BILLA IN OBERTRUM AM SEE

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1 BILLA IN OBERTRUM AM SEE Standortverordnung für Handelsgroßbetriebe/ Kategorie Verbrauchermarkt BILLA AG Industriezentrum NÖ Süd Str. 3, Objekt Wiener Neudorf

2 Projektleitung: Bearbeitung: Mag. Silvia Enzensberger Mag. Silvia Enzensberger Mag. Doris Winkler Projekt-Nr.: 15 KEP 1009/03g REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH Siezenheimer Straße 39A A-5020 Salzburg Tel. +43/662/ Fax +43/662/ Internet Seite 2 von 25

3 INHALT 1 Planungsvorhaben und Standortbereich Veranlassung und Projekt Lage, Funktion- und Nutzungsstruktur Bestehende Verkehrsstruktur und technische Infrastruktur Wichtige Umweltmerkmale 10 2 Rechtliche Rahmenbedingungen im Bundesland Salzburg Ziele der überörtlichen Raumplanung und Umweltziele Ziele der örtlichen Raumplanung 16 3 Strukturanalyse mit Umwelterheblichkeitsprüfung Schwellenwertprüfung für Umweltprüfung: Prüfung nach Ausschlusskriterien 19 4 Sonstige Auswirkungen der Planung Verkehrserschließung und technische Infrastruktur Wirtschaft und Handelsstruktur 22 5 Quellenverzeichnis 25 6 Anlagen 25 ABBILDUNGEN: Abb. 1: Abgrenzung des Planungsgebietes (ohne Maßstab) 5 Abb. 2: BILLA Standort in Obertrum, Blick Richtung Nordwest 8 Abb. 3: Standort BILLA Obertrum, Rückseite und Parkplatz, 8 Abb. 4: Fußgängeranbindung an das Ortszentrum Obertrum 9 Abb. 5: Ausschnitt aus dem FWP mit Isophonen der L Abb. 6: Schwellenwerte für die Widmung von Handelsgroßbetrieben 15 Abb. 7: Widmungskategorie des Standortes und seiner Umgebung Seite 3 von 25

4 1 Planungsvorhaben und Standortbereich 1.1 Veranlassung und Projekt Für den bereits bestehenden BILLA Lebensmittelmarkt in der Marktgemeinde Obertrum am See ist eine geringfügige Erweiterung der Verkaufsfläche vorgesehen. Das betroffene Grundstück GP 373/17 KG Obertrum am See umfasst Bebauung, Zufahrt und Parkflächen. Die Flächen stehen im Eigentum der Raiffeisen-Versicherungs AG, Wiener Hauptstraße 100, Die BILLA Österreichische Warenhandels AG beabsichtigt im vorderen Bereich des Gebäudes ihrer Zweigniederlassung in Obertrum die Verkaufsfläche um 80 m² auf 580 m² zu erweitern. Die Erweiterung des Verkaufsraumes soll im Zuge der notwendigen Sanierungsarbeiten des Daches erfolgen. Mit der Erweiterung im Eingangsbereich des Gebäudes soll auch eine Verbesserung für die Mitarbeiter an den Kassen erfolgen, um die Kälteeinwirkung vom Eingangsbereich zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Der rückwärtige Teil des Gebäudes soll um einen Lagerraum erweitert werden, welcher z.t. zukünftig auch einen Sozialraum für die Mitarbeiter- /Innen bietet. Mit der Dacherneuerung soll es auch gelingen, das Gebäude durch Photovoltaikanlagen und einem Wärmetauschsystem energetisch zu verbessern. Die wirtschaftlich sehr positiv betriebene Filiale bestätigt die große Nachfrage (besonders in den Sommermonaten) und macht einen zusätzlichen Bedarf an Verkaufsflächen notwendig, um inbesondere die Versorgungsqualität im Frischesegment zu gewährleisten. Um die Standortsicherheit, aber auch die Kaufkraftbindung am Ort zu garantieren, ist eine Erhöhung der Attraktivität der Filiale sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Kunden wünschenswert. Aufgrund der Überschreitung der in der Marktgemeinde Obertrum zulässigen Gesamtverkaufsfläche (GVF) von 500 m² (als Gemeinde mit mehr als Einwohnern gem. Anlage 1 zu 32 Abs 1 ROG) bedarf es einer Änderung der Flächenwidmung. Für die gegenständlichen Grundstücke wird aufgrund der beabsichtigten Erhöhung der Gesamtverkaufsfläche eine Flächenwidmungsplanänderung von derzeit Betriebsgebiet - BE in ein (gemäß 30 Abs. 1. lit. 10 bzw. 32 Abs. 3 lit. 1 des Sbg. ROG 2009) Gebiet für Handelsgroßbetriebe - Verbrauchermärkte / HG-V mit einer Gesamtverkaufsfläche von 580 m² beantragt. Die Voraussetzung für eine Widmung von Flächen für Handelsgroßbetriebe durch eine Gemeinde ist der Erlass einer Standortverordnung für Handelsgroßbetriebe gem. 14 Sbg. ROG 2009 durch die Landesregierung. Diese legt fest, ob die Verwendung dieser Flächen vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung aus zulässig ist Seite 4 von 25

5 Die Unterlagen für eine Standortverordnung haben Aussagen zum Planungsvorhaben und Standortbereich, zu den Zielen der Raumordnung und Umweltziele mit Bedeutung für die Planung, ggf. eine Strukturanalyse mit Umwelterheblichkeitsprüfung und sonstige Auswirkungen zu enthalten. Diese sonstigen Auswirkungen sind bzgl. der Fachbereiche Verkehrserschließung und technischen Infrastruktur sowie der Wirtschafts- und Handelsstruktur zu prüfen und sind als separat erstellte Gutachten (Zusammenfassung Kap. 4.1 und 0) den Unterlagen beigelegt. Folgende Darstellung zeigt die Abgrenzung und Größe des Planungsgebietes im Flächenausmaß von m². Abb. 1: Abgrenzung des Planungsgebietes (ohne Maßstab) [Quelle: SAGIS Ortophoto 2015, REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH) Den Unterlagen zur Anregung auf Standortverordnung liegt eine shp.-datei bei, welche die flächenscharfe Abgrenzung und Größe des Planungsgebietes beinhaltet und als Grundlage für die Darstellung der Widmungsfläche dient Seite 5 von 25

