Arbeitsmarktservice Wien. Leistungsbeschreibung. (Frauenbildungsmaßnahme)

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1 Arbeitsmarktservice Wien Leistungsbeschreibung STEP IINTO FUTURE LEHRABSCHLUSS FÜR BÜROKAUFFRAU UND EIINZELHANDELSKAUFFRAU (Frauenbildungsmaßnahme)

2 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 BEZEICHNUNG DER BILDUNGSMAßNAHME ZIELGRUPPE ZIEL DER BILDUNGSMAßNAHME VORGESEHENE TEILNEHMERINNENANZAHL ZEITRAUM SCHULUNGSORT/ VERKEHRSANBINDUNG/ RÄUMLICHE UND TECHNISCHE AUSSTATTUNG INHALT UND AUFBAU DER BILDUNGSMAßNAHME Grafische Darstellung für einen Herbst- bzw. Frühjahrsdurchgang Informationstage inkl. Screening Clearing Qualifizierung EINZEL- BZW. GRUPPENCOACHING KALKULATIONSGRUNDLAGE PERSONAL TrainerInnenqualifikationen: Informationstage, Clearing, Einzel- bzw. Gruppencoaching und Unterstützungsmaßnahmen während der Qualifizierung wie Bewerbungstraining, Aktive Arbeitssuche, etc. (Typ 1) Formale Qualifikation Erfahrung Mindestalter TrainerInnenqualifikationen Clearing und Qualifizierung (Fachausbildung) inklusive Lehrabschlussprüfung (Typ 2) Formale Qualifikation Erfahrung Mindestalter SONSTIGES...22

3 3 1 Bezeichnung der Bildungsmaßnahme Step into future Lehrabschluss (LAP) für Bürokauffrau und Einzelhandelskauffrau 2 Zielgruppe Bei den regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice Wien (AMS Wien) als arbeitslos vorgemerkte Frauen und Wiedereinsteigerinnen zwischen 21 und 35 Jahren, mit guten Deutschkenntnissen in Wort und Schrift, die eine Berufsausbildung im Bereich Büro oder Einzelhandel anstreben und bereits praktische und/oder schulische Vorkenntnisse vorweisen können. Einstiegsvoraussetzungen: Pflichtschulabschluss mindestens 2 Jahre nachweisbare facheinschlägige Praxis im Bereich Büro oder Einzelhandel bzw. abgebrochenen Handelsschule oder Handelsakademie bzw. anrechenbare Schulen (lt. AMS-Berufsdatenbank, zu finden auf der AMS Homepage unter gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Die Einstiegsvoraussetzungen sind seitens des Bieters vor Antritt der Qualifizierung zu prüfen. Weiters ist zu prüfen, ob innerhalb der vorgegebenen Kursdauer die Ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung gemäß 23 Abs. 5 lit. a. BAG möglich ist. Gegebenenfalls muss diesbezüglich Kontakt mit der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer aufgenommen werden. Die Zuweisung der Teilnehmerinnen erfolgt mittels Einladungsschreiben der AMS Beraterin/des AMS Beraters. Teilnehmerinnen müssen nach einem Krankenstand ohne neuerliche Zubuchung durch die AMS Beraterin/den AMS Berater direkt wieder in die Bildungsmaßnahme einsteigen können. 3 Ziel der Bildungsmaßnahme ein positiver Lehrabschluss in den Berufen Bürokauffrau und Einzelhandelskauffrau die Aufnahme einer der Ausbildung entsprechenden nicht geringfügigen Beschäftigung nach erfolgreicher Lehrabschlussprüfung

