Umweltverträglichkeitserklärung

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1 Umweltverträglichkeitserklärung gem. UVP-G 2000 Windpark Paasdorf-Lanzendorf Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Bearbeitung: Techn. Büro für Öko-Energietechnik Hauptstraße Pottenbrunn DDI Johanna Schmutzer, MSc DI Stephan Parrer DI Christian Felling Mag. Tobias Friedel-Klarenberg Konsenswerber: ImWind & Partner GmbH Hauptstraße 77, 3140 Pottenbrunn und evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.h. EVN Platz, 2344 Maria Enzersdorf Wien,

2 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 2 Umweltverträglichkeitserklärung INHALT 1. EINFÜHRUNG Aufgabenstellung Struktur des Einreichoperats VORHABENSBESCHREIBUNG Beschreibung des Standorts Beschreibung des Vorhabens und Vorhabensabgrenzung Art und Umfang des Vorhabens Vorhabensabgrenzung Beschreibung der Betriebsphase Beschreibung der Bauphase Verkehrsmäßige Anbindung Verkehrsaufkommen Beschreibung der Windkraftanlage Klima- und Energiekonzept Alternative Lösungsmöglichkeiten BEWERTUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT Abgrenzung des Untersuchungsrahmens System zur Bewertung der Umweltverträglichkeit Allfällig aufgetretene Schwierigkeiten AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS Sachgüter Zusammenfassung Siedlungswesen Regionalentwicklung, örtliche Raumplanung und Verkehrsinfrastruktur Freizeit, Erholung und Tourismus Zusammenfassung Gesundheit und Wohlbefinden Lärm Schattenwurf Eisabfall Zusammenfassung Landschaftsbild, Ortsbild und Kulturgüter Landschaftsbild Ortsbild Kulturgüter Zusammenfassung Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Jagd Landwirtschaft... 25

3 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 3 Umweltverträglichkeitserklärung Forstwirtschaft Jagd Ökologie Zusammenfassung Wasser und Untergrund Geologie und Grundwasser Altlasten Zusammenfassung Luft MASSNAHMENÜBERSICHT ZUSAMMENFASSENDE STELLUNGNAHME ABBILDUNGSVERZEICHNIS... 32

4 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 4 Umweltverträglichkeitserklärung 1. EINFÜHRUNG 1.1 Aufgabenstellung Die Konsenswerber planen in der Stadtgemeinde Mistelbach den Windpark Paasdorf-Lanzendorf. Die ImWind Operations GmbH wurde von ihnen damit beauftragt, die Einreichunterlagen für eine Genehmigung gem. 17 UVP-G 2000 zu erstellen. Aufgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung ist es, die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten, die ein Vorhaben auf alle relevanten Schutzgüter haben kann. Dies sind im gegenständlichen Vorhaben: Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft sowie Sach- und Kulturgüter. Gemäß 6 UVP-G 2000 hat die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) eine Beschreibung des Vorhabens nach Standort, Art und Umfang inklusive vom Projektwerber geprüfter Alternativen, die Beschreibung der beeinträchtigten Umwelt sowie die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt zu enthalten. Weiters ist eine Darlegung von Maßnahmen zum Ausgleich, Verringerung und Vermeidung wesentlicher nachteiliger Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu erstellen. Eine allgemein verständliche Zusammenfassung ist darüber hinaus der UVE beizufügen. Ziel dieses Dokuments ist die Erstellung der allgemein verständlichen Zusammenfassung inkl. der Maßnahmenübersicht.

5 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 5 Umweltverträglichkeitserklärung 1.2 Struktur des Einreichoperats Die Einreichunterlagen werden in 3 grundsätzliche Teile geteilt: 1. Vorhaben (Ordner 1 +2) 2. Sonstige Unterlagen (Ordner 2) 3. UVE (Ordner 3) Der Genehmigungsantrag ist dem Vorhaben vorangestellt. Die detailliertere Gliederung der Struktur ist Abbildung 1 zu entnehmen. VORHABEN (Ordner 1+2) SONSTIGE UNTERLAGEN (Ordner 2) UVE (Ordner 3) Vorhabensbeschreibung Internes Stromnetz (30kV) Projektbeschreibung Pläne zum Vorhaben Vorhaben (Technische Dokumente) Sonstige Unterlagen UVE - Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Klima- und Energiekonzept Vorhabensbegründung und Vorhabensalternativen UVE Einleitung und Beitrag Sachgüter Themenbereich Siedlungswesen Themenbereich Gesundheit und Wohlbefinden Themenbereich Landschaftsbild, Ortsbild und Kulturgüter Themenbereich Land-, Forstwirtschaft und Jagd Themenbereich Ökologie Themenbereich Wasser und Untergrund Themenbereich Luft Abbildung 1: Struktur des Einreichoperates

6 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 6 Umweltverträglichkeitserklärung Das gegenständliche Dokument ist der Teil UVE-Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht. Die Themenbereiche der Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf Mensch und Umwelt sind in folgende Aussagebereiche unterteilt: THEMENBEREICH UVE Einleitung und Beitrag Sachgüter Siedlungswesen Gesundheit und Wohlbefinden Landschaft und Kulturgüter Land-, Forstwirtschaft und Jagd Ökologie Wasser und Untergrund Luft AUSSAGEBEREICH Sachgüter Regionalentwicklung und Örtliche Raumplanung Freizeit, Erholung und Tourismus Lärm Schattenwurf Eisabwurf Landschaftsbild Ortsbild Kulturgüter Landwirtschaft Forstwirtschaft Jagd Pflanzen und deren Lebensräume Tiere und deren Lebensräume Geologie und Grundwasser Altlasten Motorische Emissionen Staubemissionen Abbildung 2: Themen- und Aussagebereiche der UVE

7 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 7 Umweltverträglichkeitserklärung 2. VORHABENSBESCHREIBUNG 2.1 Beschreibung des Standorts Die Konsenswerber beabsichtigen in der Stadtgemeinde Mistelbach, genauer in den Katastralgemeinden Paasdorf und Lanzendorf, einen Windpark mit insgesamt 17 Windkraftanlagen zu errichten. Das Projekt ist mit der Windkraftanlage REpower 3.2M114 (Engpassleistung 3,2 MW), einem Rotordurchmesser von 114m, einer Nabenhöhe von 143 Meter (15 WKA) bzw 123 Meter (2 WKA) sowie einer Gesamthöhe von ca. 200m bzw 180m vorgesehen. In Summe ergibt sich damit eine Engpassleistung von 54,4 MW. Ein Teil der Kabelleitungen verläuft in der Marktgemeinde Gaweinstal. Das Vorhaben überschreitet somit den Schwellenwert von 20 MW des Anhang I des UVP-G 2000 wodurch es der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegt. Die gegenständliche Umweltverträglichkeitserklärung beinhält 17 Windkraftanlagen des Windparks Paasdorf- Lanzendorf. Die ungefähre Lage der Windkraftanlagen ist anhand der roten Punkte in der nachfolgenden Abbildung zu erkennen, die exakte Lage der Anlagen ist aus den beiliegenden Lageplänen (Ordner 1, Register 2) ersichtlich. Über die oben genannten Windparks hinaus befinden sich noch weitere bestehende und genehmigte Windparks innerhalb einer Entfernung von 5 km von den geplanten Anlagen: Windpark Kettlasbrunn, 20 x E 70 mit insgesamt 40 MW (Bestand) Windpark Schrick (I bis IV), 14 x E 40, E 66, E 70 bzw. E 82 mit insgesamt 25,7 MW (Bestand) Windpark Höbersbrunn, 2 x E70 mit insgesamt 4 MW (Bestand) Windkraftanlage Gugelberg, 1 x E 101 mit 3 MW (elektrizitätsrechtlich genehmigt) Windpark Ladendorf, 6 x E 101 mit insgesamt 18 MW (erstinstanzlich UVP-rechtlich genehmigt) Das Windpark Planungsgelände liegt in der Stadtgemeinde Mistelbach (Bezirk Mistelbach) im südöstlichen Bereich der Katastralgemeinden Paasdorf (14 WKA) und Lanzendorf (3 WKA). Es ist begrenzt: Im Westen durch die LH6 bzw den Haintaler Wald Im Norden durch den Holzberg und das Untere Bründlfeld Im Osten durch die 110kV Leitungen von ÖBB und EVN, die zwischen B46 und B7 verlaufen, bzw den Bestandswindpark Kettlasbrunn Im Süden durch die Gemeindegrenze zu Gaweinstal