6 1.2 Lage, Funktion- und Nutzungsstruktur Die bereits bebaute Liegneschaft des Erweiterungsvorhabens befindet sich in noch integrierter Zentrumsrandlage östlich des traditionellen Ortskernes. Der historische Ortsmittelpunkt ist vom Standort der BILLA 400 m entfernt. Der BILLA-Markt wurde bereits im Jahr 1988 eröffnet und befindet sich nördlich des Handelspark Obertrum, der sich im zentralen Ortsgebiet der Marktgemeinde Obertrum in Nachbarschaft zum zentralen Kreisverkehr ausdehnt. Der Standort des Lebensmittelhandels ist als Gewerbegebiet (GG) gewidmet und wird durch die Handelsstraße von den anderen Betrieben, welche im südlich davon benachbarten Gewerbegebiet ansässig sind, getrennt. Die Handelsstraße stellt die Zufahrt sowohl zum bestehenden BILLA-Markt als auch z.t. für die südlich und südwestlich gelegene Gewerbegebiete Handelspark Obertrum dar und dient in weiterer Folge auch als Aufschließung für die westlich benachbarten Wohngebiete, sowie der Zufahrt zum historischen Ortsmittelpunkt mit Kirche und Friedhof. Auf dieser Straße ist zudem ein eigens markierter Bereich für Fußgänger vorhanden. In unmittelbarer nördlicher Nachbarschaft des Standortes der BILLA befindet sich ein weiterer Gewerbebetrieb mit einem Betriebs- und Wohngebäude (Fa. Alsner, Baumaschinen). Dem Bericht zur ist ein Lageplan (Plannr.: 485_VE_02 vom ) beigefügt, welche neben der Fläche im Bestandsobjekt die beabsichtigte Erweiterungsfläche in der BILLA Filiale darstellt Seite 6 von 25

7 1.3 Bestehende Verkehrsstruktur und technische Infrastruktur Die im Norden der Gemeinde noch integrierte Ortsrandlage unmittelbar an der Salzburger bzw. Obertrumer Landesstraße (L 102), welche die Hauptverbindungsroute zwischen Salzburg, dem nördlichen Flachgau und den benachbarten oberösterreichischen Gemeinden darstellt, stellt hinsichtlich der Verkehrsinfrastruktur eine gute Standortvoraussetzung für den MIV dar. Neben der guten Erreichbarkeit mittels MIV, bestehen Fußwege in das benachbarte Gewerbegebiet sowie in die nächstgelegenen Wohngebiete westlich des Standortes und in das historische Ortszentrum. Der Kreisverkehr in südlicher Nachbarschaft des Standortes teilt den Verkehrsstrom in Richtung der Stadt Salzburg und die Gemeinden Seekirchen, Mattsee und Seeham, Berndorf sowie weitere Gemeinden Richtung Oberösterreich. Gemeindeintern stellt die Handelsstraße eine verkehrsstrukturell untergeordnete Verbindung zum historischen Ortskern und in die Brauhausgasse sowie benachbarter Wohngebiete dar. Am Standort des Nahversorgers stehen für den MIV in Summe 57 Stellplätze zur Verfügung (inkl. 1 Behinderten- bzw. Familienparkplatz). Eine Änderung der Anzahl wird sich durch das Erweiterungsvorhaben aus heutiger Sicht nicht ergeben. Die gute verkehrliche und sonstige Infrastruktur in Verbindung mit einer guten Einsehbarkeit und die im Wesentlichen fehlenden naturschutz- oder wasserrechtliche Nutzungsbeschränkungen, stellen gute Standortbedingungen für den bestehenden und die geplante Erweiterung des BILLA-Marktes dar. Hinsichtlich des ÖPNV besteht die Anbindung mittels Busverbindungen. Die nächstgelegene Bushaltestelle des SVV (Haltestellennr Bus Linie 120 Mattsee und 131 Berndorf) befindet sich südlich des Projektstandortes, erreichbar über die Handelsstraß und in einer Entfernung von etwa 280 m. Sämtliche, sonstige erforderliche technische Infrastruktur, wie Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Stromversorgung etc., ist aufgrund der Bestandnutzung der BILLA-Filiale am Standort bereits im ausreichenden Ausmaß vorhanden. Folgende Abbildung stellt den Standort selbst und die Lage in seiner unmittelbaren Umgebung dar: Seite 7 von 25

8 Abb. 2: BILLA Standort in Obertrum, Blick Richtung Nordwest [Photo: Enzensberger, August 2015] Abb. 3: Standort BILLA Obertrum, Rückseite und Parkplatz, [Photo: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH, 2015] Seite 8 von 25

9 Abb. 4: Fußgängeranbindung an das Ortszentrum Obertrum [Photo: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH, 2015] Seite 9 von 25

10 1.4 Wichtige Umweltmerkmale Der Standort liegt an der Obertrumer Landesstraße ist aber im FWP nicht als lärmbelastet gekennzeichnet. Die stark befahrenen L 101 Mattseer Landesstraße im Süden hat keine lärmbelasteten Auswirkungen auf den Standort. Für die L 102 Obertrumer Landesstraße liegen keine Isophonen vor, aufgrund der Widmung Gewerebegbeiet und der Bestandsnutzung als Lebensmittelmarkt, ist die Themtik Straßenlärm als vernachlässigbar zu werten. Das unmittelbare Umfeld weist eine typische Mischfunktion in Form von gewerblich/betrieblicher Funktionen sowie weiter westlich klassischer Wohnfunktionen mit geringer bis mittlerer baulicher Verdichtung auf. Der Standort kann aufgrund der umgebenden Bestandsnutzung und der noch integrierten Ortslage zum Stadtzentrum von Obertrum jedenfalls als städtebaulich vorgeprägt bezeichnet werden. Da die baulichen Veränderungen am äußeren Erscheinungsbild der BILLA- Filiale als nur geringfügig zu werten sind, hat das Bauvorhaben auch keine nachteiligen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild. Abb. 5: Ausschnitt aus dem FWP mit Isophonen der L 101 [Quelle: SAGIS 2015] Seite 10 von 25