4 4 Erfolgsmessung: Erfolgsvorgabe: 50% Der Erfolg des Kurses wird am Bestand der Personen 3 Monate nach Austritt aus der Bildungsmaßnahme im Hauptindikator Beschäftigung gemessen. Personen, die sich am Stichtag in Qualifizierung befinden, werden in der Grundgesamtheit nicht berücksichtigt. 4 Vorgesehene Teilnehmerinnenanzahl Die Bildungsmaßnahme ist für maximal 96 Teilnehmerinnen vorgesehen. Das AMS Wien behält sich vor, die Teilnehmerinnenanzahl von maximal 96 auf maximal 144 aufzustocken. Jede Änderung der Teilnehmerinnenanzahl erfolgt in Absprache mit dem Bildungsträger. Eine Nachbesetzung der Teilnehmerinnen seitens des AMS Wien ist zumindest innerhalb der ersten zwei Wochen jedes Einstiegstermins möglich. Gruppengröße: 12 Teilnehmerinnen pro Gruppe (4 Gruppen Büro und 4 Gruppen Einzelhandel) 5 Zeitraum Gesamt-Projektdauer: , d.h. 86 Wochen (inkl. Informationswoche, Clearing und Qualifizierung) Durchführungszeitraum: Herbstdurchgang: Informationswoche: , d.h. 1 Woche Clearing: , d.h. 2 Wochen 1.Qualifizierung: , d.h. 36 Wochen (inkl. 4 Wochen Schulungsfreie Zeit) 2.Qualifizierung: , d.h. 58 Wochen (inkl. 7 Wochen Schulungsfreie Zeit) Frühjahrsdurchgang: Informationswoche: , d.h. 1 Woche Clearing: , d.h. 2 Wochen 1.Qualifizierung: , d.h. 35 Wochen (inkl. 3 Wochen Schulungsfreie Zeit) 2.Qualifizierung: , d.h. 58 Wochen (inkl. 7 Wochen Schulungsfreie Zeit)

5 5 Schulungsfreie Zeiten: vom (3 Wochen - Weihnachtssperre) vom (1 Woche - Semestersperre) vom (3 Wochen - Weihnachtssperre) vom (1 Woche - Semestersperre) Zusätzlich sind im Kalenderjahr 2010 Schließzeiten von 15 Werktagen (3 Wochen) für Erholungszwecke in den Sommermonaten (Juli und August) vorzusehen. Gesetzliche Feiertage während des Projektzeitraums: Mo, Di, Mo, Do, Mo, Do, Di, Mo, Mi, Mo, Jahr 2009 Nationalfeiertag Maria Empfängnis Jahr 2010 Ostermontag Christi Himmelfahrt Pfingstmontag Fronleichnam Nationalfeiertag Allerheiligen Maria Empfängnis Jahr 2011 Ostermontag Die in Österreich geltenden gesetzlichen Feiertage haben weder einen Einfluss auf den Gesamtzeitraum, noch auf die individuelle Verweildauer der Teilnehmerinnen in der Bildungsmaßnahme. Feiertage sind im Kalkulationsformular (Zeitplan) mit 0 Stunden auszuweisen. Die vorgegebenen Gesamt-Maßnahmenstunden sind auf die restlichen Tage des Zeitplans zu verteilen. Unterrichtszeiten: Vorgegebene Rahmenschulungszeit: Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 17:30 Uhr. Die genaue Gestaltung der tatsächlichen Unterrichtszeiten innerhalb der Rahmenschulungszeit obliegt dem Bieter. Informationstage inkl. Screening: 16 MS pro Woche/4 MS pro Infotag Clearing: 25 MS pro Woche Qualifizierung: 38 MS pro Woche

6 6 Verweildauer der Teilnehmerinnen während der Bildungsmaßnahme: mindestens 38 Wochen maximal 60 Wochen, je nach Ausbildungsschiene (8 Monate oder 12 Monate) Einstiege: Je 1 Gruppe Büro und Einzelhandel: TNinnen Je 1 Gruppe Büro und Einzelhandel: TNinnen Je 1 Gruppe Büro und Einzelhandel: TNinnen Je 1 Gruppe Büro und Einzelhandel: TNinnen Die Lehrabschlussprüfung muss jedenfalls innerhalb der vorgegebenen Kursdauer des jeweiligen Berufes abgelegt werden. Bei Feststellung, dass die Zulassung zur Prüfung innerhalb dieser Zeit nicht möglich ist oder dass aufgrund festgestellter Defizite mit keinem positiven Abschluss der Teilnehmerin gerechnet werden kann, muss die zuständige Beraterin/der zuständige Berater der regionalen Geschäftsstelle umgehend mit konkreter Angabe des Hindernisgrundes/der Hindernisgründe informiert werden. 6 Schulungsort/ Verkehrsanbindung/ Räumliche und Technische Ausstattung Schulungsort: Bundesland Wien (schnelle Erreichbarkeit aus ganz Wien) Räumliche Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.3): Kalkulation räumliche Ausstattung: Insgesamt: MS entsprechend der unter Punkt 9 Kalkulation angeführten MS inkl. Einzel- bzw. Gruppencoaching Technische Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.4): Kalkulation technische Ausstattung: Insgesamt: MS entsprechend der unter Punkt 9 Kalkulation angeführten MS inkl. Einzel- bzw. Gruppencoaching

