Erste Hilfe kann jeder!
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- Waldemar Fertig
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1 Erste Hilfe kann jeder! Das Jahr der Ersten Hilfe im ASB. Wir helfen
2 Inhalt Das Jahr der Ersten Hilfe im ASB Vorwort 3 1. Erste Hilfe von Anfang an 4 2. Warnwestenpflicht für jeden Fahrzeuginsassen 5 3. Erste-Hilfe-Kampagnen 6 4. Schulsanitätsdienst überall 7 5. Flächendeckender Zugang zu AED 8 6. Kultursensible Erste Hilfe Inklusive Erste Hilfe Europäische Standards Fortbildungspflicht für Erzieher, Lehrer und Übungsleiter Kampagne zu Rettungsgassen 14 Impressum 15 Das Motto des ASB-Themenjahres 2015 lautet: Erste Hilfe kann jeder! Das stimmt, man muss sie nur erlernen. Genau daran hapert es in Deutschland. Wer hier auf der Straße einen plötzlichen Herzstillstand erleidet, hat schlechte Überlebenschancen. Denn nur in 16 Prozent der Fälle beginnen Umstehende mit Wiederbelebungsmaßnahmen. In anderen europäischen Ländern sind es hingegen 60 Prozent. Mit seiner Kampagne will der ASB, der seit über 125 Jahren Laien in Erster Hilfe ausbildet, dazu beitragen, dass sich dies ändert und mehr Menschen Erste Hilfe leisten können. Der ASB fordert deshalb, schon Kinder in Kita und Schule an die Erste Hilfe heranzuführen. Doch damit nicht genug: Die Kenntnisse müssen auch im Erwachsenenalter regelmäßig aufgefrischt und geübt werden. Dem kommt die Änderung in der Ersten-Hilfe-Ausbildung, die am 1. April 2015 in Kraft getreten ist, entgegen. Denn ein Erste-Hilfe-Kurs dauert jetzt nur noch einen statt zwei Tage. Doch parallel zur Gesetzesänderung brauchen wir eine öffentliche Kampagne, damit sich das Bewusstsein in der Bevölkerung für die Erste Hilfe langfristig ändert. In den Kinderschuhen steckt auch die Verbreitung von öffentlichen Automatischen Externen Defibrillatoren (AED). Deren Anzahl ist gerade in ländlichen Gebieten zu gering. Außerdem sollten mehr AED-Geräte rund um die Uhr frei zugänglich sein. Auf diese und weitere Forderungen machen wir 2015 mit unseren Landesverbänden und Gliederungen in zahlreichen Projekten und Aktionen aufmerksam und werben in der Öffentlichkeit dafür, Erste Hilfe zu erlernen und regelmäßig zu üben. Dr. Georg Scholz ASB-Bundesarzt Karl-Eugen Altdörfer Mitglied des ASB-Bundesvorstandes 2 3
3 2. Warnwestenpflicht für jeden Fahrzeuginsassen 1. Erste Hilfe von Anfang an Jeder Mensch kann Erste Hilfe lernen, und zwar schon ab dem Kindergartenalter. Anderen helfen, sie trösten und im Notfall Hilfe holen, das können schon die Kleinsten. Wer in jungen Jahren lernt, für andere Verantwortung zu übernehmen und zu helfen, tut dies später auch als Erwachsener. Ab wann Kinder Erste Hilfe lernen, ist bislang abhängig von der Initiative der jeweiligen Bildungseinrichtung. Zwar empfiehlt die Kultusministerkonferenz (395. Schulausschuss), dass alle Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse jedes Schuljahr zwei Stunden Wiederbelebung trainieren sollen. Der ASB meint aber, dass Schüler schon früher an die Erste Hilfe herangeführt werden sollten. Zusammen mit dem Jugendrotkreuz setzt sich die Arbeiter-Samariter-Jugend mit der Initiative Erste Hilfe auf den Bildungsplan für Erste Hilfe als Unterrichtsstoff ab der Grundschule ein. Seit dem 1. Juli 2014 muss in jedem zugelassenen privaten Fahrzeug, egal ob Pkw, Lastkraftwagen oder Bus, eine Warnweste für den Fahrer vorhanden sein. Warnwesten für andere Fahrzeuginsassen schreibt 53a in der Straßenverkehrs-Ordnung allerdings nicht vor. Sie schreibt auch nicht vor, dass die Warnweste bei privat genutzten Fahrzeugen bei einem Unfall oder einer Panne auch getragen werden soll. Diese Pflicht besteht nur bei gewerblich genutzten Fahrzeugen. Ereignet sich ein Verkehrsunfall oder eine Panne bei Dämmerung, Regen oder starkem Verkehrsaufkommen, besteht die Gefahr, dass Fahrzeuginsassen, die das Auto verlassen müssen, ohne reflektierende Warnweste