Amtsblatt der Gemeinde Großbeeren
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1 16. Mai 2014 Nr Jahrgang 20. Woche Impressum Herausgeber: Verlag: Bezugsmöglichkeiten: Bezugsbedingungen: Amtsblatt der Gemeinde Großbeeren Gemeinde Großbeeren, Der Bürgermeister, Am Rathaus 1, Großbeeren Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, Berlin, Objektleitung und verantwortlich für den Gesamtinhalt: Michael Buschner Auslage im Bürgeramt der Gemeindeverwaltung; Anschrift: Am Rathaus 1, Großbeeren kostenlose Abgabe
2 2 Amtsblatt der Gemeinde Großbeeren 16. Mai 2014 AMTSBLATT der Gemeinde Großbeeren Großbeeren, 16. Mai 2014 Nr. 5/ Jahrgang Herausgeber: Gemeinde Großbeeren Inhaltsverzeichnis Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung... Seite 2 Bekanntmachung des WAZ Blankenfelde-Mahlow... Seite 3 Mitteilung der Gemeindeverwaltung zu privat angelegten Grün- und Freiflächen auf öffentlichen Flächen entlang von öffentlichen Straßen... Seite 3 Mitteilung über Bürgerberatung der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (LAkD) in Großbeeren... Seite 4 Mitteilung über gefundene Gegenstände (Fundbüro Gemeinde)... Seite 4 Mitteilung Fundsachen der Otfried-Preußler-Grundschule Großbeeren... Seite 5 Einwohnerstatistik... Seite 5 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Großbeeren fasste in ihrer Sitzung am folgende Beschlüsse: Beschluss-Nr.: /2014 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Großbeeren beschließt die Erweiterung der Ordnungsbehördlichen Verfügung über die Sonntagsöffnungszeiten von Verkaufsstellen auf dem Gebiet der Gemeinde Großbeeren (Sonntagsöffnungszeitenverordnung) um den Beschluss-Nr.: /2014 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Großbeeren beschließt den Bürgermeister zu beauftragen, die vorliegende Allgemeinverfügung gemäß 13 OBG für die Bekämpfung von EPS aus der Luft in Kraft zu setzen. Beschluss-Nr.: /2014 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Großbeeren beschließt die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Wahlhelfer in den Wahllokalen von bisher 25,00 auf nunmehr 35,00 bzw. von 30,00 auf 40,00 für den jeweiligen Wahlvorsteher. Beschluss-Nr.: /2014 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Großbeeren beschließt, dem SV Siethen e. V. einen pauschalen zweckgebundenen Zuschuss i. H. v ,00 für den 3. Regionalen Sport- u. Berufsinformationstag am zu gewähren, der für alle Schulklassen der Jahrgangsstufen 9 und 10 aus Großbeeren, Trebbin und Ludwigsfelde im Rahmen der schulischen Veranstaltungen regelmäßigen, verbindlichen Unterricht darstellt. Die Beschlussvorlage wird zur nochmaligen Beratung im Fachausschuss zurückverwiesen. Beschluss-Nr.: /2014 Endgültige Niederschlagung der Gewerbesteuer , Säumnisgebühren und Verfahrenskosten Beschluss-Nr.: /2014 Vorschläge zur Auszeichnung mit der Ehrennadel Die Beschlussfassung erfolgte mit unterschiedlichen Ergebnissen im Wege der Einzelabstimmung. Beschluss-Nr.: /2014 Entscheidung über eine Maßnahme gem. 25 Abs.5 der Kommunalverfassung des Land Brandenburg Der Beschlussvorlage wurde mit einer Änderung mehrheitlich angenommen.