7 7 7 Inhalt und Aufbau der Bildungsmaßnahme Die Bildungsmaßnahme besteht aus Theorie- und Praxisteilen. Zentrales Element der Qualifizierung ist die Vorbereitung auf und die Ablegung der Lehrabschlussprüfung zur Büro- oder Einzelhandelskauffrau. Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotslegung, das Schulungsdesign entsprechend der festgestellten Bedürfnisse auf jede einzelne Teilnehmerin abzustimmen. Während der gesamten Schulung ist für jede Teilnehmerin Einzel- bzw. Gruppencoaching, je nach Bedarf anzubieten Grafische Darstellung für einen Herbst- bzw. Frühjahrsdurchgang INFORMATIONSTAGE inklusive SCREENING 4 Tage/16 MS Woche CLEARING 2 Wochen/25 MS Woche Einzel- bzw. Gruppencoaching (15 MS/Woche) Büro kauffrau (38 MS/ Woche) 35 bzw. 36 Wochen inklusive Bewerbungstraining und Aktive Arbeitssuche inklusive Lehrab schluss prüfung Büro kauffrau (38 MS/ Woche) 58 Wochen inklusive Bewerbungstraining und Aktive Arbeitssuche inklusive Lehrab schluss prüfung Einzel handels kauffrau (38 MS/ Woche) 35 bzw. 36 Wochen inklusive Bewerbungstraining und Aktive Arbeitssuche inklusive Lehrab schluss prüfung Einzel handels kauffrau (38 MS/ Woche) 58 Wochen inklusive Bewerbungstraining und Aktive Arbeitssuche inklusive Lehrab schluss prüfung

8 Informationstage inkl. Screening Die Informationstage finden in der Woche vor Kursbeginn in Form einer Informationspräsentation und einem Screening statt. Dauer: 1 MS Informationspräsentation und 3 MS Screening In der Woche vom bis und vom bis sind jeweils 4 Informationstage, inklusive Abklärung der Einstiegsvoraussetzungen, zu planen. Insgesamt müssen jeweils 48 Personen tatsächlich in die Clearingphase eintreten. Inhalte der Informationstage: Fundierte Kursinformation Inhalte der Kursmaßnahme Abgleichung der Erwartungshaltungen der Teilnehmerinnen mit den realen Entwicklungsmöglichkeiten Abklärung der Kinderbetreuung Kennen lernen des Bildungsträgers Rechte und Pflichten der Kursteilnehmerinnen Abklärung der Deutschkenntnisse (bei Bedarf) Abklärung der Schulischen Kenntnisse Persönliche und fachliche Voraussetzungen müssen abgeklärt werden Zur Abklärung der vorhandenen Deutschkenntnisse und der Schulischen Kenntnisse ist der Träger verpflichtet, Einstufungstests zu verwenden. Die Art und Weise, wie diese Tests durchgeführt werden, (mündlich, schriftlich, etc.) ist dem Bieter überlassen wobei darauf zu achten ist, dass keine Zusatzkosten anfallen. Ziel der Informationstage ist die umfassende Informationsweitergabe an alle Teilnehmerinnen, um ihnen eine klare Vorstellung von der Bildungsmaßnahme zu geben, alle etwaigen Fragen im Vorfeld zu klären und die passenden Frauen für die einzelnen Gruppen zu finden. Kalkulation Informationstage: Teilnehmerinnen TrainerInnen Informationspräsentation - Schlüssel: 30:1 1 MS x 8 Gruppen = 8 MS* 1 MS x 8 Gruppen x 1 TrainerIn = 8 MSP* Screening - Schlüssel: 15:1 3 MS x 11 Gruppen = 33 MS* 3 MS x 11 Gruppen x 1 TrainerIn = 33 MSP* INSGESAMT: 41 MS*/41 MSP

