Der Personalrat informiert
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- Mina Pfeiffer
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1 Der Personalrat informiert Der neue TVöD Fortbildungsveranstaltung SUB 1
2 Inhalt Historisches Materielles Neues Fortbildungsveranstaltung SUB 2
3 Geltungsbereich des BAT Beispielsweise in: Universitäten, Hochschulen, Bibliotheken, Bildungseinrichtungen, Museen Schulen, Kindergärten Krankenhäuser, Badeanstalten Versorgungsbetriebe, Müllabfuhr (Post, Bahn), Flughäfen Fortbildungsveranstaltung SUB 3
4 Weshalb ein neuer Tarifvertrag? Unübersichtlichkeit des BAT Unzählige Spartentarifverträge Schwammige Rechtsbegriffe insgesamt über Tätigkeitsmerkmale Fortbildungsveranstaltung SUB 4
5 Tarifliche Entwicklung seit Prozessvereinbarung zwischen den Arbeitgebern Bund, TdL und VkA und den Gewerkschaften (insbes. ver.di, GEW und DBB) zur Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst Ziele: moderner, schlanker, einheitlich, flexibler, keine Trennung in Arbeiter und Angestellte Fortbildungsveranstaltung SUB 5
6 Tarifliche Entwicklung seit 2003 Kündigung der Tarifverträge über Urlaubsgeld und Zuwendung durch Bund und Länder im Juni 2003 Folgen: Nachwirkung gem. Tarifvertragsgesetz für die Beschäftigten mit bestehendem Arbeitsvertrag Neueinstellungen, Verlängerung befristeter Beschäftigungsverhältnisse: der Anspruch auf Zahlungen entfällt ab diesem Zeitpunkt Fortbildungsveranstaltung SUB 6
7 Tarifliche Entwicklung seit 2003 Kündigung der Arbeitszeitregelungen des BAT-West durch die Länderarbeitgeber zum Folgen: wie bei Kündigung Urlaubsgeld / Zuwendung Fortbildungsveranstaltung SUB 7
8 Tarifliche Entwicklung seit September 2005: Kommunen, Bund und die Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion unterschreiben den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) 1. Oktober 2005: Ablösung des seit 45 Jahren geltenden BAT (rd Tätigkeitsmerkmale) Der TVöD gilt für rd. 2,1 Mio. Beschäftigte bei Bund und Kommunen Fortbildungsveranstaltung SUB 8
9 Tarifliche Entwicklung seit 2003 Potsdam, 19. Mai 2006: Angebot der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) an die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di = Eckwerte-Papier 31. Juli 2006: geplanter Abschluss Tarifvertrag TdL und ver.di Inkrafttreten TV-L: Mindestlaufzeit bis 31. Dezember Fortbildungsveranstaltung SUB 9
10 Gliederung des TVöD Mantel Entgelttabelle Tarifvertrag Überleitung TVÜ Entgeltordnung Fortbildungsveranstaltung SUB 10
11 Arbeitszeit Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt für Angestellte und ArbeiterInnen (Beschäftigte) in Hamburg ab dem 1. November 2006 bis auf wenige Ausnahmen 39 Stunden Fortbildungsveranstaltung SUB 11
12 Eingruppierung Eingruppierungsniveau: E1 bis E4 un-/angelernt E5 bis E8 Berufsausbildung E9 bis E12 Fachhochschule E13 bis E15 Hochschule Fortbildungsveranstaltung SUB 12
13 Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 Mit den Bezügen im Juli 2006 werden in den Entgeltgruppen E1 bis E8 E9 bis E12 E13 bis E Euro 100 Euro 50 Euro als Einmalzahlungen gezahlt Fortbildungsveranstaltung SUB 13
14 Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 Mit den Bezügen im Januar 2007 werden in den Entgeltgruppen E1 bis E8 E9 bis E12 E13 bis E Euro 210 Euro 60 Euro als Einmalzahlung ausgezahlt Fortbildungsveranstaltung SUB 14
