Betriebsvereinbarung (Muster)

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1 Betriebsvereinbarung (Muster) Verfahrensordnung zur Ermittlung von Daten als Grundlage eines leistungsorientierten Entlohnungsgrundsatzes ( 14 Mantel-Tarif-Vertrag für gewerbliche Arbeitnehmer der Metallindustrie MTV wird entsprechend angewandt). Vorstand und Gesamtbetriebsrat der Firma: vereinbaren: 1. Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt 1.1 räumlich für die Werke 1.2 persönlich für alle gewerblichen Mitarbeiter 2. Verfahrensregelung zur Methode der Vorgabezeitermittlung 2.1 Menschengerechte Gestaltung der Arbeitsplätze nach 90,91 BetrVG Vor der Vorgabezeitermittlung ist der Arbeitsplatz so zu gestalten, dass den gesicherten, arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen ( 90,91 BetrVG) Rechnung getragen wird Die Arbeitsplätze werden insbesondere nach folgenden Kriterien menschengerecht gestaltet. - Sitz- und Arbeitshöhe - Raumbedarf - Beleuchtung - Körperkraft und Körperbewegung - Lärm / Klima - Sinnes- und Nervenbelastung Die Unterrichtungs-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gemäß 90,91 BetrVG werden gewahrt. 2.2 Datensammlung zur Vorgabezeitermittlung Datensammlung erfolgt durch folgende Methoden: a) Messen b) Rechnen c) Zählen (nur nach Vereinbarung mit dem BR) d) Beurteilen Die Datensammlung wird von der, durch die Geschäftsleitung, beauftragte Fachabteilung gem. Organisationsplan (z.z. AV) vorgenommen In Aussicht genommene Vorgabezeitermittlungen durch die in Ziff abgeschlossenen Methoden sind den betroffenen Arbeitnehmern und dem Betriebsrat vor Beginn der Arbeit unter Angabe des Anlasses mitzuteilen Das Ergebnis von Vorgabezeitermittlung ist dem Betriebsrat bekanntzugeben Auf Verlangen sind ihm die Unterlagen, die zur Ermittlung der Vorgabezeiten dienten, zur Einsichtnahme vorzulegen Merkmale des Arbeitsinhaltes und der Arbeitsbedingungen, die der Vorgabezeitermittlung zugrunde liegen, sind so zu beschreiben, dass diese rekonstruierbar sind Folgende Umstände müssen schriftlich festgehalten werden: - Ist-Zustand des Arbeitsplatzes mit Umgebungseinflüssen - Ist-Arbeitsablauf (zeitliche Darstellung von Tätigkeiten und Nichttätigkeiten) - Ist-Arbeitsmethode (An- und Ablieferungszustand des Werkstückes) - Benutze Betriebsmittel (Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Werkzeuge) - Verwendete Werkstoffe - Einhaltung der Arbeits-Sicherheits-Vorschriften - Beteiligte Personen (z.b. Arbeiter, Arbeitsstudien-Sachbearbeiter, BR usw.) - Erfassungszeitraum (Datum... von... bis... Uhr) - Losgrösse - zeitliche Lage der Ermittlung innerhalb der Menge des Arbeitsauftrages (Grobangabe, ob Anfang, Mitte oder Ende)

2 - 2 - Betriebsvereinbarung (Muster) Alle Originalunterlagen der Vorgabezeitermittlung sind mit einem radierfesten Schreibmittel auszufüllen und aufzubewahren, solange die Vorgabezeit Gültigkeit hat. 2.3 Datenaufbereitung Der Vorgabezeit-Ermittlungsbogen und der Ausdruck der Urdaten sind als Urkunde zu behandeln und zu registrieren. Dem Betriebsrat ist die Möglichkeit zu geben, bei der Übertragung der Ist-Daten anwesend zu sein. Im Rahmen des Auswertungs-Programmes IPAS-WIN-ZEIT (bzw. folgenden Updates des gleichen Herstellers) werden nachstehende Daten zusammengestellt: - Das arithmetische