Zahl (Bitte im Antwortschreiben anführen) Datum Fanny-v.-Lehnert-Straße H/7949/ Postfach Salzburg

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1 Raumplanung Zahl (Bitte im Antwortschreiben anführen) Datum Fanny-v.-Lehnert-Straße H/7949/ Postfach Salzburg Betreff Fax Gemeinde Mattsee; Vorhaben südöstlich der L 101 (Erweiterung Billa); Anregung auf Erlassung einer Standortverordnung für Handelsgroßbetriebe gem 14 ROG 2009; Hörungsverfahren Beilagen: SUP Anlage 1 Lageplan Planungsgebiet raumplanung@salzburg.gv.at Dipl.-Ing. Christine Itzlinger Telefon Planungsvorhaben und Standortbereich 1.1 Veranlassung und Projekt Die Billa AG, IZ NÖ Süd, 2355 Wiener Neudorf, hat mit einem am eingelangten Schreiben bei der Salzburger Landesregierung eine Anregung auf Erlassung einer Standortverordnung für Handelsgroßbetriebe gemäß 14 ROG 2009 eingebracht. Beabsichtigt ist eine Erweiterung der Verkaufsfläche des bestehenden Billa - Marktes auf dem Areal aus Gst. Nr. 330/1, KG Mattsee mit einer Grundfläche von rund m², von derzeit 490 m² auf 573 m². Dies soll im bereits umgebauten Gebäude durch Einbeziehung bestehender Lagerflächen innerhalb des Gebäudes in die Verkaufsfläche erfolgen. Als Voraussetzung für die Verwirklichung dieses Vorhabens wird eine Ausweisung als Gebiet für Handelsgroßbetriebe in der Kategorie "Verbrauchermärkte" mit einer höchstzulässigen Gesamtverkaufsfläche von 600 m² angestrebt. Als Beurteilungsgrundlage wurden folgende Unterlagen und Gutachten vorgelegt: Billa Mattsee, Standortverordnung (Regioplan Ingenieure, Oktober 2014) Wirtschafts- und Handelsstrukturanalyse Billa Mattsee (Regioplan Ingenieure, Oktober 2014) Verkehrstechnisches Gutachten, Erweiterung Billa Markt Mattsee (AIP Beratende Ingenieure, Wals Siezenheim, September 2014) Amt der Salzburger Landesregierung Abteilung 10 Wohnen und Raumplanung Postfach Salzburg Österreich Telefon * post@salzburg.gv.at DVR

2 2 Die Marktgemeinde Mattsee hat in einem Schreiben vom mitgeteilt, dass sie der Erweiterung der Verkaufsfläche zum Höchstausmaß von 600 m² des Billa Marktes zustimmt. 1.2 Funktions- und Nutzungsstruktur von Standort und Umgebung Der gegenständliche Standort liegt im Norden des Ortsgebiets von Mattsee, nahe dem Kreuzungsbereich d der L 101 (Mattseer Landesstraße) und der Passauer Straße in einem Bereich, der als Ländliches Kerngebiet ausgewiesen ist. Im nordöstlichen Anschluss sind noch überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen vorhanden. Die nächste Wohnsiedlung liegt im südöstlichen Bereich in ca. 100 m Entfernung. Nach eigener SAGIS-Auswertung durch die Abteilung 10 leben im Nahbereich rund 128 Personen (300 m Einzugsbereich) bzw. rund 364 Personen (500 m Einzugsbereich). Die bestehende Verkehrsanbindung ist durch den Umbau der Parkplätze und der Zufahrt neu gestaltet und für den motorisierten Verkehr optimiert worden. Die fußläufige Anbindung ist als verbesserungswürdig anzusehen. Definiert man eine "städtebaulich integrierte Lage" damit, dass ein Standort umliegenden Wohnsiedlungsbereichen zugeordnet ist - wobei auch Ortsrandlagen, wenn ein Vorhaben unmittelbar an den baulichen Zusammenhang eines Hauptortes einer Gemeinde anschließt, als "städtebaulich integrierte Lage" gelten können so trifft diese Lagecharakteristik im gegenständlichen Fall nicht zu. 1.3 Verkehrsstruktur und technische Infrastruktur Die Straßenerschließung des Planungsgebietes erfolgt großräumig über die L 101 Mattseer Landesstraße, die als Umfahrung des Hauptortes ausgebaut ist. Die Zufahrt zum Parkplatz des Billa Marktes mit 47 Stellplätzen erfolgt über die Passauer Straße; in etwa 40 Meter westlich des Standorts über einen neu ausgebauten T