8 WINDPARK PAASDORF-LANZENDORF Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht EINREICHPROJEKT 2013 Umweltverträglichkeitserklärung Seite 8 1 Abbildung 3: Übersichtsplan Windpark Paasdorf-Lanzendorf (mit umliegenden Windparks) 2.2 Beschreibung des Vorhabens und Vorhabensabgrenzung Art und Umfang des Vorhabens Die Konsenswerber beabsichtigen die Errichtung von 17 Windkraftanlagen (WKA) der Type REpower 3.2M114 mit im Turm untergebrachter Trafostation, einer Engpassleistung von kw, einem Rotordurchmesser von 114 m, einer Nabenhöhe von 143 m bzw 123m sowie einer Gesamthöhe von 200 m bzw 180m. Die erzeugte Energie wird über Mittelspannungserdkabel über das interne 30 kv Windparknetz zum Umspannwerk Kettlasbrunn geleitet. Die gegenständlichen Windkraftanlagen dienen zur Erzeugung von elektrischer Energie. Gemäß den Ertragsdaten von bestehenden Windparks sowie der errechneten Leistungskurve der zu errichtenden Anlage ist mit einem jährlichen Ertrag von ca kwh pro Anlage, insgesamt daher mit ca MWh/Jahr zu rechnen. 1 Quelle: Austrian Map Fly 5.0, Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, Wien 2010; Eigene Bearbeitung. Die roten Punkte stellen die geplanten Windkraftstandorte dar, weiters ist dargestellt: die bestehenden Windparks Kettlasbrunn (Dunkelblau) sowie Schrick und Höbersbrunn (Grün), die genehmigte Anlage Gugelberg (Violett), sowie der erstinstanzlich genehmigte Windpark Ladendorf (Orange) und die Gemeindegrenzen (pinke Linien).

9 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 9 Umweltverträglichkeitserklärung Vorhabensabgrenzung Elektrotechnisch Die windparkseitigen Kabelendverschlüsse der jeweiligen Kabelanschlussleitungen im Umspannwerk Kettlasbrunn bilden die Vorhabensgrenze aus elektrotechnischer Sicht. Der Netzanschluss des Windparks bedingt gemäß dem derzeitige Netzausbaukonzept der EVN Netz GmbH Folgendes: Der Netzanschluss erfolgt im Umspannwerk Kettlasbrunn. Die Übergabe des Stroms erfolgt im Umspannwerk. Der Strom wird über 5 Kabelsysteme angeliefert und übergeben. Es erfolgt eine getrennte Zählung an 3 Zählpunkten (je zwei Systeme werden für die Zählung zusammengefasst). Weiter ist als Grenze der kommunikationstechnischen Anbindung der Anschlusspunkt der A1 Telekom AG am Westrand der Ortschaft Lanzendorf vorgesehen. Zur etwaigen Beurteilung von nicht im Vorhaben liegenden jedoch durch das Vorhaben verursachten zusätzlichen Auswirkungen sind die eventuell mögliche Errichtung neuer Komponenten im Umspannwerk (UW) Kettlasbrunn zu berücksichtigen. Bautechnisch Die östlichen 3 Standorte (KG Lanzendorf) werden über die Bundesstrasse B46 in den Bereichen Reutwangl, Hirschbergen bzw Unteres Bründlfeld zugewegt. Die Windkraftanlagen in der KG Paasdorf werden über die Landesstraße L3096 im Bereich Dreifaltigkeit und Gugelberg zugewegt. Vorhabensgrenze sind für die verschiedenen Stichwege die Bundesstrasse B46 bzw die Landesstraße L3096. Zur etwaigen Beurteilung von nicht im Vorhaben liegenden jedoch durch das Vorhaben verursachten zusätzlichen Auswirkungen sind eventuell notwendige Baumaßnahmen entlang der Zuwegung für die Befahrbarkeit mit Schwertransporten zu nennen. Hierfür wird vom beauftragten Spediteur in einem eigenen Verfahren angesucht. 2.3 Beschreibung der Betriebsphase Neben den Windkraftanlagen werden Wege und Montageflächen errichtet. Darüber hinaus müssen bestehende Wege je nach Lage und baulichem Zustand ertüchtigt werden, sowie bei Wegkreuzungen zusätzliche Wegflächen für überlange Transporte ("Trompeten") neu errichtet werden. Insgesamt werden für die 17 Windkraftanlagen zusätzliche Flächen im Ausmaß von ca. 7,5 ha für die Errichtung der Fundamente, der Montageflächen sowie für Zuwegungen (über Wegparzellen hinausgehend) dauerhaft in Anspruch genommen. Die Lage und Abmessungen der Trompeten sind aus den Plänen "P03_Detaillagepläne WKA 1-6 und WKA 8-18_A3" bzw "P04_Plan Übersicht und Detaillagepläne Wegneu- und -ausbau_a3" (Ordner 1, Register 2) zu entnehmen. Für die Zuwegungen sind rund 6,4 km Wege neu zu errichten. Etwa 2,6 km an bestehenden Wegen werden entsprechend den Anforderungen vom Anlagenlieferanten ertüchtigt. Außer den Windkraftanlagen, den Wegen und Montageflächen werden Erdkabel zur internen Windparkverkabelung errichtet. Diese werden bis zum Umspannwerk Kettlasbrunn der EVN Netz GmbH bzw. bis zum Anschlusspunkt der A1 Telekom AG am westlichen Rand der Ortschaft Lanzendorf verlegt. Darüber hinaus sind keine baulichen Maßnahmen innerhalb der Vorhabensgrenzen notwendig. Der Betrieb der Anlagen erfolgt vollautomatisch. Etwa alle 3 Monate wird eine Regelwartung durchgeführt, bei Bedarf (Störung) sind öfter Anfahrten notwendig. Mit der Fa. REpower wird ein Wartungsvertrag für die Dauer von 15 Jahren abgeschlossen, der eine regelmäßige werterhaltende Betreuung der Anlagen vorsieht. Alternativ

