Arbeitsmarktservice Wien. Leistungsbeschreibung

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1 Arbeitsmarktservice Wien Leistungsbeschreibung ERFAHRUNGSWERTE EIIN KURSANGEBOT FÜR MENSCHEN AB 50 JAHRE FÜR DIE REGIONALEN GESCHÄFTSSTELLEN 960,, 965 UND 967 DES AMS -- WIEN

2 Arbeitsmarktservice INHALTSVERZEICHNIS 1 BEZEICHNUNG DER BILDUNGSMAßNAHME ZIELGRUPPE ZIEL DER BILDUNGSMAßNAHME VORGESEHENE TEILNEHMERINNEN-ANZAHL ZEITRAUM SCHULUNGSORT/VERKEHRSANBINDUNG/RÄUMLICHE UND TECHNISCHE AUSSTATTUNG INHALT UND AUFBAU DER BILDUNGSMAßNAHME Informationsveranstaltung Aktivierung und Sensibilisierung Übungen in den Kulturtechniken Einzelcoaching Praktikum Bewerbungsbüro KOMPETENZMATRIX KALKULATION PERSONAL TrainerInnentyp 1: Informationsveranstaltung und Aktivierung und Sensibilisierung und Übungen in den Kulturtechniken (Typ 1) Formale Qualifikation Erfahrung Mindestalter TrainerInnentyp 2: Einzelcoaching (Typ 2) Formale Qualifikation Erfahrung Mindestalter SONSTIGES...30 LGSW/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 2 von 31

3 1 Bezeichnung der Bildungsmaßnahme ERFAHRUNGSWERTE - EIN KURSANGEBOT FÜR MENSCHEN AB 50 JAHRE. Für die Regionalen Geschäftsstellen Esteplatz (960), Schönbrunnerstraße (965) und Huttengasse (967) des Arbeitsmarktservice Wien (AMS Wien). 2 Zielgruppe Bei den Regionalen Geschäftsstellen Esteplatz (960), Schönbrunnerstraße (965) und Huttengasse (967) des Arbeitsmarktservice Wien (AMS Wien) als arbeitslos vorgemerkte Frauen und Männer welche ihr 50. Lebensjahr vollendet haben und langzeitarbeitslos sind und/oder vom Übertritt in die Langzeitarbeitslosigkeit oder Langzeitbeschäftigungslosigkeit bedroht sind. Die Zubuchung der TeilnehmerInnen erfolgt mittels Einladungsschreiben der AMS-BeraterInnen. TeilnehmerInnen müssen nach einem Krankenstand ohne neuerliche Zubuchung durch die AMS- BeraterInnen direkt wieder in die Bildungsmaßnahme einsteigen können. 3 Ziel der Bildungsmaßnahme (Wieder-) Aufnahme der Erwerbstätigkeit, Integration in den 1. Arbeitsmarkt. Erfolgsmessung: Erfolgsvorgabe: 20% Der Erfolg der Bildungsmaßnahme wird am Bestand der Personen 3 Monate nach Austritt aus der Bildungsmaßnahme im Hauptindikator Beschäftigung gemessen. Personen, die sich am Stichtag in Qualifizierung befinden, werden in der Grundgesamtheit nicht berücksichtigt. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 3 von 31

4 4 Vorgesehene TeilnehmerInnen-Anzahl Die Bildungsmaßnahme ist für maximal 744 TeilnehmerInnen vorgesehen. Das AMS Wien behält sich vor, die TeilnehmerInnen-Anzahl von maximal 744 auf maximal 1116 aufzustocken. Jede Änderung der TeilnehmerInnen-Anzahl erfolgt in Absprache mit dem Bildungsträger. Eine Nachbesetzung der TeilnehmerInnen seitens des AMS Wien ist zumindest innerhalb der ersten 5 Tage jeden Einstiegstermins möglich. Gruppengröße: 12 TeilnehmerInnen pro Gruppe 5 Zeitraum Gesamt-Projektdauer: von bis inklusive Infotag Durchführungszeitraum: , d.h. 50 Wochen (52 Wochen abzüglich 2 Wochen schulungsfrei) Schulungsfreie Zeit: vom bis (2 Wochen) Die in Österreich geltenden gesetzlichen Feiertage haben weder Einfluss auf den Gesamtzeitraum, noch auf die Verweildauer der TeilnehmerInnen in der Bildungsmaßnahme. Feiertage sind im Kalkulationsformular (Zeitplan) mit 0 Stunden auszuweisen. Die vorgegebenen Gesamt- Maßnahmenstunden sind auf die restlichen Tage des Zeitplans zu verteilen. Schulungsfreie Zeit: Als schulungsfreie Zeit ist der Zeitraum von bis (2 Wochen) vorzusehen. Gesetzliche Feiertage während des Durchführungszeitraums: Do, Fronleichnam Mo, Ostermontag Mo, Maria Himmelfahrt Di, Staatsfeiertag Mi, Nationalfeiertag Do, Christi Himmelfahrt Di, Allerheiligen Mo, Pfingstmontag Do, Maria Empfängnis Do, Fronleichnam LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 4 von 31

5 Das Fernbleiben vom Kurs von Mitgliedern anerkannter Religionsgemeinschaften ist an zwei ihrer Feiertage zu entschuldigen, sofern dies im Vorfeld mit der Regionalen Geschäftstelle abgestimmt wurde. Welche der jeweiligen Feiertage gewählt werden, steht den Personen frei. Diese Regelung gilt nicht für Mitglieder staatlich eingetragener religiöser Bekenntnisgemeinschaften. Diesbezüglich wird auf das Schreiben von Herrn Martin Kainz vom verwiesen, welches bei Bedarf bei Hrn. Mag. Johannes Simetsberger MSc angefordert werden kann. Unterrichtszeiten: Vorgegebene Rahmenschulungszeit: Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr und 18 Uhr. Die genaue Gestaltung der tatsächlichen Unterrichtszeiten innerhalb der Rahmenschulungszeiten obliegt dem Bieter. Es muss gewährleistet sein, dass jede/r TeilnehmerIn die Möglichkeit hat, die gesamte Bildungsmaßnahme zu durchlaufen. Dies bedeutet, dass der letzte Einstieg 5 Wochen vor Ende des Projektzeitraumes erfolgt, d.h. am Der Bieter hat bei der Planung der Eintritte darauf zu achten, dass in den zubuchungsschwachen Sommermonaten weniger Eintritte vorgesehen werden. Die Bildungsmaßnahme ist so zu konzipieren, dass der Wechsel zwischen den einzelnen Modulen ohne Unterbrechung und Wartezeiten erfolgen kann. Informationstag: 4 MS Aktivierung und Sensibilisierung: 28 MS pro Durchgang Übungen in den Kulturtechniken: 22 MS pro Durchgang Verweildauer der TeilnehmerInnen in der Bildungsmaßnahme: 5 Wochen MS pro Woche: 10 LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 5 von 31