Knoten. Die auf der L 101 verkehrenden Buslinien (120, 132 und 875) aus der Stadt Salzburg nach Mattsee und weiter Richtung Norden nach Oberösterreich haben direkt an der Ortseinfahrt Nord eine Haltestelle Ortseinfahrt Nord, ca. 80 m vom Billa Markt entfernt. Die Haltestelle Mattsee Seeparkplatz Nord für die Buslinien in nördlicher Richtung liegt in etwa 400m entfernt. Durch die Neugestaltung der Ortseinfahrt Nord, wurde auch ein Radweg entlang der Trumer Seen bzw. ins Ortszentrum ausgebaut. Die fußläufige Anbindung insbesondere der Zugang zum Billa Markt ist als verbesserungswürdig einzustufen. Die erforderliche technische Infrastruktur wie Wasserversorgung und Strom sind aufgrund der Bestandsnutzung vorhanden. Das Aufschließungserfordernis Kanal ist laut Aussage des Gutachters, der die Gemeinde zitiert, obsolet, da Aufschließungmaßnahmen getätigt worden seien. Der Nachweis darüber ist jedoch noch beizubringen, da besagte Fläche im Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Mattsee immer noch als Aufschließungsgebiet gekennzeichnet ist. 1.4 Wichtige Umweltmerkmale: Die Umweltbedingungen des Umfeldes sind einerseits geprägt durch die Nutzungsstruktur aus den im Nordosten angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, sowie den südlich angrenzenden Wohnsiedlungen, das benachbarte Fahrzeugmuseum sowie durch die nördlich vorbeiführende L 101. Als Hauptemittent ist die L 101 im Norden anzusehen. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Landschaftsschutzgebietes Trumer Seen mit Verordnung vom

3 3 1.5 Rechtliche Grundlagen 14 ROG 2009 trifft im Absatz 1 folgende Regelung: Standortverordnungen für Handelsgroßbetriebe werden von der Landesregierung erlassen und legen fest, dass die Verwendung von Flächen in einer Gemeinde für Handelsgroßbetriebe vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung des Landes zulässig ist. Solche Standortverordnungen haben sich auf bestimmte Grundflächen zu beziehen und das Höchstausmaß der Gesamtverkaufsflächen und die zulässigen Kategorien der Handelsgroßbetriebe festzulegen. Als grundsätzliche Beurteilungskriterien ergeben sich dabei aus 14 Abs 2 ROG 2009: Übereinstimmung mit den Raumordnungszielen und -grundsätzen, Auswirkungen eines Vorhabens auf die Verkehrsstrukturen, Auswirkungen eines Vorhabens auf die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen sowie Erwerbsmöglichkeiten, Auswirkungen auf den sparsamen Umgang mit Grund und Boden, Auswirkungen eines Vorhabens auf die weitere Entwicklung der gewachsenen Lebensräume unter besonderer Berücksichtigung des Prinzips der gestreuten Schwerpunktbildung. 2. Ziele der Raumplanung und Umweltziele mit Bedeutung für die Planung 2.1 Ziele der überörtlichen Raumplanung und Umweltziele Die Marktgemeinde Mattsee ist im Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003 als Zentraler Ort der Stufe D ausgewiesen. Maßgebliche allgemeine Festlegungen für die Beurteilung des gegenständlichen Vorhabens trifft das Kapitel D.5. Versorgungsinfrastruktur. Dort werden folgende Ziele vorgegeben: (1) Sicherstellung einer möglichst gleichwertigen Versorgung der Bevölkerung bei möglichst geringer Abhängigkeit vom motorisierten Individualverkehr. (2) Sicherstellung der angestrebten zentralörtlichen Strukturen bei der Entwicklung und Veränderung der Versorgungsstrukturen. Zur Umsetzung dieser Ziele sind im gegenständlichen Fall folgende Maßnahmen von Bedeutung: Die Errichtung und Erweiterung von Versorgungseinrichtungen soll an der Versorgungsfunktion der Standortgemeinde gemessen werden. Die Bedeutung von Stadt- und Ortskernbereichen als Schwerpunkte für die Versorgung der Bevölkerung soll erhalten werden. Der