9 9 *) MS = Maßnahmenstunden Teilnehmerinnen *) MSP = Maßnahmenstunden Personal bzw. TrainerInnen TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1 Das AMS Wien geht davon aus, dass insgesamt 240 Teilnehmerinnen die Informationspräsentation und 165 Teilnehmerinnen das Screening in Anspruch nehmen. Diese Kalkulation dient lediglich dazu, eine Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen Clearing Dieses Modul ist als Einstiegsphase in die Kursmaßnahme zu planen, dauert 2 Wochen und ist für jede Teilnehmerin verpflichtend. Dauer: 2 Wochen, 25 MS pro Woche Termine: (4 Gruppen) und (4 Gruppen) Innerhalb der Clearingwochen ist eine laufende Nachbesetzung zu gewährleisten. So soll sichergestellt werden, dass für den Herbst- und den Frühjahrsdurchgang je 24 passende Frauen für 2 Gruppen Einzelhandel und 2 Gruppen Büro gewonnen werden können. Im Rahmen des Clearings müssen folgende Themenfelder bearbeitet werden: Kennen lernen, Gruppenfindung, Abbau von Ängsten, Formulierung der Erwartungen der Frauen an die Kursmaßnahme: was kann ich, was will ich, wo will ich (beruflich) hin Auseinandersetzung mit bisherigen positiven und negativen Lernerfahrungen der Teilnehmerinnen Selbstorganisation, Stärkung des Selbstbewusstseins, Motivationshaltungen: innere und äußere Motivationen nutzen Bewusstmachen eigener Kompetenzen und Stärken, sowie Stärken-/Schwächenanalyse Zielklärung und Motivation Thematisierung: Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung bzw. späterer beruflicher Tätigkeit Klärung praktischer berufsbezogener Kenntnisse und eventueller Berufschulkenntnisse Festlegung der individuell notwendigen Unterstützungsmaßnahmen (wenn Defizite schon erkennbar) Lerntechniken Gruppeneinteilung (Büro und Einzelhandel) Ziel des Clearings ist die berufliche und persönliche Standortbestimmung und Einteilung der Gruppen je nach festgestellten Vorkenntnissen.

10 10 Kalkulation Clearing: Teilnehmerinnen TrainerInnen Schlüssel: 12:1 25 MS x 8 Gruppen x 2 Wochen = 400 MS 25 MS x 8 Gruppen x 2 Wochen x 1 TrainerIn = 400 MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1und Qualifizierung Dauer: 35 bzw. 36 Wochen oder 58 Wochen, 38 MS pro Woche Termine: (1 Gruppe Büro und 1 Gruppe Einzelhandel mit je 12 Frauen) (1 Gruppe Büro und 1 Gruppe Einzelhandel mit je 12 Frauen) (1 Gruppe Büro und 1 Gruppe Einzelhandel mit je 12 Frauen) (1 Gruppe Büro und 1 Gruppe Einzelhandel mit je 12 Frauen) Der Bildungsträger muss gewährleisten, dass im Rahmen des jeweiligen Kurses gemäß den einschlägigen Gesetzen und den dazu ergangenen Verordnungen und Ausbildungsvorschriften die praktischen und theoretischen Kenntnisse, die für die Ablegung der Lehrabschlussprüfung zur Bürokauffrau oder Einzelhandelskauffrau notwendig sind, vermittelt werden. Die angeeigneten Kenntnisse während der Dauer der Schulung müssen regelmäßig mit Lernzielkontrollen (Wiederholungen, Tests, Hausübungen, Mitarbeit, etc.) geprüft werden. Dadurch soll gewährleistet sein, dass bei individuell festgestellten Defiziten sofort durch den Bildungsträger Unterstützungsmaßnahmen geboten werden können. Zusätzliche Inhalte: Persönlichkeitsbildende Maßnahmen/ Stärkung der Sozialkompetenz Vertiefung und Erweiterung schulischer Kenntnisse Konfliktmanagement/Durchsetzungstraining Kommunikationstraining Bewerbungstraining Aktive Arbeitssuche Die aufgezählten Themen sollen innerhalb der vorgegebenen Kursdauer neben der Vermittlung der praktischen und theoretischen Fachinhalte behandelt werden. Der Bildungsträger verpflichtet sich durch die Angebotslegung die Inhalte, entsprechend der Notwendigkeit pro Gruppe, anzupassen.

