Umweltverträglichkeitserklärung
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- Fritz Pfeiffer
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1 Umweltverträglichkeitserklärung gem. UVP-G 2000 Windpark Großkrut-Hauskirchen-Wilfersdorf Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Bearbeitung: Techn. Büro für Öko-Energietechnik Hauptstraße Pottenbrunn DI Stephan Parrer Mag. Tobias Friedel-Klarenberg DDI Johanna Schmutzer, MSc DI(FH) Richard Distl Konsenswerberin: ImWind & Partner GmbH Hauptstraße 77, 3140 Pottenbrunn und Windpark Rannersdorf II GmbH Simonsfeld 57a, 2115 Ernstbrunn Wien,
2 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 2 Umweltverträglichkeitserklärung INHALT 1. EINFÜHRUNG Aufgabenstellung Struktur des Einreichoperates VORHABENSBESCHREIBUNG Beschreibung des Standorts Beschreibung des Vorhabens und Vorhabensabgrenzung Art und Umfang des Vorhabens Vorhabensabgrenzung Beschreibung der Betriebsphase Beschreibung der Bauphase Verkehrsmäßige Anbindung Verkehrsaufkommen Beschreibung der Windkraftanlage Klima- und Energiekonzept Alternative Lösungsmöglichkeiten BEWERTUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT Abgrenzung des Untersuchungsrahmens System zur Bewertung der Umweltverträglichkeit Allfällig aufgetretene Schwierigkeiten AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS Sachgüter Siedlungswesen Regionalentwicklung, örtliche Raumplanung und Verkehrsinfrastruktur Freizeit, Erholung und Tourismus Zusammenfassung Gesundheit und Wohlbefinden Lärm Schattenwurf Eisabfall Zusammenfassung Landschaft und Kulturgüter Landschaftsbild Ortsbild Kulturgüter Zusammenfassung Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Jagd Landwirtschaft Forstwirtschaft... 25
3 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 3 Umweltverträglichkeitserklärung Jagd Zusammenfassung Ökologie Zusammenfassung Wasser und Untergrund Geologie und Grundwasser Altlasten Zusammenfassung Luft MASSNAHMENÜBERSICHT ZUSAMMENFASSENDE STELLUNGNAHME ABBILDUNGSVERZEICHNIS... 31
4 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 4 Umweltverträglichkeitserklärung 1. EINFÜHRUNG 1.1 Aufgabenstellung Die Konsenswerber planen in den Marktgemeinden Großkrut, Wilfersdorf und in der Gemeinde Hauskirchen den Windpark Großkrut-Hauskirchen-Wilfersdorf. Die wurde von ihr damit beauftragt, die Einreichunterlagen für eine Genehmigung gem. 17 UVP-G 2000 zu erstellen. Aufgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung ist es, die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten, die ein Vorhaben auf alle relevanten Schutzgüter haben kann. Dies sind im gegenständlichen Vorhaben: Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft sowie Sach- und Kulturgüter. Gemäß 6 UVP-G 2000 hat die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) eine Beschreibung des Vorhabens nach Standort, Art und Umfang inklusive vom Projektwerber geprüfter Alternativen, die Beschreibung der beeinträchtigten Umwelt sowie die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt zu enthalten. Weiters ist eine Darlegung von Maßnahmen zum Ausgleich, Verringerung und Vermeidung wesentlicher nachteiliger Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu erstellen. Eine allgemein verständliche Zusammenfassung ist darüber hinaus der UVE beizufügen. Ziel dieses Dokuments ist die Erstellung der allgemein verständlichen Zusammenfassung inkl. der Maßnahmenübersicht.
5 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 5 Umweltverträglichkeitserklärung 1.2 Struktur des Einreichoperates Die Einreichunterlagen werden in 3 grundsätzliche Teile geteilt: 1. Vorhaben 2. Beilagen 3. UVE und Grundlagen Der Genehmigungsantrag ist dem Vorhaben vorangestellt. Die detailliertere Gliederung der Struktur ist Abb. 1 zu entnehmen. VORHABEN BEILAGEN UVE und GRUNDLAGEN (Ordner 3) Beschreibung des Vorhabens (Ordner 1) Beilagen zum Vorhaben (Ordner 2) UVE - Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Klima- und Energiekonzept Projektbegründung und Vorhabensalternativen UVE Einleitung und Beitrag Sachgüter Themenbereich Siedlungswesen Themenbereich Gesundheit und Wohlbefinden Themenbereich Landschaftsbild Ortsbild und Kulturgüter Themenbereich Land-, Forstwirtschaft und Jagd Themenbereich Ökologie Themenbereich Wasser und Untergrund Themenbereich Luft Abbildung 1: Struktur des Einreichoperates
6 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 6 Umweltverträglichkeitserklärung Das gegenständliche Dokument ist der Teil UVE-Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht. Die Themenbereiche der Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf Mensch und Umwelt sind in folgende Aussagebereiche unterteilt: THEMENBEREICH UVE Einleitung und Beitrag Sachgüter Siedlungswesen Gesundheit und Wohlbefinden Landschaft und Kulturgüter Land-, Forstwirtschaft und Jagd Ökologie Wasser und Untergrund Luft AUSSAGEBEREICH Sachgüter Regionalentwicklung und Örtliche Raumplanung Freizeit, Erholung und Tourismus Lärm Schattenwurf Eisabwurf Landschaftsbild Ortsbild Kulturgüter Landwirtschaft Forstwirtschaft Jagd Pflanzen und deren Lebensräume Tiere und deren Lebensräume Geologie und Grundwasser Altlasten Motorische Emissionen Staubemissionen Abbildung 2: Themen- und Aussagebereiche der UVE
7 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 7 Umweltverträglichkeitserklärung 2. VORHABENSBESCHREIBUNG 2.1 Beschreibung des Standorts Die Konsenswerber beabsichtigen in den Marktgemeinden Großkrut, Wilfersdorf und der Gemeinde Hauskirchen einen Windpark mit insgesamt 13 Windkraftanlagen des Typs REpower 3,2M114, Nennleistung 3,2 MW und einer Nabenhöhe von 143 Meter (m) zu errichten. Das ergibt eine Engpassleistung von 41,6 MW. Diese Anlagen stehen in unmittelbar räumlicher Nähe zu den bestehenden Windkraftanlagen des Windparks Rannersdorf-Ebersdorf (8 MW) sowie einer genehmigten Anlage des Windparks Poysdorf-Wilfersdorf III. Das Vorhaben überschreitet den Schwellenwert von 20 MW des Anhang I des UVP-G 2000 wodurch es der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegt. Die gegenständliche Umweltverträglichkeitserklärung beinhält 13 Windkraftanlagen des Windparks Großkrut- Hauskirchen-Wilfersdorf. Die ungefähre Lage der Windkraftanlagen ist anhand der roten Punkte in Abbildung 3 zu erkennen, die exakte Lage der Anlagen ist aus den beiliegenden Lageplänen (Ordner I) ersichtlich. Über die oben genannten Windparks hinaus befinden sich noch weitere bestehende und genehmigte Windparks innerhalb einer Entfernung von 5 km von den geplanten Anlagen: Windpark Poysdorf-Wilfersdorf I+II: 14 Anlagen des Typs Vestas V 90, 28 MW (Bestand) Windpark Poysdorf-Wilfersdorf III: 8 Anlagen des Typs Enercon E 101, 24 MW (genehmigt) Windpark Neusiedl/Zaya: 5 Anlagen des Typs Enercon E , 9 MW (Bestand) Windpark Steinberg-Prinzendorf: 9 Anlagen des Typs Vestas V 80, 6 Anlagen des Typs Vestas V 90, 30 MW (Bestand) Windpark HAGN: 20 Anlagen des Typs Enercon E 82, 46 MW (genehmigt) Das Windpark Planungsgelände liegt im Bezirk Mistelbach im südwestlichen Bereich der Marktgemeinde Großkrut (3 WKA), im nordwestlichen Bereich der Gemeinde Hauskirchen (5 WKA) sowie im nordöstlichen Bereich der Marktgemeinde Wilfersdorf (5 WKA). Es ist begrenzt: im Westen durch Erdberg und die B7 im Norden durch den Ginzersdorfer Bach im Osten durch Ginzendorf und die L3039 im Süden durch Ebersdorf ad Zaya und die B48.
8 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 8 Umweltverträglichkeitserklärung Abbildung 3: Übersichtsplan Windpark Großkrut-Hauskirchen-Wilfersdorf mit umliegenden Windparks) Beschreibung des Vorhabens und Vorhabensabgrenzung Art und Umfang des Vorhabens Die Konsenswerber beabsichtigen die Errichtung von 13 Windkraftanlagen (WKA) der Type REpower 3.2M114 mit im Turm untergebrachter Trafostation, einer Nennleistung von kw, einem Rotordurchmesser von 114 m, einer Nabenhöhe von 143 m sowie einer Gesamthöhe von 200 m. Die erzeugte Energie wird über Mittelspannungserdkabel über das interne 30 kv Windparknetz zum Umspannwerk Hauskirchen Windpark geleitet. Die gegenständlichen Windkraftanlagen dienen zur Erzeugung von elektrischer Energie. Gemäß den Ertragsdaten von bestehenden Windparks sowie der errechneten Leistungskurve der zu errichtenden Anlage ist mit einem jährlichen Ertrag von ca kwh pro Anlage, insgesamt daher mit ca MWh/Jahr zu rechnen. 1 Quelle: Austrian Map Fly 5.0, Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, Wien 2010; Eigene Bearbeitung. Die roten Punkte stellen die geplanten Windkraftstandorte dar, bestehende Windparks Rannersdorf-Ebersdorf (Dunkelblau) und Poysdorf-Wilfersdorf (Mittelblau), der genehmigte und in Bau befindliche Windpark HAGN (Hellblau), der genehmigungte Windpark Poysdorf-Wilfersdorf III (Violett), der bestehende Windpark Steinberg-Prinzendorf (Grün) sowie der bestehende Windpark Neusiedl/Zaya (Orange); Gemeindegrenzen (pinke Linien).