11 2 Rechtliche Rahmenbedingungen im Bundesland Salzburg Das Vorhaben in der Marktgemeinde Obertrum am See ist von folgenden rechtlichen Rahmenbedingungen betroffen. 2.1 Ziele der überörtlichen Raumplanung und Umweltziele Salzburger Landesentwicklungsprogramm 2003 (LEP) Im Salzburger LEP 2003 sind die zentralörtliche Struktur sowie die jeweilig abgestufte Versorgungsfunktion der zentralen Orte festgehalten. Darüber hinaus erfolgt eine Gliederung der Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur in die Funktionsräume des Salzburger Zentralraumes und des Ländlichen Raumes. In der zentralörtlichen Strukturierung werden fünf Hierarchieebenen mit differenzierten Entwicklungszielen unterschieden. Zentrale Orte der Stufe A haben dabei eine wesentlich größere Versorgungsaufgabe gegenüber der Bevölkerung als die untergeordneten Einstufungen B-D. Hinsichtlich der Versorgungsstruktur sind in Anlehnung an das Salzburger ROG folgende Ziele definiert: Sicherstellung einer möglichst gleichwertigen Versorgung der Bevölkerung bei möglichst geringer Abhängigkeit vom motorisierten Individualverkehr. Sicherstellung der angestrebten zentralörtlichen Strukturen bei der Entwicklung und Veränderung der Versorgungsstrukturen. Zur Zielerreichung sind im Salzburger LEP u.a. folgende Maßnahmen festgehalten: Die Errichtung und Erweiterung von Versorgungseinrichtungen soll an der Versorgungsfunktion der Standortgemeinde gemessen werden. Die Bedeutung von Stadt- und Ortskernbereichen als Schwerpunkt für die Versorgung der Bevölkerung soll erhalten werden. Die Nutzung von Stadt- und Ortskernbereichen für die Versorgung der Bevölkerung soll durch eine möglichst vielfältige Angebotsstruktur sichergestellt und gestärkt werden. Die Gewährleistung der Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfes, insbesondere mit Lebens- und Genussmittel, soll besondere Berücksichtigung finden. Im Kapitel D. Wirtschaft wurden unter Punkt D.1. Standortsicherung und Betriebsansiedlung folgende Ziele und Maßnahmen formuliert: Seite 11 von 25

12 Ziele: Vordringliche Entwicklung von Betriebsstandorten dort, wo dies aufgrund der angestrebten wirtschafts- und raumstrukturellen Ziele des Landes besonders notwendig ist. Sicherung und Entwicklung von Betriebsstandorten mit überörtlicher Bedeutung an dafür geeigneten Standorten unter Berücksichtigung des Bedarfs. Verstärkung der regionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit insbesondere von Gemeinden bei der Standortentwicklung. Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Gewerbe- und Industriebetrieben durch Sicherung ihrer Entwicklungsmöglichkeiten. Maßnahme: Notwendige Erweiterungsflächen für Industrie und Gewerbe sind zur Verhinderung von Konflikten mit anderen Nutzungen zu sichern. Im LEP ist eine zentralörtliche Struktur bzw. Gliederungen der Stadt- und Umlandbereiche festgelegt, die als angestrebte zentralörtliche Funktion der jeweiligen Gemeinden zu sehen ist. In der zentralörtlichen Hierarchie des Salzburger LEP ist für die Gemeinde Obertrum keine höhere Zentralität festgelegt. Demnach hat die Standortgemeinde die spezifische Versorgungsfunktion der eigenen Bevölkerung sicherzustellen Regionalprogramm Salzburger Seenland Der Regionalverband Salzburger Seenland (früher Seengebiet) ist ein Gemeindeverband nach dem Salzburger Gemeindeverbändegesetz 1986 und wurde von der Salzburger Landesregierung mit Verordnung vom , LGBL Nr. 76/2004 für verbindlich erklärt. Der Verband besteht aus folgenden zehn Gemeinden des Flachgaus: Berndorf, Henndorf, Köstendorf, Mattsee, Neumarkt, Obertrum, Schleedorf, Seeham, Seekirchen, Straßwalchen. Über die gesetzlich definierten Aufgaben und eine allgemein nachhaltige Entwicklungsvorgabe hinaus, möchte der Regionalverband folgende Leitbilder für den Bereich Arbeit und Wirtschaft bis zum Zielzeitpunkt des Jahres 2015 umsetzen: Die Vertriebswege von Gütern und Diensten des täglichen Bedarfes so gestalten, dass sie in der Nähe des Wohnortes gedeckt werden können. Die regionale Branchenstruktur so entwickeln, dass auch ein gehobener Bedarf zu erheblichen Teilen in der Region selbst gedeckt werden kann Seite 12 von 25