nicht wahrgenommen werden. Deshalb reicht es nicht aus, wenn für jeden Fahrzeuginsassen eine Weste im Auto vorhanden ist. Nur eine gesetzlich verankerte Pflicht, die Warnweste im Notfall tatsächlich auch anzuziehen, kann zu mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer beitragen. Das Bundesverkehrsministerium sollte eine Warnwestenpflicht für jeden Fahrzeuginsassen einführen. Darüber hinaus sollte auch bei Privatfahrzeugen das Tragen einer Warnweste bei einem Unfall oder einer Panne Pflicht werden. Die Kultusministerien müssen eine regelmäßige Ausbildung in Erster Hilfe schon in die Bildungspläne der Grundschule aufnehmen. Die Erste-Hilfe-Ausbildung an weiterführenden Schulen sollte über die empfohlenen zwei Unterrichtsstunden Wiederbelebung pro Schuljahr hinausgehen. Erste Hilfe sollte altersgerecht und spielerisch auch schon im Kindergarten gelehrt werden. Dies muss ebenfalls über die Bildungspläne der Bundesländer geregelt werden. 4 5
4 4. Schulsanitätsdienst überall Das siebte Sozialgesetzbuch ( 2 8b SGB VII) regelt die Unfallversicherung von Schülerinnen und Schülern und die Pflicht des Schulleiters ( 21 SGB VII), eine wirksame Erste-Hilfe-Versorgung an der Schule zu gewährleisten. Zwar sind Schulen nicht dazu verpflichtet, einen Schulsanitätsdienst in ihrer Einrichtung zu unterhalten. Aber der Freiwilligendienst ist eine sinnvolle Unterstützung der Schulen bei ihrer Erste-Hilfe-Versorgung. Denn nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) haben die Unfallversicherungen 2013 über 1,2 Millionen meldepflichtige Schülerunfälle (Schulwegunfälle ausgenommen) verzeichnet. 3. Erste-Hilfe-Kampagnen Nach Angaben des Deutschen Reanimationsregisters erleiden jedes Jahr rund bis Menschen in Deutschland einen plötzlichen Herzstillstand. Ein plötzlicher Herzstillstand kann jeden Menschen, egal welchen Alters, treffen. Nur zehn bis 20 Prozent überleben ihn, obwohl er nicht zwangsläufig zum Tod führen muss. Die Überlebensrate könnte wesentlich höher sein, wenn mehr Mitmenschen sofort Erste Hilfe leisten würden. Nach aktuellen Daten des Deutschen Reanimationsregisters beginnen in Deutschland nur in 17 Prozent der Fälle anwesende Laien mit Wiederbelebungsmaßnahmen. In anderen europäischen Ländern beträgt die Laienreanimationsquote hingegen 60 Prozent. Von Pädagogen beaufsichtigt und von Ausbildern zum Beispiel des ASB angeleitet, erwerben Schülerinnen und Schüler in einem 24-stündigen Schulsanitätsdienstlehrgang Kenntnisse in Erster Hilfe, die weit über eine Erste-Hilfe-Grundausbildung hinausgehen. So können sie die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes sinnvoll überbrücken und bei Bedarf lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen. Jede Schule benötigt zwingend einen Schulsanitätsdienst. Das Programm des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Medizinische Erstversorgung mit Selbsthilfeinhalten soll an Schulen fortgesetzt werden. Durch eine Steigerung der Überlebensrate nach einem Herzstillstand von zehn auf 20 Prozent könnten Menschenleben pro Jahr zusätzlich gerettet werden. Bund und Länder sollen regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen und -Kampagnen durchführen, damit die Laienreanimationsrate in Deutschland wie in den Niederlanden auf über 60 Prozent steigt. 6 7
5 5. Flächendeckender Zugang zu AED In den Landesbauordnungen der Bundesländer wird die Ausstattung von öffentlichen und privaten Bauten mit Feuerlöschern und Rauchmeldern geregelt. Es gibt in Deutschland aber bislang kein Gesetz, das die Ausstattung des öffentlichen Raums mit Automatischen Externen Defibrillatoren (AED) vorschreibt. Der Verein Definetz hat in seinem sogenannten Defikaster Automatische Externe Defibrillatoren (AED), die in Deutschland öffentlich zugänglich sind, erfasst. Definetz geht davon aus, dass weitere AED in Geschäften, Bürogebäuden oder an anderen öffentlichen Standorten hängen, die nirgends