10 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 10 Umweltverträglichkeitserklärung kann die Wartung der Anlagen auch von durch den Anlagenhersteller befugten Firmen durchgeführt werden. Vor Ablauf der Gewährleistungsfrist werden sämtliche Anlagen einer erneuten Kontrolle unterzogen. Die Windkraftanlagen sind auf eine Lebensdauer von 20 Jahren ausgelegt. Nach diesem Zeitraum können Anlagenteile erneuert, neue Windkraftanlagen aufgestellt oder die gegenständlichen Anlagen samt Fundament abgetragen werden. 2.4 Beschreibung der Bauphase Für die Bauphase wurden eine Dauer von minimal 19 Monaten und maximal 24 Monaten abgeschätzt. Nach erfolgter Genehmigung und Förderzusage der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (oemag) im Jahr 2014 ist folgender maximaler Zeitplan vorgesehen: Maximale Dauer Arbeitsschritt 1. Qu Qu Qu Qu Qu Qu Qu Qu Vermessung Zuwegungen/Rodungen/ Verkabelung Errichtung der Fundamente Montage der Türme Montage der Gondeln, Rotoren Komplettierungsarbeiten Endfertigstellung Tabelle 1: Bauzeitenplan (maximal) Die Gesamtfertigstellung des Parks ist somit spätestens mit Ende des 4. Quartals 2016 geplant. Unmittelbar nach der Aufstellung erfolgt ein mindestens 240-stündiger Probebetrieb durch den Hersteller mit anschließender Übergabe der Anlagen an den Auftraggeber. Dieser Zeitplan kann sich verschieben, wenn die Förderzusage der oemag z. B. auf Grund von durch andere Projekte bereits ausgeschöpftem Kontingent nicht im Jahr 2014 erlangt werden kann. Weiters kann es gerade im Winterhalbjahr zu wetterbedingten Verzögerungen kommen Verkehrsmäßige Anbindung Ausgangspunkt des Antransports der Anlagenteile sind im Wesentlichen die Werke Bremerhafen, Husum und Trampe der Firma REpower in Deutschland. Die Anlagen werden entweder direkt per LKW über das Autobahnnetz angeliefert oder per Binnenschiff bis zum Hafen in Wien transportiert. Nach heutigem Kenntnisstand wird innerhalb von Österreich das Autobahnnetz bis zur Abfahrt Schrick auf der A5 genutzt. Dort wird auf die B46 aufgefahren. Die östlichen 3 WKA (KG Lanzendorf) werden direkt von der B46 angefahren. Die westlichen 14 WKA (KG Paasdorf) werden über die L3096 angefahren.

11 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 11 Umweltverträglichkeitserklärung Sämtliche anderen Transporte (z. B. Erd-, Schotter- Aushub- oder Betontransporte) werden von der noch auszuwählenden Baufirma, nach heutigem Kenntnisstand, über dieselben Straßen wie die einzelnen Anlagenteile der WKA geführt Verkehrsaufkommen Sämtliche Angaben bzgl. Verkehrsaufkommen durch die Bautätigkeiten, Anlagenaufbau, etc. wurden anhand einer Massenermittlung des gegenständlichen Projekts und unter Zuhilfenahme von Erfahrungswerten von ähnlichen Windparkprojekten ermittelt. Im Sinne einer Worst Case Betrachtung wurde hier der minimale Bauzeitplan mit einer Dauer von 19 Monaten zugrunde gelegt. Insgesamt ist mit folgendem LKW- Verkehrsaufkommen zu rechnen: Transporte LKW [Fahrten] Bauzeit [Monate] Montageflächen und Zuwegung (inkl. windparkinterne ,5 Verkabelung) Fundament Turm und Windkraftanlage Gesamt Abbildung 4: LKW Transporte gesamt [die einzelnen Phasen überschneiden sich] Zur Ermittlung des durchschnittlichen täglichen bzw. stündlichen Verkehrsaufkommens wurde die 19-monatige Bauphase auf die entsprechenden Transportphasen aufgeteilt, wobei es zum Teil beträchtliche Überschneidungen gibt. Bei Zugrundelegung eines 13-stündigen Arbeitstages beträgt die maximale LKW- Frequenz bei zeitgleicher Errichtung von Zuwegungen und Fundamenten 123 LKW-Fahrten pro Tag bzw. 10 LKW-Fahrten pro Stunde. Zusätzlich werden etwa 28 Mannschaftswagen-Fahrten pro Tag bzw. 3 Mannschaftswagen-Fahrten pro Stunde in der Bauphase notwendig sein. 2.5 Beschreibung der Windkraftanlage Bei den zu errichtenden Windkraftanlagen handelt es sich um den Typ REpower mit einer Engpassleistung von kw und einem Rotordurchmesser von 114 m, einer Nabenhöhe von 143m bzw. 123m sowie einer maximalen Gesamthöhe von 200m bzw. 180m (siehe nachfolgende Abbildungen).

12 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 12 Umweltverträglichkeitserklärung Abbildung 5: Ansichtsplan WKA 3,2M114 mit 143 m Nabenhöhe, Quelle Fa. REpower

13 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 13 Umweltverträglichkeitserklärung Abbildung 6: Ansichtsplan WKA M114 mit 123 m Nabenhöhe, Quelle Fa. REpower 2.6 Klima- und Energiekonzept Windkraftanlagen werden errichtet, um Strom zu erzeugen und in die öffentlichen Netze einzuspeisen. Demzufolge benötigen Windkraftanlagen nur einen geringen Eigenenergiebedarf um z.b. Hindernisbefeuerung, Beleuchtung bei Wartungsarbeiten, Trudelbetrieb usw. sicherstellen zu können. Darüber hinaus entsteht ein geringer Transportbedarf für Wartungsarbeiten. Planmäßig sind dies 4 PKW Fahrten pro Jahr, bei Störungseinsätzen kann sich diese Zahl erhöhen.

14 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 14 Umweltverträglichkeitserklärung Der "Erntefaktor" einer Windkraftanlage mit einer 20 jährigen Nutzungsdauer kann zwischen 3000 und 7900 % betragen. Das heißt, dass 30- bis 79-mal so viel Energie erzeugt wird, wie für Herstellung, Nutzung, Erzeugung und Abbau der Windkraftanlage verbraucht wird. An guten Standorten kann die energetische Amortisationszeit sogar nur drei Monate betragen, das heißt, dass nach nur drei Monaten Betriebsdauer die gesamte investierte Energie wieder sauber produziert ist. Bei konventionellen Kraftwerken ist der "Erntefaktor" deutlich geringer, da während des Betriebes ständig Energie in Form von Rohstoffen (Gas, Kohle, Holz, ) zugeführt werden muss. Gemäß Vorhabensbeschreibung (siehe Ordner 1, Register 1) ist mit einem durchschnittlichen jährlichen Ertrag von MWh pro WKA zu rechnen. Die angenommene energetische Amortisationszeit einer Windkraftanlage des Windparks Paasdorf-Lanzendorf beträgt ca. 6 Monate. Dieser Wert wurde herangezogen, da er in Studien von ähnlich konstruierten Anlagen als Ergebnis genannt wurde. Die Windkraftanlagen liefern somit in kurzer Zeit die zur Herstellung, Installation, Wartung und Demontage benötigte Energie zurück. Herstellung und Transport bringen eine CO 2 -Äquivalentemission von insgesamt ca t für die geplanten 17 Anlagen mit sich. Dies ist ein äußerst günstiges Verhältnis im Zusammenhang mit der jährlichen Kohlendioxid Einsparung von t. Maßnahmen zur Emissionsreduktion sind nicht erforderlich. Nachfolgender Tabelle ist eine Energie und CO 2 -Bilanz für die gewählte Anlagentype zu entnehmen. Jährliche mittlere Energieproduktion je WKA Jährliche Energieproduktion des Gesamtparks Jährliche Kohlenstoffdioxidersparnis je WKA in [t], Faktor 0,6 der mittleren Energieproduktion Jährliche Kohlenstoffdioxidersparnis in [t], Faktor 0,6 der Gesamtenergieproduktion Jährliche Erdölersparnis je WKA [l] Jährliche Erdölersparnis Gesamtpark [l] Energetische Amortisationszeit je WKA Erforderlich Energie für Erzeugung/Anlieferung/Aufbau/Demontage pro WKA Erforderliche Energie für alle Anlagen Geschätzte gesamte CO 2 -Äquivalentemission des Anlagenaufbaus Bauphase Gesamtverkehrsaufkommen (inkl. Sondertransporte) im Projektgebiet (6,0 km pro Fahrt) Gesamte CO 2 -Äquivalentemission Geschätzte gesamte CO 2 -Äquivalentemission des Transports Geschätzte CO 2 Emissionen durch Baumaschinen ca MWh ca MWh ca t/a ca t/a ca l/a ca l/a ca. 6 Monate ca MWh / WKA ca MWh ca t km LKW km PKW 790 g/km für LKW 307 g/km für PKW 84,51 t 491,35 t Abbildung 7: Energie- und CO 2 -Aufstellung 2.7 Alternative Lösungsmöglichkeiten Grundsätzlich wären 4 mögliche Alternativen denkbar: Bau des Windparks an einer anderen Stelle, Erzeugung des Stroms durch andere erneuerbare Energieträger, Verzicht auf die zusätzliche Stromproduktion und Ersatz durch Einsparung oder gänzlicher Verzicht auf die zusätzliche Stromproduktion (Nullvariante). Details zu diesen Varianten sind dem Dokument Begründung des Vorhabens und alternative Lösungsmöglichkeiten in Ordner 3 zu entnehmen. Nach Bewertung aller Alternativen konnte festgestellt werden, dass zur gegenständlichen Planung keine günstigere Lösungsmöglichkeit gefunden wurde.