Bezug zur Sicherstellung der möglichst gleichwertigen Versorgung der Bevölkerung und der angestrebten zentralörtlichen Strukturen im Hinblick auf das gegenständliche Vorhaben soll im Zusammenhang mit den zu erwartenden Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur (siehe Kapitel 4.2) beurteilt werden. Im geltenden Sachprogramm "Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum" (2009) ist die Marktgemeinde Mattsee als Regionalzentrum (in Funktionsteilung) eingestuft. Solchen Gemeinden sollen schwerpunktbezogen die Wohnbautätigkeit im Zentralraum aufnehmen. Weitergehende Festlegungen mit Bedeutung für das gegenständliche Vorhaben weist das Sachprogramm nicht auf. Im Regionalprogramm Salzburger Seenland (2004) werden im Zusammenhang mit dem regionalen Strukturmodell "Entwicklungsaufgaben der Gemeinden" festgelegt. Mattsee ist dort als Re-

4 4 gionales Nebenzentrum ausgewiesen. Aufgrund der Zielsetzungen des Regionalprogramms im Kapitel Versorgung und soziale Infrastruktur hat Mattsee die Funktion der Versorgung der Bevölkerung im südlichen und westlichen Regionsgebiet mit Gütern und Dienstleistungen zugewiesen. Relevante Umweltziele mit Bedeutung für die Beurteilung der möglichen Auswirkungen der gegenständlichen Planung finden sich ebenfalls insbesondere im LEP 2003 (unter anderem die Leitbilder zur flächensparenden und nachhaltigen Raumnutzung sowie zur nachhaltigen und zeitgemäßen Berücksichtigung des Natur- und Umweltschutzes) außerdem insbesondere die Ziele in Kapitel C (Landschaftsschutz und Erholung). 2.2 Räumliches Entwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan Im Räumlichen Entwicklungskonzept der Marktgemeinde Mattsee (beschlossen am , letzte Änderung beschlossen am ) werden hinsichtlich des Themas Handelsgroßbetriebe keine speziellen Aussagen getroffen. Im allgemeinen Teil des Räumlichen Entwicklungskonzeptes wird bezüglich Wirtschaft unter anderem Folgendes festgehalten: Der Fortbestand der bestehenden Dienstleistungsbetriebe muss sichergestellt werden. Sicherstellen bzw. Verbessern des Nahversorgungsangebots. Erhaltung und Verbesserung des Nahversorgungs-Angebots in Mattsee. Für den gegenständlichen Bereich wird als Zielsetzung Funktionsdurchmischung angestrebt. Das gegenständliche Vorhaben hat die Erweiterung eines bestehenden Einzelhandelsbetriebes zum Ziel. Damit steht es jedenfalls nicht im Gegensatz zum Räumlichen Entwicklungskonzept. Gemäß rechtskräftigem Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Mattsee ist das gegenständliche Planungsgebiet derzeit als LK/A(K) Ländliche Kerngebiete/ Aufschließungsgebiet Kanal ausgewiesen. Der vorliegenden Ortsplanerischen Stellungnahme wurde ein Schreiben der Gemeinde beigelegt. In der Sitzung des Raumordnungsausschusses der Marktgemeinde Mattsee vom wurde zum Vorhaben eine positive Stellungnahme abgegeben. In diesem Zusammenhang ist auch der gemäß 14 Abs 2 ROG 2009 zu gewährleistende sparsame Umgang mit Grund und Boden zu berücksichtigen. Im gegenständlichen Fall handelt es sich um eine bereits gewidmete und mit einem Einzelhandelsbetrieb bebaute Fläche, die eine Widmungsänderung erfahren soll. Die Verkaufsfläche soll durch einen etwa 82 m² großen Zubau im vorderen Bereich des Gebäudes vergrößert werden. Die Zahl der PKW-Stellplätze verringert sich von 49 auf 47 Stellplätze. Es handelt sich bereits derzeit um eine versiegelte Fläche, daher kann davon ausgegangen werden, dass das Vorhaben nicht im Gegensatz zum genannten Raumordnungsziel steht. 3. Strukturanalyse mit Umwelterheblichkeitsprüfung 3.1 Schwellenwertprüfung bzw. allfällige Ausschlussgründe für Umweltprüfung: Planungen der Raumordnung, so auch Standortverordnungen, sind auf Grund von 5 ROG 2009 unter bestimmten Voraussetzungen einer Umweltprüfung zu unterziehen. Im gegenständlichen Fall ist davon auszugehen, dass es sich einerseits nur um eine geringfügige Änderung einer Planung handelt; mit der keine wesentlichen Umweltauswirkungen verbunden sind. Begründet wird dies damit, dass für die Verkaufsflächenerweiterung nur geringe bauliche

