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1 Arbeitsmarktservice Leistungsbeschreibung DEUTSCH - ALPHABETIISIIERUNG LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2013 Sprachkurs Deutsch_Alphabetisierung Seite 1 von 33

2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Bezeichnung der Bildungsmaßnahme Zielgruppe Ziel der Bildungsmaßnahme Vorgesehene TeilnehmerInnen Anzahl Zeitraum Gesetzliche Feiertage während des Durchführungszeitraums Unterrichtszeiten Schulungsort/Verkehrsanbindung/ Räumliche und Technische Ausstattung Inhalt und Aufbau der Bildungsmaßnahme Grafische Darstellung Optionale Steuerung durch Beratungs- und Betreuungseinrichtung Clearing Informationsveranstaltung Einstufung Einteilung in homogene Gruppen Module Übersicht der Module Modul 1: Grundlagen der Alphabetisierung Modul 2: Grundlagen der Alphabetisierung Absichern und Ausbauen Modul 3: Grundlegende Alphabetisierung auf Textebene mit Schreib- und Lesetraining Modul 4: Alphabetisierung Perfektion mit Schreib- und Lesetraining Spezialmodul Alphabetisierung intensiv Lernerfolgskontrolle und ÖSD Prüfung Sozialpädagogische Betreuung LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2013 Sprachkurs Deutsch_Alphabetisierung Seite 2 von 33

3 8 KALKULATION SONSTIGES Austritt vor Maßnahmenende Karriereplan für Deutschqualifizierungen Personal Genderseminar und Diversitätstraining TrainerInnentyp Formale Qualifikation Erfahrung Mindestalter TrainerInnentyp Formale Qualifikation Erfahrung Mindestalter LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2013 Sprachkurs Deutsch_Alphabetisierung Seite 3 von 33

4 1 Bezeichnung der Bildungsmaßnahme Qualifizierung: Deutsch Alphabetisierung 2 Zielgruppe Bei den regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice Wien (AMS Wien) als arbeitslos vorgemerkte Personen, die über keine oder nur geringe Schrift- und Lesekenntnisse verfügen. Die Zielgruppe besteht aus primären, sekundären und funktionalen AnalphabetInnen. Primäre AnalphabetInnen: Diese Personengruppe hat keinerlei Lese- und Schreibkenntnisse erworben. Betroffen sind vor allem Personen aus Staaten mit einem wenig ausgebauten Schulsystem, die keine Gelegenheit zum (regelmäßigen) Schulbesuch hatten. Sekundäre AnalphabetInnen: Nach einem mehr oder minder erfolgreichen Schulbesuch setzt der Prozess des Vergessens ein, bei dem einmal erworbene Schrift- oder Rechenkenntnisse wieder verloren gegangen sind bzw. das sinnerfassende Lesen und Schreiben wurde nie richtig gelernt. Das heißt, während der Schulzeit wurde Lesen und Schreiben gelernt, als Jugendlicher oder Erwachsener jedoch wieder verlernt. Funktionaler Analphabetismus: Diese Personengruppe ist aufgrund fehlender, unzureichender oder unsicherer Beherrschung der sich stets wandelnden Schriftsprache und aufgrund der Vermeidung schriftsprachlicher Eigenaktivitäten nicht in der Lage, Schriftsprache für sich oder andere im Alltag zu nutzen. 3 Ziel der Bildungsmaßnahme In diesem Kursangebot sollen die TeilnehmerInnen in den Bereichen Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen geschult werden, um Alltagssituationen selbständig erledigen zu können und eine Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Ziel der Bildungsmaßnahme ist die Erreichung der Kommunikationsfähigkeit in der deutschen Sprache und das selbständige Lesen und Schreiben von Texten. Kursziel ist es, dass 85% der TeilnehmerInnen die Kursmaßnahme mit einem Kurszertifikat abschließen. Die arbeitsmarktpolitische Zielsetzung ist die (Wieder-)Aufnahme der Erwerbstätigkeit bzw. die Integration in den 1. Arbeitsmarkt und wird für dieses Kursangebot bei 30% angesetzt. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2013 Sprachkurs Deutsch_Alphabetisierung Seite 4 von 33

5 Erfolgsmessung: Der Erfolg der Bildungsmaßnahme wird am Bestand der Personen 3 Monate nach Austritt aus der Bildungsmaßnahme im Hauptindikator Beschäftigung gemessen. Personen, die sich am Stichtag in Qualifizierung befinden, werden in der Grundgesamtheit nicht berücksichtigt. 4 Vorgesehene TeilnehmerInnen Anzahl Die Bildungsmaßnahme ist für maximal TeilnehmerInnen vorgesehen. Das AMS Wien behält sich vor, die TeilnehmerInnen-Anzahl auf maximal TeilnehmerInnen aufzustocken. Mit der Angebotslegung garantiert der Bieter, eine Durchführung des Kurses bei maximal gezogener Aufstockung (plus 50% des Grundauftrags) gewährleisten zu können, sofern er vom AMS Wien sechs Wochen vor Aufstockung darüber informiert wird. Für eine teilweise Aufstockung (bis 25% über dem Grundauftrag) reicht eine Information vier Wochen vor Beginn der Aufstockung aus. Das Angebot ist für KundInnen aller regionalen Geschäftsstellen des AMS Wien vorgesehen. Eine Verteilung der Kontingente auf die regionalen Geschäftsstellen wird den Bietern nach Zuschlagserteilung bekannt gegeben. Ein Kursbeginn ist zumindest wöchentlich zu ermöglichen. Einzelne KundInnen können auf Wunsch der RGS am selben Tag in den Kurs geschickt werden. In diesem Fall erfolgt eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Kursträger, wobei eine Erreichbarkeit für die AMS- BeraterInnen zu gewährleisten ist. TeilnehmerInnen können auch quer in bestehende Gruppen einsteigen, wenn das Sprachniveau der Gruppe für den/die TeilnehmerIn passend ist und Plätze in den Gruppen frei sind. Die Kurse sind für Einstiege in Gruppen zu je 10 Personen vorzusehen. 5 Zeitraum Gesamt-Projektdauer: Durchführungszeitraum: , d.h. 55 Wochen (57 Wochen abzüglich 2 Wochen schulungsfrei) Schulungsfreie Zeit: (2 Wochen) LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2013 Sprachkurs Deutsch_Alphabetisierung Seite 5 von 33