registriert sind. Die insgesamt Geräte decken vor allem den Bedarf im ländlichen Raum nicht ab. Besonders dort ist es fast unmöglich, eine effiziente Versorgung mit öffentlich zugänglichen Defibrillatoren zu gewährleisten. Hinzu kommt das Problem, dass viele AED-Geräte weder in Ballungsgebieten noch auf dem Land rund um die Uhr frei zugänglich sind. Außerhalb von Ballungsgebieten könnten Defikopter, also mit einem Defibrillator ausgestattete, unbemannte Flugkörper, die durch den Disponenten der zuständigen Rettungsleitstelle gestartet und überwacht werden, eine sinnvolle Ergänzung bilden. Aufgrund der relativ großen Reichweite und der hohen Fluggeschwindigkeit können diese Geräte einen großen Raum abdecken und somit den Gesamtbedarf an Defibrillatoren deutlich reduzieren. Die Länder sollten eine ausreichende Versorgung des öffentlichen Raums mit AED gesetzlich vorschreiben. Dabei sollte eine ausreichende Anzahl von rund um die Uhr frei zugänglichen AED festgelegt werden. Die Defibrillatoren sollten öffentlich registriert sein, auch über die Rettungsleitstellen. Es sollte geprüft werden, ob Rettungs- und Defibrillatordrohnen für das Problem im ländlichen Raum eine Lösung darstellen. 8 9
6 7. Inklusive Erste Hilfe Es gibt zu wenige Erste-Hilfe-Kurse für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einer Behinderung. Erste-Hilfe-Kurse für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, oder Blinde, wie der ASB Köln sie anbietet, sind die Ausnahme. Dabei kann jeder Mensch unabhängig von der Art der Beeinträchtigung, von Herkunft oder Alter Erste Hilfe leisten. 6. Kultursensible Erste Hilfe Laien, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst, erleben im Notfall immer wieder Momente der Verunsicherung, wenn sie auf Verletzte und Unfallopfer aus anderen Kulturkreisen treffen. So weiß zum Beispiel ein männlicher Ersthelfer nicht, ob er bei einer muslimischen Frau mit Kopftuch Mund-zu- Mund-Beatmung durchführen darf. In unserer multikulturellen Gesellschaft sollte deshalb Erste Hilfe kultursensibel gelehrt werden. Gleichzeitig sollten mehr Menschen mit Migrationshintergrund durch gezielte Ansprache als Ersthelfer, aber auch als Sanitäter und Notfallsanitäter für den Rettungsdienst gewonnen werden. Denn diese Zielgruppe ist bei allen Hilfsorganisationen unterrepräsentiert. Umgekehrt gibt es auch zu wenige freiwillige und hauptamtliche (Notfall-)Sanitäterinnen und -Sanitäter, die darin geschult sind, die Bedürfnisse von Patienten mit einer Behinderung zu berücksichtigen. So ist die ASB-Schule in Lauf an der Pegnitz (Bayern) bundesweit bislang die einzige Rettungsdienstschule, die Rettungskräfte in Gebärdensprache schult. Hier gibt es genauso wie in der kultursensiblen Ersten Hilfe einen flächendeckenden Nachholbedarf. Inklusion in der Erste-Hilfe-Ausbildung und im Rettungsdienst sollte vorangetrieben werden. Die ausbildenden Hilfsorganisationen brauchen dafür öffentliche Unterstützung. Die Hilfsorganisationen brauchen öffentliche Förderung durch Kommunen, um eine kultursensible Erste-Hilfe-Ausbildung entwickeln und lehren zu können. Öffentliche Kampagnen sollen helfen, mehr Menschen mit Migrationshintergrund als Ersthelfer und Mitarbeiter im Rettungsdienst zu gewinnen
7 9. Fortbildungspflicht für Erzieher, Lehrer und Übungsleiter 8. Europäische Standards In der Europäischen Union fehlen derzeit europaweit geltende gesetzliche Standards in der Erste-Hilfe-Ausbildung. Die Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 legt nur fest, dass Erste-Hilfe-Kenntnisse zu den Voraussetzungen des Führerscheinerwerbs gehören, und die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) verweist beim Thema Arbeitssicherheit auf national geltende Erste-Hilfe-Standards. Der Europäische Wiederbelebungsrat (ERC) hat zwar Leitlinien zur Wiederbelebung formuliert, trotzdem mangelt es an einheitlichen und vor allem verbindlichen Standards in der