5 5 Maßnahmen im Außenbereich vorgesehen sind. Da bereits jetzt eine ausreichende Anzahl an Abstellflächen für Kraftfahrzeuge besteht, ergeben sich auch bei den Freiflächen nur geringe Änderungen. Die Kundenfrequenz dürfte nur in geringem Ausmaß zunehmen, da die Sortimentsauswahl nicht verändert werden soll. Erhebliche Umweltauswirkungen (Luft, Lärm) aufgrund der geplanten Erweiterung der Verkaufsfläche rund 110 m² können daher ausgeschlossen werden. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass auf Grund der geringfügigen Erweiterung der Verkaufsfläche, die durch einen Zubau von 82 m² erreicht werden soll, keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt verbunden sind. Damit ist beim gegenständlichen Vorhaben die Verpflichtung zu einer Umwelterheblichkeitsprüfung nicht gegeben. 4. Sonstige Auswirkungen der Planung 4.1 Auswirkungen auf die Verkehrsstruktur Geplante Verkehrserschließung Die geplante Vergrößerung der Verkaufsfläche um 82 m² erfolgt durch Errichtung eines Zubaus im vorderen Bereich des Gebäudes. Daher soll auch der bestehende Parkplatz mit 49 Stellplätzen auf 47 Stellplätze reduziert werden; im Verkehrstechnischen Gutachten von AIP wird aufgrund der RVS ( Verkehrserzeugung von Einkaufszentren und multifunktionalen Zentren ) dargestellt, dass diese Stellplatzzahl auch nach Vergrößerung mehr als ausreichend ist. Ebenso soll die bestehende Verkehrsanbindung an die Passauerstraße beibehalten werden Bestehendes Verkehrsaufkommen Für das "Verkehrstechnische Gutachten " wurden die Verkehrsdaten der ECE-Zählstelle L im Bereich des Straßenkilometers 18, m herangezogen. Der ermittelte JDTV 2014 beträgt im betroffenen Straßenkilometer auf der L 101 Mattseer Landesstraße demnach ca KFZ/24h, mit einem Schwerverkehrsanteil von ca. 17%. Für die Berechnung wurde von einer jährlichen Verkehrszunahme von ca 0,5% ausgegangen. Als Spitzenstunde wird die Zeit von 17 bis 18 Uhr angegeben, wobei die maßgebliche Verkehrsbelastung im Schnitt bei ca. 699 KFZ/h liegt Induziertes Verkehrsaufkommen durch das Vorhaben: Laut "Verkehrstechnischem Gutachten " von AIP dürfte sich aufgrund der Ansätze laut RVS ( Verkehrserzeugung von Einkaufszentren und multifunktionalen Zentren ) das Verkehrsaufkommen durch die Erweiterung um 110 m² Verkaufsfläche gegenüber dem derzeitigen Bestand um bis zu 99 Kfz/24 h erhöhen (dies bei einer angenommenen linearen Zunahme der Kundenzahlen durch die Vergrößerung der Verkaufsfläche, was eher als Worst Case hinsichtlich der Verkehrserzeugung anzusehen ist). Zusätzlicher JDTV aufgrund Erweiterung Billa-Markt: 99 KFZ / 24h. Das Gutachten geht von einer 50/50 Aufteilung in Richtung L101 und in Richtung Ortszentrum aus, pro Richtung ist daher mit einem vermehrten Verkehrsaufkommen von 50 KFZ/24h zu rechnen. Die berechnete prozentuelle Erhöhung der JDTV aufgrund der geplanten Billa-Erweiterung beträgt in diesem Bereich der L101 0,69 %, was laut AIP als vernachlässigbar einzustufen sei. Tabelle 1 zeigt den zukünftig jährlich durchschnittlichen täglichen Verkehr aufgrund der Erweiterung des Billa-Marktes. Tab.1 Zusätzliche Verkehrsbelastung aufgrund der Erweiterung des Billa-Markts je Fahrrelation