9 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 9 Umweltverträglichkeitserklärung Vorhabensabgrenzung Elektrotechnisch Die Kabelendverschlüsse der jeweiligen Kabelanschlussleitungen im Umspannwerk Hauskirchen Windpark des Netzbetreibers EVN Netz GmbH bilden die Vorhabensgrenze aus elektrotechnischer Sicht. Der Netzanschluss des Windparks bedingt gemäß dem derzeitigen Netzausbaukonzept der EVN Netz GmbH folgende Baumaßnahmen: Die Errichtung eines 110/30 kv Umspanners im derzeit in Bau befindlichen Umspannwerk Hauskirchen- Windpark, dessen Anschluss an der 110 kv Sammelschiene sowie den Bau von 30 kv Schalt- und Nebeneinrichtungen. Diese Baumaßnahmen werden für mehrere Windparkprojekte in der Region durchgeführt und sind nur anteilig dem gegenständlichen Vorhaben zuzurechnen. Weiter ist als Grenze der kommunikationstechnischen Anbindung der Anschlusspunkt der A1 Telekom AG südwestlich von Ginzersdorf vorgesehen. Zur etwaigen Beurteilung von nicht im Vorhaben liegenden jedoch durch das Vorhaben verursachten zusätzlichen Auswirkungen sind vor allem die Errichtung der neuen Komponenten im Umspannwerk (UW) Hauskirchen-Windpark zu berücksichtigen. Bautechnisch Die Standorte werden über die Bundesstrasse B47 in den Bereichen Weingartbergen, Grillenberg und Ginzersdorfer Bach zugewegt. Vorhabensgrenze sind für die verschiedenen Stichwege die Bundesstrasse B47. Zur etwaigen Beurteilung von nicht im Vorhaben liegenden jedoch durch das Vorhaben verursachten zusätzlichen Auswirkungen sind eventuell notwendige Baumaßnahmen entlang der Zuwegung für die Befahrbarkeit mit Schwertransporten zu nennen. Hierfür wird vom beauftragten Spediteur in einem eigenen Verfahren angesucht. 2.3 Beschreibung der Betriebsphase Neben den Windkraftanlagen werden Wege und Montageflächen errichtet. Darüber hinaus müssen bestehende Wege je nach Lage und baulichem Zustand ertüchtigt werden, sowie bei Wegkreuzungen zusätzliche Wegflächen für überlange Transporte ("Trompeten") neu errichtet werden. Insgesamt werden für die 13 Windkraftanlagen zusätzliche Flächen im Ausmaß von ca. 5,2 ha für die Errichtung der Fundamente, der Montageflächen sowie für Zuwegungen dauerhaft in Anspruch genommen, teilweise dienen diese Flächen bereits heute als Wegflächen. Die Lage und Abmessungen der Trompeten sind in den jeweiligen Detaillageplänen Trompeten und Wegneubau dargestellt (Ordner I). Für die Zuwegungen sind rund 5,2 km Wege neu zu errichten. Etwa 3,4 km an bestehenden Wegen werden entsprechend den Anforderungen vom Anlagenlieferanten ertüchtigt. Außer den Windkraftanlagen, den Wegen und Montageflächen werden Erdkabel zur internen Windparkverkabelung errichtet. Diese werden bis zum Umspannwerk Hauskirchen-Windpark der EVN Netz GmbH bzw. bis zum Anschlusspunkt der A1 Telekom AG südwestlich der Ortschaft Ginzersdorf verlegt. Darüber hinaus sind keine baulichen Maßnahmen innerhalb der Vorhabensgrenzen notwendig. Der Betrieb der Anlagen erfolgt vollautomatisch. Etwa alle 3 Monate wird eine Regelwartung durchgeführt, bei Bedarf (Störung) sind öfter Anfahrten notwendig. Mit der Fa. REpower wird ein Wartungsvertrag für die Dauer von 15 Jahren abgeschlossen, der eine regelmäßige werterhaltende Betreuung der Anlagen vorsieht. Alternativ kann die Wartung der Anlagen auch von durch den Anlagenhersteller befugten Firmen durchgeführt werden. Vor Ablauf der Gewährleistungsfrist werden sämtliche Anlagen einer erneuten Kontrolle unterzogen.
10 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 10 Umweltverträglichkeitserklärung Die Windkraftanlagen sind auf eine Lebensdauer von 20 Jahren ausgelegt. Nach diesem Zeitraum können Anlagenteile erneuert, neue Windkraftanlagen aufgestellt oder die gegenständlichen Anlagen samt Fundament abgetragen werden. 2.4 Beschreibung der Bauphase Nach erfolgter Genehmigung und Förderzusage der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (oemag) im Jahr 2013 ist folgender Zeitplan vorgesehen: Arbeitsschritt 3. Qu Qu Qu Qu Qu Qu Vermessung Zuwegungen/Rodungen/Verkabelung Errichtung der Fundamente Montage der Türme Montage der Gondeln, Rotoren Komplettierungsarbeiten Endfertigstellung Die Gesamtfertigstellung des Parks ist mit Ende des 4. Quartals 2015 geplant. Unmittelbar nach der Aufstellung erfolgt ein mindestens 240 stündiger Probebetrieb durch den Hersteller mit anschließender Übergabe der Anlagen an den Auftraggeber. Dieser Zeitplan kann sich verschieben, wenn die Förderzusage der oemag z. B. auf Grund von durch andere Projekte bereits ausgeschöpftem Kontingent nicht im Jahr 2013 erlangt werden kann. Weiters kann es gerade im Winterhalbjahr zu wetterbedingten Verzögerungen kommen Verkehrsmäßige Anbindung Ausgangspunkt des Antransports der Anlagenteile sind im Wesentlichen die Werke Trampe (Brandenburg), Husum und Bremerhaven der Firma REpower in Deutschland. Die Anlagen werden voraussichtlich direkt per LKW über das Autobahnnetz angeliefert. Nach heutigem Kenntnisstand wird innerhalb von Österreich das Autobahnnetz bis zum Ende der A 5 bei Schrick und weitergehend das Bundesstraßennetz mit B 7 und B 47 genutzt. Die Rückfahrt der Leertransporte erfolgt ebenfalls über diese Route. Sämtliche anderen Transporte (z. B. Erd-, Schotter- Aushub- oder Betontransporte) werden von der noch auszuwählenden Baufirma, nach heutigem Kenntnisstand, über dieselben Straßen wie die einzelnen Anlagenteile der WKA geführt. Die Standorte werden über die Bundesstrasse B47 in den Bereichen Weingartbergen, Grillenberg und Ginzersdorfer Bach zugewegt. Vorhabensgrenze sind für die verschiedenen Stichwege die Bundesstrasse B47. Die detaillierte Darstellung der Zuwegung und der Ausbaumaßnahmen sind der Projektbeschreibung und den Detailplänen im Ordner 1 zu entnehmen.
11 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 11 Umweltverträglichkeitserklärung Verkehrsaufkommen Sämtliche Angaben bzgl. Verkehrsaufkommen durch die Bautätigkeiten, Anlagenaufbau, etc. wurden anhand einer genauen Massenermittlung des gegenständlichen Projekts und unter Zuhilfenahme von Erfahrungswerten von ähnlichen Windparkprojekten ermittelt. Insgesamt ist mit folgendem LKW- Verkehrsaufkommen zu rechnen: Transporte LKW [Fahrten] Bauzeit [Monate] Montageflächen und Zuwegung (inkl. windparkinterne Verkabelung) Fundament Turm und Windkraftanlage Gesamt Abbildung 4: LKW Transporte gesamt [die einzelnen Phasen überschneiden sich] Zur Ermittlung des durchschnittlichen täglichen bzw. stündlichen Verkehrsaufkommens wurde die 18-monatige Bauphase auf die entsprechenden Transportphasen aufgeteilt, wobei es zum Teil beträchtliche Überschneidungen gibt. Bei Zugrundelegung eines 13-stündigen Arbeitstages beträgt die maximale LKW- Frequenz bei zeitgleicher Errichtung von Zuwegungen und Fundamenten 107 LKW-Fahrten pro Tag bzw. 9 LKW- Fahrten pro Stunde. Zusätzlich werden etwa 28 Mannschaftswagen-Fahrten pro Tag bzw. 3 Mannschaftswagen-Fahrten pro Stunde in der Bauphase notwendig sein. 2.5 Beschreibung der Windkraftanlage Bei den zu errichtenden Windkraftanlagen handelt es sich um den Typ REpower mit einer Nennleistung von kw und einem Rotordurchmesser von 114 m, einer Nabenhöhe von 143 m sowie einer maximalen Gesamthöhe von 200 m (siehe Abbildung 5).