6 6 Schulungsort/Verkehrsanbindung/Räumliche und Technische Ausstattung Schulungsort: Bundesland Wien (schnelle Erreichbarkeit aus ganz Wien) Räumliche Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.3): Kalkulation räumliche Ausstattung: MS entsprechend der unter Punkt 9 Kalkulation angeführten MS inkl. Bewerbungsbüro und Einzelcoaching Technische Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.4): Kalkulation technische Ausstattung: MS entsprechend der unter Punkt 9 Kalkulation angeführten MS inkl. Bewerbungsbüro und Einzelcoaching LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 6 von 31

7 7 Inhalt und Aufbau der Bildungsmaßnahme 7. 1 Informationsveranstaltung Die jeweilige Informationsveranstaltung ist bereits als erster Kurstag anzusehen. Den TeilnehmerInnen ist ein sofortiger Einstieg in die Kursmaßnahme zu ermöglichen. Eine Wartezeit zwischen Informationsveranstaltung und Kurseinstieg ist nicht zulässig. Die Informationsveranstaltungen sind vom Bieter zu gestalten und der Ablauf ist im Konzept ausgeführt. Folgende Themen werden jedoch in jedem Fall in den Informationsveranstaltungen behandelt. Weitere Themen werden vom Bieter ergänzt und auch im Konzept ausgeführt. Inhalte: Information über den inhaltlichen und organisatorischen Ablauf des Kurses (inklusive Information über das Vorhandensein der Möglichkeit des Einzelcoachings und der eines Praktikums während des Kurses). Ziele und Rahmenbedingungen. Abgleich der Erwartungshaltung der TeilnehmerInnen mit den reellen Möglichkeiten, die dieser Kurs bieten wird. Während der Informationsveranstaltungen wird geklärt, ob eine individuelle Teilnahme möglich ist. Dies beinhaltet die Abklärung der folgenden Hinderungsgründe: für die Bildungsmaßnahme nicht ausreichende Deutschkenntnisse, akute Suchterkrankung, nicht geregelte Betreuungspflichten (nicht nur im Hinblick auf eigene Kinder, sondern auch auf Angehörige), massive Einschränkung der Mobilität und/oder gesundheitliche Hinderungsgründe. Bei Auftreten eines oder mehrer dieser Hinderungsgründe, wird im Einvernehmen mit der Regionalen Geschäftstelle eine individuelle Lösung angestrebt, nach Möglichkeit jedenfalls eine Kursteilnahme, ermöglicht. Bei Nichtaufnahme ist auf der Teilnahmeliste das Feld Anmerkungen zu nutzen. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 7 von 31

8 Beispiel: Keine Aufnahme: Anmerkungsfeld Pflege Angehöriger. Zu jedem Termin werden 30% mehr Personen zugebucht, als für die Informationsveranstaltung vorgesehen sind; d.h. 24 TeilnehmerInnen sind vorgesehen Zubuchungssoll = 31 Personen. Damit soll gewährleistet werden, dass ausreichend Personen für eine Teilnahme am Kurs gewonnen werden können. Kalkulation Informationsveranstaltung: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 24:2 4 MS x 62 Gruppen =248 MS* 4 MS x 62 Gruppen x 2 TrainerInnen = 496 MSP* *) MS = Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen *) MSP = Maßnahmenstunden Personal bzw. TrainerInnen TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp Aktivierung und Sensibilisierung Erfahrungswerte ist eine Aktivierung für KundInnen ab 50 Jahre. Arbeitsmarktpolitisch ist die Zielgruppe der älteren Arbeitsuchenden von großer Bedeutung. Dieser Stellenwert findet im arbeitsmarktpolitischen Ziel-Indikator Arbeitsaufnahmen von Älteren (45/50 Jahre) innerhalb von 6 Monaten Nettoarbeitslosigkeit seinen Ausdruck. Dass die Unterstützung älterer Arbeitsuchender bei ihrer Reintegration in den Arbeitsmarkt notwendig ist, zeigt u. a. der Umstand, dass die Erwerbslücke (Zeitraum zwischen Erwerbsaustritt und Pensionsantritt) bei Angestellten zwischen 1998 und 2007 von 1,9 auf 4,2 Jahre (Männer) und von 3,7 auf 6,7 Jahre (Frauen) gestiegen ist (Quelle: WIFO Monatsberichte 9/2010). In Sinne einer Aktivierung sind in den Modulen Aktivierung und Sensibilisierung alle Punkte eines klassischen Bewerbungstrainings beinhaltet, wie z.b. Erstellen von Bewerbungsunterlagen, Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt, Lesen und Interpretieren von Inseraten, Training von Bewerbungsgesprächen, Lebenslaufanalyse, Selbstpräsentationsübungen, Jobsuche im Internet, usw. Diese Inhalte sind jedoch entsprechend der Zielgruppe auf ältere Arbeitsuchende angepasst. Die Erfahrungswerte der TeilnehmerInnen werden genutzt, um eine Arbeitsaufnahme zu erreichen. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 8 von 31

9 Neben den Themen, die vom Bieter ergänzt und im Konzept dargestellt sind, werden in jedem Fall folgende Themen behandelt und im Detail dargestellt werden: Gesundheitsvorsorge: Die TeilnehmerInnen werden für eine gesunde Lebensweise sensibilisiert: Informationen zu Ernährung, Bewegung und Entspannungstechniken. Gender & Diversity: Das Thema wird in seinen Kerndimensionen behandelt und in einen für die Zielgruppe relevanten und praktischen Bezug gesetzt. Vorstellung von Betrieben, die erfolgreich mit älteren ArbeitnehmerInnen arbeiten: Das Thema alters- und alternsgerechte Unternehmen wird im Detail behandelt, z.b. anhand von Betrieben, die das Nestor - Gütesiegel gewonnen haben ( und/oder mit Hilfe von Role Models (UnternehmerInnen, ArbeitnehmerInnen). Externe Beratungseinrichtungen und gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung (Angebote des AMS aber auch Angebote des freien Beratungsmarktes): Die TeilnehmerInnen werden auf die Beratungseinrichtungen (z.b. Schuldnerberatung) und auf gemeinnützige Arbeitkräfteüberlasser hingewiesen und bei Bedarf auch dabei unterstützt, Beratungstermine zu bekommen. Die Berufsinfoplattform der AMS-Homepage und die Berufsinformationszentren des AMS: Der Empowerment-Gedanke steht im Zentrum des Kurses. Dementsprechend werden die TeilnehmerInnen nachhaltig auf die Möglichkeiten der Selbstbedienungssysteme des AMS (Berufsinfoplattform, e-jobroom, jobroboter, etc.) und die Berufsinformationszentren des AMS hingewiesen und bei der Benutzung unterstützt. eams-konto für Arbeitsuchende: Während des Kurses lernen die TeilnehmerInnen die Möglichkeit eines eams-kontos für Arbeitssuchende kennen. Die unter Punkt 11 erwähnte Liste der interessierten bzw. nicht-interessierten Personen ist bis Ende der zweiten Kurswoche an die Regionale Geschäftstelle zu übermitteln. Die Zugangsdaten der interessierten TeilnehmerInnen werden einzeln, per RSA Brief, an die TeilnehmerInnen versandt. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 9 von 31