13 Jede Gemeinde des Verbandes besitzt die für den Erhalt der Gemeindefunktionen wichtige Ausstattung mit Klein- und Mittelbetrieben. Die Gemeinden realisieren gemeinsam zusätzliche Großgewerbegebiete bei gegenseitigem Ausgleich der Nutzen und Lasten. Unter Punkt 3.2. Ziele der Wirtschaft Gewerbe und produktionsnahen Dienstleistungen werden folgende Oberziele ausgewiesen: Die Region Salzburger Seengebiet soll ihre Funktion als hochwertiger Wirtschaftsstandort für den Zentralraum und darüber hinaus sichern und qualitätsvoll weiterentwickeln. Alle darauf bezogenen Maßnahmen sollen das Gesamtwohl der Region und die spezifischen Bedürfnisse der Verbandsgemeinden gleichermaßen beachten. Die Übertragung konkreter Entwicklungsziele an die Gemeinden sind unter den Erläuterungen in Punkt Wirtschaftsstandorte Handel - Dienste Bildung angeführt: Nahversorgungsfunktion sichern Teilregionsfunktion sichern: Die Zuweisung von Aufgaben über die Nahversorgungsfunktion hinaus, d.h. Ausstattung und Versorgungsfunktion für Teilregionen bzw. sogar darüber hinaus, welche für Gemeinden ohne besonderer Zentralitätsstufe (Obertrum, Köstendorf und Henndorf) festgelegt sind, entspricht den bereits bestehenden und entwicklungsfähigen Handels-, Dienstleistungs- und Bildungsangeboten dieser Gemeinden. Für Obertrum gilt: Gastgebwerbliche Berufsschule, gute Ausstattung an Handelsbetrieben über die Nahversorgungsfunktion der Gemeinde hinaus. Das räumliche Leitbild ist als regionales Zonierungsmodell strukturiert, welches u.a. die Gemeinden Obertrum und Seekirchen als Regionszentrum Süd mit einer schwerpunktmäßigen Funktionsteilung der Dienstleistungen, des Gewerbes und der Fachausbildung definiert und die Gemeinde Seekirchen die Versorgungsfunktion für das südliche und westliche Regionsgebiet sowie über die Region hinaus übernimmt. Weiters sollen die Gemeinden Obertrum, Seekirchen und Mattsee ihre Aufgaben als Schulstandort durch Angebote im Handels- und Dienstleistungsbereich ergänzen und Entwicklungsspielraum bieten für den regionalen Bedarf an Betrieben mittlerer Größenordnung. Die bereits festgelegten Planungsziele und Standortfestlegungen wie z.b. die Gewerbezonen des Landesentwicklungsprogramms oder den Marketingverbund Seenregion dienen als Grundlage für die wesentlichen Handlungsfelder im Wirtschaftsbereich des Regionalverbandes Salzburger Seenland Seite 13 von 25

14 2.1.3 Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Sbg. Zentralraum 2009 Am 26. Jänner 2009 wurde das Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum per Verordnung der Salzburger Landesregierung für verbindlich erklärt (LGBL Nr. 13/2009). Es ergänzt und konkretisiert die planerischen Rahmenvorgaben des Landesentwicklungsprogramms und des Raumordnungsgesetzes für den Zentralraum. Die räumliche Abgrenzung des Salzburger Zentralraumes entspricht jener des LEP. Das Sachprogramm zur Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum dient sowohl der Abstimmung der Siedlungsentwicklung mit der öffentlichen Verkehrserschließung als auch der Sicherung von bedarfsgerechten Standorten für Erwerbsmöglichkeiten. Um das Leitbild der Region der kurzen Wege auch im Erwerbsleben umzusetzen ist eines der erforderlichen Maßnahmen die stärkere Integration von Betriebsstandorten in bestehende Versorgungs- und Siedlungsstrukturen um diese damit durch sorgfältige Planung in die Nähe von Einrichtungen der Grundversorgung (u.a. der Nahversorgung) zu rücken. Im folgenden Abschnitt werden einige wesentliche Aspekte für die örtliche Raumplanung der Gemeinde dargestellt, welche der Leitbilder für die Standortentwicklung im Salzburger Zentralraum folgen: Polyzentrisches Strukturmodell zur Stärkung ausgewählter Entwicklungsstandorte und -achsen (dezentrale Konzentration). Wohnen und Arbeiten (Erwerbs- und Versorgungsarbeit) in einer Region der kurzen Wege. Konzentration und Verdichtung der Siedlungsentwicklung entlang des leistungsfähigen öffentlichen Verkehrs. Sicherung bedarfsgerechter Standorte für Erwerbsmöglichkeiten. Förderung von Formen der Kooperation im Zentralraum anstelle von Konkurrenz unter den Gemeinden Salzburger Raumordnungsgesetz (Sbg. ROG vom ) Das Salzburger ROG 2009 bestimmt im 2 die Ziele und Grundsätze der Raumordnung, wobei hinsichtlich des Einzelhandels neben der haushälterischen Nutzung von Grund und Boden u.a. auf folgende Ziele hinzuweisen ist: Für die Bevölkerung ist in allen Teilen des Landes die Herstellung möglichst gleichwertiger Lebensbedingungen sowie deren Verbesserung durch die Schaffung einer ausgeglichenen Wirtschafts- und Sozialstruktur anzustreben (1) lit.1. Die Versorgung der Bevölkerung ist in ausreichendem Umfang und angemessener Qualität sicherzustellen (1) lit Seite 14 von 25

15 Bei der Entwicklung der gewachsenen Lebensräume des Landes entsprechend ihren natürlichen Voraussetzungen, ihrer bisherigen Entwicklung, ihren absehbaren Entwicklungsmöglichkeiten und der Initiative ihrer Bevölkerung ist eine entsprechende Ausstattung der Räume mit Einrichtungen der Daseinsvorsorge in zumutbarer Entfernung zu gewährleisten (1) lit. 12. Dabei sind gem. 2 (2) ROG u.a. folgende Grundsätze zu beachten: Vorrang für die Siedlungsentwicklung nach Innen Vermeidung von Zersiedelung Entwicklung der Raumstruktur entsprechend dem Prinzip der gestreuten Schwerpunktbildung Gemäß 32 Abs. 1 sind Handelsgroßbetriebe Bauten oder Teile von Bauten mit Verkaufsräumen von Betrieben des Handels allein oder zusammen mit solchen des Gewerbes, in denen die in der Anlage 1 festgelegten Gesamtverkaufsflächen überschritten werden. Die Grenzwerte für die Gesamtverkaufsflächen stehen in Abhängigkeit von der zentralörtlichen Einstufung der Gemeinden, wobei die jeweilige Versorgungsfunktion der Gemeinde berücksichtigt wird. In der Anlage 1 zu 32 Abs. 1 sind die jeweiligen Grenzwerte definiert (vgl. nachfolgende Abb.): Abb. 6: Schwellenwerte für die Widmung von Handelsgroßbetrieben [Quelle: Salzburger Raumordnungsgesetz, ROG 2009] Als Verbrauchermärkte gelten Handelsgroßbetriebe, die in ihrem Warensortiment ausschließlich oder überwiegend Lebens- und Genussmittel an Endverbraucher anbieten. Wenn Bauten zueinander in einem räumlichen Naheverhältnis stehen und eine funktionale Einheit bilden, ist gem. 32 Sbg. ROG 2009 die Zusammenlegung der Verkaufsflächen zu prüfen. In 3 Abs. 5 ist festgelegt, dass Gebiete für Handelsgroßbetriebe (ausgenommen in gekennzeichneten Orts- und Stadtkernbereichen) nur insoweit ausgewiesen werden dürfen, als eine solche Widmung durch Standortverordnung der Seite 15 von 25

