Betreff: Straßenplanung äußere Erschließung Glasmacherviertel in Gerresheim. Offener Brief
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- Paulina Schmitt
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1 DIE LINKE. in der Bezirksvertretung 07, c/o Wolfram Müller-Gehl, Berg. Landstr. 232, Düsseldorf in der Bezirksvertretung 7 Herrn Herrn Beigeordneter Dr. Bonin Beigeordneter Dr Keller - für Amt für Amt Düsseldorf Düsseldorf Wolfram Müller-Gehl Vertreter der Linken in der Bezirksvertretung 07 Telefon 0211 / Düsseldorf, den 31. Juli 2015 Betreff: Straßenplanung äußere Erschließung Glasmacherviertel in Gerresheim Offener Brief Sehr geehrte Herrn Beigeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, am 24. Juni 2015 fand im Plenarsaal des Rathauses eine gemeinsame Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses, des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung sowie der betroffenen Bezirksvertretung 7 statt. Wenige Tage vor der Sitzung ist die Beschlussvorlage der Verwaltung dazu mit einer Vorplanung Äußere Erschließung Glasmacherviertel Gesamtplan bekannt geworden (66/54/2015). In der o. a. Sitzung ist die Planung grundsätzlich diskutiert worden und dann in allen drei Gremien in der 2-spurigen Version der sog. Ortsumgehung Gerresheim (neue Straßentrasse entlang der DB-Strecke zwischen Gerresheim Bahnhof und der Straße Nach den Mauresköthen ) mehrheitlich beschossen worden. Der Rat hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2015 den dahingehenden endgültigen Beschluss gefasst und damit der Verwaltung den Auftrag erteilt, die Planung entsprechend durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen.
2 Im Rahmen der vorgenannten Sitzungen konnte die Planung nicht in allen Aspekten durchdiskutiert werden; dies hätte den Rahmen der jeweiligen Sitzungen gesprengt. Gleichwohl stellt sich die Frage, ob die von der Verwaltung vorgelegte Vorplanung in den verschiedenen Aspekten die optimale Lösung im Rahmen der Faktenlage vorsieht. Der Planung werden neben den einzuhaltenden Regelwerken die Beurteilungen und Einschätzungen der Fachplaner und Gutachter zugrunde liegen; diese sind mir im Einzelnen nicht bekannt. Gleichwohl stellen sich dem an der Planung interessierten Bürger Fragen nach Alternativen; ob dahingehende Lösungen geprüft wurden, aber verworfen werden mussten, oder ob derartige Alternativen überhaupt nicht in den Blick der Planer kamen, ist naturgemäß hier nicht bekannt. Um die denkbaren Alternative in die Planungsüberlegungen einzubringen und im Interesse einer etwaigen Optimierung der Planung erlaube ich mir daher, meine Überlegungen vorzutragen. 1. Dimensionierung der verlängerten Torfbruchstraße Die verlängerte Torfbruchstraße durchschneidet das Glasmacherviertel in Nord-Süd- Richtung. Sie trennt zwei Wohnbaubereiche bzw. den südöstlichen Wohnbereich von der westlich anschließenden Grünanlage. Das ist ein Manko in der Planung, das aber leider vorgegeben ist durch die Lage der Torfbruchstraße. Um diese trennende Wirkung der verlängerten Torfbruchstraße zu mildern, sollte diese nur so breit wie unumgänglich dimensioniert werden. Die Vorplanung der Verwaltung sieht hier 4 durchgehende Fahrspuren vor. Dazu kommen Abbiegespuren nach links und rechts. Die Straße ist deshalb bis zu 35 m breit. Durch die Reduzierung der Ortsumgehung Gerresheim auf 2 durchgehende Spuren soll sich nach der beschlossenen Verwaltungsvorlage für die verlängerte Torfbruchstraße nichts ändern. Ich möchte dagegen aber eine entsprechende Reduzierung der verlängerten Torfbruchstraße auf 2 durchgehende Spuren vorschlagen. Die Ortsumgehung Gerresheim soll nunmehr nur 2 durchgehende Spuren erhalten, die Torfbruchstraße selbst ist in jüngster Zeit mit nur zwei durchgehenden Spuren ausgebaut worden. Eine 2-Spurigkeit der beide Straßen verbindenden verlängerten Torfbruchstraße kann daher die Leistungsfähigkeit insgesamt nicht verringern.