12 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 12 Umweltverträglichkeitserklärung Abbildung 5: Ansichtsplan WKA 3,2M114 mit 143 m Nabenhöhe, Quelle Fa. REpower 2.6 Klima- und Energiekonzept Windkraftanlagen werden errichtet, um Strom zu erzeugen und in die öffentlichen Netze einzuspeisen. Demzufolge benötigen Windkraftanlagen nur einen geringen Eigenenergiebedarf um z.b. Hindernisbefeuerung, Beleuchtung bei Wartungsarbeiten, Trudelbetrieb usw. sicherstellen zu können. Darüber hinaus entsteht ein geringer Transportbedarf für Wartungsarbeiten. Planmäßig sind dies 4 PKW Fahrten pro Jahr, bei Störungseinsätzen kann sich diese Zahl erhöhen. Der "Erntefaktor" einer Windkraftanlage mit einer 20 jährigen Nutzungszeit kann zwischen 3000 und 7900% betragen. Das heißt, dass 30- bis 79-mal so viel Energie erzeugt wird, wie für Herstellung, Nutzung, Erzeugung und Abbau der Windkraftanlage verbraucht wird. An guten Standorten kann die energetische Amortisationszeit sogar nur drei Monate betragen, das heißt, dass nach nur drei Monaten Betriebsdauer die gesamte investierte Energie wieder sauber produziert ist. Bei konventionellen Kraftwerken ist der "Erntefaktor" deutlich geringer,
13 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 13 Umweltverträglichkeitserklärung da während des Betriebes ständig Energie in Form von Rohstoffen (Gas, Kohle, Holz, ) zugeführt werden muss. Gemäß Projektbeschreibung (siehe Ordner 1) ist mit einem durchschnittlichen jährlichen Ertrag von MWh pro WKA zu rechnen. Die angenommene energetische Amortisationszeit einer Windkraftanlage des Windparks Großkrut-Hauskirchen-Wilfersdorf beträgt somit ca. 6 Monate (vgl. Abbildung 8). Die Windkraftanlagen liefern somit in kurzer Zeit die zur Herstellung, Installation, Wartung und Demontage benötigte Energie zurück. Herstellung und Transport bringen eine CO 2 -Äquivalentemission von insgesamt ca t für die geplanten 13 Anlagen mit sich. Dies ist ein äußerst günstiges Verhältnis im Zusammenhang mit der jährlichen Kohlendioxid Einsparung von t. Maßnahmen zur Emissionsreduktion sind nicht erforderlich. Nachfolgender Tabelle ist eine Energie und CO 2 -Bilanz für die gewählte Anlagentype zu entnehmen. Mittlere Energieproduktion je WKA Jährliche Energieproduktion des Gesamtparks ca MWh ca MWh Kohlenstoffdioxidersparnis je WKA in [t], Faktor 0,6 der mittleren ca t/a Energieproduktion Kohlenstoffdioxidersparnis in [t], Faktor 0,6 der Gesamtenergieproduktion ca t/a Erdölersparnis je WKA [l] Erdölersparnis Gesamtpark [l] Energetische Amortisationszeit je WKA Erforderlich Energie für Erzeugung/Anlieferung/Aufbau/Demontage pro WKA (gerechnet aus energetischen Amortisationszeit) Erforderliche Energie für gesamten Windpark Geschätzte gesamte CO 2 -Äquivalentemission der Herstellung Bauphase Gesamtverkehrsaufkommen (inkl Sondertransporten) im Projektgebiet (6,0 km pro Fahrt) Gesamte CO 2 -Äquivalentemission (lt.umweltbundesamt, Emissionsfaktor LKW im Ortsgebiet) Geschätzte gesamte CO 2 -Äquivalentemission des Transports Geschätzte Emissionen durch Baumaschinen Abbildung 6: Energie- und CO 2 -Aufstellung ca l/a ca l/a ca. 6 Monate ca MWh / WKA ca MWh ca t km LKW km PKW 790 g/km für LKW 307 g/km für PKW ca. 67,64 t ca. 491,35 t 2.7 Alternative Lösungsmöglichkeiten Grundsätzlich wären 4 mögliche Alternativen denkbar: Bau des Windparks an einer anderen Stelle, Erzeugung des Stroms durch andere erneuerbare Energieträger, Verzicht auf die zusätzliche Stromproduktion und Ersatz durch Einsparung oder gänzlicher Verzicht auf die zusätzliche Stromproduktion (Nullvariante). Details zu diesen Varianten sind dem Dokument Begründung des Vorhabens und alternative Lösungsmöglichkeiten in Ordner 3 zu entnehmen. Nach Bewertung aller Alternativen konnte festgestellt werden, dass zur gegenständlichen Planung keine günstigere Lösungsmöglichkeit gefunden wurde.
14 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 14 Umweltverträglichkeitserklärung 3. BEWERTUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT 3.1 Abgrenzung des Untersuchungsrahmens Der Untersuchungsrahmen wurde in den einzelnen Aussagebereichen räumlich abgegrenzt. Aufgrund der möglichen Auswirkungen ist die Abgrenzung je nach Aussagebereich unterschiedlich erfolgt. Ziel der Abgrenzung war, dass eine Bearbeitung fokussiert erfolgen kann, jedoch die wesentlichen Auswirkungen durch die Abgrenzungen nicht verloren gehen. Die Abgrenzung des Untersuchungsrahmens wird zu Beginn jedes Dokuments begründet und beschrieben. Wie im Dokument Erläuterungen zur Anlage (Ordner 2) dargelegt, ist die Umsetzung des Vorhabens vom bis zum (Bauzeitraum) geplant. Der anschließende Betrieb der Anlagen erfolgt zumindest weitere 20 Jahre. Bei der Bewertung des Ist-Zustandes ist die Zeit vor Baubeginn maßgeblich, in der Regel ist dies das Jahr 2011/12. Für die Bauphase wird der geplante Bauzeitraum bewertet, für die Betriebsphase wird von einem Begutachtungszeitraum bis zum Jahr 2035 ausgegangen. Inhaltlich wurden die im UVP-G 2000 und im UVE Leitfaden 2 genannten möglichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sowie die in der bisherigen Beurteilungspraxis von Windparks verwendeten Themenbereiche in Betracht gezogen. Hierbei wurde versucht herauszufiltern, welche möglichen Auswirkungen aufgrund von fehlender Relevanz nicht weiter untersucht werden müssen. Folgende Themen wurden hierbei herausgefiltert: Klima Geruch Erschütterungen und Infraschall Strahlung Naturgefahren Biologische und chemische Schadstoffe Fischerei Diese Themen sind durch das geplante Vorhaben entweder überhaupt gar nicht oder in völlig vernachlässigbarem Ausmaß betroffen. Das Thema Klimaschutz ist im Gegenzug sogar durch das Vorhaben positiv beeinflusst, was aus dem Klima- und Energiekonzept entnommen werden kann (siehe Ordner 3). 3.2 System zur Bewertung der Umweltverträglichkeit Die Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen und Umwelt ist der wesentliche Zweck der UVE. Hierzu ist sowohl die Beurteilung der Sensibilität des betreffenden Gebiets als auch die Ermittlung der Eingriffsintensität des Vorhabens wesentlich. Das angewandte System zur Bewertung der Umweltverträglichkeit ist an den UVE-Leitfaden 3 sowie an eine bestehende Umweltverträglichkeitserklärungen angelehnt. Weiter ist die Methode der ökologischen Risikoanalyse aus der RVS Umweltuntersuchung mit einbezogen. 2 Umweltbundesamt, UVE Leitfaden, Rep. 0184, Wien Umweltbundesamt, UVE Leitfaden, Rep. 0184, Wien 2008.
15 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 15 Umweltverträglichkeitserklärung Nachfolgend ist das Bewertungsschema in Abbildung 7 dargestellt und es werden die einzelnen Schritte näher erläutert. IST-Situation im Untersuchungsgebiet Vorhaben Feststellung der SENSIBILITÄT des Untersuchungsgebiets Feststellung der EINGRIFFSINTENSITÄT Ermittlung der EINGRIFFSERHEBLICHKEIT und Maßnahmen zu deren Reduktion Verbleibende AUSWIRKUNGEN UMWELTVERTRÄGLICHES VORHABEN NICHT UMWELTVERTRÄGLICHES VORHABEN Abbildung 7: Bewertungsschema zur Fragestellung der Umweltverträglichkeit Erläuterungen zum Bewertungsschema Beurteilung der Sensibilität (IST Situation) Als erster Schritt erfolgt eine Beschreibung der Beurteilung der IST Situation des Untersuchungsraums. Dabei kommt ein dreistufiges Schema zur Anwendung: keine bis geringe Sensibilität mittlere Sensibilität hohe Sensibilität Beurteilung der Eingriffsintensität des Vorhabens In einem zweiten Schritt werden die Wirkungen des Vorhabens auf sein Umfeld erfasst und dargestellt, darauf basierend wird eine Einschätzung der Eingriffsintensität des Vorhabens getroffen. Dabei kommt ebenfalls das dreistufige Schema zur Anwendung. keine bis geringe Wirkung mittlere Wirkung hohe Wirkung
16 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 16 Umweltverträglichkeitserklärung Beurteilung der Eingriffserheblichkeit Die Eingriffserheblichkeit ergibt sich aus der Verknüpfung der Sensibilität des Untersuchungsgebiets mit der Eingriffsintensität des Vorhabens. Dabei kommt nachstehende Tabelle (Abb. 10) zur Anwendung: Eingriffsintensität Sensibilität gering mittel hoch gering mittel hoch Eingriffserheblichkeit I II III IV V Abbildung 8: Ermittlung der Eingriffserheblichkeit Die 5 Bewertungsstufen der Eingriffserheblichkeit sind wie folgt zu bewerten: I: keine bis geringe Auswirkung II: geringe Auswirkung III: mittlere Auswirkung IV: starke Auswirkung V: sehr starke Auswirkung Bei den Stufen IV (stark) und V (sehr stark) ist ohne wirksame Maßnahmen zum Ausgleich, Verringerung oder Vermeidung keine Umweltverträglichkeit gegeben. Beurteilung der verbleibenden Auswirkungen Zu den einzelnen Aussagebereichen werden Maßnahmen zum Ausgleich, Verringerung oder Vermeidung von Auswirkungen auf Mensch und Umwelt erarbeitet. Diese werden zunächst dahin gehend bewertet, inwieweit sie wirksam sind. In weiterer Folge wird je nach Wirksamkeit die Stufe der Eingriffserheblichkeit herabgesetzt. Die Vorgangsweise zur Beurteilung ist in Abbildung 9 ersichtlich.