16 Landesregierung für zulässig erklärt wird. Als wesentliche Beurteilungskriterien für ein Planobjekt sind u.a. folgende Punkte zu beachten: Auswirkungen eines Vorhabens auf die Verkehrsstrukturen, d.h. überörtliche Verkehrsanbindung, örtliche Verkehrsanbindung, Leistungsfähigkeit eines Straßennetzes, ÖPNV-Anbindung und Stellplatzanzahl. Auswirkungen eines Vorhabens auf die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen sowie Erwerbsmöglichkeiten, d.h. Einzugsbereich eines Vorhabens, Einfluss auf die Handelsstruktur im jeweiligen Bezugsbereich, Einfluss auf Erwerbsmöglichkeiten im Einzelhandel und in sonstigen Branchen. Auswirkungen eines Vorhabens auf die weitere Entwicklung der gewachsenen Lebensräume unter besonderer Berücksichtigung des Prinzip der gestreuten Schwerpunktbildung, d.h. Einbindung in die bestehende Siedlungs- und Ortszentrenstruktur, Auswirkungen auf die zentralörtliche Struktur bzw. auf den Verflechtungsbereich der Standortgemeinde. 2.2 Ziele der örtlichen Raumplanung Räumliches Entwicklungskonzept der Marktgemeinde Obertrum am See (REK 1999) Gemäß dem REK der Marktgemeinde Obertrum am See strebt die Gemeinde ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wohnen und Arbeiten unter Berücksichtigung der vorhandenen Strukturen an. Bezüglich des Dienstleistungssektors wurde festgehalten, dass die Bedeutungszunahme des tertiären Sektors einem gewissen Nachholbedarf im Vergleich zum politischen Bezirk Salzburg Land gegenübersteht. Die Einzelhandelsstruktur ist folgendermaßen beschrieben: Im Hauptort besteht eine gute Versorgung mit Geschäften für den täglichen Bedarf. Außerdem besteht ein sehr gutes Angebot an Geschäften des gehobenen Bedarfs, sowie an Dienstleistungsangeboten. Für den tertiären Wirtschaftssektor wurden folgende zukunftsweisende Festlegungen getroffen: Ziel: Der Fortbestand der bestehenden Dienstleistungsbetriebe muss sichergestellt werden. Das Arbeitsplatzangebot im Tertiären Sektor soll in den nächsten 10 Jahren um 30 bis 35 % erhöht werden. Maßnahmen: Für bestehende und neue Dienstleistungsbetriebe sind entsprechende Flächen im Flächenwidmungsplan auszuweisen. Der Fortbestand der bestehenden Betriebe im Ortszentrum ist durch die Widmung als Ländliches Kerngebiet sicherzustellen. Grundsätzlich ist eine möglichst breit gefächerte Wirtschaftsstruktur in Zukunft anzustreben. Daher ist eine vielseitige Entwicklung der Wirtschaft zu forcieren Seite 16 von 25

17 2.2.2 Flächenwidmungsplan der Gemeinde Obertrum am See Der Standort des bestehenden BILLA-Marktes befindet sich östlich des traditionellen Ortskernes, welcher u.a. die größte Einwohnerdichte der Gemeinde aufweist. Der BILLA-Markt wurde bereits im Jahr 1988 eröffnet und befindet sich nördlich des Handelspark Obertrum, welcher sich ebenso in noch integrierter Lage zum Ortszentrum der Marktgemeinde Obertrum befindet. Der gegenständliche Lebensmittelmarktes ist als Gewerbegebiet (GG) gewidmet und wird durch die Handelsstraße von den anderen Betrieben, welche im südlich davon benachbarten Gewerbegebiet (GG) ansässig sind, getrennt. Folgende Widmungen grenzen an die Fläche des Standortes der BILLA an: Sonstige nicht als Bauland oder Verkehrsfläche ausgewiesene Gebiete Gewerbegebiete Bundes- und Landesstraßen Schutzstreifen als Immissionsschutz und Abstandsflächen zwischen Gebieten mit unterschiedlicher Widmung. Abb. 7: Widmungskategorie des Standortes und seiner Umgebung [Quelle: SAGIS 2015] Eine Ortskernabgrenzung nach den Vorgaben des Salzburger ROG wurde für die Marktgemeinde Obertrum bisher noch nicht festgelegt und befindet sich die gegenständliche BILLA-Filiale vermutlich auch außerhalb eines etwaigen Ortskernews gemäß dem Leitfaden zur Ermittlung der Ortskernabgrenzung Seite 17 von 25

