ELEKTROMAGNETISCHE VERTRÄGLICHKEIT

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1 Technisches Recht Innovation und Umwelt ELEKTROMAGNETISCHE VERTRÄGLICHKEIT ANFORDERUNGEN UND UMSETZUNG EURichtlinien legen für Produkte allgemeine Sicherheits und Gesundheitsanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Ziel ist der freie Warenverkehr im Europäischen Wirtschaftsraum. Die auf den Produkten anzubringende CEKennzeichnung dient hierbei als Reisepass und ist für Betriebsmittel, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch diese Störung beeinträchtigt wird, Pflicht. Die Anforderungen definiert die Europäische Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit (2004/108/EG). In diesem Merkblatt finden Sie Hilfen zur Erfüllung der Anforderungen, Ansprechpartner und Quellen für weiterführende Informationen. Gerne beraten wir Sie umfassend und vertraulich in einem persönlichen Gespräch. 1. RECHTLICHER RAHMEN Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) ist kein produktbezogenes Recht, sondern eine Querschnittsdisziplin, die branchen und produktübergreifend alle elektrischen und elektronischen Baugruppen, Geräte, Systeme und Anlagen betrifft. Richtlinie über elektromagnetische Verträglichkeit (EMVRichtlinie) Die EMVRichtlinie (2004/108/EG) gilt für das Inverkehrbringen bzw. Bereitstellen von Betriebsmitteln Geräte und ortsfeste Anlagen im Europäischen Wirtschaftsraum. Die EMVRichtlinie legt die grundlegenden Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit fest. In den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen alle Betriebsmittel, die elektromagnetische Störungen verursachen oder deren Betrieb durch diese Störungen beeinträchtigt werden kann. Den Text der EMVRichtlinie finden Sie unter: Seite 1 von 10

2 In deutsches Recht umgesetzt wird die EMVRichtlinie durch das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) vom 26. Februar Das EMVG erhalten Sie unter: Berücksichtigung weiterer Richtlinien Gegebenenfalls sind auch weitere für das Produkt einschlägige Richtlinien zu beachten, beispielsweise: EGNiederspannungsrichtlinie (2006/95/EG) EGMaschinenrichtlinie (2006/42/EG) EGRichtlinie über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (1999/5/EG) EGRichtlinie WEEE für Elektro und ElektronikgeräteAbfall (2002/96/EC) EGRichtlinie RoHS zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro und Elektronikgeräten (2002/95/EC) EGRichtlinie über Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (ÖkodesignRichtlinie 2009/125/EG) Harmonisierte Normen Die EMVRichtlinie und das EMVG definieren die grundlegenden Anforderungen hinsichtlich der Störfestigkeit und Störaussendung von Betriebsmitteln. Die technische Konkretisierung erfolgt in sog. harmonisierten Normen. Diese werden von den europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC, ETSI) erarbeitet, im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in nationale Normen umgesetzt. In Deutschland werden die Normen durch das DIN Deutsches Institut für Normung veröffentlicht. Welche harmonisierten Normen für die EMVRichtlinie vorliegen, finden Sie unter: Bitte beachten Sie: Wenn Sie als Hersteller die für das Produkt anwendbaren harmonisierten Normen erfüllen, ist davon auszugehen, dass Sie die grundlegenden Anforderungen der EMVRichtlinie erfüllen, sog. Konformitätsvermutung. Allerdings liegen nicht für alle Produkte harmonisierte Normen vor. In diesen Fällen können speziell veröffentlichte nationale und internationale Normen verwendet werden. Die Anwendung von Normen ist zwar zu empfehlen, aber grundsätzlich freiwillig, d. h., Sie können auch auf andere Art nachweisen, dass Ihre Betriebsmittel sicher sind Seite 2 von 10