17 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 17 Umweltverträglichkeitserklärung Beurteilung der Maßnahmen und der verbleibenden Auswirkungen Bezeichnung Wirksamkeit Veränderung der Eingriffserheblichkeit Sehr gut Gut Gering bis Keine Die Maßnahme ermöglicht eine nahezu vollständige Vermeidung der negativen Wirkung des Vorhabens oder eine Vermeidung erfolgt in dem Ausmaß, dass die verbleibenden Auswirkungen jenen der dann nach der Reduktion zu liegenden Kategorie entsprechen Die Maßnahme ermöglicht eine weitgehende Vermeidung, teilweise Vermeidung der negativen Wirkungen des Vorhabens oder eine Vermeidung erfolgt in dem Ausmaß, dass die verbleibenden Auswirkungen jenen der dann nach der Reduktion zu liegenden Kategorie entsprechen Die Maßnahme ermöglicht eine geringe bis keine Vermeidung der negativen Wirkungen des Vorhabens Herabsetzung um 2 Stufen (z. B. von V auf III) Herabsetzung um 1 Stufe (z. B. von IV auf III) Die Stufe der Eingriffserheblichkeit wird nicht verändert Abbildung 9: Vorgangsweise zur Beurteilung der Maßnahmen zum Ausgleich, Verringerung oder Vermeidung von Auswirkungen auf Mensch und Umwelt Nach eventuell erfolgter Herabsetzung der Stufen werden die verbleibenden Auswirkungen wieder in den 5 Bewertungsstufen dargestellt: I: keine bis geringe Auswirkung II: geringe Auswirkung III: mittlere Auswirkung IV: starke Auswirkung V: sehr starke Auswirkung Bei den Stufen IV (stark) und V (sehr stark) ist keine Umweltverträglichkeit gegeben. 3.3 Allfällig aufgetretene Schwierigkeiten Wie im UVE Leitfaden beschrieben, sollte innerhalb der UVE auch auf Beschränkungen des Gültigkeitsbereichs der getroffenen Aussagen, auf Unsicherheiten und mögliche Risiken hingewiesen werden. 4 Im Wesentlichen sind bei der Erstellung der UVE keine unerwarteten Schwierigkeiten entstanden. Einzelne Daten konnten nicht vollständig erhoben werden. Im Bereich der Umweltauswirkungen war es aber immer möglich aufgrund von Analogschlüssen (z. B. Interpolieren) die Aussagen in ausreichender Qualität zu erstellen, oder es wurden Worst Case Betrachtungen in Bezug auf die Umweltauswirkungen durchgeführt. Für Datenlücken, die für die Detailplanung der Windkraftanlagen relevant sind, wurden entsprechende Maßnahmen ergriffen, um die Datenlücken rechtzeitig vor Baubeginn zu schließen. 4 Umweltbundesamt, UVE Leitfaden, Rep. 0184, Wien 2008.
18 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 18 Umweltverträglichkeitserklärung Grundsätzlich ist die Windenergie eine relativ junge Art der Stromerzeugung, die erste netzgekoppelte Windkraftanlage wurde 1994 in Österreich installiert. Bei einigen Themenbereichen waren bisher durch die vorliegenden Erfahrungen Daten und Untersuchungen nur in beschränktem Umfang vorhanden und es konnte zu Schwierigkeiten bei der Bewertung der Auswirkungen kommen. Dies betraf vor allem den Bereich Tiere, hierbei insbesondere Vögel und Fledermäuse. Auch internationale Erfahrungen, die man zum Teil anwenden kann, waren nicht immer in dem zu wünschenden Ausmaß vorhanden. In den letzten Jahren wurde jedoch eine groß angelegte, etwa 100 Windkraftanlagen umfassende ornithologische Monitoring-Untersuchung durchgeführt, deren Ergebnisse eine bessere Datengrundlage darstellen, als bisher zur Verfügung stand 5. Im Rahmen des Widmungs- und UVP Verfahrens wurde eine ornithologische Detailuntersuchung durchgeführt, die auf die Monitoring-Erfahrungen aufbaut. In der gegenständlichen UVE wurde in den jeweiligen Themenbereichen versucht, für die Bewertung notwendige kumulative und Summations-Effekte darzustellen. Neben der Berücksichtigung von bestehenden Windkraftanlagen wurde überprüft, ob auch weitere geplante Windparkprojekte einzubeziehen sind. Als bestehende Windparks wurde Rannersdorf-Ebersdorf, bei den genehmigten Windparkprojekten, die noch nicht gebaut sind, wurde die im Nahbereich gelegene Windkraftanlage des Windparks Poysdorf-Wilfersdorf III berücksichtigt. Im weiteren Umfeld wurden auch die bestehenden Windparks Poysdorf-Wilfersdorf I und II, Steinberg-Prinzendorf, Neusiedl/Zaya sowie das Windparkprojekt HAGN gegebenenfalls in den Betrachtungen einbezogen. In folgenden Themenbereichen wurden kumulative und Summations-Effekte nicht betrachtet: Landwirtschaft, Forst- und Jagdwirtschaft, Wasser und Untergrund sowie Eisabfall. Dies wurde deshalb nicht durchgeführt, da sich in dem für den jeweiligen Themenbereich dargelegten Untersuchungsraum entweder ausschließlich Anlagen des gegenständlichen Projekts befinden oder die Auswirkungen von Bestandsanlagen bereits Teil der Ist-Situation und damit bei Erhebung dieser unmittelbar integriert waren. 5 Traxler, A.: Monitoring von windkraftrelevanten Effekten auf Vögel und Fledermäuse im Burgenland ( ), Gerasdorf 2009
19 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 19 Umweltverträglichkeitserklärung 4. AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS Nachfolgend sollen die Auswirkungen des Vorhabens auf Mensch und Umwelt in den entsprechenden Aussagebereichen dargestellt werden. Alle beschriebenen Maßnahmen werden gemäß den Ausführungen in den entsprechenden Themenbereichen durchgeführt. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitserklärung wurden jene Themen herausgefiltert, die vom Vorhaben gar nicht oder in völlig untergeordnetem Ausmaß negativ beeinflusst werden. Dies betrifft Klima, Geruch, Erschütterung und Infraschall, Strahlung, Naturgefahren, biologische und chemische Schadstoffe und Fischerei. Die weiteren, untersuchten Themenbereiche werden nachfolgend zusammengefasst: 4.1 Sachgüter Das Vorhaben berührt fremde Rechte bzw. Anlagen sowie von der Öffentlichkeit genutzte Infrastruktur. Der Untersuchungsraum für die einzelnen Sachgüter wurde je nach Möglichkeit der Beeinflussung unterschiedlich gewählt. Es werden im Umkreis von 200 m um die Anlagen sämtliche Infrastrukturen erhoben. Darüber hinaus wurden jenen Infrastruktureinrichtungen aufgenommen, auf die das geplante Vorhaben auch in größerer Entfernung erheblichen Einfluss haben kann. Von der Nutzungsstruktur gesehen liegen Infrastruktureinrichtungen in durchschnittlichem Ausmaß vor, beispielsweise führt eine 110 kv Freileitung und eine Bundesstraße durchs Planungsgebiet. Die Bedeutung der Infrastruktur ist teilweise als regional jedoch auch als überregional zu bewerten, bei den überregional bedeutsamen ist hier insbesondere die Lundenburger Bundesstraße B 47 zu nennen, aber auch die geplante Verlängerung der Autobahn A 5, welche dem Planungsgebiet nahe kommt. Die Entfernung der Windkraftanlagen zu Infrastruktureinrichtungen ist ausreichend, so dass eine Gefährdung sehr unwahrscheinlich ist, die bekannten Mindestabstände wurden eingehalten. Es werden durch die Baumaßnahmen eine Reihe von Infrastruktureinrichtungen betroffen, deren Betrieb kurzfristig eingeschränkt werden kann, jedoch dauerhaft unbehindert bleibt. Insgesamt wurden die Eingriffserheblichkeit und die verbleibenden Auswirkungen sowohl für die Bau- als auch für die Betriebsphase mit mittel eingestuft. 4.2 Siedlungswesen Regionalentwicklung, örtliche Raumplanung und Verkehrsinfrastruktur Für die vom Vorhaben betroffenen Gemeinden existiert kein regionales Raumordnungsprogramm. Das nächstgelegene Natura 2000-Gebiet (ausgewiesen nach der Vogelschutzrichtlinie) ist das Gebiet March-Thayain einem Abstand von 8,5 km. Weiters befindet sich in etwa 4,5 km Entfernung das Landschaftsschutzgebiet sowie Natura 2000 FFH-Gebiet Steinbergwald sowie in etwa 8 km nordwestlich das Landschaftsschutzgebiet Falkenstein. Für die Marktgemeinde Großkrut existiert laut Auskunft des Gemeindeamts keinerlei örtliches Entwicklungskonzept. Für Hauskirchen und Wilfersdorf liegt ein örtliches Raumordnungsprogramm (Entwicklungskonzept) vor. Sowohl in diesen Entwicklungskonzepten als auch in der Analyse der Flächenwidmungspläne konnten keine Widersprüche zum gegenständlichen Vorhaben gefunden werden. Die Verkehrsinfrastruktur des Untersuchungsgebietes ist geprägt durch die Bundesstraßen sowie landwirtschaftliche Güterwege. Neben den landwirtschaftlichen Güterwegen ist an regionalen und überregionalen Straßen die B 47 direkt vom Vorhaben betroffen, da von ihr die Zuwegung ins Windparkgelände ausgeht. Der durch das Vorhaben induzierte Verkehr macht jedoch weniger als 5 % der derzeitigen