6 5.1 Gesetzliche Feiertage während des Durchführungszeitraums Die in Österreich geltenden gesetzlichen Feiertage sind als schulungsfreie Tage mit 0 MSTN im Zeitplan des Kalkulationsformulars auszuweisen. Maßnahmenstunden für TeilnehmerInnen und Personal sind entsprechend der angeführten Kalkulation der Leistungsbeschreibung im Zeitplan über den gesamten Maßnahmenzeitraum verteilt zu planen. schulungsfreie Tage Allerheiligen schulungsfreie Tage Ostermontag Staatsfeiertag Christi Himmelfahrt Pfingstmontag Fronleichnam Maria Himmelfahrt Das Fernbleiben vom Kurs von Mitgliedern anerkannter Religionsgemeinschaften ist an zwei ihrer Feiertage zu entschuldigen, sofern dies im Vorfeld mit der regionalen Geschäftsstelle abgestimmt wurde. Welche der jeweiligen Feiertage gewählt werden, steht den Personen frei. Diese Regelung gilt nicht für Mitglieder staatlich eingetragener religiöser Bekenntnisgemeinschaften. Diesbezüglich wird auf das Schreiben von Herrn Martin Kainz vom verwiesen, welches auf der Homepage des AMS Wien unter abgerufen werden kann. 5.2 Unterrichtszeiten Vorgegebene Rahmenschulungszeit: Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und Uhr. Die genaue Planung und Gestaltung der tatsächlichen Unterrichtszeiten innerhalb der Rahmenschulungszeiten obliegt dem Bieter und ist im Angebot nachvollziehbar darzustellen. Modul 1 Grundlagen der Alphabetisierung 4 Wochen zu je 15 MS Modul 2 Grundlagen Absichern und Ausbauen 4 Wochen zu je 15 MS Modul 3 Alphabetisierung auf Textebene 4 Wochen zu je 15 MS Modul 4 Alphabetisierung Perfektion 4 Wochen zu je 15 MS Spezialmodul Alphabetisierung intensiv 4 Wochen zu je 15 MS Der Bieter hat bei der Planung der Eintritte darauf zu achten, dass in den Sommermonaten weniger Eintritte vorgesehen werden, d.h. die Kontingente sind in den Monaten Juni, Juli und August um rund die Hälfte der durchschnittlichen monatlichen Kapazitäten zu reduzieren. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2013 Sprachkurs Deutsch_Alphabetisierung Seite 6 von 33

7 Die individuelle Verweildauer der TeilnehmerInnen in der Maßnahme beträgt mindestens 5 Wochen (1 Woche Clearing und 1 Modul bzw. Spezialmodul), maximal 17 Wochen (1 Woche Clearing und Module 1-4). Der letzte Einstieg vor Ende der Bildungsmaßnahme startet am und erfolgt somit 17 Wochen vor Ende des Projektzeitraumes (dies entspricht der maximalen Verweildauer im Kursangebot). Die Organisation des Kurses ist so zu konzipieren, dass ein Wechsel zwischen den einzelnen Modulen ohne Unterbrechung und Wartezeiten erfolgen kann. 6 Schulungsort/Verkehrsanbindung/ Räumliche und Technische Ausstattung Schulungsort: Bundesland Wien (schnelle Erreichbarkeit aus ganz Wien). Räumliche Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.2): Kalkulation räumliche Ausstattung: MS entsprechend der unter Punkt 8 Kalkulation angeführten MSP inkl. sozialpädagogischer Betreuung Technische Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.3): Kalkulation technische Ausstattung: MS entsprechend der unter Punkt 8 Kalkulation angeführten MSP inkl. sozialpädagogischer Betreuung Das AMS Wien setzt voraus, dass jeder Schulungsraum mit audio-visuellem Equipment ausgestattet ist. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2013 Sprachkurs Deutsch_Alphabetisierung Seite 7 von 33

8 7 Inhalt und Aufbau der Bildungsmaßnahme 7.1 Grafische Darstellung Abklärung durch Deutsch BBE möglich AMS Einladungsschreiben Infotag AMS Einstieg Alphabetisierung KURSENDE Karriereplan an zuständige/n BeraterIn Einladungsschreiben Antrittsmeldung Karrierplan Modul 1: Grundlagen der Alphabetisierung Modul 2: Grundlagen Absichern und Ausbauen KURSTRÄGER CLEARING Informationsveranstaltung Einstufung Einteilung in homogene Gruppen Modul 3: Textebene mit Schreib- u. Lesetraining Modul 4: Perfektion mit Schreib- und Lesetraining Spezialmodul Alphabetisierung Intensiv Abschlusszertifikat oder optional ÖSD Prüfung Level A1 Sozialpädagogische Betreuung LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2013 Sprachkurs Deutsch_Alphabetisierung Seite 8 von 33

9 7.2 Optionale Steuerung durch Beratungs- und Betreuungseinrichtung Optional besteht die Möglichkeit, dass eine Einschätzung des Sprachniveaus im Rahmen der Beratungs- und Betreuungseinrichtung Sprachkurs Deutsch, erfolgt. Ebenso können auch seitens der Beratungs- und Betreuungseinrichtung Sprachkurs Deutsch, Personen deren Sprachniveau unter den Anforderungskriterien des Sprachkurs Deutsch liegen, direkt dem jeweiligen Kursträger zugeteilt werden. Eine Kooperation hinsichtlich TeilnehmerInnensteuerung mit der Beratungs- und Betreuungseinrichtung Sprachkurs Deutsch, muss jedenfalls gewährleistet sein. Der genaue Ablauf der Steuerung sowie die Kontaktdaten werden den Bietern nach Zuschlagserteilung bekannt gegeben. 7.3 Clearing Die Clearingwoche soll immer am Montag, mit der Informationsveranstaltung beginnen. Fällt der Montag auf einen Feiertag, so beginnt die Clearingwoche mit Dienstag. Die Clearings sind so zu planen, dass die Einstiege regelmäßig über den Durchführungszeitraum verteilt sind Informationsveranstaltung Am ersten Tag der Clearingwoche findet die Informationsveranstaltung statt. Diese Informationsveranstaltung muss in den Räumlichkeiten des Bildungsträgers stattfinden. Zu dieser Veranstaltung werden die TeilnehmerInnen über die regionalen Geschäftsstellen des AMS Wien zugebucht. Zu jeder Informationsveranstaltung werden mehr Personen zugebucht, als für die Gruppengröße im weiteren Kursverlauf vorgesehen sind. Wie viele Personen tatsächlich zugebucht werden sollen, um eine Auslastung des Kursangebots zu gewährleisten, ist nach Zuschlagserteilung zwischen dem Kursträger und dem AMS Wien zu vereinbaren. Im Rahmen des Informationstages werden den TeilnehmerInnen die Termine für das Einstufungsgespräch bekannt gegeben. Weiters soll der Kursverlauf und ablauf (zeitlichorganisatorisch, individuelle Wahlmöglichkeiten, konkrete Lehrinhalte der Maßnahme, Ziele und Rahmenbedingungen) sowie Abgleichung der Erwartungshaltungen der TeilnehmerInnen mit den realen Entwicklungsmöglichkeiten, welche der Kurs bietet, erläutert werden. Dies beinhaltet wie folgt: Bedeutung des Erwerbs der deutschen Sprache für die Berufstätigkeit Konsequenzen von Nicht-Erwerbstätigkeit (kurz-, mittel-, und langfristig) wie z. B. Versicherungszeiten (auch bezugnehmend auf geringes Einkommen und Teilzeit- LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2013 Sprachkurs Deutsch_Alphabetisierung Seite 9 von 33