3 Rechtliche Konsequenzen Die Umsetzung der EMVRichtlinie wird in Deutschland kontrolliert durch die staatlichen Marktaufsichtsbehörden (Bundesnetzagentur) und Arbeitsschutzbehörden, die Unfallversicherungsträger und den Markt (Konkurrenten, Kunden, Verbraucherbehörden). Bringt ein Hersteller ein unsicheres Produkt in Verkehr, kann die Marktaufsichtsbehörde die notwendigen Maßnahmen einleiten, um dies zu verhindern. 2. AUFBAU DER EMVRICHTLINIE Die EMVRichtlinie 2004/108/EG besteht aus vier Kapiteln und sechs relevanten Anhängen: Kapitel I enthält die allgemeinen Bestimmungen wie den Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Inverkehrbringen bzw. Bereitstellen und harmonisierte Normen. Kapitel II definiert die Anforderungen an Geräte, u. a. Konformitätsbewertungsverfahren, CE Kennzeichnung, erforderliche Informationen, Rückruf, benannte Stellen. Kapitel III definiert die Anforderungen an ortsfeste Anlagen. Kapitel IV enthält Angaben zu Übergangsbestimmungen und der Umsetzung. Anhang I enthält die grundlegenden Schutzanforderungen an Betriebsmittel. Anhang II und III beschreiben die Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte. Anhang IV enthält die Anforderungen an die technischen Unterlagen und die EGKonformitätserklärung. Anhang V beschreibt die CEKennzeichnung. Anhang VI definiert Mindestvoraussetzung für die benannten Stellen. 3. DIE WICHTIGSTEN ANFORDERUNGEN DER 2004/108/EG Die EMVRichtlinie und das EMVG legen die grundsätzlichen Schutzziele fest. Um diese zu erfüllen, ist es erforderlich, bereits bei der Entwicklung und Konstruktion von Geräten und ortsfesten Anlagen deren Schutzanforderungen im Blick zu haben. Gehen Sie schrittweise vor: 1. Prüfen Sie, ob das Betriebsmittel in den Anwendungsbereich der EMVRichtlinie fällt. Betroffen sind beispielsweise Geräte folgender Produktgruppen: Haushaltgeräte, Elektrowerkzeuge, ITGeräte und Büromaschinen, Beleuchtungseinrichtungen, Unterhaltungselektronik, industrielle Geräte aber auch komplexe Anlagen wie Maschinenanlagen. Die EMVRichtlinie enthält zudem grundlegende Anforderungen für Geräte, die für den Einbau in bestimmte ortsfeste Anlagen vorgesehen und im Handel nicht erhältlich sind Seite 3 von 10

4 Von der Richtlinie ausgenommene Betriebsmittel werden in Artikel 1 der EMVRichtlinie genannt: Dazu zählen u. a. Betriebsmittel, die aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften einen so niedrigen elektromagnetischen Emissionsspiegel haben oder in so geringem Umfang zu elektromagnetischer Emission beitragen, dass ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk und Telekommunikationsgeräten und sonstigen Betriebsmitteln möglich ist. Oder Betriebsmittel, die unter Einfluss der bei ihrem Einsatz üblichen elektromagnetischen Störung ohne unzumutbare Beeinträchtigung betrieben werden können. Außerdem gibt es EURichtlinien mit Ausschlussklauseln für das Thema EMV. Beispielsweise ist bei Medizinprodukten die EMVRichtlinie nicht anzuwenden, da die elektromagnetische Verträglichkeit von Medizinprodukten in der Medizinprodukterichtlinie (93/42/EWG) selbst geregelt ist. Bitte prüfen Sie auch, ob Ihr Produkt zusätzlich unter eine andere EURichtlinie fällt (vgl. Seite 2). Eine gute Hilfe bietet der Leitfaden der Europäischen Kommission zur Anwendung der EMVRichtlinie 2004/108/EG. Die deutsche Version erhalten Sie als Download bei der Bundesnetzagentur unter: 2. Prüfen Sie, welche grundlegenden Anforderungen das Betriebsmittel nach Anhang I der EMV Richtlinie erfüllen muss. Betriebsmittel müssen nach dem Stand der Technik so konstruiert und gefertigt sein, dass sie sowohl hinsichtlich der Störaussendungen als auch der Störfestigkeit ein angemessenes Niveau der elektromagnetischen Verträglichkeit einhalten. 3. Recherchieren Sie, welche Normen und technische Vorschriften angewendet werden können, um die Anforderungen an das Gerät zu gewährleisten. Verwenden Sie stets die aktuellen Normen und geben Sie das Veröffentlichungsdatum an. 4. Erstellen Sie eine technische Dokumentation nach den Vorgaben des Anhang IV der EMV Richtlinie. Anhand dieser Unterlagen muss es möglich sein, die Übereinstimmung des Betriebsmittels mit den grundlegenden Anforderungen Richtlinie zu beurteilen. Die technischen Unterlagen sollten u. a. enthalten: die Beschreibung des Gerätes, eine Liste der angewendeten Normen, Prüfberichte sowie evtl. eine Erklärung der benannten Stelle. Die technische Dokumentation muss mindestens zehn Jahre nach Herstellung des letzten Betriebsmittels vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten in der Europäischen Gemeinschaft aufbewahrt werden. 5. Ebenso müssen Sie vor dem Inverkehrbringen bzw. Bereitstellen eine Gebrauchsanweisung erstellen, wenn diese zur bestimmungsgemäßen Nutzung des Gerätes erforderlich ist. Die Gebrauchsanweisung muss zudem besondere Vorkehrungen beschreiben, die bei Montage, Installierung, Wartung oder Betrieb des Geräts zu treffen sind. Sie muss in der Sprache des Verwendungslandes verfasst sein und dem Gerät beiliegen. Für die Erstellung können Sie sich auch Seite 4 von 10