20 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 20 Umweltverträglichkeitserklärung Verkehrsmenge aus, wodurch abgesehen von kurzfristigen Behinderungen keine Beeinträchtigung zu erwarten ist. In der Bauphase kommt es zu keiner Flächenbeanspruchung von Bauland oder Gebäuden. Eine Beeinträchtigung der umliegenden Ortsgebiete durch Veränderung von Funktionszusammenhängen kann in geringem Ausmaß auftreten. Das Erscheinungsgebiet von Ortschaften kann, je nach Sichtbeziehung, vorübergehend geringfügig durch die zum Bau eingesetzten hohen Kräne verändert werden. Die Auslastung dieser Straßen wird während der Bauphase durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen geringfügig angehoben. Insgesamt wurde die Eingriffserheblichkeit und die verbleibende Auswirkung in der Bauphase als gering eingestuft. Für die Betriebsphase sind die genannten Beurteilungsfaktoren großteils ebenfalls als gering einzustufen. Eine gewisse Veränderung des Erscheinungsbilds von Ortschaften ist durch die Einbringung von maßstabsfremden Objekten gegeben, welche näher im Aussagebereich "Ortsbild" analysiert wird. Hinsichtlich der Anforderungen des Niederösterreichischen Raumordnungsgesetzes 1976 idgf lässt sich sagen, dass die Standorte der WKA die geforderte Energiedichte ( 19(3a)Z1) aufweisen, die geeignete Widmung in zwei Gemeinden bereits beschlossen wurde und in einer der Beschluss im Dezember 2012 erwartet wird ( 19(2)) sowie die geforderten Mindestabstände zum umliegenden Wohnbauland einhalten ( 19(3a)Z2) werden. Insgesamt wurde die Eingriffserheblichkeit und die verbleibende Auswirkung 6 in der Betriebsphase als gering eingestuft. Freizeit, Erholung und Tourismus Im unmittelbaren Untersuchungsgebiet befinden sich Infrastruktureinrichtungen mit Bedeutung für die Naherholung, insbesondere Radwege. Überregional bedeutende Tourismusinfrastruktur ist nicht zu finden, die Kulturdenkmäler im Untersuchungsraum sind meist in Privatbesitz und sind nicht öffentlich zugänglich. Im Planungsgebiet gibt es einige Beherbergungsbetriebe. Von den Nächtigungszahlen der Standortgemeinden hat Wilfersdorf mit ca Nächtigungen pro Jahr die meisten Nächtigungen, diese können als mittel bezeichnet werden. Die im Untersuchungsgebiet verlaufenden, touristisch genutzten Wege werden ebenso wie andere touristisch relevante Infrastruktur durch das gegenständliche Vorhaben in der Betriebsphase nicht maßgeblich beeinträchtigt. Während der Bauphase sind einzelne Radwege betroffen, da diese Wege durch Baufahrzeuge benutzt werden müssen. Hinsichtlich des Erholungswerts der Landschaft ist auf eine Veränderung des Landschaftsbildes hinzuweisen, was den Erholungswert negativ beeinflussen kann. Insgesamt wurden Eingriffserheblichkeit und verbleibende Auswirkungen in der Bauphase mit mittel und in der Betriebsphase mit gering eingestuft. 6 unter der Voraussetzung der noch zu treffenden Widmungsbeschlüsse
21 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 21 Umweltverträglichkeitserklärung Zusammenfassung Zusammenfassende Beurteilung Siedlungswesen Aussagebereich Eingriffserheblichkeit Wirksamkeit Maßnahmen Regionalentwicklung und örtliche Raumplanung Freizeit, Erholung und Tourismus Regionalentwicklung und örtliche Raumplanung Freizeit, Erholung und Tourismus Bauphase II KEINE II III KEINE III Betriebsphase II KEINE II II KEINE II Verbleibende Auswirkung Abbildung 10: Zusammenfassung der Beurteilung für Siedlungswesen 4.3 Gesundheit und Wohlbefinden Lärm Für den Bereich Lärm wurde eine Umgebungslärmmessung durchgeführt, um ermitteln zu können, wie sich die schalltechnische Ist-Situation an den jeweiligen nächsten Anrainerpunkten darstellt. Die Darstellung der Messung erfolgte windabhängig, um später die spezifischen Geräusche der Windkraftanlagen besser zuordnen zu können. Die angrenzenden Bestandswindparks Rannersdorf-Ebersdorf und Poysdorf-Wilfersdorf sind bei der Beurteilung der Lärmimmissionen als Vorbelastungen durch die Umgebungslärmmessung bei Betrieb dieser Windparks berücksichtigt, die bewilligten Projekte HAGN und Poysdorf-Wilfersdorf III wurden rechnerisch berücksichtigt. Zur Feststellung der Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen und Umwelt wurden Schallausbreitungsrechnungen sowohl für die Bau- als auch für die Betriebsphase durchgeführt. Lärmimmissionen werden während der Bautätigkeit durch den Bau der Anlagen, den Wegebau, die Transporte sowie die Kabelverlege-Arbeiten verursacht. Die Geräuschbelastung ist in der Regel jedoch mit sonst im ländlichen Raum auftretenden Situationen während der Erntezeit vergleichbar. Die Baumaßnahmen bei der Verlegung eines Datenleiters in unmittelbarer Nachbarschaft eines Immissionspunktes in Ginzersdorf sorgen dort für eine sehr hohe Eingriffserheblichkeit. Als Maßnahmen werden einerseits der Einsatz von lärmarmen Baugeräten, eine Mittagsruhe, und die Information der Bevölkerung für diese Kabelbauarbeiten durchgeführt und andererseits wird für mögliche lärmarme Arbeiten bei der Windkraftanlagenerrichtung in der Nacht eine Baubeschränkung auf maximal zwei Anlagen für drei Standorte festgelegt. Insgesamt konnte eine mittlere verbleibende Auswirkung festgestellt werden. Die Berechnungen für die Betriebsphase mit den derzeit zur Verfügung stehenden Emissionswerten haben ergeben, dass in der Nacht die definierten Grenzwerte durch die Schallimmissionen der gegenständlichen Anlagen an einem Immissionspunkt (Schützmühle) in den unteren Windgeschwindigkeiten überschritten werden. Es wird daher eine spezifische Schallreduktion der Windkraftanlage GHW3 während der Nacht vorgeschlagen, die geeignet ist, diese Überschreitungen auszugleichen. Es wurde in Summe eine hohe Eingriffserheblichkeit und eine mittlere verbleibende Auswirkung festgestellt.
22 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 22 Umweltverträglichkeitserklärung Schattenwurf Im Bereich Schattenwurf wurde eine kumulative Betrachtung mit den bestehenden Windparks Rannersdorf- Ebersdorf, Poysdorf-Wilfersdorf und dem bewilligten Projekt Poysdorf-Wilfersdorf III gewählt, um eventuell vorliegende Vorbelastungen zu berücksichtigen. Zur Feststellung der Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen und Umwelt wurde eine Schattenwurf- Immissionsrechnung durchgeführt. Hierbei wurde nur die Betriebsphase untersucht, da es in der Bauphase zu keinerlei periodischem Schattenwurf kommen kann. In der Betriebsphase konnten die Grenzwerte eingehalten werden und es ist mit einer geringen Eingriffserheblichkeit und verbleibenden Auswirkungen zu rechnen. Eisabfall Im Bereich Eisabfall wurde untersucht, welche Wetterbedingungen vorherrschen müssen, damit Eisabfall möglich ist und wie oft dies durchschnittlich auftreten kann. Zur Feststellung der Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen und Umwelt wurde eine Berechnung möglicher Abfallweiten von Eis von den Windkraftanlagen durchgeführt. Hierbei wurde nur die Betriebsphase untersucht, da es in der Bauphase zu keinem wesentlichen Eisabfall kommt. Beim Thema Eis wurde eine mittlere Eingriffserheblichkeit festgestellt. Zur Reduktion des Risikos für Personen und Sachgüter im Gefahrenbereich um die Anlagen, werden an allen öffentlichen Wegen zumindest 200 m vor einer Anlage Gefahrenhinweisschilder mit Warnleuchten aufgestellt. Die gute Wirksamkeit dieser Maßnahme bedingt eine geringe verbleibende Auswirkung. Zusammenfassung Zusammenfassende Beurteilung Gesundheit und Wohlbefinden Aussagebereich Eingriffserheblichkeit Wirksamkeit Maßnahmen Bauphase Lärm V SEHR GUT III Schattenwurf I KEINE I Eisabfall I KEINE I Betriebsphase Lärm IV GUT III Schattenwurf II KEINE II Eisabfall III GUT II Verbleibende Auswirkung Abbildung 11: Zusammenfassung der Beurteilung für Gesundheit und Wohlbefinden 4.4 Landschaft und Kulturgüter Landschaftsbild Das vom Vorhaben betroffene Untersuchungsgebiet liegt im nordöstlichen Niederösterreich in den Bezirken Mistelbach und Gänserndorf. Das Projektgebiet selbst liegt zwischen Poybach im Norden und Zaya im Süden. Weiträumig geht das Untersuchungsgebiet dann nach Nordosten in die Bernhardsthaler Ebene über. Am südöstlichen Rand des untersuchten Gebiets liegt der Steinberg, westlich des Untersuchungsraums liegen die nächsten großen Waldgebiete. Das Gebiet ist über weite Strecken eben, das trifft insbesondere auf den Norden zu. Der Süden zeichnet sich durch eine leichte Welligkeit aus, die landschaftsbildprägend ist. Als technogene Vorbelastung im Untersuchungsraum sind vorwiegend bestehende Windkraftanlagen, Freileitungen und Ölförderanlagen (Pferdekopfpumpen) zu nennen.