10 Beschäftigung), arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Absicherung, sowie Beschäftigungsausmaß Klärung einer verbindlichen Kursteilnahme unter Berücksichtigung von Hinderungsgründe und Vermittlung der Kursregeln Ziel des Informationstages ist es, den TeilnehmerInnen eine klare Vorstellung von der Maßnahme zu vermitteln. Es wird davon ausgegangen, dass Personen (80 Gruppen á 20 TeilnehmerInnen) an den Informationstagen teilnehmen. Kalkulation Informationsveranstaltung: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 20:2 2 MS x 80 Gruppen = 160 MS* 2 MS x 80 Gruppen x 2 TrainerIn = 320 MSP* *) MS = Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen *) MSP = Maßnahmenstunden Personal bzw. TrainerInnen Personaleinsatz : TrainerInnentyp Einstufung Zur Abklärung auf welchem Niveau der Alphabetisierung der/die Kunde/in in die Kursmaßnahme einsteigen kann, ist vor Kursbeginn eine Statuserhebung hinsichtlich aktiver und passiver Deutschkenntnisse mittels einer mündlichen Überprüfung durch die Trainerin/den Trainer durchzuführen. Die genaue Gestaltung obliegt dem Bildungsträger. Aufgrund dieser Überprüfung soll eine Einstufung in die jeweiligen Module stattfinden und ein Modulplan erstellt werden. In diesem muss festgehalten werden, mit welchem Modul die Teilnehmerin/der Teilnehmer, die Maßnahme beginnen wird. Im Rahmen der Einstufung sind alle Daten der Kundin/des Kunden zu erheben, die Motivation für die Kursteilnahme und die Berufserfahrung zu klären. Weiters werden allfällige offene Fragen betreffend der Kursteilnahme beantwortet. Individuelle Rahmenbedingungen, die eine Teilnahme an der Maßnahme erschweren (z. B. Kinderbetreuung, Schulden, Partnerschaftskonflikte, unzulängliche Wohnsituation usw.) besprochen. Kurze biographische Orientierung: Aufarbeitung etwaiger Lebensläufe; Ausbildungsweg, Berufsausbildung, Berufserfahrung, sonstige Vorkenntnisse, persönliche Biographie etc. Zusammenfassung der gesammelten Informationen in ein Personenprofil (Potenzialanalyse, Standortbestimmung, Perspektivenentwicklung). Die Einstufungsgespräche finden in den ersten zwei Tagen des Clearings statt. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2013 Sprachkurs Deutsch_Alphabetisierung Seite 10 von 33

11 Am Ende des Clearings wird den TeilnehmerInnen eine Terminkarte mit folgendem Inhalt ausgehändigt: o Modulplan: ausgewählte Module, Beginndaten, Enddaten, Uhrzeit o Raumnummer/Stockwerk o Name einer Ansprechperson während des Kurses mit Telefonnummer o Kurszeiten o Kursregeln, Regeln im Krankheitsfall, bei Pflegeurlaub, in Urlaubszeiten Sowohl die Auswahl der Überprüfung der Lese- und Schreibkenntnisse, als auch die Art der Auswertung obliegt dem Kursträger. Bei Nichtantritt der Maßnahme ist dem/der zuständigen AMS-BeraterIn folgendes bekannt zu geben: Datum der Beendigung des Aufnahmeverfahrens (Clearing), Kurzbericht über den Grund der Nichtaufnahme inklusive Benennung der Ablehnungsgründe. Für die Kalkulation wird davon ausgegangen, dass KundInnen an der Einstufung teilnehmen. Pro InteressentIn wird ein Einzelgespräch inkl. Einstufung von 50 Minuten vorgesehen. Kalkulation Einstufung: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 1:1 1 MS x TeilnehmerInnen x 1 TrainerIn = MSP Personaleinsatz : TrainerInnentyp Einteilung in homogene Gruppen In der Clearingwoche findet von 3. bis 5 Tag eine Testphase statt, um eine bestmögliche Zuordnung der TeilnehmerInnen, speziell hinsichtlich der Lerngeschwindigkeit, gewährleisten zu können und so eine optimale Einteilung in homogene Gruppen zu ermöglichen. Es wird davon ausgegangen, dass TeilnehmerInnen an der Clearingphase teilnehmen. Kalkulation Einteilung in homogene Gruppen: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 10:1 3 Tage x 3 MS x 120 Gruppen = MS 3 Tage x 3 MS x 120 Gruppen x 1 TrainerIn = MSP Personaleinsatz : TrainerInnentyp 1 LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2013 Sprachkurs Deutsch_Alphabetisierung Seite 11 von 33

12 7.4 Module Übersicht der Module Weisen TeilnehmerInnen Vorkenntnisse auf, die ein oder mehrere Module abdecken, so müssen diese nicht absolviert werden. Der Einstieg in das Modulsystem muss nach dem Clearing umgehend, mindestens aber innerhalb von 2 Wochen erfolgen. Die Module 1-4 müssen über den gesamten Durchführungszeitraum angeboten werden, jedenfalls sind regelmäßige Einstiegsmöglichkeiten, gemäß den unten angeführten TeilnehmerInnenzahlen, in alle Module vorzusehen. Der Bildungsträger hat folgende Module anzubieten: Module: Dauer in Wochen: Maßnahmen Stunden (MS) pro Modul: Teilnehmer- Innen 1 gesamt: 2 Teilnehmer- Innen Ersteinstiege 3 Anzahl der Gruppen: Modul 1: Grundlagen der Alphabetisierung Modul 2: Grundlagen der Alphabetisierung - Absichern und Ausbauen Modul 3: Grundlegende Alphabetisierung auf Textebene mit Schreib- und Lesetraining Modul 4: Alphabetisierung - Perfektion mit Schreib- und Lesetraining TeilnehmerInnen steigen direkt nach dem Clearing in das Spezialmodul Alphabetisierung intensiv ein. Anmerkung: Das Mengengerüst stellt eine VERBINDLICHE KALKULATIONSGRUNDLAGE dar, um eine Vergleichbarkeit der Angebote sicher zu stellen. Nach Zuschlagserteilung und nach vorheriger Rücksprache mit dem AMS Wien kann es bei der tatsächlichen Umsetzung zu Abweichungen bei der Anzahl der Kurse innerhalb der einzelnen Modulstufen kommen. Bei der Umsetzung der Maßnahme muss jedenfalls darauf geachtet werden, dass alle TeilnehmerInnen die Maßnahme mit spätestens beenden. 1 Kalkulationsgrundlage 2 TeilnehmerInnen von jeweiliger Vorstufe + NeueinsteigerInnen 3 geschätzte Zahl der Ersteinstiege pro Stufe; Grundlage: vorhandene Vorkenntnisse LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2013 Sprachkurs Deutsch_Alphabetisierung Seite 12 von 33