18 3 Strukturanalyse mit Umwelterheblichkeitsprüfung Planungen der Raumordnung, so auch Standortverordnungen, sind auf Grund von 5 ROG 2009 unter bestimmten Voraussetzungen einer Umweltprüfung zu unterziehen. Demnach ist hinsichtlich der Feststellung einer allfälligen Verpflichtung zur Umweltprüfung folgendes Verfahren anzuwenden. 3.1 Schwellenwertprüfung für Umweltprüfung: Schritt 1: Schwellenwertprüfung Gemäß 5 Abs 1 Z 1 ROG 2009 sind Planungen - dazu zählt eine Standortverordnung für Handelsgroßbetriebe -einer Umweltprüfung zu unterziehen, wenn sie geeignet sind, Grundlage für ein Projekt zu sein, das gemäß dem Anhang 1 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (UVPG 2000 in der Fassung des Gesetzes BGBl I Nr. 89/2000) einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt. Diese Regelung bezieht sich auf Art. 3 Abs 2 der Richtlinie 2001/42/EG vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP Richtlinie), wonach eine Umweltprüfung unter anderem bei Plänen und Programmen der Raumordnung vorzunehmen ist, durch die der Rahmen für die künftige Genehmigung der in den Anhängen I und II der Richtlinie 85/337/EWG aufgeführten Projekte gesetzt wird. Eine Umweltprüfung ist allerdings gemäß 5 ROG nicht erforderlich, wenn es sich um geringfügige Änderungen von Plänen oder zusätzlich bei Standortverordnungen, Räumlichen Entwicklungskonzepten und Flächenwidmungsplänen um die Nutzung kleiner Gebiete handelt. Dies unter Bezug auf Artikel 3 Abs 3 der SUP Richtlinie, wonach unter Art. 3 Abs 2 fallende Pläne und Programme, die die Nutzung kleiner Gebiete auf lokaler Ebene festlegen, sowie geringfügige Änderungen der unter Absatz 2 fallenden Pläne und Programme nur dann einer Umweltprüfung bedürfen, wenn die Mitgliedstaaten bestimmen, dass sie voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben. Als Größenbezug zur Einstufung wird hier die in Anhang 1 zum UVP -G 2000 (Spalte 2, Z 19) angeführte Größe von "Einkaufszentren mit einer Flächeninanspruchnahme von mindestens 10 ha oder mindestens 1000 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge" (außerhalb von geschützten Gebieten) herangezogen. Unter Umlegung eines (für Salzburg aufgrund von bestehenden Handelsgroßbetrieben ermittelten) Durchschnittswertes von 1 Stellplatz je 15 m² Verkaufsfläche bei großflächigen Einzelhandelsprojekten ergibt sich eine Vergleichsgröße von m² Verkaufsfläche (in schutzwürdigen Gebieten die Hälfte dieses Wertes) zur Abgrenzung der obligatorischen Durchführung einer Umweltprüfung. Das gegenständliche Vorhaben mit einer Grundstücksfläche von rund m² bzw. einer geplanten Verkaufsfläche von maximal 580 m² liegt offenkundig wesentlich unterhalb einer Größenordnung, die geeignet ist, Grundlage für ein Projekt zu sein, das gemäß dem Anhang 1 des Umweltverträglich Seite 18 von 25

19 keitsprüfungsgesetzes 2000 UVP G 2000 in der Fassung des Gesetzes BGBl I Nr 89/2000 einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt ( 5 Abs 1 ROG 2009). Auch hinsichtlich des in Anhang 1 zum UVP-G 2000 (Spalte 2, Z 18) gegebenen Bezuges auf "Städtebauvorhaben mit einer Nutzfläche von mehr als m²" kann festgehalten werden, dass das Vorhaben weit unterhalb einer solchen Größenordnung liegt. Es ist damit für das Vorhaben nicht von vornherein eine Umweltprüfung obligatorisch. 3.2 Prüfung nach Ausschlusskriterien Die Prüfung nach Ausschlusskriterien dient zum einen der Feststellung von Ausnahmen auf Grund 5 Abs. 1 ROG, andererseits der Abgrenzung hinsichtlich der Verpflichtung zur Umwelterheblichkeitsprüfung ( 5 Abs. 3 ROG). Folgende mögliche Ausschlusskriterien sind dabei zu beachten: A) Für das Planungsgebiet wurde bereits auf höherer Stufe oder durch einen anderen Planungsträger eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse hinreichend aktuell sind, und aus einer neuerlichen Umweltprüfung sind keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten. B) Die Planung stellt eine Anpassung an tatsächlich gegebene (rechtskonforme) Struktur und Nutzungsverhältnisse dar. C) Mit der Planung sind offensichtlich keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. D) Es handelt sich um eine geringfügige Änderung (Überarbeitung, Fortschreibung) einer Planung, durch welche die Art und das Ausmaß der Umweltauswirkungen offensichtlich nur unwesentlich geändert werden. Für die geplante Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarktes unter Vergrößerung der Verkaufsfläche soll zwar eine Umwidmung in die Kategorie Handelsgroßbetrieb Verbrauchermarkt erfolgen, die Kundenfrequenz und das damit verbundene zusätzliche Verkehrsaufkommen werden gegenüber dem bestehenden Markt durch die kleinflächige Verkaufsflächenerweiterung nur in geringem Ausmaß zunehmen. Da sich die Summe der baulichen Erweiterungsfläche mit ca. 90 m² im rückwärtigem Bereich und ca. 80 m² plus Überdachung des Eingangsbereiches in einem relativ geringem Ausmaß bewegt, ist davon auszgehen, dass sich daraus keine zusätzlichen Auswirkungen auf die jeweiligen Schutzgüter ableiten werden. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass mit dem gegenständlichen Bauvorhaben keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt erwartet werden. Demzufolge ist die Verpflichtung zu einer Umwelterheblichkeitsprüfung nach Ansicht des Gutachtenerstellers nicht gegeben Seite 19 von 25