23 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 23 Umweltverträglichkeitserklärung Im Zuge der Errichtung des Windparks werden für jede Anlage eine Kranstellfläche, die Zuwegung und eine Kabelleitung errichtet. Danach wird die Anlage auf dem vorgesehenen Ort errichtet. Die dabei zum Einsatz kommenden großen Baukräne sind weithin sichtbar, eine größere Anzahl an höhenwirksamen Objekten wird allerdings nicht auftreten. Insgesamt wurde damit die Eingriffserheblichkeit und die verbleibende Auswirkung in der Bauphase als sehr gering eingestuft. Durch die Windkraftanlagen des Vorhabens werden höhenwirksame technogene Elemente in die Landschaft eingebracht. Es kommt daher zu einer Überformung des bestehenden Landschaftscharakters vorwiegend durch technische Elemente. Durch die bereits vorherrschenden teilweise weit sichtbaren technischen Elemente, wie Hochspannungsleitungen oder bestehende Windkraftanlagen ist der Effekt jedoch abgemildert. Insgesamt wurden die Eingriffserheblichkeit und die verbleibende Auswirkung für die Betriebsphase mit gering beurteilt. Ortsbild Es wurden die Ortskerne der Ortschaften betrachtet, die sich innerhalb von 5 km vom geplanten Vorhaben befinden. Dies sind: Großkrut, Althöflein, Ginzersdorf, Hauskirchen, Prinzendorf, Rannersdorf, Wilfersdorf, Hobersdorf, Bullendorf, Ebersdorf, Walterskirchen, Ketzelsdorf, Wetzelsdorf und Erdberg. Im Untersuchungsgebiet befindliche Ortschaften beinhalten historische Ortskerne, die größtenteils stark überformt sind. Ensembles mit historischer Bedeutung sind keine zu erkennen. Die Ortschaften liegen meist in Niederungen, die von mehr oder weniger steilen Anstiegen umgeben sind. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass vom Relief her gesehen die meisten Orte Sichtbeziehungen zum geplanten Windpark haben; die nordöstlich gelegenen Orte stärkere als die südlich, westlich und östlich gelegenen. Die Bauphase wurde in diesem Bereich nicht gesondert untersucht, da deren Eingriffsintensität einen unwesentlichen Einfluss auf das Ortsbild hat. Durch die Verschneidung der mittleren Sensibilität mit geringer Eingriffsintensität ergibt sich eine geringe verbleibende Auswirkung. Für die Betriebsphase ist eine Sichtbarkeit grundsätzlich von den dem Windpark zugewandten Ortsrändern gegeben, sonst verstellt meist die Bebauung und die Bepflanzung die freie Sicht. Sichtbeziehungen sind innerhalb der Orte jedoch an großen Plätzen zu erwarten, hier sind insbesondere Sportplätze, Reitplätze oder Freibädern zu nennen. Innerörtliche Freiflächen mit gewissem Sichtbezug zum Umland konnten beispielsweise in Bullendorf oder Rannersdorf - Prinzendorf gefunden werden. Auch von den Kellergassen in den Orten Ginzersdorf, Walterskirchen und Wetzelsdorf bestehen teilweise Sichtbeziehungen. Fast alle Ortskerne liegen jedoch weiter als m von der nächstgelegenen Windkraftanlage entfernt. Sichtbeziehungen sind von den Ortskernen selbst aus nur sehr bedingt zu erwarten. Insgesamt wurden die Eingriffserheblichkeit und die verbleibende Auswirkung als gering eingestuft. Kulturgüter Für den Bereich Kulturgüter wurde der gleiche Untersuchungsrahmen angesetzt wie beim Ortsbild. Zur Feststellung relevanter Kulturgüter innerhalb des Untersuchungsraumes wurden für die relevanten Gemeinden Denkmallisten beim Bundesdenkmalamt (BDA) erhoben. Beim Untersuchungsraum handelt es sich um einen Landstrich, der bereits sehr lange besiedelt (Neolithikum) ist. Die Siedlungen innerhalb des Untersuchungsraums weisen keine übergeordnete Bedeutung auf, in einigen Orten finden sich Schlösser bzw. Kirchen an Dorfplätzen. Trotz der historisch langen Siedlungstätigkeit im Untersuchungsraum finden sich außerhalb der Siedlungen nur wenige Bodendenkmäler. Im Projektgebiet selbst werden vom Bundesdenkmalamt (BDA) keine wichtigen Bodendenkmäler erwartet. Kulturgüter finden sich im Untersuchungsraum vorwiegend in den Ortschaften, dabei handelt es sich um Kirchen, Pfarrhöfe und vereinzelte profane Bauten. Für die Bauphase von besonderem Interesse sind Bodendenkmäler auf Grundstücken, die unmittelbar von Bauarbeiten betroffen sind. Es werden zwar keine Bodendenkmäler erwartet, eine potenzielle Beeinträchtigung von Bodendenkmälern, die im Bereich der Fundamente der geplanten Anlagen liegen, kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Deshalb wird vor Baubeginn eine archäologische Begehung durchgeführt, auf Basis dessen festgelegt wird, ob und in welcher Form eine bauvorbereitende oder -begleitende Sicherung
24 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 24 Umweltverträglichkeitserklärung erfolgen wird. Insgesamt wurde in der Bauphase die Eingriffserheblichkeit mit mittel und die verbleibende Auswirkung als sehr gering eingestuft. In der Betriebsphase werden keine Kulturdenkmäler durch das Vorhaben direkt berührt. Die Windkraftanlagen verursachen keine Emissionen, die Denkmäler beeinträchtigen können. Die Anlagen werden in großer Entfernung zu Denkmälern errichtet. Etwaige Bodendenkmäler werden im Betrieb nicht merkbar beeinträchtigt. Viele der Denkmäler im Untersuchungsgebiet stehen nicht in direkter Sichtbeziehung zu den baulichen Maßnahmen, die vom gegenständlichen Projekt ausgehen. Einzelne Objekte mit historischem Wert im Untersuchungsraum stehen in Sichtbeziehung zu den Planungsstandorten. Die Eingriffserheblichkeit und die verbleibenden Auswirkungen wurden insgesamt mit sehr gering bewertet. Zusammenfassung Zusammenfassende Beurteilung Landschaftsbild, Ortsbild und Kulturgüter Aussagebereich Eingriffserheblichkeit Wirksamkeit Maßnahmen Bauphase Landschaftsbild I KEINE I Ortsbild II KEINE II Kulturgüter III SEHR GUT I Betriebsphase Landschaftsbild II KEINE II Ortsbild II KEINE II Kulturgüter I KEINE I Abbildung 12: Zusammenfassung der Beurteilung für Landschaftsbild, Ortsbild und Kulturgüter Verbleibende Auswirkung 4.5 Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Jagd Landwirtschaft Der engere Untersuchungsraum ist landwirtschaftlich geprägt, es werden fast 97 % der Fläche landwirtschaftlich genutzt. Auf den Ackerflächen werden für die Region typische Feldfrüchte angebaut. Die Böden haben überwiegend eine hohe Wertigkeit, mittelwertige Böden sind etwa bei 40 % der Flächen vorherrschend. Es finden sich vor allem Tschernoseme und untergeordnet auch Kolluvium und Kulturrohböden. Die Zugänglichkeit der landwirtschaftlichen Flächen kann als sehr gut angesehen werden. Während der Bauphase ist mit einer gewissen Erschwernis der Zugänglichkeit zu rechnen, da für den An- und Abtransport zum größten Teil landwirtschaftliche Wege verwendet werden. Die Wege werden jedoch nicht blockiert, da ein Abstellen von Fahrzeugen nur auf dafür vorgesehenen Plätzen erfolgt. Insgesamt wurden daher eine geringe Eingriffserheblichkeit und verbleibende Auswirkung festgestellt. In der Betriebsphase kommt es durch den Windpark zu einem permanenten Flächenverlust für die Landwirtschaft von rund 5,3 ha, was einem Prozentsatz von 0,7 % der Nutzfläche des engeren Untersuchungsraumes entspricht. Hinsichtlich einer möglichen Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Produktivität durch den Schattenwurf der Windkraftanlagen haben die Untersuchungen gezeigt, dass dieser Einfluss im Vergleich zu anderen die Produktivität beeinflussenden Faktoren vernachlässigbar ist. Insgesamt wurden die Eingriffserheblichkeit und die verbleibende Auswirkung als gering eingestuft. Für die Abbruchphase wurde vorgesehen, dass eine Rekultivierung nach Stand der Technik durchgeführt wird, die gewährleistet, dass landwirtschaftliche Nutzung nach Ende des Betriebs der Windkraftanlagen in gleicher Art und Weise durchgeführt werden kann wie vor dem Bau des Windparks.