3 16. Mai 2014 Amtsblatt der Gemeinde Großbeeren 3 Bekanntmachung Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Blankenfelde-Mahlow hat in ihrer Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Beschluss-Nr.: 08/04/14-nö: Vergabe der Bauleistung für das Vorhaben Erneuerung Trinkwasserleitung Ferrastraße und Stefan-Zweig-Straße Gemeinde Blankenfelde-Mahlow/OT Mahlow Hein Verbandsvorsteher Bekanntmachungen des WAZ Blankenfelde-Mahlow Mitteilung der Gemeindeverwaltung zu privat angelegten Grün- und Freiflächen auf öffentlichen Flächen entlang von öffentlichen Straßen Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, in der Verwaltung gehen immer wieder Anfragen von Grundstückseigentümern ein, die den direkt an ihrer Grundstücksgrenze befindlichen Grünstreifen zwischen der privaten Grundstückseinfriedung einerseits und dem öffentlichen Fußweg bzw. der Fahrbahn der Straße andererseits in Eigenregie bepflanzen oder anderweitig herstellen möchten, um eine attraktivere Gestaltung zu erreichen und eine Ablagerung von Abfällen zu erschweren. Schematische Abbildung Ich teile Ihnen daher mit, dass diese Flächen Bestandteil der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind und sich im öffentlichen Eigentum befinden. Sie werden im Rahmen der personellen und finanziellen Kapazitäten der Gemeinde durch die Gemeinde bzw. einen beauftragten Dritten im Wesentlichen mit Rasen bepflanzt und im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde regelmäßig gepflegt. Sollten sich auf diesen gemeindeeignen Flächen zusätzlich privat angelegte Pflanzungen befinden oder zukünftig vorgesehen sein, so werden diese in der Regel durch die Gemeinde geduldet, da eine Eigeninitiative der Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich unterstützt wird und sich die Pflanzungen positiv auf die Attraktivität des öffentlichen Raums auswir- ken können. Das Ortsbild darf durch die Bepflanzungen jedoch nicht beeinträchtigt werden und die Herstellung der Fläche hat in wasserund luftdurchlässigem Aufbau zu erfolgen. Der Grundstückseigentümer hat weiterhin eine regelmäßige und dauerhafte Pflege auf eigene Kosten derart durchzuführen, dass die Nutzer der Straße nicht beeinträchtigt werden und die Verkehrssicherheit der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sichergestellt ist. Eine Einfriedung der Flächen oder eine Einbeziehung in das angrenzende Privatgrundstück mit anderweitiger Nutzung ist nicht zulässig. Die Gemeinde als Eigentümerin der öffentlich-rechtlich gewidmeten Flächen muss sich aber grundsätzlich das Recht vorbehalten, jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Beseitigung der Anlagen nach Setzung einer angemessenen Frist fordern zu können. Wird dieser Forderung nicht nachgekommen, kann die Gemeinde auf Kosten des Anpflanzenden die Beseitigung vornehmen lassen und die Flächen auf eigene Kosten im Rahmen der gemeindlichen Kapazitäten anderweitig im Sinne der Gemeinde herstellen. Die Gemeinde geht hierbei bis auf Weiteres davon aus, dass die privat angelegten Flächen jeweils von den angrenzenden Grundstückseigentümern hergestellt wurden, durch diese zu pflegen und ggf. auch zu beseitigen sind. gez. Carl Ahlgrimm, Bürgermeister