10 Selbstständigkeit oder Pensionsinformation: Die Themen Selbstständigkeit (Unternehmensgründungsprogramm des AMS) und Pensionsinformation werden angesprochen, sodass, wenn Bedarf dahingehend besteht, in den Einzelcoaching-Einheiten weiter daran gearbeitet werden kann. Exkursionen: Nach vorhergegangener Genehmigung durch die Landesgeschäftstelle des AMS Wien sind Exkursionen jederzeit möglich. Exkursionen werden im Konzept so angeführt, dass das Ziel der Exkursionen hinsichtlich der Aktivierung und der Integration in den Arbeitsmarkt nachvollziehbar ist. Die Aktivierung und Sensibilisierung -Gruppe hat eine Bezugstrainerin oder einen Bezugstrainer, die/der die Gruppe den ganzen Kurs lang begleitet; die TeilnehmerInnen bleiben den ganzen Kurs zusammen (keine Gruppenteilungen). Damit werden den TeilnehmerInnen Lernmöglichkeiten, u. a. was die Teamfähigkeit angeht, ermöglicht. Ziel: Aufnahme eines Dienstverhältnisses Dauer: 5 Wochen, 28 MS pro Durchgang Kalkulation Aktivierung und Sensibilisierung: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 12:1 28 MS je Durchgang x 62 Gruppen =1.736 MS 28 MS je Durchgang x 62 Gruppen x 1 TrainerIn =1.736 MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp Übungen in den Kulturtechniken Die Übungen in den Kulturtechniken zielen darauf ab, das im Leben erworbene Wissen aufzufrischen. Es handelt sich somit um keine herkömmliche Qualifizierung, bei der der Schwerpunkt auf der Vermittlung neuen Wissens liegt. Alle inhaltlichen Schwerpunkte, die gesetzt werden, heben den Selbstwert der TeilnehmerInnen. Alle inhaltlichen Schwerpunkte haben einen hohen Praxisbezug, wie etwa Beispiele aus den Lebenswelten, Branchen, der TeilnehmerInnen und LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 10 von 31

11 nehmen immer Bezug auf die Situation von Menschen ab 50 Jahre. Neben den Themen, die vom Bieter ergänzt und im Konzept dargestellt sind, müssen in jedem Fall folgende Themen behandelt werden: Deutsch: Übungen in Deutsch, unabhängig davon, ob die TeilnehmerInnen einen Migrationshintergrund haben oder nicht. Entsprechend sind die Übungen so zu gestalten, dass sie auch von KundInnen ohne Migrationshintergrund als sinnvoll wahrgenommen werden, also keinen Deutschunterricht darstellen, sondern z.b. in einer inhaltliche Auseinandersetzung mit aktuellen Themen bestehen, bei der auch die Lesefähigkeiten geübt werden, oder Übungen gemacht werden, die den Geist mobilisieren. Ein Bezug zum Älterwerden in Form von Gedächtnistraining usw. kann die Akzeptanz dabei erhöhen. Bei den Übungsbeispielen werden durchgängig praxisnahe Situationen geschaffen. Englisch: Übungen in Englisch. Bei den Übungsbeispielen werden durchgängig praxisnahe Situationen geschaffen. EDV: Die Arbeit auf dem PC ist mittlerweile eine Kulturtechnik. Ziel ist es, den AnfängerInnen spielerisch einen ersten Kontakt zu ermöglichen (mit der Möglichkeit in anderen Kursen das Wissen zu vertiefen). Den Fortgeschrittenen wird der Raum für fachliche Fragen (unter dem Motto: was ich schon konnte und ich mir nicht mehr sicher bin ) gegeben. Bei den Übungsbeispielen werden durchgängig praxisnahe Situationen geschaffen. Mathematik und Allgemeinbildung: Z.B. Übungen in Mathematik aber auch Themen wie politische Bildung, Arbeitsmarkt, Ethik etc. Bei den Übungsbeispielen werden durchgängig praxisnahe Situationen geschaffen. Die Wahl der Themen ist in erster Linie vom Bedarf der TeilnehmerInnen abhängig. Die KundInnen können den Besuch der einzelnen Module selbst wählen. Die TrainerInnen motivieren jedoch individuell TeilnehmerInnen zur Teilnahme an Modulen, die für sie dabei hilfreich sind, eine Arbeit zu finden. Die Übungsbeispiele passen sich der Gruppe an. Zudem bekommen die TeilnehmerInnen weitere Beispiele mit denen sie im Sinne des Empowerments zu Hause weiterüben können. Exemplarisch werden im Konzept einige konkrete Übungsbeispiele angeführt, um die Herangehensweise des Bieters an Inhalt, Aufbau und Didaktik darzustellen. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 11 von 31

12 Ziel: Aufnahme eines Dienstverhältnisses Dauer: 5 Wochen, 22 MS pro Durchgang Kalkulation Übungen in den Kulturtechniken: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 6:1 22 MS je Durchgang x 124 Gruppen = MS 22 MS je Durchgang x 124 Gruppen x 1 TrainerIn= MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp Einzelcoaching Während der 5 Wochen der individuellen Verweildauer der TeilnehmerInnen in der Bildungsmaßnahme ist den TeilnehmerInnen auf freiwilliger Basis die Möglichkeit des Einzelcoachings anzubieten. Das Einzelcoaching umfasst u. a. folgende Bereiche und diese werden im Konzept durch jene der Bieter ergänzt: Individuelle Weiterbearbeitung der im Kurs aufgetretenen Interessen (z. B. Selbstständigkeit, Pensionsinformation). Beratung und Hilfestellung bei privaten und/oder psychosozialen Problemen, welche mittelbar im Zusammenhang mit der Arbeitsuche zu sehen sind. Beratung und Hilfestellung bei interpersonellen Problemen und/oder Konflikten, welche in direktem Zusammenhang mit der Arbeitsuche zu sehen sind. Aufbau von Selbstbewusstsein, Durchhaltevermögen und Perspektivenplanung. Abschied von alten Bildern. Bewusstsein dafür schaffen, dass die vielleicht langjährig eingenommene Position so nicht mehr angestrebt werden kann. Lösungsfokussierte Beratung, Krisenintervention. Suche nach geeigneten Praktikumsstellen (siehe Punkt 7.5). LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 12 von 31