20 4 Sonstige Auswirkungen der Planung 4.1 Verkehrserschließung und technische Infrastruktur Die Erweiterungsplanung der BILLA Filiale in Obertrum erfordert eine verkehrstechnische Stellungnahme. Die gutachterliche Stellungnahme zu den Auswirkungen des Vorhabens auf den Verkehr vom Oktober 2015 wurde von der Fa. AIP, Hr. DI Alexander Grubinger erstellt und liegt den Unterlagen im Original bei: AIP Allgemeine Ingenieurprojektierungen GmbH Dr. Hans-Lechner-Straße 15 A-5071 Wals-Siezenheim Tel.: 0662/ Im Folgenden sind die zusammenfassenden Ergebnisse des verkehrstechnischen Gutachtens angeführt: Seitens der BILLA AG ist am betehenden Standort des Verbrauchermarktes in Obertrum am Se eine Erweiterung der Verkaufsflächen beabsichtigt. Die Erweiterung soll in einem Ausmaß von ca. 80 m² erfolgen, sodass zukünftig eine Gesamtverkaufsfläche von ca. 580 m² zur Verfügung steht. Die Anbindung an das übergeordnete Straßennetzt erfolgt an die L102 Obertrumer Straße bei ca. km 9,80. Ein gut ausgebauter T-Knoten mit Anbindung der Handelslstraße inkl. Linksabbiegestreifen ist gegeben. Das bestehende Verkehrsaufkommen im Bereich der L102 wird anhand der Zähldaten des Landes Salzburg ECE Zählung 2010 beschrieben. Unter der Annahme einer jährlichen Verkehrszunahme von ca. 1,00 % ergibt sich eine aktuelle Verkehrsbealstung im Jahr 2015 von ca KFZ/24 h im Gesamtquerschnitt. Das zusätzlich induzierte Verkehrsaufkommen infolge der Erweiterung des Verbrauchermarktes wurde gem. RVS Verkehrserzeugung von Einkaufszentren und multifunktionalen Zentren ermittelt, die zugehörige Verkehrserzeugung wurde mit ca. 115 KFZ/24h im Gesamtquerschnitt errechnet. Unter der Prämisse, dass sich die Verkehrsbewegung in einem Verhältnis von jweils 50 % Richtung Norden (Seeham) und in Richtung Süden (Seekirchen / Mattsee) aufteilen, ergeben sich Verkehrserhöhungen im Bereich der L102 sowohl nördlich als auch südlich des Verkehrsknotens L102 /Handelsstraße von ca. 0,9 %. Aus verkehrstechnischer Sicht sind derartige prozentuelle Verkehrserhöhungen, welche utner der 1%-Marke zu liegen kommen als absolut unproblematisch einzustufen. Unter Zugrundelegung einer statistischen Schwankungsbreite sind derartige Erhöhungen als verschwindend klein anzusehen. Aufgrund des Vorhandenseins eines gut ausgebauten Verkehrsknotens inkl. Linksabbiegestreifen an der L102 ist von ausreichenden Leistungsreserven am gegenständlichen Knotenpunkt auszugehen Seite 20 von 25

21 Die zukünftige zur Verfügung gestellten 57 PKW-Abstellplätze für den ruhenden Verkehr sind entsprechend den geführten Nachweisen in jedem Fall ausreichend. Anbindungen an den öffentlichen Personennahverkehr sowie an das Radwegenetz sind in entsprechender Qualität vorhanden und gegeben. Entsprechend der durchgeführten Untersuchung ist somit einer Erweiterung des gegenständlichen Verbrauchermarktes aus verkehrstechnischer Sicht nichts entgegen zu sezten. Vor einer unproblematischen und konfliktfreien Verkehrsabwicklung im übergeordneten Landesstraßennetz kann auch in Zukunft in jedem Fall ausgegangen werden Seite 21 von 25

22 4.2 Wirtschaft und Handelsstruktur Die Erweiterungsplanung der BILLA Filiale in Obertrum erfordert weiters eine handelsstrukturelle Untersuchung, welche als Wirtschafts- und Handelsstrukturanalyse der REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH den Unterlagen im Original beiliegt: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH A-5020 Salzburg, Siezenheimer Straße 49A T +43 / 662 / s.enzensberger@regioplan.org Im Folgenden sind die zusammenfassenden Ergebnisse der handelsstrukturellen Untersuchungen angeführt: Zusammenfassende Bewertung der Handelsstrukturanalyse BILLA Obertrum: In der Marktgemeinde Obertrum am See ist eine Erweiterung der Verkaufsfläche des BILLA Lebensmittelmarktes von 499 m² Verkaufsfläche um 80 m² auf 580 m² Gesamtverkaufsfläche vorgesehen. Für das gegenständliche Grundstück ist aufgrund der neuen Gesamtverkaufsfläche eine Änderung des Flächenwidmungsplanes erforderlich. Geplant ist die Widmung Gebiet für Handelsgroßbetriebe - Verbrauchermärkte / HG-V. Im Rahmen der dabei notwendigen Standortverordnung werden in gegenständlichem Handelsstrukturgutachten die Auswirkungen des Vorhabens u.a. auf den Wettbewerb und die Nahversorgung im Einzugsgebiet untersucht. Die gegenständliche BILLA-Filiale ist altersbedingt dringend sowohl im Außenbereich als auch im Inneren zu sanieren, um dadurch sowohl das Gebäude energietechnisch auf den Stand zu bringen als auch für die Mitarbeiter die Arbeitsplatzqualität zu verbessern. Damit verbunden soll dem Kunden durch die Verkaufsflächenerweiterung die Versorgungsqualität garantiert werden und die Kaufkraftbindung am Ort gestärkt werden. Der Verbrauchermarkt soll weiterhin der Nahversorgung und der Attraktivitätssteigerung des Standortes dienen und zielt auf eine kundenfreundliche Warenpräsentation ab, verbunden mit einem klassischen Warenangebot und verbessertem Frischwarenangebot. Beim Standort handelt es sich um ein im Siedlungsverband stehendes Betriebs- bzw. Gewerbegebiet mit vielfältiger Angebotsstruktur, welches sich in zentrumsnaher Lage zum Ortskern von Obertrum befindet. Hinsichtlich der Standortbewertung des gegenständlichen BILLA- Lebensmittelmarktes ist grundsätzlich von einer guten Eignung auszugehen. Diese positive Bewertung ist sowohl aufgrund der fußläufigen als auch auf die noch gute verkehrliche Erreichbarkeit mit ÖPNV und Individualverkehrsmittel zurückzuführen Seite 22 von 25