6 6 Unter Zugrundelegung der genannten allgemeinen Verkehrszunahme sowie unter Einberechnung des zusätzlichen Verkehrs aus der geplanten Billa Erweiterung wird der zukünftige JDTV auf der L 101 mit KFZ/24h ermittelt. 4.2 Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur Die Marktgemeinde Mattsee hat laut Landesentwicklungsprogramm 2003 eine höherrangige zentralörtliche Funktion in Stufe D. Laut SABE-V Studie von 2005 verfügt Mattsee über kein über die Gemeinde hinausgehendes Nahmarktgebiet im kurzfristigen Bedarfssektor; im Fernmarktgebiet von Mattsee befinden sich lediglich die Gemeinden Seeham und Obertrum mit in Summe Einwohnern. Somit lässt sich seitens der Abteilung 10 bei einem Beurteilungsrichtwert von 1,8 m² Verkaufsfläche je 100 Einwohner für die Kategorie "Verbrauchermärkte" (entspricht einer Kaufkraftabschöpfungsquote von 5%) eine jedenfalls verträgliche Größenordnung von rund 117 m² Verkaufsfläche ermitteln. Tatsächlich liegt die angestrebte zusätzliche Verkaufsfläche von 83 m² also unter diesem Wert. In der mit der Wirtschaftskammer abgestimmten Vorbegutachtungsmatrix der Abteilung 10 erzielt das Vorhaben insgesamt 13 von maximal 24 möglichen Punkten, also knapp mehr als die Hälfte. Zum Nachweis der Strukturverträglichkeit des Vorhabens wurde darüber hinaus vom Projektwerber eine Wirtschafts- und Handelsstrukturanalyse Billa Mattsee vorgelegt (Regioplan Ingenieure, Oktober 2014). Deren wichtigste Aussagen sollen hier kurz zusammengefasst werden. a) Abgrenzung Einzugsgebiet Als Einzugsbereich des Billa - Marktes wird in der Wirtschafts- und Handelsstrukturanalyse einerseits die Marktgemeinde Mattsee herangezogen, wobei eine Unterscheidung in ein fußläufig erreichbares Teileinzugsgebiet I (Einzugsbereich von 500 m), das restliche Gemeindegebiet als Teileinzugsgebiet II (5min PKW-Distanz) und Teileinzugsgebiet III (10 min PKW-Distanz) vorgenommen wird. Betroffen vom Teileinzugsgebiet III sind die Nachbargemeinden Obertrum, Seeham, in kleinem Umfang auch Palting und Lochen in Oberösterreich.

7 7 b) Verbrauchsausgaben, Marktpotential und Umsatzpotential Das Kaufkraftpotential der Marktgemeinde Mattsee bezogen auf kurzfristige Bedarfsgüter wird im Gutachten mit 6 Mio angesetzt, mit einer örtlich gebundenen Kaufkraft bei den kurzfristigen Bedarfsgütern von 72 %. Die Lebensmittelmärkte im Einzugsgebiet weisen zusammen mit der bestehenden Bäckerei, dem Fleischer und dem Weinkeller Verkaufsflächen von rund m² auf. Damit liegt die Verkaufsflächenausstattung der Marktgemeinde Mattsee knapp unter dem rechnerisch ermittelten Wert von möglichen m². Der Umsatz des erweiterten Billa Marktes mit knapp 600m² Verkaufsfläche wird von Regioplan Ingenieuren mit 3,4 Mio pro Jahr angegeben. Für die Erweiterung wird ein zusätzlicher Umsatz am Standort von 441 Tsd. angegeben. c) Kaufkraftabschöpfung und Umsatzumverteilung Ausgehend vom gesamten Einzelhandelsumsatz in der Standortgemeinde Mattsee (6,25 Mio ), wird von Billa der prognostizierte Umsatz des künftig erweiterten Marktes mit 3,4 Mio angegeben (Steigerung von 441 Tsd). Der davon wettbewerbswirksame zusätzliche Umsatz bewirkt eine mögliche Umsatzverteilung gegenüber dem bestehenden Einzelhandel in der gesamten Marktgemeinde Mattsee in der Höhe von 9%. Obwohl laut Gutachter Wettbewerbswirkungen zu erwarten sind, kann ein Ausscheiden von Betrieben dadurch voraussichtlich nicht verursacht werden. Die Teilnahversorger in Mattsee haben einen hohen Spezialisierungsgrad, eine Konkurrenz zum bestehenden SPAR-Markt kann allerdings nicht ausgeschlossen werden. Durch die doch relativ große Distanz von ca 1000 m dürfte sich diese allerdings im marktverträglichen Rahmen bewegen. 