13 Der als Standardablauf angesehene Verlauf des Einzelcoachingprozesses wird durch den Bieter im Konzept ausgeführt. Das AMS Wien geht von der Annahme aus, dass 30% der TeilnehmerInnen das Einzelcoaching in Anspruch nehmen werden. Pro TeilnehmerIn sind 3 MSP pro Woche innerhalb der Verweildauer in der Schulung zu kalkulieren. Die Stunden des Einzelcoachings können je nach Bedarf flexibel eingesetzt werden. Die kalkulierte Gesamtanzahl der Stunden von MSP darf dabei jedoch nicht überschritten werden. Die Gesamtwochenstundenanzahl pro TeilnehmerIn inklusive Einzelcoaching darf 15 MS nicht überschreiten (kein DLU-Anspruch möglich). Die TeilnehmerInnen sind während der Übungen in den Kulturtechniken in der Gruppe zu entschuldigen. Während der Aktivierung und Sensibilisierung sind nach Möglichkeit keine Einzelcoachingtermine anzusetzen. Die Inanspruchnahme der Einzelcoachingtermine sind von der Trainerin/vom Trainer sowie von den TeilnehmerInnen mittels Unterschrift zu bestätigen. Die in Anspruch genommenen Stunden müssen personenbezogen, nachvollziehbar dokumentiert werden. Im Zuge der Informationsveranstaltung werden die TeilnehmerInnen über das Angebot des Einzelcoachings informiert. Wenn es den TrainerInnen notwendig erscheint, wird es während des Kurses bei einzelnen TeilnehmerInnen proaktiv beworben. Kalkulation Einzelcoaching: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 1:1 3 MS x 223 TeilnehmerInnen (=30%) x 5 Wochen x 1 TrainerIn = MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 2 Im Zuge der Endabrechnung können nur tatsächlich stattgefundene Einzelcoachingtermine abgerechnet werden. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 13 von 31

14 7. 5 Praktikum Ab der Kurswoche 2 (in Ausnahmefällen auch schon in der ersten Woche) wird den TeilnehmerInnen die Möglichkeit eines zweiwöchigen Praktikums (im Rahmen von maximal 12 Wochenstunden) gegeben. Die Einzelcoaching-TrainerInnen sind den TeilnehmerInnen falls der Wunsch dazu besteht bei der Suche nach einer geeigneten Praktikumsstelle behilflich. Sollte das zweiwöchige Praktikum über den Zeitraum des Kurses hinausgehen, wird die Regionale Geschäftsstelle davon in Kenntnis gesetzt, damit das Förderbegehren der/des betroffenen TeilnehmerIn verlängert werden kann, und es zu keinen Leistungsverlusten kommt. Der Bieter stellt im Konzept dar, wie die Möglichkeit des Praktikums eingesetzt wird (mit Zielformulierung), und wie die TeilnehmerInnen während des Praktikums begleitet werden Bewerbungsbüro Das Bewerbungsbüro ist jeden Tag während der gesamten Bildungsmaßnahme im Ausmaß von 20 MS pro Woche geöffnet. Das Bewerbungsbüro steht in der Rahmenzeit zwischen 8 Uhr und 18 Uhr zur Verfügung, mindestens aber 2 Stunden täglich außerhalb der regulären Unterrichtszeit. Diese Übungsmöglichkeit wird den TeilnehmerInnen ohne Betreuung zur Verfügung gestellt. Ziel des Bewerbungsbüros ist die selbständige Umsetzung von Bewerbungsaktivitäten am Computer und Stellenrecherchen im Internet. Für das Bewerbungsbüro sind in der Kalkulation für die räumliche und technische Ausstattung Maßnahmenstunden (50 Wochen mal 20 MS) vorzusehen. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 14 von 31

15 8 Kompetenzmatrix Während der Abschnitte Aktivierung und Sensibilisierung wird in der Gruppe für jede Teilnehmerin/jeden Teilnehmer eine Kompetenzmatrix erarbeitet. Die Kompetenzmatrix beinhaltet sowohl persönliche Merkmale (Soft Skills) als auch fachliche und im Berufsalltag erworbene Fähigkeiten. Besonderes Augenmerk wird auch auf im Ausland erworbene Kompetenzen gelegt, besonders, wenn es sich um Qualifikationen handelt, welche (aus welchen Gründen auch immer) nicht nostrifiziert sind bzw. in Österreich nicht anerkannt werden können. Es wird recherchiert, welche Qualifikationen im angestrebten bzw. bereits ausgeübten Beruf gefragt sind und/oder vorausgesetzt werden, um einerseits einen Abgleich zwischen Erwartungshaltung und realistischen Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung zu ermöglichen und andererseits um eine adäquate Kompetenzmatrix erstellen zu können. Gerade für Personen, welche den gewünschten Beruf bereits länger nicht mehr ausgeübt haben, ist eine Analyse notwendig, ob in der Zwischenzeit zusätzliche oder ganz andere Qualifikationen gefragt sind. Zu diesem Thema hat das Arbeitsmarktservice, zusammen mit VertreterInnen aus der Wirtschaft (branchenspezifisch) in Arbeitsgruppen bereits eine Orientierungshilfe zu einzelnen Themen erarbeitet. Diese ist für Personen mit bereits einschlägiger Berufserfahrung in z.b. der Baubranche gedacht, um einen Abgleich auf die aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes in diesem Berufsfeld zu schaffen. Seitens der Bieter muss verpflichtend ein Formular / ausgearbeitetes Beispiel einer solchen Kompetenzmatrix beigelegt werden, samt einer Darstellung, wie die konkrete Handhabung der Umsetzung in der Maßnahme sowie die Rückmeldung an die Regionale Geschäftstelle hinsichtlich der Kompetenzmatrizen der einzelnen TeilnehmerInnen gehandhabt wird. Dieser Punkt ist bei der Bewertung der Konzepte beurteilungsrelevant. Ziel ist die Ideenfindung für eine zu implementierende Kompetenzmatrix, welche in weiterer Folge wienweit eingesetzt werden soll. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 15 von 31

16 9 Kalkulation Veranstaltungen: Maßnahmenstunden (MS): TrainerInnenstunden (MSP): Informationsveranstaltung Aktivierung und Sensibilisierung Übungen in den Kulturtechniken Einzelcoaching: Summe gesamt: MS gesamt sind für die Darstellung der Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen heranzuziehen MSP sind für Personalaufwand TrainerInnen heranzuziehen. 10 Personal Während der gesamten Dauer der Bildungsmaßnahme muss qualitativ und quantitativ ausreichend Personal zur Verfügung stehen, um eine reibungslose Durchführung der Koordination der gesamten Umsetzung der Bildungsmaßnahme und der administrativen Abwicklung der Bildungsmaßnahme zu gewährleisten. Die Auspreisung der TrainerInnen im Kalkulationsformular ist entsprechend der TrainerInnen-Typen 1 2 vorzunehmen (siehe Beispiel Personalgruppen in den Allgemeinen Bestimmungen zur Gewährung von finanziellen Leistungen an Bildungsträger Punkt 6.1). ACHTUNG: Mindestens 30 % aller vom Bieter nominierten TrainerInnen haben ein Mindestalter von 45 Jahren aufzuweisen ( = Eignungskriterium; siehe Verdingungsunterlage Punkt ). LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 16 von 31