13 7.4.2 Modul 1: Grundlagen der Alphabetisierung Zielgruppe Personen, die keine Schriftkenntnisse und wenig Deutschkenntnisse haben. Lernziel Das Erlernen von Buchstaben und die Absicherung der Buchstaben-Laut-Korrespondenz, der Schreibmotorik, der Schreibrichtung, eine Differenzierung von Groß- und Kleinbuchstaben, sowie das Erlernen von einfachen Wörtern, Straßennamen entziffern. Die TeilnehmerInnen sollen sich eine erste orthografische Intuition aneignen und die Grundlagen für den Umgang mit Tests soll geschaffen werden. Dauer 4 Wochen, je 15 MS = insgesamt 60 MS Inhalte sind jedenfalls: Silbenlesen Buchstaben und ihre Lautwerte erlernen Groß- und Kleinbuchstaben erkennen Buchstaben erkennen und zuordnen Schreibrichtung graphisch richtig anwenden Silbenweises Erlernen von einfachen Wörtern Für die Kalkulation wird davon ausgegangen, dass 240 Personen an Modul 1 teilnehmen. Kalkulation Modul 1: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 10:1 4 Wochen x 15 MS x 24 Gruppen = MS 4 Wochen x 15 MS x 24 Gruppen x 1 TrainerIn = MSP Personaleinsatz : TrainerInnentyp Modul 2: Grundlagen der Alphabetisierung Absichern und Ausbauen Zielgruppe Für TeilnehmerInnen, die Modul 1 absolviert haben, aber auch für Personen mit Buchstabenkenntnissen, die über geringe oder keine Deutschkenntnisse verfügen. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2013 Sprachkurs Deutsch_Alphabetisierung Seite 13 von 33

14 Lernziele Die Grundlagen der Alphabetisierung sollen abgesichert und Silbenlesen, Lesen, Schreiben und Verstehen eines kleinen Grundwortschatzes sollen ausgebaut werden. Der Lernwortschatz sowie der Stichwortschatz sollen erweitert werden. Dauer 4 Wochen, je 15 MS = insgesamt 60 MS Inhalte sind jedenfalls: Silben und Wörter buchstabierend frei schreiben lernen Hör- und Sprechaktivitäten Schreiben von kurzen Texten Bisher noch nie gelesene oder geschriebene Wörter lesen lernen Stichwortschatz erweitern Die Verwendung von einfacher Interpunktion erlernen Für die Kalkulation wird davon ausgegangen, dass 600 Personen an Modul 2 teilnehmen. Kalkulation Modul 2: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 10:1 4 Wochen x 15 MS x 60 Gruppen = MS 4 Wochen x 15 MS x 60 Gruppen x 1 TrainerIn = MSP Personaleinsatz: TrainerInnentyp Modul 3: Grundlegende Alphabetisierung auf Textebene mit Schreib- und Lesetraining Zielgruppe Für TeilnehmerInnen, die Modul 2 absolviert haben, aber auch für Personen mit Grundkenntnissen in Deutsch, die mit Hilfe einfache Texte lesen und auch phonetisch frei schreiben können. Lernziele Der grundlegende Alphabetisierungsprozess soll ausgebaut werden. Die TeilnehmerInnen können leichte Texte schreiben und lesen und die zentrale Information aus den Texten erschließen. Dauer 4 Wochen, je 15 MS, davon: 10 MS Deutsch und 5 MS Schreib- und Lesetraining = insgesamt 60 MS Die Gestaltung des Moduls ist auf die individuellen Kenntnisse in der deutschen Sprache und den vorhandenen Lese- und Schreibkenntnissen der einzelnen TeilnehmerInnen aufzubauen. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2013 Sprachkurs Deutsch_Alphabetisierung Seite 14 von 33

15 Inhalte sind jedenfalls: Grundlagen der Orthografie Sprachaktivitäten zu Kommunikation Wortschatz Informatives Lesen Grammatische Regeln Unterstützung beim Umgang mit einfachen Wörterbüchern Mögliche Inhalte Schreib- und Lesetraining: freies Schreiben von Texten multimedialer Unterricht Tafel, CD/DVD-Player, Zeitungsausschnitte, Literatur etc. vernünftiges Maß an Fehlertoleranz Sprachfluss möglichst wenig unterbrechen Inhalte, Texte etc. abgestimmt auf die Kenntnisse der TeilnehmerInnen Lernmethoden vermitteln Strategien zu Selbstkorrektur erlernen spielerisches Lernen hilft Ängste zu überwinden: Nachschlagen von Adressen im Telefonbuch wer findet sie schneller? Hör- Sprechaktivitäten: Geschichten erfinden, Comics beschreiben, Hypothesen aufstellen etc. Übungen zum Training des Schreibverständnisses z. B. das Verfassen eines Leserbriefes, in dem die eigene Meinung niedergeschrieben wird. Verfassen von Texten zu anregenden Themen (z. B. Freundschaft, Familie, Partnerschaft, Ehe, Essen, verschiedene Kulturen der KursteilnehmerInnen) Vorbereitung auf spezifische Situationen Geschäft, Arbeit, Bewerbung, Ämter etc. Wo haben die KursteilnehmerInnen häufig Kontakt mit der deutschen Sprache? Erlernen von relevantem Vokabular Kleine praktische Aufgabenstellungen zur Überwindung der Schreibscheu in Alltagssituationen, z. B. Ausfüllen von Formularen, Schreiben am Arbeitsplatz, am Amt etc. Für die Kalkulation wird davon ausgegangen, dass 800 Personen an Modul 3 teilnehmen. Kalkulation Modul 3: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 10:1 4 Wochen x 15 MS x 80 Gruppen = MS 4 Wochen x 15 MS x 80 Gruppen x 1 TrainerIn = MSP Personaleinsatz: TrainerInnentyp 1 LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2013 Sprachkurs Deutsch_Alphabetisierung Seite 15 von 33

16 7.4.5 Modul 4: Alphabetisierung Perfektion mit Schreib- und Lesetraining Zielgruppe Für TeilnehmerInnen, die Modul 3 absolviert haben, aber auch für Personen, die sich auf Deutsch gut, wenn auch nicht immer fehlerfrei, verständigen können. Sie haben Schwierigkeiten beim Ausfüllen eines Formulars oder bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen. Lernziele Die TeilnehmerInnen sollen selbständig Texte lesen und schreiben können. Die Orthografiekenntnisse sollen ausgebaut werden. Dauer 4 Wochen, je 15 MS, davon 10 MS Deutsch und 5 MS Schreib- und Lesetraining = insgesamt 60 MS Die Gestaltung des Moduls ist auf die individuellen Kenntnisse in der deutschen Sprache und den vorhandenen Lese- und Schreibkenntnissen der einzelnen TeilnehmerInnen aufzubauen. Inhalte sind jedenfalls: Lese- und Schreibtraining Grundlagen der Orthografie Verbessern des Schreib- und Lesetempos Überarbeitung eigener Texte Lesen komplexer Texte Lesestrategien ausbauen Mögliche Inhalte Schreib- und Lesetraining: freies Schreiben von Texten multimedialer Unterricht Tafel, CD/DVD-Player, Zeitungsausschnitte, Literatur etc. vernünftiges Maß an Fehlertoleranz Sprachfluss möglichst wenig unterbrechen Inhalte, Texte etc. abgestimmt auf die Kenntnisse der TeilnehmerInnen Lernmethoden vermitteln Strategien zu Selbstkorrektur erlernen spielerisches Lernen hilft Ängste zu überwinden: Nachschlagen von Adressen im Telefonbuch wer findet sie schneller? Hör- Sprechaktivitäten: Geschichten erfinden, Comics beschreiben, Hypothesen aufstellen etc. Übungen zum Training des Schreibverständnisses z. B. das Verfassen eines Leserbriefes, in dem die eigene Meinung niedergeschrieben wird. Verfassen von Texten zu anregenden Themen (z. B. Freundschaft, Familie, Partnerschaft, Ehe, Essen, verschiedene Kulturen der KursteilnehmerInnen) Vorbereitung auf spezifische Situationen Geschäft, Arbeit, Bewerbung, Ämter etc. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2013 Sprachkurs Deutsch_Alphabetisierung Seite 16 von 33