15 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 15 Umweltverträglichkeitserklärung 3. BEWERTUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT 3.1 Abgrenzung des Untersuchungsrahmens Der Untersuchungsrahmen wurde in den einzelnen Aussagebereichen räumlich abgegrenzt. Aufgrund der möglichen Auswirkungen ist die Abgrenzung je nach Aussagebereich unterschiedlich erfolgt. Ziel der Abgrenzung war, dass eine Bearbeitung fokussiert erfolgen kann, jedoch die wesentlichen Auswirkungen durch die Abgrenzungen nicht verloren gehen. Die Abgrenzung des Untersuchungsrahmens wird zu Beginn jedes Dokuments begründet und beschrieben. Wie im Dokument "Vorhabensbeschreibung" (Ordner 1, Register 1) dargelegt, ist die Umsetzung des Vorhabens vom bis maximal zum (Bauzeitraum) geplant. Der anschließende Betrieb der Anlagen erfolgt zumindest weitere 20 Jahre. Bei der Bewertung des Ist-Zustandes ist die Zeit vor Baubeginn maßgeblich, in der Regel ist dies das Jahr 2012/2013. Für die Bauphase wird der geplante Bauzeitraum bewertet, für die Betriebsphase wird von einem Begutachtungszeitraum bis zum Jahr 2037 ausgegangen. Inhaltlich wurden die im UVP-G 2000 und im UVE Leitfaden 2 genannten möglichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sowie die in der bisherigen Beurteilungspraxis von Windparks verwendeten Themenbereiche in Betracht gezogen. Hierbei wurde versucht herauszufiltern, welche möglichen Auswirkungen aufgrund von fehlender Relevanz nicht weiter untersucht werden müssen. Folgende Themen wurden hierbei herausgefiltert: Klima Geruch Erschütterungen und Infraschall Strahlung Naturgefahren Biologische und chemische Schadstoffe Fischerei Diese Themen sind durch das geplante Vorhaben entweder überhaupt gar nicht oder in völlig vernachlässigbarem Ausmaß betroffen. Das Thema Klimaschutz ist im Gegenzug sogar durch das Vorhaben positiv beeinflusst, was aus dem Klima- und Energiekonzept entnommen werden kann (siehe Ordner 3). 3.2 System zur Bewertung der Umweltverträglichkeit Die Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen und Umwelt ist der wesentliche Zweck der UVE. Hierzu ist sowohl die Beurteilung der Sensibilität des betreffenden Gebiets als auch die Ermittlung der Eingriffsintensität des Vorhabens wesentlich. Das angewandte System zur Bewertung der Umweltverträglichkeit ist an den UVE-Leitfaden 3 sowie an eine bestehende Umweltverträglichkeitserklärungen angelehnt. Weiter ist die Methode der ökologischen Risikoanalyse aus der RVS Umweltuntersuchung mit einbezogen. 2 Umweltbundesamt, UVE Leitfaden, Rep. 0184, Wien Umweltbundesamt, UVE Leitfaden, Rep. 0184, Wien 2008.

16 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 16 Umweltverträglichkeitserklärung Nachfolgend ist das Bewertungsschema in Abbildung 8 dargestellt und es werden die einzelnen Schritte näher erläutert. IST-Situation im Untersuchungsgebiet Vorhaben Feststellung der SENSIBILITÄT des Untersuchungsgebiets Feststellung der EINGRIFFSINTENSITÄT Ermittlung der EINGRIFFSERHEBLICHKEIT und Maßnahmen zu deren Reduktion Verbleibende AUSWIRKUNGEN UMWELTVERTRÄGLICHES VORHABEN NICHT UMWELTVERTRÄGLICHES VORHABEN Abbildung 8: Bewertungsschema zur Fragestellung der Umweltverträglichkeit Erläuterungen zum Bewertungsschema Beurteilung der Sensibilität (IST Situation) Als erster Schritt erfolgt eine Beschreibung der Beurteilung der IST Situation des Untersuchungsraums. Dabei kommt ein dreistufiges Schema zur Anwendung: keine bis geringe Sensibilität mittlere Sensibilität hohe Sensibilität Beurteilung der Eingriffsintensität des Vorhabens In einem zweiten Schritt werden die Wirkungen des Vorhabens auf sein Umfeld erfasst und dargestellt, darauf basierend wird eine Einschätzung der Eingriffsintensität des Vorhabens getroffen. Dabei kommt ebenfalls das dreistufige Schema zur Anwendung. keine bis geringe Wirkung mittlere Wirkung hohe Wirkung

17 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 17 Umweltverträglichkeitserklärung Beurteilung der Eingriffserheblichkeit Die Eingriffserheblichkeit ergibt sich aus der Verknüpfung der Sensibilität des Untersuchungsgebiets mit der Eingriffsintensität des Vorhabens. Dabei kommt nachstehende Tabelle (Abb. 10) zur Anwendung: Eingriffsintensität Sensibilität gering mittel hoch gering mittel hoch Eingriffserheblichkeit I II III IV V Abbildung 9: Ermittlung der Eingriffserheblichkeit Die 5 Bewertungsstufen der Eingriffserheblichkeit sind wie folgt zu bewerten: I: keine bis geringe Auswirkung II: geringe Auswirkung III: mittlere Auswirkung IV: starke Auswirkung V: sehr starke Auswirkung Bei den Stufen IV (stark) und V (sehr stark) ist ohne wirksame Maßnahmen zum Ausgleich, Verringerung oder Vermeidung keine Umweltverträglichkeit gegeben. Beurteilung der verbleibenden Auswirkungen Zu den einzelnen Aussagebereichen werden Maßnahmen zum Ausgleich, Verringerung oder Vermeidung von Auswirkungen auf Mensch und Umwelt erarbeitet. Diese werden zunächst dahin gehend bewertet, inwieweit sie wirksam sind. In weiterer Folge wird je nach Wirksamkeit die Stufe der Eingriffserheblichkeit herabgesetzt. Die Vorgangsweise zur Beurteilung ist in Abbildung 10 ersichtlich.