15 Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 Mit den Bezügen im September 2007 werden in den Entgeltgruppen E1 bis E8 E9 bis E Euro 300 Euro E13 bis E Euro als Einmalzahlung ausgezahlt Fortbildungsveranstaltung SUB 15
16 Einmalzahlungen Auszubildende Auszubildende erhalten für die Jahre 2006 und 2007 insgesamt 300 Euro, ausgezahlt jeweils mit den Bezügen für Juli 2006 Januar Euro 100 Euro September Euro Abschlussprämie von 400 Euro für Azubis, deren Ausbildung ab 2007 beginnt Fortbildungsveranstaltung SUB 16
17 Einmalzahlungen Teilzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte erhalten den Teilbetrag der Einmalzahlungen in der Höhe, die ihrem Arbeitszeitanteil entspricht Fortbildungsveranstaltung SUB 17
18 Urlaubsgeld Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnisse bereits am 30. Juni 2003 bestanden haben, erhalten im Juli 2006 zusätzlich das bisherige Urlaubsgeld Fortbildungsveranstaltung SUB 18
19 Jubiläumsgeld Nach 25-jähriger Beschäftigungszeit 350 Euro nach 40-jähriger Beschäftigungszeit 500 Euro Fortbildungsveranstaltung SUB 19
20 Jahressonderzahlung Gestaffelte Jahressonderzahlung (Zuwendung + Urlaubsgeld) ab 2006: E1 bis E8 95% E9 bis E11 80% E12 bis E13 50% E14 bis E15 35% Dies gilt nur für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis bereits am 30. Juni 2003 bestanden hat (Nachwirkung) Fortbildungsveranstaltung SUB 20
21 Zuwendung und Urlaubsgeld Für alle, die nach dem 30. Juni 2003 eingestellt wurden, gelten die bisherigen vertraglichen Vereinbarungen weiter. Dies gilt auch für diejenigen, die nach dem 1. November 2006 eingestellt werden. Stufenweise Angleichung bis zum Jahr 2008 (50 % Differenzbetrag im Jahr 2007) Fortbildungsveranstaltung SUB 21
22 Entgelterhöhung 2008 werden die Entgelte zum um 2,9 % erhöht Die Tabellenwerte werden auf volle 5- Euro-Beträge aufgerundet Fortbildungsveranstaltung SUB 22
23 Struktur der Entgelttabelle Keine Trennung mehr zwischen Angestellten und ArbeiterInnen 15 Entgeltgruppen Innerhalb der Entgeltgruppen bis zu 6 Erfahrungsstufen Wegfall von Bewährungs- und Zeitaufstiegen Wegfall familienbezogener Zulagen Fortbildungsveranstaltung SUB 23
24 Struktur der Entgelttabelle Besonderheiten der Besitzstandswahrung: Kinderbezogene Zuschläge für bis zum 31. Dezember 2006 geborene Kinder Zusätzlicher Strukturausgleich für nicht mehr gewährleistete Einkommenserwartungen Zuschlag für verheiratete Ehepaare, die beide beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind Fortbildungsveranstaltung SUB 24
25 Zuordnung Vergütungs- /Lohngruppen Vergütungsgruppe E 1... Neu E 2... X, IX,IXa E 2a... E 3... VIII E 4... E 5... VII (einschl. Bewährung aus VIII) Lohngruppe 1/1a 1/2/2a 2/2a 2/3/3a 3/3a 3/4/4a 4/4a 4/5/5a 5/5a Fortbildungsveranstaltung SUB 25
26 Zuordnung Vergütungs- /Lohngruppen E 6... VIb (einschl. Bewährung aus VII) E 7... E 8... Vc (einschl. Bewährung aus VIb) E 9... Vb und IVb (einschl. Bewährung aus Vc und Vb) 5/6/6a 6/6a 6/7/7a 7/7a 7/8/8a 8/8a Fortbildungsveranstaltung SUB 26
27 Zuordnung Vergütungs- /Lohngruppen E IVb/IVa E IVa/III und III E III/IIa E IIa E 13 Ü.. IIa/Ib (11/15-j-Aufstieg) E IIa/Ib (3-6-j-Aufstieg) E Ib/Ia, Ia Fortbildungsveranstaltung SUB 27
