Elektronische Übermittlung von fassenden Meldungen

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1 Elektronische Übermittlung von fassenden Meldungen Version: 1.1 Stand: Autorin: Bettina Wilhelm, Beraterin Comsol Comsol Unternehmenslösungen AG Hauptstraße Eschborn Telefon Telefax Internet

2 Elektronische Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Wer muss eine ZM abgeben? Was ist zu melden? Bestimmungsgründe für die Auswahl des geeigneten Verfahrens Verfahren Microsoft Dynamics NAV unterstütztes Datenformat: XML ElsterOnline-Portal Datenformat CSV BZSt-Online Portal Datenformat CSV BZSt-Online Portal Datenformat lt. Datensatzbeschreibung Impressum... 5

3 Elektronische Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen Seite 3 von 5 1. Einleitung Seit der Einführung des Mehrwertsteuerpaketes 2010 (VAT 2010) sind mehr Firmen verpflichtet die Zusammenfassenden Meldungen (ZM) zu erstellen, da nicht wie bisher nur innergemeinschaftliche Lieferungen zu melden sind, sondern auch sonstige Leistungen. Für die elektronische Übermittlung der ZM gibt es verschiedene Möglichkeiten (siehe Kapitel 3). Für die Nutzer von Microsoft Dynamics NAV ist vor allem das Verfahren über den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung über das Datenformat XML von Bedeutung (siehe Kapitel 3.1) Wer muss eine ZM abgeben? Meldepflichtig sind Unternehmer, die steuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferungen i.s.d. 18a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 UStG und / oder innergemeinschaftliche sonstige Leistungen i.s.d. 18a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 UStG und / oder Lieferungen i.s.d. 25b Abs. 2 UStG im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften ausgeführt haben. Dies gilt nicht für Kleinunternehmer i.s.d. 19 Abs. 1 UStG. Innergemeinschaftliche sonstige Leistungen sind nach 3a Abs. 2 UStG im übrigem Gemeinschaftsgebiet ausgeführte steuerpflichtige sonstige Leistungen, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet. Nichtselbständige juristische Personen i.s.v. 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG (Organgesellschaften) haben abweichend von der umsatzsteuerlichen Behandlung ihrer Umsätze eigene ZM abzugeben. Die umsatzsteuerliche Behandlung dieser Umsätze als Umsätze des Organträgers bleibt davon unberührt. Für die Abgabe der ZM benötigt die Organgesellschaft eine eigene USt-IdNr. (Quelle: bzst.bund.de, Anleitung ZM-Meldung) 1.2. Was ist zu melden? 1. Innergemeinschaftliche Warenlieferungen ( 18a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 UStG) 2. Innergemeinschaftliche sonstige Leistungen ( 18a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 UStG) 3. Lieferungen im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften ( 25b Abs. 2; 18a Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 UStG) (Quelle: bzst.bund.de, Anleitung ZM-Meldung) 2. Bestimmungsgründe für die Auswahl des geeigneten Verfahrens Bitte prüfen Sie, ob und welches Datenformat von Ihrem System bzw. Programm erzeugt werden kann. Unterstützt Ihr Programm das Datenformat geeignetes Verfahren XML Formularserver der Bundesfinanzverwaltung CSV Elster Online Portal und BZSt-Online Portal Datenformat lt. Datensatzbeschreibung BZSt Online Portal Microsoft Dynamics NAV unterstützt das Datenformat XML.