18 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 18 Umweltverträglichkeitserklärung Bezeichnung Sehr gut Gut Gering bis Keine Beurteilung der Maßnahmen und der verbleibenden Auswirkungen Veränderung der Wirksamkeit Eingriffserheblichkeit Die Maßnahme ermöglicht eine nahezu vollständige Vermeidung der negativen Wirkung des Vorhabens oder eine Vermeidung Herabsetzung um 2 Stufen (z. B. erfolgt in dem Ausmaß, dass die von V auf III) verbleibenden Auswirkungen jenen der dann nach der Reduktion zu liegenden Kategorie entsprechen Die Maßnahme ermöglicht eine weitgehende Vermeidung, teilweise Vermeidung der negativen Wirkungen des Vorhabens oder eine Vermeidung erfolgt in dem Ausmaß, dass die verbleibenden Auswirkungen jenen der dann nach der Reduktion zu liegenden Kategorie entsprechen Die Maßnahme ermöglicht eine geringe bis keine Vermeidung der negativen Wirkungen des Vorhabens Herabsetzung um 1 Stufe (z. B. von IV auf III) Die Stufe der Eingriffserheblichkeit wird nicht verändert Abbildung 10: Vorgangsweise zur Beurteilung der Maßnahmen zum Ausgleich, Verringerung oder Vermeidung von Auswirkungen auf Mensch und Umwelt Nach eventuell erfolgter Herabsetzung der Stufen werden die verbleibenden Auswirkungen wieder in den 5 Bewertungsstufen dargestellt: I: keine bis geringe Auswirkung II: geringe Auswirkung III: mittlere Auswirkung IV: starke Auswirkung V: sehr starke Auswirkung Bei den Stufen IV (stark) und V (sehr stark) ist keine Umweltverträglichkeit gegeben. 3.3 Allfällig aufgetretene Schwierigkeiten Wie im UVE Leitfaden beschrieben, sollte innerhalb der UVE auch auf Beschränkungen des Gültigkeitsbereichs der getroffenen Aussagen, auf Unsicherheiten und mögliche Risiken hingewiesen werden. 4 Im Wesentlichen sind bei der Erstellung der UVE keine unerwarteten Schwierigkeiten entstanden. Einzelne Daten konnten nicht vollständig erhoben werden. Im Bereich der Umweltauswirkungen war es aber immer möglich aufgrund von Analogschlüssen (z. B. Interpolieren) die Aussagen in ausreichender Qualität zu erstellen, oder es wurden Worst Case Betrachtungen in Bezug auf die Umweltauswirkungen durchgeführt. Für Datenlücken, die für die Detailplanung der Windkraftanlagen relevant sind, wurden entsprechende Maßnahmen ergriffen, um die Datenlücken rechtzeitig vor Baubeginn zu schließen. 4 Umweltbundesamt, UVE Leitfaden, Rep. 0184, Wien 2008.

19 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 19 Umweltverträglichkeitserklärung Grundsätzlich ist die Windenergie eine relativ junge Art der Stromerzeugung, die erste netzgekoppelte Windkraftanlage wurde 1994 in Österreich installiert. Bei einigen Themenbereichen waren bisher durch die vorliegenden Erfahrungen Daten und Untersuchungen nur in beschränktem Umfang vorhanden und es konnte zu Schwierigkeiten bei der Bewertung der Auswirkungen kommen. Dies betraf vor allem den Bereich Tiere, hierbei insbesondere Vögel und Fledermäuse. Auch internationale Erfahrungen, die man zum Teil anwenden kann, waren nicht immer in dem zu wünschenden Ausmaß vorhanden. In den letzten Jahren wurde jedoch eine groß angelegte, etwa 100 Windkraftanlagen umfassende ornithologische Monitoring-Untersuchung durchgeführt, deren Ergebnisse eine bessere Datengrundlage darstellen, als bisher zur Verfügung stand 5. Im Rahmen des Widmungs- und UVP Verfahrens wurde eine ornithologische Detailuntersuchung durchgeführt, die auf die Monitoring-Erfahrungen aufbaut. In der gegenständlichen UVE wurde in den jeweiligen Themenbereichen versucht, für die Bewertung notwendige kumulative und Summations-Effekte darzustellen. Neben der Berücksichtigung von bestehenden Windkraftanlagen wurde überprüft, ob auch weitere geplante Windparkprojekte einzubeziehen sind. Als bestehende Windparks wurde Kettlasbrunn, Schrick und Höbersbrunn sowie bei den genehmigten Windparkprojekten, die noch nicht gebaut sind, wurde die teilweise genehmigte Windkraftanlage Gugelberg berücksichtigt. Weiter gibt es ein noch nicht rechtskräftig genehmigtes Projekt, Windpark Ladendorf, dessen mögliche kumulative Auswirkungen gegebenenfalls in den relevanten Fachbereichen verbal dargelegt werden. In folgenden Themenbereichen wurden kumulative und Summations-Effekte nicht betrachtet: Landwirtschaft, Forst- und Jagdwirtschaft, Wasser und Untergrund sowie Eisabfall. Dies wurde deshalb nicht durchgeführt, da sich in dem für den jeweiligen Themenbereich dargelegten Untersuchungsraum entweder ausschließlich Anlagen des gegenständlichen Projekts befinden oder die Auswirkungen von Bestandsanlagen bereits Teil der Ist-Situation und damit bei Erhebung dieser unmittelbar integriert waren. 5 Traxler, A.: Monitoring von windkraftrelevanten Effekten auf Vögel und Fledermäuse im Burgenland ( ), Gerasdorf 2009