3 Dies um so weniger, als nunmehr entgegen der Vorlage die Morper Str. / verlängerte Morper Straße für den Verkehr aus Richtung Erkrath in Richtung Torfbruchstraße und Innenstadt geöffnet werden soll; der entsprechende Verkehr belastet also entgegen der bisher geplanten Verkehrsführung die verlängerte Torfbruchstraße nicht. 2. Park + Ride - Plätze In der Verwaltungsvorlage wird nur Platz für 20 P+R-Plätze gesehen. P+R-Lösungen sind aber grundsätzlich erforderlich, den erwünschten Umstieg auf den ÖPNV zu unterstützen. Dafür bietet sich in besonderer Weise der Bahnhof Gerresheim an, weil dort ein hervorragender ÖPNV-Knotenpunkt liegt. (3 S-Bahn-Linien, 703 bzw. zukünftig U 73, 3 Buslinien, ev. eine künftige Straßenbahn Grafental Gerresheim Bahnhof) Das Defizit an Flächen für P+R-Plätze ergibt sich aus der Anlage einer Wendeanlage der Rheinbahn östlich des Bahnhofs und eines Aufstell- und Abstellgleises westlich des Bahnhofs. Ferner wird die nicht mehr benötigte Gleisschleife der Rheinbahn nicht erreicht. Inzwischen hat die Idee der Verlängerung der U 73 von Gerresheim Bahnhof nach Westen bis vor der Straße Nach den Mauresköthen Eingang in die Beschlussvorlage gefunden. Dies eröffnet die Möglichkeit, westlich des Bahnhofs noch eine Haltestelle bei der Brücke parallel zur Düssel über DB-Strecke und Ortsumgehung Gerresheim herzustellen. Weiter westlich stehen im Übrigen ausreichend Flächen zur Verfügung, die erforderlichen Rheinbahnanlagen zu bauen. Dadurch entfallen die bisher vorgesehenen besonderen Anlagen der Rheinbahn im Bereich Gerresheim Bahnhof. Entsprechende Flächen werden frei, für die Gestaltung des Vorplatzes und Eingangsbereiches für die versprochene Unterführung Gerresheim Bahnhof zur Anbindung von Gerresheim-Süd. Weiter entsteht Raum für P+R-Anlagen unter Inanspruchnahme der aufgegebenen Rheinbahnwendeschleife.
4 3. Optimierung des Verkehrsflusses Die Vorplanung verstehe ich dahin, dass der Verkehr an den sich ergebenden Kreuzungen mit Lichtzeichenanlagen (im folgenden Ampel genannt) geregelt werden soll. ohne dass das schon ausdrücklich ausgewiesen wird. Das bedeutet, dass es auf den rund 400 m verlängerter Torfbruchstraße von Ortsumgehung Gerresheim bis Einmündung Nach den Mauresköthen mindestens drei Ampeln den Verkehr aufhalten. Hinzu kommt eventuell noch eine Fußgängerampel für den Übergang in die Grünlage. Dann ergäbe sich etwa auf der trennenden verlängerten Torfbruchstraße auch noch der Kfz-Rückstau, der sich aus der Ampelschaltung ergibt. Ziel sollte hingegen sein, den Verkehr in möglichst gleichmäßigem Fluss zu halten. Kreisverkehre, ggf. als einspurige Kreisverkehre mit äußerer Vorbeiführung des bloßen Tangentialverkehrs, könnte Regelungen durch Ampeln vermeiden. Aber auch ohne Kreisverkehre kommt die Anlage von Einfädelspuren in Frage. Ferner wäre zu prüfen, inwieweit durch Regelung des Verkehrs im Viertel kreuzende Querverkehre vermieden werden können. Eventuell muss nicht überall ein Links-Abbiegen zugelassen werden. Meine dahingehenden Überlegungen habe ich in der Anlage tabellarisch zusammengefasst. Abschließend darf ich Sie bitten, diese Überlegungen und Vorschläge in die Erarbeitung der weiteren Planung einfließen zu lassen. Der Beschluss über die Vorlage 66/54/2015 beinhaltet eine weitere gemeinsame Sitzung im Januar 2016 als Folgesitzung zum 24. Juni 2015, in der die bis dahin weiterentwickelte Planung erörtert werden soll. Ich würde es sehr begrüßen, wenn die aufgeworfenen Überlegungen in der Erarbeitung der Planung einfließen und ggf. in ihrem Ergebnis einen erkennbaren Niederschlag finden würde. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfram Müller-Gehl gez. Peter Klein gez. Christian Lützeler (Mitglied BV 7 u. APS) (stelv. Mitglied APS) (stelv. Mitglied APS) gez. Anja Vorspel gez. Lutz Pfundner gez. Georg Blanchard (Mitglied des Rates u. OVA) (Mitglied des Rates u. stellv. Mitgl. OVA) (Mitglied des Rates u. stellv. Mitgl. OVA)