17 Wo haben die KursteilnehmerInnen häufig Kontakt mit der deutschen Sprache? Erlernen von relevantem Vokabular Kleine praktische Aufgabenstellungen zur Überwindung der Schreibscheu in Alltagssituationen, z. B. Ausfüllen von Formularen, Schreiben am Arbeitsplatz, am Amt etc. Für die Kalkulation wird davon ausgegangen, dass Personen an Modul 4 teilnehmen. Kalkulation Modul 4: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 10:1 4 Wochen x 15 MS x 110 Gruppen = MS 4 Wochen x 15 MS x 110 Gruppen x 1 TrainerIn = MSP Personaleinsatz: TrainerInnentyp Spezialmodul Alphabetisierung intensiv Es wird davon ausgegangen, dass insgesamt 100 Personen direkt nach dem Clearing in dieses Spezialmodul einsteigen. Zielgruppe Dieses Modul richtet sich an Personen die das lateinische Alphabet, nicht oder nur unzureichend lesen und schreiben können und über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen. Lernziele Das Lernziel dieses Moduls ist die Kenntnis der Buchstaben des lateinischen Alphabets und des dazugehörigen Lautinventars; Lautunterscheidung, korrekte Aussprache, das Lesen und Schreiben in lateinischer Schrift. Das Modul umfasst in intensiver Form eine Einführung in das lateinische Alphabet, in die Phonetik sowie Übungen zu Schreibtechnik und Graphemen. Nach der Teilnahme sollte der/die TeilnehmerIn die Grapheme der lateinischen Schrift kennen und sowohl lesend als auch schreibend Phoneme der deutschen Sprache zuordnen und in lateinischer Schrift langsam (ab-)schreiben können. Dauer 4 Wochen, je 15 MS = insgesamt 60 MS LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2013 Sprachkurs Deutsch_Alphabetisierung Seite 17 von 33

18 Inhalte: die Buchstaben des lateinischen Alphabets Lese-, Sprech- und Schreibtraining bezogen auf die lateinische Schrift Trainieren von Phonem-Graphem-Zuordnung richtiges Abschreiben von Wörtern anhand von Vorlagen Förderung der Lernkompetenz und Erlernen von Lernstrategien, die das Sprachlernen fördern Für die Kalkulation wird davon ausgegangen, dass 100 Personen an dem Spezialmodul Alphabetisierung intensiv teilnehmen. Kalkulation Spezialmodul Alphabetisierung intensiv : TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 10:1 4 Wochen x 15 MS x 10 Gruppen = 600 MS 4 Wochen x 15 MS x 10 Gruppen x 1 TrainerIn = 600 MSP Personaleinsatz: TrainerInnentyp Lernerfolgskontrolle und ÖSD Prüfung Nach Absolvierung eines Moduls sind Lernerfolgskontrollen mit den TeilnehmerInnen vorzusehen, um bei einem Nichterreichen des Lernerfolgs eine Wiederholung einzelner Module zu veranlassen bis sich der Lernerfolg einstellt. Diese Überprüfungen (Modulüberprüfungen), werden von den TrainerInnen des Bieters selbst durchgeführt. Lernziel nach Absolvierung des 4. Moduls ist das Erreichen von Deutschkenntnissen auf A1 Niveau. Die TeilnehmerInnen, welche in der Lage sind die ÖSD Prüfung Level A1 abzulegen, dürfen diese optional absolvieren. Es wird davon ausgegangen, dass 10% der TeilnehmerInnen eine ÖSD Prüfung Level A1 ablegen. Stufe Lernziel A1 Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen z. B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2013 Sprachkurs Deutsch_Alphabetisierung Seite 18 von 33

19 Die Überprüfung des Lernerfolgs (ÖSD Prüfung) wird ebenfalls beim Bieter durchgeführt. Der Prüfungserfolg dient, da es sich um eine Alphabetisierung handelt und die ÖSD Prüfungen nur optional angeboten werden, nicht zur Qualitätskontrolle der Kursdurchführung. Dennoch muss der Bieter für die Testung Dritte, z.b. ein anderes Sprachinstitut oder auf Honorarbasis in der Regel selbständige, ÖSD-zertifizierte PrüferInnen beauftragen. Der Bieter muss gewährleisten, dass als PrüferInnen nur Personen eingesetzt werden, die nicht in eigenen Deutschkursen (selbständig oder angestellt) aktiv sind. Die ÖSD Prüfungen müssen innerhalb der Kursdauer abgelegt werden. Die Anzahl der Personen, die zu den Prüfungen (sowohl Modulprüfungen als auch ÖSD Prüfungen) antreten und die Ergebnisse der Prüfungen, sind vom Bildungsträger zu dokumentieren und in Zwischen- und Endbericht personenbezogen und als statistische Auswertung über den Prüfungserfolg zusammengefasst dem AMS zu übermitteln. Aus kalkulatorischer Sicht besteht die Annahme, dass 10% der TeilnehmerInnen eine positive ÖSD-Prüfung über das Sprachniveau A1 ablegen. Bitte beachten Sie die Prüfungskosten für die ÖSD-Prüfungen sowie Kosten für Lehrbücher in Ihrer Kalkulation. Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, sind seitens des Bieters die Prüfungskosten für 10 % der TeilnehmerInnen für je eine Prüfung als Kalkulationsgrundlage heranzuziehen. Für die Kalkulation sind pro Prüfung EUR 78,-- anzunehmen. Für Lehrbücher sind für 100% der TeilnehmerInnen pro Person EUR 12,-- anzunehmen. Die anfallenden Kosten sind in der Kalkulation bei den Maßnahmennebenkosten unter der Position TeilnehmerInnenbezogene Kosten zu berücksichtigen. Um einen Nachweis über den jeweiligen Lernerfolg vorweisen zu können, sind jenen TeilnehmerInnen die nicht zur ÖSD-Prüfung antreten, am Kursende Abschlusszertifikate auszustellen. Dieses bescheinigt den TeilnehmerInnen im Gesamtergebnis den aktuellen Stand ihrer Sprachkenntnisse. 7.7 Sozialpädagogische Betreuung Sozialpädagogische Betreuung ist für 55 Wochen (57 Wochen abzüglich 2 Wochen schulungsfreie Zeit) im Ausmaß von 30 MS pro Woche zur Verfügung zu stellen. Aufgaben der sozialpädagogischen Betreuung sind unter anderem: individuelles Coaching z.b. o bei Konflikten oder herausfordernden Situationen im fachlichen Bereich des Kursverlaufes, mit der Gruppe, mit TrainerInnen etc. o bei persönlichen, sozialen Belastungen (z. B. Prüfungssituationen, Familie etc.) o als Hilfestellung bei administrativen Angelegenheiten LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2013 Sprachkurs Deutsch_Alphabetisierung Seite 19 von 33