20 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 20 Umweltverträglichkeitserklärung 4. AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS Nachfolgend sollen die Auswirkungen des Vorhabens auf Mensch und Umwelt in den entsprechenden Aussagebereichen dargestellt werden. Alle beschriebenen Maßnahmen werden gemäß den Ausführungen in den entsprechenden Themenbereichen durchgeführt. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitserklärung wurden jene Themen herausgefiltert, die vom Vorhaben gar nicht oder in völlig untergeordnetem Ausmaß negativ beeinflusst werden. Dies betrifft Klima, Geruch, Erschütterung und Infraschall, Strahlung, Naturgefahren, biologische und chemische Schadstoffe und Fischerei. Die weiteren, untersuchten Themenbereiche werden nachfolgend zusammengefasst: 4.1 Sachgüter Das Vorhaben berührt fremde Rechte bzw. Anlagen sowie von der Öffentlichkeit genutzte Infrastruktur. Der Untersuchungsraum für die einzelnen Sachgüter wurde je nach Möglichkeit der Beeinflussung unterschiedlich gewählt. Es werden im Umkreis von 200 m um die Anlagen sämtliche Infrastrukturen erhoben. Darüber hinaus wurden jenen Infrastruktureinrichtungen aufgenommen, auf die das geplante Vorhaben auch in größerer Entfernung erheblichen Einfluss haben kann. Insgesamt kommen im Projektgebiet mehrere Hoch- und Mittelspannungsfreileitungen (110kV und 20kV), eine überregional bedeutende Bundesstraße (B46) und eine Landesstraße (L3096) vor. Die Bedeutung der Infrastruktur ist im Falle der Bundesstraße relativ hoch, da diese die Hauptverbindung von Mistelbach nach Wien darstellt. Nördlich von Mistelbach liegt der Grenzübergang Laa/Thaya, auch wenn dieser nicht den Hauptverkehr zwischen Tschechien und Österreich aufnimmt (wie der Grenzübergang Drasenhofen), so hat die B 46 dadurch trotzdem eine gewisse über Österreich hinausgehende Bedeutung. Die Bedeutung der Hochspannungsleitungen ist für das Weinviertel hoch, darüber hinausgehende Bedeutung konnte nicht festgestellt werden. Die Entfernung der Windkraftanlagen zu Infrastruktureinrichtungen ist ausreichend, so dass eine Gefährdung sehr unwahrscheinlich ist, die bekannten Mindestabstände wurden eingehalten. Es werden durch die Baumaßnahmen eine Reihe von Infrastruktureinrichtungen betroffen, deren Betrieb kurzfristig eingeschränkt werden kann, jedoch dauerhaft unbehindert bleibt. Insgesamt wurden die Eingriffserheblichkeit und die verbleibenden Auswirkungen sowohl für die Bau- als auch für die Betriebsphase mit mittel eingestuft. Zusammenfassung Zusammenfassende Beurteilung Sachgüter Aussagebereich Eingriffserheblichkeit Wirksamkeit Maßnahmen Bauphase / Betriebsphase Sachgüter III KEINE III Verbleibende Auswirkung Abbildung 11: Zusammenfassung der Beurteilung für Sachgüter 4.2 Siedlungswesen Regionalentwicklung, örtliche Raumplanung und Verkehrsinfrastruktur Das nächstgelegene Natura 2000 Gebiet zum Projektgebiet stellt das Gebiet Weinviertler Klippenzone (FFH Schutzgebiet) dar, es befindet sich in einer Entfernung von rund 4 km zum nächstgelegenen Windradstandort. Das nächstgelegene Natura 2000 Vogelschutzgebiet sind die March-Thaya-Auen in über 20 km Entfernung. Das

21 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 21 Umweltverträglichkeitserklärung nächstgelegene Landschaftsschutzgebiet sind die "Leiser Berge", welche nordwestlich des Projektgebiets liegen. Die geringste Entfernung zwischen Windkraftanlage und deklarierter Fläche beträgt ca. 6,7 km. Für die Stadtgemeinde Mistelbach ist derzeit ein örtliches Entwicklungskonzept in Ausarbeitung.In der Analyse der Flächenwidmungspläne konnten keine Widersprüche zum gegenständlichen Vorhaben gefunden werden. Im Untersuchungsgebiet befinden sich vor allem Gemeindewege, die weitgehend von den Gemeinden erhalten werden. Keiner der Wege, der direkt an den Anlagen vorbei führt, hat eine wichtige Verbindungsfunktion für die umliegenden Ortschaften. Durch das unmittelbare Windparkgelände führt die Schricker Straße (B 46), die Mistelbach mit Wien verbindet. Davon zweigt die Kirschenalle ab (L 3096), welche von Lanzendorf nach Höbersbrunn führt. Beide Straßen werden für die Anlieferung der Anlagenteile genutzt. Der durch das Vorhaben induzierte Verkehr auf der B46 macht rund 3 % der derzeitigen Verkehrsmenge aus; auf der L 3096 beträgt dieser Anteil 34 %. Die Kapazität der L 3096 wird jedoch durch die Gesamtbelastung (Bestand + Vorhaben) nur zu 21,6 % (KFZ) und zu 48 % (LKW) ausgelastet. Insgesamt ist daher abgesehen von kurzfristigen Behinderungen keine Beeinträchtigung zu erwarten. In der Bauphase kommt es zu keiner Flächenbeanspruchung von Bauland oder Gebäuden. Kurzfristig kann es zu Beeinträchtigungen an der B46 durch Sondertransporte und die Verlegung der Kabelleitungen kommen. Eine Beeinträchtigung der umliegenden Ortsgebiete durch Veränderung von Funktionszusammenhängen kann in geringem Ausmaß auftreten. Das Erscheinungsgebiet von Ortschaften kann, je nach Sichtbeziehung, vorübergehend geringfügig durch die zum Bau eingesetzten hohen Krane verändert werden. Die Auslastung dieser Straßen wird während der Bauphase durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen geringfügig angehoben. Insgesamt wurde die Eingriffserheblichkeit und die verbleibende Auswirkung in der Bauphase als gering eingestuft. Für die Betriebsphase sind die genannten Beurteilungsfaktoren großteils ebenfalls als gering einzustufen. Eine gewisse Veränderung des Erscheinungsbilds von Ortschaften ist durch die Einbringung von maßstabsfremden Objekten gegeben, welche näher im Aussagebereich "Ortsbild" analysiert wird. Hinsichtlich der Anforderungen des Niederösterreichischen Raumordnungsgesetzes 1976 idgf lässt sich sagen, dass die Standorte der WKA die geforderte Energiedichte ( 19(3a)Z1) aufweisen, die geeignete Widmung bereits beschlossen wurde ( 19(2)) sowie die geforderten Mindestabstände zum umliegenden Wohnbauland eingehalten ( 19(3a)Z2) werden. Insgesamt wurde die Eingriffserheblichkeit und die verbleibende Auswirkung 6 in der Betriebsphase als gering eingestuft. Freizeit, Erholung und Tourismus Im Untersuchungsraum ist ein gewisser Erholungswert aufgrund der Landschaftsausstattung gegeben, wobei die Hauptnaherholungsgebiete nicht im unmittelbaren Windparkgelände gelegen sind. Die Kulturlandschaft Paasdorf befindet sich im Windparkgebiet und der Untersuchungsraum ist durch mehrere Radwege erschlossen. Es gibt Beherbergungsbetriebe im Untersuchungsgebiet; die Nächtigungen betragen maximal rund pro Jahr. Der eher gering genutzte Radweg Nr. 5 wird auf einer Strecke von etwa 1,5 km von Baufahrzeugen genutzt, der Weg selbst muss für das Vorhaben nicht ausgebaut werden. Der Kulturwanderweg wird während der Bauphase temporär beeinträchtigt. In der Betriebsphase ist festzustellen, dass ein Kustwerk der Paasdorfer Kulturmeile aufgrund der möglichen Gefahr von Eisabfall an wenigen Tagen in den Wintermonaten potentiell beeinträchtigt ist. In Summe wird für die Bauphase eine mittlere und für die Betriebsphase eine geringe Eingriffserheblichkeit und verbleibende Auswirkung festgestellt. 6 unter der Voraussetzung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung des Widmungsbeschlusses