5 Alternative Vorschläge zur Erschließung Glasmacherviertel: 1. Rheinbahn Wendeanlage / Aufstellgleis: Die U 73 (Ersatz der 703) wird verlängert von Gerresheim Bf nach Westen entlang der nur noch 2- spurigen Ortsumgehung Gerresheim bis hinter die Brücke über die südliche Düssel. Westlich der südlichen Düssel werden die erforderlichen Aufstellgleise und Wendeanlagen hergestellt. Auf diesen Gleisen könnte auch eine ev. Straßenbahn aus Grafental über Dreherstr. / Torfbruchstr. (einschließlich verlängerte Torfbruchstr.) geführt werden. Folgen: Die Wendeanlage östlich der Heyestr. und das Aufstellgleis westlich der Heyestr. könnten hier entfallen. Dadurch entstünde Fläche für P + R Plätze. Es wird Fläche frei für eine geräumige Zugangssituation zur geplanten Unterführung der DB-Gleise mit Erschließung des Bahnhofs (S-Bahn). Die Rheinbahngleise müssen die verlängerte Torfbruchstr. queren. Hier wäre an eine Bedarfsampel zu denken zugunsten der U P + R Plätze: Durch die Verlegung von Wendeanlage und Aufstellgleis nach Westen werden im Bereich Gerresheim Bf Flächen für P +R Stellplätze frei. Ferner sollte auf der Fläche der funktionslos werdenden Wendeschleife der 703 eine P + R Anlage hergestellt werden. (ev. In 2 Ebenen, d. h. über dem Niveau der bestehenden Schleife ein Parkdeck) 3. begrenzte Öffnung der südlichen Heyestr. Die südliche Heyestr. soll nicht die Funktion einer Durchgangsstraße von der Ortsumgehung zur Morper Str. erhalten. Aber es sollte der südlich der DB-Trasse liegende Teil Gerresheims auf kurzem Weg an die südliche Heyestr. angeschossen werden. Dafür sollte von der Straße Im Brühl eine Einfahrt in die P + R Anlage ermöglicht werden. (nur Einfahrt, keine Ausfahrt von Heyestr. in die Ortsumgehung. Ausfahrt von P + R Anlage und südlicher Heyestr. nur nach Norden über die Morper Str. )
6 4. Dimensionierung der verlängerten Torfbruchstraße Die verlängerte Torfbruchstr. sollte ebenso wie die Ortsumgehung Gerresheim nur 2-spurig ausgebaut werden. (in jeder Fahrtrichtung eine durchgehende Spur zuzüglich Abbiegerspuren). Argument: Die übrige Torfbruchstr. ist ebenfalls nur mit 2 durchgehenden Spuren ausgebaut und ist so hinreichend dimensioniert. Zwischen der vorhandenen Torfbruchstr. und der Ortsumgehung Gerresheim (beide nur 2-spurig) eine nur knapp 400 m lange verlängerte Torfbruchstraße 4-spurig auszubauen, erhöht die Leistungsfähigkeit in der Gesamtsicht nicht. Die Durchschneidung des Gasmacherviertels durch die verlängerte Torfbruchstr. wird gemildert. 5. Ausbau der Knotenpunkte äußere Erschließung: 5,1 südl. Ende Heyestr. / Im Brühl / Ortsumgehung Gerresheim Nach Wegfall der östlichen Rheinbahn-Wendeanlage schafft Raum für eine Einfahrt von Im Brühl in die P + R Anlage ehemalige Wendeschleife. Eine Ausfahrt von der Heyestr. nach Süden (nach Im Brühl bzw. Ortsumgehung Gerresheim) wird nicht angelegt; Ausfahrt nur nach Norden über Morper Str Ortsumgehung Gerresheim / verlängerte Torfbruchstr. > Verkehr auf Ortsumgehung Gerresheim von Osten nach Westen: rechte Spur einspurig abbiegen in verl. Torfbruchstr. ohne LZA linke Spur geradeaus mit Querung des Abbiegeverkehrs aus verl. Torfbruchstr. nach Osten; (Vorfahrt achten, erforderlichenfalls Bedarfsampel) > Verkehr auf verl. Torfbruchstr. nach Süden: linke Spur einspurig links abbiegen in Ortsumgehung nach Osten (vorfahrtsberechtigt), ohne LZA rechte Spur rechts abbiegen in Ortsumgehung nach Westen, (Einfädelspur) > Verkehr auf Ortsumgehung von Westen nach Osten (Ausschilderung: Erkrath / Unterbach) einspurig ohne Querungsverkehr, Einfädelspur nach links hinter Einmündung verl. Torfbruchstr., kein Links-Abbiegen in verl. Torfbruchstr., Verkehr in Richtung Gerresheim / Grafenberg wird (ausgeschildert) über die Straße Nach den Mauresköthen geführt 5.3 verlängerte Torfbruchstr. / Morper Str. / Planstr. gegenüber Morper Str. > Verkehr verl. Torfbruchstr. nach Norden: rechte Spur geradeaus und rechts abbiegen in Morper Str.