5 an der DIN EN (Erstellen von Anleitungen) und an der VDIRichtlinie 4500 (Technische Dokumentation) orientieren. 6. Prüfen Sie die Konformität des Gerätes mit allen relevanten Richtlinien und erstellen Sie eine EG Konformitätserklärung. Für die Konformitätsbewertung nach der EMVRichtlinie ist das Verfahren der Internen Fertigungskontrolle nach Anhang II anzuwenden. Für die Konformität des Gerätes und die Anbringung der CEKennzeichnung sind Sie als Hersteller verantwortlich. Allerdings kann bei Bedarf freiwillig eine notifizierte Stelle eingeschaltet werden (Anhang III), eine Liste dieser Stellen können Sie einsehen unter Für ortsfeste Anlagen enthält Artikel 13 besondere Regelungen: Eine EGKonformitätserklärung und CEKennzeichnung sind hier nicht zwingend notwendig. Die technische Dokumentation muss jedoch Angaben zur elektromagnetischen Verträglichkeit der Anlage enthalten. Die Inhalte der EGKonformitätserklärung beschreibt Anhang IV. Bestandteil sind u.a. die Identifizierung des Betriebsmittels sowie die Fundstellen der angewandten Normen. Die EG Konformitätserklärung muss in einer der Amtssprachen der EU vorliegen; die Bundesnetzagentur kann sie jedoch in deutscher Sprache fordern. Der Hersteller bzw. sein in der Europäischen Gemeinschaft niedergelassener Bevollmächtigter muss die EGKonformitätserklärung zur Einsicht durch die nationalen Behörden bereithalten. Ein Muster finden Sie auf Seite Bringen Sie die CEKennzeichnung auf dem Betriebsmittel an. Damit wird ausgesagt, dass das Betriebsmittel die grundlegenden Anforderungen der EMVRichtlinie und alle anderen für dieses Betriebsmittel zutreffenden einschlägigen Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft erfüllt. Das zu verwendende Muster der CEKennzeichnung ist in Anhang V der EMVRichtlinie dargestellt, hier können Sie eine Vorlage herunterladen: Zusätzlich werden Angaben zur genauen Identifikation des Gerätes (Type, Seriennummer, Baureihe,...), dem Namen und der Anschrift des Herstellers gefordert. Ist der Hersteller nicht in der Europäischen Gemeinschaft ansässig, sind auch der Name und die Anschrift seines in der Europäischen Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten oder des Importeurs anzugeben. Die notwendigen Inhalte finden Sie in Anhang IV der EMVRichtlinie Seite 5 von 10

6 4. BESCHAFFUNG VON NORMEN Das Normenwesen ändert sich ständig: Achten Sie darauf, dass Sie stets auf einen aktuellen Normenbestand in Ihrem Unternehmen zurückgreifen können. Normen, Richtlinien und technische Regelwerke können Sie bei folgenden Einrichtungen erwerben: Beuth Verlag Kostenpflichtige Herausgabe und Beschaffung von inländischen technischen Normen (u. a. DIN und ISONormen), ausländischen technischen Normen, Richtlinien (u. a. VDIRichtlinien) und Regeln; Auskunftsdienste zu Normen Tel , Mail In deutschlandweit 40 Buchdepots des Beuth Verlages kann das gesamte DINNormen Taschenbuchangebot eingesehen und erworben werden. z. B. Schweitzer Sortiment Fachbuchhandlung, Lenbachplatz 1, München, Tel , Mail DIN Deutsches Institut für Normung Kostenpflichtiger DINKatalog online Informationen über alle aktuellen DIN Normen sowie Veröffentlichungen anderer privater Regelersteller. Amtsblatt der EU und Bundesgesetzblatt Veröffentlichung aktueller Normenverzeichnisse, keine vollständigen Normen Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft Tel (kostenfrei) Auslegestellen halten das vollständige deutsche Normenwerk zur Ansicht bereit. Normen dürfen nur eingesehen, aber nicht kopiert werden. Die Auslegestellen können Sie recherchieren unter Stichwort Regelwerke Normen vor Ort einsehen. Recherchedienstleistungen der TÜV Rheinland Consulting GmbH Recherchedienstleistungen für Normen: kostenpflichtige Recherche von Normen und Richtlinien, die für ein bestimmtes Produkt bzw. eine Fragestellung relevant sind LGA Training & Consulting GmbH Tillystraße 2, Nürnberg Kostenlose Auskunft unter der Hotline 0911/ Seite 6 von 10