22 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 22 Umweltverträglichkeitserklärung Zusammenfassung Zusammenfassende Beurteilung Siedlungswesen Aussagebereich Eingriffserheblichkeit Wirksamkeit Maßnahmen Regionalentwicklung und örtliche Raumplanung Freizeit, Erholung und Tourismus Regionalentwicklung und örtliche Raumplanung Freizeit, Erholung und Tourismus Bauphase II KEINE II III KEINE III Betriebsphase II KEINE II II KEINE II Verbleibende Auswirkung Abbildung 12: Zusammenfassung der Beurteilung für Siedlungswesen 4.3 Gesundheit und Wohlbefinden Lärm Für den Bereich Lärm ist eine Umgebungslärmmessung durchzuführen, um ermitteln zu können, wie sich die schalltechnische Ist-Situation an den jeweiligen nächsten Anrainerpunkten darstellt. Die Darstellung der Messung soll windabhängig erfolgen, um später die spezifischen Geräusche der Windkraftanlagen besser zuordnen zu können. Diese Messung wird für Frühjahr 2013 erwartet und in einer Nachreichung übermittelt. Zur Feststellung der Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen und Umwelt wurden Schallausbreitungsrechnungen sowohl für die Bau- als auch für die Betriebsphase durchgeführt. Lärmimmissionen werden während der Bautätigkeit durch den Bau der Anlagen, den Wegebau, die Transporte sowie die Kabelverlege-Arbeiten verursacht. Die Geräuschbelastung ist in der Regel jedoch mit sonst im ländlichen Raum auftretenden Situationen während der Erntezeit vergleichbar. Die Baumaßnahmen bei der Verlegung eines Datenleiters in unmittelbarer Nachbarschaft eines Immissionspunktes in Lanzendorf sorgen dort für eine sehr hohe Eingriffserheblichkeit. Als Maßnahmen werden einerseits der Einsatz von lärmarmen Baugeräten, eine Mittagsruhe, und die Information der Bevölkerung für diese Kabelbauarbeiten durchgeführt und andererseits wird für mögliche lärmarme Arbeiten bei der Windkraftanlagenerrichtung in der Nacht eine Baubeschränkung auf maximal eine Anlage festgelegt. Insgesamt konnte eine mittlere verbleibende Auswirkung festgestellt werden. Bei den Berechnungen für die Betriebsphase wurde eine Schallausbreitungsrechnung durchgeführt. Diese konnte jedoch noch nicht mit dem gemessenen Umgebungsschall verglichen werden, welcher voraussichtlich erst im späteren Frühjahr 2013 vorliegen wird. Die Bewertung der Eingriffserheblichkeit und der verbleibenden Auswirkungen wurden daher noch nicht endgültig durchgeführt. Schattenwurf Im Bereich Schattenwurf wurde eine kumulative Betrachtung mit den bestehenden Windparks Kettlasbrunn, Schrick und Höbersbrunn sowie mit der teilweise genehmigten Windkraftanlage Gugelberg gewählt, um eventuell vorliegende Vorbelastungen zu berücksichtigen.

23 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 23 Umweltverträglichkeitserklärung Zur Feststellung der Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen und Umwelt wurde eine Schattenwurf- Immissionsrechnung durchgeführt. Hierbei wurde nur die Betriebsphase untersucht, da es in der Bauphase zu keinerlei periodischem Schattenwurf kommen kann. In der Betriebsphase konnten die Grenzwerte eingehalten werden und es ist mit einer geringen Eingriffserheblichkeit und verbleibenden Auswirkungen zu rechnen. Eisabfall Im Bereich Eisabfall wurde untersucht, welche Wetterbedingungen vorherrschen müssen, damit Eisabfall möglich ist und wie oft dies durchschnittlich auftreten kann. Zur Feststellung der Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen und Umwelt wurde eine Berechnung möglicher Abfallweiten von Eis von den Windkraftanlagen durchgeführt. Hierbei wurde nur die Betriebsphase untersucht, da es in der Bauphase zu keinem wesentlichen Eisabfall kommt. Beim Thema Eis wurde eine mittlere Eingriffserheblichkeit festgestellt. Zur Reduktion des Risikos für Personen und Sachgüter im Gefahrenbereich um die Anlagen, werden an allen öffentlichen Wegen zumindest je nach Nabenhöhe 200 m bzw. 180 m vor einer Anlage Gefahrenhinweisschilder, im Bereich des Kulturwanderwegs auch mit Warnleuchten, aufgestellt. Die gute Wirksamkeit dieser Maßnahme bedingt eine geringe verbleibende Auswirkung. Zusammenfassung Zusammenfassende Beurteilung Gesundheit und Wohlbefinden Aussagebereich Eingriffserheblichkeit Wirksamkeit Maßnahmen Bauphase Lärm V SEHR GUT III Schattenwurf I KEINE I Eisabfall I KEINE I Betriebsphase Verbleibende Auswirkung Lärm noch ausständig - noch ausständig Schattenwurf II KEINE II Eisabfall III GUT II Abbildung 13: Zusammenfassung der Beurteilung für Gesundheit und Wohlbefinden 4.4 Landschaftsbild, Ortsbild und Kulturgüter Landschaftsbild Das vom Vorhaben betroffene Untersuchungsgebiet liegt im nordöstlichen Niederösterreich im Bezirk Mistelbach. Die Standorte sind südlich der Stadt Mistelbach auf Flächen der Katastralgemeinden Paasdorf und Lanzendorf vorgesehen. Das Projektgebiet zeichnet sich durch eine weitläufige, leicht hügelige Landschaft aus, die stark von menschlichen Eingriffen geprägt ist. Im Projektgebiet dominiert die landwirtschaftliche Nutzung mit großflächigen Ackerflächen, welche teilweise durch größere zusammenhängende Wälder durchbrochen werden. An den östlichen Rändern grenzt das Projektgebiet an den Schicker Wald. Weitere, teilweise größere Wälder befinden sich mit dem Kühbodenwald und Stocketwald im Süden und dem Leiser Wald im Westen des geplanten Windparks. Als technogene Vorbelastung im Untersuchungsraum sind vorwiegend bestehende Windkraftanlagen, Freileitungen und überregionale Verkehrswege zu nennen. Im Nahbereich der geplanten Windkraftanlagen befindet sich ein Teil der Paasdorfer Kulturlandschaft.