Mittel der gemessenen Einzelzeiten, unterteilt nach beeinflussbaren Zeiten (tb) und Prozesszeiten (tu unbeeinflussbare Zeiten). - Die Grundzeit - Der Zuschlag von X,XX % für Prozesszeiten sowie für bedingt beeinflussbare Zeiten. (Anhang 2 Ziff. 8 MTV). - Eine sachliche Verteilzeit von mind. X,XX % Zusätzlich werden eingegeben und ausgewiesen: - Eine persönliche Verteilzeit von mind. X,XX % Weiter sind folgende Kenngrössen der statistischen Auswertung auszugeben: a) Ein Häufigkeitsbild der Ist-Daten bei Anforderung b) Die Genauigkeit (oder eindeutige Tendenz) c) Die Genauigkeit Epsilon = XX % - wenn durch die Aufnahmeart (zyklisch) gegeben. d) Die Grössenordnung der evtl. notwendigen zusätzl. Messungen, um eine Epsilon von XX % zu erreichen. Werden die vereinbarten Normwerte nicht erreicht, so haben Arbeitgeber und Betriebsrat die Ursache zu prüfen und Massnahmen zur Beseitigung zu treffen. Das Programm IPAS-WIN-ZEIT ist entsprechend dieser betriebsspezifischen Erfordernisse einzustellen (Auswerte-Parameter). Im einzelnen werden sofort nach der Zeitaufnahme die mit dem mobilen Datenerfassungs- System minidat (bzw. Folgemodelle des gleichen Herstellers) ermittelten Daten in den Computer (per Datenübertragung), zur Weiterbearbeitung in IPAS-WIN-ZEIT überspielt. (Die Originaldaten sind nicht veränderbar!) Das Programm IPAS-WIN-ZEIT ist so eingerichtet, dass nach der Übergabe in die Datenbank ein Ausdruck der unveränderten Ist-Daten erstellt werden kann (auch zwingend). Die Originaldatei der Zeitaufnahme (minidat-datei) beinhaltet die unveränderbaren Daten. Der Betriebsrat erhält (auf Anforderung) eine Kopie des Urdaten-Protokolls bzw. der Urdatenänderungs-Protokolls (gem. int. Absprache). Die nachträglichen Änderung der Ist-Daten ist nur bei eindeutigen Tippfehlern zulässig und muss in einem gesonderten Ausdruck, der in die Datenauswertung einfließenden Daten besonders gekennzeichnet werden. Die Datensätze, die in die Regressionsrechnung eingehen, müssen reproduzierbar sein und den Anforderungen gem. Ziff und entsprechen. Die Einflußgrößen sind zu beschreiben. Die Verwendung von Planzeiten ist nur zulässig, bei einer Abrechnungsgenauigkeit von Epsilon +/- XX %. Für alle Datensätze müssen die absoluten und relativen Abweichungen zwischen Ist-Zeit und errechneter Zeit ausgewiesen werden.

3 - 3 - Betriebsvereinbarung (Muster) 2.4 Leistungsgradbeurteilung nach 19 MTV Normalleistung ist die Leistung, die von ausreichend geeigneten Arbeitnehmern bei voller Ü- bung und ausreichender Einarbeitung ohne Gesundheitsschädigung auf Dauer erreicht und erwartet werden kann Bei erkennbaren vollbeeinflussbaren Tätigkeiten wird die dem Arbeitsergebnis zugrundeliegenden Mengenleistung beurteilt. Dabei ist ausdrücklich in % - das Verhältnis der Ist-Leistung zur Normal-Leistung zu beurteilen Dem beobachteten Arbeitnehmer ist der Leistungsgrad unverzüglich nach Abschluss der Zeitstudie mitzuteilen Die Datenermittlung wird mit Leistungsgrad-Beurteilung durchgeführt. Bei der Datenermittlung mit Leistungsgrad-Beurteilung wird möglichst bei jedem 5. Zyklus, mindestens aber in jedem Ablaufabschnitt (zyklische Methode), eine Beurteilung durchgeführt. Bei nichtzyklischer Methode kann der Leitungsgrad für die gesamte Aufnahme gelten. Die Beurteilung der Leistung muss den MTV-Bestimmungen entsprechen. 