7 5. WEITERE INFORMATIONEN Übersicht zur EMVRichtlinie Auf dieser Website finden Sie eine Zusammenstellung der relevanten Richtlinien, harmonisierten Normen und weiteren wichtigen Dokumente (in Englisch). Leitfaden zur Anwendung der EMVRichtlinie 2004/108/EG Die deutsche Version des Leitfadens der Europäischen Kommission erhalten Sie als Download bei der Bundesnetzagentur unter: Merkblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zur Richtlinie über elektromagnetische Verträglichkeit Merkblätter zu verschiedenen EURichtlinien Weitere Merkblätter der IHK für München und Oberbayern, u. a. zur Maschinenrichtlinie, zur Niederspannungsrichtlinie, zur Medizinprodukterichtlinie, erhalten Sie unter: Informations und Kommunikationsplattform zur CEKennzeichnung Die von der Ingenieurgesellschaft für TechnikKommunikation GmbH betreute Internetseite unterstützt Anwender bei der Umsetzung der CEKennzeichnung. Sie finden dort kommentierte EURichtlinien sowie Normenverzeichnisse. Ein monatlicher Newsletter kann abonniert werden. Produktsicherheitsportal der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Das Portal bietet Informationen zu Sicherheitsanforderungen von Produkten, Normen und Prüfstellenverzeichnisse, Informationen zur Meldung mangelhafter Produkte und zum Produktrückruf ANSPRECHPARTNER IHK Schwaben Georg Muschik, Tel , Mail Peter Wiese, Tel , Mail Seite 7 von 10

8 Bundesnetzagentur Die Bundesnetzagentur ist für die Marktaufsicht der EMVRichtlinie und der Richtlinie über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen zuständig und gibt Auskunft zur Technik und Konformitätsbewertung. Die regional zuständigen Außenstellen finden Sie auf der genannten Seite unter dem Stichwort: Bundesnetzagentur Über die Agentur Außenstellen. Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Technischer Verbraucherschutz, Marktaufsicht Robert Plechinger, Tel , Mail Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Eich und Beschusswesen, Normung und Qualitätssicherung, Umwelttechnologie Herbert Jung, Tel , Mail Die TÜV Rheinland Consulting GmbH EUBeratungsstelle zur CEKennzeichnung Edwin Schmitt, Tel , Mail TÜV Süd AG Akkreditierung, Zertifizierung, Gesetzes und Normenrecherche Christian Priller, Tel , Mail Hinweis: Die Veröffentlichung von Merkblättern ist ein Service der Bayerischen Industrie und Handelskammern BIHK für ihre Mitgliedsunternehmen. Dabei handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung der fachlichen und rechtlichen Grundlagen, die nur erste Hinweise enthält und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Es kann eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Verfasser: M. Nörr, K. Tittel Bearbeitet: 16. Januar Seite 8 von 10

9 EGKonformitätserklärung im Sinne der EGRichtlinie Elektromagnetische Verträglichkeit 2004/108/EG Evtl. Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG und weitere Richtlinien Name und Anschrift des Herstellers oder des in der Gemeinschaft Bevollmächtigten MUSTER GmbH Ingenieurweg Musterhausen Hiermit erklären wir, dass das nachstehend bezeichnete Betriebsmittel in seiner Konzipierung und Bauart sowie in der von uns in Verkehr gebrachten Ausführung den Bestimmungen der genannten EGRichtlinien entspricht. Bei einer mit uns nicht abgestimmten Änderung des Betriebsmittels verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit. Betriebsmittel Produktbezeichnung: Typ: Seriennr.: Baureihe: Folgende harmonisierte Normen wurden angewendet: Folgende nationale Normen, Richtlinien und Spezifikationen wurden angewendet: Eine Technische Dokumentation ist vollständig vorhanden. Die zum Betriebsmittel gehörende Betriebsanleitung in der Landessprache des Anwenders liegt vor. Ort, Datum Name, Vorname und Funktion des Unterzeichners Unterschrift Seite 9 von 10

10 Ansprechpartner: Weiterer Ansprechpartner: Georg Muschik Stettenstraße Augsburg Tel Fax Eduard.Schoeffendt@schwaben.ihk.de Peter Wiese Bahnhofplatz Kempten Tel Fax Peter.Wiese@schwaben.ihk.de Seite 10 von 10

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