7 linke Spur links abbiegen in Planstr. gegenüber Morper Str. > Verkehr aus Morper Str. auf verl. Torfbruchstr. rechte Spur rechts abbiegen in verl. Torfbruchstr. und geradeaus in Planstr. linke Spur links abbiegen in verl. Torfbruschstr., dort neben rechte Spur Einfädelspur > Verkehr auf verl. Torfbruchstr. nach Süden: rechte Spur geradeaus und rechts abbiegen in Planstr. linke Spur links abbiegen in die Morper Str. > Verkehr aus Planstr. in verl. Torfbruchstr.: rechts abbiegen in verl. Torfbruchstr. links abbiegen verboten, Ausfahrt nach Norden über Nach den Mauresköthen und Torfbruchstr. 5.4 Nach den Mauresköthen / Torfbruchstr. > Verkehr aus Nach den Mauresköthen auf rechter Spur in Torfbruchstr. ohne LZA rechts abbiegen in eine Einfädelspur auf der Torfbruchstr. > Verkehr aus Nach den Mauresköthen links in die Torfbruchstr. auf linker Spur, LZA zu Lasten der Torfbruchstr. > Verkehr auf der Torfbruchstr nach Nordeneinspurig auf rechter Spur geradeaus, LZA in Beziehung zu Linksabbiegern aus Nach den Mauresköthen > Verkehr auf der Torfbruchstr. nach Süden rechte Spur Abbieger in Nach den Mauresköthen ohne LZA, linke Spur geradeaus nach Süden, LZA in Beziehung zu Linksabbiegern aus Nach den Mauresköthen 5.5 Morper Str. / Im Brühl > Verkehr aus Osten geradeaus (Ausschilderung Gerresheim / Grafenberg) rechte Spur ohne LZA > Verkehr aus Osten links abbiegen Im Brühl (Ausschilderung Flingern / Unterbach) linke Spur, links abbiegen, abknickende Vorfahrt (Hauptverkehrsrichtung) > Verkehr auf Morper Str. geradeaus nach Osten, einspurig, Querung abknickende Vorfahrt), LZA, ev. Bedarfsampel, zu Lasten des Abbiegeverkehrs aus Im Brühl > Verkehr aus Im Brühl auf Morper Str. nach Osten rechte Spur vorfahrtsberechtigtes Rechtsabbiegen, LZA in Korrespondenz mit Signal des Verkehrs aus Morper Str. nach Osten > Verkehr aus Im Brühl auf Morper Str. nach Westen nicht zugelassen
8 Verknüpfung innere / äußere Erschließung 5.6 südlche Heyestr. > Verkehr von Norden kommend Einfahrt in das Glasmacherviertel nur auf der mittleren (2. von Norden) Planstr. der inneren Erschließung > Verkehr aus Glasmacherviertel auf südliche Heyestr. nur über nördliche und südliche Planstr. der inneren Erschließung (Einbahnstraße) > Verkehr aus Glasmacherviertel nach Norden zur Morper Str. über beide Planstr. der inneren Erschließung, nur rechts abbiegen in Morper Str. > Verkehr auf südlicher Planstr. des Glasmacherviertels nach Westen vor Einmündung in verlängerte Torfbruchstr. abbinden (Wendehammer) wegen Nähe zur T-Kreuzung Ortsumgehung Gerresheim und verlängerte Torfbruchstr. 5.7 Im Brühl östlicher Teil von Eisenbahnbrücke bis Morper Str. Hinsichtlich des Querprofils muss die Straße auf Teilstrecken ertüchtigt werden, damit ein gefahrloser Begegnungsverkehr zwischen Erkrath einerseits und Düsseldorf Zentrum-Süd bzw. Vennhausen/Unterbach/Hilden möglich ist.
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