4.3 Auswirkungen auf die Erwerbsmöglichkeiten Derzeit sind laut Angabe von Regioplan Ingenieuren in der Billa Filiale in Seekirchen 21 MitarbeiterInnen beschäftigt, davon 4 in Vollzeitbeschäftigung. Die Erweiterung des Standorts werde eine Aufstockung um 3 zusätzliche MitarbeiterInnen (Vollzeit) notwendig machen. Aufgrund der Tatsache, dass die angestrebte Verkaufsflächenerweiterung keine nachteiligen Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur und damit auf bestehende Betriebe haben dürfte, sind jedenfalls auch keine derartigen Auswirkungen auf die Erwerbsmöglichkeiten anzunehmen. 5. Zusammenfassung Ausgehend von den vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen und der darauf aufbauenden Strukturanalyse kann zusammenfassend festgehalten werden, dass vom Standpunkt der Raumplanung die Verwendung der betreffenden Grundfläche in der Marktgemeinde Mattsee für Handelsgroßbetriebe in der Kategorie Verbrauchermärkte mit einer höchstzulässigen Verkaufsfläche von 600 m² zulässig ist. 6. Entwurf Standortverordnung für Handelsgroßbetriebe Auf Grund des Ergebnisses der Strukturanalyse ist die Erlassung folgender Standortverordnung beabsichtigt: Verordnung der Salzburger Landesregierung vom... betreffend die Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Grundflächen in der Marktgemeinde Mattsee für Handelsgroßbetriebe aus überörtlicher Sicht (Standortverordnung in der Marktgemeinde Mattsee südöstlich der L101 / Erweiterung Billa).

8 8 Auf Grund des 14 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009, LGBl. Nr. 30, in der geltenden Fassung wird verordnet: 1 Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstücks Nr. 330/1, KG Mattsee mit einer Grundfläche von rund m² für Handelsgroßbetriebe ( 32 Abs 1 ROG 2009) in der Kategorie "Verbrauchermärkte" bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 600 m² zulässig. 2 Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Mattsee über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen. Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing. Christine Itzlinger Amtssigniert. Hinweise zur Prüfung der Amtssignatur finden Sie unter

9 9 Anlage 1 1. Prüfung der Geringfügigkeit einer Planänderung für das Vorhaben: Vorhaben in der Marktgemeinde Mattsee südöstlich der L 101 (Billa Erweiterung) Die Planung stellt ausschließlich eine Anpassung an die gegebenen Struktur- und Nutzungsverhältnisse dar. Die Planung stellt eine kleinräumige Erweiterung, Arrondierung oder Fortschreibung eines Plans dar, durch die Art und Ausmaß der Umweltauswirkungen offensichtlich nur unwesentlich beeinflusst werden. Trifft zu x Trifft nicht zu x Durch die Planung sind offensichtlich keine nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden. x 2. Prüfung des Vorliegens einer Umweltprüfung für einen Plan höherer Stufe für das zu Pkt 1 bezeichnete Vorhaben: Für das Planungsgebiet wurde bereits auf höherer Stufe eine Umweltprüfung durchgeführt und sind aus einer weiteren Prüfung keine zusätzlichen Erkenntnisse in Bezug auf die Umweltauswirkungen zu erwarten. Trifft zu Trifft nicht zu x 3. Begründung für die Ergebnisse von Prüfungen nach Z 1 und 2: 1) Für die geplante Vergrößerung der Verkaufsfläche sind keine großen baulichen Maßnahmen im Außenbereich erforderlich. Die Erweiterung erfolgt im vorderen Bereich welcher im Moment als Zufahrt für die Anlieferung bzw. Eingangsbereich dient. Die Zahl der Stellplätze wird leicht reduziert, von 49 auf 47, laut Bautechnikgesetz immer noch mehr als doppelt so viel wie erforderlich. Es wird keine zusätzliche Fläche versiegelt. Die Kundenfrequenz und damit das Verkehrsaufkommen werden nur in geringem Ausmaß zunehmen. 1) Bei entsprechendem Platzbedarf sind weitere Blätter anzuschließen.

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