4 Elektronische Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen Seite 4 von 5 3. Verfahren 3.1. Microsoft Dynamics NAV unterstütztes Datenformat: XML Der Formularserver der Bundesfinanzverwaltung ist für Abgabe von Einzel-Zusammenfassenden Meldungen bei Quartalsmeldung für ein Unternehmen bis zu Meldezeilen in einer ZM pro Datenlieferung geeignet. Die Abgabe kann von Einzelfirmen, Steuerberater und Daten verarbeitende Unternehmen getätigt werden. Eine Teilnehmernummer wird für jedes einzelne Unternehmen benötigt. Hierzu ist ein Antrag auf Zuteilung einer Teilnehmernummer beim Bundeszentralamt für Steuern zu stellen. Nach Beantragung kann es bis zu zwei Wochen dauern bis Sie schriftlich vom BZSt Ihre Teilnehmernummer erhalten. Die Datenübermittlung erfolgt über die sichere Verbindung https ElsterOnline-Portal Datenformat CSV Das ElsterOnline-Portal ist für Abgabe von Einzel-Zusammenfassenden Meldungen bei Quartalsmeldung für ein Unternehmen bis zu Meldezeilen in einer ZM pro Datenlieferung geeignet. Die Abgabe kann von Einzelfirmen, Steuerberater und Daten verarbeitende Unternehmen getätigt werden. Sie müssen sich im ElsterOnline-Portal als Unternehmen, oder als Steuerberater für seine Mandanten, oder eines Daten verarbeitenden Unternehmens registrieren. Die Registrierung erfolgt online, dabei werden Sie Schritt für Schritt geführt. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie per ein gültiges Zertifikat mit Ihren Zugangsdaten. Die Registrierung im Elster-Online-Portal entfällt, wenn Sie bereits im BZSt-Online-Portal registriert sind und ein gültiges Zertifikat besitzen (z.b. für die Abgabe von Steuererklärungen). Ausführliche Hinweise enthält der Benutzerleitfaden zum Elster-Online-Portal 3.3. BZSt-Online Portal Datenformat CSV Das BZSt-Online Portal ist für Abgabe von Einzel-Zusammenfassenden Meldungen bei Quartalsmeldung für ein Unternehmen bis zu Meldezeilen in einer ZM pro Datenlieferung geeignet. Die Abgabe kann von Einzelfirmen, Steuerberater und Daten verarbeitende Unternehmen getätigt werden. Sie müssen Unternehmen, oder als Steuerberater für seine Mandanten, oder eines Daten verarbeitenden Unternehmens. Im Vorfeld müssen Sie einen Antrag auf Zulassung beim Bundeszentralamt für Steuern stellen.

5 Elektronische Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen Seite 5 von 5 Außerdem müssen Sie sich im BZSt-Online-Portal als Unternehmen, oder Steuerberater für seine Mandanten, oder einer Person, oder eines Daten verarbeitenden Unternehmens registrieren. Bitte beachten Sie die Anleitung zur Registrierung im Portal. Ein Antrag auf Zulassung beim BZSt entfällt, wenn Sie breites im Elster-Online-Portal registriert sind, ein gültiges Zertifikat besitzen und nur das Online-Formular für die Abgabe von Einzel-Zusammenfassenden Meldungen nutzen möchten. Ausführliche Hinweise enthält der Benutzerleitfaden zum BZSt-Online-Portal BZSt-Online Portal Datenformat lt. Datensatzbeschreibung Die Abgabe auf Datenformat lt. Datensatzbeschreibung wird nur bei Abgabe von Massendaten eingesetzt. Das heißt die Datenlieferung enthält Meldungen mit mehr als Meldezeilen pro Quartal, und/oder Meldungen für mehrere Unternehmen bzw. Meldungen für das aktuelle Quartal und zurückliegenden Meldezeiträume. Die Abgabe wird von Großkunden, Rechenzentren und Daten verarbeitende Unternehmen getätigt. Im Vorfeld müssen Sie einen Antrag auf Zulassung beim Bundeszentralamt für Steuern stellen. Außerdem müssen Sie sich im BZSt-Online-Portal als Unternehmen, oder Steuerberater für seine Mandanten, oder einer Person, oder eines Daten verarbeitenden Unternehmens registrieren. Bitte beachten Sie die Anleitung zur Registrierung im Portal. Ein Antrag auf Zulassung und die Registrierung im BZSt-Online-Portal ist unbedingt erforderlich, auch wenn Sie bereits ein Zertifikat für das Elster-Online-Portal besitzen. Die Datenübermittlung der ZM erfolgt über das Kommunikationsverfahren ELMA5. Die Nutzung dieses Kommunikationsverfahrens erfordert eine separate Freischaltung. Die dazu erforderlichen Bestimmungen der technischen Dokumentation sind zu beachten. Die Integration in den Rechenzentrumsbetrieb setzt besondere Kenntnisse im Bereich der Implementierung, Automatisierung und für die Firewall-Konfiguration voraus. Das Datenformat muss der Dokumentation zu dem Verfahren ZM entsprechen; dies bedeutet einen entsprechenden Programmieraufwand. Vorgabe ist die Datensatzbeschreibung. Es muss ein Datenübermittlungsprogramm eingesetzt werden oder man kann über das BZSt-Online-Portal hier ist ein entsprechender Client implementiert. (Siehe Benutzerleitfaden zum BZSt-Online-Portal; Ziffer 7.3) 4. Impressum Ansprechpartnerin: Bettina Wilhelm, Beraterin Telefon: Comsol Unternehmenslösungen AG Hauptstraße 221 DE Eschborn bei Frankfurt am Main www. comsol.ag - Konsequent vereinfachen

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