichheit, Antidiskriminierung, Menschenrechte. Das Training illustriert den breiten und vielfältigen Kontext von Gleichstellung (soziale Herkunft, Alter etc.). Präsentation von Fakten, Daten und Indikatoren zur sozialen und wirtschaftlichen Situation von Frauen und Männern. Die Teilnehmenden bekommen ein Verständnis vom Wesen und Mechanismus der Rollenstereotype, deren Vorbestimmung und Ergebnis auf Unterschied und Diskriminierung abzielt. Die Teilnehmenden erarbeiten Wissen, Fähigkeiten und Verhaltensweisen zur Implementierung und Umsetzung von geschlechtersensiblen Bedürfnissen und Perspektiven in allen organisatorischen Bereichen und Aktivitäten von Unternehmen. Ein breites methodisches Spektrum soll Motivation und Engagement der Teilnehmenden erhöhen (Fallstudien, Rollenspiele, Eisbrecher, Diskussionen, Präsentationen, etc.). LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 17 von 23

18 Die Lebenserfahrung der Teilnehmenden, ihr Wissen und ihre Fähigkeit im Umgang mit Geschlechterthemen wird berücksichtigt. Unterstützung der Teilnehmenden bei der Selbstreflexion und in der Entwicklung des Selbstbewusstseins. Unterstützung bei der Definition der persönlichen und sozialen Identität mit Blick auf das Geschlecht. Die Trainingsunterlagen unterstützen den Lernprozess der Teilnehmenden. Die Unterlagen entsprechen dem letzten Wissensstand in Geschlechterfragen. Verwendung von Sprache, Bildern, Metaphern in geschlechtssensibler Form. Qualifizierte Genderausbildungen werden für die Dauer von zehn Jahren anerkannt. In diesem Zeitraum ist kein weiterer Praxisnachweis erforderlich. Zu qualifizierten Genderausbildungen zählen Hochschullehrgänge und Lehrgänge mit universitärem Charakter in Geschlechterstudien und Geschlechterforschung (z.b. Gender Studies an den Universitäten Wien und Graz und Lehrgänge des Rosa-Mayreder-Colleges). ACHTUNG!: Doppelverwertungsverbot nach dem BVergG!: Zur Erfüllung des Muss-Kriteriums (Kriterium gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines Genderseminares ) vorgelegte Nachweise können nicht für eine Höherbewertung bei der Formalen Qualifikation herangezogen werden bzw. vice versa. Beispiel: Annahme: Der/die TrainerIn verfügt über eine abgeschlossene TrainerInnen- bzw. Coachingausbildung bzw. Supervisionsausbildung im Ausmaß von mindestens 110 Stunden, eine abgeschlossene (Berufs-) ausbildung und über einen gültigen Nachweis Diversitätstraining. Weiters verfügt er/sie über ein abgeschlossenes Magister- bzw. Masterstudium Gender Studies, aber über kein gesondertes Gendertraining (Zertifikat). Ergebnis: 1) Studium wird zur Erfüllung des Muss-Kriteriums (Kriterium gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines Genderseminares ) herangezogen = 0 Punkte bei der Formalen Qualifikation. 2) Studium wird zur Höherbewertung bei der Formalen Qualifikation herangezogen. In diesem Falle würde das Muss-Kriterium hinsichtlich des Kriteriums gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines Genderseminares nicht erfüllt werden = Ausschluss des/der jeweiligen TrainerIn und des Angebotes. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 18 von 23

19 Die vorgelegten Nachweise sind jedenfalls vom Anbieter nach Eignungs- und Zuschlagskriterien zu widmen! * Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING: Ein Diversitätstraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 16 Stunden (Einheiten à 50 Minuten) innerhalb der letzten zehn Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist in seminaristischer Form umfasste. Einzelne Stunden werden addiert. Das AMS Wien geht davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Was versteht man unter Diversität/Vielfalt? Reflexion des eigenen Kulturbegriffs Identitätskonstruktion - Sensibilisierung Identität setzt sich aus unterschiedlichsten Gruppenzugehörigkeiten zusammen soziale Stellung, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, etc. Grundwissen über Diskriminierungsmechanismen Analysefähigkeit für diskriminierende Situationen Konflikt zwischen Kulturen Interkulturelles Konfliktmanagement Als Nachweis ist ein Zertifikat, Besuchsbestätigung oder ähnliches vorzulegen, aus dem das Stundenvolumen ersichtlich ist. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Anerkannt wird auch die Teilnahme an Seminaren, die sowohl Gender- als auch Diversitätstraining in einem sind; der Nachweis darüber kann auf folgende Weise erbracht werden: Variante 1: Nachweis in 2 getrennten Urkunden: Eine Urkunde muss als Gendernachweis (mit den erforderlichen Angaben) ausgestaltet sein, die andere als Diversitätsnachweis, ebenfalls mit den erforderlichen Angaben. Variante 2: Nachweis in einer gemeinsamen Urkunde: Die Urkunde hat, neben den sonstigen erforderlichen Angaben, ein insgesamtes Stundenausmaß von 22 und mehr Stunden und einen auf das Gendertraining entfallenden Stundenanteil von zumindest 6 Stunden und auf das Diversitätstraining entfallenden Stundenanteil von zumindest 16 Stunden auszuweisen. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 19 von 23