24 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 24 Umweltverträglichkeitserklärung Im Zuge der Errichtung des Windparks werden für jede Anlage eine Kranstellfläche, die Zuwegung und eine Kabelleitung errichtet. Danach wird die Anlage auf dem vorgesehenen Ort errichtet. Die dabei zum Einsatz kommenden großen Baukrane sind weithin sichtbar, eine größere Anzahl an höhenwirksamen Objekten wird allerdings nicht auftreten. Insgesamt wurde damit die Eingriffserheblichkeit und die verbleibende Auswirkung in der Bauphase als gering eingestuft. Durch die Windkraftanlagen des Vorhabens werden höhenwirksame technogene Elemente in die Landschaft eingebracht. Es kommt daher zu einer Überformung des bestehenden Landschaftscharakters vorwiegend durch technische Elemente. Durch die bereits vorherrschenden teilweise weit sichtbaren technischen Elemente, wie Hochspannungsleitungen oder bestehende Windkraftanlagen ist der Effekt jedoch abgemildert. Insgesamt wurden die Eingriffserheblichkeit und die verbleibende Auswirkung für die Betriebsphase mit mittel beurteilt. Ortsbild Es wurden die Ortskerne der Ortschaften betrachtet, die sich innerhalb von 5 km vom geplanten Vorhaben befinden. Dies sind: Mistelbach, Hüttendorf, Lanzendorf, Ebendorf, Paasdorf, Kettlasbrunn, Neubau und Neubau-Kreuzstetten, Schrick, Gaweinstal, Atzelsdorf, Pellendorf sowie Höbersbrunn. Im Untersuchungsgebiet befindliche Ortschaften beinhalten teilweise historische Ortskerne, die jedoch oftmals stark überformt sind. In Gaweinstal und Mistelbach kann man Ensembles mit historischer Bedeutung erkennen. Die Bedeutung der Ortschaften für den Fremdenverkehr ist begrenzt, spielen jedoch für Tagestouristen, Übernachtungen im Zuge von Wirtschaftstätigkeit und Gastwirtschaft eine Rolle. Das Projektgebiet zeichnet sich durch seine sanften Hügel aus. Die Ortschaften liegen meist in Niederungen, die von mehr oder weniger flachen Anstiegen umgeben sind. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass die meisten Orte über stärkere theoretische Sichtbeziehungen zum Projektgebiet verfügen, einzige Ausnahmen stellen Gaweinstal und Pellendorf dar, wo alleine aufgrund des Reliefs nur im Ausnahmefall von einer Sichtbarkeit des Vorhabens ausgegangen werden kann. Die Bauphase wurde in diesem Bereich nicht gesondert untersucht, da deren Eingriffsintensität einen unwesentlichen Einfluss auf das Ortsbild hat. Durch die Verschneidung der mittleren Sensibilität mit geringer Eingriffsintensität ergibt sich eine geringe verbleibende Auswirkung. Für die Betriebsphase ist eine Sichtbarkeit grundsätzlich von den dem Windpark zugewandten Ortsrändern gegeben, sonst verstellt meist die Bebauung und die Bepflanzung die freie Sicht. Sichtbeziehungen sind innerhalb der Orte jedoch an großen Plätzen nicht auszuschließen, hier sind insbesondere Sportplätze, Reitplätze oder Freibädern zu nennen. Eine sehr eingeschränkte Sichtbarkeit vom Hauptplatz in Mistelbach ist möglich, es wird erwartet, dass von etwa zwei bis drei Anlagen Teile der oberen Rotorblätter sichtbar sein können. Fast alle Ortskerne liegen jedoch weiter als m von der nächstgelegenen Windkraftanlage entfernt. Sichtbeziehungen sind von den Ortskernen selbst aus nur sehr bedingt zu erwarten. Insgesamt wurden die Eingriffserheblichkeit und die verbleibende Auswirkung als mittel eingestuft. Kulturgüter Für den Bereich Kulturgüter wurde der gleiche Untersuchungsrahmen angesetzt wie beim Ortsbild. Zur Feststellung relevanter Kulturgüter innerhalb des Untersuchungsraumes wurden für die relevanten Gemeinden Denkmallisten beim Bundesdenkmalamt (BDA) erhoben. Beim Untersuchungsraum handelt es sich um einen Landstrich, der bereits sehr lange besiedelt (Neolithikum) ist. Die Siedlungen innerhalb des Untersuchungsraums weisen keine übergeordnete Bedeutung auf, in einigen Orten finden sich Schlösser bzw. Kirchen an Dorfplätzen. Es ist zurzeit noch nicht bekannt, ob sich im Untersuchungsgebiet relevante Bodendenkmäler befinden. Eine entsprechende Stellungnahme des BDA liegt noch nicht vor und wird für Frühjahr 2013 erwartet. Kulturgüter finden sich im Untersuchungsraum vorwiegend in den Ortschaften, dabei handelt es sich um Kirchen, Pfarrhöfe und vereinzelte profane Bauten. Für die Bauphase von besonderem Interesse sind Bodendenkmäler auf Grundstücken, die unmittelbar von Bauarbeiten betroffen sind. Zurzeit ist noch nicht bekannt, ob hier Bodendenkmäler erwartet werden können.

25 Zusammenfassung und Maßnahmenübersicht Seite 25 Umweltverträglichkeitserklärung Zur Verhinderung des potentiellen Informationsverlustes bzw. Verlustes von historischen Relikten wird zurzeit eine archäologische Begehung durchgeführt. Die Ergebnisse werden für Frühjahr 2013 erwartet und in einer Nachreichung der Behörde vorgelegt. Auf Basis der Ergebnisse dieser Begehung werden in Zusammenarbeit mit dem BDA geeignete Maßnahmen zum Schutz eventuell im Boden verborgener Denkmäler vereinbart. Insgesamt wurde in der Bauphase die Eingriffserheblichkeit mit hoch und die verbleibende Auswirkung als gering eingestuft. In der Betriebsphase werden keine Kulturdenkmäler durch das Vorhaben direkt berührt. Die Windkraftanlagen verursachen keine Emissionen, die Denkmäler beeinträchtigen können. Die Anlagen werden in großer Entfernung zu Denkmälern errichtet (Ausnahme Kulturlandschaft Paasdorf). Etwaige Bodendenkmäler werden im Betrieb nicht merkbar beeinträchtigt. Viele der Denkmäler im Untersuchungsgebiet stehen nicht in direkter Sichtbeziehung zu den baulichen Maßnahmen, die vom gegenständlichen Projekt ausgehen. Einzelne Objekte mit historischem Wert im Untersuchungsraum stehen in Sichtbeziehung zu den Planungsstandorten. Die Eingriffserheblichkeit und die verbleibenden Auswirkungen wurden insgesamt mit gering bewertet. Zusammenfassung Zusammenfassende Beurteilung Landschaftsbild, Ortsbild und Kulturgüter Aussagebereich Eingriffserheblichkeit Wirksamkeit Maßnahmen Bauphase Landschaftsbild II KEINE II Ortsbild II KEINE II Kulturgüter IV SEHR GUT II Betriebsphase Landschaftsbild III KEINE III Ortsbild III KEINE III Kulturgüter III KEINE III Abbildung 14: Zusammenfassung der Beurteilung für Landschaftsbild, Ortsbild und Kulturgüter Verbleibende Auswirkung 4.5 Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Jagd Landwirtschaft Der engere Untersuchungsraum ist landwirtschaftlich geprägt, es werden fast 60 % der Fläche landwirtschaftlich genutzt. Auf den Ackerflächen werden für die Region typische Feldfrüchte angebaut. Die Böden sind überwiegend hoch- und mittelwertig (ca 80 %). Es finden sich vor allem Tschernoseme, Kulturrohböden und Kolluvium. Die Zugänglichkeit der landwirtschaftlichen Flächen kann als sehr gut angesehen werden; nach schweren Niederschlägen und niederschlagsreichen Frostperioden kann die Erreichbarkeit eingeschränkt sein. Während der Bauphase ist mit einer gewissen Erschwernis der Zugänglichkeit zu rechnen, da für den An- und Abtransport zum größten Teil landwirtschaftliche Wege verwendet werden. Die Wege werden jedoch nicht blockiert, da ein Abstellen von Fahrzeugen nur auf dafür vorgesehenen Plätzen erfolgt. Insgesamt wurden daher eine geringe Eingriffserheblichkeit und verbleibende Auswirkung festgestellt. In der Betriebsphase kommt es durch den Windpark zu einem permanenten Flächenverlust für die Landwirtschaft von rund 7,5 ha, was einem Prozentsatz von 0,8 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche des engeren Untersuchungsraumes entspricht. Hinsichtlich einer möglichen Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Produktivität durch den Schattenwurf der Windkraftanlagen haben die Untersuchungen gezeigt, dass dieser Einfluss im Vergleich zu anderen die Produktivität beeinflussenden Faktoren vernachlässigbar ist. Insgesamt wurden die Eingriffserheblichkeit und die verbleibende Auswirkung als gering eingestuft.

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