11 11 Die erworbenen praktischen und theoretischen Kenntnisse und Fertigkeiten müssen der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer glaubhaft (etwa durch Firmenbestätigungen) siehe gemacht werden. Die Kenntnisse und Fertigkeiten sind direkt durch den Bieter und nach Möglichkeit durch externe Praktika zu vermitteln. Die Notwendigkeit eines externen Praktikums, die jeweils notwendige (nach Klärung der fachlichen Vorerfahrung) Praktikumsdauer und der ideale Zeitpunkt des Beginns muss seitens des Bieters geklärt und dementsprechend mit der einzelnen Teilnehmerin individuell vereinbart werden. Es obliegt dem Bieter die Anzahl und die Dauer der Praktika zu bestimmen. Zusammenarbeit mit den Praktikumsbetrieben: Der Bieter verpflichtet sich, den Kontakt zu den Praktikumsbetrieben selbst herzustellen und zu gewährleisten. Arbeitskräfteüberlasser werden als Praktikumsbetrieb anerkannt, sofern das Praktikum beim Arbeitskräfteüberlasser selbst absolviert werden kann; eine Weiterüberlassung ist jedoch nicht zulässig! Die Praktikumsbetriebe werden nicht als Subunternehmer betrachtet. Die Zusammenarbeit des Bieters mit den Praktikumsbetrieben ist im Konzept als Unterkapitel des Kapitels Organisationsform zu beschreiben. Während der externen Betriebspraktika müssen die eingesetzten TrainerInnen regelmäßig Kontakt (je nach Vereinbarung oder Erfordernis telefonisch oder persönlich) mit den Praktikumsbetrieben aufnehmen, um etwaige Probleme sofort klären zu können. Weiters muss die telefonische Erreichbarkeit des Bieters (für die Teilnehmerinnen und die Praktikumsbetriebe) während der vereinbarten Zeiten gewährleistet werden. Prüfungsvorbereitung innerhalb der vorgegebenen Kursdauer: Vier Wochen vor dem vereinbarten Prüfungstermin muss eine intensive Prüfungsvorbereitung (Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung zur Bürokauffrau oder Einzelhandelskauffrau) durchgeführt werden. Die Ablegung der Lehrabschlussprüfung ist Teil der Bildungsmaßnahme und muss innerhalb der Kursdauer absolviert werden. Die zeitgerechte Anmeldung zur Ausnahmsweisen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung obliegt dem Bildungsträger.

12 12 Kalkulation Qualifizierung: Teilnehmerinnen TrainerInnen Schlüssel: 12:1 38 MS x 4 Gruppen x 32 Wochen = MS (abzüglich Schulungsfreier Zeit) 38 MS x 4 Gruppen x 32 Wochen x 1 TrainerIn = MSP (abzüglich Schulungsfreier Zeit) 38 MS x 4 Gruppen x 51 Wochen = MS (abzüglich Schulungsfreier Zeit) 38 MS x 4 Gruppen x 51 Wochen x 1 TrainerIn = MSP (abzüglich Schulungsfreier Zeit) INSGESAMT: MS/ MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1 und 2 8 Einzel- bzw. Gruppencoaching Während der gesamten Bildungsmaßnahme ist Einzel- bzw. Gruppencoaching begleitend und unterstützend nach Bedarf der Teilnehmerinnen anzubieten. Von einer fixen Vorgabe an Maßnahmenstunden pro Teilnehmerin wird seitens des AMS Wien abgesehen. Kalkulation Einzel- bzw. Gruppencoaching: Teilnehmerinnen TrainerInnen Schlüssel: maximal 12:1 15 MS x 4 Gruppen x 34 Wochen x 1 TrainerIn = MSP 15 MS x 4 Gruppen x 53 Wochen x 1 TrainerIn = MSP INSGESAMT: MSP Im Rahmen der Endabrechnung können nur die tatsächlich stattgefundenen Einzel- bzw. Gruppencoaching Stunden verrechnet werden. TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1 Die Kalkulation basiert auf der Annahme, dass 96 Teilnehmerinnen während dem Clearing und während den Qualifizierungen vom , vom , vom und vom in die Bildungsmaßnahme aufgenommen werden. Für diese Teilnehmerinnen stehen 15 MS Einzel- bzw. Gruppencoaching pro Woche nach Bedarf zur Verfügung. Dies ist eine kalkulatorische Annahme die dazu dient, die Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen.

13 13 9 Kalkulationsgrundlage Veranstaltungen Maßnahmen- stunden (MS) TrainerInnenstunden (MSP) Informationstage Clearing Qualifizierung Zwischensumme Einzel- bzw. Gruppencoaching Summe gesamt: MS gesamt sind für die Darstellung der Maßnahmenstunden Teilnehmerinnen heranzuziehen MSP sind für Personalaufwand TrainerInnen heranzuziehen MSP sind für Personalaufwand unterstützendes Personal heranzuziehen. Für die Kalkulationsgrundlage wird davon ausgegangen, dass alle Teilnehmerinnen (= 96 Teilnehmerinnen) die Lehrabschlussprüfung ablegen. Die anfallenden Kosten sind in der Kalkulation im Sonstigen Aufwand unter der Position Prüfungsgebühren, Zertifizierungen zu berücksichtigen. 10 Personal Während der gesamten Dauer der Bildungsmaßnahme muss qualitativ und quantitativ ausreichend Personal zur Verfügung stehen, um eine reibungslose Durchführung der Koordination der gesamten Umsetzung der Bildungsmaßnahme und der administrativen Abwicklung der Bildungsmaßnahme zu gewährleisten. Die Auspreisung der TrainerInnen im Kalkulationsformular ist entsprechend der TrainerInnen- Typen 1 und 2 vorzunehmen (siehe Beispiel Personalgruppen in den Allgemeinen Bestimmungen zur Gewährung von finanziellen Leistungen an Bildungsträger Punkt 6.1)