17 10. 1 TrainerInnentyp 1: Informationsveranstaltung und Aktivierung und Sensibilisierung und Übungen in den Kulturtechniken (Typ 1) Formale Qualifikation Muss-Kriterium: abgeschlossene TRAINERINNEN- bzw. COACHINGAUSBILDUNG bzw. SUPERVISIONSAUSBILDUNG im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten à 50 Minuten) UND eine abgeschlossene (Berufs-)ausbildung [Lehrabschlussprüfung oder Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule (z.b. HASCH) oder Matura (z.b. AHS-, HAK-, HTL-Matura) bzw. gleichwertige Ausbildungen (z.b. Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung)] UND gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES* (im Ausmaß von mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten 2 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist bzw. bei qualifizierten Genderausbildungen innerhalb der letzten 10 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist) UND gültiger Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING* (im Ausmaß von mindestens 16 Stunden innerhalb der letzten 10 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist) Betreffend der TRAINERINNENAUSBILDUNG geht das AMS Wien davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Gruppenprozesse / Gruppendynamik Grundbegriffe der Gruppendynamik, Grundsätze der Gruppenpsychologie, Arbeiten mit Gruppen, Gruppencoaching, Steuerung von Gruppenprozessen, Leiten von Gruppen, etc. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 17 von 31

18 Grundlagen der Kommunikation Kommunikationsmodelle, Gesprächsführung, Fragetechniken, Feedback, Mimik, Gestik, aktive Sprache, etc. Grundlagen der Moderation / Moderationstechniken Moderation im Trainingskontext, Interventionstechniken, Angewandte Gruppendynamik, Ablauf und Planung einer Moderation, etc. Methodik Didaktik / Methodeneinsatz Situations- und zielgruppengerechter Einsatz, Methodenentwicklung, Trainieren mit heterogenen Gruppen beispielsweise gendergerechte Didaktik, etc. Präsentationstechniken / Medieneinsatz Medieneinsatz im Training, Erstellen des roten Fadens, Strategien zu Sicherheit, Vortragstechniken (Frontalvortrag, Einzelübung, Diskussion, ), etc. Konfliktmanagement Definition, Modelle, Konfliktdynamik, Konfliktdiagnose, Intervention, Vermeiden von Konflikteskalation, etc. Seminarphasen / Seminarplanung Grundlagen effizienter Trainingsgestaltung, Inhaltsplanung, Zeitmanagement, Seminarablauf, Ablaufphasen eines Trainings, Zielgruppendefinition, Seminargestaltung, Erstellen von Konzepten und Unterlagen, etc. Diesbezügliche Zertifikate sind jedenfalls vorzulegen. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Aus den Zertifikaten muss das Stundenausmaß sowie die Bezeichnung TrainerInnenausbildung bzw. Coachingausbildung bzw. Supervisionsausbildung hervorgehen. * Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES: Ein Gendertraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist umfasste und in Form eines Seminars abgehalten wurde. Einzelne Stunden können aufsummiert werden. Als Nachweis vorzulegen sind Zertifikate, Besuchsbestätigungen oder ähnliches, aus denen das Stundenvolumen ersichtlich ist. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. NEU: Hinsichtlich der Qualität der Gendertrainings geht das AMS Wien davon aus, dass folgende Themen und Methoden enthalten sind: Gesetze und rechtlicher Kontext zum Thema Gleichstellungspolitik, Chancengleichheit, Antidiskriminierung, Menschenrechte. Das Training illustriert den breiten und vielfältigen Kontext von Gleichstellung (soziale Herkunft, Alter etc.). Präsentation von Fakten, Daten und Indikatoren zur sozialen und wirtschaftlichen Situation von Frauen und Männern. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 18 von 31

19 Die Teilnehmenden bekommen ein Verständnis vom Wesen und Mechanismus der Rollenstereotype, deren Vorbestimmung und Ergebnis auf Unterschied und Diskriminierung abzielt. Die Teilnehmenden erarbeiten Wissen, Fähigkeiten und Verhaltensweisen zur Implementierung und Umsetzung von geschlechtersensiblen Bedürfnissen und Perspektiven in allen organisatorischen Bereichen und Aktivitäten von Unternehmen. Ein breites methodisches Spektrum soll Motivation und Engagement der Teilnehmenden erhöhen (Fallstudien, Rollenspiele, Eisbrecher, Diskussionen, Präsentationen, etc.). Die Lebenserfahrung der Teilnehmenden, ihr Wissen und ihre Fähigkeit im Umgang mit Geschlechterthemen wird berücksichtigt. Unterstützung der Teilnehmenden bei der Selbstreflexion und in der Entwicklung des Selbstbewusstseins. Unterstützung bei der Definition der persönlichen und sozialen Identität mit Blick auf das Geschlecht. Die Trainingsunterlagen unterstützen den Lernprozess der Teilnehmenden. Die Unterlagen entsprechen dem letzten Wissensstand in Geschlechterfragen. Verwendung von Sprache, Bildern, Metaphern in geschlechtssensibler Form. Qualifizierte Genderausbildungen werden für die Dauer von zehn Jahren anerkannt. In diesem Zeitraum ist kein weiterer Praxisnachweis erforderlich. Zu qualifizierten Genderausbildungen zählen Hochschullehrgänge und Lehrgänge mit universitärem Charakter in Geschlechterstudien und Geschlechterforschung (z.b. Gender Studies an den Universitäten Wien und Graz und Lehrgänge des Rosa-Mayreder-Colleges). ACHTUNG!: Doppelverwertungsverbot nach dem BVergG!: Zur Erfüllung des Muss-Kriteriums (Kriterium gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines Genderseminares ) vorgelegte Nachweise können nicht für eine Höherbewertung bei der Formalen Qualifikation herangezogen werden bzw. vice versa. Beispiel: Annahme: Der/die TrainerIn verfügt über eine abgeschlossene TrainerInnen- bzw. Coachingausbildung bzw. Supervisionsausbildung im Ausmaß von mindestens 110 Stunden, eine abgeschlossene (Berufs- )ausbildung und über einen gültigen Nachweis Diversitätstraining. Weiters verfügt er/sie über ein abgeschlossenes Magister- bzw. Masterstudium Gender Studies, aber über kein gesondertes Gendertraining (Zertifikat). Ergebnis: 1) Studium wird zur Erfüllung des Muss-Kriteriums (Kriterium gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines Genderseminares ) herangezogen = 0 Punkte bei der Formalen Qualifikation. 2) Studium wird zur Höherbewertung bei der Formalen Qualifikation herangezogen. In diesem Falle würde das Muss-Kriterium hinsichtlich des Kriteriums gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines Genderseminares nicht erfüllt werden = Ausschluss des/der jeweiligen TrainerIn und des Angebotes. Die vorgelegten Nachweise sind jedenfalls vom Anbieter nach Eignungs- und Zuschlagskriterien zu widmen! LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 19 von 31