25 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 25 Umweltverträglichkeitserklärung Forstwirtschaft Im engeren Untersuchungsraum sind etwa 2 % der Fläche forstwirtschaftlich genutzt. Gemäß Waldleitfunktionen des Waldentwicklungsplans werden alle Waldflächen im Untersuchungsraum der Schutzfunktion zugeschrieben. Die Auswirkungen der Bau- und Betriebsphase sind im Wesentlichen gleich, weshalb keine gesonderte Betrachtung vorgenommen wurde. Im Zuge des Vorhabens wird eine Fläche von 180 m² (0,1 % der forstwirtschaftlichen Nutzfläche im Untersuchungsgebiet) für die Zuwegung gerodet, dabei handelt es sich um eine permanente Rodung, temporäre Rodungen (Endnutzungen) werden nicht benötigt. Die Erreichbarkeit der Waldflächen wird nur geringfügig beeinträchtigt und es ist nicht mit einer Verschlechterung der Qualität der forstwirtschaftlichen Flächen zu rechnen. Die Eingriffserheblichkeit wurde insgesamt als mittel eingestuft. Es wird als Ausgleichsmaßnahme eine Fläche von 540 m² aufgeforstet (Verhältnis 1:3). Die Wirksamkeit dieser Maßnahme wird als sehr gut bewertet, wodurch eine sehr geringe verbleibende Auswirkung entsteht. Jagd Im Untersuchungsraum befinden sich 4 Jagdreviere, die Genossenschaftsjagdgebiete Bullendorf, Ebersdorf, Rannersdorf und Ginzersdorf. Praktisch die gesamte Landschaft wird intensiv landwirtschaftlich genutzt. Rückzugsräume oder größere Waldgebiete fehlen im Untersuchungsraum völlig. Diesen Umständen ist es geschuldet, dass die Wildausstattung der Reviere unterdurchschnittlich ist. In den Jagdgebieten kommen Rehwild, Feldhasen, Fasane, Raubzeug, Krähe und Elster vor. Überregionale Wildwechsel führen nicht durch das Gebiet. In der Bauphase ist mit einer gewissen Störung des Lebensraumes des Wildes und mit einer Beeinträchtigung der jagdwirtschaftlichen Nutzung zu rechnen. Insgesamt wurden eine geringe Eingriffserheblichkeit und verbleibende Auswirkung festgestellt. In der Betriebsphase ist nicht mit einer wesentlichen Störung des Lebensraumes zu rechnen, wie anhand einer wissenschaftlichen Untersuchungen des Instituts für Wildtierforschung an der Tierärztlichen Hochschule Hannover geschlossen werden kann. Eine Meidung bestimmter Areale konnte nicht nachgewiesen werden. Der durch das Vorhaben verursachte Flächenverlust der landwirtschaftlichen Nutzfläche bzw. des Waldes ist im Verhältnis zur Größe der Jagdgebiete vernachlässigbar. Insgesamt wurde die Eingriffserheblichkeit und die verbleibenden Auswirkungen mit sehr gering eingestuft. Zusammenfassung Zusammenfassende Beurteilung Land-, Forstwirtschaft und Jagd Aussagebereich Eingriffserheblichkeit Wirksamkeit Maßnahmen Bauphase Landwirtschaft II KEINE II Forstwirtschaft III SEHR GUT I Jagd II KEINE II Betriebsphase Landwirtschaft II KEINE II Forstwirtschaft III SEHR GUT I Jagd I KEINE I Verbleibende Auswirkung Abbildung 13: Zusammenfassung der Beurteilung für Land-, Forstwirtschaft und Jagd
26 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 26 Umweltverträglichkeitserklärung 4.6 Ökologie Beim Thema Ökologie wurden folgende Themenbereiche untersucht: Flora, Vegetation und Lebensräume Säugetiere (ohne Fledermäuse) Amphibien und Reptilien Insekten Fledermäuse Vögel Die Erheblichkeit des Eingriffs auf Vegetation und Flora wird mit Mittel bewertet, da unbefestigte Straßen, ruderale Ackerhaine sowie nährstoffarme Ackerhaine teilweise beeinträchtigt und überbaut werden. Zusätzlich sind kleine Rodungen erforderlich, wodurch der im Untersuchungsraum seltene Biotoptypenkomplex - Gehölze reduziert wird. Die Kartierungsarbeiten haben ergeben dass im Bereich des Projektgebiets eine Feldhamsterpopulation vorkommt. Die wichtigsten Greifvogelarten im Untersuchungsgebiet sind Turmfalke, Baumfalke und Mäusebussard. Als wahrscheinlicher Brutvogel wurde die Rohrweihe festgestellt. Seltene Nahrungsgäste sind See- und Kaiseradler sowie Schwarz- und Rotmilan. Vogelzug wurde im Untersuchungsraum als wenig bedeutend beurteilt, im Winter wurden Gänsetrupps beobachtet, die das Projektgebiet gequert haben. Andere Brutvögel im Untersuchungsgebiet fliegen in der Regel unter 50m und sind daher wenig durch das Vorhaben beeinflusst. In Summe ergibt sich eine "mittlere" Eingriffserheblichkeit. Die Aktivität von Fledermäusen wird im Untersuchungsraum als gering beschrieben. Die Klassifizierung III für den Fachbereich Ökologie entspricht einer mittleren Eingriffserheblichkeit. Zur Reduktion der Auswirkungen des Vorhabens auf den Themenbereich Ökologie schlägt der Gutachter die Anlage von 4 ha Bracheflächen vor. Damit kann der Flächenverlust an hochwertigeren Biotoptypen im Untersuchungsgebiet kompensiert und alternative Habitate für Vögel, Fledermäuse und andere Säugetiere sowie für Insekten geschaffen werden. Ebenso dienen diese Flächen als Rückzugsräume für Wegrandpflanzen. Die "mittlere" Erheblichkeit des Vorhabens kann dadurch auf "gering" in allen Bereichen der Ökologie reduziert werden. Es wurde in dieser Bewertung auf eine getrennte Auswertung der Bau- und Betriebsphase verzichtet und anstelle dessen festgelegt, dass die folgenden Bewertungsergebnisse für beide Phasen zugleich Gültigkeit haben. Gleiches gilt für einen etwaigen Abbruch bei Projektende, dessen Arbeiten ähnlich wirken wie die Bauphase. Zusammenfassung Zusammenfassende Beurteilung Ökologie Aussagebereich Eingriffserheblichkeit Wirksamkeit Maßnahmen Bauphase / Betriebsphase Pflanzen III GUT II Tiere III GUT II Verbleibende Auswirkung Abbildung 14: Zusammenfassung der Beurteilung der Ökologie
27 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 27 Umweltverträglichkeitserklärung 4.7 Wasser und Untergrund Geologie und Grundwasser Das Projektgebiet befindet sich in den Bezirken Mistelbach und Gänserndorf südwestlich der Marktgemeinde Großkrut, nordwestlich der Gemeinde Hauskirchen sowie nordöstlich der Marktgemeinde Wilfersdorf. Der Untergrund des Erkundungsgebietes wird vorwiegend gebildet durch Tone und Tonmergel des Tertiärs, die bereichsweise von feinsandigen Schluffen quartären Ursprungs (Löß) überlagert werden, wobei die Mächtigkeit dieser Überlagerung stark schwankend ist, jedoch 10 Meter und mehr erreichen kann. Die im Untersuchungsgebiet anstehenden Materialien sind vorwiegend durch geringe Durchlässigkeit und geringes Porenvolumen gekennzeichnet. Dementsprechend kann davon ausgegangen werden, dass nur lokal begrenzte Wasserkörper im Untergrund zu erwarten sind, wobei Wasserzutritt und Wassertransport durch die auftretenden sandigen Horizonte erfolgt. Die Untersuchungen des Grundwasserstands ergaben einen minimalen Abstand zur geplanten Fundamentunterkante von 4,10 m (Standorte GHW3 und GHW8) und einen maximalen Abstand von 12,10 m (Standort GHW10). Erhebungen haben ergeben, dass im Bereich der Anlagen GK 2 und GK 3 die landwirtschaftlichen Flächen drainagiert sind. Die Lage der Drainagen ist in Plänen der Wassergenossenschaft dargestellt. Im Bereich der Standorte selbst (Fundamente) befinden sich keine Drainagen, jedoch bei der Herstellung der Zuwegung und der Kranstellflächen werden Drainagen voraussichtlich berührt. In Summe werden die Auswirkungen auf Böden und Untergrund sowohl für die Bau- als auch für die Betriebsphase als gering eingestuft. Für die Betriebsphase ergibt sich somit eine geringe verbleibende Auswirkung. Als Ausgleichsmaßnahme ist vorgesehen, dass die Energiekabel im Bereich drainagierter Flächen in offener Bauweise verlegt werden. Im Bereich der Kranstellflächen und Wege werden Drainagen, sofern vorhanden, verlegt und damit deren weitere Funktion sichergestellt. Durch die gute Wirksamkeit der Maßnahme ergibt sich für die Bauphase eine sehr geringe verbleibende Auswirkung. Altlasten Ergebnis der Überprüfung war, dass keine der Grundstücke, auf denen das Vorhaben Windkraftanlagen vorsieht, im vom Umweltbundesamt geführten Verdachtsflächenkataster oder Altlastenatlas verzeichnet sind. Es kann daher von einer sehr geringen Eingriffserheblichkeit und verbleibenden Auswirkung auf Altlasten ausgegangen werden. Für den Fall, dass wider erwarten Altlasten im Bereich der Baugruben auftauchen, werden entsprechende Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Weiterverarbeitung durchgeführt. Diese optionale Maßnahme wird als gut wirksam bewertet. Zusammenfassung Zusammenfassende Beurteilung Wasser und Untergrund Aussagebereich Eingriffserheblichkeit Wirksamkeit Maßnahmen Bauphase Geologie und II GUT I Grundwasser Altlasten I GUT I Betriebsphase Geologie und II KEINE II Grundwasser Altlasten I KEINE I Verbleibende Auswirkung Abbildung 15: Zusammenfassung der Beurteilung für Wasser und Untergrund