14 TrainerInnenqualifikationen: Informationstage, Clearing, Einzel- bzw. Gruppencoaching und Unterstützungsmaßnahmen während der Qualifizierung wie Bewerbungstraining, Aktive Arbeitssuche, etc. (Typ 1) Formale Qualifikation Muss-Kriterium: abgeschlossene TRAINERINNEN- bzw. COACHINGAUSBILDUNG im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten á 50 Minuten) Betreffend der TRAINERINNENAUSBILDUNG geht das AMS Wien davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Gruppenprozesse / Gruppendynamik Grundbegriffe der Gruppendynamik, Grundsätze der Gruppenpsychologie, Arbeiten mit Gruppen, Gruppencoaching, Steuerung von Gruppenprozessen, Leiten von Gruppen, etc. Grundlagen der Kommunikation Kommunikationsmodelle, Gesprächsführung, Fragetechniken, Feedback, Mimik, Gestik, aktive Sprache, etc. Grundlagen der Moderation / Moderationstechniken Moderation im Trainingskontext, Interventionstechniken, Angewandte Gruppendynamik, Ablauf und Planung einer Moderation, etc. Methodik Didaktik / Methodeneinsatz Situations- und zielgruppengerechter Einsatz, Methodenentwicklung, Trainieren mit heterogenen Gruppen beispielsweise gendergerechte Didaktik, etc. Präsentationstechniken / Medieneinsatz Medieneinsatz im Training, Erstellen des roten Fadens, Strategien zu Sicherheit, Vortragstechniken (Frontalvortrag, Einzelübung, Diskussion, ), etc. Konfliktmanagement Definition, Modelle, Konfliktdynamik, Konfliktdiagnose, Intervention, Vermeiden von Konflikteskalation, etc. Seminarphasen / Seminarplanung Grundlagen effizienter Trainingsgestaltung, Inhaltsplanung, Zeitmanagement, Seminarablauf, Ablaufphasen eines Trainings, Zielgruppendefinition, Seminargestaltung, Erstellen von Konzepten und Unterlagen, etc. Diesbezügliche Zertifikate sind jedenfalls vorzulegen. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Aus den Zertifikaten muss das Stundenausmaß sowie die Bezeichnung TrainerInnenausbildung bzw. Coachingausbildung hervorgehen.

15 15 Bewertungsschema: 0 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und sonstige, in weiterer Folge nicht aufgezählte Formalqualifikationen 3 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene Ausbildung zum/r Lebens- und SozialberaterIn bzw. vorliegender diesbezüglicher Gewerbeschein bzw. abgeschlossene MediatorInnenausbildung (MediatorIn gemäß Zivilrechts-Mediations-Gesetz) lt. Liste des Bundesministeriums für Justiz werden nur jene MediatorInnen, die in der Liste des BM für Justiz eingetragen sind bzw. abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum bzw. abgeschlossene Bildungsanstalt für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossenes Kolleg für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossene Ausbildung zum/zur zertifizierten Erwachsenenbildner/in bzw. diplomierten Erwachsenenbildner/in Weiterbildungsakademie Österreich 6 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene Sozialakademie ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Fachhochschulstudium) bzw. abgeschlossene pädagogische Akademie ( Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnische Schulen) ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Bakkalaureatsstudium) bzw. abgeschlossene berufspädagogische Akademie (Lehramt für Berufsschulen) ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Bakkalaureatsstudium) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang für sozialpädagogische Arbeit und soziokulturelle Animation in offenen Handlungsfeldern (Abschluss: akademische/r Sozial- und Kulturpädagoge/in) bzw. abgeschlossener akademischer Lehrgang Supervision und Coaching (Abschluss: akademische/r SupervisorIn und Coach) bzw. abgeschlossener Grundlehrgang Psychosoziale Beratung (Donau Universität Krems) bzw. abgeschlossene Psychotherapieausbildung (diverse Ausbildungen) (sofern es sich um kein Bakkalaureats- bzw. Magister- bzw. Masterstudium handelt) bzw.