20 * Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING: Ein Diversitätstraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 16 Stunden (Einheiten á 50 Minuten) innerhalb der letzten zehn Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist in seminaristischer Form umfasste. Einzelne Stunden werden addiert. Das AMS Wien geht davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Was versteht man unter Diversität/Vielfalt? Reflexion des eigenen Kulturbegriffs Identitätskonstruktion - Sensibilisierung Identität setzt sich aus unterschiedlichsten Gruppenzugehörigkeiten zusammen soziale Stellung, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, etc. Grundwissen über Diskriminierungsmechanismen Analysefähigkeit für diskriminierende Situationen Konflikt zwischen Kulturen Interkulturelles Konfliktmanagement Als Nachweis ist ein Zertifikat, Besuchsbestätigung oder ähnliches vorzulegen, aus dem das Stundenvolumen ersichtlich ist. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Anerkannt wird auch die Teilnahme an Seminaren, die sowohl Gender- als auch Diversitäts-training in einem sind; der Nachweis darüber kann auf folgende Weise erbracht werden: Variante 1: Nachweis in 2 getrennten Urkunden: Eine Urkunde muss als Gendernachweis (mit den erforderlichen Angaben) ausgestaltet sein, die andere als Diversitätsnachweis, ebenfalls mit den erforderlichen Angaben. Variante 2: Nachweis in einer gemeinsamen Urkunde: Die Urkunde hat, neben den sonstigen erforderlichen Angaben, ein insgesamtes Stundenausmaß von 22 und mehr Stunden und einen auf das Gendertraining entfallenden Stundenanteil von zumindest 6 Stunden und auf das Diversitätstraining entfallenden Stundenanteil von zumindest 16 Stunden auszuweisen. Bewertungsschema: 0 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und sonstige, in weiterer Folge nicht aufgezählte Formalqualifikationen Erfüllung des Muss-Kriteriums und 5 Punkte: abgeschlossene Ausbildung zum/r Lebens- und SozialberaterIn bzw. vorliegender diesbezüglicher Gewerbeschein bzw. abgeschlossene MediatorInnenausbildung bzw. abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum bzw. abgeschlossene Bildungsanstalt für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossenes Kolleg für Sozialpädagogik bzw. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 20 von 31

21 abgeschlossene Ausbildung zum/zur zertifizierten Erwachsenenbildner/in bzw. diplomierten Erwachsenenbildner/in Weiterbildungsakademie Österreich bzw. abgeschlossener Akademielehrgang Berufs- und Bildungswegorientierung (Pädagogische Akademie) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang für sozialpädagogische Arbeit und soziokulturelle Animation in offenen Handlungsfeldern (Abschluss: akademische/r Sozial- und Kulturpädagoge/in) bzw. abgeschlossener akademischer Lehrgang Supervision und Coaching (Abschluss: akademische/r SupervisorIn und Coach) bzw. abgeschlossener Grundlehrgang Psychosoziale Beratung (Donau Universität Krems) bzw. abgeschlossene Psychotherapieausbildung (diverse Ausbildungen) (sofern es sich um kein Bakkalaureats- bzw. Magister- bzw. Masterstudium handelt) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Berufsorientierung (Abschluss: akademische/r Berufsorientierungspädagoge/in) bzw. abgeschlossener Lehrgang universitären Charakters Bildungs- und Berufsberatung (Abschluss: akademische/r Bildungs- und BerufsberaterIn) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Career Management Laufbahnberatung Grundstufe (Abschluss: akademische/r LaufbahnberaterIn) bzw. abgeschlossene Lehrgänge universitären Charakters des Rosa-Mayreder-Colleges (Feministisches Grundstudium bzw. Internationale Genderforschung & feministische Politik) bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium (Universität bzw. Fachhochschule) - ALLE Studienrichtungen bzw. Muss-Kriterium und mindestens 2,5 Jahre (500 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = Expert Erfüllung des Muss-Kriteriums und 10 Punkte: abgeschlossene pädagogische Akademie bzw. pädagogische Hochschule (Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnische Schulen) bzw. abgeschlossene berufspädagogische Akademie (Lehramt für Berufsschulen) bzw. abgeschlossene Sozialakademie ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Fachhochschulstudium) bzw. abgeschlossenes Diplomstudium/Fachhochschule Sozialarbeit bzw. abgeschlossenes Diplomstudium Sozialarbeit im städtischen Raum bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Sozialarbeit (Nachgraduierung für SozialarbeiterInnen) bzw. abgeschlossenes Magisterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit (Master für SOZAK- AbsolventInnen) bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit und Sozialwirtschaft bzw. abgeschlossenes Magister-, Master- bzw. Diplomstudium (Universität bzw. Fachhochschule) LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 21 von 31

22 - ALLE Studienrichtungen bzw. Muss-Kriterium und mindestens 5 Jahre (1.000 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = Senior Expert bzw. eine unter 5 Punkten aufgezählte Formalqualifikation und mindestens 2,5 Jahre (500 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = Senior Expert Studienrichtung: sowohl die 1. als auch die 2. Studienrichtung werden anerkannt. Neue Regelung Expert und Senior Expert : Beispiel: Der/die TrainerIn verfügt über die erforderliche Formale Qualifikation (= Muss-Kriterium) UND über 2,5 Jahre (500 Einsatztage) Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = 5 Punkte bei der Formalen Qualifikation; UND über 5 Jahre (1.000 Einsatztage) Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = 10 Punkte bei der Formalen Qualifikation. Wichtig!! Die für die Einsatzzeit vorgelegten Nachweise als Ersatz für nicht den Ausschreibungen entsprechende formale Qualifikationen ( Expert und Senior Expert ), können im Sinne des Doppelverwertungsverbots nach dem BVergG nicht mehr für das Bewertungskriterium Erfahrung herangezogen werden!!! Für die Bewertung des Kriteriums Erfahrung sind weitere, den Vorgaben entsprechende, Verbindliche Erklärungen vorzulegen. Ausbildungen, die nicht in Österreich absolviert wurden: Im Rahmen der Bewertung der Zuschlagskriterien/Höherbewertung werden ausschließlich jene Ausbildungen anerkannt, die im Bewertungsraster enthalten sind. Aus dem/den vorgelegten Nachweis(en)/Bestätigung(en) in deutscher Sprache, muss unabhängig davon in welchem Staat das Studium abgeschlossen wurde jedenfalls eindeutig hervorgehen, dass es sich um eine im Bewertungsraster aufgezählte Ausbildung bzw. um eine gleichwertige Ausbildung handelt. Bei einem abgeschlossenen Studium im EU-Raum ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Bei abgeschlossenem Studium in anderen Staaten ist eine beglaubigte Übersetzung und eine Bestätigung der Gleichwertigkeit (Nostrifikation oder Bestätigung ENIC NARIC AUSTRIA) vorzulegen. neue TrainerInnen : Um diesen TrainerInnen einen Einstieg zu ermöglichen, kann einschlägige Praktikumserfahrung zur Erfüllung der Zuschlagskriterien herangezogen werden (Formel: 5 Verbindliche Erklärungen können durch 10 Praktikumsbestätigungen ersetzt werden) Erfahrung Bewertung: Punkte: Definition: 0 Keine VEs oder Praktikumsbestätigungen 5 5 Verbindliche Erklärungen (VE) oder 10 Praktikumsbestätigungen (PE), LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 22 von 31