28 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 28 Umweltverträglichkeitserklärung 4.8 Luft Für die Bewertung des Schutzguts Luft wird nur die Bauphase betrachtet, da in der Betriebsphase nahezu keine Beeinträchtigung der Luft zu erwarten ist. Zur Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Luft werden die zu erwartenden Emissionen mit jenen, die durch die Landwirtschaft in den Standortgemeinden während der Bauphase verursacht werden, verglichen. Zusätzlich wird in Motorische Emissionen (insbesondere CO 2 ) und Nicht Motorische Emissionen (Staubemissionen) unterschieden. Die motorischen Emissionen, die durch das Vorhaben verursacht werden, entsprechen 32 % jener, die durch die Landwirtschaft innerhalb eines Jahres verursacht werden. Die nicht motorischen Emissionen betragen etwa das 1,25-fache der Emissionen, die jährlich durch die Landwirtschaft verursacht werden. Dabei handelt es sich vornehmlich um Staubemissionen aufgrund des LKW-Verkehrs auf den nicht befestigten landwirtschaftlichen Wegen. Diese werden daher während der Bauphase je nach Witterung zumindest einmal täglich bewässert, so dass die Staubentwicklung auf ein geringeres Maß reduziert wird, das etwa jenem entspricht, dass der landwirtschaftliche Betrieb im Untersuchungsgebiet aufweist. Die Wirksamkeit dieser Maßnahme wird mit gut bewertet. Aussagebereich Zusammenfassende Beurteilung Luft Eingriffserheblichkeit Wirksamkeit Maßnahmen Bauphase Motorische Emissionen II KEINE II Nicht Motorische Emissionen III GUT II Abbildung 16: Zusammenfassung der Beurteilung für Luft Verbleibende Auswirkung
29 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 29 Umweltverträglichkeitserklärung 5. MASSNAHMENÜBERSICHT Übersicht der in der UVE vorgeschlagenen Maßnahmen Themenbereich Aussagebereich Maßnahmen Sachgüter Sachgüter Keine Siedlungswesen Gesundheit und Wohlbefinden Landschaft und Kulturgüter Land- und Forstwirtschaft, Jagd Regionalentwicklung und Raumplanung Freizeit, Erholung und Tourismus Lärm Schattenwurf Eisabfall Landschaftsbild Ortsbild Kulturgüter Landwirtschaft Forstwirtschaft Jagd Keine Keine lärmarme Baugeräte, Mittagsruhe, Information der Bevölkerung, Nachtbaubeschränkung, spezifische Schallreduktion Keine Hinweisschilder mit Warnleuchten mind. 200 m von den Anlagen entfernt Keine Keine Begehung und Abstimmung des Begleitungskonzepts vor Baubeginn, gegebenenfalls bauvorbereitende oder -begleitende Maßnahmen Keine Aufforstung von 540 m² Waldfläche Keine Ökologie Pflanzen Anlage von insgesamt 4 ha Bracheflächen Tiere Anlage von insgesamt 4 ha Bracheflächen Wasser und Untergrund Geologie und Grundwasser Altlasten Offene Bauweise in drainagierten Gebieten, Bereithaltung von Ölbindemittel während der Bauphase Optional ordnungsgemäße Entsorgung für den Fall, dass wider Erwarten Altlasten gefunden werden Luft Motorische Emissionen Keine Nicht motor. Emissionen Bewässerung der geschotterten Wege während der Bauphase Abbildung 17: Übersicht über die in der UVE vorgeschlagenen Maßnahmen
30 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 30 Umweltverträglichkeitserklärung 6. ZUSAMMENFASSENDE STELLUNGNAHME Nachfolgend eine Übersicht der verbleibenden Auswirkungen, die nach Durchführung der Maßnahmen entstehen: Übersicht der verbleibenden Auswirkungen Themenbereich Aussagebereich verbleibende Auswirkungen Bauphase Betriebsphase Sachgüter Sachgüter III III Siedlungswesen Gesundheit und Wohlbefinden Landschaft und Kulturgüter Land- und Forstwirtschaft, Jagd Regionalentwicklung und Raumplanung Freizeit, Erholung und Tourismus Lärm III III Schattenwurf I II Eisabfall I II Landschaftsbild I II Ortsbild II II Kulturgüter I I Landwirtschaft II II Forstwirtschaft I I Jagd II I Ökologie Pflanzen II II Tiere II II Wasser und Untergrund Geologie und I II Grundwasser Altlasten I I Luft Motorische Emissionen II I Nicht motor. Emissionen II I II III II II Abbildung 18: Übersicht über die verbleibenden Auswirkungen Die Bewertungsklassen der verbleibenden Auswirkungen haben folgende Bedeutung: I: keine bis geringe Auswirkung II: geringe Auswirkung III: mittlere Auswirkung IV: starke Auswirkung V: sehr starke Auswirkung Abbildung 19: Bewertungsklassen für die verbleibenden Auswirkungen Wobei die Klassen IV und V als nicht umweltverträglich zu werten sind und die Klassen I bis III eine umweltverträgliche Bewertung nach sich ziehen. Zusammenfassend kann daher gesagt werden, dass das Vorhabens Windpark Großkrut-Hauskirchen- Wilfersdorf als umweltverträglich bewertet werden konnten. Voraussetzung für die Umweltverträglichkeit ist, dass die erwarteten Widmungsbeschlüsse getroffen werden und das Projekt gemäß Projektbeschreibung sowie die dargelegten Maßnahmen zur Vermeidung, Schutz oder Ausgleich umgesetzt werden.
31 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 31 Umweltverträglichkeitserklärung 7. ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Struktur des Einreichoperates... 5 Abbildung 2: Themen- und Aussagebereiche der UVE... 6 Abbildung 3: Übersichtsplan Windpark Großkrut-Hauskirchen-Wilfersdorf mit umliegenden Windparks)... 8 Abbildung 4: LKW Transporte gesamt [die einzelnen Phasen überschneiden sich] Abbildung 5: Ansichtsplan WKA 3,2M114 mit 143 m Nabenhöhe, Quelle Fa. REpower Abbildung 6: Energie- und CO 2 -Aufstellung Abbildung 7: Bewertungsschema zur Fragestellung der Umweltverträglichkeit Abbildung 8: Ermittlung der Eingriffserheblichkeit Abbildung 9: Vorgangsweise zur Beurteilung der Maßnahmen zum Ausgleich, Verringerung oder Vermeidung von Auswirkungen auf Mensch und Umwelt Abbildung 10: Zusammenfassung der Beurteilung für Siedlungswesen Abbildung 11: Zusammenfassung der Beurteilung für Gesundheit und Wohlbefinden Abbildung 12: Zusammenfassung der Beurteilung für Landschaftsbild, Ortsbild und Kulturgüter Abbildung 13: Zusammenfassung der Beurteilung für Land-, Forstwirtschaft und Jagd Abbildung 14: Zusammenfassung der Beurteilung der Ökologie Abbildung 15: Zusammenfassung der Beurteilung für Wasser und Untergrund Abbildung 16: Zusammenfassung der Beurteilung für Luft Abbildung 17: Übersicht über die in der UVE vorgeschlagenen Maßnahmen Abbildung 18: Übersicht über die verbleibenden Auswirkungen Abbildung 19: Bewertungsklassen für die verbleibenden Auswirkungen... 30
Umweltverträglichkeitserklärung gem. 6 UVP-G Windpark Gnadendorf - Stronsdorf. 76 Klima- und Energiekonzept
Umweltverträglichkeitserklärung gem. 6 UVP-G Windpark Gnadendorf - Stronsdorf 76 Klima- und Energiekonzept Bearbeitung: DI Christian Felling Josef Trauttmansdorff-Straße 18 3140 Pottenbrunn Konsenswerber:
Umweltverträglichkeitserklärung gem. 6 UVP-G Windpark Großkrut-Altlichtenwarth. 67_UVE Zusammenfassung
Umweltverträglichkeitserklärung gem. 6 UVP-G Windpark Großkrut-Altlichtenwarth 67_UVE Zusammenfassung Bearbeitung: DI Florian Havranek Josef Trauttmansdorff-Straße 18 3140 Pottenbrunn Büro Wien: Westbahnstraße
Umweltverträglichkeitserklärung
Umweltverträglichkeitserklärung gem. UVP-G 2000 Windpark Paasdorf-Lanzendorf Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Bearbeitung: Techn. Büro für Öko-Energietechnik Hauptstraße 77 3140 Pottenbrunn DDI Johanna
Ruralplan Ziviltechniker GmbH Schulstraße 19, A-2170 Poysdorf. DI Martin Perschl
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