16 16 abgeschlossener Universitätslehrgang Berufsorientierung (Abschluss: akademische/r Berufsorientierungspädagoge/in) bzw. abgeschlossener Lehrgang universitären Charakters Bildungs- und Berufsberatung (Abschluss: akademische/r Bildungs- und BerufsberaterIn) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Career Management Laufbahnberatung Grundstufe (Abschluss: akademische/r LaufbahnberaterIn) 8 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene pädagogische Hochschule neue Ausbildung (ab ) (Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnischen Schulen bzw. Berufsschulen; Abschluss: Bachelor of Education- BEd) bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Pädagogik bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit - Social Work bzw. Soziale Arbeit mit Ausbildungsschwerpunkt Sozialmanagement bzw. Soziale Arbeit bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Psychologie bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Psychotherapiewissenschaften bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Kommunikationswissenschaft bzw. abgeschlossenes Bakkalaueratsstudium Kommunikationswissenschaft und Publizistik bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Soziologie bzw. 10 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Pädagogik bzw. Erziehungswissenschaft bzw. Heil- und Integrationspädagogik (Sonder- und Heilpädagogik) bzw. Sozialpädagogik bzw. Weiterbildung (lebensbegleitende Bildung) bzw. abgeschlossenes Diplomstudium Wirtschaftspädagogik bzw. abgeschlossenes Diplomstudium/Fachhochschule Sozialarbeit bzw. abgeschlossenes Diplomstudium Sozialarbeit im städtischen Raum bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Sozialarbeit (Nachgraduierung für SozialarbeiterInnen) bzw. abgeschlossenes Magisterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit (Master für SOZAK- AbsolventInnen) bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit und Sozialwirtschaft bzw.

17 17 abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Soziologie bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Kommunikationswissenschaft bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Kommunikationswissenschaft und Publizistik bzw. abgeschlossenes Lehramtstudium bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Psychologie bzw. abgeschlossener Lehrgang Psychosoziale Beratung - Aufbaustufe (Donau Universität Krems) bzw. abgeschlossenes Magisterstudium Psychotherapiewissenschaften bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Psychotherapie (Abschluss: Master of Science) bzw. abgeschlossener Lehrgang Supervision und Coaching (Masterlehrgang) bzw. Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung bzw. Coaching & Organisationsentwicklung Organisationsberatung bzw. Supervision im Gesundheitswesen (Masterlehrgang) bzw. abgeschlossener Lehrgang Career Management Laufbahnberatung (MAS Career Management) bzw. eine der angeführten Ausbildungen die mindestens mit 3 Punkten bewertet werden und mindestens 5 Jahre (1.825 Tage) nachgewiesene Einsatzzeiten in AMS - Bildungsmaßnahmen und/oder in der Arbeit mit AMS KundInnen in Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten/Beratungs- und Betreuungseinrichtungen und/oder als AMS MitarbeiterIn = AMS Senior Expert. Studienrichtung: sowohl die 1. als auch die 2. Studienrichtung werden anerkannt. Fächerkombinationen werden ausschließlich innerhalb der unter 10 Punkten angeführten Studienrichtungen anerkannt (z.b. anerkannt: Fächerkombination Pädagogik/Psychologie; nicht anerkannt: Fächerkombination: Theaterwissenschaften/Pädagogik). Ausbildungen, die nicht in Österreich absolviert wurden: Im Rahmen der Bewertung der Zuschlagskriterien/Höherbewertung werden ausschließlich jene Ausbildungen anerkannt, die im Bewertungsraster enthalten sind. Aus dem/den vorgelegten Nachweis(en)/Bestätigung(en) in deutscher Sprache, muss unabhängig davon in welchem Staat das Studium abgeschlossen wurde jedenfalls eindeutig hervorgehen, dass es sich um eine im Bewertungsraster aufgezählte Ausbildung bzw. um eine gleichwertige Ausbildung handelt.