23 10 worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn bzw. als PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER 1 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. mehr als 5 Verbindliche Erklärungen (VE) oder mehr als 10 Praktikumsbestätigungen (PE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn bzw. als PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER mehr als 1 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war Mindestalter Muss-Kriterium: Mindestalter: 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters TrainerInnentyp 2: Einzelcoaching (Typ 2) Formale Qualifikation Muss-Kriterium: abgeschlossene TRAINERINNEN- bzw. COACHINGAUSBILDUNG bzw. SUPERVISIONSAUSBILDUNG im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten à 50 Minuten) UND LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 23 von 31

24 eine abgeschlossene (Berufs-)ausbildung [Lehrabschlussprüfung oder Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule (z.b. HASCH) oder Matura (z.b. AHS-, HAK-, HTL-Matura) bzw. gleichwertige Ausbildungen (z.b. Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung)] UND gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES* (im Ausmaß von mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten 2 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist bzw. bei qualifizierten Genderausbildungen innerhalb der letzten 10 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist) UND gültiger Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING* (im Ausmaß von mindestens 16 Stunden innerhalb der letzten 10 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist) Betreffend der TRAINERINNENAUSBILDUNG geht das AMS Wien davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Gruppenprozesse / Gruppendynamik Grundbegriffe der Gruppendynamik, Grundsätze der Gruppenpsychologie, Arbeiten mit Gruppen, Gruppencoaching, Steuerung von Gruppenprozessen, Leiten von Gruppen, etc. Grundlagen der Kommunikation Kommunikationsmodelle, Gesprächsführung, Fragetechniken, Feedback, Mimik, Gestik, aktive Sprache, etc. Grundlagen der Moderation / Moderationstechniken Moderation im Trainingskontext, Interventionstechniken, Angewandte Gruppendynamik, Ablauf und Planung einer Moderation, etc. Methodik Didaktik / Methodeneinsatz Situations- und zielgruppengerechter Einsatz, Methodenentwicklung, Trainieren mit heterogenen Gruppen beispielsweise gendergerechte Didaktik, etc. Präsentationstechniken / Medieneinsatz Medieneinsatz im Training, Erstellen des roten Fadens, Strategien zu Sicherheit, Vortragstechniken (Frontalvortrag, Einzelübung, Diskussion, ), etc. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 24 von 31

25 Konfliktmanagement Definition, Modelle, Konfliktdynamik, Konfliktdiagnose, Intervention, Vermeiden von Konflikteskalation, etc. Seminarphasen / Seminarplanung Grundlagen effizienter Trainingsgestaltung, Inhaltsplanung, Zeitmanagement, Seminarablauf, Ablaufphasen eines Trainings, Zielgruppendefinition, Seminargestaltung, Erstellen von Konzepten und Unterlagen, etc. Diesbezügliche Zertifikate sind jedenfalls vorzulegen. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Aus den Zertifikaten muss das Stundenausmaß sowie die Bezeichnung TrainerInnenausbildung bzw. Coachingausbildung bzw. Supervisionsausbildung hervorgehen. * Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES: Ein Gendertraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist umfasste und in Form eines Seminars abgehalten wurde. Einzelne Stunden können aufsummiert werden. Als Nachweis vorzulegen sind Zertifikate, Besuchsbestätigungen oder ähnliches, aus denen das Stundenvolumen ersichtlich ist. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. NEU: Hinsichtlich der Qualität der Gendertrainings geht das AMS Wien davon aus, dass folgende Themen und Methoden enthalten sind: Gesetze und rechtlicher Kontext zum Thema Gleichstellungspolitik, Chancengleichheit, Antidiskriminierung, Menschenrechte. Das Training illustriert den breiten und vielfältigen Kontext von Gleichstellung (soziale Herkunft, Alter etc.). Präsentation von Fakten, Daten und Indikatoren zur sozialen und wirtschaftlichen Situation von Frauen und Männern. Die Teilnehmenden bekommen ein Verständnis vom Wesen und Mechanismus der Rollenstereotype, deren Vorbestimmung und Ergebnis auf Unterschied und Diskriminierung abzielt. Die Teilnehmenden erarbeiten Wissen, Fähigkeiten und Verhaltensweisen zur Implementierung und Umsetzung von geschlechtersensiblen Bedürfnissen und Perspektiven in allen organisatorischen Bereichen und Aktivitäten von Unternehmen. Ein breites methodisches Spektrum soll Motivation und Engagement der Teilnehmenden erhöhen (Fallstudien, Rollenspiele, Eisbrecher, Diskussionen, Präsentationen, etc.). Die Lebenserfahrung der Teilnehmenden, ihr Wissen und ihre Fähigkeit im Umgang mit Geschlechterthemen wird berücksichtigt. Unterstützung der Teilnehmenden bei der Selbstreflexion und in der Entwicklung des Selbstbewusstseins. Unterstützung bei der Definition der persönlichen und sozialen Identität mit Blick auf das Geschlecht. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 25 von 31