2.5 Bestimmen der Grundzeiten Alle den Tätigkeitszeiten zugeordneten Daten werden nach Ziff dieser Betriebsvereinbarung mit dem Leistungsgrad multipliziert. 2.6 Bestimmen der Verteilzeiten Für persönliche Belange gelten X,XX % der Grundzeit als vereinbart Die sachliche Verteilzeit nach REFA-Methodenlehre beinhaltet arbeitsabhängige, unregelmäßig auftretende Zeitanteile wie z.b.: - Vorbereiten des Arbeitsplatzes bei Arbeitsbeginn - Anlaufzeit von Betriebsmitteln - Maschinen abschmieren - Arbeits- und Hilfsmittel entgegennehmen u. wegbringen - Kleine Störungen im Arbeitsablauf - Arbeitsbedingte Gespräche (z.b. Rücksprache mit Meister) - Behinderung durch andere Personen - Werkzeugwechsel (gelegentlich, z.b. infolge Bruch) - Akkordschein ausfüllen bzw. abstempeln - Räumen u. Säubern des Arbeitsplatzes beim Schichtende Die sachlichen Verteilzeiten werden in % von der Grundzeit berechnet. (Summe der persönl. u. sachlichen Verteilzeiten z.z. X,XX %) 2.7 Bestimmung der Rüstzeiten Die Ermittlung von Rüstzeiten erfolgt entsprechend den Bestimmungen dieser Vereinbarung Bei Rüstzeitaufnahmen ist mind. der erste Arbeitstakt (Stück) u. bei mechanischen Arbeiten sind die ersten zwei Stück aufzunehmen Rüstzeiten werden je Auftrag oder Los ausgewiesen. wird der Auftrag während der Ausführungszeit unterbrochen, so ist bei Wiederaufnahme die erforderliche Rüstzeit erneut vorzugeben Die Rüstzeitaufnahme muss enthalten, soweit die jeweils gültige Organisationsanweisung Teilfunktionen nicht anders zuweist: a) Aufrüsten Beschaffen und Lesen von Arbeitsunterlagen Beschaffen von Werkzeugen u. Vorrichtungen Einrichten von Betriebsmitteln Einstellen von Prozesswerten an Maschinen Von der Losgröße eines Auftrages unabhängige Beschaffung von Arbeitsgegenständen.

4 - 4 - Betriebsvereinbarung (Muster) b) Umrüsten Werkzeugwechsel infolge weiterer Ablaufabschnitte Umstellen der Prozesswerte am Betriebsmittel Umstellung der Anschläge an Maschinen c) Abrüsten Signieren u. Abliefern von Auftragsunterlagen Abbau u. Rücklieferung von Werkzeugen u. Vorrichtungen Abschließende Säuberungsarbeiten Von der Losgröße eines Auftrages unabhängige Ablieferung von Arbeitsgegenständen Die Rüstzeiten sind nach den Bestimmungen der Ziff. 2. ff dieser Betriebsvereinbarung zu ermitteln. 2.8 Methoden der Datensammlung Die Ermittlung von Ist-Daten zur Vorgabezeitermittlung kann durch Messen der Zeiten mit einem Zeitmessgerät mit manueller Aufschreibung oder mit Hilfe eines mobilen, elektronischen Datenerfassungsgerätes des Systems minidat im Fortschritts- (und/oder Einzel-) - zeitverfahren erfolgen. Das Datenerfassungssystem minidat wird ausschließlich für Messen von Ist-Daten eingesetzt. Die Auswertung der Datenermittlung erfolgt im Auswertungs-Programm (PC) IPAS-WIN-ZEIT. Verwendetes mobiles Erfassungssystem für die computergestützte Datenerfassung: minidat der Joh. Mitterhauser GmbH bzw. Folgemodelle des gleichen Herstellers Für die Datenermittlung u. verarbeitung kommt folgendes PC-Programm zum Einsatz: IPAS-WIN-ZEIT der Joh. Mitterhauser GmbH bzw. folgende Updates des gleichen Herstellers Es werden die, in der Bestellung aufgeführten, Module verwendet. Eine Erweiterung des eingesetzten Systems bedarf der Zustimmung des Betriebsrates Eine