20 Bewertungsschema: 0 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und sonstige, in weiterer Folge nicht aufgezählte Formalqualifikationen 5 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene Ausbildung zum/r Lebens- und SozialberaterIn bzw. vorliegender diesbezüglicher Gewerbeschein bzw. abgeschlossene MediatorInnenausbildung bzw. abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum bzw. abgeschlossene Bildungsanstalt für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossenes Kolleg für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossene Ausbildung zum/zur zertifizierten Erwachsenenbildner/in bzw. diplomierten Erwachsenenbildner/in Weiterbildungsakademie Österreich bzw. abgeschlossener Akademielehrgang Berufs- und Bildungswegorientierung (Pädagogische Akademie) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang für sozialpädagogische Arbeit und soziokulturelle Animation in offenen Handlungsfeldern (Abschluss: akademische/r Sozial- und Kulturpädagoge/in) bzw. abgeschlossener akademischer Lehrgang Supervision und Coaching (Abschluss: akademische/r SupervisorIn und Coach) bzw. abgeschlossener Grundlehrgang Psychosoziale Beratung (Donau Universität Krems) bzw. abgeschlossene Psychotherapieausbildung (diverse Ausbildungen) (sofern es sich um kein Bakkalaureats- bzw. Magister- bzw. Masterstudium handelt) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Berufsorientierung (Abschluss: akademische/r Berufsorientierungspädagoge/in) bzw. abgeschlossener Lehrgang universitären Charakters Bildungs- und Berufsberatung (Abschluss: akademische/r Bildungs- und BerufsberaterIn) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Career Management - Laufbahnberatung Grundstufe (Abschluss: akademische/r LaufbahnberaterIn) bzw. abgeschlossene Lehrgänge universitären Charakters des Rosa-Mayreder-Colleges LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 20 von 23

21 (Feministisches Grundstudium bzw. Internationale Genderforschung & feministische Politik) bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium (Universität bzw. Fachhochschule) - ALLE Studienrichtungen bzw. Muss-Kriterium und mindestens 2,5 Jahre (500 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = Expert 10 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene pädagogische Akademie bzw. pädagogische Hochschule (Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnische Schulen) bzw. abgeschlossene berufspädagogische Akademie (Lehramt für Berufsschulen) bzw. abgeschlossene Sozialakademie ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Fachhochschulstudium) bzw. abgeschlossenes Diplomstudium/Fachhochschule Sozialarbeit bzw. abgeschlossenes Diplomstudium Sozialarbeit im städtischen Raum bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Sozialarbeit (Nachgraduierung für SozialarbeiterInnen) bzw. abgeschlossenes Magisterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit (Master für SOZAK- AbsolventInnen) bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit und Sozialwirtschaft bzw. abgeschlossenes Magister-, Master- bzw. Diplomstudium (Universität bzw. Fachhochschule) - ALLE Studienrichtungen bzw. Muss-Kriterium und mindestens 5 Jahre (1.000 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = Senior Expert bzw. eine unter 5 Punkten aufgezählte Formalqualifikation und mindestens 2,5 Jahre (500 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = Senior Expert LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 21 von 23

22 Studienrichtung: sowohl die 1. als auch die 2. Studienrichtung werden anerkannt. Neue Regelung Expert und Senior Expert Beispiel: Der/die TrainerIn verfügt über die erforderliche Formale Qualifikation (= Muss-Kriterium) UND über 2,5 Jahre (500 Einsatztage) Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = 5 Punkte bei der Formalen Qualifikation; UND über 5 Jahre (1.000 Einsatztage) Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = 10 Punkte bei der Formalen Qualifikation. Wichtig!! Die für die Einsatzzeit vorgelegten Nachweise als Ersatz für nicht den Ausschreibungen entsprechende formale Qualifikationen ( Expert und Senior Expert), können im Sinne des Doppelverwertungsverbots nach dem BVergG nicht mehr für das Bewertungskriterium Erfahrung herangezogen werden!!! Für die Bewertung des Kriteriums Erfahrung sind weitere Einsatztage vorzulegen. Ausbildungen, die nicht in Österreich absolviert wurden: Im Rahmen der Bewertung der Zuschlagskriterien/Höherbewertung werden ausschließlich jene Ausbildungen anerkannt, die im Bewertungsraster enthalten sind. Aus dem/den vorgelegten Nachweis(en)/Bestätigung(en) in deutscher Sprache, muss unabhängig davon in welchem Staat das Studium abgeschlossen wurde jedenfalls eindeutig hervorgehen, dass es sich um eine im Bewertungsraster aufgezählte Ausbildung bzw. um eine gleichwertige Ausbildung handelt. Bei einem abgeschlossenen Studium im EU-Raum ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Bei abgeschlossenem Studium in anderen Staaten ist eine beglaubigte Übersetzung und eine Bestätigung der Gleichwertigkeit (Nostrifikation oder Bestätigung ENIC NARIC AUSTRIA) vorzulegen Erfahrung Bewertung: Punkte: Definition: Weniger als 500 Einsatztage Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder 0 in der Jugendlichenbildung bis 999 Einsatztage Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 22 von 23

23 in der Jugendlichenbildung 10 Mind Einsatztage Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung Erläuterungen: Die nachzuweisende Erfahrung kann sowohl aus der Erwachsenen- oder Jugendbildung als auch aus dem Schuldienst stammen. Die nachzuweisende Erfahrung muss nicht zwingend aus dem arbeitsmarktpolitischen Bereich oder aus dem vorgesehenen Einsatzbereich stammen. Individuelle Fehlzeiten wie Krankenstände, Urlaube, Pflegefreistellungen und einzelne Seminartage (Weiterbildung) gelten als Einsatztage. Es besteht keine Mindeststundenanzahl für einen Einsatztag. Neue TrainerInnen : Um diesen TrainerInnen einen Einstieg zu ermöglichen, werden die am niedrigsten bepunkteten 10% aller Maßnahmenstunden (alle TrainerInnentypen insgesamt) nicht für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts bei der Erfahrung herangezogen Mindestalter Mindestalter 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 23 von 23

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