26 Die Trainingsunterlagen unterstützen den Lernprozess der Teilnehmenden. Die Unterlagen entsprechen dem letzten Wissensstand in Geschlechterfragen. Verwendung von Sprache, Bildern, Metaphern in geschlechtssensibler Form. Qualifizierte Genderausbildungen werden für die Dauer von zehn Jahren anerkannt. In diesem Zeitraum ist kein weiterer Praxisnachweis erforderlich. Zu qualifizierten Genderausbildungen zählen Hochschullehrgänge und Lehrgänge mit universitärem Charakter in Geschlechterstudien und Geschlechterforschung (z.b. Gender Studies an den Universitäten Wien und Graz und Lehrgänge des Rosa-Mayreder-Colleges). ACHTUNG!: Doppelverwertungsverbot nach dem BVergG!: Zur Erfüllung des Muss-Kriteriums (Kriterium gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines Genderseminares ) vorgelegte Nachweise können nicht für eine Höherbewertung bei der Formalen Qualifikation herangezogen werden bzw. vice versa. Beispiel: Annahme: Der/die TrainerIn verfügt über eine abgeschlossene TrainerInnen- bzw. Coachingausbildung bzw. Supervisionsausbildung im Ausmaß von mindestens 110 Stunden, eine abgeschlossene (Berufs- )ausbildung und über einen gültigen Nachweis Diversitätstraining. Weiters verfügt er/sie über ein abgeschlossenes Magister- bzw. Masterstudium Gender Studies, aber über kein gesondertes Gendertraining (Zertifikat). Ergebnis: 2) Studium wird zur Erfüllung des Muss-Kriteriums (Kriterium gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines Genderseminares ) herangezogen = 0 Punkte bei der Formalen Qualifikation. 2) Studium wird zur Höherbewertung bei der Formalen Qualifikation herangezogen. In diesem Falle würde das Muss-Kriterium hinsichtlich des Kriteriums gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines Genderseminares nicht erfüllt werden = Ausschluss des/der jeweiligen TrainerIn und des Angebotes. Die vorgelegten Nachweise sind jedenfalls vom Anbieter nach Eignungs- und Zuschlagskriterien zu widmen! * Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING: Ein Diversitätstraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 16 Stunden (Einheiten á 50 Minuten) innerhalb der letzten zehn Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist in seminaristischer Form umfasste. Einzelne Stunden werden addiert. Das AMS Wien geht davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Was versteht man unter Diversität/Vielfalt? Reflexion des eigenen Kulturbegriffs Identitätskonstruktion - Sensibilisierung Identität setzt sich aus unterschiedlichsten Gruppenzugehörigkeiten zusammen soziale Stellung, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, etc. Grundwissen über Diskriminierungsmechanismen Analysefähigkeit für diskriminierende Situationen Konflikt zwischen Kulturen Interkulturelles Konfliktmanagement LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 26 von 31

27 Als Nachweis ist ein Zertifikat, Besuchsbestätigung oder ähnliches vorzulegen, aus dem das Stundenvolumen ersichtlich ist. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Anerkannt wird auch die Teilnahme an Seminaren, die sowohl Gender- als auch Diversitäts-training in einem sind; der Nachweis darüber kann auf folgende Weise erbracht werden: Variante 1: Nachweis in 2 getrennten Urkunden: Eine Urkunde muss als Gendernachweis (mit den erforderlichen Angaben) ausgestaltet sein, die andere als Diversitätsnachweis, ebenfalls mit den erforderlichen Angaben. Variante 2: Nachweis in einer gemeinsamen Urkunde: Die Urkunde hat, neben den sonstigen erforderlichen Angaben, ein insgesamtes Stundenausmaß von 22 und mehr Stunden und einen auf das Gendertraining entfallenden Stundenanteil von zumindest 6 Stunden und auf das Diversitätstraining entfallenden Stundenanteil von zumindest 16 Stunden auszuweisen. Bewertungsschema: 0 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und sonstige, in weiterer Folge nicht aufgezählte Formalqualifikationen 5 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene Ausbildung zum/r Lebens- und SozialberaterIn bzw. vorliegender diesbezüglicher Gewerbeschein bzw. abgeschlossene MediatorInnenausbildung bzw. abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum bzw. abgeschlossene Bildungsanstalt für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossenes Kolleg für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossene Ausbildung zum/zur zertifizierten Erwachsenenbildner/in bzw. diplomierten Erwachsenenbildner/in Weiterbildungsakademie Österreich bzw. abgeschlossener Akademielehrgang Berufs- und Bildungswegorientierung (Pädagogische Akademie) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang für sozialpädagogische Arbeit und soziokulturelle Animation in offenen Handlungsfeldern (Abschluss: akademische/r Sozial- und Kulturpädagoge/in) bzw. abgeschlossener akademischer Lehrgang Supervision und Coaching (Abschluss: akademische/r SupervisorIn und Coach) bzw. abgeschlossener Grundlehrgang Psychosoziale Beratung (Donau Universität Krems) bzw. abgeschlossene Psychotherapieausbildung (diverse Ausbildungen) (sofern es sich um kein Bakkalaureats- bzw. Magister- bzw. Masterstudium handelt) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Berufsorientierung (Abschluss: akademische/r Berufsorientierungspädagoge/in) bzw. abgeschlossener Lehrgang universitären Charakters Bildungs- und Berufsberatung (Abschluss: akademische/r Bildungs- und BerufsberaterIn) bzw. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 27 von 31

28 abgeschlossener Universitätslehrgang Career Management - Laufbahnberatung Grundstufe (Abschluss: akademische/r LaufbahnberaterIn) bzw. abgeschlossene Lehrgänge universitären Charakters des Rosa-Mayreder-Colleges (Feministisches Grundstudium bzw. Internationale Genderforschung & feministische Politik) bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium (Universität bzw. Fachhochschule) - ALLE Studienrichtungen bzw. Muss-Kriterium und mindestens 2,5 Jahre (500 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = Expert Erfüllung des Muss-Kriteriums und 10 Punkte: abgeschlossene pädagogische Akademie bzw. pädagogische Hochschule (Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnische Schulen) bzw. abgeschlossene berufspädagogische Akademie (Lehramt für Berufsschulen) bzw. abgeschlossene Sozialakademie ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Fachhochschulstudium) bzw. abgeschlossenes Diplomstudium/Fachhochschule Sozialarbeit bzw. abgeschlossenes Diplomstudium Sozialarbeit im städtischen Raum bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Sozialarbeit (Nachgraduierung für SozialarbeiterInnen) bzw. abgeschlossenes Magisterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit (Master für SOZAK- AbsolventInnen) bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit und Sozialwirtschaft bzw. abgeschlossenes Magister-, Master- bzw. Diplomstudium (Universität bzw. Fachhochschule) - ALLE Studienrichtungen bzw. Muss-Kriterium und mindestens 5 Jahre (1.000 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = Senior Expert bzw. eine unter 5 Punkten aufgezählte Formalqualifikation und mindestens 2,5 Jahre (500 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = Senior Expert Studienrichtung: sowohl die 1. als auch die 2. Studienrichtung werden anerkannt. Neue Regelung Expert und Senior Expert Beispiel: Der/die TrainerIn verfügt über die erforderliche Formale Qualifikation (= Muss-Kriterium) UND über 2,5 Jahre (500 Einsatztage) Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = 5 Punkte bei der Formalen Qualifikation; UND über 5 Jahre (1.000 Einsatztage) Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = 10 Punkte bei der Formalen Qualifikation. Wichtig!! Die für die Einsatzzeit vorgelegten Nachweise als Ersatz für nicht den Ausschreibungen entsprechende formale Qualifikationen ( Expert und Senior Expert), können im Sinne des Doppelverwertungsverbots nach dem BVergG nicht LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 28 von 31

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