23 Das Einzugsgebiet dehnt sich im Norden bis in die Gemeinde Mattsee, östlich bis in das Gemeindegebiet von Seekirchen aus. Das gesamte Verbraucherpotential (Wohnbevölkerung, Anteil Nebenwohnsitze und Beschäftigte) im Einzugsgebiet des Planobjektes in Obertrum beläuft sich auf rund Personen. Das für den Lebensmittelhandel relevante Kaufkraftpotential für den geplanten Standort beträgt bezogen auf das Jahr 2011 insgesamt 15,8 Mio. Das Teileinzugsgebietes III (Seeham, Mattsee, Seekirchen) und das Teileinzugsgebiet II (Obertrum ohne Nahzone) verfügen beide über jeweils 7,4 Mio. lebensmittelrelevante Kaufkraft und im unmittelbaren Nahbereich (Teileinzugsgebiet I) wird mit einem Kaufkraftpotential von 0,87 Mio. gerechnet. Die Umsatzerwartung beträgt für den Standort 5,17 Mio. Durch die Realisierung des Objektes rechnet der Auftraggeber mit einem zusätzlich zu erwartenden wettbewerbswirksamen Umsatz von Die Ermittlung der durch die Erweiterung des BILLA-Marktes ausgelösten Kaufkraftbewegung ergab eine Umsatzumverteilungsquote am derzeit relevanten Einzelhandelsumsatz der Lebensmittelbranche im gesamten Einzugsgebiet von weit weniger als 1 %. Da es sich lediglich um eine Erweiterung eines bereits langjährig bestehenden BILLA-Marktes handelt, ist auch nur mit geringen Wettbewerbswirkungen zu rechnen, wobei u.a. durch die Intensivierung des Frischmarktangebots vordergründig qualitätsbewusste Käuferschichten angesprochen werden sollen. Inwieweit der kleinstrukturierte Einzelhandel im Ortskern Umsatzeinbußen hinnehmen muss, wird stark von der Intensität der traditionellen Kundenbindung und des jeweiligen Spezialisierungsgrad abhängen. Insgesamt werden sich die zu erwartenden Umsatzeffekte auf die gesamte Lebensmittelbranche in Obertrum, welche vorwiegend als Vollversorger anzusprechen sind, verteilen, sodass ein Ausscheiden von Klein-Betrieben (Teilnahversorgern) aus dem Markt aufgrund der geplanten Verkaufsflächenerweiterung des Planobjektes nicht prognostiziert werden kann. Der größte Umsatzeffekt resultiert voraussichtlich in einer verstärkten Kaufkraftbindung des Kaufkraftvolumens der Marktgemeinde Obertrum. Hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Raumplanung und das zentralörtliche System ist festzustellen, dass durch die Erweiterung der BILLA von 499 m² auf 580 m² es nicht möglich sein wird, Veränderungen der hierarchischen Einstufung zu bewirken. Durch die Realisierung des Objektes kann es zu einer Umkehr von bisher abfließender Kaufkraft aus dem Einzugsgebiet, in geringen Maßen zu zusätzlichen Kaufkraftzuflüssen aus benachbarten Gemeinden kommen. Eine Beeinträchtigung benachbarter zentraler Orte ist aufgrund der geringen Umsatzumverteilungswerte allerdings auszuschließen. Diese liegen deutlich unter dem Wert von 20%, ab dem erhebliche Auswirkungen auf die raumordnerische Konzeption zu vermuten wäre Seite 23 von 25

24 Nach der Umsetzung der geplanten Erweiterung ist eine Personalaufstockung um fünf Mitarbeiter vorgesehen. Strukturell sind 1 Vollzeit-, sowie 4 Teilzeit- Arbeitsstellen geplant. Wichtig erscheint darauf hinzuweisen, dass der Standort des BILLA- Lebensmittelmarktes dafür geeignet ist, die Erreichbarkeit aus dem nächst gelegenen Wohngebieten und aus dem historischen Ortszentrum per Fahrrad bzw. zu Fuß gefahrlos zu gewährleisten. Darüber hinaus ist aufgrund der Lage an einer viel befahrenen Pendlerroute (Oberösterreich-Salzburg) und in Nachbarschaft von Gemeinden wie Seeham, welche über eine nur sehr geringe Versorgungsqualität verfügen, eine entsprechend hohe Attraktivität als Vollversorger der Lebensmittelbranche mit einer entsprechenden Anziehungskraft gegeben. Die Lage im Gewerbegebiet rund um den zentral gelegenen Kreisverkehr mit einer Konzentration von weiteren Anbietern des Handels in der Nachbarschaft bewirkt möglicherweise Synergieeffekte, durch die Möglichkeit von Koppelungs- und Vergleichseinkäufen. Die verbesserte Einkaufsmöglichkeit für kurzfristige Bedarfsgüter in der Nähe zentrumsnaher Wohnstandorte dürfte der Reduzierung des motorisierten Verkehrsaufkommens dienen, da es sich hinsichtlich der Lage der BILLA-Filiale noch um einen dem Gemeindehauptort integrierten Standort handelt. Zusammenfassend wird durch die geringfügige Verkaufsflächenerweiterung der BILLA Filiale in Obertrum keine unzumutbar bzw. erheblich negativen Auswirkungen auf bestehende Handelsstrukturen im Einzugsgebiet erwartet. Die Umsetzung und Erweiterung des BILLA Lebensmittelmarktes kann sowohl wirtschaftsstrukturell als auch raumordnerisch als verträglich beurteilt werden und wird sich ggf positiv auf die örtliche Kaufkraftbindung und damit verbunden die Sicherung der Nahversorgung auswirken Seite 24 von 25

25 5 Quellenverzeichnis Amt der Salzburger Landesregierung, 200, Salzburger Landesentwicklungsprogramm, Gesamtüberarbeitung 2003, Salzburg. Amt der Salzburger Landesregierung, 2009, Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum, Salzburg. AIP, Allgemeine Ingenieurprojektierungen GmbH, Verkehrstechnische Stellungnahme, Erweiterung Billa-Markt, Obertrum am See, Wals-Siezenheim. Regioplan Ingenieure Salzburg GmbH, 2015, BILLA Obertrum Wirtschafts- und Handelsstrukturanalyse, Salzburg. 6 Anlagen Anregung auf Standortverordnung für Handelsgroßbetriebe nach 14 ROG Situationsplan Ansuchen Widmungsänderung Stellungnahme des Verkehrsgutachters AIP, 2015 Wirtschafts- und Handelsstrukturanalyse, Regioplan Ing. Salzburg GmbH 2015 (inkl. Plänen der Einzugsgebiete), Grundriss-Erweiterungsplan, KLAST Bauplanung GmbH, 2015 Grundriss-Lageplan, KLAST Bauplanung GmbH, 2015 Aktueller Grundbuchauszug, Daten CD inkl. Widmungsfläche (.shp-file) Seite 25 von 25

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