20 Kalkulation sozialpädagogische Betreuung: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 1:1 30 MS x 55 Wochen = MSP Personaleinsatz : TrainerInnentyp 2 8 KALKULATION Bezeichnung des Bildungsmaßnahmeninhalts MS Maßnahmenstunden (räumliche/technische Ausstattung) MSTN Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen MSP Maßnahmenstunden Personal Gruppen- TrainerInnen Informationsveranstaltungen Einzel- TrainerInnen Einstufung Einteilung in homogene Gruppen Modul Modul Modul Modul Spezialmodul Sozialpädagogische Betreuung Summe gesamt: Für die Darstellung von Maßnahmenstunden in der Kalkulation, im Personalstatus, den Formularen für räumliche und technische Ausstattung und im Ablaufplan (welcher dem Konzept beizulegen ist) sind verbindlich die hier angeführten Werte heranzuziehen. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2013 Sprachkurs Deutsch_Alphabetisierung Seite 20 von 33

21 In die Einheitspreise pro Maßnahmenstunde sind unterrichtsvorbereitende und nachbearbeitende Tätigkeiten (z.b. Prüfungsvorbereitung bzw. -korrekturen) von mindestens 5% für alle Typ 1-TrainerInnen zu kalkulieren. Stunden für vor- und nachbereitende Tätigkeiten sind weder im Personalstatus noch in der Leistungserklärung oder im Kalkulationsformular als MSP anzuführen, sondern lediglich in der Berechnung des Einheitspreises pro MSP zu berücksichtigen. Dies muss gegebenenfalls im Rahmen einer vertieften Angebotsprüfung nachgewiesen werden. Die Gesamtkapazität von Maßnahmenstunden Personal bezieht sich auf die TrainerInnenstunden (MSP laut Kalkulation und Personalstatus). Die vor- und nachbereitenden Tätigkeiten sind in diesem Wert nicht enthalten. Im Konzept sind Ausführungen zu Umfang und Umsetzung der Vor- und Nachbereitungszeiten darzustellen. Die Einhaltung dieser Angaben wird im Zuge von Vorortkontrollen überprüft. 9 SONSTIGES 9.1 Austritt vor Maßnahmenende TeilnehmerInnen müssen nach einem Krankenstand ohne neuerliche Zubuchung durch den/die AMS-BeraterIn direkt wieder in die Bildungsmaßnahme einsteigen können. Es liegt in der Verantwortung des Bildungsträgers festzustellen, ob es auf Grund der Dauer eines etwaigen Krankenstandes oder anderer Fehlzeiten zu einem möglichen Nicht-Erreichen des Kurszieles kommen wird. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob durch eine intensive individuelle Förderung des/der KundIn durch den Kursträger der Lernrückstand aufgeholt werden kann. Ist dies nicht möglich, ist jedenfalls die zuständige regionale Geschäftsstelle schriftlich zu informieren (Aufstellung der entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten) und ein vorzeitiger Kursausschluss/Kursabbruch (mit entsprechender Begründung und Empfehlung über die nächsten Schritte) vorzunehmen. 9.2 Karriereplan für Deutschqualifizierungen Zum individuellen Kursende hat der Bildungsträger einen Karriereplan für Deutschqualifizierungen für jede/n TeilnehmerIn an die regionalen Geschäftsstellen per eams Konto zu übermitteln. Dieser beinhaltet die während des Kursverlaufs absolvierten Module und das jeweilige Prüfungsergebnis. Ein entsprechendes Formular kann auf der Homepage des AMS Wien unter abgerufen werden. Zusammen mit dem Karriereplan ist für jene TeilnehmerInnen, mit denen aufgrund ihres Lernfortschritts auch Bewerbungsaktivitäten möglich waren, via eams ein aktueller Lebenslauf an die regionale Geschäftsstelle des AMS Wien zu senden. 10 Personal Während der gesamten Dauer der Bildungsmaßnahme muss qualitativ und quantitativ ausreichend Personal zur Verfügung stehen, um eine reibungslose Durchführung LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2013 Sprachkurs Deutsch_Alphabetisierung Seite 21 von 33

22 der Koordination der gesamten Umsetzung der Bildungsmaßnahme und der administrativen Abwicklung der Bildungsmaßnahme zu gewährleisten. Die Auspreisung der TrainerInnen im Kalkulationsformular ist entsprechend des TrainerInnen- Typen 1 und 2 vorzunehmen (siehe Beispiel Personalgruppen in den Allgemeinen Bestimmungen zur Gewährung von finanziellen Leistungen an Bildungsträger Punkt 6.1) Genderseminar und Diversitätstraining Der Besuch eines Genderseminares* (im Ausmaß von mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten 2 Jahre bzw. bei qualifizierten Genderausbildungen innerhalb der letzten 10 Jahre) UND der Besuch eines Diversitätstrainings* (im Ausmaß von mindestens 16 Stunden innerhalb der letzten 10 Jahre) sind für alle eingesetzten TrainerInnen (Gruppen- und EinzeltrainerInnen) verpflichtend. * Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES: Ein Gendertraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist umfasste und in Form eines Seminars abgehalten wurde. Einzelne Stunden können aufsummiert werden. Als Nachweis vorzulegen sind Zertifikate, Besuchsbestätigungen oder ähnliches, aus denen das Stundenvolumen ersichtlich ist. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Hinsichtlich der Qualität der Gendertrainings geht das AMS Wien davon aus, dass folgende Themen und Methoden enthalten sind: Gesetze und rechtlicher Kontext zum Thema Gleichstellungspolitik, Chancengleichheit, Antidiskriminierung, Menschenrechte. Das Training illustriert den breiten und vielfältigen Kontext von Gleichstellung (soziale Herkunft, Alter etc.). Präsentation von Fakten, Daten und Indikatoren zur sozialen und wirtschaftlichen Situation von Frauen und Männern. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2013 Sprachkurs Deutsch_Alphabetisierung Seite 22 von 33

23 Die Teilnehmenden bekommen ein Verständnis vom Wesen und Mechanismus der Rollenstereotype, deren Vorbestimmung und Ergebnis auf Unterschied und Diskriminierung abzielt. Die Teilnehmenden erarbeiten Wissen, Fähigkeiten und Verhaltensweisen zur Implementierung und Umsetzung von geschlechtersensiblen Bedürfnissen und Perspektiven in allen organisatorischen Bereichen und Aktivitäten von Unternehmen. Ein breites methodisches Spektrum soll Motivation und Engagement der Teilnehmenden erhöhen (Fallstudien, Rollenspiele, Eisbrecher, Diskussionen, Präsentationen, etc.). Die Lebenserfahrung der Teilnehmenden, ihr Wissen und ihre Fähigkeit im Umgang mit Geschlechterthemen werden berücksichtigt. Unterstützung der Teilnehmenden bei der Selbstreflexion und in der Entwicklung des Selbstbewusstseins. Unterstützung bei der Definition der persönlichen und sozialen Identität mit Blick auf das Geschlecht. Die Trainingsunterlagen unterstützen den Lernprozess der Teilnehmenden. Die Unterlagen entsprechen dem letzten Wissensstand in Geschlechterfragen. Verwendung von Sprache, Bildern, Metaphern in geschlechtssensibler Form. Qualifizierte Genderausbildungen werden für die Dauer von zehn Jahren anerkannt. In diesem Zeitraum ist kein weiterer Praxisnachweis erforderlich. Zu qualifizierten Genderausbildungen zählen Hochschullehrgänge und Lehrgänge mit universitärem Charakter in Geschlechterstudien und Geschlechterforschung (z.b. Gender Studies an den Universitäten Wien und Graz und Lehrgänge des Rosa- Mayreder-Colleges). ACHTUNG!: Doppelverwertungsverbot nach dem BVergG!: Zur Erfüllung des Muss-Kriteriums (Kriterium gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines Genderseminares ) vorgelegte Nachweise können nicht für eine Höherbewertung bei der Formalen Qualifikation herangezogen werden bzw. vice versa. Beispiel: Der/die TrainerIn verfügt über eine abgeschlossene TrainerInnen- bzw. Coachingausbildung bzw. Supervisionsausbildung im Ausmaß von mindestens 110 Stunden, eine abgeschlossene (Berufs-) ausbildung und über einen gültigen Nachweis Diversitätstraining. Weiters verfügt er/sie über ein abgeschlossenes Magister- bzw. Masterstudium Gender Studies, aber über kein gesondertes Gendertraining (Zertifikat). Ergebnis: LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2013 Sprachkurs Deutsch_Alphabetisierung Seite 23 von 33