Programmabstimmung wird vor dem Einsatz des computergestützten Datenbearbeitungssystems nach den Erfordernissen dieser Betriebsvereinbarung vorgenommen. - Zusätzlich wird die Standardabweichung ausgegeben - Dem Betriebsrat ist der Zugriff auf Anforderung zu gewährleisten - Diese Programme werden so geschützt, dass sie nicht veränderbar sind - Urdaten, s. Urdatenprotokoll, sind unantastbar je nach Vereinbarung zwingendes Urdatenprotokoll bzw. Urdatenänderungsprotokoll Der Betriebsrat erhält eine Systembeschreibung und kann bei der Schulung anwesend sein. Jede Veränderung zum Stand des Abschlusses dieser Vereinbarung sowie Erweiterung der Programme sind mit dem Betriebsrat gesondert zu vereinbaren Alle Umstände sind nach Ziff u dieser Betriebsvereinbarung gesondert festzuhalten Die Unterlagen der Zeitaufnahme u. das Ergebnis sind zu registrieren und aufzubewahren. (Datenbank und Datensicherung)

5 - 5 - Betriebsvereinbarung (Muster) 2.9 Erstellung von Planzeiten Die statistische Ermittlung von Planzeiten kann mit Hilfe einer einfachen u. mehrfachen (multiplen) Regressionsrechnung erfolgen. Zu diesen Werten werden gemäß Ziff. x.x.x z.b. persönliche u. sachliche Verteilzeiten u. evtl. andere Zuschläge aufgerechnet. Daraus ergeben sich die Soll-Zeiten. Anmerkung: Sollen andere, als durch das in dieser Vereinbarung geregelt, Verfahren (z.b. Katalogwerte, vorbestimmte Zeiten) festgelegt sowie Zeitwerte zur Planzeitermittlung verwendet werden, bedarf das einer gesonderten Regelung mit dem Betriebsrat Die Verwendung von Planzeiten zur Entlohnung ist nur zulässig, wenn ein Bestimmtheitsmaß von XX % erreicht ist. Für alle Datensätze müssen die absoluten u. relativen Abweichungen zwischen Ist-Zeiten u. errechneten Zeiten ausgewiesen werden. Absolute Abweichung: Relative Abweichung: k = y(errechnet) y(ist) k = y * 100 % k = Abweichung y(errechnet) y = Zielgröße Alle Umstände sind nach Ziffer u dieser Vereinbarung bei der Planwertbildung schriftlich festzuhalten Die Planwerte werden in Tabellen oder Formeln ausgewiesen. Der Anwendungsbereich und die Bedingungen, unter denen sie gelten, müssen erkennbar sein Das Extrapolieren der Werte ist nicht zulässig Die Verwendung von Planwerten für die Entlohnung ist nur möglich, wenn die Bestimmung aus dieser Vereinbarung eingehalten worden sind Bei Anwendungen von Tabellen, Schaubildern, Rechentafeln und Rechenformeln sind die Bedingungen, unten denen diese gelten, eindeutig zu vermerken. a) Das Berechnen der technologischen Daten wird durch die in Ziff genannte Betriebsabteilung vorgenommen. b) Es können nur solche Daten für technologische Vorgänge errechnet werden, die entspr. Ziff und dieser Vereinbarung eindeutig beschrieben sind. c) Die statistischen Kennzahlen nach Ziff. 2.3 dieser Vereinbarung sind auszuweisen Reklamationsverfahren Das Reklamationsverfahren richtet sich nach den Bestimmungen der Vereinbarung Arbeitsorganisation in der Arbeitsvorbereitung Durch die Anwendung von minidat/ipas-win-zeit dürfen keine negativen Auswirkungen auf die in der Arbeitsvorbereitung beschäftigten Arbeitnehmer eintreten Gültigkeit Vertragskündigung - Teilunwirksamkeit Diese Vereinbarung tritt am... in Kraft. Kündigung nach Vereinbarung. Bobingen, den... usw.

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