Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

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1 ABDRUCK Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach München Nur per ! Bayer. Staatskanzlei Bayer. Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayer. Staatsministerium der Justiz Bayer. Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nachrichtlich: Bayer. Oberster Rechnungshof Bayer. Landtag, Landtagsamt Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Bitte bei Antwort angeben München, 31. März 2015 Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom 25 P /3 Durchwahl: Telefax: Name: Frau Ewinger Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder Dienstgebäude München Dienstgebäude Nürnberg Odeonsplatz 4, München Bankgasse 9, Nürnberg poststelle@stmflh.bayern.de Telefon Telefon Internet Öffentliche Verkehrsmittel Öffentliche Verkehrsmittel U 3, U 4, U 5, U 6 Odeonsplatz U 1 Nürnberg/Lorenzkirche

2 - 2 - Sehr geehrte Damen und Herren, die Länder haben sich am 28. März 2015 mit ver.di/dbb tarifunion auf einen Tarifabschluss mit folgendem Inhalt verständigt: 1. Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü) werden wie folgt erhöht: a) ab 1. März 2015 um 2,1 v. H. und b) ab 1. März 2016 um weitere 2,3 v. H., mindestens aber 75 Euro. 2. Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG und nach dem TVA-L Pflege sowie die Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten werden ab 1. März 2015 um 30 Euro und ab 1. März 2016 um einen weiteren Festbetrag von 30 Euro erhöht. Des Weiteren wurde eine Übernahmegarantie vereinbart. Voraussetzung für die Übernahme ist jedoch, dass entsprechender Personalbedarf besteht und in der Ausbildungsdienststelle eine entsprechende (Plan-)Stelle zur Verfügung steht. Der Erholungsurlaub wurde auf 28 Arbeitstage im Kalenderjahr erhöht. Dies gilt auch für nach dem 1. April 2015 neu eingestellte Praktikantinnen und Praktikanten. 3. Folgeänderungen bei Entgeltbestandteilen Die Garantiebeträge in 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L, die Bereitschaftsdienstentgelte in der Anlage E zum TV-L, die Bemessungsgrundlage für die Lohnzuschläge nach 1 Abs. 2 des Tarifvertrages über Lohnzuschläge gemäß 29 MTL II (TVZ zum MTL) bzw. die Besitzstandszulagen nach 9 und 11 TVÜ-Länder erhöhen sich ab 1. März 2015 um 2,1 Prozent und ab 1. März 2016 um weitere 2,45 Prozent. Der Erhöhungssatz nach Nr. 4 der Protokollerklärungen zu 21 Satz 2 und

3 - 3-3 TV-L beträgt für vor dem 1. März 2015 zustehende Entgeltbestandteile 1,89 v. H. und für vor dem 1. März 2015 zustehende Entgeltbestandteile 2,21 v. H. 4. Entgeltordnung für Lehrkräfte Mit dbb beamtenbund und tarifunion, nicht mit ver.di und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, wurde eine Entgeltordnung für Lehrkräfte vereinbart. Die Entgeltordnung tritt zum 1. August 2015 in Kraft. Eine Einigung konnte nur durch die Vereinbarung eines Annäherungsverfahrens hinsichtlich der sog. Paralleltabelle erreicht werden. Mit dem Annäherungsverfahren wird die bestehende Entgeltdifferenz zur Parallel-Tabelle zunächst durch eine Zulage (Angleichungszulage) und schrittweise reduziert. Der letzte Schritt einer Erhöhung der Zulage wird durch die Eingruppierung nach der Parallel-Tabelle vollzogen. Als erster Schritt wird ab 1. August 2016 eine monatliche Angleichungszulage in Höhe von 30 Euro gezahlt. Die ab 2017 folgenden Schritte des Annäherungsverfahrens (Erhöhung der Zulage und Zeitpunkt) sind künftigen Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien vorbehalten. Eine ausführliche Information hierzu ergeht in einem gesonderten Schreiben an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. 5. Betriebliche Altersversorgung Änderungen wurden vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen (Lebenserwartung, Niedrigzinsphase) ausschließlich auf der Finanzierungsseite vereinbart; die bisherigen und die künftigen Ansprüche (Startgutschriften, Anwartschaften aus dem Punktemodell, Anwartschaftsdynamik und Renten) bleiben unverändert (keine Verschlechterungen, keine Verbesserungen). In der VBL-West wird neben dem Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage von derzeit 1,41 Prozent folgender zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage erhoben:

4 ab 1. Juli ,2 v. H., - ab 1. Juli ,3 v. H. und - ab 1. Juli ,4 v. H. Der zusätzliche Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage wird zunächst angespart mit dem Ziel, die biometrischen Risiken zu finanzieren. Die Arbeitgeber tragen einen entsprechenden Finanzierungsanteil im Rahmen des Umlageverfahrens entsprechend dem periodischen Bedarf; das bedeutet: Entsprechend dem periodischen Bedarf tragen die Arbeitgeber in der VBL-West künftig eine Umlage von 6,45 v. H. bis zu 6,85 v. H. Dieser Bedarf ergibt sich nicht aktuell, sondern erst in künftigen Deckungsabschnitten (nach dem Jahr 2018). 6. Sonstiges Tarifrecht: Der Geltungsbereich des TV-L wurde hinsichtlich der Theater und Bühnen erweitert. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Hinsichtlich der befristeten Arbeitsverhältnisse werden die Ergebnisse der Untersuchung von Bund und Gewerkschaften abgewartet. Die Tarifvertragsparteien werden diese bewerten, ihre Gespräche über die Befristungspraxis im Länderbereich fortsetzen und erkannten Handlungsbedarf gegebenenfalls auch vor den nächsten Entgeltverhandlungen umsetzen. Der Nachtzuschlag für Beschäftigte in Krankenhäusern wurde von derzeit 1,28 Euro auf 20 v. H. des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe erhöht.

5 - 5 - Zur Fortentwicklung des Tarifrechts werden jährliche Gespräche geführt. Die Tarifvertragsparteien werden ihre Gespräche zur Übergangsversorgung für Beschäftigte im Justizvollzugsdienst zeitnah fortsetzen. Hierbei werden die Gewerkschaften eine Änderung der bestehenden Regelung anstreben, wonach die bisherige einmalige Abfindung in eine monatliche Zahlung bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses unter Freistellung von der Arbeit umgestaltet wird. 7. Maßregelungsklausel Die Arbeitgebervertreter erklären, dass von Maßregelungen (Abmahnung, Entlassungen o. ä.) aus Anlass gewerkschaftlicher Warnstreiks, die bis einschließlich 28. März 2013, 24:00 Uhr, durchgeführt wurden, abgesehen wird, wenn sich die Teilnahme an diesen Warnstreiks im Rahmen der Regelungen für rechtmäßige Arbeitskämpfe gehalten hat. 8. Laufzeit Die Entgelttabellen haben eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember Der Tarifabschluss soll zeit- und inhaltsgleich auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten sowie auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden. Die erhöhten Bezüge werden im Arbeitnehmerbereich voraussichtlich im Zahltag Mai 2015 (= 31. Mai 2015) gezahlt. Die Vorgriffszahlung bei den Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern erfolgt im Zahltag Juni 2015 (= 31. Mai 2015). Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Alexander Voitl Ministerialdirigent

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