24 1) Studium wird zur Erfüllung des Muss-Kriteriums (Kriterium gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines Genderseminares ) herangezogen = 0 Punkte bei der Formalen Qualifikation. 2) Studium wird zur Höherbewertung bei der Formalen Qualifikation herangezogen. In diesem Falle würde das Muss-Kriterium hinsichtlich des Kriteriums gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines Genderseminares nicht erfüllt werden= Ausschluss des/der jeweiligen TrainerIn und des Angebotes. Die vorgelegten Nachweise sind jedenfalls vom Anbieter nach Eignungs- und Zuschlagskriterien zu widmen! * Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING: Ein Diversitätstraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 16 Stunden (Einheiten à 50 Minuten) innerhalb der letzten zehn Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist in seminaristischer Form umfasste. Einzelne Stunden werden addiert. Das AMS Wien geht davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Was versteht man unter Diversität/Vielfalt? Reflexion des eigenen Kulturbegriffs Identitätskonstruktion - Sensibilisierung Identität setzt sich aus unterschiedlichsten Gruppenzugehörigkeiten zusammen soziale Stellung, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, etc. Grundwissen über Diskriminierungsmechanismen Analysefähigkeit für diskriminierende Situationen Konflikt zwischen Kulturen Interkulturelles Konfliktmanagement Als Nachweis ist ein Zertifikat, Besuchsbestätigung oder ähnliches vorzulegen, aus dem das Stundenvolumen ersichtlich ist. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Anerkannt wird auch die Teilnahme an Seminaren, die sowohl Gender- als auch Diversitätstraining in einem sind; der Nachweis darüber kann auf folgende Weise erbracht werden: Variante 1: Nachweis in 2 getrennten Urkunden: Eine Urkunde muss als Gendernachweis (mit den erforderlichen Angaben) ausgestaltet sein, die andere als Diversitätsnachweis, ebenfalls mit den erforderlichen Angaben. Variante 2: Nachweis in einer gemeinsamen Urkunde: LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2013 Sprachkurs Deutsch_Alphabetisierung Seite 24 von 33

25 Die Urkunde hat, neben den sonstigen erforderlichen Angaben, ein insgesamtes Stundenausmaß von 22 und mehr Stunden und einen auf das Gendertraining entfallenden Stundenanteil von zumindest 6 Stunden und auf das Diversitätstraining entfallenden Stundenanteil von zumindest 16 Stunden auszuweisen TrainerInnentyp Formale Qualifikation Es muss von jeder Trainerin/jedem Trainer eine der in weiterer Folge im Bewertungsschema angeführten Formalqualifikationen erfüllt werden. Diese werden im Rahmen der Bewertung berücksichtigt und entsprechend bewertet. Bewertung einer abgeschlossenen Sprachausbildung: Beispiel 1: der/die TrainerIn verfügt über ein abgeschlossenes Diplomstudium Deutsche Philologie = 10 Punkte, Beispiel 2: der/die TrainerIn verfügt über eine abgeschlossene nicht staatlich zertifizierte SprachtrainerInnenzusatzausbildung (im Ausmaß von mindestens 100 Stunden) = 0 Punkte. Bewertung kombinierter (Sprach-)ausbildungen: Beispiel 1: der/die TrainerIn verfügt über eine abgeschlossene nicht staatlich zertifizierte SprachtrainerInnenzusatzausbildung (im Ausmaß von mindestens 100 Stunden) und über ein abgeschlossenes Lehramtsstudium Deutsch = 10 Punkte, Beispiel 2: der/die TrainerIn verfügt über eine Teilnahmebestätigung an der ÖSD-PrüferInnenschulung und über ein abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Soziologie = 5 Punkte. Bewertung Kombination formale Qualifikation und einschlägige Erfahrung: Beispiel 1: der/die TrainerIn verfügt über eine abgeschlossene nicht staatlich zertifizierte SprachtrainerInnenzusatzausbildung (im Ausmaß von mindestens 100 Stunden) und über 5 Jahre (1.000 Einsatztage) Erfahrung als DeutschtrainerIn = 10 Punkte bei der Formalen Qualifikation, Beispiel 2: der/die TrainerIn verfügt über eine ÖSD-PrüferInnenberechtigung und über 5 Jahre (1.000 Einsatztage) Erfahrung als DeutschtrainerIn = ebenfalls 10 Punkte bei der Formalen Qualifikation. Andere, in weiterer Folge nicht aufgezählte Formalqualifikationen werden im Rahmen der Bewertung nicht berücksichtigt und führen zum Ausschluss des/der jeweiligen TrainerIn und des Angebotes. Beispiel: der/die TrainerIn verfügt über ein abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Soziologie: da diese Ausbildung im nachfolgenden Bewertungsschema nicht enthalten ist Ausschluss des/der jeweiligen TrainerIn und des Angebotes. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2013 Sprachkurs Deutsch_Alphabetisierung Seite 25 von 33

26 Bewertungsschema: 0 Punkte: abgeschlossene nicht staatlich zertifizierte SprachtrainerInnenzusatzausbildung (im Ausmaß von mindestens 100 Stunden*) 5 Punkte: Bestätigung über die Teilnahme an der ÖSD-PrüferInnenschulung bzw. ÖSD-PrüferInnenberechtigung (sofern der/die TrainerIn über keine der anderen aufgezählten Sprachausbildungen verfügt) bzw abgeschlossener Akademielehrgang Pädagogische Akademie Deutsch als Fremdund Zweitsprache bzw abgeschlossene universitäre Ausbildung Deutsch als Fremdsprache (Universität Wien) bzw abgeschlossener Universitätslehrgang Deutsch als Fremdsprache (Universität Graz) bzw. abgeschlossene universitäre DaF/DaZ Ausbildung (Ausbildung an einer anderen Universität inklusive Fernstudienlehrgänge z.b. Universität Kassel) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Fremdsprachenunterricht in der Erwachsenenbildung (Universität Graz) bzw.. abgeschlossener Akademielehrgang Berufs- und Bildungswegorientierung (Pädagogische Akademie) bzw. abgeschlossene universitäre Sprachausbildung (Bakkalaureatsstudium): Deutsche Philologie (Germanistik) oder Fremdsprache mit Muttersprache Deutsch oder Lehramtsstudium für Deutsch oder Lehramtsstudium Fremdsprache mit Muttersprache Deutsch oder Studium Übersetzen und Dolmetschen (gewählte Sprache Deutsch) oder Studium der Sprachwissenschaften oder Studium Literaturwissenschaften 10 Punkte: abgeschlossene pädagogische Akademie bzw. berufspädagogische Akademie bzw. pädagogische Hochschule (Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnische Schulen bzw. Berufsschulen) (Fach: Deutsch oder Englisch oder Deutsch und Kommunikation oder lebende Fremdsprache Englisch) bzw LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2013 Sprachkurs Deutsch_Alphabetisierung Seite 26 von 33