28 Struktur der Entgelttabelle Grundentgelt Entwicklungsstufen (QWJHOW JUXSSH Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 nach 1 Jahr nach 3 J. nach 6 J. nach 10 J. nach 15 J. E E E E 1 je 4 J Fortbildungsveranstaltung SUB 28
29 Leistungselemente im Vergütungsbereich Hemmen/Beschleunigen in Stufe 4 Vorweggewährung von ein bis zwei Stufen Fortbildungsveranstaltung SUB 29
30 Leistungsbezahlung Wird in landesbezirklichen Tarifverträgen vereinbart Ab 1. Januar 2007 Startvolumen 1% des ständigen Monatsentgeltes des Vorjahres aller Tarifbeschäftigten der FHH gleichmäßig auf alle ArbeitnehmerInnen verteilt Verpflichtung zur jährlichen Auszahlung Fortbildungsveranstaltung SUB 30
31 Entgeltfortzahlung 1 Krankenbezüge werden künftig für die Dauer von 6 Wochen bezahlt Krankengeldzuschuss künftig bis zur 39. Woche der Krankheit 71 BAT Altfälle Differenz zwischen Nettourlaubsgeld und Bruttokrankengeld: Fortbildungsveranstaltung SUB 31
32 Entgeltfortzahlung 2 Angestellte, die bereits am beim Arbeitgeber beschäftigt waren, bekommen einen Krankengeldzuschuss in Höhe der Differenz zwischen dem Nettourlaubsentgelt und dem Nettokrankengeld (d.h. Krankengeld nach Abzug des Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung) Fortbildungsveranstaltung SUB 32
33 Entgeltfortzahlung 3 Angestellte, die nach dem eingestellt worden sind, bekommen einen Krankengeldzuschuss zwischen dem Nettourlaubsentgelt und dem Bruttokrankengeld (d.h. Krankengeld, das noch den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung enthält.) Fortbildungsveranstaltung SUB 33
34 Urlaub Anspruch bleibt wie bisher, aber Übertragung nur bis zum des Folgejahres möglich bei Arbeitsunfähigkeit oder Mutterschutzfristen bis zum Fortbildungsveranstaltung SUB 34
35 Qualifizierungsregelungen Die Fortentwicklung der fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen für übertragene Tätigkeit (Erhaltungsqualifizierung) der Erwerb zusätzlicher Qualifikation (Fort- und Weiterbildung) die Qualifizierung zur Arbeitsplatzsicherung (Qualifizierung für eine andere Tätigkeit, Umschulung) die Einarbeitung bei längerer Abwesenheit (Wiedereinstiegsqualifizierung)... allerdings besteht kein individueller Anspruch der Beschäftigten Fortbildungsveranstaltung SUB 35
36 Führung auf Probe Führungsposition mit Weisungsbefugnis ab E10 befristet für maximal 2 Jahre; innerhalb der 2 Jahre maximal 2 Vertragsverlängerungen Erprobung endet mit Fristablauf, danach ergibt sich bei Bewährung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis Vergütung erfolgt wie bei einer Höhergruppierung bei Nichtbewährung endet das Probeverhältnis, bei bereits Beschäftigten erfolgt ein Rückfall auf die Ausgangsvergütung Fortbildungsveranstaltung SUB 36
37 Führung auf Zeit Führungsposition mit Weisungsbefugnis ab E10 bis zu 4 Jahre befristet, danach Verlängerung möglich E10-12: max. 2 Verlängerungen auf max. 8 Jahre ab E13: max. 3 Verlängerungen auf max. 12 Jahre Vergütung: wie bei Höhergruppierung, zuzüglich eines Zuschlags von 75 % des Unterschiedbetrages zur nächsten Entgeltgruppe Nach Führung auf Zeit Rückfall in alte EG Fortbildungsveranstaltung SUB 37
38 Quellen TVöD Bund und Kommune Angebot TdL and ver.di Ver.di-Materialien Fortbildungsveranstaltung SUB 38
39 Weitere Veranstaltungen... Eingruppierung und Vergütung Überleitung Fortbildungsveranstaltung SUB 39
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