4 4 Amtsblatt der Gemeinde Großbeeren 16. Mai 2014 Bürgerberatung der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (LAkD) in Großbeeren Auch zwei Jahrzehnte nach der friedlichen Revolution und dem Ende der SED-Diktatur gibt es noch ein erhebliches Interesse an den durch das Ministerium für Staatssicherheit gesammelten Informationen. Der Gesetzgeber hat für die Menschen, denen der DDR-Staat Unrecht zugefügt hat, Entschädigungen vorgesehen. Noch immer haben viele ihren Anspruch nicht geltend gemacht oder nicht durchsetzen können. Auf der Grundlage des Gesetzes über den Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur vom 07. Juli 2009 beraten die Mitarbeiter der LAkD Bürgerinnen und Bürger, die unter dem DDR-Unrecht gelitten haben. Der Mitarbeiter der Beauftragten des Landes Brandenburg Herr Körner wird am Donnerstag, den 19. Juni 2014, in der Zeit von 13:00 bis 17:00 Uhr eine Beratung für Betroffene der SED-Herrschaft im Großbeerener Rathaus, Beratungsraum 2.05 anbieten. Interessenten erhalten hier eine fachkundige Beratung. Reinhard Schult Folgende Gegenstände sind als gefunden hier abgeliefert worden: Mitteilung über gefundene Gegenstände Lfd. Nr. Nr. des Fund- Bezeichnung der Fundsache Tag des Meldeverzeichnisses Fundes frist Herrenrad 26", Rot, SCOTT Okt Herrenrad 28", Grau, FOCUS Schlüsselbund m. 4 Schlüsseln, davon 1 PKW-Schlüssel TOYOTA u. 1 mechatron. Schlüssel Herrenrad 28", Schwarz, STEVENS Nov Damenrad 28", Blau, Capriolo MTB 26", Silber, Montain Lange goldfarbene Kette Schlüssel m. Schlüsselanhänger PKW-Schlüssel Mercedes Schlüssel Schlüsselbund m. 5 Schlüsseln, 1 Anhänger Schw. Schlüsseltasche m. 7 Schlüsseln Bolzenschneider Kinderbrille im Etui Schlüssel MB 26, Blau, Wheelworx Damenrad 26. Blau, Hercules Damenrad 26, Silber, Ragazzi Rechte an diesen Fundsachen sind binnen der in der letzten Spalte angegebenen Meldefrist im Fundbüro der Gemeinde Großbeeren, Am Rathaus 1, Zimmer 0.01 geltend zu machen.
5 16. Mai 2014 Amtsblatt der Gemeinde Großbeeren 5 Fundsachen der Otfried-Preußler- Großbeeren Fundgegenstand Fundort Nokia 5000d-2, Grau-Blau mit Anhänger Motorola C 261, Schwarz Sony Ericsson W 200i, Schwarz Samsung GT-S 5560, Schwarz Sony Ericsson Cybershot, Schwarz Sony Ericsson Cybershot, Braun ipod, 8 GB MP Player PHILIPS m. Kopfhörer Nintendo DS NTR-032 Digitaluhr Casio, Schwarz Schwarze Kopfhörer, Samsung USB-Stick PC or Key Lesebrille 1,5, Silber Sonnenbrille brandx, Blau Brille, Rosé-Braun Sporthalle Taschenmesser Schlüsselband, Weiß-Schwarz, Milchland-Niedersachsen mit 4 Schlüsseln Schlüsselband, Grün, freenet, 3 Schlüssel, 2 Anhänger Schlüsselband, Orange, Continental m. 2 Schlüsseln Schlüsselband, Blau, Kühne + Nagel m. 1 Schlüssel Schlüsselring m. 2 Schlüsseln 1 Schlüssel mit Anhänger 1 Schlüssel mit Bärchenmotiv Herrenkette, Silber Geldbörse, Blau-Rosa, Spongebob Geldbörde, Schwarz, Angry Birds Geldbörde, Blau, Scout, Bargeld Brieftasche, Schwarz, Krüger, Bargeld Geldbörde, Blau, Herlitz, Bargeld Brieftasche, Schwarz, HH, Bargeld Brieftasche, Braun, Jass, Bargeld Geldbörse, Rosa-Schwarz, Hello Kitty, Bargeld Obige Fundsachen wurden seit längerer Zeit in der verwahrt und trotz mehrmaligen Hinweisen der nicht vom jeweiligen Verlierer abgeholt. Rechte an diesen Fundsachen sind bis zum 30. November 2014 im Fundbüro der Gemeinde Großbeeren, am Rathaus 1 geltend zu machen. Stichtag: Einwohnerstatistik Ort Einwohner gesamt Veränd. Einw. W M ges. zum Vormonat Großbeeren Großbeeren OT Diedersdorf Großbeeren OT Heinersdorf Großbeeren OT Kleinbeeren gesamt: Ende der amtlichen Mitteilungen Impressum Herausgeber: Verlag: Bezugsmöglichkeiten: Bezugsbedingungen: Amtsblatt der Gemeinde Großbeeren Gemeinde Großbeeren, Der Bürgermeister, Am Rathaus 1, Großbeeren Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, Berlin, Objektleitung und verantwortlich für den Gesamtinhalt: Michael Buschner Auslage im Bürgeramt der Gemeindeverwaltung, Anschrift: Am Rathaus 1, Großbeeren kostenlose Abgabe
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