Ausbildung von Erster Hilfe. Bisherige gesetzliche Anforderungen an die Zielgruppe der Erzieherinnen und Erzieher ( 26, GUV-V A1), Lehrer ( 21 SGB VII und entsprechender Erlass des jeweiligen Kultusministers) und Übungsleiter ( 26 BGV A1) sehen zum Großteil nur eine einmalige Grundausbildung in Erster Hilfe und nur für fünf bzw. zehn Prozent der in diesem Bereich Tätigen eine regelmäßige Fortbildung vor. Hinzu kommt, dass die Unfallversicherungen nur für einen Teil der in Kinderbetreuungseinrichtungen Beschäftigten regelmäßige Aus- und Fortbildungen in Erster Hilfe finanzieren ( 23 SGB VII). Bei jährlich rund 1,7 Millionen Unfallverletzten in Bildungs- und Freizeiteinrichtungen sowie im Freizeitsportbereich genügt es nicht, sich lediglich auf eine rettungsdienstliche Versorgung der Verunglückten zu verlassen. Alle als Erzieher, Lehrer oder Übungsleiter Tätigen sollen zu Erste-Hilfe- Ausbildungen und regelmäßigen Erste-Hilfe-Fortbildungen verpflichtet werden, die von den Unfallversicherungen bezahlt werden. Gleichzeitig sind aber Arbeitnehmer, Sanitäter und Erste-Hilfe-Ausbilder immer häufiger grenzüberschreitend tätig, was europäische Standards in der Erste-Hilfe- Ausbildung nötig macht. Verbindliche EU-Standards würden zudem eine gegenseitige Anerkennung von erworbenen Erste-Hilfe-Zertifikaten ermöglichen und die Qualität der Ausbildung sichern. Zusammen mit SAMARITAN INTERNATIONAL e.v. fordert der ASB eine EU-Richtlinie, die europaweite Standards in der Erste-Hilfe-Ausbildung definiert und eine Anerkennung der Zertifikate ermöglicht
8 10. Kampagne zu Rettungsgassen Impressum Die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse wurde in Deutschland offiziell 1982 eingeführt und ist in 11 Abs. 2 StVO gesetzlich geregelt. Das Gesetz ist vielen Verkehrsteilnehmern aber nicht bekannt, weshalb sie sich bei Unfällen verkehrswidrig verhalten und das Vorankommen der Rettungskräfte behindern. Darüber hinaus fehlt vielen Autofahrern das Wissen, wie eine Rettungsgasse gebildet wird. Das Bundesverkehrsministerium und der Deutsche Verkehrsrat sollten ähnlich wie in Österreich eine öffentliche Kampagne zur Bildung von Rettungsgassen veranlassen. Herausgeber: Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.v. Sülzburgstraße Köln Verantwortlich: Dr. Marcus Kreutz (Geschäftsführung interimsweise) Tel.: (0221) Fax: (0221) info@asb.de Internet: facebook.com/asb.de Inhalt: Harald Schottner, Abteilungsleiter Bevölkerungsschutz, ASB-Bundesverband Redaktion: Astrid Königstein, Stabsstelle Marketing/Public Relations, ASB-Bundesverband Layout: Schänzer Werbung + Design, Köln Druck: DFS Druck Brecher GmbH, Köln Fotos: ASB/T. Ehling (Titelfoto, S. 13), ASB/S. Goedecke (Grafik S. 6) ASB/M. Grübel (S. 11), ASB/A. Königstein (S. 7), ASB/P. Nierhoff (S. 5), ASB/S. Rosenberger (S. 12), ASB/M. Soltau (S. 8), ASB/M. Schulz (Illustration S. 14), ASB/F. Zanettini (S. 4), ASB Berlin/J. Grabowski (S. 10) 14 15
9 Der ASB ist als Wohlfahrtsverband und Hilfsorganisation politisch und konfessionell ungebunden. Wir helfen allen Menschen unabhängig von ihrer politischen, ethnischen, nationalen und religiösen Zugehörigkeit. Mit unserer Hilfe ermöglichen wir den Menschen, ein größtmögliches Maß ihrer Selbstständigkeit zu entfalten und zu wahren. Wir helfen schnell und ohne Umwege allen, die unsere Unterstützung benötigen. Seit seiner Gründung im Jahr 1888 bietet der ASB Dienste an, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientieren. Zum Beispiel in der Altenhilfe, im Rettungsdienst, der Ersten Hilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, der Hilfe für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung, der Auslandshilfe sowie der Aus- und Weiterbildung Erwachsener. Auch wer sich freiwillig engagieren möchte, findet beim ASB eine passende Möglichkeit, aktiv zu werden. Der ASB in Ihrer Nähe: Wir helfen
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