18 18 Bei einem abgeschlossenen Studium im EU-Raum ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Bei abgeschlossenem Studium in anderen Staaten ist eine beglaubigte Übersetzung und eine Bestätigung der Gleichwertigkeit (Nostrifikation oder Bestätigung ENIC NARIC AUSTRIA) vorzulegen. AMS Senior Expert : Für die Berechnung der 5 jährigen Einsatzzeit (EZ) gilt folgendes Schema: Bei Bildungsmaßnahmen sind die Bezeichnung und die kalendarische Dauer der Aufträge/der Rechtsverhältnisse (von bis; Kalendertage inkl. schulungsfreier Zeiten) anzuführen. (Beispiel: BO für Männer und Frauen: ; 365 Tage). Bei der Arbeit mit AMS KundInnen bzw. als AMS BeraterIn ist der Beschäftigungs-/Auftraggeber und die Dauer der Beschäftigungen/der Aufträge/der Rechtsverhältnisse (von bis; Kalendertage) anzuführen. Hinweis: Die Arbeit mit AMS - KundInnen muss nicht in AMS geförderten Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten/Beratungs- und Betreuungseinrichtungen erfolgt sein. Jede Kombination von Einsatzzeiten in reinen AMS Bildungsmaßnahmen und diversen Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten/Beratungs- und Betreuungseinrichtungen und als AMS-MitarbeiterIn ist zulässig. Wichtig!! Die für die Einsatzzeit vorgelegten Nachweise als Ersatz für nicht den Ausschreibungen entsprechende formale Qualifikationen ( AMS Senior Expert ), können im Sinne des Doppelverwertungsverbots nach dem BVergG 2006 nicht mehr für das Bewertungskriterium Erfahrung herangezogen werden!!! Für die Bewertung des Kriteriums Erfahrung sind weitere, den Vorgaben entsprechende, Verbindliche Erklärungen vorzulegen. neue TrainerInnen : Um diesen TrainerInnen einen Einstieg zu ermöglichen, kann einschlägige Praktikumserfahrung zur Erfüllung der Zuschlagskriterien herangezogen werden (Formel Aktivierung, Berufsorientierung: 5 Verbindliche Erklärungen können durch 10 Praktikumsbestätigungen ersetzt werden) Erfahrung Bewertung: Punkte: Definition: 0 Keine VEs oder Praktikumsbestätigungen

19 Verbindliche Erklärungen (VE) oder 10 Praktikumsbestätigungen, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn bzw. als PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER 1 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. mehr als 5 Verbindliche Erklärungen (VE) oder mehr als 10 Praktikumsbestätigungen, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn bzw. als PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER mehr als 1 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war Mindestalter Muss-Kriterium: Mindestalter: 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters.

20 TrainerInnenqualifikationen Clearing und Qualifizierung (Fachausbildung) inklusive Lehrabschlussprüfung (Typ 2) Formale Qualifikation Muss-Kriterium: Lehrabschlussprüfung im Bereich Einzelhandelskauffrau/-mann oder Bürokauffrau/-mann bzw. Lehrabschlussprüfung im Bereich Einzelhandelskauffrau/-mann oder Bürokauffrau/-mann verwandten Beruf bzw. abgeschlossene berufsbildende Schule die eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf aufweist bzw. Abschluss eines Kollegs das eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf aufweist bzw. eine (Fach-) Hochschulausbildung im Bereich Einzelhandelskauffrau/- mann oder Bürokauffrau/-mann (lt. AMS-Berufsdatenbank, zu finden auf der AMS Homepage unter Aus dem Zertifikatswortlaut oder einem beigefügten Curriculum muss klar ersichtlich sein, dass es sich um die erforderliche Ausbildung handelt. Höherbewertung: Punkte Definition 0 Erfüllung des Muss-Kriteriums Erfüllung des Muss-Kriteriums und 10 abgeschlossene TRAINERINNEN- bzw. COACHINGAUSBILDUNG im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten á 50 Minuten) Erfahrung Muss-Kriterium: 3 Verbindliche Erklärungen (VE) worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war.

21 21 ODER 1 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. Höherbewertung: Punkte: Definition: 0 Erfüllung des Muss-Kriteriums zusätzliche Verbindliche Erklärungen (VE) worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER 1 zusätzliche VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. mehr als 3 zusätzliche Verbindliche Erklärungen (VE) worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER mehr als 1 zusätzliche VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war.

22 Mindestalter Muss-Kriterium: Mindestalter 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters. 11 Sonstiges Karriereplan je Teilnehmerin, der für die zuständige AMS Beraterin/den zuständigen AMS Berater als Grundlage zur allfällig notwendigen Weiterbetreuung der Kundin dient, der binnen 1 Woche nach individuellem Abschluss der Bildungsmaßnahme an die zuständige Beraterin/den zuständigen Berater zu übermitteln ist. In diesem Abschlussbericht müssen folgende Daten vermerkt sein: Name der Teilnehmerin Sozialversicherungsnummer und Geburtsdaten Inhalte der besuchten Module in Kurzfassung Als Vorlage für die Erstellung der Karrierepläne gilt jene Version, welche seit verpflichtend zum Einsatz kommen muss (Ansichtsexemplar kann per Mail bei Frau Sabine Vilim, sabine.vilim@ams.at, angefordert werden).

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