27 abgeschlossene universitäre Sprachausbildung (Masterstudium bzw. Magisterstudium bzw. Diplomstudium bzw. Lehramtsstudium bzw. Doktorat): Deutsche Philologie (Germanistik) oder Fremdsprache mit Muttersprache Deutsch oder Lehramtsstudium für Deutsch oder Lehramtsstudium Fremdsprache mit Muttersprache Deutsch oder Studium Übersetzen und Dolmetschen (gewählte Sprache Deutsch) oder Studium der Sprachwissenschaften oder Studium Literaturwissenschaften bzw. eine der im Bewertungsschema aufgezählten Ausbildungen und mindestens 5 Jahre (1.000 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten als DeutschtrainerIn = Senior Expert Deutsch Zusatzinformationen: Studienrichtung: sowohl die 1. Studienrichtung als auch die 2. Studienrichtung werden anerkannt. Fächerkombinationen (mit Deutsch oder einer Fremdsprache) werden nicht anerkannt. * Beispiele für nicht staatlich zertifizierte SprachtrainerInnenzusatzausbildungen: Ausbildungslehrgang Alphabetisierung/Basisbildung & Deutsch für MigrantInnen Alfazentrum der Wiener Volkshochschulen GmbH Lehrgang für SprachkursleiterInnen Level 1 (Grundlehrgang plus Level 1; 226 UE) lernraum.wien, Wiener Volkshochschulen GmbH Ausbildungen, die nicht in Österreich absolviert wurden: Im Rahmen der Bewertung der Zuschlagskriterien/Höherbewertung werden ausschließlich jene Ausbildungen anerkannt, die im Bewertungsraster enthalten sind. Aus dem/den vorgelegten Nachweis(en)/Bestätigung(en) in deutscher Sprache, muss unabhängig davon in welchem Staat das Studium abgeschlossen wurde jedenfalls eindeutig hervorgehen, dass es sich um eine im Bewertungsraster aufgezählte Ausbildung bzw. um eine gleichwertige Ausbildung handelt. Bei einem abgeschlossenen Studium im EU-Raum ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Bei abgeschlossenem Studium in anderen Staaten sind eine beglaubigte Übersetzung und eine Bestätigung der Gleichwertigkeit (Nostrifikation oder Bestätigung ENIC NARIC AUSTRIA) vorzulegen. Hinweis betreffend Bestätigung über die Teilnahme an der ÖSD-PrüferInnenschulung bzw. ÖSD- PrüferInnenberechtigung: LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2013 Sprachkurs Deutsch_Alphabetisierung Seite 27 von 33

28 Die Bestätigung über die Teilnahme an der ÖSD-PrüferInnenschulung bzw. die ÖSD-PrüferInnen-Berechtigung erhalten nur jene Personen, die nachweislich an der von der ÖSD- Prüfungszentrale durchgeführten PrüferInnen-Schulung teilgenommen haben. Nähere Informationen erhalten sie bei der ÖSD-Prüfungszentrale ( Folgende Universitätslehrgänge werden nicht anerkannt: Deutsch als Fremd- und Zweitsprache DaF/DaZ (für Nicht-Deutschsprachige Universität Klagenfurt), Deutsch für AusländerInnen (Universität für Musik und Darstellende Kunst Wien), Deutschkurse für AusländerInnen (Universität Wien). Wichtig!! Die für die Einsatzzeit vorgelegten Nachweise als Ersatz für nicht den Ausschreibungen entsprechende formale Qualifikationen ( Senior Expert Deutsch ), können im Sinne des Doppelverwertungsverbots nach dem BvergG nicht mehr für das Bewertungskriterium Erfahrung herangezogen werden!!! Für die Bewertung des Kriteriums Erfahrung sind weitere, den Vorgaben entsprechende Nachweise über Einsatztage von Erfahrung vorzulegen Erfahrung Bewertung: 0 Punkte: 0 bis 179 Einsatztage Erfahrung im Gruppensetting in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung 5 Punkte: 180 bis 999 Einsatztage Erfahrung im Gruppensettung in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung 10 Punkte: Mindestens 1000 Einsatztage Erfahrung im Gruppensetting in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung Erläuterungen: Die nachzuweisende Erfahrung kann sowohl aus der Erwachsenen- oder Jugendbildung als auch aus dem Schuldienst stammen. Die nachzuweisende Erfahrung muss nicht zwingend aus dem arbeitsmarktpolitischen Bereich oder aus dem vorgesehenen Einsatzbereich stammen. Individuelle Fehlzeiten wie Krankenstände, Urlaube und Pflegefreistellungen gelten als Einsatztage. Es besteht keine Mindeststundenanzahl für einen Einsatztag. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2013 Sprachkurs Deutsch_Alphabetisierung Seite 28 von 33

29 Neue TrainerInnen : Um diesen TrainerInnen einen Einstieg zu ermöglichen, werden die am niedrigsten bepunkteten 10% aller Maßnahmenstunden (alle TrainerInnentypen insgesamt) nicht für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts bei der Erfahrung herangezogen Mindestalter Mindestalter 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters TrainerInnentyp Formale Qualifikation Muss-Kriterium: abgeschlossene TRAINERINNEN- bzw. COACHINGAUSBILDUNG bzw. SUPERVISIONSAUSBILDUNG im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten á 50 Minuten) UND eine abgeschlossene (Berufs-)ausbildung [Lehrabschlussprüfung oder Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule (z.b. HASCH) oder Matura (z.b. AHS-, HAK-, HTL-Matura) bzw. gleichwertige Ausbildungen (z.b. Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung)] Betreffend der TRAINERINNENAUSBILDUNG geht das AMS Wien davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Gruppenprozesse / Gruppendynamik Grundbegriffe der Gruppendynamik, Grundsätze der Gruppenpsychologie, Arbeiten mit Gruppen, Gruppencoaching, Steuerung von Gruppenprozessen, Leiten von Gruppen, etc. Grundlagen der Kommunikation Kommunikationsmodelle, Gesprächsführung, Fragetechniken, Feedback, Mimik, Gestik, aktive Sprache, etc. Grundlagen der Moderation / Moderationstechniken LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2013 Sprachkurs Deutsch_Alphabetisierung Seite 29 von 33

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